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Neuburg a. D. (Bayern) – Kleine Franziska ermordet

97 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Bayern, 2014 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Neuburg a. D. (Bayern) – Kleine Franziska ermordet

15.04.2015 um 23:07
MORDFALL FRANZISKA

"Voll Angst": Warum Franziskas dramatische SMS ins Leere liefen

Am Mittwoch schilderten Franziskas Freundinnen und ein Polizist in Ingolstadt den Tag nach ihrem Verschwinden. Die letzten SMS der Zwölfjährigen wurden zu spät gelesen. Von Barbara Würmseher



Als Franziska am 15. Februar 2014 abends nicht wie verabredet zum Abendessen nach Hause kam, schlugen ihre Eltern nicht sofort Alarm. Auch nicht, als sie gegen 22.30 Uhr von einer Versammlung zurück kamen und Franziskas Bett noch immer leer vorfanden. Sie vermuteten ihre Tochter bei einer Freundin in Nassenfels. Schon oft hatten die Mädchen gemeinsam übernachtet. Doch diesmal war alles anders....

Am Mittwoch ging der Mordprozess gegen Stefan B. vor dem Ingolstädter Landgericht weiter. Dort sagten unter anderem Freundinnen des ermordeten Mädchens als Zeugen aus und schilderten, was sich aus ihrer Sicht am 15. und 16. Februar 2014 abgespielt hatte....

Während der Samstagnachmittag auf dem Skaterplatz aus Sicht der Mädchen, mit denen Franziska dort gespielt hatte, völlig unbeschwert verlaufen war, spitzten sich am Sonntag Ereignisse zu. „Mittags kam ihr Vater zu uns und wollte seine Tochter abholen“, schilderte die Mutter des einen Mädchens. „Da musste ich ihm leider sagen, dass sie nicht da ist.“...

Franziskas Verschwinden sprach sich schnell herum...

Schnell sprach sich im Kreis der Mitschülerinnen und Freundinnen Franziskas Verschwinden herum. Telefonisch und über Facebook und Whats App versuchten sie, herauszufinden, wo sich die Zwölfjährige aufhielt. Jetzt erst stießen die Mädchen aus Franziskas Whats App-Gruppe auch auf die vier dramatischen Kurznachrichten, die Franzi unmittelbar vor ihrer Entführung noch hatte abschicken können: „Ein grünes Auto verfolgt mich. Voll Angst. Hab mir das Kennzeichen gemerkt. Es steht vor mir – Radweg.“ Keine der Freundinnen hatten am Abend zuvor ihre Smartphones noch benutzt....

Gleichzeitig liefen die polizeilichen Ermittlungen mit Hochdruck an. Die Vermisstenanzeige, die die Eltern bei der Inspektion in Eichstätt aufgaben, hatte höchste Priorität. „Nachdem wir im Elternhaus nachgesehen, Fotos organisiert und Kontakte abgeklappert hatten, haben wir die Hubschrauberstaffel alarmiert und weitere Einsatzkräfte bestellt“, schilderte ein Polizist im Zeugenstand. „Es war für uns sehr schnell klar, dass die Sache ernst ist.“
...

Neben den zahlreichen Hinweisen auf den grünen Toyota führte zusätzlich ein Zufall auf die Spur von Stefan B.: Die Polizeiinspektion Rain suchte ihn wegen eines Tankbetrugs und hatte die Eichstätter Kollegen gebeten, bei der Mutter des 27-Jährigen in Egweil nach ihm zu fragen. Nur zwei Stunden vor der Vermisstensuche nach Franziska waren die Beamten einer Streife dieser Bitte nachgekommen....

So war bekannt, dass Stefan B. mit genau einem solchen auffälligen Wagen unterwegs war. Eben jenem Wagen, der vielen Zeugen auf dem Skaterplatz in Nassenfels aufgefallen war und den Franziska in ihren letzten Nachrichten voller Angst als ihren unheimlichen Verfolger beschrieben hatte....

http://www.augsburger-allgemeine.de/neuburg/Voll-Angst-Warum-Franziskas-dramatische-SMS-ins-Leere-liefen-id33723532.html

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Neuburg a. D. (Bayern) – Kleine Franziska ermordet

17.04.2015 um 17:28
MORDFALL FRANZISKA

Ein Augenblick, der Franziskas Leben hätte retten können

Ein Ehepaar war bei Franziskas Entführung in unmittelbarer Nähe und sah das grüne Auto auf dem Radweg. Aber es schöpfte keinen Verdacht. So ging es einigen Zeugen. Von Barbara Würmseher


Es war ein flüchtiger Augenblick, den ein Egweiler Ehepaar am frühen Abend des 15. Februar 2014 erlebt hat. Ein sekundenschneller Moment, der auch schon wieder vorüber war, kaum dass ihn die beiden richtig registriert hatten. Und doch hätte er genügt, Franziskas Leben zu retten, wenn denn auch nur ein Hauch von Gefahr erkennbar gewesen wäre. Doch als Manuela und Richard E. (Namen geändert) an jenem Samstag gegen 17.30 Uhr mit dem Auto von Möckenlohe Richtung Nassenfels fuhren, nahmen sie lediglich eine alltägliche Situation wahr. Sie konnten nicht ansatzweise ahnen, dass zur selben Zeit in ihrer unmittelbaren Nähe das bisher unbeschwerte Leben eines Kindes in ein tödliches Martyrium gelenkt wurde.

Das Ehepaar schöpfte keinerlei Verdacht.

„Wir sind so zwischen 17.30 und 17.45 Uhr von Möckenlohe aus nach Hause gefahren und haben ein grün-blaues Auto gesehen, das direkt auf dem Fahrradweg stand. Es war nicht quer über den Radweg geparkt, sondern stand parallel zur Straße“, schilderte Manuela E. als Zeugin vor dem Ingolstädter Landgericht. Es war Stefan Bs. türkisfarbener Toyota, wie sie Tage später anhand von Fotos in den Medien erkannten. Die Uhrzeit passt exakt mit dem Zeitpunkt der Entführung zusammen. Um 17.33 Uhr hatte Franziskas letzte verzweifelte SMS gelautet: „Das Auto steht vor mir. Radweg.“

„Wieder so ein Depp, der sich einfach mit seinem Wagen auf den Radweg stellt“, haben sich die Egweiler Eheleute damals aber nur gedacht und die Angelegenheit auch schnell wieder vergessen. Zumal weit und breit kein Mensch zu sein schien. Auch stand keine Tür des Autos offen, der Kofferraumdeckel war geschlossen. Niemand war zu sehen oder zu hören. Alles in allem schien der Pkw verlassen zu sein. Hätte das Egweiler Ehepaar wahrgenommen, dass ein Erwachsener gerade ein Kind in seine Gewalt bringt, hätte irgendetwas auf Kidnapping hingedeutet, hätte Franziska noch eine Chance gehabt, dem Tod zu entgehen. So aber verstrich die vielleicht letzte Möglichkeit, ihr Leben zu retten, ohne dass das Ehepaar die Dimension seiner Wahrnehmung auch nur annähernd hätte ermessen können.

Die Frage „Was wäre gewesen, wenn ...“ ist müßig, denn das Schicksal hat anders entschieden. Doch stellen sich die grauenvollen Ereignisse des 15. Februars im Laufe des Mordprozesses gegen Stefan B. immer wieder aus neuen Perspektiven dar, die zeigen, wie wenig es mitunter gebraucht hätte, um Franziskas Leben zu retten. Das Fatale dabei ist, dass diese Erkenntnis erst mit dem heutigen Wissen um den Ausgang der Tat möglich ist. Damals lag ein monströses Verbrechen wie Stefan B. es nach eigenem Geständnis begangen hat, bei sämtliche Beteiligten – ob Eltern, ob Freundinnen, ob Beobachter am Sportplatz und in Nassenfels, ob Autofahrer – außerhalb jeglicher Vorstellungskraft.

Vielen Zeugen fiel der türkisfarbene Toyota an diesem Tag auf.

Auch weitere Zeugen des Mordtags, die gestern ihre Wahrnehmungen vor dem Landgericht schilderten, hatten nicht die leiseste Ahnung, wem sie da am 15. Februar begegnet waren. Da ist etwa ein 31-jähriger Nassenfelser, der abends kurz nach 17.30 Uhr den Gehsteig gekehrt hatte und ein grünes Auto an sich vorbeibrausen sah. „Was spinnt denn der jetzt umeinander, dass er so schnell fährt“, schoss es ihm damals durch den Kopf. „Erst als ich tags darauf gehört habe, was passiert ist, bin ich zur Polizei gegangen.“.

Ein anderer Nassenfelser hatte eine Begegnung an einer Tankstelle in Neuburg. „Gegen 14.30 Uhr ist mir ein Mensch mit seinem Toyota in der Ingolstädter Straße durch seine rasante Fahrweise und seine laute Musik aufgefallen – und auch durch sein Kennzeichen WUG - PS 169. Denn ich dachte mir: PS 169, das passt zu diesem Raser“, schilderte der 33-Jährige. Später fiel ihm derselbe viel zu schnelle Fahrer auf, der gegen 16.30/17 Uhr vom Skaterplatz Richtung Ortsmitte bretterte. Und ein letztes Mal registrierte er ihn, als dieser wenig später am Sägewerk in Nassenfels vorbei in Richtung Neuburg raste. Was der Nassenfelser nicht sah: Franziska muss auch im Toyota gewesen sein. Auf ihrer letzten Fahrt.

http://www.augsburger-allgemeine.de/neuburg/Ein-Augenblick-der-Franziskas-Leben-haette-retten-koennen-id33743567.html


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Neuburg a. D. (Bayern) – Kleine Franziska ermordet

17.04.2015 um 17:46
Die Berichte gehen total unter die Haut.
Es muss auch für jeden einzelnen Zeugen eine wahnsinnige Quälerei sein sich immer wieder zu fragen... hätte ich etwas erkennen können? Auch wenn es in den Bruchteilen von Sekunden gar nicht möglich gewesen wäre.

Es ist einfach wirklich schrecklich und ich fühle mit jedem einzelnen Betroffenen mit.


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Neuburg a. D. (Bayern) – Kleine Franziska ermordet

17.04.2015 um 17:50
Meine Güte.
Da wird es einem echt ganz anders.
Die armen Eltern. :/


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Neuburg a. D. (Bayern) – Kleine Franziska ermordet

18.04.2015 um 15:04
Ich stimme euch da zu. Mir geht das auch immer unter die Haut, wenn ich die Berichte lese.
Besonders nahe ging es mir, als die Freundin von Franziska ausgesagt hat.

Die Eltern tun mir auch unglaublich Leid, und zum Glück blieb ihnen die Aussage erspart ...


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Neuburg a. D. (Bayern) – Kleine Franziska ermordet

18.04.2015 um 20:59
Es macht mich unendlich traurig dass Franziska sterben musste.
Den Eltern des Mädchens wünsche ich viel Kraft.

Der Mörder ist anscheinend vorher schon auffällig gewesen, leider kann man in keinen Menschen reinschauen was in ihm vorgeht. So einer gehört ein Leben lang weg gesperrt.


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Neuburg a. D. (Bayern) – Kleine Franziska ermordet

20.04.2015 um 17:41
Mutmaßlicher Mörder von Franziska: Wer ist Stefan B. wirklich?


Über den mutmaßlichen Mörder von Franziska ist bisher wenig bekannt. Doch im Laufe der kommenden Woche sollen neun Zeugen Antworten auf die Frage liefern, wie Stefan B. tickt.


Wer ist Stefan B.? Wie tickt er? Wie denkt und fühlt ein solcher Mensch? Und was ist in ihm vorgegangen, dass er zum gnadenlosen Mörder an einem unschuldigen Kind wurde? Nur wenig ist bisher über den 27-Jährigen bekannt, der die Tat zwar zugegeben hat, sich aber seit seiner Festnahme und im Laufe des zehnwöchigen Prozesses hartnäckig in Schweigen hüllt....

Der die Rekonstruktion des unfassbaren Geschehens dem Anschein nach völlig an sich abprallen lässt. Dabei ist es seine Tat, seine Schuld, um die es geht und zu der er nicht ein einziges Mal Stellung nimmt....

Wie der bullige, schwerfällige Mann da im Landgericht auf der Anklagebank hockt, mit hochgezogenen Schultern, in sich versunken, mit abgewandtem, starren Blick und seinen verschränkten Händen – jenen Händen, die die monströse Tat verrichtet haben –, ist er ein großes Rätsel für die Prozessbeobachter....

Klassenkameraden beschreiben Stefan B. als äußert seltsam...

Zwar weiß man, dass er arbeits- und wohnungslos war. Dass er abseits der bürgerlichen Gesellschaft sein Dasein in der Neuburger Obdachlosenunterkunft gefristet hat. Dass er mit diversen Straftaten seit Jahren justizbekannt war. Dass er in der Tuning-Szene verkehrte und in rechte Kreise Kontakte hatte. Dass er ein Internet-Freak ist, der die virtuelle Welt zu der seinen gemacht hatte. Dass er stark sexuell fixiert ist, auch abnorm bis hin zur Pädophilie und Sodomie....

Ein früherer Klassenkamerad hat ihn über neun Jahre als Außenseiter und Einzelgänger mit aggressiven Neigungen erlebt. Eine Schülerin der Parallelklasse hat ihn gegenüber unserer Zeitung ebenfalls als „äußerst seltsam und unheimlich“ beschrieben....

Er habe sich mit dem Zirkel in die Hand gestochen und andere merkwürdige Dinge getan. „Ich habe mich bewusst von ihm ferngehalten“, sagt sie, „er war mir nicht geheuer.“ Aber was gibt es sonst noch zu sagen, um das lückenhafte Bild dieses Mannes abzurunden?...

Zeugen sollen fehlende Puzzleteile liefern...

In dieser Prozesswoche werden neun Zeugen Puzzleteile liefern. So soll die Persönlichkeit des Sexualtäters und Kindermörders Stefan B. für Außenstehende verständlicher werden. Es sind Freunde und Bekannte aus B.s unmittelbaren Umfeld. Auch ein früherer Bewährungshelfer ist geladen....

Vielleicht wird der Mann auf der Anklagebank am Ende der Woche nicht mehr ganz so rätselhaft für das Gericht und die Zuhörer sein. Vielleicht kommen Umstände zur Sprache, die eine Fehlentwicklung in seinem Leben erkennbar machen. Kann es auch sympathische Züge geben? Vielleicht fügen sich aber auch einfach nur weitere Momente hinzu, die die dunkle, die grausame Seite der Persönlichkeit des Stefan B. bestätigen....

Am kommenden Freitag wird man mehr wissen über diesen Mann. Dieser Freitag wird der 24. April sein – zwei Tage später, am Sonntag, 26. April, wäre Franziska 14 Jahre alt geworden....

http://www.augsburger-allgemeine.de/neuburg/Mutmasslicher-Moerder-von-Franziska-Wer-ist-Stefan-B-wirklich-id33766412.html


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Neuburg a. D. (Bayern) – Kleine Franziska ermordet

21.04.2015 um 18:04
Franziska-Mord: Passanten fanden ihr Rad - riefen aber nicht die Polizei

Am Tag der Entführung der zwölfjährigen Franziska sahen mehrere Menschen ihr herrenloses Fahrrad auf einem Weg liegen. Warum sie dennoch nicht die Polizei alarmierten. Von Barbara Würmseher

Wie bekannt, hatte Stefan B. Franziska auf dem Radweg aufgelauert, nachdem er sie bereits Stunden vorher beim Spielen mit den Freundinnen beobachtet hatte, um ihr dann den Weg abzuschneiden und sie zu entführen. Nachdem er das Mädchen in seine Gewalt gebracht hatte, blieb das Mountainbike zurück, etwa auf dem Scheitelpunkt der Anhöhe, die der Radweg bei einer kleinen Baumgruppe macht....

Passanten bei Möckenlohe überlegten sich, die Polizei zu rufen...l

„Mein Freund und ich haben kurz nach 17.30 Uhr das Rad dort liegen sehen und uns gefragt, was da los ist“, schilderte eine 17-Jährige. „Und als wir etwa eine Dreiviertelstunde später zurückgekommen sind, war es immer noch da, lag aber zwei Meter weiter im Gras.“ Die beiden stiegen von ihren Rädern ab und überlegten, ob sie die Polizei rufen sollten, da sie sich aber keinen Reim auf ihre Beobachtung machen konnten, unternahmen sie letztlich nichts....

Ein Mann aus Nassenfels hatte Franziskas Radl in der Zwischenzeit ebenfalls gefunden. Er hatte einen Spaziergang gemacht und war genauso wie das Paar stutzig geworden, als er das herrenlose Mountainbike liegen sah. „Ich hab es auf die Seite gezogen, damit niemand darüber fährt“, schilderte er vor Gericht. „Das muss gegen 18 Uhr gewesen sein. Es wurde gerade richtig dunkel.“ Der Spaziergänger suchte nach einer Blutspur in der Annahme, es sei jemand gestürzt, konnte aber nichts dergleichen finden und machte sich auf den Rückweg....

Mann sieht wohl Stefan B.'s Toyota - und findet später Franziskas Rad...

Ein Dritter, dem Franziskas Fahrrad aufgefallen war, ist ein 19-jähriger Nassenfelser, der es auf dem Heimweg von einer Party in Möckenlohe am 16. Februar gegen 4 Uhr morgens dort liegen sah. Da er zu Fuß unterwegs war, benutzte er es für das letzte Stück des Heimwegs und stelle es dann am Bushäuschen ab....

Der 19-Jährige hatte aber noch eine andere Beobachtung gemacht: Zur Party war er erst gegen 21 Uhr aufgebrochen. Davor – in der Zeit zwischen 19 und 20 Uhr – hatte er mit einem Freund am Schimmerweiher geangelt. Von dort aus liegt der Ratheiweiher, der spätere Leichenfundort, in Sichtweite. Und in der Dunkelheit des frühen Februarabends nahmen die beiden Männer das Scheinwerferlicht eines dort stehenden Autos wahr....

Die Vermutung liegt nahe, dass es sich um Stefan B. gehandelt hat, der sein Opfer in seinem grünen Toyota um diese Zeit dorthin gebracht hat. Die Funkzellenauswertung seines Handys hatte ergeben – so war an einem früheren Prozesstag zur Sprache gekommen –, dass der mutmaßliche Mörder am 15. Februar zwischen 17.50 und 19.50 Uhr dort geortet worden war....

Am Mordtag bedrängte Stefan B. eine 29-Jährige über WhatsApp...

Jenen Toyota hatte er am 22. Januar für 250 Euro von einer 29-Jährigen aus dem Donau-Ries-Kreis erstanden. Sie war gestern ebenfalls als Zeugin geladen und schilderte, dass Stefan B. auch nach dem Autokauf hartnäckig Kontakt zu ihr hielt, obwohl sie selbst keinen wünschte. „Er hat mir fast täglich über Whats App Nachrichten geschrieben und gefragt, ob er vorbeikommen und sich mit mir treffen kann.“...

Er habe auch deutlich signalisiert, mehr von ihr zu wollen, sie aber habe stets abgelehnt. Der letzte Kontakt war am Mordtag. Stefan B. schrieb der jungen Frau gegen 15.15 Uhr: „Ich komme vorbei.“ Sie antwortete: „Nein, ich fahre jetzt weg.“ Daraufhin er: „Ok, dann wann anders.“ Zu dieser Zeit wurde er bereits am Skaterplatz gesehen....

http://www.augsburger-allgemeine.de/neuburg/Franziska-Mord-Passanten-fanden-ihr-Rad-riefen-aber-nicht-die-Polizei-id33776922.html


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21.04.2015 um 18:09
Es ist wirklich traurig, dass ein Kinderfahrrad mitten auf dem liegend, einfach zur Seite gelegt wird und weiter gegangen wird. Ich persönlich hätte das niemals gemacht, ich hatte auch schon eine ähnliche Situation, deshalb kann ich das sicher sagen. Manchmal ist es besser einmal mehr zu reagieren als einmal zu wenig. Aber gut, das bringt die kleine Franziska jetzt auch nicht wieder und die Personen machen sich jetzt genug Vorwürfe.


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Neuburg a. D. (Bayern) – Kleine Franziska ermordet

21.04.2015 um 18:21
@obskur
Die Fahrräder von Zwölfjährigen sind keine Kinderfahrräder mehr, die fahren auf ganz normalen Damenfahrrädern, sonst hätte der 19jährige das Rad ja auch nicht selbst benutzt, als er es fand. Aber wenn man das liest, ist klar, wenn ich mal irgendwo ein Fahrrad einfach rumliegen sehe, das nicht nach Schrott aussieht, werde ich die Polizei rufen - und wenn es nur geklaut worden ist, aber wer weiß, wenn die Polizei schon an dem Abend angefangen hätte, nach ihr zu suchen, vielleicht hätte es den Täter vom Mord abgehalten. Denn laut Funkzellenortung hat er sich ja stundenlang am späteren Leichenfundort aufgehalten, man muss also leider davon ausgehen, dass er dort Franziska stundenlang gequält hat, bevor er sie tötete. Dieses Wissen muss für die Eltern einfach nur grauenvoll sein... :(


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21.04.2015 um 22:09
@Comtesse
Und genau DESWEGEN müßte ich mich jetzt wieder und wieder selbst zitieren...
Ich betefür die Eltern. Meine Gefühle kochen gerade wieder derart hoch... Und ja, die Verwaltung darf mich gerne sperren für mein ausdrückliches Verständnis für Selbstjustiz.


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22.04.2015 um 17:01
MORDFALL FRANZISKA

Darum trennte sich Freundin von Stefan B. einen Tag nach dem Mord

Zehn Minuten nachdem Stefan B. den Tatort verlassen hat, spricht er mit einem Zeugen. Der findet ihn sogar sympathisch. Auch seine Ex-Freundin sagte heute vor Gericht aus.

Es ist der 15. Februar 2014, 20 Uhr. Stefan B. hält an einer Tankstelle an. Die Sorge um sein Auto bringt ihn zu diesem Stopp. Keine zehn Minuten zuvor, hat er den Weiher verlassen, an dem später die Leiche der zwölfjährigen Franziska gefunden wurde. Das zeigt die Auswertung seiner Handydaten. Heute, am zwölften Verhandlungstag im Mordfall Franziska, versucht das Landgericht Ingolstadt sich ein Bild davon zu machen, wer Stefan B. ist. Verschiedene Zeugen aus seinem Umfeld werden vernommen, darunter ein Mann, mit dem er an der Tankstelle sprach, und die Ex-Freundin des Angeklagten.

Zeuge fand Stefan B. sympathisch.

Stefan B. ist als Raser bekannt. Als er am 15. Februar um 20 Uhr an der Tankstelle hält, möchte er überprüfen, ob seine letzte Fahrt Schäden an seinem Auto hinterlassen hat. Dabei kommt er mit dem Zeugen ins Gespräch. Der sagte heute vor dem Landgericht aus, Stefan B. habe auf ihn einen ruhigen Eindruck gemacht. Er fand ihn sogar sympathisch. Nervös, panisch oder aufgewühlt kam der Angeklagte im Mordfall Franziska dem Zeugen nicht vor. Und das zehn Minuten nachdem er den Tatort verlassen hatte. Dort soll er die zwölfjährige Franziska brutal sexuell missbraucht und ermordet haben.

Ex-Freundin trennt sich einen Tag nach Mord an Franziska von Stefan B


Auch seine Ex-Freundin wurde heute angehört. Sie war nur kurz mit Stefan B. zusammen- von Ende Januar bis Mitte Feburar. Einen Tag nach dem Mord trennte sie sich von ihm. Der Grund: Stefan habe ihr gebeichtet, er habe etwas angestellt, er habe "ordentlich Scheiße gebaut". Das sagt die Frau vor Gericht aus. Nachgefragt, was er angestellt habe, hätte sie jedoch nach eigener Aussage nicht.

Stattdessen hat sie sich von dem 27-Jährigen getrennt. Sie wollte nicht mit jemanden zusammen sein, der etwas ausgefressen hatte. Ansonsten berichtet die Ex-Freundin wenig über den Angeklagten. Stefan B. sei rechtsradikal gewesen, sagt sie. Aber ihr gegenüber nicht aggressiv oder impulsiv. "Als ich von dem Mord erfahren habe, war ich ziemlich entsetzt. Ich hätte nicht gedacht, dass der Stefan so was macht", sagte die Frau vor dem Landgericht....

Am Nachmittag wird die Verhandlung fortgesetzt, dann sollen weitere Zeugen aus dem Umfeld des mutmaßlichen Mörders aussagen. Vielleicht wird so das Bild von Stefan B. klarer. ...


http://www.augsburger-allgemeine.de/neuburg/Darum-trennte-sich-Freundin-von-Stefan-B-einen-Tag-nach-dem-Mord-id33796467.html


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22.04.2015 um 22:49
Kurz nach dem Mord: Stefan B. war unauffällig und normal

Zeugen berichten im Prozess vor dem Landgreicht Ingolstadt, wie sie den 27-Jährigen Stefan B. erlebt haben, unmittelbar nachdem er Franziska getötet hatte. Von Barbara Würmseher


Menschen, die Stefan B. kurz nach dem Mord begegnet sind, haben den 27-Jährigen als weitgehend normal erlebt. Ein wenig in Eile habe er gewirkt, das schon, ein wenig überdreht, als habe er zuviel Koffein getrunken. Aber ansonsten unauffällig in seinen Gesprächsthemen und seinem Verhalten. Am Mittwoch kamen vor dem Landgericht Ingolstadt Zeugen zu Wort, die nur Stunden nach dem Gewaltverbrechen an Franziska mit deren mutmaßlichem Mörder zu tun hatten und nicht im Traum daran gedacht hätten, dass er sich einer solch brutalen Tat schuldig gemacht hatte.

Am Mordtag kurz nach 20 Uhr traf Stefan B. an einer Tankstelle in Buxheim ein. Um 19.50 Uhr muss er – so hat die Funknetz-Auswertung ergeben – noch am Ratheiweiher, dem späteren Leichenfundort, gewesen sein. Nur zehn bis 15 Minuten später also hielt er in Buxheim an, um seinen grünen Toyota auf Schäden hin zu untersuchen.

Der Beifahrer eines anderen Autos beobachtete ihn dabei und fragte: „Kann ich helfen?“ Daraufhin erzählte ihm Stefan B., er sei recht flott über zwei Brücken gefahren und dabei „mit dem Auto abgehoben“. Der Zeuge unterhielt sich eine Weile mit Stefan B., half ihm, Kotflügel und Reifen anzuschauen. „Er war mir sympathisch“, schilderte der 37-Jährige gestern dem Gericht. „Es war keine unangenehme Situation. Er war auch humorvoll und hat gelacht. Man hat zwar gemerkt, dass er in Eile war, er wollte zu einem Tuning-Treffen bei München, aber er hat nicht panisch oder verstört gewirkt.“ Der Zeuge konnte zwar gestern den Angeklagten nicht als den Mann identifizieren, mit dem er an der Buxheimer Tankstelle gesprochen hatte, beschrieb aber das auffällige Auto mit dem Weißenburger-Kennzeichen. Zudem wurde Stefan Bs. Smartphone zur fraglichen Zeit in einem Funknetz registriert, das Buxheim abdeckt, und er war tatsächlich auch auf jenem Tuning-Treffen.

Das bestätigte auch ein weiterer Zeuge, der ihn dort auf dem Parkplatz eines großen Möbelhauses sah. Der 25-Jährige kannte Stefan B. aus der Schulzeit und beschrieb ihn als einen „schweren Fall“, der stets auffällig gewesen sei und gerne gerauft habe. „Man hat Abstand zu ihm gehalten, weil er der typische Schläger war.“ Allerdings konnte der Zeuge von keinen persönlichen Erlebnissen berichten. Sämtliche Eindrücke, die er vor Gericht wiedergab, basierten rein auf „Hörensagen“.

Geladen war gestern auch ein Kfz-Sachverständiger der Dekra, der den grünen Toyota untersucht hatte. Er bestätigte, dass die Zentralverriegelung innen von der Fahrerseite aus betätigt werden kann. Der Beifahrer kann seine Türe dann nur öffnen, wenn er den Sperrknopf herauszieht. Der allerdings ist bei diesem Autotyp weit hinten angebracht und – zumal für ein Kind – nur schwer erreichbar.

http://www.augsburger-allgemeine.de/neuburg/Kurz-nach-dem-Mord-Stefan-B-war-unauffaellig-und-normal-id33800227.html


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25.04.2015 um 19:14
Stefan B. fiel in der Vergangenheit wegen Kinderpornos auf

Stefan B. soll die zwölfjährige Franziska ermordet haben. Vor Gericht kommen auch Straftaten aus seiner Vergangenheit zur Sprache - dabei geht es auch um Kinderpornos. Von Barbara Würmseher

Liebevoller Vater, oder gefährlicher Pädophiler? Überzeugter Rechtsradikaler, oder Mitläufer? Sexuell abartig Veranlagter, oder nur ein recht aktiver Liebhaber? Hoffnungslos unselbstständig und arbeitsscheu, oder lediglich unreif? Was trifft auf Stefan B. zu? Wer ist der mutmaßliche Mörder von Franziska? Der 13. Verhandlungstag offenbarte weitere Facetten seines Charakters.

Zur Sprache kam am Freitag Vormittag schwerpunktmäßig die familiäre Situation des 27-Jährigen. Ein früherer Bewährungshelfer, Mitarbeiterinnen des Landratsamts Eichstätt, ein guter Freund und eine frühere Lebensgefährtin Stefan Bs. - die Mutter seines heute siebenjährigen Sohnes - schilderten, wie sie den Angeklagten erlebt hatten.

Eine Sozialpädagogin, die sich im Rahmen einer Betreuungsweisung um ihn kümmern sollte, musste am Ende erkennen, dass sie mit ihren Bemühungen "völlig gescheitert" war. Sie hatte den damals 17-jährigen Stefan B. 2005 ein halbes Jahr lang begleitet und sollte ihn sowohl beruflich auf den Weg bringen, als auch sein gestörtes Mutter-Sohn-Verhältnis verbessern. Beides ist ihn nicht ansatzweise gelungen.

Denn Stefan B. hatte nach ihren Worten jede Mitarbeit verweigert und war in hohem Maße unselbstständig. "Er wirkte wie ein Riesenbaby", schilderte sie, "war zwar körperlich groß, aber naiv und unreif und nicht einmal im Stande, auf einem Formular seinen Namen einzutragen." Zwei Bäckerlehren hatte Stefan B. abgebrochen, ein Praktikum im Tierheim hatte er gar nicht erst angetreten.

Jugendamt musste sich oft mit Stefan B. beschäftigen

Rechtsradikale Äußerungen registrierte sie zwar bei Stefan B., stellte aber fest, dass es "oft nur große Parolen waren, außerhalb war er ganz klein". Eine wirkliche neonazistische Ideologie habe sie bei ihm nicht festgestellt. "Er war eher ein Mitläufer, der sich dadurch größer gemacht hat."

Eine Mitarbeiterin des Eichstätter Jugendamts kennt Stefan B., seit er 14 Jahre alt war. Damals war er erstmals wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis mit der Justiz in Konflikt geraten. Ein Jahr später, 2002, rief dann seine Mutter um Hilfe, weil sie nicht mehr mit ihm klar kam. Von 2003 bis 2006 war die Jugendgerichtshilfe eingeschaltet. Und ab 2008 musste das Jugendamt wieder tätig werden: Damals waren bei Stefan B. kinderpornografische Schriften entdeckt worden.

Im selben Jahr wurde Stefan B. Vater eines Buben und das Jugendamt nahm das Kind in Obhut, so lange, bis das Gutachten eines Diplom-Psychologen ergab, dass bei Stefan B. keine pädophilen Neigungen vorliegen. Die kinderpornografischen Fotos habe er lediglich aus Neugier und Naivität heruntergeladen. Ein Risiko gehe von ihm nicht aus.

Mutter seines Sohnes hatte den 27-Jährigen anders erlebt

Die Mutter seines Sohnes beschrieb Stefan B. hingegen recht positiv. Sie lebte mit ihm viereinhalb Jahre zusammen, zunächst bei ihrem Vater, dann bei seiner Mutter in Egweil, dann in einer eigenen Wohnung in Obereichstätt und schließlich wieder bei der Mutter. Im Juli 2010 hatte sie sich dann von ihm getrennt, weil "es in der Beziehung einfach nicht mehr gestimmt hat". "Er war nett und hat sich um seinen Sohn gekümmert", schilderte sie als Zeugin. "

Anfangs war er völlig unselbstständig, aber nach seinem Gefängnisaufenthalt von Dezember 2006 bis August 2007 hat er sich positiv verändert." Sexuelle Auffälligkeiten hatte sie an Stefan B. während der gemeinsamen Zeit nicht bemerkt, berichtete aber von einem generell aktiven Liebesleben.

Die Verhandlung wird am Montag um 9 Uhr fortgesetzt.

http://www.augsburger-allgemeine.de/neuburg/Stefan-B-fiel-in-der-Vergangenheit-wegen-Kinderpornos-auf-id33819812.html


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25.04.2015 um 19:21
Mord an Franziska: Urteil gegen Stefan B. fällt wohl im Mai

Im Prozess um den Mord an der zwölfjährigen Franziska könnte das Urteil gegen Stefan B. bald fallen. Warum die Schlussvorträge nicht öffentlich gemacht werden. Von Barbara Würmseher

Seit elf Wochen und 13 Verhandlungstagen läuft der Prozess gegen Stefan B., den mutmaßlichen Mörder der zwölfjährigen Franziska, und allmählich geht die Beweisaufnahme dem Ende entgegen.

Das Urteil könnte am 11. Mai gefällt werden, mit den Plädoyers ist bereits am kommenden Mittwoch zu rechnen. Wenn dann die Parteien ihre Schlussvorträge halten, wird das unter Ausschluss der Öffentlichkeit passieren. Zuschauer und Medien werden mit Rücksicht auf intime Aussagen zweier minderjähriger Opfer aus dem Saal geschickt. Deren Persönlichkeitsrechte stellt der Staat über das öffentliche Interesse an diesem aufsehenerregenden Prozess.

Öffentlichkeit wird nur eingeschränkt informiert

Es handelt sich um Mädchen, die der Angeklagte sexuell belästigt beziehungsweise vergewaltigt haben soll. Schon während der Beweisaufnahme wurden sie ohne die Öffentlichkeit befragt. Der Mordfall Franziska hängt zwar mit diesen zusätzlich angeklagten Fällen nicht zusammen, kann aber in den Plädoyers nicht separat behandelt werden.

Deshalb wird auch die Öffentlichkeit nur eingeschränkt darüber informiert werden, welche Strategien Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Nebenklage zum Mordvorwurf entwickeln und wie sie in der wichtigen Frage der Sicherungsverwahrung argumentieren.

Von einer Verurteilung wegen Mordes ist nach Stand der Dinge auszugehen. Die Sicherungsverwahrung dient zusätzlich dem Schutz der Allgemeinheit vor einem Straftäter. Sie schließt eine Entlassung nach verbüßter Haftstrafe aus, wenn die Gefährlichkeit im Wege einer Prognose festgestellt worden ist.

Die Gefährlichkeit eines Täters wird dann alle zwei Jahre aufs Neue überprüft. Zur Frage der Schuldfähigkeit Stefan B’s. wird voraussichtlich am Montag der psychiatrische Sachverständige sein Gutachten erstatten.

Ex-Freundin findet freundliche Worte für Angeklagten Stefan B.

Auch am gestrigen Prozesstag rundeten verschiedene Zeugenaussagen das Bild über den Charakter des Stefan B. weiter ab. Weitgehend gute Erinnerungen hat dessen Ex-Lebensgefährtin, mit der der Angeklagte einen siebenjährigen Sohn hat, an die gemeinsamen viereinhalb Jahre. Abgesehen von einer achtmonatigen Haftzeit Stefan B’s. hat das Paar durchgehend in gemeinsamen Wohnungen gelebt. Häufig auf Hartz-IV-Basis, denn Stefan B. hatte nach zwei abgebrochenen Bäcker-Lehren keine Lust zu arbeiten und ging auch später nur wenig konstant einem Job als Staplerfahrer nach.

Dennoch fand die Ex freundliche Worte für ihn: „Er war nett und hat sich um seinen Sohn gekümmert. Nach dem Gefängnis hat er sich positiv verändert.“ Auch ein Freund, mit dem Stefan B. bis zuletzt in Kontakt stand, hat angenehme Erinnerungen: „Er ist ein ruhiger Typ, nicht aggressiv, eher hilfsbereit. Er war immer voll dabei.“

Psychatrisches Gutachten über Stefan B. kommt am Montag

Anders hörte es sich an, als eine Sozialpädagogin des Landratsamts Eichstätt ihre Erfahrungen mit Stefan B. schilderte: „Meine Betreuungsweisung bei Stefan B. ist völlig gescheitert. Er war sehr unselbstständig und zeigte keinerlei aktive Mitarbeit. Weder ist es mir gelungen, ihn beruflich zu integrieren, noch, das symbiotische, aber auch konfliktträchtige Verhältnis zur Mutter zu normalisieren.“ Sie beschrieb Stefan B. als „Riesenbaby – körperlich groß, aber nicht in der Lage, selbstständig zu agieren“.

Eine Jugendamt-Mitarbeiterin wusste von kinderpornografischen Dateien, die man 2008 bei Stefan B. gefunden hatte. Damals nahm man seinen neu geborenen Sohn aus der Familie, bis ein Gutachter feststellte, es läge keine Pädophilie vor. Auch vor diesem Hintergrund einer abartigen sexuellen Veranlagung wird das psychiatrische Gutachten am Montag mit Interesse erwartet.

http://www.augsburger-allgemeine.de/neuburg/Mord-an-Franziska-Urteil-gegen-Stefan-B-faellt-wohl-im-Mai-id33823677.html


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Neuburg a. D. (Bayern) – Kleine Franziska ermordet

27.04.2015 um 17:37
Mordfall Franziska

Kinderpornos und Schläge vom Vater: Über Stefan B.s Vergangenheit

Im Mordprozess um die getötete Franziska ging es am Montagvormittag in Ingolstadt um die familiäre Situation des mutmaßlichen Täters Stefan B. - und um seine Vorstrafen.

Stefan B. steht im Prozess um den Mord an der zwölfjährigen Franziska nicht zum ersten Mal vor Gericht. Neun seiner Vorstrafen kamen am Montagvormittag in Ingolstadt noch einmal zur Sprache, zwei davon wiegen besonders schwer.

So fiel der junge Mann 2008 und 2011 wegen des Besitzes kinderpornografischer Schriften auf. Insgesamt waren mehr als 50 Bilder und weitere rund 50 Videodateien bei Stefan B. gefunden worden. Die missbrauchten Kinder, die darauf zu sehen waren, waren alle deutlich unter 14 Jahre, die Jüngsten gerade einmal drei.

Ein Gutachten von 2008 aber bescheinigte: Von Stefan B. gehe keine Gefahr aus. Die kinderpornografischen Fotos habe er lediglich aus Neugier und Naivität heruntergeladen.

Stefan B. wurde von seinem Vater geschlagen

Nicht nur Stefan B.s Straftaten, darunter auch Beleidigung, Betrug, Körperverletzung und wiederholtes Fahren ohne Fahrerlaubnis, wurden am Montag vor dem Ingolstädter Landgericht thematisiert. Daneben ging es um den familiären Hintergrund des mutmaßlichen Mörders.

So soll Stefan B. von seinem Vater immer wieder geschlagen worden sein, ständig habe er als "Sündenbock" herhalten müssen. Seine Schwester habe der Vater wie eine Prinzessin behandelt.

Stefan B.s Mutter hingegen habe ihren Sohn überbehütet, hieß es vor Gericht. Sie habe stets versucht, jede Anstrengung von ihm fernzuhalten. Von vielen wird der junge Mann wohl gerade deshalb auch als "lebensuntüchtig" beschrieben.

2001 kam es zur Trennung der Eltern, die für den heute 27-Jährigen trotz seines schlechten Verhältnisses zu seinem Vater ein Schock gewesen sein soll. Er soll die Familie von einem Tag auf den anderen für eine andere Frau verlassen haben.

http://www.augsburger-allgemeine.de/neuburg/Kinderpornos-und-Schlaege-vom-Vater-Ueber-Stefan-B-s-Vergangenheit-id33858757.html


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Neuburg a. D. (Bayern) – Kleine Franziska ermordet

28.04.2015 um 17:36
Mordfall Franziska

Psychiatrisches Gutachten über Stefan B. bleibt geheim

Das Gericht hat im Franziska-Mordprozess beschlossen, bei der psychiatrischen Begutachtung des Angeklagten die Öffentlichkeit auszuschließen. Damit soll der "Intimbereich" von Stefan B. geschützt werden. Von Barbara Würmseher



Der Mordprozess Franziska am Ingolstädter Landgericht befindet sich auf der Zielgeraden, und er gleicht zum Ende hin mehr einer Geheimsache statt einer öffentlichen Verhandlung. Denn wesentliche Bestandteile sind nicht mehr für die Ohren der Prozessbeobachter bestimmt, die immer wieder den Saal verlassen müssen.

Am Montag etwa war es das mit Spannung erwartete psychiatrische Gutachten, von dem die Öffentlichkeit ausgeschlossen wurde. Der Sachverständige äußerte sich über die seelische und intellektuelle Verfassung des mutmaßlichen Mörders Stefan B., über seine Schuldfähigkeit und seine Gemeingefährlichkeit – alles hinter verschlossener Tür.

Grund dafür ist der Paragraf 171b des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG). Der besagt, dass die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden kann, soweit Umstände aus dem persönlichen Lebensbereich eines Prozessbeteiligten, eines Zeugen oder eines Opfers zur Sprache kommen, deren öffentliche Erörterung schutzwürdige Interessen verletzen würde. Das nationale Gesetz musste erst kürzlich aufgrund strengerer europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht angepasst werden.

Aussagen mutmaßlicher Missbrauchsopfer von Stefan B. fließen ins Gutachten mit ein

Geschützt werden im konkreten Fall zwei Mädchen – zur Tatzeit zwölf und 13 Jahre alt – , die der Angeklagte sexuell missbraucht haben soll sowie eine frühere Lebensgefährtin Stefan B.s. Alle Drei mussten bereits als Zeugen über intime Details sprechen, nachdem das Gericht den Zuschauerraum hatte räumen lassen.

Diese Details flossen nun in das Gutachten mit ein und werden auch Bestandteil der Plädoyers am morgigen Mittwoch sein sowie vermutlich der Urteilsbegründung am 11. Mai. Landgerichts-Vizepräsident Jochen Bösl erklärte, das Interesse der Minderjährigen sei deutlich höher zu bewerten als das öffentliche Interesse. Im Publikum gibt es Verständnis dafür, doch die öffentliche Aufarbeitung des Löwenanteils der Verhandlung – der bestialische Mord an der zwölfjährigen Franziska – steht nun hinter dem Schutz der minderjährigen Missbrauchsopfer Stefan B.s in untergeordneten Fällen zurück.

Früheres Gutachten bescheinigte Stefan B. gesunde Psyche

Es gehe dabei nicht darum, den Angeklagten zu schützen, sagte der Vorsitzende Richter. Über den 27-Jährigen gab es gestern im Zuge der Beweisaufnahme weitere Informationen. Neun Vorstrafen sind im Bundeszentralregister aufgelistet. Als 17-Jähriger hat Stefan B. im Jahr 2004 erstmals vor Gericht gestanden. Wie ein roter Faden zieht sich Fahren ohne Führerschein durch all die Jahre.

Darüber hinaus gibt es kriminelle Delikte wie Nötigung, Körperverletzung, Beleidigung und Besitz einer verbotenen Waffe. Bemerkenswert ist, dass sich Stefan B. 2008 und 2011 wegen Besitzes kinderpornografischer Schriften verantworten musste. Einmal waren bei ihm 46 Bilder und 18 Videos gefunden worden, in denen Mädchen und Buben im Kleinkindalter sexuell missbraucht wurden. Beim zweiten Mal waren es 29 Fälle von Kinderpornos. Im Jahr 2008 hatte ein Diplom-Psychologe aufgrund der Kinderpornos ein Gutachten erstellt und bescheinigt, dass von Stefan B. keine Gefahr ausgehe.

Stefan B. ist Scheidungskind. Seine Eltern trennten sich 2001. Und obwohl Stefan B. in seinem Vater nie ein Vorbild gesehen hatte, machte ihm diese Trennung schwer zu schaffen. Sein Vater soll ihn häufig geschlagen haben. Während die acht Jahre ältere Schwester die Rolle der Prinzessin eingenommen habe, sei er stets der Sündenbock gewesen, so berichtete Richter Bösl von den persönlichen Verhältnissen.

Die Mutter habe ihren Sohn „massiv geliebt“ und alle Anstrengungen von ihm ferngehalten, was mit als Grund für seine Lebensuntüchtigkeit gewertet wird. Nach der Hauptschule hat Stefan B. zwei Anläufe zu einer Bäckerlehre gemacht und beide Male abgebrochen. Ein Berufsvorbereitendes Jahr hatte er ebenso wenig durchgehalten wie weitere Jobs.

http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Psychiatrisches-Gutachten-ueber-Stefan-B-bleibt-geheim-id33866762.html


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Neuburg a. D. (Bayern) – Kleine Franziska ermordet

28.04.2015 um 17:41
Franziska-Prozess

Wenn der Opferschutz zum Täterschutz wird

Viele Details im Franziska-Prozess werden unter Ausschluss der Öffentlichkeit besprochen und so Informationen geheim gehalten. Verdrehte Welt: So wird der Opferschutz zum Täterschutz. Kommentar von Barbara Würmseher

Opfer und Zeugen, die vor Gericht intime Details ausbreiten sollen, müssen geschützt werden vor unzumutbarer Zurschaustellung ihrer Privatsphäre. Das ist keine Frage. Diesen Schutz durch den Staat hat die Öffentlichkeit zu respektieren. Erst recht dann, wenn es sich um Minderjährige handelt, wie im Mordprozess Franziska. In dessen Rahmen werden drei weitere Anklagepunkte wegen sexuellen Missbrauchs anderer Mädchen verhandelt. Der Staat trägt dem Anspruch der Betroffenen verstärkt Rechnung durch ein neues Gesetz, das im Januar in Kraft getreten ist und in solchen Fällen den Ausschluss der Öffentlichkeit verlangt. Dass das Landgericht Ingolstadt alles vermeidet, wegen eines Verstoßes gegen dieses Gesetz ein Revisionsverfahren zu riskieren, ist nachvollziehbar.

Franziska-Prozess: Opferschutz wird zum Täterschutz

Doch zeigt sich am Franziska-Prozess, wie problematisch dieses Gesetz sein kann. Denn hier wird Opferschutz zum Täterschutz. Indem wesentliche Teile im stillen Kämmerchen stattfinden, werden der Öffentlichkeit Informationen über den Mörder vorenthalten und über die juristische Auseinandersetzung mit der Materie. Informationen, auf die sie aber Anspruch hat.

Das wichtige psychiatrische Gutachten über den Angeklagten wurde hinter verschlossenen Türen erstattet. Ebenso wird es mit den Plädoyers sein. Sogar die Urteilsbegründung darf die Öffentlichkeit wohl nicht hören. So wird das Vertrauen in die Justiz erschüttert. Rechtssprechung muss transparent sein, nicht geheim. Zumal dann nicht, wenn der schutzwürdige Teil eines Prozesses gefühlte drei Prozent ausmacht. Denn im Wesentlichen geht es ja um Franziska, deren Ermordung eine ungeheuere Dimension hat. Auf diese juristische Aufarbeitung hat die Öffentlichkeit einen Anspruch. Und dem wird die restriktive Anwendung des Gesetzes nicht gerecht.

http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Wenn-der-Opferschutz-zum-Taeterschutz-wird-id33873077.html


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Neuburg a. D. (Bayern) – Kleine Franziska ermordet

29.04.2015 um 06:48
Zitat von Blue_Eyes_Blue_Eyes_ schrieb:So fiel der junge Mann 2008 und 2011 wegen des Besitzes kinderpornografischer Schriften auf. Insgesamt waren mehr als 50 Bilder und weitere rund 50 Videodateien bei Stefan B. gefunden worden. Die missbrauchten Kinder, die darauf zu sehen waren, waren alle deutlich unter 14 Jahre, die Jüngsten gerade einmal drei.

Ein Gutachten von 2008 aber bescheinigte: Von Stefan B. gehe keine Gefahr aus. Die kinderpornografischen Fotos habe er lediglich aus Neugier und Naivität heruntergeladen.
Aus Naivität? Mindestens 3 Jahre lang, sammelt er Pornos von Kleinkindern aus Naivität? Unfassbar, dieses Gutachten..
Und dann? Das Gutachten ist von 2008, der TV sammelt danach weitere 3 Jahre? Hat man da gedacht, er wäre besonders naiv? Ich begreife es nicht.


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Neuburg a. D. (Bayern) – Kleine Franziska ermordet

29.04.2015 um 20:46
Mordfall Franziska

Staatsanwaltschaft und Verteidigung fordern Lebenslang für Stefan B.

Im Prozess um den Tod der damals zwölfjährigen Franziska haben Staatsanwalt und Verteidigung lebenslange Haft für den Angeklagten Stefan B. gefordert.

Lebenslänglich ja – aber keine anschließende Sicherungsverwahrung. So könnte das Urteil für Stefan B. lauten, wenn die große Strafkammer am Landgericht Ingolstadt am 11. Mai ihre Entscheidung verkündet. Entsprechende Anträge stellten gestern jedenfalls sowohl Staatsanwalt Jürgen Staudt und Nebenklagevertreterin Rechtsanwältin Petra Kerschner, als auch die Verteidigung in ihren Plädoyers. Nach einhelliger Meinung er Prozessbeteiligten ist Stefan B. wegen Mordes schuldig zu sprechen.

Sollte die Kammer dem ergänzenden Antrag von Staatsanwaltschaft und Nebenklage folgen und zudem die besondere Schwere der Schuld feststellen, hätte Stefan B. als verurteilter Mörder auch nach 15 verbüßten Jahren – dem frühest möglichen Zeitpunkt – keine Chance aus dem Gefängnis entlassen zu werden. Damit würde sich die Haftzeit um weitere – durchschnittlich fünf bis sechs Jahre – erhöhen. Stefan B. könnte also wohl frühestens im Alter von Ende 40 wieder ein freier Mann sein. Allerdings gibt es bis dato keine gesetzliche Normierung des Begriffs „besondere Schwere der Schuld“. Er könnte also auch wesentlich länger einsitzen.

Plädoyers unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Besondere Schuldschwere liegt dann vor, wenn gegenüber vergleichbaren Taten ein deutlich höheres Maß an Schuld vorliegt, etwa bei außergewöhnlicher Brutalität, qualvoller Behandlung des Opfers, oder abartiger sexueller oder besonders gewalttätigen Neigungen des Täters.

Die Schlussvorträge der Prozessbeteiligten fanden gestern – wie erwartet – unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der Grund dafür lag nicht an den Einzelheiten des Mordfalls Franziska, sondern an zwei weiteren Straftaten, die ebenfalls verhandelt wurden. Den beiden zur Tatzeit zwölf und 13-jährigen Mädchen sollte es erspart bleiben, dass der sexuelle Missbrauch durch den Angeklagten öffentlich zur Sprache kommt.

Ebenso sollten zwei Ex-Freundinnen Stefan Bs., die als Zeuginnen über intime Details ausgesagt hatten, diesen besonderen Schutz genießen. Ein entsprechendes Gesetz (§ 171 b GVG) verpflichtet das Gericht zwingend, in einem solchen Fall die Öffentlichkeit außen vor zu lassen.

http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Staatsanwaltschaft-und-Verteidigung-fordern-Lebenslang-fuer-Stefan-B-id33886627.html


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