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Mordfall Hinterkaifeck

51.725 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Bauernhof, Hinterkaifeck ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Hinterkaifeck

Mordfall Hinterkaifeck

20.06.2012 um 03:28
Heike,. Verfahrenseinstellungh muss auch begründer werden,es kann ich sang- und klanglos einstellen. wenn es keine Anhakltspunkten gibt dann ist dies das Ergebniss, aber es gibt immer ein Ergebnis.
Zum Ls. Der zieht seine Anklage zurück,erklärt sie also für null und nichtig. Das verfahren geht aber trotzdem weiter, wenn ausser der Aussage des LS kein Verdachtsmomente vorliegen wird wird er freigesprochen. Wenn es aber noch andere Verdachtsmomente gibt wird in dieser Richtung weiterermittelt. wenn die anderen Punkte für eine Verurteilung wird derjenige tritzdem bestraft.
dER LS hat augenscheinlich aus seiner Aussage nichts gehabt, sonst wäre der Gruber nicht freigesprochen
@Heike75
Das konnte ere nicht.Aus welchen Gründen immer der LS die Anzeige zuruckzog war für das Gericht nicht wichtig. ZEUGENRÜCKZUG IST zEUGENRÜCKZUG das Verfahren läuft in jeden Fall weiter bis irgend ein Ergebnis da ist. Wenn das Ergebnis zum Beispiel wegen geringen öffentliches Interesse eingestellt wird ist das das ergebnis. Aber es wird nicht allein dadurch eingestellt weil der eine Die Anzeige zurückzieht.
Mit welcher Begründung hätte der LS die Anzeige wieder aufnehmen können? die Anzeige wurde weiterverfolgt und als zu dünn eingestuft. Sonst wäre der Gruber nie aus dem Gefängniss herausgekommen, da muss es eine Entscheuidung gegeben haben
Das eine Verfahren hat mit den anderen nichts zu tun. Das sie dem Lez Geld vorgestreckt hat hat mit der Alimenteforderung nicht zu tun. Wenn ich wem Geld schuldig bin und der mir kann ich das vor Gericht auch nicht gegenrechnen

Wegen der Zeitung. Ich nehme nicht an das der Zeitungsausträger diese Seite vorsorglich herausgenommen hat das der Gruber es nicht gelesen hat, oder das die Alte Gruberin das Blatt versehentlich eingeheitzt hat. Ich schätze die Wahrscheinlichkeit das die HK ler das Grundsatzurteil kannten und draufhin nach SOB gefahren sind realistisch ein. Nur. neben den Grubers gestanden und in der bewussten Zeitung mitgelesen hab ich natürlich nicht. Ich binzwar schon alt, aber nicht SO alt. Ich hab gesehen das iich oben einige Sachen fehlerhaft geschrieben habe. Ich bitte dich um Verzeihung, das war der Alkohol....

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Mordfall Hinterkaifeck

20.06.2012 um 08:21
Hätte nicht der alte Gruber (wegen der Vormundschaft) klagen müssen (wenn ja, dann hätte es doch gar keinen Sinn gemacht, dass Vik nach SOB fährt) denn sie soll ja bei Gericht gewesen sein.

Was mich an der Aussage des Hofner stört ist folgendes: Er hätte doch die Verletzungen des Hundes sehen muessen (denn wenn die Täter noch auf dem Hof waren Hund rein und raus, muss der Hund sie schon gehabt haben, damit er dann auch hörig war, soll ja ein ziemlich wachsamer gewesen sein). Denn wenn der Hund an der Türe angebunden war und der Hofner unmittelbar daneben, waren soche Verletzungen nicht zu übersehen (helles Fell, dunkles Blut). Für mich persönlich stimmt an der Aussage etwas nicht.


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Mordfall Hinterkaifeck

20.06.2012 um 08:31
Was mich schon seit einiger Zeit beschäftigt, ist die Aussage von dieser Therese T. von 1970 über die Gebrüder Karl und Andreas, von denen der eine sein Taschenmesser verloren hat. Warum lag ein Taschenmesser (von dem angeblich nur wenige wussten)bei der Mordwaffe, und war es das Messer, welches vermisst wurde?


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20.06.2012 um 12:08
@eventhorizon79
Zitat von eventhorizon79eventhorizon79 schrieb:Hätte nicht der alte Gruber (wegen der Vormundschaft) klagen müssen (wenn ja, dann hätte es doch gar keinen Sinn gemacht, dass Vik nach SOB fährt) denn sie soll ja bei Gericht gewesen sein.
Das ist ja auch mein Gedanke aber in dem Fall wohl nicht.
Zitat von eventhorizon79eventhorizon79 schrieb:Was mich an der Aussage des Hofner stört ist folgendes: Er hätte doch die Verletzungen des Hundes sehen muessen (denn wenn die Täter noch auf dem Hof waren Hund rein und raus, muss der Hund sie schon gehabt haben, damit er dann auch hörig war, soll ja ein ziemlich wachsamer gewesen sein). Denn wenn der Hund an der Türe angebunden war und der Hofner unmittelbar daneben, waren soche Verletzungen nicht zu übersehen (helles Fell, dunkles Blut). Für mich persönlich stimmt an der Aussage etwas nicht.
Dito
Zitat von eventhorizon79eventhorizon79 schrieb:Was mich schon seit einiger Zeit beschäftigt, ist die Aussage von dieser Therese T. von 1970 über die Gebrüder Karl und Andreas, von denen der eine sein Taschenmesser verloren hat. Warum lag ein Taschenmesser (von dem angeblich nur wenige wussten)bei der Mordwaffe, und war es das Messer, welches vermisst wurde?
Therese T. wurde am 26.06.1971 von Kriminalinspektor Gastl aus Augsburg verhört, der schrieb über sie:
"Frau Therese T. hat hier einen senilen, geistig wenig regen Eindruck gemacht und ist offensichtlich sehr abergläubisch. Ihre Hinweise auf die angeblichen Täter und ihre Motive für die Mitteilung scheinen teilweise recht einfältig.

Gegen die von ihr bezeichneten Tatverdächtigen waren in der Sache offenbar bereits Ermittlungen anhängig. Frau Schreier, von der die Ermittlungen gegen ihre Söhne ausgelöst wurden, war den Umständen nach geisteskrank, was insbesondere aus der Art ihres Freitodes zu ersehen ist. Entsprechend dürften ihre Aussagen über ihre Söhne zu werten sein." (Staatsarchiv Augsburg StAnwA1Js 244/52)

Zum Messer, das wurde unter dem Tennenboden gefunden
http://www.hinterkaifeck.net/wiki/index.php?title=Dokumente:_1923-03-31_Meldung_Fund_Taschenmesser
und Kreszenz Rieger identifizierte es als das vom A. Gruber.


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20.06.2012 um 12:56
@opal,
Zitat von opalopal schrieb:Nach dem Grundsatzurteil hätte die Viktoria respektive der Vormund Klage auf Alimentenachzahlung stellen können.
Ob das nun ein Grundsatzurteil war seh ich bislang noch nicht, vor allem in der Hinsicht auf zurückliegende (hier fast 3 Jahre) Abmachungen in Form einer Einmalzahlung.
Laufende Zahlungen müssen natürlich an eine zu diesem Zeitpunkt hohe Inflation angepasst werden.
Wäre denn dann eine Einmalzahlung aus dem Jahre 1916 auch noch anfechtbar, bzw. müsste an die Inflation angepasst werden, oder wie lange zurück gilt das "Grundsatzurtei"?


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Mordfall Hinterkaifeck

20.06.2012 um 13:11
@opal
Zitat von opalopal schrieb: Der zieht seine Anklage zurück,erklärt sie also für null und nichtig. Das verfahren geht aber trotzdem weiter,
Richtig.
Zitat von opalopal schrieb: wenn ausser der Aussage des LS kein Verdachtsmomente vorliegen wird wird er freigesprochen.
Völliger Unsinn.
Zitat von opalopal schrieb: Wenn es aber noch andere Verdachtsmomente gibt wird in dieser Richtung weiterermittelt. wenn die anderen Punkte für eine Verurteilung wird derjenige tritzdem bestraft.
Totaler Quatsch, ich schmeiss mich weg!
Zitat von opalopal schrieb: Das konnte ere nicht.Aus welchen Gründen immer der LS die Anzeige zuruckzog war für das Gericht nicht wichtig. ZEUGENRÜCKZUG IST zEUGENRÜCKZUG das Verfahren läuft in jeden Fall weiter bis irgend ein Ergebnis da ist. Wenn das Ergebnis zum Beispiel wegen geringen öffentliches Interesse eingestellt wird ist das das ergebnis. Aber es wird nicht allein dadurch eingestellt weil der eine Die Anzeige zurückzieht.
Das hat auch nur eine Person hier behauptet, nämlich Du.

Der Rest ist für die Tonne... Aber der Satz ist so genial, dass ich darauf eingehen muss:
Zitat von opalopal schrieb: Wenn das Ergebnis zum Beispiel wegen geringen öffentliches Interesse eingestellt wird ist das das ergebnis.
Bor...!!! Sorry - voll daneben.
Zitat von opalopal schrieb:Mit welcher Begründung hätte der LS die Anzeige wieder aufnehmen können?
Wieder aufnehmen KÖNNEN? Er konnte nicht nur, er hat... lese Dir mal die Zusammenfassung Pielmayer durch, besonders den Abschnitt, in dem es heisst, dass der Lenz vereidigt wurde... vielleicht steigst Du dahinter. Aufgrund Deiner bisherigen Postings hege daran aber starken Zweifel!
Zitat von opalopal schrieb: die Anzeige wurde weiterverfolgt und als zu dünn eingestuft. Sonst wäre der Gruber nie aus dem Gefängniss herausgekommen, da muss es eine Entscheuidung gegeben haben
@Opal... schon wieder daneben... Gestern habe ich noch gelacht, aber langsam finde ich das schon nicht mehr witzig, fange echt langsam an mir Sorgen zu machen.
Zitat von opalopal schrieb: Das eine Verfahren hat mit den anderen nichts zu tun. Das sie dem Lez Geld vorgestreckt hat hat mit der Alimenteforderung nicht zu tun. Wenn ich wem Geld schuldig bin und der mir kann ich das vor Gericht auch nicht gegenrechnen
Jetzt atme ich auf... das erste Mal eine einigermassen normale und korrekte Aussage.
Natürlich hat das nichts damit zu tun. Doch wie hätte Vik. erklären sollen, dass sie dem Lenz das Geld vorab gegeben hat, weil es ihr nicht ums Geld ging, sondern um die Tatsache, dass der LS den Vater "macht"??? Das hätte ja schon fast an ein Schuldeingständis gegrenzt.
Zitat von opalopal schrieb: Wegen der Zeitung. Ich nehme nicht an das der Zeitungsausträger diese Seite vorsorglich herausgenommen hat das der Gruber es nicht gelesen hat, oder das die Alte Gruberin das Blatt versehentlich eingeheitzt hat.
... Ich bekomme jeden Tag eine Zeitung... lese aber trotzdem nicht jeden Bericht - jeden Satz. Hat Vik. die Zeitung gelesen oder nur mal so überflogen? Hatte Vik. an dem Tag Zeit die Zeitung zu lesen oder hatte sie der Spitz vorher in Schnippsel zerlegt. Ist der Gruberin beim Kochen versehendlich die Milch drüber gelaufen, sodass Vik. sie nicht mehr lesen konnte oder hatte Cilli zuvor Kühe drauf gemalt...
Ich will Beweise, dass Vik. diesen Bericht in der Zeitung gelesen hat. Ähm - eigentlich will ich keine Beweise, sondern Dir aufzeigen, wie Du so schreibst... ich hatte Dir Fakten geliefert... und die verlange ich nun auch von Dir. Vor allem bei so einem Unsinn.
Zitat von opalopal schrieb: Nur. neben den Grubers gestanden und in der bewussten Zeitung mitgelesen hab ich natürlich nicht.
Ah ja.
Zitat von opalopal schrieb: Ich binzwar schon alt, aber nicht SO alt. Ich hab gesehen das iich oben einige Sachen fehlerhaft geschrieben habe. Ich bitte dich um Verzeihung, das war der Alkohol....
Oben hast Du einge ganze Menge Shit geschrieben - aber Schwamm drüber... Und auf was schieben wir den Mist, den Du eben geschrieben hast? Denn der Beitrag hier ist noch viel besser als Dein Letzter!

Du bist anderweitig auch Mod. und ich kann Dir nur nahe legen, nicht über juristische Dinge zu schreiben - sonst nimmt man Dich irgendwann nicht mehr ernst... Deine Aussagen sind unterirdisch...


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20.06.2012 um 13:15
@margaretha
Es mag ja gut sein das die Frau senil ect. war, aber gerade diese Aussage mit dem Messer finde ich sehr merkwürdig. Die Aussagen der Rieger, ich weiss nicht wie viel glauben ich diesen Aussagen von ihr schenken soll (die war ja ein sehr wiederspruechlicher Mensch mit ihren Aussagen).

Nochmal zu Hofner ich finde es komisch, dass er sich fast genau an den Tag erinnern kann, jedoch nicht an das Datum, gerade ein solches Erlebnis brennt sich doch normaler Weise ins gedaechnis ein (wäre zumindest bei mir so)!


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20.06.2012 um 13:21
@eventhorizon79
Zitat von eventhorizon79eventhorizon79 schrieb: ich finde es komisch, dass er sich fast genau an den Tag erinnern kann, jedoch nicht an das Datum,
Er wusste ja auch noch, wo er wann auf HK war - vor der Arbeit vorm Haus... pfiff ein Liedchen - in der Nähe arbeitete Jemand auf dem Feld...
Aber er wusste nicht, wo er mit Greger an dem Morgen eine Unterhaltung hatte... auf dem Hof oder in dessen Küche...


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Mordfall Hinterkaifeck

20.06.2012 um 13:24
@Heike75
Ist schon merkwürdig dieser Typ kann einen ganz schön beschäftigen. Wenn ich mal so ueberlege, er hätte doch durchaus merken müssen, dass er nicht alleine war (sei es, dass das scheunentor knarrt, oder sost was. So ignorant kann man doch nicht sein, oder?)!


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20.06.2012 um 14:20
@eventhorizon79
Zitat von eventhorizon79eventhorizon79 schrieb:Wenn ich mal so ueberlege, er hätte doch durchaus merken müssen, dass er nicht alleine war (sei es, dass das scheunentor knarrt, oder sost was. So ignorant kann man doch nicht sein, oder?)!
Er war ja auf der Norseite im Motorenhaus, das später offene Scheunentor war doch wenn ich es richtig verstehe im Hofinneren also andere Seite. Da hat er m. E. nichts mitbekommen.
Zitat von Heike75Heike75 schrieb:Aber er wusste nicht, wo er mit Greger an dem Morgen eine Unterhaltung hatte... auf dem Hof oder in dessen Küche
Das ist in der Tat seltsam, die Zeit auf dem Hof der Opfer gibt er minutiös mit einer Präzision wieder das die Alarmglocken schrillen aber wo er beim Greger war weiß er nicht mehr.


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20.06.2012 um 14:26
@eventhorizon79
Die Schlussfolgerung, dass nur wenige vom Taschenmesser wissen konnten, ist nicht ganz richtig. Das Taschenmesser ist in Schrobenhausen zusammen mit der Reuthaue wochenlang öffentlich gezeigt bzw. ausgestellt worden.


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schwa ehemaliges Mitglied

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20.06.2012 um 14:31
Und seid ihr schon weiter gekommen, ihr kleinkriminalisten?


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20.06.2012 um 14:36
@schwa
Nicht wirklich aber vielleicht bringst du uns ja überraschende Neuigkeiten? :)


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schwa ehemaliges Mitglied

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20.06.2012 um 14:37
Um das rözl mal aufzulösen.... Ich bin der gesuchte!


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20.06.2012 um 15:27
@Heike75
Auch wenn es dir nicht passt. Du kannst alls Privatperson ein Verfahren nicht beenden. Wenn du die Anzeige zurückziehst beendet das nicht das Verfahren. Das läuft trotzdem weiter. Das Gesetz ist da eindeutig.
@canales
Lies den Artikel in der Schrobener Zeizung das steht alles wesentliche drinnen.


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20.06.2012 um 16:56
@canales
Zitat von opalopal schrieb:Lies den Artikel in der Schrobener Zeizung das steht alles wesentliche drinnen.
Da ich annehme das mit Schrobener Zeizung das Schrobenhausener Wochenblatt gemein ist, hier der Artikel:

Hinterkaifeck Urteil Sorgerecht 1922

Neuburg a.D. Ein interessantes Urteil hat das hiesige [bLandgericht[/b] gefällt. Es handelt sich darum, ob ein Abfindungsvertrag, in welchem ein Kindsvater sein außereheliches Kind für die Zukunft abgefunden hat, wegen des jetzigen Geldwerts durch ein Urteil abgeändert werden kann. Das Landgericht hat dies für zulässig erklärt und den Kindsvater verurteilt noch eine monatliche Zusatzrente zu zahlen. Dieses Urteil wird wohl viele Prozesse zur Folge haben.


@opal
Musste Viktoria dann deshalb nicht zum Landgericht?


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Mordfall Hinterkaifeck

20.06.2012 um 18:55
@Heike75

In seiner aussage erklärt hofner das er den innenhof durch das gartentürchen betreten wollte dieses aber verschlossen war!
Wäre der hund zu diesem zeitpunkt draussen gewesen hätte er ihn sehen oder zumindest hören müssen... ist doch ein unterschied ob ein hund im haus bellt oder draussen!...denn durch das gartentürchen war der innenhof teilweise einsehbar......erst danach ging er zur ehemaligen vordertür.....und schaute durch die küche hinein.....

http://www.hinterkaifeck.net/wiki/images/Hofzeichnung_lauterbacher.gif


Ob die aussage der wahrheit entspricht oder nicht...bleibt und ist reine spekulation......die polizei hat ihm später geglaubt....ich vermute das direkt nach dem mord so viele aussagen nicht aufgenommen wurden,da sich der kom. reingruber noch auf dem hof für den bärtl als täter aussprach und ihn umgehend per haftbefehl suchen ließ

http://www.hinterkaifeck.net/wiki/index.php?title=Theorien:_B%C3%A4rtl_Josef

@margaretha

Wo genau der hund angebunden war und wielang die leine / strick gewesen ist,hat hofner nicht ausgesagt...er konnte aber im innenhof neben dem sandhaufen und am kelleraufgang in die stuben schauen ,man musste ja nicht zwingend so nah an die fenster herrantreten um mal einen kurzen blick zu riskieren...


@eventhorizon79

Man weiß ja nicht ob der hund die verletzung zu diesem zeitpunkt schon gehabt hat.....vielleicht ist sie ihm zugefügt worden beim letztem einsperren durch den täter oder aber erst im stall durch das freilaufende rind .....er hat ja ausgesagt das er den hund nicht weiter beachtet hat.....ergo die verletzung gar nicht wahrgenommen hat ....oder es für dreck hielt...einfach für ihn nicht erwähnenswert.....

es muß auch nicht zwingend eine fremde person der täter gewesen sein......und somit kann die verletztung andere gründe gehabt haben....

lg


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Mordfall Hinterkaifeck

20.06.2012 um 20:02
@margaretha,
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Musste Viktoria dann deshalb nicht zum Landgericht?
Nein, zunächst musste die Forderung gestellt werden mit Verweis auf dieses Urteil. Wenn der Vater des Kindes ablehnt kann die Forderung bei Gericht (zunächst Amtsgericht) geltend gemacht werden.
Das Landgericht ist ja die nächst höhere Instanz nach dem Amtsgericht. Die Forderung dieses Falles wurde vor dem Amtsgericht entschieden, eine Partei war mit der Entscheidung nicht einverstanden und ging vor die nächsthöhere Instanz (Landgericht).
Das Urteil enthält leider keine weiteren Informationen. So wäre es interessant zu wissen wann dieser Abfindungsvertrag aus diesem Urteil entstanden ist. Die Inflation steigerte sich ja zu Beginn der 20er Jahre, davor war sie relativ moderat. Ob die Verträge vor 1920 ebenfalls durch dieses Urteil betroffen waren, würde ich doch sehr infrage stellen.


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20.06.2012 um 20:10
@opal
Zitat von opalopal schrieb: Auch wenn es dir nicht passt. Du kannst alls Privatperson ein Verfahren nicht beenden. Wenn du die Anzeige zurückziehst beendet das nicht das Verfahren. Das läuft trotzdem weiter. Das Gesetz ist da eindeutig.
Mal abgesehen davon, dass ich das weiss, muss ich Dich korrigieren. So einen Mist habe nicht ich vom Stapel gelassen, sondern Du, ich zitiere Dich:
Zitat von opalopal schrieb: Der LS hat die Anzeige zurückgezogen und daraufhin wurde das Verfahren eingestellt.
Zitat von opalopal schrieb: Der LS hat die Anzeige zurückgezogen und daraufhin wurde das Verfahren eingestellt.
Nein, das Verfahren wurde nicht eingestellt.
Zitat von opalopal schrieb:Der LS wäre in grosse Erklärungsnot gekommen wenn er die Anschuldigung wieder erhoben hätte
Er hätte nicht, er hat. Und große Erklärungsnot hatte er nicht. Nachzulesen in der Zusammenfassung des StA. Pielmayer.
Im Oktober 1919 erklärte Lorenz, dass er die Anzeige zurück gezogen hatte, weil Vik. ihn bekniet hat. Die Anschuldigungen, die er im September 1919 erhoben hatte, entsprechen der Wahrheit. Darauf hin wurde LS vereidigt. Am 31.12.1919 erhob der Staatsanwalt Klage wegen eines Verbrechen gegen die Sittlichkeit.
Zitat von opalopal schrieb:Es wäre ein neuerliches Verfahren gestartet worden wo der LSerklären hätte müssen ob er neue Beweise gahabt hätte.
Quatsch, den das Verfahren lief weiter, auch wenn LS die Anzeige zurück genommen hat.
An der Stelle darf ich auf das erste Zitat in diesem Posting hin weisen, schon sieht man, dass Du Dir selbst wiedersprichst und überhaupt nicht weisst, von was Du sprichst.
Zitat von opalopal schrieb: Es wäre ein neuerliches Verfahren gestartet worden wo der LSerklären hätte müssen ob er neue Beweise gahabt hätte.
Unnötig! Da das Verfahren weiter gelaufen ist, muss Kein neues her und damit keine neuen Beweise.
Zitat von opalopal schrieb: Zur Information. .Wenn jemand eine Anzeige zurückzieht bedeutet das nicht automatisch die Einstellung der Verfahrens. Das Verfahren läuft weiter und endet immer mit einen Urteil.
Hervorh. von mir: Rede mal ein ernstes Wörtchen mit Deinem Informanten(in)! Beste Grüße und er/sie hat keine Ahnung!
Ein Verfahren endet nicht immer mit einem Urteil. Es kann eingestellt werden oder eben nicht für eine Verhandlung zugelassen werden... dann gibt es auch kein Urteil.
Zitat von opalopal schrieb: Zum Ls. Der zieht seine Anklage zurück,erklärt sie also für null und nichtig. Das verfahren geht aber trotzdem weiter, wenn ausser der Aussage des LS kein Verdachtsmomente vorliegen wird wird er freigesprochen.
*Gröhl* wer wird freigesprochen? Der Lenz?
Egal... der Satz ist für die Tonne - oder für die Lachmuskeln... wie man´s nimmt.

Wenn eine Anzeige zurück genommen wird und es sich bei den Anschuldigungen um eine Straftat handelt, dann läuft das Verfahren weiter, weil nicht der Anzeiger klagt, sondern der Staat, also die Staatsanwaltschaft / der Staatsanwalt.
Wenn sich der Anfangsverdacht nicht erhärten lässt, dann erhebt der Staatsanwalt keine Klage und stellt das Verfahren nach den erfolglosen Ermittlungen ein.
Freigesprochen hier wird niemand.
Zitat von opalopal schrieb: Wenn es aber noch andere Verdachtsmomente gibt wird in dieser Richtung weiterermittelt. wenn die anderen Punkte für eine Verurteilung wird derjenige tritzdem bestraft.
dER LS hat augenscheinlich aus seiner Aussage nichts gehabt, sonst wäre der Gruber nicht freigesprochen
Uij, da muss ich mir jetzt Mühe geben, um das zu verstehen, denn das ist völliger Quatsch!
Das mit dem "weiter ermitteln" hast Du schon mal geschnaggelt...
Wenn es andere Punkte gibt, die die Anschuldigungen erhärten, dann wird hier keiner trotzdem bestraft... dann erhebt der Staatsanwalt Klage, denn ohne Klage kein Verfahren... Urteilen und strafen darf nur der Richter, niemals nicht der Staatsanwalt... geschnaggelt?
Zitat von opalopal schrieb: dER LS hat augenscheinlich aus seiner Aussage nichts gehabt, sonst wäre der Gruber nicht freigesprochen
Falsch! Die Aussage vom LS hat nicht gereicht, um Gruber/Vik. zu verurteilen.
Woher ich das weiss? Frage mal Deinen Informaten(in), warum der Gruber keine Haftentschädigung bekommen hat und lasse Dir erklären, was ein Freispruch zweiter Klasse ist.
Sonst werde ich hier wirklich noch zum Erklärbär.
Zitat von opalopal schrieb: Mit welcher Begründung hätte der LS die Anzeige wieder aufnehmen können? die Anzeige wurde weiterverfolgt und als zu dünn eingestuft.
Bitte erst nachdenken, dann schreiben...
Wenn die Aussage vom Lenz "zu dünn" war, warum erhebt der StA. dann Klage? Weil es sich gut in seinem Lebenslauf macht, wenn ihm der Richter das Verfahren einstellt? Oder war er scharf auf´s verlieren?
Man oh man, Opal... da muss man kern gesund sein!
Zitat von opalopal schrieb:Mit welcher Begründung hätte der LS die Anzeige wieder aufnehmen können? die Anzeige wurde weiterverfolgt und als zu dünn eingestuft. Sonst wäre der Gruber nie aus dem Gefängniss herausgekommen, da muss es eine Entscheuidung gegeben haben
Ich muss an mich halten!
Er hat die Anschuldigungen wieder aufgenommen, er hat @opal und das ist nicht meine Meinung, ist keine Vermutung, sondern ein Fakt. Und... bevor Du nun wieder nach Beweisen schreist, gugst Du Pielmayer...

Nach dem Rückzug der Anzeige hatte der Staatsanwalt nichts mehr gegen Gruber in der Hand... er musst ihn gehen lassen... er darf ihn so lange nicht festhalten, wenn er seine Vorfwürfe nicht halten kann. Da der Lenz die Anzeige zurück nahm und es NOCH keine weiteren Ermittlungen von Seiten der Staatsanwaltschaft gab... kam Gruber frei. Und da bedarf es keiner Entscheidung... hoast mi!
Zitat von opalopal schrieb: Das eine Verfahren hat mit den anderen nichts zu tun. Das sie dem Lez Geld vorgestreckt hat hat mit der Alimenteforderung nicht zu tun. Wenn ich wem Geld schuldig bin und der mir kann ich das vor Gericht auch nicht gegenrechnen
BITTE DENKEN! JETZT!!!
Vik. sagt, der Schlitti ist der Papa... warum muss sie ihm dann erst Geld geben, damit er den Vater macht?
Diese simple Frage hätte der Vik. ganz schnell zum Verhängnis werden können... wenn doch NUR der Lenz in Frage kommen, ihr eigeneer Vater nicht, warum bleibt sie dann nicht ganz entspannt? Nein - sie will das der Lenz die Klappe hält! Warum wohl?


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Mordfall Hinterkaifeck

20.06.2012 um 20:20
@Heike75
Kannst du mir auch eine Kurzfassung schreiben?
Aber ich probiers nochmal. Inzestanzeige und alimenteforderung haben miteinander nichts zu tun. Das sind zwei verschiedene Tatbestände.


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