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Die Jedermannrechte – gerechtfertigt?

36 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Recht, Notwehr, Notstand ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Die Jedermannrechte – gerechtfertigt?

21.08.2010 um 09:49
Die Jedermannrechte sind Bürgerrechte, die jedem deutschen Bürger zustehen. Sie umfassen Paragraphen aus dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), dem StGB (Strafgesetzbuch) und der StPO (Strafprozessordnung).

Eine kleine Übersicht für die jenigen, die sich vielleicht nicht sofort an alle erinnern können:

§ 227 BGB Notwehr
§ 229 BGB Selbsthilfe
§ 859 BGB Selbsthilfe des Besitzers
§ 904 BGB Angriffsnotstand
§ 228 BGB Verteidigungsnotstand

§ 32 StGB Notwehr
§ 34 StGB Rechtfertigender Notstand
§ 35 StGB Entschuldigender Notstand

§127 (1) StPO Vorläufige Festnahme

Ich würde an dieser Stelle gerne die Jedermannrechte und ihre Rechtfertigung gegenüber dem Bürger und/oder dem Staat diskutieren. Wer daran teilnehmen will, ist herzlich eingeladen.

Ich bitte darum, KEINE seitenlangen Auszüge aus Wikipedia oder anderen frei zugänglichen Quellen zu posten – der Link dorthin reicht vollkommen. Ich bitte weiterhin darum, NUR Gesetzestexte zu verwenden, die auch tatsächlich aus den oben genannten deutschen Gesetzbüchern (BGB, StGB und StPO) stammen. Bitte kopiert nicht Interpretationen anderer und haltet sie für korrekt. Zitate aus Gesetzbüchern bitte immer mit § und Abs.!

Ich würde die Diskussion gerne starten mit § 227 BGB – Die Notwehr.

Dazu sagt das BGB:

(1) Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich.
(2) Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Aus Absatz (1) lesen wir also, dass keine Widerrechtlichkeit entsteht, wenn in Notwehr gehandelt wird und dass daher auch kein Schadensatzanspruch besteht. Ist dies eurer Meinung nach gerechtfertigt?

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Die Jedermannrechte – gerechtfertigt?

21.08.2010 um 10:35
@Cathryn
Folgendes Szenario: Ich erwische einen Menschen, wie er mein Auto demoliert, es viell klauen will. Ich würde meine kleine "Hilfe" nehmen und diese Person stellen. Dreht er sich zu mir um, nehme ich meine Hilfe und schlage dieser Person die Zähne ein, dann rufe ich die Polizei und sage, ich habe in Notwehr gehandelt. Gut, man sollte alleine sein, dass Aussage gegen Aussage steht.
Worauf ihc hinaus will ist, wann fängt Notwehr an, wann ist es es eben keine mehr. Es hat ja niemand gesehen und ich könnte behaupten, diese Person wollte mich angreifen.


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Die Jedermannrechte – gerechtfertigt?

21.08.2010 um 10:43
@Badbrain

Schoener Ansatz!

In Absatz (2) der Notwehr lesen wir:

Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Das muss man nun auseinander nehmen ...

Verteidigung = Handlung, die ein Rechtsgut vor einem Angriff schuetzt, bzw. einen Angriff abwehren soll ...

gegenwaertig = steht unmittelbar bevor, dauert an, findet statt

Angriff = hier ist der Angriff auf ein Rechtsgut gemeint

abwenden = Verhaeltnismaessigkeit beachten!

In deinem Fall findet ja der Angriff auf dein Rechtsgut (Eigentum) tatsaechlich statt. Es ist also gegenwaertig. Da die unerlaubte Handlung (demolieren) ein Angriff ist, ist auch dies gegeben. Rechtswidrig ist, es, weil die Sachbeschaedigung per Gesetz unter Strafe steht ...

ABER ... die Verhaeltnismaessigkeit stimmt nicht!

Das EInschlagen der Zaehne koennte dir als eine schwere Koerperverletzung (226 StGB) ausgelegt werden - da du einen bleibenden Schaden am Koerper des anderen anrichtest.

Hier liegt also keine Notwehrhandlung vor - hoechstens ein Notwehrexzess (33 StGB) - doch dann muesste sie aus Furcht, Schrecken oder Verwirrung geschehen ... was ich nicht gegeben sehe ... also keine Notwehr = Schadensersatzpflicht ...


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Die Jedermannrechte – gerechtfertigt?

21.08.2010 um 10:44
Zitat von CathrynCathryn schrieb:Aus Absatz (1) lesen wir also, dass keine Widerrechtlichkeit entsteht, wenn in Notwehr gehandelt wird und dass daher auch kein Schadensatzanspruch besteht. Ist dies eurer Meinung nach gerechtfertigt?
Da kommt es wieder auf die Verhältnismäßigkeit der Mittel an, ob das "Ausmaß" der Notwehr gerechtfertigt ist.(Nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen)
Das wird von Fall zu Fall, je nach Sachverhalt anders beurteilt.
Wenn man die Notwehr mit Hilfe einer Waffe ausübt, kommt man bisweilen schon in Erklärungsnotstand, weshalb man die Waffe überhaupt bei sich führte.
Allgemeine Angst vor Angriffen und körperlicher Gewalt insbesonderen, lassen die Gerichte inzwischen fast nicht mehr gelten.


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Die Jedermannrechte – gerechtfertigt?

21.08.2010 um 10:47
@Trapper

Darauf wollte ich hinaus. Die Verhaeltnismaessigkeit der Mittel ist das Entscheidende bei der Notwehr. Kein Jungle Justice ...


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Die Jedermannrechte – gerechtfertigt?

21.08.2010 um 10:48
@Cathryn

Zum Fachsimpeln würde ich dir aber eher

http://www.securitytreff.de/portal.php (Archiv-Version vom 23.08.2010)

empfehlen. ;)
Auch wenn da inzwischen langsam die Luft raus ist.


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Die Jedermannrechte – gerechtfertigt?

21.08.2010 um 10:49
@Cathryn
Was tust Du aber, wenn ich behaupte, die Person ist auf mich losgegangen und wollte mich angreifen. ich hatte Angst und nahm den gegenstand in meiner Hand um den Angriff abzuwehren. Dabei kam es zu dem unglücklichen Moment des Zusammentreffens zwischen meiner "kleinen Hilfe" und dem Angreifer. Hmmm, Verhältnismäßigkeit....tja....


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Die Jedermannrechte – gerechtfertigt?

21.08.2010 um 10:52
@Badbrain

Da stellt sich wieder die Frage: warum hattest du diesen Gegenstand bei dir?

Das faengt ja schon an, wenn du dich z.B. gegen einen Angriff wehren willst mit einem Regenschrim und dem Angreifer dabei die Brille beschaedigst ... wenn es ein regnerischer Tag war ... ok, wirst du wohl mit Notwehr durchkommen, ist es aber sonnig, fragt sich der Staatsanwalt, warum du einen Regenschrim bei dir hattest ...


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Die Jedermannrechte – gerechtfertigt?

21.08.2010 um 10:53
@Cathryn
Ich wandere gern und möchte bei jedem Wetter gut gerüstet sein ;)

Ich könnte auch ein Messi sein und die kleine Eisenstange unterwegs gefunden haben. In meiner sammlung fehlt eben genau diese. ;)


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Die Jedermannrechte – gerechtfertigt?

21.08.2010 um 10:54
@Badbrain
Aussage gegen Aussage oder Zeugen?
Ist der Angreifer größer und kräftiger als du oder ist es umgekehrt?
Gab es ein "Vorspiel" wie Einbruch, Diebstahl, Sachbeschädigung,Hausfriedensbruch usw. was zu der Auseinandersetzung führte?
Ist einer von euch beiden schon polizeilich bekannt in Sachen Körperverletzung?
und, und, und....

So was läßt sich nicht pauschal sagen. Die Gerichte entscheiden von Fall zu Fall anders.

Ohne nachweislichen Grund und Zeugen hat der Beteiligte mit der Waffe zu 99% die Arschkarte.
Durch das führen der Waffe wird ihm schon eine Agressionsbereitschaft unterstellt.

"Profis" trage längst keine messer bei sich, sondern Schraubendreher. Werkzeuge lassen sich besser erklären als Waffen.


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Die Jedermannrechte – gerechtfertigt?

21.08.2010 um 10:58
@Trapper
Nein, ich bin kein polizeilich bekannte Person und das soll auch bitteschön so bleiben. Aber Du könntest recht hamm...


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Die Jedermannrechte – gerechtfertigt?

21.08.2010 um 10:59
Zitat von BadbrainBadbrain schrieb:Nein, ich bin kein polizeilich bekannte Person und das soll auch bitteschön so bleiben. Aber Du könntest recht hamm...
War auch nicht auf dich bezogen sondern auf solche Ermittlungen allgemein.


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Die Jedermannrechte – gerechtfertigt?

21.08.2010 um 11:05
Welcher normale Mensch überlegt sich denn erst die Rechtsfolgen, wenn er zum Beispiel körperlich angegriffen wird? Notwehr ist nicht umsonst gesetzlich geregelt.


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Die Jedermannrechte – gerechtfertigt?

21.08.2010 um 11:05
Ein anderes Beispiel:

Ich gehe nachts vom Auto zu meiner Wohnung und werde ploetzlich auf den letzten Metern von einer dunklen Gestalt angefriffen. Da ich ein bisschen Selbstverteidigung beherrsche, werfe ich die Person mit einem schnellen Griff zu Boden. Ein Nachbar hoert dies, sieht aus dem Fenster und ruft umgehend die Polizei, die auch noch zufaellig gerade in der Naehe ist und schnell vor Ort sein kann. Es stellt sich heraus, dass ich bei meiner Veteidigungshandlung die Jacke des Angreifers zerrissen habe, da ich meinen Haustuerschluessel in der Hand hielt. Die Jacke hatte einen Wert von ca. 200 Euro.

Ich selbst habe keinen Schaden durch den Angriff erlitten, bin koerperlich nicht geschaedigt worden. Dennoch haben wir hier eine Sachbeschaedigung, die durch meinen Schluessel entstanden ist. Die Jacke ist ruiniert ... der Gesetzgeber aber sagt, dass ich laut BGB keinen Schadensersatz leisten muss, da ich in Notwehr gehandelt habe.

Wie ist dies nun zu beurteilen?


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Die Jedermannrechte – gerechtfertigt?

21.08.2010 um 11:15
Zitat von martialismartialis schrieb:Welcher normale Mensch überlegt sich denn erst die Rechtsfolgen, wenn er zum Beispiel körperlich angegriffen wird?
Jeder der einen kühlen Kopf behält. (Ist zugegebenermaßen nicht einfach)
Aber ansonsten wird das Opfer schnell zum Täter.

Meine Empfehlung wenn Zeugen in der Nähe sind (Disko z.B.):

Hände in Abwehrstellung nach vorne. Dabei rückwärts vor dem Angreifer zurückweichen.
Laut und deutlich rufen: "Lassen sie mich bitte in Ruhe-Ich möchte keinenÄrger,bitte." (etwas in der Art)
Wenn das später mehrere bezeugen können, ist das schon die halbe Miete, auch wenn der Angreifer übel verletzt wurde weil man ihm einen Aschenbecher an den Kopf knallte.

Im Grunde sollte man beweisen können, alles versucht zu haben um die körperliche Auseinandersetzung zu vermeiden.(inklusive weglaufen)

-Natürlch nur in Bezug darauf genommen, das man den vermeintlichen Agressor übel verletzt hat.


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Die Jedermannrechte – gerechtfertigt?

21.08.2010 um 11:21
Zitat von CathrynCathryn schrieb:Wie ist dies nun zu beurteilen?
Einfach. Fall erledigt! Es lag keine mutwillige Sachbeschädigung vor!Was gibts noch zu beurteilen?

Interessanter ist es, wenn du dir in der selben Situation durch deine Notwehr DEINE Jacke beschädigst und anschließend zivielrechtlich Schadenersatz vom Angreifer möchtest.
Gute Anwälte machen da ein echtes Drama draus.


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Die Jedermannrechte – gerechtfertigt?

21.08.2010 um 11:27
@Trapper

Ich finde das schon diskussionswuerdig ... denn: wir haben noch gar nicht darueber nachgedacht, ob es sich WIRKLICH um einen Angriff gehandelt hat. Denn: zur Aussage des "Angreifers" hatte ich noch nichts gesagt. In diesem Fall ist es naemlich so, dass der vermeintliche Angreifer schlichtweg ein betrunkener Nachbar war, der seinen Haustuerschluessel vergessen hatte und ins Haus wollte. Durch seine eingeschraenkte Bewegungsfreiheit ERSCHIEN mir sein Verhalten nur als ein Angriff.

Subjektiv betrachtet ist es Notwehr - keine Frage.

Aus seiner Sicht jedoch war es kein Angriff ... also eine Putativnotwehr meinerseits.

Im Nachhinein betrachtet habe ich also eine Sachbeschaedigung begangen, die aus meiner Sicht im Rahmen einer Notwehrhandlung stattfand, aus seiner Sicht aber nicht.


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Die Jedermannrechte – gerechtfertigt?

21.08.2010 um 11:29
Zitat von CathrynCathryn schrieb:denn: wir haben noch gar nicht darueber nachgedacht, ob es sich WIRKLICH um einen Angriff gehandelt hat.
Dann drück dich mal klarer aus. Oder soll das ein Ratespiel werden ob du auch das meinst, was du schreibst?
Zitat von CathrynCathryn schrieb:Ich gehe nachts vom Auto zu meiner Wohnung und werde ploetzlich auf den letzten Metern von einer dunklen Gestalt angefriffen.



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Die Jedermannrechte – gerechtfertigt?

21.08.2010 um 11:29
Diese beschriebenen Paragraphen, sind die Basis.

Was aber bei einer Verhandlung dann wirklich und schlussendlich rau kommt, hängt von unzähligen Faktoren ab.

Die Anklage legt die Situation so aus, Interpretiet Sie auf ihre art u. weise.
Die Verteidigung legt die Situation wieder anders aus, Interpretiert Sie auf ihre art u. weise.

Wer die besseren Argumente vorlegt u. den Richter und die Geschworenene, wenn Vorhanden, besser überzeugen kann, wird den Prozess gewinnen.

Aus Absatz (1) lesen wir also, dass keine Widerrechtlichkeit entsteht, wenn in Notwehr gehandelt wird und dass daher auch kein Schadensatzanspruch besteht. Ist dies eurer Meinung nach gerechtfertigt?

Es gibt seltenst wirklich Gerechtigkeit, die auch oft im Auge des Betrachters liegt.


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Die Jedermannrechte – gerechtfertigt?

21.08.2010 um 11:34
Ich möchte nie in solch eine Situation kommen, denn ich denke das kann ganz böse enden, wenn z.B.irgendwelche ominösen Zeugen (die Omi am Fenster) ihre Story dazubeiträgt und diese einen belastet und kein bisschen weiterhilft, obwohl man im Recht ist.

Ich finde bei diesen Rechten ist es verdammt schwer für das Gericht im Nachhinein den Vorfall nachzuvollziehen. Und dann womöglich zu unrecht bestraft zu werden, das ist echt ein heikles Thema was du (@Cathryn) da angesprochen hast.

Aber Notwehr zum Selbstschutz finde ich von der Idee her völlig in Ordnung.


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