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§ 146 Grundgesetz

141 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Diktatur, Reich, Grundgesetz ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

§ 146 Grundgesetz

19.02.2009 um 19:01
146 GG

Geltungsdauer des Grundgesetzes

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine VERFASSUNG in Kraft tritt, die von dem deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Stand: 01.02.2009

Nachdem 1990 Art. 23 bzgl. der Ländergrenzen geändert wurde:

bis 1990
"Geltungsbereich des GG"

ab 1990
"Die Europäische Union"

verschwand dieses Thema in einer Art Grauzone da, nach dem Streben zu Einem Europa, sowieso sich das Nationale dem Europäischen unterordnen sollte. Wobei dabei die Meinungen der Nationen "übergangen" wurden.

Desweiteren:

Artikel 116 GG

Begriffsbestimmung "Deutscher", Wiedereinbürgerung

1. Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Reglung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiet des DEUTSCHEN REICHES nach dem Stande vom 31. Dez. 1937 Aufnahme gefunden hat.

2. Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Jan. 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassistischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten nicht als ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.

Also: wie man dadurch erkennt ist unser GG de facto auferlegtes Besatzungsrecht.
folglich dümpeln wir auch völkerrechtlich gesehen immernoch im "Nachkriegszustand"
herum.
1. Deutscher ist wer die Saatsangehörigkeit zum DEUTSCHEN REICH hat! hat die einer von Euch? Staatenlosigkeit!
2. da wir keine Verfassung in eigenem freien Willen erarbeiten muß im Interesse des Volkes die Blockade dafür ausfindig gemacht und gelöst werden.
3. ist es natürlich inzwischen sehr problematisch die Umstände nochmal zu revidieren die seit 1945 bzw selbst seit 1990 entstanden sind aber es muß etwas passieren bevor diese Grauzone unter uns allen zusammenbricht.

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§ 146 Grundgesetz

19.02.2009 um 19:05
Mal sehen wie lange der Thread Bestand hat


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§ 146 Grundgesetz

19.02.2009 um 19:15
@Warhead
nach § 5 GG habe ich doch das Recht Fragen zu stellen und diese verletzt keinerlei angegebenen Regeln.


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§ 146 Grundgesetz

19.02.2009 um 19:16
@Agent_Elrond


Alles was es zu Deinem Thread zu sagen gibt, wurde bereits mehrfach in diesem Forum diskutiert, besprochen und für nicht haltbar befunden.

Antworten und Anregungen erhältst Du zum Beispiel hier:

http://www.krr-faq.net/idgr.php (Archiv-Version vom 03.12.2008)


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§ 146 Grundgesetz

19.02.2009 um 19:19
@schmitz

oh ok wenn es das schon gab :(


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§ 146 Grundgesetz

19.02.2009 um 19:32
Weitere Antworten und Anregungen finden sich hier:

Wem gehört Deutschland
Deutsches Reich noch existent?

Da der Ursprung dieser de jure Geschichte allerdings immer der Gleiche ist, sind alle diesbezüglichen Threads mit einer ähnlichen Begründung, wie ich sie hier bereits als Anregung postete, geschlossen worden.


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§ 146 Grundgesetz

19.02.2009 um 20:11
@schmitz

Seit wann ist was ein Europäische Hochkommissar für Menschentrechte zu sagen hat Spam ? Geht es hier noch um Meinungsaustauch ?


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§ 146 Grundgesetz

19.02.2009 um 20:14
@antigone44
Wenn Du mir die Verbindung des Eingangsbeitrages, zu einem von Dir unkommentiert eingestellten Video, in dem es um die Menschenrechte in der BRD geht erklären kannst, dann bitte, ich sehe da keine Verbindung und außerdem finde ich es arg dürftig, hier einfach so ein Filmchen mit einem lapidaren Satz zu posten, ganz offensichtlich, ohne den Eingangsbeitrag überhaupt erfasst zu haben.


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§ 146 Grundgesetz

19.02.2009 um 20:53
@schmitz

Ja, ich hätte etwas ausführlicher schreiben sollen.
In diesem Video erklärt Selim Sürmeli das wir kein souveräner Staat sind, da wir keinen Verfassung haben. Auch kann dadurch das wir Keinen Friedensvertrag haben und noch als Feindstaat betrachet werden, die von den Aliirten ausgesetzte Besatzung, jederzeit wieder hergestellt werden. Der Zustand der in der BRD herscht, verstößt gegen Völkerrecht und durch diesen Zustand werden auch auf dem Boden der BRD ständig Menschenrechtsverletzungen begangen, die nicht geandet werden können.
Mir geht es nicht um ein 4.Reich, mir geht es bloß darum das ich nicht die Amis auf dem Pelz haben will, wenn in der BRD die Menschen irgentwann genug haben und gegen das Systhem rebellieren, zumals wenn die dann auchnoch ungeschtraft Menschenrechte verletzen können. Dieser Zustand muss beseitigt werden.


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§ 146 Grundgesetz

19.02.2009 um 20:58
@antigone44

Das was dieser selbsternannte "Hochkommissar" da erzählt, wird haarklein auf den von mir verlinkten Seiten auseindergenommen. Der Inhalt dieses Videos zeigt also nur recht deutlich, dass man sich vorher informieren sollte, bevor man Interviews gibt und einen Haufen Sachen erzählt, die einfach nicht der Wahrheit entsprechen.


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§ 146 Grundgesetz

19.02.2009 um 21:09
Ich wusste gar nicht das die EU einen Hochkommissar für Menschenrechte hat,ich dachte es gibt nur einen für Flüchtlinge und Menschenrechte des UNHCR...mir muss da was entgangen sein,wenn ich nur wüsste was


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§ 146 Grundgesetz

19.02.2009 um 21:25
Die BRD ist durchaus im Sinne des Völkerrechts ein souveräner Staat. Dummerweise tauchen im Netz immer wieder ein paar Typen auf, die durch nicht Beachten wichtiger zusätzlicher Stellen das anders auslegen. Dieser Mythos wird insbesondere in der rechten Szene gepflegt, um eine Begründung für die Ablehnung des momentanen politischen Systems zu finden.

Der Artikel 146 GG bezieht sich aber eher auf eine historisch interessante Sache: Als das Grundgesetz verfasst wurde, sprach man mit voller Absicht nicht von einer Verfassung, da eine solche für Ost- und Westdeutschland gelten sollte. Das Grundgesetz war also nur als eine Art Übergangslösung gedacht. Durch die Verhärtung der Fronten zwischen Ost und West rückte das dann aber in weite Ferne. Heute besteht der Name eher aus historischen Gründen fort, das GG hat aber die Bedeutung einer Verfassung.


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§ 146 Grundgesetz

19.02.2009 um 21:34
@annabea
Heute besteht der Name eher aus historischen Gründen fort, das GG hat aber die Bedeutung einer Verfassung

und wo steht geschrieben das das Deutsche Volk dies in freier Entscheidung getan hat und es damit auch legitimiert?


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§ 146 Grundgesetz

19.02.2009 um 21:43
@Agent_Elrond

Dies geschah am 03.10.1990 durch das Hinzufügen der aktuellen Präambel des GG:

" Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk."


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§ 146 Grundgesetz

19.02.2009 um 21:46
Achso, noch als Ergänzung: Die demokratische Legimitation erfolgt indirekt durch Bestätigung des Volkes bei Wahlen und ist international anerkannt. Das heißt, dass durch freie Wahlen und damit dem Bestimmen von Volksvertretern, welche die Verfassung mit 2/3 Mehrheit ändern könnten, indirekt diese Verfassung bestätigt und anerkannt wird.


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§ 146 Grundgesetz

19.02.2009 um 21:49
@annabea
sage auch nicht das dieses GG nicht "gut" ist allerdings ist es in keinster Weise "deutsch" und es sollte doch legitim sein das sich ein Volk seine eigene Verfassung gibt und nicht ein "gewohntes" übernimmt. Das sollte uns doch als souveräne Demokratie nach dem 2 WW gebracht werden. Auch völkerrechtlich könnte man sich da streiten da es wie gesagt unter Umständen zusammenkam die nicht die ausgangsbedingungen entsprechen die "normal" waren. Nichts desto trotz eine Verfassung fürs Volk vom Volk gibt es in Deutschland nicht, oder wurdest du gefragt? Zu einer Verfassung sollte man auch jeden Bürger fragen bzw. abstimmen lassen, oder verstehe ich da was an den demokratischen Grundsatzen falsch?


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§ 146 Grundgesetz

19.02.2009 um 21:55
Der Artikel 146 GG besagt nicht, dass das Volk direkt eine Verfassung verabschieden muss, das ist eine Fehlinterpretation. Er besagt lediglich, dass das GG prinzipiell durch eine neue Verfassung abgelöst werden kann, nicht muss!

Die Textpassagen dieses GG-Artikels werden gelegentlich dahingehend interpretiert, nur eine direkt – also plebiszitär – beschlossene Verfassung erfülle das staatsrechtliche Programm des Grundgesetzes und der provisorische Zustand sei weiterhin gegeben.

Mehrheitlich wird in der Staats- und Rechtswissenschaft darin jedoch kein demokratisches Defizit gesehen, denn das Prinzip der Repräsentativen Demokratie, das hier letztlich zur Anwendung kommt, sei qualitativ und demokratietheoretisch nicht mangelhaft, sondern eine graduelle und systematische Grundentscheidung!

Das deutsche Volk habe durch den Verfassungsgesetzgeber der Jahre 1990–94 stets frei und kontinuierlich gesprochen; es „hat im Grundgesetz eine gültige, würdige und respektierte Verfassung gefunden, unter der es ein freies, freiheitliches, demokratisches Leben in einem sozialen und föderativen Rechtsstaat führen kann“. Vielmehr schließe der belassene Artikel 146 eine Verfassungsreform mit Aufhebung des Grundgesetzes zwar nicht aus, er verlange sie aber auch nicht.


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§ 146 Grundgesetz

19.02.2009 um 21:57
Nochmal in kurzen Worten: In unserer Demokratie ist es ausreichend, wenn frei gewählte Volksvertreter im Namen des Volkes handeln, es ist nicht notwendig jeden Bürger einzeln zu befragen!


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§ 146 Grundgesetz

19.02.2009 um 22:02
Das ein Volk sich selbst eine Verfassung geben sollte und diese Bürger dazu auch gefragt werden sollte muß denke ich auch nirgends niedergeschrieben werden, das ist einer der grundlegenden Gedanken der Demokratie, und das was wir hier als Regierung haben, hat, schon vor 1990, wenig mit einer sinnvollen Volksdemokratie zu tun, es ist mehr die freie Namenswahl der Regierenden die allesamt leider sehr realitätsfern sind und wenig Volksfördernd :(


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§ 146 Grundgesetz

19.02.2009 um 22:05
@annabea
In unserer Demokratie ist es ausreichend, wenn frei gewählte Volksvertreter im Namen des Volkes handeln, es ist nicht notwendig jeden Bürger einzeln zu befragen!

ausgehend von einem aufgedrängtem Besatzungsrecht und natürlich von den Besatzern völlig unbeeinflußten Politikern ist das ein gewurks was mit demokratie nix mehr zu tun hat.
Ca. 80 Mio Bürger müßen nicht gefragt werden bei der Gebung ihrer Verfassung???


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§ 146 Grundgesetz

19.02.2009 um 22:24
@annabea
selbst dann stellt sich die Frage warum in § 116 noch immer von Deutscher ist wer die Staatszugehörigkeit zum Deutschen Reich hat.
Das wurde auch nicht geändert, im Grunde bei 2 Gelegenheiten nicht, nichtmal als § 23 geändert wurde. Völkerrechtlich ist das wahrlich strittig und anscheinend ein "Hintertürchen" das aus irgendeinem Grund offengehalten wird.


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