Der Fall Gustl Mollath
18.07.2014 um 10:18Anzeige
Charlytoni schrieb:Ist denn bewiesen, dass Mollath das getan hat ?Genau das ist Gegenstand des aktuellen Verfahrens.
kleinundgrün schrieb:Genau das ist Gegenstand des aktuellen Verfahrens.jepp
Charlytoni schrieb:im Zweifel für den Angeklagten.jepp
Charlytoni schrieb:Ist denn bewiesen, dass Mollath das getan hat ?Teilweise hat er es ja zugegeben. Oder wie soll man seine Bitte an einen der Geschädigten er solle ihm ( Mollath) die Rechnung schicken werten?
poipoi schrieb:Mich wundert, dass Mollath in 7 Jahren Psychiatrie nie auffällig geworden ist im Sinne von Aggression und physischer Gewalt.Seine Form der Aggression war da schon etwas subtiler. Ist schon länger her, dass ich die ganzen im Netz eingestellten Unterlagen hierzu gelesen habe. In Erinnerung ist mir noch, dass er sich weigerte, sich zu waschen. Er verlangte Kernseife, es läge eine Unverträglich des angebotenen Duschgels vor. Weil seine Körperausdünstungen für die Mitbewohner unerträglich wurden, bekam er eine auf die "Zwölf". Diese Unverträglichkeit soll sich dann aber im Laufe seiner Aufenthalts wieder gegeben haben, zumindest verwendete er später problemlos die angebotenen Reinigungsmittel.
Es bestehe kein Zweifel, dass das Opfer erheblicher stumpfer Gewalt ausgesetzt war. Ein direkter Zusammenhang mit Misshandlungen lasse sich aber nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit beweisen, sagte Eisenmenger am Freitag (18.07.14). Im Wiederaufnahmeverfahren vor dem Landgericht Regensburg kritisierte der Gutachter das Attest von Frau Mollaths Hausarzt.Bevor jetzt ein Jurist grün ;) anläuft, ich betrachte das rein aus der emotionalen Sicht eines juristischen Laien:
"Das Attest enthält eine Reihe von Defiziten. Der Arzt hat die Standards, die man von einem Attest erwartet, nicht eingehalten."
Rechtsmediziner Wolfgang Eisenmenger
Charlytoni schrieb:wenn man für etwas beschuldigt wird, an dem man keine Schuld hat,Du meinst Mollath hat zum Scherz die Rechnung für zwei zerstochene Reifen verlangt? Seltsam, der Geschädigte hat ja gar nicht gelacht?
dann kann man den Beschuldiger gerne aufforderung eine Rechnung zu stellen;
das mache ich auch so - die Rechnung ist dann ein absoluter Witz und findet seinen Ehrenplatz eingerahmt an der Wand.
poipoi schrieb:Ich würde sagen, als Beweismittel vollkommen unbrauchbar.Na ja, das Näschen im Profil könnte schon hinkommen :D Ne Spaß. Klar, ist das für mich persönlich kein Beweis.
jaska schrieb:Die Bild hat die Bilder der Überwachungskamera:Danke fürs Einstellen Jaska. Ich kannte diese Bilder noch nicht.
www.bild.de/regional/muenchen/gustl-mollath/sticht-mollath-hier-reifen-platt-36874672.bild.html
emz schrieb:Weiß zufällig noch jemand, wie der Gewichtsunterschied zwischen G.M. und seiner Ex-Frau war? Nur damit man sich die "Notwehrsituation" besser vorstellen kann.Gewicht? Was haben Kilos damit zu tun um sich eine Notwehrsituation besser vorzustellen? Meinst, wenn Mann/Frau mehr auf den Rippen hat, dann kann er/sie sich besser wehren? ;)
emz schrieb:P.M. sprach, glaube ich mich zu erinnern, davon, dass sie 54 (?) kg gewogen hätte, er hingegen irgendetwas über 80 kg, nur bin ich mir da nicht sicher, deshalb meine Frage.Das Gewicht ist mir von beiden auch nicht bekannt. Aber wie gesagt, hat meiner Meinung nach nichts damit zu tun.