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Aufhebung des Inzest-Verbots

1.448 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Familie, Moral, Inzest ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Aufhebung des Inzest-Verbots

16.09.2015 um 17:58
Zitat von RaoRao schrieb:Gesetzeslage ist ein Ding. Was ein Richter daraus macht, wie er ein bislang noch nicht aufgetretenes Problem handhabt, und ob er sich auch immer an die starre Vorlage des Gesetzes hält oder einen Ausweg findet, Gnade vor Recht ergehen zu lassen, ist eine andere Sache.
Das stimmt nicht. Der Richter muss sich an die Gesetze halten.
Zitat von RaoRao schrieb:Im Gesetz steht z. B. nichts davon, wie die Sache bei Unwissenheit der betroffenen Parteien zu handhaben ist
Doch, das steht da. Ohne Vorsatz keine Strafe. Es gibt keinen fahrlässigen Inzest.
Zitat von RaoRao schrieb:Diese "absolute Zahl" ist bekannt. Sie lautet vermutlich ... 100 %.
Dazu wäre eine Quelle interessant.

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Aufhebung des Inzest-Verbots

16.09.2015 um 18:33
Inzest ist Inzest, egal ob fahrlässig/bewußt oder nicht, Unwissenheit ändert weder am real existierenden Verwandtschaftsgrad noch an der "Durchführung" etwas. Nur das "ohne Vorsatz keine Strafe" ist korrekt. Und die Quelle ist der logische Schluß. Europäer sind vielleicht aufgrund ihres seßhaften Lebens etwas "durchseuchter" mit Erbkrankheiten als irgendwelche Naturvölker anderswo, aber dafür haben Naturvölker andere, ihrer Entwicklung geschuldete krankhafte Veranlagungen, insbesondere die zu Diabetes, die auf häufigen früheren Hungersnöten basiert (Menschen mit diabetischer Veranlagung gelten in Notzeiten als besonders gute Futterverwerter). Wirklich Erbkrankheit-frei dürfte kaum ein Mensch auf der Welt sein. (Was herkömmliche Vorstellungen von "Rassenhygiene" automatisch ad absurdum führt.)


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Aufhebung des Inzest-Verbots

17.09.2015 um 17:56
Zitat von RaoRao schrieb:Inzest ist Inzest, egal ob fahrlässig/bewußt oder nicht, Unwissenheit ändert weder am real existierenden Verwandtschaftsgrad noch an der "Durchführung" etwas.
Aber es gibt dafür keinen Straftatbestand. Und Ohne einen Straftatbestand gibt es keine Strafe. Und genau das war ja Deine Frage.
Zitat von RaoRao schrieb: Und die Quelle ist der logische Schluß.
Ah. Und ich dachte schon, es wäre der "gesunde Menschenverstand". Der wird ja immer gerne bemüht, wenn sich gewagte Aussagen nicht belegen lassen....
Zitat von RaoRao schrieb:Wirklich Erbkrankheit-frei dürfte kaum ein Mensch auf der Welt sein.
Wie gesagt. Da wäre eine echte Quelle sinnvoll.


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Aufhebung des Inzest-Verbots

21.09.2015 um 18:05
@kleinundgrün :
Ockhams Rasiermesser. Aus auftretenden und/oder behandelten Krankheiten in der Bevölkerung läßt sich durchaus ein Rückschluß auf die Häufigkeit der erblichen Veranlagung zu diesen Krankheiten schließen. Die Veranlagung für Sichelzellenanämie, die bei Afrikanern vorkommt, liegt beispielsweise (ortsunterschiedlich) zwischen 5 und 40 % Anteil der gesamten farbigen (afrikanisch-stämmigen) Bevölkerung, also kann man locker sagen, daß schon mal 5 - 40% aller afrikanischstämmiger Menschen kein "perfekt gesundes" Erbgut haben. Bei Naturvölkern, die sich "zivilisiert" ernähren, was Konsum von Fett, Zucker, Alkohol etc. angeht, beispielsweise Eskimos und andere Indianervölker, aber auch pazifische Eingeborene, ist die Diabetiker-Rate enorm hoch. Diabetes bricht aber ohne vorhandene Veranlagung nicht aus. Bei Europäern findet man häufig die erbliche Veranlagung zu Herz- und Kreislauferkrankungen (analog übrigens zu über viele Generationen verzüchteten Haustierrassen, beispielsweise bestimmte Hundearten - auch die haben eine hohe Neigung zu erblichen Herzerkrankungen wie plötzlichem Herzversagen, erblicher Herzschwäche, angeborenen Herzschäden etc.) und auch zu bestimmten Krebsarten (aktuell zur Zeit Brustkrebs - Angelina Jolie, obwohl diese eine Krebsversion nur eine und relativ seltene unter unzähligen Krebsarten ist).

Ein Arzt könnte hier zweifellos noch ein paar Dutzend weitere Beispiele aus dem Ärmel schütteln, von denen jedes einzelne die Prozente erbgeschädigter Menschen im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung in die Höhe schraubt, schließlich kann jeder Mensch gleichzeitig 10, 20 oder 50 oder mehr krankhafte Veränderungen in seinen Genen herumtragen, von denen eine, viele oder auch gar keine im Lauf seines Lebens ausbrechen, je nach dem Zusammenspiel der Gene und Proteine. Aber ich bin kein Arzt.

Daß die Menschheit so "durchseucht" mit schädlichen Erbgutveränderungen ist, hängt damit zusammen, daß manche Erbkrankheiten zusammen mit positiven Eigenschaften auftreten. Sichelzellenanämie z. B. schützt vor Malaria, Diabetiker sind in Hungersnöten die besten Futterverwerter, die Veranlagung für Mukoviszidose schützt vor Typhus, und so weiter, deswegen konnten sich diese krankhaften Veranlagungen überhaupt in der menschlichen Evolution halten und ausbreiten. Auch gibt es alle Krankheiten in unterschiedlichen Variationen, die einfache Veranlagung bricht oft nicht aus, erst wenn beide Eltern die gleiche Veranlagung vererben (bei Inzest z. B.) kann das Ergebnis für den Nachwuchs schwerwiegend bis tödlich sein. - Zur Sichelzellenanämie z. B. gibt es dazu eine Tabelle im Wikipedia-Eintrag, auch zu Mukoviszidose gibt es einen sehr informativen Artikel. -


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22.09.2015 um 09:04
Zitat von RaoRao schrieb:Ockhams Rasiermesser.
Der arme Ockham.
"Okhams Rasiermesser" ist ein Gebot der Sparsamkeit der Erklärungstiefe. Das ist nicht das, was Du hier praktizierst.
Zitat von RaoRao schrieb: Diabetiker sind in Hungersnöten die besten Futterverwerter
So so. Bestimmt auch Quelle: "Rao".
Zitat von RaoRao schrieb:die Veranlagung für Mukoviszidose schützt vor Typhus
Die Ausbreitungsgebiete von Cholera und Typhus korrelieren nicht mit der Häufigkeit der CFTR-Mutation in diesen Gebieten, was ein Indiz gegen diese beiden Hypothesen ist.
(Wiki)
Aber da ist die Rao-Quelle vermutlich besser.
Zitat von RaoRao schrieb:Aber ich bin kein Arzt.
Was Dich aber nicht abzuhalten scheint, wilde und vor allem unbelegte These zu medizinischen Aspekten in Umlauf zu bringen.


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22.09.2015 um 12:55
Diabetes: http://sciencelife.uchospitals.edu/2013/03/07/how-type-2-diabetes-survived-evolution/

Zitat aus dem Mukoviszidose-Artikel:
was ein Indiz gegen diese beiden Hypothesen ist...im Gegensatz dazu sprechen diese Modelle ... dafür, daß bei Tuberkulose in der Vergangenheit der Selektionsdruck ausreichend hoch war. Die Tuberkulose-Hypothese wurde bereits 1967 auf der Basis der klinischen Beobachtung aufgestellt, daß Mukoviszidosepatienten nur selten an Tuberkulose erkranken. ... Die Ursache für die erhöhte Resistenz von Mukoviszidosepatienten gegen Tuberkulose ist vermutlich die reduzierte Aktivität des Enzyms Arylsulfatase B.... Eine weitere Hypothese basiert auf einer Korrelation zwischen der allgemeinen adulten Milchzuckertoleranz...
Also: Typhus-Theorie unsicher, dafür Tuberkulose (weil früher bis heute viel weiter verbreitet) und Milchzuckerverträglichkeit. Auch nicht schlecht als evolutionäre Vorteile, oder?


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22.09.2015 um 13:38
@Rao
Immerhin bist Du dazu übergangen, Deine Thesen auch mal zu stützen.
Zitat von RaoRao schrieb:dafür Tuberkulose (weil früher bis heute viel weiter verbreitet) und Milchzuckerverträglichkeit.
Auch das sind ja nur Hypothesen.

Aber wie dem auch sei. Mich würde wirklich interessieren, wie Du zu Deiner 100% "Fehlerhaftigkeit" kommst.
Überlege mal folgendes:
Das Problem bei der Fortpflanzug unter Geschwistern ist, dass beide mit höherer Wahrscheinlichkeit den selben Defekt haben und damit ein höheres Risiko besteht, dass dieser Defekt auch bei ihren Nachkommen sich realisiert.
Wenn es nun so wäre, dass eh alle Menschen vererbungsfähige und relevante Defekte hätten, würden zuhauf Menschen mit dem gleichen Defekt aufeinander treffen und die Weitergabe der Defekte wäre sehr wahrscheinlich. Dem ist aber nicht so, also kann es nicht diese proklamierte Verbreitung von Defekten geben


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22.09.2015 um 13:48
@Rao
Aber mal losgelöst von der Frage der Häufigkeit genetischer und vererbungsfähiger Defekte.

Wie würdest Du folgenden Fall beurteilen:

A und B (nicht verwandt) verlieben sich und wollen Kinder. Im Zuge einer Untersuchung stellt sich heraus, dass beide Träger eines defekten Gens sind und es besteht eine Wahrscheinlichkeit von 25%, dass ihre Nachkommen diesen Defekt erben werden.

Soll nun ab dem Bekanntwerden dieses Umstandes der (vagianle) Sex der beiden unter Strafe gestellt werden? Was meinst Du?


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22.09.2015 um 14:21
Nach den "deutschen Erfahrungen" ließe sich so ein Straftatbestand kaum durchsetzen.
Man kann aber durchaus die Verantwortung von Eltern verdeutlichen, indem man sagt, wer in Kenntnis von potentiell krankmachenden Erbschäden Kinder produziert und diese Kinder tatsächlich geschädigt werden, der hat als Elternteil auch die Folgen (insbesondere z. B. finanzieller Art) zu tragen und kann sich nicht auf die billige Art, etwa indem das Kind einfach auf Kosten des Sozialamts/der Allgemeinheit in ein Heim gesteckt wird, davonstehlen. Oder indem z. B der Vater (meistens ist es ja der Vater, der sich angesichts eines behinderten Sprößlings auf die "feine Englische" davonmacht) einfach die anteilige Pflegearbeit und/oder den entsprechenden Unterhalt verweigert.
Kluge Familienrichter kennen schon heute einige Maßnahmen, unwilligen Elternteilen das Leben zu vermiesen, z. B. durch Führerscheinentzug (Begründung: wer sich keinen Unterhalt fürs Kind leisten kann, kann sich auch die Kosten eines Autos nicht leisten, also wozu Führerschein, fahr mit dem Bus) oder Paßentzug (für den, der sich teure Auslandsreisen leisten kann, aber offenbar kein Kind). Weitere Möglichkeiten - z. B. kein Unterhalt fürs Kind, aber teure Wohnung? - sind da jederzeit drin.
Bei bewußt schwerstbehindert in die Welt gesetzten Kindern, die lebenslängliche Pflege beanspruchen - und lebenslänglich heißt in Zeiten steigender Lebenserwartung für Behinderte dank besserer Medizin oft länger, als die eigenen Eltern die Pflege leisten/finanzieren können oder wollen -
könnte auch die Pflicht eingeführt werden, für zukünftig anfallende Pflegekosten ein gewisses finanzielles Polster anzulegen. Das dann entweder dem Sozialamt zukommt, sobald es die Kostendeckung übernehmen muß - oder wenn der Behinderte vorher stirbt, wieder an die Eltern zurückfließt.
Und wer sich dagegen verwehren würde, weil Behinderte spätestens dann als finanzielles Risiko betrachtet werden würden - dem stünde es selbstverständlich jederzeit frei, aus eigenen Geldmitteln einen Zuschuß zu leisten. Denn die Kosten fallen so oder so an, wenn ein Schwerbehinderter in die Welt gesetzt wird, egal ob man darüber "öffentlich diskutieren darf" oder nicht.
Und angeblich gibt es noch sowas wie Rede- und Meinungsfreiheit, oder?


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Aufhebung des Inzest-Verbots

22.09.2015 um 14:24
Hmmm... Ich fasse hier mal zusammen bzw. gebe auch ein wenig meinen eigenen Senf dazu.
Dazu ist zu sagen, dass ich persönlich an Inzest nicht interessiert bin (genauso wenig wie an anderen Praktiken, die nicht verboten sind) aber daran glaube, dass Gesetze die grösstmögliche Freiheit lassen sollten, sofern niemand zu Schaden kommt. Hier also Argumente, die so aufgekommen sind:
1. Die armen Kinder, die hier nicht mehr geschützt sind wenn dieses Gesetz wegfällt!
Dieses Argument möchte ich als erstes aus dem Weg räumen. Es geht in dieser Diskussion um dieses eine Gesetz lediglich um den Sex zwischen einwilligenden Erwachsenen.
Kidner sind durch diverse andere Gesetze geschützt, die natürlich auch vor nahen Verwandten schützen, die sich "an sie ranmachen". Diese anderen Gesetze gehen weit über reinen Sex hinaus, und bieten gute, und weitreichendere Grundlagen für eine Verurteilung als der Inzestparagraph.
Demnach ist die ganze Diskussion um Kinder hier sowieso völlig fehl am Platz.
2. Inzest ist unnatürlich!
Wir sind ja schon darauf gekommen, dass Inzest im Tierreich durchaus auch schon mal vorkommt. Dies sind allerdings eher Ausnahmefälle, da dieses Konzept nur selten Vorteile bringt.
In Bezug auf das Gesetz, um das es hier geht:
Warum soll ich das denn nun ausdrücklich verbieten? Da es uns anscheinend allen in dieser Diskussion persönlich nicht sinnvoll erscheint, mit nahen Verwandten "was anzufangen" lege ich das mal auf die Menschheit um: auch hier geht es um absolute Ausnahmefälle.
Wir laufen also demnach absolut nicht Gefahr, dass in Zukunft nur noch Geschwister miteinander Kinder zeugen und die ganze Menschheit genetisch den Bach runter geht.
Warum soll ich dann diesen paar Ausnahmefällen den Sex verbieten, auf Grund des Arguments "unnatürlich"?
(Als Parallele: sich selbst 3 Finger abzuschneiden ist auch unnatürlich. Einige Menschen tun es trotzdem. Und trotz allem war kein Gesetz nötig a la "du darfst dir selbst keine Finger abschneiden" nur weil manche Menschen zu diesem unnatürlichen Verhalten neigen)
3. Inzest ist eklig!
Eine solch unqualifizierte persönliche Meinung hat in einer sachlichen Diskussion über ein Thema nichts zu suchen.
4. Inzest erhöht die Chance, behinderte Kinder zu bekommen!
Ja. Aber auch kranke oder behinderte Eltern haben diese Chance, oder Leute die bestimmte Medikamente nehmen müssen.
Ich gehe davon aus dass nahe Verwandte, die gerne Sex miteinander haben wollen, sich genau so wie die oben beschriebenen Personengruppen überlegen, ob sie Kinder zeugen sollten oder nicht. Genauso wie in den oben beschriebenen Personengruppen wird es da vernünftige und unbelehrbare geben. In all diesen Gruppen gibt es sicher welche, die sich da überhaupt keinen Kopp drüber machen. Wenn man dieses Argument nutzt, wird man sich gefallen lassen müssen dass man darlegen muss, warum man dann nicht generell all diesen "Risikogruppen" präventiv, wegen dieser paar kopflosen oder unbelehrbaren, gleich den Sex verbietet.
5. Und für diese Kinder muss das Gesundheitssystem dann aufkommen!
Hier greifen die Argumente von 2. und 4. ebenfalls. Zum einen glaube ich nicht, dass nun eine Welle von Inzuchtkindern auf uns zukommt, zum anderen gestehen wir auch anderen Risikogruppen zu, es mit Kindern "zu versuchen".
Aber noch eines greift hier, was sicher auch in einigen anderen Argumenten brauchbar ist: Man wird es den Leuten, die unbedingt miteinander schlafen möchten, nicht verbieten KÖNNEN. Und die völlig unbelehrbaren bekommen diese Kinder dann auch. Diese Kinder sind dann also so oder so da.
Meines Erachtens schiessen wir uns doch ins Knie, rein finanziell, wenn wir die Eltern dann wegen diesem Gesetz in den Knast stecken und ALLE diese Kinder, die gesunden und die kranken, ins System stecken. Anstatt dass die Eltern so viel sie können finanziell für ihren Nachwuchs sorgen müssen. Man müsste mal ausrechnen ob das nicht teurer kommt als ein paar Kinder mit Erbkrankheiten über die Kassen mit abzuwickeln (bei weitem nicht alle Nachkommen aus Inzucht haben Erbkrankheiten, was man auch schön in der Tierzucht beobachten kann)
6. Das gehört verboten weil es nicht normal ist!
Wer so argumentiert kann wahrscheinlich auch über seine Nasenspitze nicht hinaussehen.
KEIN EINZIGER Mensch ist normal.
Vielleicht mal an der eigenen Nase packen, überlegen ob man nicht doch dinge tut oder denkt die nicht normal sind, und sich überlegen ob jetzt ein Gesetz erlassen werden sollte, die genau dies verbietet? Und was eine Gesellschaft ist, in der jeder normal ist? Eine solche Gesellschaft ist nur eines: völlig unbeweglich, quesi tot.
7. Die entstandenen Kinder werden furchtbar darunter leiden, dass die Eltern Geschwister sind!
Dass solche Kinder so oder so entstehen haben wir ja in 5. schon geklärt.
Diesen Kindern ist definitiv NICHT geholfen, dass der Akt ihrer Entstehung als strafbar erklärt wird, eher im Gegenteil.
Durch die Aufhebung des Inzestparagraphen können sich hier Eltern und Kinder viel einfacher und offener Hilfe suchen, mit der Situation umzugehen und ihren Kindern zu helfen - ohne befürchten zu müssen dass sie dann ins Kittchen geworfen werden. Auch die Gesellschaft wird offener damit umgehen können wenn nicht sofort gerufen werden kann "iih, das ist doch sogar verboten!!".


Das sind meine 2 cent zum Thema. Kann sein dass nochmal was nachkommt ;)


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22.09.2015 um 15:20
Zitat von RaoRao schrieb:Man kann aber durchaus die Verantwortung von Eltern verdeutlichen, indem man sagt, wer in Kenntnis von potentiell krankmachenden Erbschäden Kinder produziert und diese Kinder tatsächlich geschädigt werden
Es geht aber um Sex. Nicht um Kinder. Der Gesetzgeber bestraft den Sex!
Zitat von RaoRao schrieb:Und angeblich gibt es noch sowas wie Rede- und Meinungsfreiheit, oder?
Wer bestreitet das?


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22.09.2015 um 15:29
Zitat von NeonMouseNeonMouse schrieb:KEIN EINZIGER Mensch ist normal.
Grundsätzlich gilt: "normal" ist, was die Masse macht. Die Masse betreibt jedoch keinen Inzest.
3. Inzest ist eklig!


Eine solch unqualifizierte persönliche Meinung hat in einer sachlichen Diskussion über ein Thema nichts zu suchen.
Warum nicht? Weil die Meinung unqualifiziert ist? Oder weil es eine persönliche Meinung ist?


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22.09.2015 um 15:48
Zitat von KillingTimeKillingTime schrieb:Warum nicht? Weil die Meinung unqualifiziert ist? Oder weil es eine persönliche Meinung ist?
Weil eine persönliche, unqualifizierte Meinung nicht in eine sachliche Diskussion gehört.
"Wassereis gehört per Gesetz verboten weil ich es eklig finde wenn das schmilzt."
Was soll man darauf ausser "na und?" erwidern?


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22.09.2015 um 15:54
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Es geht aber um Sex. Nicht um Kinder. Der Gesetzgeber bestraft den Sex!
Kann es sein, daß Dich das Thema anmacht, weil Du Dich so ereiferst, mit fleißigen Wiederholungen von Begriffen wie vaginaler Sex, und so? ;)
Und, nein, es geht nicht um Sex. Es geht um Legalisierung einer Verbindung, die selbst in jeder modernen Kultur, die z. B. Homosexualität anerkennt, als etwas widernatürliches und widerwärtiges betrachtet wird. Auch eine Ehe unter engsten Blutsverwandten ohne jeden Sex würde nicht anerkannt, oder unter sterilisierten Verwandten, also auch ohne jede Chance, daß dieser Verbindung Nachwuchs entspringt. Nachwuchs verschärft das Problem für die Gerichte nur, weil Kinder nun mal eine Chance auf intaktes Familienleben mit beiden Elternteilen haben sollen (und so), und hier ein intaktes Familienleben eben das ist, was eigentlich nicht sein darf - ein Elternteil müßte weichen.

Wenn es nur um Sex ohne Legalisierung und/oder Folgen ginge - wir leben nicht in einem Überwachungsstaat, in dem die Stasi oder Gestapo Überwachungskameras in jedem Schlafzimmer hat, und das ist auch zukünftig nicht beabsichtigt. Jenseits von Legalisierung, Kindern und abseits des Lichts der Öffentlichkeit generell kann jede/r es treiben, mit wem er/sie will, das war schon immer so, und auch daran wird sich so bald nichts ändern. Sobald aber die Sache öffentlich wird - zum Beispiel über die Abstammung der Kinder - wird sie zum Politikum. Sobald das Wissen um den Vorfall erst einmal in der Welt ist, kann keine Macht der Welt es mehr ins Geheime zurückrufen und vergessen machen.


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22.09.2015 um 16:00
Zitat von RaoRao schrieb:Kann es sein, daß Dich das Thema anmacht, weil Du Dich so ereiferst, mit fleißigen Wiederholungen von Begriffen wie vaginaler Sex, und so?
Nein. Macht es Dich an? Den Verdacht hege ich.
Zitat von RaoRao schrieb:Und, nein, es geht nicht um Sex.
Doch. Wir reden hier von einer Legalisierung und dem Gestzgeber kommt es genau darauf an.
Zitat von RaoRao schrieb:Wenn es nur um Sex ohne Legalisierung und/oder Folgen ginge
Dann lies halt das Gesetz, bevor Du hier erneut im luftleeren Raum herumdiskutierst.


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22.09.2015 um 16:24
Wie willst Du Sex bestrafen, wenn keiner außer den beiden Betroffenen was davon weiß? Der § 173 setzt das Bekanntwerden des Vorgangs voraus. Auf welchen Umwegen auch immer. Versuch der Legalisierung = Bekanntmachung. Beweis, daß Kinder die Abkömmlinge von engsten Verwandten sein müssen = Bekanntmachung. Sobald nur ein einziger Dritter was davon weiß und die Sache anzeigt, ist es öffentlich. Verbrechen, egal welche, die unbekannt bleiben, weil sie keiner anzeigt, bleiben unverfolgt und deshalb auch ungesühnt, und die Täter können ungestört weitermachen. Behörden werden nur aktiv, wenn sie von einer Angelegenheit erfahren. Ergo, wer sich in der Situation befindet und sie nicht freiwillig und von sich aus beenden will, sollte es lieber nicht an die große Glocke hängen, weil sonst die Probleme erst richtig anfangen.


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22.09.2015 um 16:25
Zitat von NeonMouseNeonMouse schrieb:Was soll man darauf ausser "na und?" erwidern?
Du sollst es nur zur Kenntnis nehmen, nichts weiter. Du sollst diese Meinung nicht teilen. Du sollst aber akzeptieren, dass andere Menschen andere Meinungen haben (hier: "Inzest ist eklig"), auch wenn dir diese Meinung nicht gefällt.


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22.09.2015 um 16:31
Zitat von RaoRao schrieb:Wie willst Du Sex bestrafen, wenn keiner außer den beiden Betroffenen was davon weiß?
In den Fällen wissen eben andere davon. Manchmal kommt es eben raus.
Zitat von RaoRao schrieb:Ergo, wer sich in der Situation befindet und sie nicht freiwillig und von sich aus beenden will, sollte es lieber nicht an die große Glocke hängen, weil sonst die Probleme erst richtig anfangen.
Was ist das denn für eine krude Vorstellung. Wenn es illegal ist, dann sollen Betroffene es halt besser geheim halten. Lass und doch auch Homosexualität wieder unter Strafe stellen, den Betroffen ist genug damit gedient, wenn sie es nicht an die große Glocke hängen.

Hier geht es allein um die Frage, ob und warum der Gesetzgeber berechtigt ist, zwei Erwachsenen Menschen den einvernehmlichen Sex zu verbieten. Um nichts anderes.

Ob Inzest Deinen persönlichen Vorleiben entspricht oder Du es abscheulich findest, ist Deine Sache. Das ist aber gar nicht das Thema.


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22.09.2015 um 17:19
Das Ekelgefühl beim Gedanken an Inzest hat durchaus seine Rechtfertigung im Thread, wenn es um die biologischen Hintergründe geht. Mangel an Ekel läßt darauf schließen, daß mindestens beim weiblichen Part (wie bereits geschildert) irgendwo in der Geruchswahrnehmung der Wurm drin ist. Die Paarbildung auch beim Menschen wird ja nur zu einem sehr geringen Teil vom Wachbewußtsein und/oder gesunden Menschenverstand kontrolliert, das läuft zum größten Teil über Instinkte, Schlüsselreize, Hormone und andere unbewußte Impulse wie im gesamten Rest des Tierreiches.
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Hier geht es allein um die Frage, ob und warum der Gesetzgeber berechtigt ist, zwei Erwachsenen Menschen den einvernehmlichen Sex zu verbieten.
Ganz simpel: Der Gesetzgeber wird vom Volk ermächtigt. Also von der Mehrheit jener, die im Einflußbereich eines beschlossenen Gesetzes leben (oder leben müssen). Wenn die Mehrheit der Meinung ist, daß Inzest ekelhaft und strafwürdig ist, kann der Gesetzgeber sich nicht einfach über diese Meinung hinwegsetzen und etwas anderes beschließen. Und da der Ekel vor Inzest biologisch begründet und im Normalfall jedem Menschen angeboren ist, wird sich das auch nicht ändern. Ekel vor Homosexualität dagegen, um das Gegenbeispiel zu bringen, ist eine rein kulturell anerzogene Sache (die Gründe dafür auszubreiten, wäre hier zu lang und außerdem OT), und sobald sich eine kulturelle Prägung verändert, verändern sich auch die kulturell begründeten Gesetze (Abschaffung des Schwulen-Paragraphen, Ermöglichung der Schwulen-Ehe). Wer nicht mit der Gesetzgebung eines Landes konform gehen will... kann ihr immer noch entgehen, indem er z. B. auswandert, an einen Ort, wo es keine Entsprechung des § 173 gibt.


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22.09.2015 um 17:23
Ich denke nicht, dass sich viele Menschen in Europa vor der teils regierenden Habsburger-Familie geekelt haben. Es gab viele Gefühle, bis hin zum Hass, die man den Habsburgern gegenüber hatte, aber ich denke "ekel" war jetzt eher weniger weit verbreitet....


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