@Rüganer Hi, ich hatte Dir ja schon angekündigt, dass ich etwas dazu schreibe. Nun ist das so umfangreich, dass ich es erstmal bei Teil 1 belasse und bei Interesse (wenn Du merkst es passt für Dich) dann den zweiten Teil poste. Gern auch weiterhin Kontakt per PN
Als Einleitung kann ich zuerst einmal sagen, dass meine Aussagen dieser hier
fsk18 schrieb:Kein Gutachter will von dir zb. hören, das du nie nie nie wieder Alkohol trinken willst weil du ja besoffen unterwegs warst. Ein Gutachter will nur wissen, wie du für dich deinen Umgang mit Alkohol handhaben willst in Zukunft um Alkoholfahrten zu vermeiden. Und das ist der Knackpunkt. Niemand will dir Alkohol trinken verbieten - jedoch wollen sie das man Verantwortungsbewusst damit mit umgeht. Das musst du dem Gutachter vermitteln, schon klappts mit der MPU.
ABSOLUT widersprechen, denn auch mit dem im Zitat beschriebenen Hinweis, es ginge um den Verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol, kommt man nicht weiter (eigene Erfahrung, selbst mit plausibler, ehrlicher und offener Erläuterung dessen bin ich durchgefallen.......auch ein Ein-Tages-Kurs wird da nicht helfen, egal wie teuer. Ich habe selbst einen freiwilligen 3 Monats Kurs bei der Drogenberatung damals mitgemacht.....ebenfalls mit negativrm Ergebnis
).....das WARUM so etwas in den allermeisten Fällen nichts bringt und die FRAGERSTELLUNG falsch ist (verantwortungsvoller Umgang mit Alkohol) folgt in meiner Erläuterung und ist so detailliert, dass es jedem einleuchten sollte.
Also nun zu Teil 1:
Zu ersteinmal: Meine Erfahrung liegt weit mehr als ein Jahrzehnt zurück, daher bin ich über die genaue Gesetzeslage
nicht auf dem Laufenden.
Dazu gab es ja aber hier auch schon einige Hinweise.
Der Punkt, auf den ich eingehen möchte, und der auf JEDEN Fall bei 2,1 Promille auf Dich zukommen wird, ist die MPU.
Die Fleppe ist auf JEDEN FALL weg und Du bekommst sie erst wieder nach einer positiv verlaufenen MPU.
Diese Untersuchung besteht (wie die Bezeichnung bereits aussagtaus zwei Teilen
1.) Der medizinischen Untersuchung und
2.) der psychologischen Untersuchung
Ziel bzw. Fragestellung der Untersuchung ist es, die Gesundheit der Öffentlichkeit zu schützen. Klingt zunächst komisch und steht auch nicht so in dem Untersuchungsbogen, den Du hinterher bekommst, ist aber so
;)Bezogen auf Dich stellt sich die Untersuchungsstelle die Frage: Wirst Du in Zukunft noch einmal ein KFZ unter Alkoholeinfluss im Straßenverkehr bewegen und dadurch die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer gefährden.
Dein Ziel ist es, den Führerschein wieder zu erlangen, somit musst Du der Untersuchungsstelle plausibel und Hieb- und Stichfest die Frage mit NEIN beantworten und Argumente dafür erläutern.
Die medizinische Untersuchung ist recht einfach. Reaktions- und Konzentrationstests werden durchgeführt, da brauchst Du Dir keine Gedanken machen. Es wird ebenfalls Blut abgenommen um Deine Leberwerte (zB Gamma-GT) zu ermitteln. Diese Werte lassen Rückschlüsse auf Deinen Umgang mit Alkohol in den letzten 4-6 Wochen zu.
Mit dieser Leberwertuntersuchung verbindet sich aber auch ein Teil der psychologischen Untersuchung und ist in Kombination immens wichtig.
Einleitend zu dieser Untersuchung, musst Du Dir folgende Tatsachen (!!!) vor Augen führen, die der Psychologe bei Dir voraussetzt und seine Fragestellung daran ausrichtet
1.) Der Psychologe hat nur 1 bis 1,5 Stunden Zeit um die Frage für sich zu beantworten anhand Deier Aussagen auf seine Fragen.
2.) Aus diesem Grund folgt er einem vorgegebenen Raster und Fragen, die sich aus Büchern und Statistiken ergeben. Selbst wenn Du eine Ausnahme zu diesen Büchern und Statistiken bist, wird ihn das nicht interessieren, denn die Sicherheit der Öffentlichkeit steht über Dir als delinquentem Individuum und somit ist jede Ausnahme lediglich ein Kollateralschaden, der durch das Raster fällt.
3.) Daher werden auch ALLE von ihm im gleichen Licht betrachtet: Egal Ob Du Franz Beckenbauer, der Dallei Lama oder Du selbst bist.
Das GRUNDLEGENDSTE was der Psychologe von Dir denkt (nach Aktenlage und seinen Büchern und Statistiken).......(es klingt sehr krass, und einige werden nun natürlich entrüstet sein, seine Sichtweise ist aber absolut nicht zu diskutieren sondern nur zu akzeptieren):
DU WARST (zum Zeitpunkt der Trunkenheitsfahrt ALKOHOLIKER / DU HATTEST EIN GRAVIERENDES ALKOHOLPROBLEM.
Warum denkt er das?
Lt. Statistik empfindet ein normaler Mensch bei max. 1 Promille BAK ein Unwohlgefühl, er spürt die Wirkung des Alkohols und hört somit auf, weiteren Alkohol zu sich zu nehmen. Ein Mensch, der 2,1 Promille Promille im Blut hat, liegt also da schon einmal weit über dem statistischen Durchschnitt. Zudem warst Du bei 2,1 P sogar noch in der Lage ein KFZ zu bewegen, der statische Durchschnitt liegt da schon im KH. Zu dieser "Leistung", zu der Du fähig warst gehört somit eine Gewöhnung an Alkohol. Diese Gewöhnung kommt durch ein lang "antrainiertes" Trinkverhalten zu Stande (ein Hochspringer trainiert auch nicht nur 2 Wochen und springt dann 2,10!).
Das ist Deine Ausgangslage bei dem Psychologen, ob Du diese (pauschale) Sichtweise nun gut findest oder nicht, ob sie richtig ist oder ob Du nur mit anderen über einen Kamm geschoren wirst SPIELT KEINE ROLLE.
Ergo: Du musst den Psychologen also überzeugen, dass seine Sichtweise zum Zeitpunkt der Untersuchung nicht MEHR (!!!) richtig ist, sondern Du Dich geändert hast.
Ob Du Dich geändert hast, versucht der Psychologe anhand von einem Fragenkatalog zu ergründen, wobei die gestellten Fragen recht einfach klingen und er einem Smalltalk ähneln, aber die eigentlichen Fragen VERSTECKT sind.
Eine Veränderung des Verhaltens beginnt aus Psychologen Sicht mit der Anerkennung der Fakten und der Reflektion des eigenen Verhaltens.
Also musst Du zunächst einmal zugeben, dass Du Alkoholiker warst / ein Alkoholproblem hattest (nochmal der Hinweis: Ob Du es nun wirklich warst, ist VÖLLIG UNERHEBLICH)
Dazu gehört, dass Du ausführlich (!!!) über Dein vorheriges Trinkverhalten offen und ehrlich (oer besser gesagt: authentisch) berichtest. Dazu gehören neben einem authentischen Seelenstriptease auch zB die Kenntnis über die BAK Berechnung bezogen auf Deinen Körper
Dazu ein Beispiel: Der Psychologe wird Dir die Frage stellen: Wie viel Alkohol haben sie an dem Abend getrunken?
Wenn Du nun NICHT offen und ehrlich antwortest ODER nur ungefähre Angaben machen kannst....bist DU DURCHGFEALLEN! Fakt!
"Eine Beispielantwort wäre: Ich habe xy Gläser / Flaschen Bier a 0,x Liter zu mir genommen, hinzu kamen xy hochprozentiger Alkohol. Bei mir wurden 2,1 Promille festgestellt. Da der Trinkbeginn xy Uhr und Trinkende an dem Abend um xy Uhr war, kam bei meinem Körpergewicht / Wassergehalt ein Promillewert von 2,1 BAK zu Stande............
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Fortsetzung folgt, sofern gewünscht
;)Gruß
Curtis