Der Fall Gustl Mollath
03.11.2014 um 17:35Anzeige
JosefK1914 schrieb:Sobald man einen größeren Betrag als 10000 DM damals in die Schweiz über die Grenze bringen wollte, musste man das angeben.Wo angeben:
sigbert schrieb:Warum sollte dann Frau Mollath das Risiko auf sich nehmen, und das Geld selber da rüber bringen?Sollte dieser Vorwurf stimmen, wäre doch ein geldwerter Vorteil in welcher Form auch immer naheliegend.
JosefK1914 schrieb:Sollte dieser Vorwurf stimmen, wäre doch ein geldwerter Vorteil in welcher Form auch immer naheliegend.Warum sollte denn die HVB Frau Mollath irgendwelche Sachbezüge zukommen lassen, wenn sie Bargeld in die Schweiz verbringt?
emz schrieb:Oder weiß da jemand nur nicht, was ein geldwerter Vorteil ist? Dann erkläre ich das doch mal:Danke für diese Erklärung. Aber vorliegend kann geldwerter Vorteil in dieser Definition durchaus vorliegen.
Ein geldwerter Vorteil steht immer in Verbindung mit dem Arbeitslohn. Ich erhalte von meinem Arbeitgeber eine Leistung, die Geld wert ist und die ich deshalb mit meinem Einkommen zusammen versteuern muss. Das bekannteste Beispiel ist der Firmenwagen, den ich privat nutzen darf.
sigbert schrieb:Ich hätte ja noch verstanden, wenn du gesagt hättest, naheliegend wäre eine Sonderprämie, wenn sie das Geld in bar transferiert. Aber was soll das mit dem naheliegenden geldwerten Vorteil? Meinst du nicht, dass das der Innenrevision aufgefallen wäre, wenn da plötzlich irgendwelche Rechnungen für Geschenke für Frau Mollath in den Unterlagen aufgetaucht wären? Vielleicht ein Goldkettchen oder ein Pelzjäckchen?
Warum sollte dann Frau Mollath das Risiko auf sich nehmen, und das Geld selber da rüber bringen?
JosefK schrieb:
Sollte dieser Vorwurf stimmen, wäre doch ein geldwerter Vorteil in welcher Form auch immer naheliegend.
JosefK1914 schrieb: Ich hatte auf Ihren vorherigen Beitrag nur reagiert, weil ich dachte, dass Sie die Diskussion wieder zu dem Thema aufnehmen wollten, ob eine Bank evtl. Interesse an solchen Transfers haben könnte.Die Banken sind aber nicht Thema dieser Diskussion. Gustl Mollath ist das Thema und der hatte nunmal NICHTS mit einer Bank zu tun.
sigbert schrieb:Warum sollte dann Frau Mollath das Risiko auf sich nehmen, und das Geld selber da rüber bringen?Die Frage hast mir bisher nicht beantwortet!
sigbert schrieb:Warum sollte dann Frau Mollath das Risiko auf sich nehmen, und das Geld selber da rüber bringen?Nehmen wir mal an, die Beschuldigungen von Herrn Mollath treffen zu, was treibt einen Menschen sonst zu strafrechtlich relevanten Taten? Ganz ohne irgendwelche Zuwendungen oder Anerkennungen oder was auch immer, wird man solches Risiko natürlich kaum eingehen.
JosefK1914 schrieb:Nehmen wir mal an, die Beschuldigungen von Herrn Mollath treffen zu, was treibt einen Menschen sonst zu strafrechtlich relevanten Taten? Ganz ohne irgendwelche Zuwendungen oder Anerkennungen oder was auch immer, wird man solches Risiko natürlich kaum eingehen.Selbst WENN Frau Mollath da eine irgendwie geartete Provision bekommen hätte, wäre es völlig unüblich gewesen, daß sie selber das Geld transferiert. So ein Risiko hätte sie nicht eingehen brauchen, denn:
Hierüber kann man seitenweise weiter diskutieren. Gerichte machen es sich da deutlich einfacher und gehen davon aus, dass solche Verschleierungen strafbare Handlungen darstellen. Da braucht nicht nachgewiesen werden, ob sich jemand selber bereichert hat. Ein dahingehender Nachweis wäre in vielen Fällen da vermutlich nicht möglich und man würde so etwas nicht ahnden können, was für das System abträglich wäre. So reicht zur Erfüllung des Tatbestandes die unrechtmäßige Bereicherung (hier Steuerhinterziehung) Dritter aus.