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Nachbarstreit - Lärmbelästigung u. "Elektrosmog"

103 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Elektrosmog, Lärmbelästigung, Nachbarsstreit ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Nachbarstreit - Lärmbelästigung u. "Elektrosmog"

08.01.2012 um 14:54
Guten Tag, liebe Allmy-Community,

ich möchte hier gerne eine Diskussion starten über Mietrecht und Lärmbelästigung.

Zuerst einmal die Hintergrundgeschichte:

Es wird einer gewießen Mietpartei A (=MP A)vorgeworfen, ständig nächtlichen Lärm zu verursachen und zwar von Mietpartei B (=MP B).

Zu allererst gab es nur direkte Kommunikation unter den Mietparteien. Hier hatte sich folgendes herausgestellt.

MP B beschwert sich über Frequenzen, die aus einem angeblichen Keyboard bei MP A austreten sollen. Diese "Frequenzen" sollen ihre Gesundheit beeinträchtigen. Einen Nachweiß über solche nicht näher definierten "Frequenzen" gab es nicht. MP B behauptete es könnte sein, dass diese durch Handys und einen neuen in der Nähe in Betrieb genommenen Handyempfängermastes verursacht wreden.

Einige Wochen später gab es eine Vorladung vom Vermieter. Es solle geklärt werden, was MP B nachtsüber hört. Bei dem Gespräch zwischen MP A und Vermieter hat sich herausgestellt, dass der Vermieter gegen die scheinbaren Wahnvorstellungen von MP B nichts machen kann. Es würde dabei belassen werden.

Nach ca. einem halben Jahr kam für MP A ein Brief vom Anwalt, der im Auftrag der MP B verfasst wurde. MP A solle eine Unterlassungserklärung unterzeichnen, in dem er "nächtliche Musikübungen" unterlässt und zu einer ZAhlung von 500 € verpflichtet werden, solle MP B nocheinmal "irgendetwas" hören.
Der Brief wurde von MP A privat durch Schriftaustausch mit dem Anwalt erfolgreich abgewehrt.

Nun war wieder für mind. ein Jahr Ruhe.
Jetzt kam für MP A ein erneuter Brief aufgrund der Lärmbelästigung. Hierbei wollen nun die Vermieter eine Begehung der Wohnung durchführen um sicherzustellen, dass hier keine luten Geräusche durchgeführt werden können.

MP B sagt bei dem Vermieter aus, es wäre Lärm. Den anderen Mietparteien und der MP A selbst sagt die Mietpartei aus, dass es sich hierbei um "Frequenzen" handelt, die elektrische Geräte ausstrahlen. Außerdem sei die Wohnung von elektromagnetischer Strahlung überlastet und dieser "Elektrosmog" beeinträchtige stark ihre Gesundheit!

Ich hoffe, ihr könnt den Handlungsstrang etwas nachvollziehen!

Meine Frage an euch ist nun:

Was könnte man der MP A raten, um endlich einen Schlussstrich mit MP B und ihrem "Elektrosmog-Lärmbelästigungsterror" zu ziehen und zwar für ein und allemal.

Liebe grüße!

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Nachbarstreit - Lärmbelästigung u. "Elektrosmog"

08.01.2012 um 15:00
Was könnte man der MP A raten, um endlich einen Schlussstrich mit MP B und ihrem "Elektrosmog-Lärmbelästigungsterror" zu ziehen und zwar für ein und allemal.

MP B erschiessen. Im Ernst, warum meinst du, dass sich viele Anwälte auf Nachbarschaftsdelikte spezialisiert haben? Wenn genug Geld oder ein entsprechender Rechtsschutz da ist, kann man seinen missliebigen Nachbarn solange mit Schmutz überziehen, wie man will. Gründe will man sich jederzeit aus der Nase ziehen, wie dein Beispiel zeigt (Elektrosmog).

Ohne die genauen Umstände zu kennen, höchstwahrscheinlich liegen persönliche Differenzen zwischen beiden vor. Entweder sie legen dies bei, einer zieht aus oder es geht weiter, bis einer weint.


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Nachbarstreit - Lärmbelästigung u. "Elektrosmog"

08.01.2012 um 15:05
Zitat von univerzaluniverzal schrieb:Gründe will man sich jederzeit aus der Nase ziehen, wie dein Beispiel zeigt (Elektrosmog).
Es ist ja kein Grund, denn MP B aus der Nase zieht: Sie bildet sich diesen "Lärm" und diese "Strahlungen" tatsächlich ein. ^^
Zitat von univerzaluniverzal schrieb:Entweder sie legen dies bei, einer zieht aus oder es geht weiter, bis einer weint.
Beilegen wurde bereits ohne Wirkung versucht, ausziehen ist für MP B aus finanziellen und altersbedingten Gründen ausgeschlossen!


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Nachbarstreit - Lärmbelästigung u. "Elektrosmog"

08.01.2012 um 15:06
@Mindslaver
Und wir wissen alle, dass das Schwachsinn ist. Soll sie doch in den Wald ziehen, wenn sie wirklich damit ein Problem hat. Oder sich so Alu-Vorhänge anschaffen ^^


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Nachbarstreit - Lärmbelästigung u. "Elektrosmog"

08.01.2012 um 15:08
Zitat von univerzaluniverzal schrieb:Oder sich so Alu-Vorhänge anschaffen ^^
Laut Gerüchten von anderen NAchbarn soll MP A diese bereits haben. ^^

Aber was kann man da wirklich machen. Jetzt will der Vermieter auchnoch eine Begehung machen. Wegen Lärmbelästigung und Elektrosmog? :D Also Entschuldigung... !


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Nachbarstreit - Lärmbelästigung u. "Elektrosmog"

08.01.2012 um 15:10
@Mindslaver

:D Also Lärm kann ich ja allenfalls als Belästigung noch nachvollziehen - aber Elektrosmog? Daß das überhaupt jemand enrnst nimmt - Vermieter und Anwalt ...


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Nachbarstreit - Lärmbelästigung u. "Elektrosmog"

08.01.2012 um 15:12
@Mindslaver
Einbildung ist nicht justitiabel. Kann kein Nachweis über eine Beeinflussung durch Strahlen erbracht werden, kannst du ganz entspannt sein.
Du redest aber auch von Lärmbelästigung. Das müsste die antragstellende Partei doch nachweisen können.
Wird auch hier kein Nachweis geführt, siehe oben.
Für mich siehts eher nach einem Nervenkrieg aus. Da verliert immer der, der die schwächeren Nerven hat.
Ganz gleich ob im recht oder nicht.


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Nachbarstreit - Lärmbelästigung u. "Elektrosmog"

08.01.2012 um 15:13
@Mindslaver
Siehe emanons Beitrag. MP A wäre mit einem guten Anwalt beraten. Aber wie gesagt, wenn es einer von Beiden darauf anlegt, können sich solche Zwistigkeiten über Jahre hinwegziehen.


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Nachbarstreit - Lärmbelästigung u. "Elektrosmog"

08.01.2012 um 15:16
Absolut ja. Partei B ist in der Bringschuld und muss erst einmal beweisen, dass der Lärm tatsächlich von Partei A kommt.

Wieviele Parteien wohnen innerhalb des Komplexes? @Mindslaver


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Nachbarstreit - Lärmbelästigung u. "Elektrosmog"

08.01.2012 um 15:17
eure sorgen wollte ich wohl haben


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Nachbarstreit - Lärmbelästigung u. "Elektrosmog"

08.01.2012 um 15:19
@emanon

Berechtigt dies aber eine Begehung durch den Vermieter?

Keine weitere Mietpartei im gesamten Mehrfamilienhaus beschwert sich über MP B und Lärm. Niemand hört wirklich etwas.

Wenn Nachts tatsächlich so ein Halligalli stattfindet, wie MP B behauptet, dann hätte doch irgendjemand schon längst die Polizei gerufen. Diese fordert auf, die Musik runterzudrehen. Ganz normal eben. Derartiges hatte aber nie stattgefunden. MP B hatte nie die Polizei gerufen, weil MP A nachtsüber soviel Lärm macht.

@can

Insgesamt sind es 8 Parteien.
MP B hat keine Beweise für Lärmbelästigung, weder ruft diese die Polizei noch klopft die MP an und sagt: "Macht mal die Mukke leiser!"
Ein dirketen Bewies hat sie wohl nicht!
Darf nun der Vermieter einfach so aus heiterem Himmel eine Wohnungsbegehung durchführen.

@univerzal

Das wird leider finanziell für MP A nicht möglich.


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Nachbarstreit - Lärmbelästigung u. "Elektrosmog"

08.01.2012 um 15:22
@Mindslaver
Das ist natürlich kacke für A. Soweit ich weiss, gibt es ja beim Amtsgericht die Möglichkeit für Prozesskostenhilfe, wenn es zur Verhandlung kommt. Genau kenne ich mich da nicht aus, für solche Fälle habe ich einen Rechtsschutz. Evtl. kann sich ja A mit einem Anwalt einigen, dass er die Kosten vorrausstreckt und sich dann von B holt, wenn er die Anträge abschmettert.


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Nachbarstreit - Lärmbelästigung u. "Elektrosmog"

08.01.2012 um 15:28
@univerzal

Ok, ja, das habe ich auch gehört. aber: Wegem was zum Anwalt?! Wie kann er da helfen?

Ein anderer, dem ich die Story erzählt habe, hatte gemeint, dass man MP B sogar wegen der "Üblen NAchrede" eventuell verklagen könnte.

Ich denke aber nicht, dass MP A soweit gehen will, solche extremen Schritte einzuleiten!


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Nachbarstreit - Lärmbelästigung u. "Elektrosmog"

08.01.2012 um 15:31
@Mindslaver
A sollte von B Belege für den "Elektrosmog" und den Lärm verlangen. Diese kann B natürlich nicht erbringen und vermutlich ist danach dann auch Ruhe.

Emodul


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Nachbarstreit - Lärmbelästigung u. "Elektrosmog"

08.01.2012 um 15:41
@Mindslaver
Wegem was zum Anwalt?!

Erstmal um diesen Begehungsantrag, sofern er Bestand hat, abzuwehren. Da könnt ja jeder Spinner kommen.

wegen der "Üblen NAchrede" eventuell verklagen könnte

Auch das gehört mit einem Advokaten geklärt, ob die Spinnereien von B dafür ausreichen. Ich denke da eher an Nötigung, schliesslich hat B keine Beweise und die angebliche Lärmbelästigung wurde bisher auch noch nicht von der Bullerei dokumentiert, oder?

Könnte kontraproduktiv sein und B erst recht zu weiteren Schritten anstacheln, aber auch für Ruhe im Puff sorgen. Ist für A einfach eine Gratwanderung. Mein Mitgefühl für jeden, der so einen Deppen als Nachbarn hat.


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Nachbarstreit - Lärmbelästigung u. "Elektrosmog"

08.01.2012 um 15:49
@Mindslaver
Zitat von MindslaverMindslaver schrieb:Einige Wochen später gab es eine Vorladung vom Vermieter.
was hat man sich denn unter einer "vorladung" vom vermieter vorzustellen? und wo fand die statt?
Zitat von MindslaverMindslaver schrieb:Es solle geklärt werden, was MP B nachtsüber hört.
na wenn's wahnvorstellungen sind, wie soll MP A wissen, was sich MP B einbildet?
Zitat von MindslaverMindslaver schrieb:Bei dem Gespräch zwischen MP A und Vermieter hat sich herausgestellt, dass der Vermieter gegen die scheinbaren Wahnvorstellungen von MP B nichts machen kann.
klar nicht - wie auch?
normalerweise fordert man bei sowas übrigens zu allererst ein sog. "lärmprotokoll" das über längere zeit geführt werden muss...
Zitat von MindslaverMindslaver schrieb:Nach ca. einem halben Jahr kam für MP A ein Brief vom Anwalt, der im Auftrag der MP B verfasst wurde. MP A solle eine Unterlassungserklärung unterzeichnen, in dem er "nächtliche Musikübungen" unterlässt und zu einer ZAhlung von 500 € verpflichtet werden, solle MP B nocheinmal "irgendetwas" hören.
also das ist nun wirklich absolut lächerlich.
MP A muss sich lediglich an die hausordnung halten, d.h. nächtliche ruhestörung unterlassen und sich auch ansonsten an die ruhezeiten halten. dafür zu sorgen dass er dies tut, dafür ist der vermieter zuständig der in solchen fällen normalerweise eine abmahnung schreibt.
Zitat von MindslaverMindslaver schrieb:Jetzt kam für MP A ein erneuter Brief aufgrund der Lärmbelästigung. Hierbei wollen nun die Vermieter eine Begehung der Wohnung durchführen um sicherzustellen, dass hier keine luten Geräusche durchgeführt werden können.
ähm..... "laute geräusche" können in jeder wohnung "durchgeführt" werden, dazu braucht's keine keyboards oder ähnliches, nicht mal 'ne musikanlage. das vorhandensein entsprechender geräte beweist da garnichts.
Zitat von MindslaverMindslaver schrieb:Außerdem sei die Wohnung von elektromagnetischer Strahlung überlastet und dieser "Elektrosmog" beeinträchtige stark ihre Gesundheit!
wenn MP B sich von elektrosmog belästigt fühlt, dann wäre die erste abhilfe mal die eigene wohnung entsprechend dagegen zu isolieren. vom nachbarn kann man das wohl kaum erwarten!
Zitat von MindslaverMindslaver schrieb:Was könnte man der MP A raten, um endlich einen Schlussstrich mit MP B und ihrem "Elektrosmog-Lärmbelästigungsterror" zu ziehen und zwar für ein und allemal.
1.) ausziehen und sich was weit ab jeglicher zivilisation zu suchen.
2.) die eigene wohnung entsprechend isolieren.
Zitat von MindslaverMindslaver schrieb:... ausziehen ist für MP B aus finanziellen und altersbedingten Gründen ausgeschlossen!
glaub ich nicht. was macht MP B denn wenn das haus verkauft wird und sie wegen eigenbedarfs rausgeklagt wird? wir reden doch hier von vermietung von privat, oder nicht?
wie alt ist die werte dame denn?
Berechtigt dies aber eine Begehung durch den Vermieter? [...] Darf nun der Vermieter einfach so aus heiterem Himmel eine Wohnungsbegehung durchführen.
der vermieter hat so oder so das recht ab und an die wohnung zu besichtigen (natürlich nur nach rechtzeitiger vorankündigung) - steht sicher auch so im mietvertrag von MP A.
man wird es ihm also nicht verweigern können. nur: was will er denn finden?

@univerzal
Zitat von univerzaluniverzal schrieb:Erstmal um diesen Begehungsantrag, sofern er Bestand hat, abzuwehren. Da könnt ja jeder Spinner kommen.
es geht hier nicht um irgendwelche "spinner" sondern um den vermieter. und der darf wie gesagt jederzeit besichtigen.


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Nachbarstreit - Lärmbelästigung u. "Elektrosmog"

08.01.2012 um 15:57
@wobel
es geht hier nicht um irgendwelche "spinner" sondern um den vermieter. und der darf wie gesagt jederzeit besichtigen.

Jederzeit ist schon mal Essig, ohne Ankündigung darf er gar nix. Und selbst dann sind einer Wohnungskontrolle durch den Vermieter ganz enge Grenzen gesetzt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass da unbewiesener Elektrosmog bzw. Lärmbelästigung zieht.


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Nachbarstreit - Lärmbelästigung u. "Elektrosmog"

08.01.2012 um 19:24
Diesen Elektrosmog-Scheiß kann man doch gar nicht nachweisen.

Und wenn nicht gerade eine Aufnahme mit einem Soundgerät erfolgt, dann kann man auch nicht nachweisen, dass nächtlich Keyboard gespielt wird.

Ich rate zu Gelassenheit.

Würde der Person sagen, die rummault, dass sie entweder die Richtigkeit ihrer Anschuldigungen beweisen soll oder man sich nicht mehr weiter um sie kümmert.

Vorausgesetzt natürlich es wird wirklich nicht mitten in der Nacht ein Keyboardsolo hingelegt :D


Kann man nichts gegen machen, es gibt halt immer solche Spinner, die meinen, sie werden von Elektrosmog verfolgt und mit Gedankenstrahlern manipuliert und per Mikrowelle gefoltert.


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08.01.2012 um 20:58
@all

Ich habe der Mietpartei A geraten, einen Brief an den Vermieter zu schreiben, indem die Anschuldigungen zurückgewiesen mit der Bergündung, dass keine Beweise vorliegen würden.


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Nachbarstreit - Lärmbelästigung u. "Elektrosmog"

09.01.2012 um 00:24
@Mindslaver
Ist schon mal ein Ansatz, halt uns auf dem Laufenden.


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