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Anwaltsschreiben wegen Tauschbörse

492 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Filme, Spiele, Illegal ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Anwaltsschreiben wegen Tauschbörse

25.10.2010 um 18:41
Diese MP3 Prozesse sind wohl kaum im öffentlichen Interesse, das spielt keine Rolle ob das ein Tatbestand ist oder nicht.

Eine Unterlassungserklärung ist noch keine Anzeige! Nur auf eine Anzeige hin, fordert das Gericht irgendwann eine Stellungnahme an und nur wenn das Gericht dann meint, das kann so nicht geschlichtet werden, werden die Parteien vor Gericht geladen.

also nochmal:

1. erst muss die Abmahnung kommen
2. wird die Summe aus der Abmahnung bzw. Unterlassungserklärung nicht gezahlt, muss es zur Anzeige kommen
3. Für diese Anzeige muss sich ein Gericht interessieren
4. Es kommt zur Aufforderung zu einer Stellungnahme
5a. Das Gericht nimmt den Fall an und ladet den Angeklagten und die Anwälte vor
5b. Das Gericht wirf die Anzeige, in die volle Papiertonne, es gibt nun wirklich wichtigere Prozesse zu führen

6a: Man ist vor Gericht, die Gegenpartei aber nicht, wie zu erwarten war, Fall wird eingesellt
6b: Die Massenabmahner haben tatsächlich irgendwo ein echten Anwalt aufgetrieben, mit echtem Schlips, der tatsächlich eine Lizenz vorweisen kann und für die Kanzlei spricht, WOW!

7a. Der Richter gähnt zweimal und verurteilt dich, auf 200 Euro, wo der Anwalt noch 20.000 wollte
7b. Er verurteilt dich auf irgendwas höheres, wobei das dann aber schon wie der Sechser im Lotto wäre!

Man hat dann eine Ereigniskette durchlaufen, die eigentlich gegen jede Wahrscheinlichkeitsrechnung spricht! Ein Sitz in jeder Talkshow ist einem dann also sicher!

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25.10.2010 um 18:43
@Langolier
Hier geht es nicht um Emails sondern um Briefe die breits ein gerichtliches Aktenzeichen haben.


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Anwaltsschreiben wegen Tauschbörse

25.10.2010 um 18:43
Ich stell euch noch mal gerne mein Eskalationsprinzip vor.

Hier muss man unterscheiden:

1. Man kennt die Datei nicht wegen der man angeschrieben wird, ist also unschuldig
-> Abzocke oder Fehler
-> Wenns nicht per Einschreiben kam, ist der Brief nie angekommen (darauf kann man beharren. man kann schließlich nicht verlangen, dass man etwas bezahlt, von dem man nicht weiß.)
-> abwarten

2. Man kennt die Datei und ist schuldig
-> Problem
a) -> Wenns nicht per Einschreiben kam, ist der Brief nie angekommen
-> abwarten oder Rechtsanwalt einschalten

b) -> Wenns per Einschreiben kam
-> Problem
-> sofort Rechtsanwalt einschalten und Schadensbegrenzung vollziehen

AUF KEINEN FALL ETWAS UNTERSCHREIBEN ODER VOREILIG ZAHLEN

Entschuldigt das Geschrei.

Ich selbst habe schon Post von bekannten Abmahnanwälten bekommen, die für Abzocke bekannt waren.
Ich kannte die Datei damals nicht und habs ignoriert, da es nicht per Einschreiben kam.
Nach einem Jahr kam dann nochmal ein Brief. -> Wieder kein Einschreiben -> ignoriert
Das wars seit dem

Es gibt Leute die haben voreilig diese Unterlassungserklärung unterschrieben und haben danach wegen kleinstem Scheiß horrende Forderungen über Tausende Euronen bekommen. Man hat ja was unterschrieben.
Wenn man unterschreibt: Sofort Internetanschluss kündigen und auf einen anderen Mitbewohner umschreiben, der nicht in der UE steht.

Ich kenn einen anderen Fall, da bekam jemand Post von der Staatsanwaltschaft mit Screenshot vom Desktop mit samt geöffneter Tauschbörse und offenem Solitär-Spiel.

Dann braucht man garnicht versuchen sich rauszureden. Da hilft auch nur noch Schadensbegrenzung.

Ein weiterer Fall:
Ein Kollege von mir wurde angeklagt, weil er aus Versehen in einem P2P Netzwerk all seine Dateien freigegeben hat.
Die Forderung lag bei 8500?.
Im Endeffekt belief sich alles auf ~2000? inkl. Anwaltskosten.
Er musste auch eine Unterlassungserklärung erschreiben und sein Anwalt riet ihm den Anschluss zu Kündigen jemand Anders im Haushalt den Anschluss tragen zu lassen, da der Verurteilte aufgrund der Unterlassungserklärung für jeden Scheiß belangt werden kann.

Ein anderer Freund musste 450? für eine MP3 zahlen.
Auch P2P
Tatbestand lag eindeutig vor -> Keine Chance

Also ganz wichtig:
Liegt ein Tatbestand vor, sollte man auf keinen Fall abwarten bis Gras über die Sache wächst, sondern sofort den Anwalt einschalten und versuchen den Schaden zu begrenzen. Die meisten Anwälte lassen außergerichtlich mit sich handeln.
Wenn man das für unnötog hält, können sich die Forderungen schnell vervielfachen.
Denkt dran: Urheberrechtsverletzung verjährt erst nach 30 Jahren.


Gebt hier bitte niemand den falschen Tipp nichts tun zu müssen. Das kann böse nach hinten losgehen.


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25.10.2010 um 18:49
@Langolier
Lest du auch den Thread, oder schreist du einfach mal drauf los? Hier geht's nicht um Emails!


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25.10.2010 um 18:54
@Spöckenkieke
Wenn du dir sicher bist, dass der Tatbestand nicht vorliegt und das Netzwerk zu 100% gesichtert war, kannst du deinen Provider bzgl. der IP anfragen.
Da du die IP ja schwarz-auf weiß hast, kannst du Fragen, ob sich die IP im Adresspool des Anschlusses befindet. Wenn nicht, kannst du damit dagegen angehen.


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25.10.2010 um 18:55
Es spielt keine Rolle was die Anwälte fordern, wir leben nicht in den USA.

In Deutschland ziehen die Richter für Schadensersatzforderungen immer Vergleichsfälle ran, und nicht den Wunschkatalog gieriger Anwälte, das sind immer fiktive Mondsummen, die diese nennen!

Der Richter wird immer zuerst schauen was man selber verdient und kann nur davon was abziehen, vielleicht einmalig 10% oder so. Der wird niemanden, nur für ein Urheberrechtsverletzung für Jahre ins Minus stürzen, jedenfalls solange man das Zeug nicht verkauft hat!

Man sollte immer den Prozess abwarten, so wird die Strafe in der Regel nicht nur billiger als die Abmahnung, man muss auch erstmal in den Promille der Filesharer reinkommen, die es tatsächlich bis vor Gericht geschafft haben!

Wahrscheinlich als Ausbildungsfall oder so, man kann einem Neurichter ja nicht alles zumuten!


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25.10.2010 um 18:59
@Ashert001
Wer bezahlt die Gerichtskosten bei einem Schuldspruch?


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25.10.2010 um 18:59
Zitat von Ashert001Ashert001 schrieb:was abziehen, vielleicht einmalig 10%
Naja dass sind die sogenannten Tagessätze, damit hatte ich schonmal mein Vergnügen (war auch mal jung und dumm und dachte Polizeiautos brauchen ein anderes Design). Kann trotzdem recht teuer sein. Wenn die dir 30-60 tagessätze aufbrummen sind das halt 1-2 Monatsgehälter.


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25.10.2010 um 19:02
@Ashert001
Also hier hat das Amtsgericht Halle wegen EINES Films jemanden zu 3000 Euro verklagt.
http://www.kanzlei.biz/nc/telekommunikationsrecht_2465/28-07-2010-lg-koeln-209-o-238-10.html (Archiv-Version vom 10.12.2010)

Außerdem greift die 100? Deckung nicht mehr bei ganzen Alben.
http://www.kanzlei.biz/nc/telekommunikationsrecht_2465/21-04-2010-lg-koeln-28-o-596-09.html (Archiv-Version vom 01.01.2011)

Nur bei einzelnen MP3s


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25.10.2010 um 19:07
Wie gesagt, wer P2P nutzt....selbst schuld!


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25.10.2010 um 19:16
@bufordtjusti
Was eine Hilfe, Dein Beitrag...
Das hilft Leuten denen es passiert nicht wirklich viel. Also wenn du nix sinnvolles zum Thema beizutragen hat, dann lass es einfach ;)

Das diejenigen selbst schuld sind hast ja jetzt schon oft genug geschrieben^^


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Anwaltsschreiben wegen Tauschbörse

25.10.2010 um 19:30
Es gibt immer mal die ein oder andere Kanzlei, die es tatsächlich schafft einen Richter für den MP3-Fall zu interessieren, das sind aber schon die Profis unter den Abmahnkanzleien die es in Jahren tatsächlich geschafft haben, sich ein Firmenschild für den Briefkasten zu besorgen, eine funktionierende Telefonnummer und einen echten Anwalt für einen Präzedenzfall als Startup der Kanzlei sozusagen!

Sonst wäre man für die 100.000 Abgemahnten die alle im Jahr zahlen um eben dem Richter zu entgehen, ja auch nicht mehr abschreckend!

Jede Abmahnkanzelei würde aber sofort pleite gehen, wenn die Abgemahnten alle bereit wären, vor dem Richter zu sprechen und nicht nur mit der Bank um die Abmahnungssumme zu bezahlen!

Jede normale Richter weiß heute eigentlich, wie das Internet funktioniert, wie die Kinder es benutzen und das eine kopierte Datei eben nicht gleich einem Schaufenstereinbruch zu setzen ist und so kommt es in der Regel auch nie, zu den Horrorurteilen die die Kanzleien ständig androhen!

Die Wahrscheinlichkeit das die selber auf das übelste verklagt werden oder ihre Lizenz verlieren, ähnlich wie damals der Gravenreuth oder andere Abzocker, ist viel höher!


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25.10.2010 um 19:41
@der_wicht
Um was für eine Datei handelt es sich? Wurde glaub ich noch nicht genannt.


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25.10.2010 um 19:46
@Fennek
Ich geh von aus, dass der Tatbestand rechtens ist. Es soll ein Film sein. Bevor alle schreien selbst schuld, mich persönlich betrifft es nicht, aber ich finde das Thema sehr wichtig, da es auch Eltern treffen kann!


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25.10.2010 um 19:48
Bei Filmen greift der 100€ Schutz nämlich schon nicht mehr.
Der gilt nur für einzelne MP3s.


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25.10.2010 um 19:49
Für mich steht es eh ausser Frage, dass ein Anwalt zu Rate gezogen werden muss. Lieber eine auf n Deckel und Ruhe, statt richtig Theater!


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25.10.2010 um 19:57
Kein Anwalt weiß, wie die Gerichte mit den Anzeigen umgehen und vor allem wie der Richter den Fall bewertet.

Aber kein Anwalt, wird auch jemals sagen, die Abmahnanwälte sind nur gierige Spinner die sich nie vor Gericht trauen würden und nur an die Angst appellieren, wenn er selber ja nicht wirklich einen anderen Beruf hat!

Es gibt keine einheitliche Rechtssprechung in Deutschland, was für den einen Richter eine völlige Bagatelle ist, kann für den anderen nach dem selben Paragraph schon ein schlimmes vergehen sein, deswegen berufen sich die meisten bei ihren Urteilen auch nur auf Vergleichsfälle und die heißen bei Urheberrechtsvergehen meist Verfahrensnichteröffnung wegen mangelndem öffentlichen Interesse, Freispruch oder irgendein Tagessatz!


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26.10.2010 um 06:13
@Fennek
Zitat von FennekFennek schrieb:Ich kenn einen anderen Fall, da bekam jemand Post von der Staatsanwaltschaft mit Screenshot vom Desktop mit samt geöffneter Tauschbörse und offenem Solitär-Spiel.
Von dem Desktop des angeklagten??

Wie geht das denn, das würde ja heißen die haben ein Art Trojaner auf dem PC des angeklagten, wie sonst machen die von seinem Desktop ein Screenshot?
Ist doch nicht der Bundestrojaner hoffentlich :D



Also mir ist auch ein Fall bekannt aus der Verwandtschaft, sie bekamen Zahlungsaufforderungen mit Gerichtsbeschluss. Haben sich an ein Anwalt gewandt und dieser konnte nur feststellen das das alles so rechtens ist und man zahlen muss. Eine Schadensbegrenzung war da höchstens nur durch rechtzeitiges zahlen möglich.


Ich finde solche Ferndiagnosen wo dann die Gerichte darauf basierend urteilen nicht gut. Was ist wenn mein Computer unfreiwillig ein Teil eines solchen p2p Netzwerks wird und illegale Dateien herunterladet und auch verteilt?
Weiß nicht wie das bei aktuellen p2p Programmen ist, früher konnte man in eMule Dateien auch unter harmlosen Dateinamen herunterladen während die meisten Quellen den eigentlichen Namen hatten.
Gut wenn man nicht blöd war konnte man das erkennen, aber kann man ja nicht voraussetzen das jeder sich bestens auskennt.

Auch gibt es Beschwerden und Vorwürfe das diese Ferndiangosenauch mal die falschen erwischt, weil die IP Adresse die ein illegaler Downloader hatte jemand anderes im internet bekommt und bei Anfragen bei Internetanbieter man die Personalien des unschuldigen bekommt der die IP zufällig von dem illegalen Downloader übernahm.


Zu vielfältig sind die Möglichkeiten, die Gerichte verstehen immer noch nicht das das mit der Strafverfolgung im Internet nicht zuverlässig klappt.
Kann ich verstehen wenn es dann von Urhebern heißt "was sollen wir dann machen?". Ich würde sagen akzeptieren das man solche Verluste erleiden muss und das die Medienwirtschaft deswegen ja nicht gerade am aussterben ist.

Ich bin dagegen das man für noch mehr Profit solche Mitteln nutzt. Frühr hat man Computer beschlagnahmt.
Man dachte wohl das ist zu mühselig, hunderte Computer standen in den Lagern die man nach und nach untersuchen musste. Und manche verschlüsselten ja ihre Dateien auch noch.

Also hat man dann jetzt diese Ferndiagnosen vor Gericht akzeptiert und ermöglicht den Kanzleien mit netten Briefen mit Gerichtsbeschlüssen Strafgelder zu fordern.


Profit auf Kosten der Justiz Qualität.


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Anwaltsschreiben wegen Tauschbörse

26.10.2010 um 08:05
@Lightstorm
Ja, vom Desktop des Angeklagten.
Mir auch schleierhaft, wie die das gemacht haben.
Kamm aber von der Staatsanwaltschaft selbst.
Zitat von LightstormLightstorm schrieb:Was ist wenn mein Computer unfreiwillig ein Teil eines solchen p2p Netzwerks wird und illegale Dateien herunterladet und auch verteilt?
Jeder ist ja dafür zuständig seinen Rechner ausreichend zu sichern.

Manche Gerichte verlangen von den Anschlussinhabern sogar so technisch versiert zu sein, dass man alle Ports der Download Programme in der Firewall des Routers blockt.
Zitat von LightstormLightstorm schrieb:Auch gibt es Beschwerden und Vorwürfe das diese Ferndiangosenauch mal die falschen erwischt, weil die IP Adresse die ein illegaler Downloader hatte jemand anderes im internet bekommt und bei Anfragen bei Internetanbieter man die Personalien des unschuldigen bekommt der die IP zufällig von dem illegalen Downloader übernahm
Naja, die haben ja nen Zeitstempel. Der Provider weiß ja auch genau, wann wer welche IP hat.
Und die IP wechselt ja nicht einfach, sondern mit Disconnect.

die sehen dann:
Datei --- Uhrzeit --- IP
machen nen Screenshot und fragen den Provider wer die IP zu der Uhrzeit hatte.
Wenn die IP wechseln würde, würde die Verbindung ja abbrechen.
Das würde man schon merken.


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Anwaltsschreiben wegen Tauschbörse

26.10.2010 um 08:11
@Fennek

Das mit dem Screenshots finde ich sehr bedenklich. Da würde ich mal ne Gegenanzeige starten wegen unerlaubtem Zugriff auf mein Rechner.

So was ist definitiv nicht erlaubt, ist ja schon schwer solche Untersuchungen durch Trojaner bei Terrorverdächtigen zu erlauben, ist ja scharf kritisiert. Und bei Leuten die was runterladen geht das einfach? Kann nicht sein.


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