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Der Fall Gustl Mollath

3.212 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Betrug, Bayern, Psychiatrie ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Fall Gustl Mollath

24.09.2014 um 01:14
@jaska
Differenzieren sieht anders aus!

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Der Fall Gustl Mollath

24.09.2014 um 01:49
@Zeitzeuge-WL
Zitat von Zeitzeuge-WLZeitzeuge-WL schrieb:Nein, das können wir nicht abschließen, denn das ist der Grund für die Unterbringung in der Forensik.
Wenn du damit zum Ausdruck bringen willst, dass die Körperverletzung nicht der Grund war, dann bitte erkläre doch, was dich zu dieser Annahme bringt.

Mein Fehler, es hätte natürlich heißen müssen "gefährliche Körperverletzung". Und zwar gefährlich, weil Mollath seine Frau bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt hatte.
http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Hauptverhandlung-2014-08-14.pdf


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Der Fall Gustl Mollath

24.09.2014 um 06:39
@Zeitzeuge-WL
Zitat von Zeitzeuge-WLZeitzeuge-WL schrieb:Es verbliebe u. a. eine gefährliche Körperverletzung, wenn ein Gegenstand als Waffe verwendet wurde, aber davon habe ich nichts gelesen. Es verbleibt nur eine gewöhnliche Körperverletzung.
Nein, gefährliche Körperverletzung ist durchaus drin: § 224 Abs. (5)

StGB
http://dejure.org/gesetze/StGB/224.html

§ 224
Gefährliche Körperverletzung

(1) Wer die Körperverletzung
...
5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung

begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.




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Der Fall Gustl Mollath

24.09.2014 um 07:25
@Zeitzeuge-WL
Zitat von Zeitzeuge-WLZeitzeuge-WL schrieb:Eine schwere Körperverletzung ist völliger Unsinn, denn eine schwere Körperverletzung setzt stets schwerwiegende, bleibende Folgen der Tat voraus. Narben gehören nie dazu, schwerwiegende Entstellungen z. B. im Gesicht sehr wohl.
Lass den Blödsinn! Im Forum lesen auch Jugendliche, die könnten das vllt. noch glauben. Das grenzt ja schon an Verherrlichung von Gewalt was Du hier angibst.

Narben gehören nie dazu, schwerwiegende Entstellungen im Gesicht schon? Muss erst die Nase abgeschnitten werden?

Das mit der Waffe ist ebenso ein absoluter Schmarrn.
Was ist denn würgen am Hals? Da hat er doch gar nicht wirklich im Griff wie sehr er das Opfer schädigen kann. Wer weiß denn schon bei welchem Kraftaufwand z.B. das Zungenbein bricht?

Gewalt gegen den Hals ist eine ganz fiese Sache! Möchte nicht wissen wie viele Täter schon vor Toten standen und heulten: "Das hab ich nicht gewollt."
Ein "bisschen würgen" geht oft schief.
Die überlebenden Opfer werden so einen Angriff auch kaum so einfach wegstecken.


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Der Fall Gustl Mollath

24.09.2014 um 09:23
Zitat von Zeitzeuge-WLZeitzeuge-WL schrieb:Noch einer, der der Realität nicht ins Auge blicken kann.
Du bist hier der einzige, der fernab der Realität diskutiert.

Du kannst weder einen Sachverhalt differenziert betrachten noch versuchst Du, Deinem Gegenüber überhaupt zuzuhören. Stellst Dich aber trotzdem auf einen Standpunkt arroganter Vermessenheit.
Glückwunsch. Genau der richtige Weg, seinen Standpunkt dem anderen schmackhaft zu machen.
Zitat von Zeitzeuge-WLZeitzeuge-WL schrieb:Ihr macht hier dementsprechend nichts anderes, als die Ausflüchte von Verbrechern gegen Herrn Mollath nachzuplabbern, vermutlich um die angekratzte Berufsehre der Psychiater wieder aufzupolieren.
Im Gegensatz zu Dir versuche ich objektiv an die Sache heran zu gehen und nicht die Fakten zielorientiert auszuschmücken. So wie Du es ununterbrochen unternimmst.
Freie Interpretation mag im Deutschunterricht eine feine Sache sein, bei der Beurteilung eines juristischen Sachverhalts führt sie jedoch eher zu falschen Ergebnissen.
Zitat von Zeitzeuge-WLZeitzeuge-WL schrieb: Die Antwort ist sehr einfach
ist sie nicht. Weil keiner die Motive der Spiegelautoren oder der Verleger kennt. Du interpretierst nur mal wieder und stellst Deine Vermutungen als Tatsachen dar.
Für Dich mag die Antwort daher einfach sein. Für jemanden, der versucht, die Sache objektiv zu betrachten, ist sie es nicht.


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Der Fall Gustl Mollath

24.09.2014 um 16:54
@Frau.N.Zimmer
Sorry, was Du schreibst, ist Unsinn. Wie von mir geschildert, ist die übliche Auslegung des StGB.
Wie Du schon passend schreibst, hat es der Täter nicht immer in der Hand, wie anschließend die Strafe ausfällt. Das hängt von den Folgen der Tat und der Wahl der Mittel ab.


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Der Fall Gustl Mollath

24.09.2014 um 17:02
@kleinundgrün
Wenn es hier eine Ignore-Taste gäbe, wärst Du schon lange bei mir weg!

Du ignorierst die Protokolle der Verhandlungen, meinst aber auf der Grundlage falscher Berichterstattung Dir eine Meinung bilden zu können. Was Du über mich schreibst, ist einfach nur lächerlich. Faß Dir an Deine eigene Nase!


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Der Fall Gustl Mollath

24.09.2014 um 17:41
@Zeitzeuge-WL
Zitat von Zeitzeuge-WLZeitzeuge-WL schrieb: Wie von mir geschildert, ist die übliche Auslegung des StGB.
So ein Mist, dass sich das Gericht dann deiner Auslegung nicht anschließt, wenn die doch üblich ist, und sich erdreistet, von gefährlicher Körperverletzung zu sprechen.


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Der Fall Gustl Mollath

24.09.2014 um 18:05
@Zeitzeuge-WL
Zitat von Zeitzeuge-WLZeitzeuge-WL schrieb:Wie Du schon passend schreibst, hat es der Täter nicht immer in der Hand, wie anschließend die Strafe ausfällt.
Nein, ich meinte der Würger hat es nicht unbedingt unter Kontrolle wie der/die Gewürgte hinterher beisammen ist.
Da ist zwischen leichter verletzt bis mausetot alles drin.

Von Strafe habe ich nichts geschrieben. Ich als Laie sehe Gewalt gegen den Hals als einen unmittelbaren Angriff auf das Leben. Wie Gerichte das sehen überlassen wir mal je nach Fall denen.


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Der Fall Gustl Mollath

25.09.2014 um 09:35
Zitat von Zeitzeuge-WLZeitzeuge-WL schrieb:Wenn es hier eine Ignore-Taste gäbe, wärst Du schon lange bei mir weg!
Du darfst mich gerne ignorieren.
Niemand zwingt Dich, meine Beiträge zu lesen oder gar darauf zu reagieren.
Zitat von Zeitzeuge-WLZeitzeuge-WL schrieb:Du ignorierst die Protokolle der Verhandlungen
Blödsinn. Es sei denn, Du kannst diese Aussage - wo ich denn Protokolle ignorieren würde - belegen.
Zitat von Zeitzeuge-WLZeitzeuge-WL schrieb:Was Du über mich schreibst, ist einfach nur lächerlich.
Die Wahrheit schmerzt.


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Der Fall Gustl Mollath

25.09.2014 um 11:05
@Frau.N.Zimmer
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Von Strafe habe ich nichts geschrieben. Ich als Laie sehe Gewalt gegen den Hals als einen unmittelbaren Angriff auf das Leben.
Das Strafgesetzbuch sanktioniert aber Körperverletzung nach den Folgen der Tat und nur in einem Ausnahmefall (der Nutzung einer Waffe), weicht es davon ab.

Da Frau Mollath noch lebt und keine schwerwiegenden Folgen der Tat verblieben sind, die dem des §226 StGB entsprechen, ist dies wirklich nur eine gewöhnliche Körperverletzung nach §223 StGB.

In §226 ist genauestens geregelt, was eine schwere Körperverletzung darstellt:

(1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person
1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,
2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder
3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt,

so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.


Wäre Frau Mollath tot, kämen Totschlag oder Mord je nach Begleitumständen in Frage.
Körperverletzung mit Todesfolge wäre beim Würgen dagegen sehr unwahrscheinlich, weil die Folgen absehbar waren.


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Der Fall Gustl Mollath

25.09.2014 um 11:25
@Zeitzeuge-WL
Zitat von Zeitzeuge-WLZeitzeuge-WL schrieb:Da Frau Mollath noch lebt
Mit viel Glück!

Wenn Du sagst, man braucht für eine schwere Körperletzung eine Waffe, dann glaub ich das unbenommen ;)

Leberriss, Nierenquetschung etc. die durch z.B. Fußtritte entstehen sind ja peanuts.


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Der Fall Gustl Mollath

25.09.2014 um 12:06
@Zeitzeuge-WL
Wie ich gestern um 01:49 bereits ausführte, handelte es sich um einen Fehler meinerseits, als ich von schwerer Körperverletzung schrieb, denn natürlich musste es heißen gefährliche Körperverletzung. Es ist mir deshalb unverständlich, warum du dich auf schwere Körperverletzung einschießt, die gefährliche Körperverletzung jedoch in deinen Ausführungen unberücksichtigt lässt.

Mit der gefährlichen Körperverletzung, so wie im Urteil des Wiederaufnahmeverfahrens ausgeführt, wären wir dann beim § 224 StGB, also weder beim § 223 StGB noch beim § 226 StGB, mit denen du argumentierst.
§ 224
Gefährliche Körperverletzung.
(1) Wer die Körperverletzung
1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Würgen ist halt nun mal eine das Leben gefährdende Behandlung. @Frau.N.Zimmer hat das bereits ausführlichst dargelegt.


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Der Fall Gustl Mollath

25.09.2014 um 12:44
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Wenn Du sagst, man braucht für eine schwere Körperletzung eine Waffe, dann glaub ich das unbenommen
Also bevor hier noch weitere Mutmaßungen auftauchen, was eine solche behandlung im Strafrecht bedeutet:

§ 223 ist unstrittig.
§ 226 passt nicht, keine der Qualifikationen ist erfüllt.
§ 224 (gefährliche KV) passt schon recht gut. Jemanden zu würgen kann durchaus eine "das Leben gefährdende Behandlung" darstellen. Je nach konkreter Ausgestaltung.

Und nicht zu vergessen sind versuchte Tötungsdelikte. Wenn ich jemanden würge und mir egal ist, ob er stirbt, dann ist das mindestens ein versuchter Totschlag. Bei entsprechenden weiteren Merkmalen auch ein versuchter Mord.


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Der Fall Gustl Mollath

25.09.2014 um 13:20
@kleinundgrün

Ich werde die Ironie in meinen Beiträgen künftig besser kennzeichnen. Du hast Recht, könnte man anders verstehen als es gemeint war. :)
Ich glaube ihm das natürlich nicht.


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Der Fall Gustl Mollath

25.09.2014 um 13:23
@Frau.N.Zimmer
Das bezog sich gar nicht so sehr auf Deinen Beitrag, sondern auf den gesamten Diskussionsverlauf. Ich habe Deinen Text eher als Aufhänger genommen, als dass ich Dir widersprechen wollte.
Sinnvoller Weise hätte ich den Zeitzeugen ansprechen sollen, aber das halte ich für einigermaßen sinnlos.


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Der Fall Gustl Mollath

25.09.2014 um 13:25
@kleinundgrün

Ich pass jetzt trotzdem besser auf ;)


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Der Fall Gustl Mollath

25.09.2014 um 19:14
@emz
Zitat von emzemz schrieb:Mein Fehler, es hätte natürlich heißen müssen "gefährliche Körperverletzung". Und zwar gefährlich, weil Mollath seine Frau bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt hatte.
Eine lebensgefährliche Verletzung wurde Frau Mollath nicht zugefügt, sie verließ den Tatort aus eigener Kraft, mußte nicht wiederbelebt werden, lag nicht auf der Intensivstation, noch nicht einmal on einem Krankenhaus (letzteres ist kein Kennzeichen einer lebensgefährlichen Verletzung), sondern verließ den Tatort gar aus eigener Kraft. Daher ist §224 Abs. 5 nicht erfüllt.

Es geht eben um die Folgen der Körperverletzung, im Gegensatz zu Tötungsdelikten, wo es um die Begehungsweise geht.

Zum anderen ist dies eine nicht beweisbare Behauptung, zumal Aussage gegen Aussage stand.

@Frau.N.Zimmer
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Wenn Du sagst, man braucht für eine schwere Körperletzung eine Waffe, dann glaub ich das unbenommen
Das habe ich aber nicht gesagt. Eine Körperverletzun g unter Verwendung einer Waffe gewöhnlich eine gefährliche Körperverletzung. Sind die folgen einer normalen oder gefährlichen Körperverletzung schwerwiegend im Sinne des §226 StGB, dann handelt es sich um eine schwere Körperverletzung.


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25.09.2014 um 19:50
@Zeitzeuge-WL
@kleinundgrün hat das doch schon gut ausgeführt, der entsprechende Paragraph wurde hier eingestellt.
Was willst Du da denn bitte wegdiskutieren???
Zitat von emzemz schrieb:"das Leben gefährdende Behandlung"



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Der Fall Gustl Mollath

25.09.2014 um 19:54
@emz
Zeuge Westenrieder: Daran kann ich mich nicht erinnern. Als ich das Urteil in 2011 gelesen
habe, ist mir schon aufgefallen, dass da zunächst stand, sie ist mit der
flachen Hand geschlagen worden, in der Begründung stand dann mit
Fäusten geschlagen, dann ohnmächtig, dann Fußtritte. Aus meiner
Tätigkeit ist mir bekannt, dass ein Patient, der unter Vollnarkose stand –
dem ist nicht bekannt, wie oft er geschnitten wurde. Das ist mir
aufgefallen. Hätte sie eine derartige Aussage gemacht, also, sie lag
bewusstlos am Boden und hat dann noch Tritte bekommen, dann wäre
mir das sicherlich aufgefallen, weil sowas nach meiner Einschätzung
nicht möglich ist. Eine bewusstlose Person kann nichts zu Schlägen
sagen.
Nein, das Würgen mit der angeblichen Bewußtlosigkeit!

Niemand, der bewußtlos ist, kann die Zahl der Tritte während der Bewußtlosigkeit registrieren, zumal auch die Schläge mit ca. angegeben ist, läßt sich anhand der Spuren dann auch nichts exakt nachvollziehen. Das ist die erste Bewußtlosigkeit der Menschheitsgeschichte mit bewußter Wahrnehmung.

Es scheint so, daß es im Verfahren keiner der Beteiligten mit der Wahrheit so genau genommen hat.


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