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Gesetzlicher Mindestlohn für Studenten? - Pro und Kontra

44 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Staat, Studium, Schüler ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Gesetzlicher Mindestlohn für Studenten? - Pro und Kontra

04.04.2014 um 21:56
Irgendwie weiß ich nicht, ob ich dafür oder dagegen bin... einerseits hat man nach ein paar Monaten schon genug Erfahrungen gesammelt, um einfache Aufgaben übernehmen zu können und ist für den Betrieb "nützlich", aber andererseits ist ein Praktikum immer noch ein Praktikum und das ist nun mal nicht als normaler Job gedacht.

Wie ist es denn jetzt bei Azubis? Bekommen die auch Mindestlohn? Oder nur die über 18?

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Gesetzlicher Mindestlohn für Studenten? - Pro und Kontra

04.04.2014 um 22:01
Zitat von CrusiCrusi schrieb:Die Bundesregierung feiert den Mindestlohn - doch für längere, freiwillige Betriebspraktika könnte er das Aus bedeuten. Denn auch Praktikanten, die länger als sechs Wochen im Unternehmen sind, müssen künftig im Regelfall 8,50 Euro pro Stunde erhalten.
Ist doch nur Fair. Auch Studenten, leisten Arbeit für die sie belohnt werden möchten. Ich mein, als Student leiste ich verglichen mit einem Praktikanten aus der 10. Klasse (der mal bissl Schnuppert) richtige (forschungs- und entwicklungs) Arbeit. Den Schüler, der mal ein Beruf erkunden möchte und sehen will wie es in der Firma so abläuft, ja den nicht zu bezahlen verstehe ich, aber einen Studenten aus dem 5. Semester, der was drauf hat nicht zu bezahlen verstehe ich nicht.

Außerdem finde ich es eine unverschämtheit das manche Firmen Studenten (meist aus Ingenieurs Bereich) nur deshalb aufnehmen, weil sie z. B. Matlab mitbringen.


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Gesetzlicher Mindestlohn für Studenten? - Pro und Kontra

04.04.2014 um 22:56
@Helion
Der Mindestlohn gilt aber nicht für Pflichtpraktika während des Studiums, wenn die in der Studienordnung vorgeschrieben sind. Wenn du die Arschkarte ziehst, zahlt dir das Unternehmen 0€ dafür.


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Gesetzlicher Mindestlohn für Studenten? - Pro und Kontra

05.04.2014 um 13:45
In meinem Studium sind auch Pflichtpraktika von insgesamt 7 Monaten Dauer in den Semesterferien vorgeschrieben, die allesamt nicht bezahlt werden. Und ich kann das auch verstehen, schließlich haben diese Praktika den Sinn, Abläufe mitzubekommen und zu lernen. Klar arbeitet man dabei auch mit und unterstützt die Belegschaft somit, allerdings ist man eben noch Student ohne Abschluss, der vieles noch nicht kann und auch gar nicht darf.
Solche Pflichtpraktika während des Studiums sind in meinen Augen klar von Praktika, die man nach einem Abschluss absolviert, zu unterscheiden. Bei den einen ist man primär zum lernen da, beim anderen hat das deutlich mehr vom klassischen Arbeiten. Und eben hier ist es nötig, die Ausbeutung von "ewigen Praktikanten" durch einen Mindestlohn zu stoppen.

Wenn man dann noch in einer guten Abteilung landet und ein nettes Team vorfindet, erhält man am Ende eines Pflichtpraktikums sicher auch etwas Gratifikation. Zu der Zeit in der ich meinen Zivildienst geleistet habe bekam die Pflegepraktikantin nach ihren sechs Wochen Mitarbeit auch 30€ und eine Schachtel Pralinen. Klar, finanziell bringt das nicht wirklich etwas, aber irgendwie stellt es einen dann doch zufrieden.

Die ganz Schlauen lassen sich für's Studieren übrigens bezahlen. ;)
Wikipedia: Duales Studium
Wikipedia: BA-Studium


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