@KonradTönz
nein, ich meinte damit erstmal kein geringeres Strafmaß, sondern wenigsten die Chance mit einer Einräumung der Tat nach 2/3 rauszukommen. Ich habe nämlich Zweifel ob das für ihn zutrifft, wenn er dabei bleibt, dass er nicht der Täter sei und somit auch keine ehrliche Reue zeigen kann. Was sagen die Juristen unter uns hier dazu?
Im Netz fand ich das:
„In bestimmten Fällen ist eine Aussetzung zum 2/3 Drittel Termin von vornherein aussichtslos:
Der Verurteilte beteuert immer noch seine Unschuld, die Beute aus dem Straftat ist noch versteckt, der Verurteilte gilt als wiederholungsgefährdet.“
http://www.kanzlei-breidenbach.de/glossar/zweidrittelstrafe/ (Archiv-Version vom 28.02.2016)Trifft das zu, könnte er sich mit einem Geständnis, sofern es die Staatsanwaltschaft als glaubwürdig einstuft, eben doch verbessern -> Einräumung der 2/3.
Kann eigentlich anhand der Spuren ausgeschlossen werden, dass nicht Jens die beiden umgebracht hat, sondern jemand anderes? Und Jens nur Beihilfe geleistet hat (Schmiere gestanden hat oder der Türöffner war)?