Mordfall Hinterkaifeck
22.01.2015 um 22:14Anzeige
Robin76 schrieb:Weshalb kann man nirgends lesen, wann und für wie lange er dort dienstbube war?Na, weil keiner etwas zu der Dienstzeit (wenn Schwaiger die Wahrheit sagt) von Bärtl wusste.
Robin76 schrieb:Niemand weiterer erwähnt ihn?
Robin76 schrieb:Wurden bärtls eltern dazu befragt?Ist mir nicht bekannt.
Robin76 schrieb:Da stellt sich schon die frage, ob das so stimmt wie es der schwaiger sagt. bärtl wurde sofort verdächtigt, da wäre es ein leichtes sich damit wichtig zu machen, dass er auf hkf dienstbube war. Gleichzeitig könnte man den verdacht gegen bärtl auch erhärten.So sehe ich das auch... nun dürfen wir es uns, wie so vieles im Fall HK, wieder mal aussuchen ;-)
Robin76 schrieb:Wie kommt man darauf, dass es die sattelberger brüder waren?Deren Mutter hegte diesen Verdacht und vertraute sich ihrer Nachbarin an.
Die Raubmörder von Hinterkaifeck verhaftethttp://www.hinterkaifeck.net/wiki/index.php?title=Dokumente:_1922-08-05_Aktennotiz_zu_Andreas_Schreier
Schrobenhausen 2.Aug.
Heute morgen 4 Uhr wurde in Sattelberg, B.A. Schrobenhausen, durch die Gendarmerie einer der beiden Mörder von Hinterkaifeck festgenommen. Es ist dies der 31 jährige Taglöhner Andreas Schreyer, genannt Schwanzenmanderl, von Sattelberg, wo seine Mutter ein Kleingütleranwesen besitzt. Seinem 23 jährigen Bruder Karl gelang es vorläufig, sich vor der Festnahme durch die Flucht zu retten. Die beiden Brüder, als gewalttätige Menschen weit umher bekannt und gefürchtet, waren seiner Zeit in der Nähe von Waidhofen beim Abfahren von Holz aus dem Wald beschäftigt und fuhren dabei täglich in Hinterkaifeck vorbei, sodass sie die dortigen Verhältnisse genau kennen konnten. Nach der Tat konnten sie die Spuren ihres Verbrechens vor ihrer Mutter nicht verheimlichen, die zuletzt ihr bedrücktes Gewissen von Der Mitwisserschaft in der Beichte erleichtern wollte. In der Folge machte sie der Nachbarin Mitteilung von der schrecklichen Tat ihrer Söhne, wodurch endlich auch die Gend. Kenntnis erhielt und die Verhaftung bewerkstelligte.
Der geflüchtet Karl Schreyer wird wohl auch bald der gerechten Strafe zugeführt werden können, da er kaum irgendwo Unterschlupf und Hilfe finden wird.
Der Täter hat gestanden.
Ich gehe davon aus, dass es sich bei dem ersten Verfahren, das vor dem OLG mit einem Beschluss endete, um ein Verfahren nach dem FGG (Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) zur Erteilung des Erbscheins handelte. Gem. § 19 FGG aF (Anm.: das FGG wurde 2009 durch das FamFG ersetzt) war gegen jede Entscheidung des Gerichtes erster Instanz die Beschwerde zulässig. Pielmayer bezeichnet auch das Vorgehen von KG als "Beschwerde". Diese Beschwerden gegen die Erteilung des Erbscheins wurden mit einem "Beschluss" und nicht mit einem "Urteil" abgewiesen, in letzter Instanz vom OLG, was mit § 28 Abs. 1 FGG aF konform geht, der das OLG als letzte Instanz vorsah. Mit diesen Entscheidungen wurde aber nur über die Richtigkeit des Erbscheins entschieden. Das impliziert zwar auch und gerade, dass das materille Erbrecht (gemeint ist: die Erbberechtigung) der Erben überprüft wird. Dennoch stellt dies keine materiell rechtskräftige Entscheidung über das Erbrecht dar. Das heißt, es kann noch ein Zivilprozess über das materielle Erbrecht geführt werden. Sollte dieser Zivilprozess (dann mit "Klage" und "Kläger" und "Beklagten") zu einem anderen Ergebnis kommen als das Nachlassgericht, wäre der Erbschein unrichtig und ein neuer Erbschein müsste entsprechend erteilt werden. Eine materiell rechtskräftige Entscheidung kann nur durch Feststellungsklage (oder Zwischenfeststellungsklage) erreicht werden. Daher gehe ich davon aus, dass KG noch einen richtigen Zivilprozess angestrengt hat, der dann im Wege des Vergleichs später beigelegt wurde.
Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.
Ich verstehe das jetzt so: [...]Genau!
Wäre es tatsächlich möglich gewesen, das wenn der Irrtum in der Erbfolge erkannt worden wäre, daß das Nachlaßgericht den Erbschein vom 7.6.22 eingezogen und einen korrekten ohne Familie Gruber ausgestellt hätte? Ichmeine die hatten ja das Geld aus dem Hofverkauf vielleicht schon ausgegeben und es waren ja deutlich mehr als 3,50 M.Absolut. Das Nachlassgericht ist schon von Amts wegen verpflichtet, einen unrichtigen Erbschein einzuziehen. Wäre im Übrigen die Klage von KGa entschieden worden und wäre es da zu einem anderen Ergebnis gekommen als im Erbschein verzeichnet, dann hätte auch der Erbschein eingezogen und ein entsprechend berichtigter ausgestellt werden müssen. Die übrigen Erben, insbesondere natürlich CSt., hätten entsprechend Herausgabeansprüche gehabt, gem § 2018 BGB. Dazu gehört auch, was die Grubers durch Mittel aus der Erbschaft erlangt haben, § 2019 Abs. 1 BGB (weiter Maßstab des § 2111 BGB). Hätten sich die Grubers also mit dem Geld etwas gekauft, hätten sie eben diese Sachen herausgeben müssen, sofern das noch möglich ist natürlich. Prinzipiell wird auf das Recht der Bereicherung verwiesen, § 2021 BGB, was zumindest theoretisch dazu führen kann, dass die Grubers sich auch auf den Entreicherungseinwand berufen können. Ob und inwiefern der dann gegeben wäre, müsste genau überprüft werden. War das soweit hilfreich?
Andreas Gruber der Vorsichtshalber mehrere Golddepots angelegt hatte wurde in der Mordnacht gezwungen sie Preiszugeben. Eines Befand sich dort wo später die Tatwaffe gefunden wurde, ein weiteres im Stadl unter dem Lehmboden. Bei den Ausgrabungsarbeiten im Stadl wurde eine Kreuzhacke verwendet, dieses Loch wurde später von der Gerichtskommission am Tatort nicht beachtet. Die Täter nahmen das Papiergeld mit und das Goldgeld wurde im Wald versteckt wo es
später abgeholt wurde