Der Fall Gustl Mollath
04.11.2014 um 09:38Anzeige
JosefK1914 schrieb:Und nun nochmal zum Begriff des „geldwerten Vorteils“. Dieser Ausdruck war letztendlich auch als Metapher gemeint, ich dachte, dass das deutlich genug wäre. Ich hätte stattdessen natürlich die verschiedensten Arten möglicher Zuwendungen aufführen können. Ich hatte auf Ihren vorherigen Beitrag nur reagiert, weil ich dachte, dass Sie die Diskussion wieder zu dem Thema aufnehmen wollten, ob eine Bank evtl. Interesse an solchen Transfers haben könnte.Nein, auf die Idee, dass jemand einen klar umrissenen Begriff aus dem Steuerrecht als Metapher, also rein als Stilmittel einsetzt, auf die komme ich nicht. Wir sind hier in keinem Literaturwettbewerb.
Aber der (Herr Mollath) behauptet ja auch beispielsweise, seine Frau hätte sich die Würgemale beim Sprung aus dem Auto zugezogen.Das wäre doch auch ein gutes Thema, dass wir ausdiskutieren könnten :D
sigbert schrieb:Den Transfer übernahmen entwederDas ist eine Möglichkeit, wäre auch schon 1994 möglich gewesen, trotzdem wurden damals auch andere Wege beschritten
- Der Besitzer des Geldes selber oder
sigbert schrieb:- Ein Kurier der empfangenden Bank.Sollte eine Schweizer Bank eine Filiale hier in D gehabt haben, hätte die Bank solche Einzahlungen gemäß dem Geldwäschegesetz melden müssen. Sprich eine Verschleierung hätte so nicht funktioniert.
sigbert schrieb: Ein Indiz für einen Transfer durch Frau Mollath gibt es nicht. Außer der Aussage von Herrn Mollath.Dass die Steuerfahndung hinterzogene Steuergelder aus Zinserträgen durch die Vorwürfe von Mollath festgestellt hat, ist als weiteres Indiz - sogar von neutraler Seite - zu sehen.
Wäre schön wenn Du Deine Theorien zu Frau M. woanders ausleben könntest. Denn Frau M. ist hier nicht Thema.Danke
JosefK1914 schrieb:Das ist eine Möglichkeit, wäre auch schon 1994 möglich gewesen, trotzdem wurden damals auch andere Wege beschrittenWelche Wege konkret?
JosefK1914 schrieb:Sollte eine Schweizer Bank eine Filiale hier in D gehabt haben, hätte die Bank solche Einzahlungen gemäß dem Geldwäschegesetz melden müssen. Sprich eine Verschleierung hätte so nicht funktioniert.Über die deutschen Filialen lief das nicht, hätte auch gar nicht funktioniert wegen der Meldepflicht nach dem Außenwirtschaftsgesetz.
Die andere Möglichkeit, dass in irgendeiner Form ein Kurier aus der Schweiz geordert wurde (vielleicht nach Hinweis durch den Kunden selber), verlagern Sie nur das Problem und werfen diesem Kurier dann letztendlich die gleiche Straftat vor, welche Sie allein wegen des Risikos hier für Frau Mollath ausschließen. Hier sollte man doch nicht mit unterschiedlichen Maßstäben arbeiten.
JosefK1914 schrieb:Dass die Steuerfahndung hinterzogene Steuergelder aus Zinserträgen durch die Vorwürfe von Mollath festgestellt hat, ist als weiteres Indiz - sogar von neutraler Seite - zu sehen.Das ist null Indiz für eine Kurierfahrt durch Frau Mollath.
sigbert schrieb:Das ist null Indiz für eine Kurierfahrt durch Frau Mollath.Da irren Sie, es ist nur kein Beweis, aber ein Indiz auf jeden Fall, insbesondere, wenn es im Zusammenhang mit der Behauptung Mollaths dann solche Steuerhinterziehungen festgestellt wurden.
JosefK1914 schrieb:Es wird in dem von mir zitierten Artikel nur allgemein als Prozedere dargestellt. Aber habe es noch dunkel in Erinnerung, dass es so abgelaufen ist:Oh... das sind ja sehr interessante Wege in die Schweiz. :D
Ein Kunde hebt am Schalter einen höheren Geldbetrag ab. Geht damit an einen anderen Schalter und überweist das Geld an einen Bank in der Schweiz. Hierbei gaben die Anlageberater der Bank entsprechende Hinweise in dieser Richtung an die Kunden.
Heutzutage ist dieser Weg eben wegen dem Geldwäschegesetz nicht mehr möglich.
JosefK1914 schrieb:Da irren Sie, es ist nur kein Beweis, aber ein Indiz auf jeden Fall, insbesondere, wenn es im Zusammenhang mit der Behauptung Mollaths dann solche Steuerhinterziehungen festgestellt wurden.Steuerhinterziehungen sind kein Indiz für Kurierfahrten. Unzulässiger Schluß.
Und noch eins, wenn Sie indirekt behaupten, dass alle Aussagen Mollaths unglaubwürdig sein sollen. Damit ist vor Gericht nicht viel Staat zu gewinnen, wenn behauptet wird, dass der Zeuge die Unwahrheit in der Sache sagt, wenn er in einer anderen Sache die Unwahrheit behauptet hat. Eine solche Vereinfachung ist nicht zulässig.
JosefK1914 schrieb:Da irren Sie, es ist nur kein Beweis, aber ein Indiz auf jeden Fall,sie irren, denn ein indiz wäre es nur dann, wenn es eine bewiesene tatsache wäre, das fr. mollath derartige fahrten unternommen hätte. wenn dies aber feststeht, benötigt man kein indiz, denn dann wäre die zu beweisende haupttatsache (fahrt) ja bereits bewiesen ...
sigbert schrieb:Oh... das sind ja sehr interessante Wege in die Schweiz. :DDas GWG-Gesetz existiert erst seit 1993. Ob Sie es glauben wollen oder nicht, solche einfachen Transfers, wie ich sie geschildert habe, waren daher bis 1993 möglich. Letztendlich hatte der Gesetzgeber auf diesen Kapitalabfluss nur reagiert. Erst danach mussten die Banken bei höheren Beträgen (es waren glaube ich ab 2000DM) Meldungen durchführen.
Und früher schon unmöglich, wie ich oben sagte wegen der AWG- Meldung!
Laß das Thema lieber ;)
Etwa mit Hilfe der Kassenkontrollstreifen in den rund 1000 Filialen der Commerzbank. Dort wird jede Kassenbewegung festgehalten. Ist beispielsweise von einer Außenstelle der Bank ein hoher Betrag anonym nach Luxemburg eingezahlt worden, prüfen die Beamten, ob anhand des Kontrollstreifens erkennbar ist, daß ein Kunde das Geld vorher von einem oder mehreren Konten abgehoben hat.Wesentlich war da, dass die Kunden die Einzahlung auf ein Pipeline-Konto anonym vornahmen.
emz schrieb:Das Urteil wurde am 16. Oktober zugestellt und Ahmed hat damit bis zum 16. November Zeit, ...eine kleine korrektur vom klugscheißer ;)
DoctorWho schrieb:eine kleine korrektur vom klugscheißer ;)Besser DU machst das kurz und knapp, bevor das hier wieder ausartet ;)