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Scheidungskinder

28 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Scheidungskinder ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Scheidungskinder

06.01.2010 um 12:45
Hallo ihr Väter/Mütter,
ich selbst bin Vater einer süßen Tochter die wie in so vielen Fällen durch Scheidung zerrissen wurde.
Nun lebt sie 600km von mir weg der Staat Verlangt das wir uns gegenseitig sehen nur funktioniert dies nicht so weil die EX bekommt ja auch nicht zu wenig Unterhalt ,ich muss auch noch leben.
Wie stellen die sich das vor ?
Gut Arbeit hab ich aber dank EURO dreht man ihm 3mal um und kommt grad so in den nächsten Monat.
Punkt 2 ich habe auch eine neue Familie und ihr Kind das nun das meinige ist zu Versorgen und das wird dann sehr eng Finanzell gesehen.

Da müste was geschehen zum Wohle des Kindes und der Väter/Mütter,
Nicht nur ABZOCKE!!!
was meint ihr?

Gruß Ironny

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Scheidungskinder

06.01.2010 um 16:45
Ja ein bisschen solltest Du noch was von Dir preisgeben, das ist zu mager, um was sagen zu können. Habt Ihr ein gemeinsames Sorgerecht, also Deine Ex und Du? Wer ist von Euch beiden weggezogen? Wie alt ist das Kind?


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Scheidungskinder

06.01.2010 um 17:22
@Ironny
Also soweit ich weiss, hättest du Mitspracherecht gehabt, denn bei einer Entfernung von 600 km, kannst du dich nicht mehr um dein Kind kümmern.
Da hast du dich wohl vorher nicht genügend informiert.........


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Scheidungskinder

06.01.2010 um 17:24
@Ironny

Vielleicht mal die Spritkosten fuer Besuche mit dem Unterhalt gegenrechnen? Das Jugendamt kann dir da sicher helfen.


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Scheidungskinder

06.01.2010 um 17:25
wie bitte ?
es gibt eine besuchspflicht ?

buddel


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Scheidungskinder

06.01.2010 um 17:26
@lesmona

Das ist nur möglich, wenn ein gemeinsames Sorgerecht besteht.


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Scheidungskinder

06.01.2010 um 17:27
@lesmona
Nein. Aufenthaltbestimmungsrecht für das Kind hat der Elternteil, bei dem das Kind dauerhaft wohnhaft ist. Sie kann von München nach Kiel ziehen. Muss sich aber bemühen, dass der Vater das Kind sehen kann, wann er es möchte, und wann das Kind das möchte. Das bedeutet auch, die Kosten der Fahrt mit zu tragen. Sollte sie sich weigern, das zu unterstützen und dem Kindesvater das Kind vorenthalten ist das eine Straftat im Sinne von Kindesentführung. Das ist jetzt kein Scherz.


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Scheidungskinder

06.01.2010 um 17:28
@Badbrain
Es könne beide das Sorgerecht haben. Aber bislang war es so, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht, Schul- und Arztbesuche bei dem Elternteil zu Entscheidung liegt, bei dem das Kind wohnt. Sorgerecht bedeutet nur, dass beide Elternteile im Krankheitsfalle oder bei anderen Umständen, sich gleichermaßen um das Kind zu kümmern haben.


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Scheidungskinder

06.01.2010 um 17:30
@buddel
Jep. Der Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt ist VERPFLICHTET sich um einen regelmässigen Kontakt zu bemühen. Und der Elternteil, bei dem das Kind lebt, ist VERPFLICHTET, den Besuch zu ermöglichen.


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Scheidungskinder

06.01.2010 um 17:31
@Ironny

Lebt sie denn mit dem Kind noch in Deutschland, oder lebt sie im europaeischen Ausland? Bekommt sie Kindergeld, falls sie im Ausland leben sollte? Wenn ja - wurde dieses Kindergeld mit dem Unterhalt verrechnet?


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Scheidungskinder

06.01.2010 um 17:32
@ghostfear1983

So ist es eben nicht. Beide Elternteile sind an der Erziehung des Kindes Beteiligt und haben Mitbestimmungsrecht. Ein Elternteil allein darf nicht entscheiden, wo das Kind leben soll, zur Schule geht oder oder oder. Das heisst das gemeinsame Sorgerecht. In dem hier geschilderten Fall wäre es so, dass sie nicht einfach 600km weg ziehen hätte können, wenn er Nein gesagt hätte. Dann hätte sie Pech gehabt. Ist eine Annahme jetzt, das sie weg zog, weil Themenersteller äussert sich ja nicht.


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Scheidungskinder

06.01.2010 um 17:32
@ghostfear1983

Ist die Kontakt- bzw. Besuchspflicht neu? Ich kenne Faelle, in denen die Kinder den Vater NIE gesehen haben, nach der Scheidung.


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Scheidungskinder

06.01.2010 um 17:33
@ghostfear1983
ok, solid.
verpflichtet sich zu bemühen.
ziemlich schwammig
und sicher nicht anzuwenden, wenn es die finanzielle situation gar nicht zulässt

buddel


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Scheidungskinder

06.01.2010 um 17:34
@Badbrain
Ein Kind kann nur einen festen Wohnsitz haben. Und die Entscheidung, in welche Schule es geht, zu welchem Arzt etc liegt in der Entscheidung bei dem Elternteil, bei dem es wohnt. Der andere Elternteil kann dagegen widersprechen, wenn es begründete Zweifel am Wohl des Kindes mit dieser Entscheidung gibt.


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Scheidungskinder

06.01.2010 um 17:36
@Badbrain
das stellt das menschenrecht der freizügigkeit in frage,
ich glaube kaum,
dass ein besuchs(pflicht)termin mit dem gg zu vereinbaren ist

buddel


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Scheidungskinder

06.01.2010 um 17:36
Also ich kenne es nur so, wenn der Vater öfter seine Besuche verpasst, quasi damit zeigt, daß er nicht interessiert ist, kann die Mutter über das Gericht versuchen, daß er jegliches Besuchsrecht verliert.


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Scheidungskinder

06.01.2010 um 17:36
@ghostfear1983

Ich widerspreche Dir, weil es z. B. das Wechselmodell gibt. Gemeldet ist das Kind bei einem Elterteil, muss ja vom Gesetzgeber her. Aber leben tut es bei beiden Elternteilen. Es ist nicht möglich, dass ein Elternteil wegzieht, ohne Zustimmung des anderen. Sagt jedes Jugendamt. Und einige Anwälte auch.


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Scheidungskinder

06.01.2010 um 17:36
@Cathryn
Nein ist sie nicht. Nur sowas wird nur auf Antrag beim Jugendamt verfolgt. Und sollte es so sein, dass sich jemand nicht bemüht, das Kind zu sehen oder dem anderen Elternteil das Besuchsrecht zu ermöglichen, gibts ziemlich Ärger.


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Scheidungskinder

06.01.2010 um 17:39
http://www.pappa.com/reform/elt9806.htm (Archiv-Version vom 11.01.2010)


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Scheidungskinder

06.01.2010 um 17:40
@Badbrain
Dann widerspreche mir. Ich werde dir evtl später noch ansonsten morgen die gesetzliche Grundlage posten, dass, wenn es dem Kindeswohl nicht schadet, beide Eltern das Sorgerecht haben, dass der Elternteil, bei dem das Kind lebt auch innerhalb deutschlands umziehen kann, wenn das Besuchsrecht weiterhin gewährleistet ist.


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Scheidungskinder

06.01.2010 um 17:44
@Badbrain
"Das neue Kindschaftsrecht tritt nun in Kraft."

Es hat ja jetzt endlich ein Vater durchgebracht, dass beide Elternteile mitspracherecht haben sollen. Davor war es anders. Ich wusste jetzt nur nciht, dass es jetzt schon in Kraft ist. Da natürlich jetzt schon dsa neue Gesetz in Kraft ist, siehts natürlich etwas anders aus. Vorher durfte die Mutter aber mit dem Kind wegziehen. Und jetzt kann kein Gericht entscheiden, sie hat zurückzuziehen.


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