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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

1.917 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Abmahnung, Landgericht Köln, Pornoseiten ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

27.01.2014 um 18:29
@Mr.Q
Damit haben sie einem Beschwerdeführer in einer allgemeinen Feststellungsklage rechtgegeben. Aber den Beschluß kann nur eine Revision aus den Weg räumen.


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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

27.01.2014 um 18:30
Zitat von praisewaypraiseway schrieb:Doch. Mit einer unbeantworteten Abmahnung hast Du einen vollstreckbaren Titel. Der wird vollstreckt. Insbesondere von U+C. Kannst Du sicher sein.
Ja - ne iss klar :trollking:

TheArchive hat nicht die Rechte an den Filmen.
Die IPs wurden widerrechtlich erlangt.
Die Abmahnung von U+C enthält mehrere Fehler, welche jede einzelne die Abmahnung ungültig machen würden.
Das LG hebt gerade die Beschlüsse zur Adresssammlung auf.

Aber du stellst dich tatsächlich hier hin und behauptest, der Urmann wäre so dämlich, auch noch vollstrecken zu lassen!

Geh bitte woanders deinen trolligen Müll absondern!


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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

27.01.2014 um 18:31
so ist es @Mr.Q

aber ich vergreif mich im Ton ...... tz..nIm


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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

27.01.2014 um 18:32
@Mr.Q
Ok. Du bist wohl kein Jurist, und deshalb verstehst Du nicht, dass es darauf nicht ankommt. Wenn Du einen vollstreckbaren Titel hast, dann deshalb, weil dem in der Frist nicht widersprochen wurde. Ob der nun rechtmäßig ist oder nicht, ist völlig egal. Er ist bestandskräftig, und damit vollstreckbar.


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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

27.01.2014 um 18:34
Bananenrepublik oder wie @ praiseway ?


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27.01.2014 um 18:35
@bufordtjusti
Das deutsche Rechtssystem. Ob man das als Bananenrepublik bezeichnen will, darüber will ich nicht urteilen.


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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

27.01.2014 um 18:37
Du scheinst da irgendwas nicht zu verstehen.
Um einen vollstreckbaren Titel zu erlangen müsste dieser von einem Gericht erlassen werden. Sollte tatsächlich irgendwann in ferner Zukunft einmal ein Brief von einem Gericht bei mir ankommen, dann kann ich dem auch widersprechen. Auf einen Prozess wird Urmann es bei einer derartig dünnen Indizienlage jedoch niemals ankommen lassen. Hey, nur weil der Mann ein bekannter Abzockanwalt ist, ist der noch lange kein Idiot!


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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

27.01.2014 um 18:37
Oh man...und du fragst, weshalb man vermutet, dass du ein U+C-Sympathisant bist...... Lern einfach aus vorherigen Urteilen und dem aktuelle Urteil des LG Köln und gut ist. Meine Güte, ich glaub echt, dass du willst, dass die Anwälte gewinnen.....


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27.01.2014 um 18:38
@Mr.Q
Zitat von Mr.QMr.Q schrieb:Um einen vollstreckbaren Titel zu erlangen müsste dieser von einem Gericht erlassen werden.
Das ist schlichtweg falsch.


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27.01.2014 um 18:40
na wer vollstreckt denn in deinen Augen @praiseway??


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27.01.2014 um 18:41
@bufordtjusti
Zitat von bufordtjustibufordtjusti schrieb:Oh man...und du fragst, weshalb man vermutet, dass du ein U+C-Sympathisant bist
Ich hab nie gefragt, ob jemand vermutet, ob ich ein U+C Sympathysant bin. Aber, wenn ich deine Audführungen lese, könnte ich einer werden.


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27.01.2014 um 18:42
@bufordtjusti
Der Gerichtsvollzieher.


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27.01.2014 um 18:42
@praiseway
du hast absolut nicht kapiert was ich meinte, danke für diese Gewissheit!!!!!!!

genau, der Gerichtsvollzieher, genau... du merkst nicht was du für einen Mist schreibst....


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27.01.2014 um 18:44
@bufordtjusti
Richtig. Ich hab alsolut nicht kapiert, was Du meinst. Kann ich vermutlich auch nicht. Dazu bin ich jurististisch zu verbildet.


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27.01.2014 um 18:45
@bufordtjusti
Interessehalber: Wer denkst Du denn, vollstreckt?


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27.01.2014 um 20:49
@DiePandorra
Eventuell sollte man doch noch warten mit dem Beschwerdebrief ans LG?
http://conlegi.de/abhilfeentscheidung-des-landgerichts-koeln-in-bezug-auf-auskunftsbeschluss-fuer-redtube-kosten-traegt-the-archive-ag/ (Archiv-Version vom 30.01.2014)

Wenn ich die Einwürfe der RAin Neubauer richtig verstehe, dann müsste TheArchive zwar für die Kosten der Beschwerde aufkommen. Da bei denen jedoch wohl kaum noch was zu holen sein dürfte, nachdem die sich langsam aber sicher aus dem Staub machen, würde man als Beschwerdeführer doch noch auf seinen Kosten sitzen bleiben.

Ansonsten noch:
Man sollte vielleicht doch noch darauf hinweisen, dass nicht, wie die Bild gerade schreibt, “das Gericht die Beschlüsse kippt”, sondern nur “den Widersprüchen statt gibt” – das ist etwas anderes! Denn solange die Beschlüsse noch in der Welt sind und nicht aufgehoben wurden, solange sind die Abmahnungen “rechtens”. Und eine Abhilfeentscheidung besagt nur, dass “im Fall des Beschwerdeführers die Auskunft nicht richtig war” – also in SEINEM Fall abgeolfen wurde. Nicht in den in der Anlage dem Antrag ursprünglich beigefügten IP-Adressen! Und für den Fall der Erfolgreichen Beschwerde gegen den Beschluss ergibt sich für den Beschwerdeführer nun so etwas wie ein Beweisverwertungsverbot. Also derjenige kann sich darauf berufen so gestellt zu werden, als hätte der Abmahner nie von ihm erfahren!



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27.01.2014 um 21:06
@Mr.Q
In diesem juristischen Dschungel blickt ja kein Mensch mehr durch. :(
Diesen Kram zu lesen UND zu verstehen ist als juristischer Laie schon eine Herausforderung.
Ich schau morgen mal, ob ich noch etwas verständliches dazu finde.


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27.01.2014 um 21:06
Bevor ich es wieder vergesse, @poipoi @praiseway :
Zitat von poipoipoipoi schrieb:Ist denn die Beschwerdefrist nicht schon abgelaufen?
Zitat von praisewaypraiseway schrieb:Die Quelle würde mich auch mal interessieren. Das LG hat darauf hingewiesen, dass die Frist egal wäre????
In der heute veröffentlichten Abhilfeentscheidung ist folgender Satz zu finden:
Die Beschwerde ist nicht fristgebunden, wenn – wie hier – der Anschlussinhaber gegen die Gestattung der Auskunftserteilung nach § 101 Abs. 9 UrhG vorgeht (BGH, a.a.O., Rn. 17 ff.).



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27.01.2014 um 21:08
@DiePandorra
Ich werde morgen mal beim LG Köln, sowie einen Medienrechtsanwalt anrufen, um deren Einschätzung zu eventuellen Kosten des Beschwerdebriefs zu erfragen.

Ich gebe dir allerdings recht: Als Nichtjurist kann man bei derartig vielen unterschiedlichen Meinungen gar nicht mehr durchblicken.


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27.01.2014 um 21:11
@Mr.Q
Das wäre natürlich super, da bekommt man hoffentlich Infos, auf die man sich auch verlassen kann!
Dieses Stochern im (Internet)Nebel ist immer so eine Sache, 1 Frage = 10 verschiedene Antworten. ;)


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