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Peggy Knobloch

98.143 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

02.08.2014 um 07:59
@jaska

Der Urteilsspruch lautete "aus tatsächlichen Gründen". Das war kein Freispruch mangels Beweisen. Das Gericht hielt eben entlastende Zeugenaussagen für glaubwürdig. So hat es speziell auf die Zeugenaussage hingewiesen, dass Peggy gesehen wurde, als sie schon näher am Wohnhaus war. Und damit war die ganze Sache hinfällig.

Das nennt man die juristische Wahrheit.


Das ist eben der Punkt, es gab ja eine vielzahl von entlastenden Indizien, die das erste Gericht einfach vom Tisch gefegt hatte. Da braucht man sich mit einer fiktiven Tatausführung, für die es keinerlei Spuren gibt, nicht beschäftigen.

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Peggy Knobloch

02.08.2014 um 08:07
@JosefK1914

Mittelbayerische Zeitung, 14. Mai 2014
http://www.mittelbayerische.de/nachrichten/oberpfalz-bayern/artike/angeklagter_im_peggy_prozess_f/1061459/angeklagter_im_peggy_prozess_f.html
«Er ist aus tatsächlichen Gründen freizusprechen; ein Tatnachweis ist nicht möglich», sagte der Vorsitzende Richter Michael Eckstein.
Dann erklär mir mal den Zusatz "ein Tatnachweis ist nicht möglich". Da hat der Richter nicht gesagt "der Ulvi K. ist entlastet weil er die Tat nicht begangen haben kann". Er hat gesagt, die Tat konnte ihm nicht nachgewiesen werden.
Nichts Anderes habe ich gesagt.


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Peggy Knobloch

02.08.2014 um 08:12
Ach ja, ein kleiner Nachtrag:

Augsburger Allgemeine, 14. Mai 2014
http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Freispruch-heisst-nicht-Freiheit-Fragen-und-Antworten-zum-Fall-Peggy-id29848187.html
Ulvi K. wurde aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Kann er nochmals verurteilt werden, sollten doch noch Beweise für seine Schuld gefunden werden?

Theoretisch ja. Ein Wiederaufnahmeverfahren zuungunsten von Ulvi K. wäre möglich. Nach Angaben von Gerichtssprecher Thomas Goger knüpft der Gesetzgeber daran allerdings sehr strenge Bedingungen: Selbst neue DNA-Spuren wären kein Grund für einen neuen Prozess. Möglich wäre dies nur, wenn sich eine Urkunde als falsch erweisen sollte, ein Zeuge vorsätzlich falsch ausgesagt hat oder Ulvi K. ein glaubwürdiges Geständnis ablegt.
Oberpfalznetz, 15. Mai 2014
http://www.oberpfalznetz.de/zeitung/4164527-454-aus_mangel_an_beweisen,1,0.html
Ob sie falsch oder richtig war, beantwortete das Landgericht nicht. Denn der Freispruch erfolgte am Mittwoch aus Mangel an Beweisen. Goger: "Die Kammer hat weder die Schuld noch die Unschuld des Angeklagten eindeutig feststellen können." Der Fall bleibt rätselhaft.



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Peggy Knobloch

02.08.2014 um 08:23
Und:

FAZ, 14. Mai 2014
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/mordfall-peggy-ulvi-k-ist-freigesprochen-aber-noch-nicht-frei-12939083.html
Staade: Im Zweifel für den Angeklagten
Das Gericht wusste damit alles, was es wissen musste, und beendete frühzeitig die Beweisaufnahme. Dass es zu einem Freispruch kommen würde, hatte sich spätestens am Dienstag mit dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft abgezeichnet, als Staatsanwältin Sandra Staade die Anklage fallen ließ. Sie sagte: „Wir haben letztendlich nur das damalige Geständnis des Angeklagten. Wenn dieses aber womöglich falsch war, dann muss gelten: Im Zweifel für den Angeklagten.“
Verteidiger Michael Euler hatte den Freispruch ebenfalls gefordert, jedoch nicht aus Mangel an Beweisen, sondern weil er die Unschuld seines Mandanten als erwiesen ansah. Das Gericht habe Zeugen keine Beachtung geschenkt, die angegeben hatten, Peggy auch nach dem von der Polizei vermuteten Todeszeitpunkt noch in ihrem Heimatort, dem oberfränkischen Lichtenberg, gesehen zu haben.


Richter: Geständnis war mit keinem Sachbeweis belegt
Richter Eckstein folgte dieser Darstellung in seiner Begründung des Urteils nicht. Anhand der Zeugenaussagen ließe sich nicht zweifelsfrei belegen, dass Peggy später noch gesehen wurden. Das Gericht begründete den Freispruch mit Zweifeln am Geständnis. „Das Geständnis mit Divergenzen und Ungereimtheiten kann keine Grundlage für eine Verurteilung sein“, sagt Eckstein. „Hinzu kommt noch, dass dieses Geständnis mit keinem einzigen Sachbeweis zu belegen ist.“



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Peggy Knobloch

02.08.2014 um 08:48
Zitat von jaskajaska schrieb:Nichts Anderes habe ich gesagt.
Nicht anderes? Hat er nur diesen einen Satz gesagt? Nein, er hat zusätzlich auf die Zeugenaussagen verwiesen.

Eine etwas ausführliche Darstellung gibt es hier:
http://www.bitterlemmer.net/wp/2014/05/14/ulvi-peggy-wiederaufnahme-freispruch-justiz-skandal-lichtenberg-bayreuth/
Mehr brauchte er auch nicht zu sagen, da es im deutschen Recht es keinen Unterschied mehr gibt zwischen "Aus Mangel an Beweisen und aus erwiesener Unschuld".

Ich gebe Ihnen Recht, die Berichte gehen bei der Urteilsbegründung auseinander. Hier wäre natürlich eine ausführliche Urteilsbegründung sinnvoller gewesen, die es aber nicht mehr geben wird, da weder die StA noch Nebenklage gegen dieses Urteil vorgegangen ist.

Zu einer evtl. Wideraufnahme, hier der Gesetzestext:
Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens zuungunsten des Angeklagten ist zulässig,

1. wenn eine in der Hauptverhandlung zu seinen Gunsten als echt vorgebrachte Urkunde unecht oder verfälscht war;

2. wenn der Zeuge oder Sachverständige sich bei einem zugunsten des Angeklagten abgelegten Zeugnis oder abgegebenen Gutachten einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung der Eidespflicht oder einer vorsätzlichen falschen uneidlichen Aussage schuldig gemacht hat;

3. wenn bei dem Urteil ein Richter oder Schöffe mitgewirkt hat, der sich in Beziehung auf die Sache einer strafbaren Verletzung seiner Amtspflichten schuldig gemacht hat;

4. wenn von dem Freigesprochenen vor Gericht oder außergerichtlich ein glaubwürdiges Geständnis der Straftat abgelegt wird.
Meinen Sie, dass einer der Punkte 1-3 vorliegt?


Hier kommt aus meiner Sicht nur der Punkt 4 in Frage. Oder sehen Sie hier Gründe für die anderen Punkte?

Und diesen Punkt hatten wir hier auch schon mal durchgekaut, finde es aber nicht auf die schnelle. Da wurde behauptet, dass selbst der Punkt 4 nie zutreffen würde, weil man dann ja Herrn Kulac wieder nicht glauben könne. Das hatte ich dann entsprechend richtig gestellt, da dann die neue Aussage wieder getrennt zu betrachten wäre. Hier kommt es ja drauf an, ob ein evtl. neues Geständnis wieder durch evtl. Manipulation entstanden ist oder eben von sich aus. Wenn dann durch ein Geständnis z.B. doch noch die Leiche gefunden wird, ist der Fall dann klar.


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Peggy Knobloch

02.08.2014 um 09:20
Das Verfahren des H.E. wegen des Missbrauchs an seiner Nichte, zieht sich ja scheinbar extrem hin. Ich hoffe das hängt mit den Ermittlungen im Fall Peggy zusammen. Wird Zeit das wir endlich mal was hören!


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Peggy Knobloch

02.08.2014 um 09:23
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Der Urteilsspruch lautete "aus tatsächlichen Gründen". Das war kein Freispruch mangels Beweisen.
Ein Freispruch "mangels Beweisen" wäre auch ein Freispruch aus tatsächlichen Gründen. Demgegenüber stünde ein Freispruch aus rechtlichen Gründen, etwa Verjährung.


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Peggy Knobloch

02.08.2014 um 09:34
Zitat von jaskajaska schrieb:Goger: "Die Kammer hat weder die Schuld noch die Unschuld des Angeklagten eindeutig feststellen können." Der Fall bleibt rätselhaft.
Ihr solltet euch langsam damit abfinden, dass immer noch Restzweifel vorhanden sind und auch bleiben werden, es sei denn, es findet sich der Täter und der Fall wird endgültig aufgeklärt. Ihr könnt ja gerne über diese juristischen Belange in einem gesonderten Thread weiter diskutieren. Welche Aspekte das WAV berücksichtigte und welche nicht, hat nichts mehr mit dem Fall Peggy Knobloch zu tun. Wir kommen nicht über den Stand hinaus, dass Restzweifel an seiner Schuld/Unschuld vorhanden sind. Dahingehend könnte man es einfach mal so stehen lassen und sich wieder dem eigentlichen Fall zu wenden.


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Peggy Knobloch

02.08.2014 um 09:49
Zitat von Blondi23Blondi23 schrieb:Ihr solltet euch langsam damit abfinden, dass immer noch Restzweifel vorhanden sind und auch bleiben werden, es sei denn, es findet sich der Täter und der Fall wird endgültig aufgeklärt.
Restzweifel gibt es immer, auch wenn man einen anderen Täter ausmacht. Auch für ein Schuldspruch sind Restzweifel an der Schuld nie auszuschließen.

Aber ja all das ist letztendlich OT.


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Peggy Knobloch

02.08.2014 um 12:07
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Aber ja all das ist letztendlich OT.
Schön, dass du es einsiehst. Dann können wir ja jetzt wirklich wieder zum Thema Peggy zurückkehren, ohne Beiträge über juristische Belange im WAV lesen zu müssen. Freut mich!


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Peggy Knobloch

02.08.2014 um 13:04
@JosefK1914
Bevor ich Lemmers Blog 1:1 als Fakt nehme halte ich mich lieber an das Gesagte von z.B. dem Gerichtssprecher.


Ich habe den Freispruch so gedeutet:
Zitat von jaskajaska schrieb:Da muss die Tat bewiesen werden und das konnten die Richter beim WAV nicht.
Zitat von jaskajaska schrieb: Es ging erst mal nur um Zweifel am früheren Urteil bzw. darum, ob wirklich zweifelsfrei eine Entscheidung zuungunsten von Ulvi K. getroffen werden kann.
Und diese Richter samt Staatsanwaltschaft waren sich einig, dass das ohne Beweise und nur aufgrund der vorliegenden Indizien nicht möglich ist.
Du und @Heike75 seht das offensichtlich anders, Ihr sprecht von vollständiger Entlastung Ulvi K.'s.
Zitat von Heike75Heike75 schrieb:Uliv K. ist damit zu 100% entlastet.
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Der Urteilsspruch lautete "aus tatsächlichen Gründen". Das war kein Freispruch mangels Beweisen.
Ehrlich, "der Tatnachweis ist nicht möglich" ist in meinen Augen eher bei "aus Mangel an Beweisen" als bei "Ulvi K. ist entlastet".

Wenn Du das anders siehst - bitte.

Eine mögliche erneute Wiederaufnahme hab ich gar nicht diskutiert, ich kenne diesen Paragraphen und sehe bei Ulvi K. nicht die geringste Möglichkeit, dass er jetzt noch irgendwas glaubhaft aussagen kann.
Wie @Mao1974 schon zeigte ist er nie alleine und wenn, dann wird ihm gesagt, was er sagen soll. Ein kleines Beispiel hierzu ist auch dieses tvo-Interview mit ihm, wo ihm genau gesagt wird, es solle sich bedanken, was er tut und dann aus dem Hintergrund "nochmal" ertönt, woraufhin er nochmals dankt: http://www.tvo.de/peggy2014/#.U9zDPKPf3yF

Insofern: nein, ich halte ein erneutes Wiederaufnahmeverfahren für sehr unrealistisch. Damit bleibt der Fall juristisch ausgereizt und Ulvi K. bzgl. des Mordes in rechtlicher Hinsicht unschuldig. Was wirklich passiert ist ist unbekannt.


@Blondi23
Zitat von Blondi23Blondi23 schrieb:Welche Aspekte das WAV berücksichtigte und welche nicht, hat nichts mehr mit dem Fall Peggy Knobloch zu tun.
Für mich hat es viel miteinander zu tun, denn hier wurde kein Focus auf Peggy gelegt und auch ihr Verschwinden war kein Thema. Und anders als öffentlich postuliert gab es plötzlich doch gar keine Beweise, auch nicht dafür, dass kein Mord in Lichtenberg geschehen ist.
DAS wäre wirklich mal spannend gewesen und doch war's nur heisse Luft.


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Peggy Knobloch

02.08.2014 um 13:06
@jaska

ich meinte es eher auf die Beiträge von einigen Usern bezogen, die sich hier über juristische Belange auseinandersetzen, die dann eben nichts mehr mit dem Fall Peggy zu tun haben. ;)


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Peggy Knobloch

03.08.2014 um 06:08
@jaska

Stimme Dir völlig zu, von UK wird nichts verwertbares mehr kommen, das ist einfach vorbei.
Und ja, es wäre spannend gewesen von ihm etwas zu Peggy zu hören, wird leider abgeblockt.
Es geht mir da nicht nur um Schuld oder Unschuld, sondern darum, daß er als "großer Freund" doch etwas zu dem Mädchen sagen können müsste.
Das sollte doch auch all diejenigen interessieren, die an Peggys Vorgeschichte rätseln, nicht wahr?

Ist es nicht merkwürdig, daß er auf die Frage, ob er manchmal noch an Peggy denke, mit "nee" antwortet?


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Peggy Knobloch

03.08.2014 um 07:54
Zitat von jaskajaska schrieb:Bevor ich Lemmers Blog 1:1 als Fakt nehme halte ich mich lieber an das Gesagte von z.B. dem Gerichtssprecher.
Ich kenne keine offizielle Pressemitteilung des Gerichts. Könnten Sie mir da auf den entsprechenden Link verweisen? Auf der Seite des Landgericht Bayreuth habe ich jedenfals nichts gefunden.

Nur für das WAV kenne ich entsprechende offizielle Stellungsnahmen.


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Peggy Knobloch

03.08.2014 um 09:45
Zitat von Mao1974Mao1974 schrieb:Ist es nicht merkwürdig, daß er auf die Frage, ob er manchmal noch an Peggy denke, mit "nee" antwortet?
Dies wurde Herrn Kulac bestimmt "geraten" ;) Zudem kämen bei einem "Ja" wieder Fragen auf, weshalb er an Peggy denke und was das denn für Gedanken wären.
Zitat von Mao1974Mao1974 schrieb:Und ja, es wäre spannend gewesen von ihm etwas zu Peggy zu hören, wird leider abgeblockt.
Es geht mir da nicht nur um Schuld oder Unschuld, sondern darum, daß er als "großer Freund" doch etwas zu dem Mädchen sagen können müsste.
Das sollte doch auch all diejenigen interessieren, die an Peggys Vorgeschichte rätseln, nicht wahr?
Stimmt. Außerdem erzählt man doch seinem "großen Freund" alles was einem so bedrückt usw. Vielleicht machte ja Peggy gegenüber Herrn Kulac mal eine Bemerkung, welche interessant wär. Aber leider darf er ja darüber nicht reden ;) Find ich auch schade, @Mao1974 .

Gruß, Dumas


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Peggy Knobloch

03.08.2014 um 11:04
Zitat von jaskajaska schrieb:Für mich hat es viel miteinander zu tun, denn hier wurde kein Focus auf Peggy gelegt und auch ihr Verschwinden war kein Thema. Und anders als öffentlich postuliert gab es plötzlich doch gar keine Beweise, auch nicht dafür, dass kein Mord in Lichtenberg geschehen ist.
DAS wäre wirklich mal spannend gewesen und doch war's nur heisse Luft.
Heiße Luft war das erste Verfahren. Dort wurden die Zeugenaussagen so gewertet, dass es zur Ansicht des Gerichts passte. Wirkliche Beweise für einen Mord hat es nie gegeben.

Ob es Entführung, Mord, Totschlag oder vielleicht doch ein Unfall war, wir wissen es nicht.


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Peggy Knobloch

03.08.2014 um 11:11
@JosefK1914
Lies doch bitte genau. Seitens der BI wurde über die Medien verbreitet, es gäbe Beweise (!) dafür, dass in Lichtenberg am 7.5.2001 gar kein Mord stattgefunden hätte. Und das ist bei Weiten nicht die einzige Luftnummer, die die Öffentlichkeit täuschte.
Das habe ich gemeint, am ich von heißer Luft sprach.


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Peggy Knobloch

03.08.2014 um 11:11
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Wirkliche Beweise für einen Mord hat es nie gegeben.
Ob es Entführung, Mord, Totschlag oder vielleicht doch ein Unfall war, wir wissen es nicht.
Stimmt Josef...Peggys Schicksal ist leider unbekannt. Nur eins wissen wir sicher, sie ist wie vom Erdboden verschluckt.

Gruß, Dumas


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Peggy Knobloch

03.08.2014 um 11:25
Zitat von jaskajaska schrieb:Seitens der BI wurde über die Medien verbreitet, es gäbe Beweise (!) dafür, dass in Lichtenberg am 7.5.2001 gar kein Mord stattgefunden hätte.
Wurden da die "Beweise" näher erläutert? Ich frage deshalb, weil ich dahingehend unwissend bin. @jaska

Gruß, Dumas


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Peggy Knobloch

03.08.2014 um 16:00
@Dumas
Du, ich kann da nur beispielhaft was zeigen, es gibt massenhaft andere Quellen, auch wo Frau Rödel definitiv von Beweisen spricht.

Zum Beispiel (diese Art Aussage zieht sich über eine lange Zeit und findet sich in vielen Artikeln):

Nürnberger Nachrichten, 13. März 2014
http://www.nordbayern.de/nuernberger-nachrichten/region-bayern/fall-peggy-ihre-mutter-muss-reden-1.3514704 (Archiv-Version vom 31.07.2014)
Aus den Verfahrensakten sei eindeutig ersichtlich, dass in Lichtenberg gar kein Mord stattgefunden habe, betont Gudrun Rödel, die seit fast neun Jahren jedes Detail in dieser mysteriösen Kriminalgeschichte sichtet.
Und dann sind da noch solche Facebookbeiträge:

https://www.facebook.com/gudrun.rodel?fref=ts
Gudrun Rödel
24. März
auch heute wieder mit dem BR unterwegs - hoch brisante Fakten werden bekannt, leider nicht für die Öffentlichkeit!!!!!!



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