Schikanen vom Arbeitsamt
30.03.2011 um 19:21Anzeige
Sehr geehrte Frau XXX,Nach der Absage, es gäbe nur 100 Euro pauschale ging mein 2. Schreiben raus:
nach Ihrer Korrekturberechnung haben Sie von den 900 € richtigerweise 38,41 €, 140,00 € und 100,00 pauschal abgezogen. Die 100,00 € Pauschale müssen jedoch wie folgt korrigiert werden:
Für
meine Kfz-Haftpflichtversicherung muss monatlich 41,78€ berechnet werden. (Nachweis der Versicherung beigefügt)
die Fahrtkosten mit dem Auto von 129,20 € (34 Km x 0,2 € x 19 Tage). Eine Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln kommt leider nicht in Frage, da ich an vielen Wochenenden, auch Sonntags um 7.30 Uhr den Dienst antreten muss oder der Dienst auch in der Woche häufig um 22.00 Uhr erst endet, und zu diesen Zeiten keine zumutbaren öffentlichen Verkehrsmittel fahren. Auch die Pendelzeiten betragen mit Bus und Bahn min. 3 Std. (Auskunft der Bahn beigefügt)
allgemeine Werbungskosten 15,33 €.
Darüber hinaus habe ich Private Versicherungen wie die Haftpflicht- und Hausratversicherung. Dafür ist der Pauschalbetrag in Höhe von 30,00 € vorgesehen.
Es ergibt sich somit ein Gesamtbetrag von 216,31 € statt des pauschalen Betrags von 100,00 €.
(§ 11 Abs. 2 SGB II, § 30 SGB II, § 120 Abs. 2 SGB III, § 2 ALG II-VO, § 6 ALG II-VO)
Da diese Kosten in der Korrekturberechnung nicht berücksichtigt wurden, bitte ich Sie, den Leistungsanspruch für Monat Juli neu zu berechnen.
Ich möchte Sie auch darüber informieren, dass mein Anspruch auf Kindergeld ab August weg fällt.
Bitte berücksichtigen Sie die Auslagen auch bei der Leistungsberechnung ab August 2008.
Wenn Sie damit einverstanden sind, würde ich Ihnen gerne eine monatliche Ratenzahlung in Höhe von 100,00€ des zuviel gezahlten Betrags für Monat Juli vorschlagen.
Sehr geehrte Frau XXX, Wetter, 27.07.2008Komischerweise wurde dann der Betrag von 216,31 Euro bewilligt. Muss denn jetzt jeder sich so mit den §§ auskennen, wie ich, um sein Recht zu bekommen?
bezugnehmend auf mein Schreiben vom 15.07.2008 und dem Gespräch mit Ihrer Kollegin Frau XXX vom 24.07.2008, bitte ich Sie doch den Teil meines Schreibens zu beachten, der die Pauschale von 100 € betrifft.
Das Argument Ihrer Kollegin, dass die prozentualen Freibeträge und die 100 € Pauchale zusammen zur Abdeckung der genannten Ausgaben dienen, die in meinen vorgenannten Schreiben aufgelistet sind, ist nicht zu akzeptieren. Denn gem. § 11 Abs. 2 Satz 2 SGB II heisst es „bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die erwerbstätig sind, ist an Stelle der Beträge nach Satz 1 Nr. 3 bis 5 ein Betrag von insgesamt 100 Euro monatlich abzusetzen.“zur Abdeckung der Ausgaben. §11 Abs 2 Satz 1 Nr. 6 SGB II, in dem es heisst „für Erwerbstätige ferner ein Betrag nach § 30“, gilt weiterhin, was bedeutet, dass zusätzlich zu den 100 € die prozentualen Freibeträge gem. § 30 SGB II abzusetzen sind. Da ich mehr als 400 € monatlich verdiene trifft auf mich Satz 3 zu, der besagt, dass wenn das Einkommen mehr als 400 € beträgt „gilt Satz 2 nicht, wenn der erwerbsfähige Hilfebedürftige nachweist, dass die Summe der Beträge nach Satz 1 Nr. 3 bis 5 den Betrag von 100 Euro übersteigt.“
In §11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 SGB II heisst es „Vom Einkommen sind abzusetzen... die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben“. Das Argument, dass die Fahrtkosten von der Steuer absetzbar sind, ist zwar richtig, jedoch würde eine solche Steuerrückerstattung gleichzeitig von Ihnen gem. § 2 Abs. 4 ALG II-VO als einmaliges Einkommen berechnet werden und ich hätte somit meine Fahrtkosten, die zur Erzielung meines Einkommens nötig sind, nicht erstattet.
Nachfolgend habe ich für Sie nochmals eine Auflistung meiner monatlichen Kosten aufgeführt.
meine Kfz-Haftpflichtversicherung monatlich 41,78€ berechnet werden. (Nachweis der Versicherung beigefügt)
§ 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB II
die Fahrtkosten mit dem Auto von 129,20 € (34 Km x 0,2 € x 19 Tage). Eine Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln kommt leider nicht in Frage, da ich an vielen Wochenenden, auch Sonntags um 7.30 Uhr den Dienst antreten muss oder der Dienst auch in der Woche häufig um 22.00 Uhr erst endet, und zu diesen Zeiten keine zumutbaren öffentlichen Verkehrsmittel fahren. Auch die Pendelzeiten betragen mit Bus und Bahn min. 3 Std. (Auskunft der Bahn beigefügt)
§ 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 SGB II, § 6 Abs. 1 Nr. 2b i. V. m. Abs. 2 ALG II-VO
allgemeine Werbungskosten 15,33 €.
§ 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 SGB II, § 6 Abs. 1 Nr. 2a ALG II-VO
Darüber hinaus habe ich Private Versicherungen wie die Haftpflicht- und Hausratversicherung. Dafür ist der Pauschalbetrag in Höhe von 30,00 € vorgesehen.
§ 11 Abs. 2 Nr. 3 SGB II, § 6 Abs. 1 ALG II-VO
Es ergibt sich somit ein Gesamtbetrag von 216,31 € statt des pauschalen Betrags von 100,00 € gem. § 11 Abs. 2 Satz. 2 i. V. m. Satz 3.
Ich bitte Sie daher, mein Einkommen für Juli und Folgemonate neu zu berechnen.
Driscoll schrieb:WAAAAAAAAAAAAAAs?!! zu mir ist aufm arbeitsamt gesagt worden, dass es keine lehrgänge im bereich bürokaufmann bzw in bereichen gibt, die für diesen job von nutzen sind.Wie hier schon richtig gesagt wurde, du schluckst ohne dich zu informieren, kein Wunder dass die mit dir machen was sie wollen. Dazu bist du noch sehr jung, vermutlich nehmen sie dich nicht mal im Ansatz ernst.
ghostfear1983 schrieb:Aber Leute wie Discroll sind sich zu fein das zu tun.Da sehe ich eher die Scham und die Angst, abgestempelt zu werden. Und das tut unsere Gesellschaft schnell.