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29km/h....

41 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Polizei, Gesetz, Autobahn ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
tombär Diskussionsleiter
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29km/h....

31.12.2004 um 12:46
ich wusst ned, ob ich den thread unter VERSCHWÖRUNGEN oder unter MYSTERY reinsetzten soll. hab mich dann für MENSCH entschieden, weil das verhalten von gewissen richtern nur noch als UNmenschlich bezeichnet werden kann.

es war im sommer 2004. ich fuhr von österreich nach hilter. das ist irgendwo unterhalb von osnabrück. ne gemütliche nachtfahrt. die autobahn war leer und im radio kam grad ne ziemlich interessante diskussion darüber, wegen was saddam husein eigentlich angeklagt wäre.
irgendwo zwischen würzburg und kassel bemerkte ich, dass ich etwas zu schnell drann war (ging bergab). ich bremste auf 88 km/h runter (was für brummis grad noch so erlaubt ist) und setzte die automatik bremse bei 89km/h an.
ich dachte mir nix schlimmes dabei. kann ja jedem mal passieren, dass man bergab ned immer auf den tacho schaut.

3 tage später hatte ich ne polizei kontrolle in münchen. der polizist verlangte das übliche. führerschein, fahrzeuschein, eu lizenz und tachoscheiben.
ich gab dem herrn in grün alles, da ich wegen nix ein schlechtes gewissen hatte. keine lenkzeitüberschreitungen, der brummi war ganz neu, ich war bestens gelaunt.... alles bestens.
dementsprechend blöd hab ich geschaut, als mir der polizist sagte, dass er die tachoscheibe vom montag beschlagnahmt und ich vom gericht zu hören bekommen würde.

3 wochen später flatterte mir ein schreiben vom amtsgericht viechtach ins haus. sie wollten 465€ wegen einer geschwindigkeits übertretung von (abzüglich aller toleranzen) 29 km/h.
ich zeigte das schreiben meinem boss und der lachte nur und meinte, die hätten als tatort lediglich BAB DEUTSCHLAND angeführt und das wär dann schon etwas zu wage. ausserdem hätten sie mich ja ned beim zu schnell fahren erwischt sondern hätten nur anhand der tachoscheibe gesehen, dass ich vor 3 tagen ein paar sekunden lang zu schnell drann war.

also einspruch.

es folgte ein reger briefwechsel zwischen mir, dem amtsgericht viechtach und meinem boss der zur folge hatte, dass die strafe auf 180€ gesenkt wurde.
wär für mich ok gewesen aber mein chef sagte mir, dass ich das auf keinen fall zahlen solle, da es für diese strafe keine rechtliche grundlage gäbe.

also noch ein einspruch.

heute kam ein schreiben von der staatsanwaltschaft deggerndorf. in dem schreiben steht nix anderes als eine auflistung aller kosten. strafe, bearbeitungsgebühren, zustellungsgebühren, gerichtskosten.... insgesammt 632,61€!!!!!

sind die jetzt komplett übergeschnappt oder was? wie pleite ist deutschland eigentlich, dass sie wegen ner geschwindigkeitsübertretung von 29km/h (auf ner autobahn!!!) fast 1300DM verlangen???

is hier vielleicht irgend ein anwalt oder jura student, der sich meiner annehmen will? *seufz*

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29km/h....

31.12.2004 um 12:58
@tombär
Hat Dein Lkw einen Geschwindigkeitsbegrenzer? Damit wäre die Sache doch aus der Welt...

Und ich würde versuchen, mir den Tatort beweisen zu lassen. Es kann doch sein, dass Du zu der Zeit gar nicht auf einer öffentlichen Straße unterwegs warst. ;-)
Und auf privatem Gelände kannst Du so schnell fahren, wie Du willst. Da hat ja niemand was zu suchen.

Bin übrigens kein Anwalt oder ähnliches, habe aber öfter mit diesen Angelegenheiten zu tun.

Den Schild absetzen dürfen, ohne verwundet zu werden,
keine Entschuldigung nötig haben.
Nichts erklären, nichts beweisen müssen.
Verstanden, angenommen sein, wie man ist, wortlos.



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yo ehemaliges Mitglied

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29km/h....

31.12.2004 um 13:04
tja, irgendwie muss stolpe ja die mautausfälle kompensieren ;)
ist natürlich etwas schwer, sich auf deine seite zu schlagen, wenn du selbst zugibst, dass du zu schnell fuhrst ;) vielleicht hättest du bei den 180€ zugreifen sollen ;)


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tombär Diskussionsleiter
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31.12.2004 um 13:07
@Vandroij
ja natürlich hat er nen begrenzer. der regelt auch ganz braf bei 88 ab. nur abwärts "drückt´s" dich halt über diese sperre, wenn du ned pausenlos auf den tacjho guckst.

um den tatort geht´s ja in erster linie. die können ned genau bestimmen wo das war. ich weis das ja selber ned.
die können nur anhand den kilometern rausfinden, wo´s gewesen sein könnte. aber ich würd mal sagen.... von österreich nach hilter gibt´s ca. 100 verschiedene strassen. davon abgesehen.... so ne tatortbestimmung anhand der kilometerzahl würd sich im sand verlaufen, da sich die entfernung ja mit jedem überholvorgang, mit jedem angefahrenen parkplatz, mit jedem umfahreren stau.... ändert und somit nicht mehr stimmen würde. sie können also nicht mal sagen, ob ich zu dem zeitpunkt noch in bayern oder schon in hessen war.

zudem kommt wiegesagt, dass ne ahndung wegen einer geschwindigkeitsübertretung nur dann stattfinden kann, wenn es A entweder ein beweisfoto gibt oder ich B inflagranti erwischt wurde.

der genau wortlaut, der dieses begründet:

Das Schaublatt, welches in das EG - Kontrollgerät eingelegt ist, ist nach VO FO 3821/85 - rechtstechnisch gesehen - lediglich ein Augenscheinobjekt zur Kontrolle der VO EG 3820/85. es ist nur dafür vorgesehen,



Pausen und lenkzeitüberschreitungen

Schicht- und Wochenendruhezeitunterschreitungen

Verstöße gegen die Schicht - bzw. Arbeitszeit


transparent zu machen.

Der Fahrer hat nach Starfprozeßordnung StPo §94 ff 98, 136 ein recht auf Aussageverweigerung. Der Fahrer würde sich sinngemäß selbst anzeigen bzw. auf sein "Unrecht" aufmerksam machen. Dies ist unzumutbar und wird in vergleichbaren Situationen nicht erwartet. Auch die Einwendung der Poilzeibeamten, es bestehe Verdunkelungsgefahr, Gefahr sei im Verzuge, sind nicht stichhaltig.

Das Schaublatt darf lediglich zur Untermauerung des berechtigten und nachgewiesenen Überschreiten der erlaubten Geschwindigkeit als Beweismittel verwendet werden.

Das Schaublatt darf -grundsätzlich- nicht bei der Kontrolle der VO EG 3820(21)85 zur Geschwindigkeitskontrolle herangezogen werden. Wird trotzdem, entgegen geltenden Rechts, anders verfahren, so erpresst der Polizeibeamte eine Willenserklärung vom Fahrer BGB §123 I. Der so handelnde Polizizist verstößt gegen Treu und Glauben (BGB §242) und gegen die guten Sitten (selbige sind im Bürgerlichen Gesetztbuch unter §133 definiert), denn der Fahrer zeigt die Schaublätter (nach Verlangen) im guten Glauben her, er werde bezüglich der Arbeitszeiten (wie oben aufgeführt) also nach VO EG 3820(21)/86 kontrolliert.

Und genau und nur dafür ist nach der EG Kontrollrahmenverordnung BG/599 die Diagrammscheibe Vorgesehen

"Wenn man lange in einen Abgrund blickt,
dann blickt auch der Abgrund in einen selbst." (Fridrich Nietsche)



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tombär Diskussionsleiter
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29km/h....

31.12.2004 um 13:10
@yo
>>ist natürlich etwas schwer, sich auf deine seite zu schlagen, wenn du selbst zugibst, dass du zu schnell fuhrst<<

natürlich geb ich das zu. ich hab das ja auch nie geleugnet. nur finde ich ne strafe von über 600€ etwas an der realität vorbeigerauscht. besonders wenn du das schreiben von meinem vorherigen beitrag schnell mal durchliest.

das is ja wie wenn man nen PKW aufhält und der polizist fragt den fahrer: "na? sind sie innerhalb der letzten woche mal zu schnell gefahren?"
da würd ja auch kein mensch sagen: "ja und zwar 29km/h. bitte zeigen sie mich an."

"Wenn man lange in einen Abgrund blickt,
dann blickt auch der Abgrund in einen selbst." (Fridrich Nietsche)



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yo ehemaliges Mitglied

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29km/h....

31.12.2004 um 13:17
kenne mich damit null aus, aber wenn die sache so eindeutig ist, wie du schreibst, dann lass es doch auf einen prozess ankommen. vielleicht denken sich die polizisten, dass es den fahrern zu dumm ist, es darauf ankommen zu lassen und dass sie so einfach bezahlen...


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tombär Diskussionsleiter
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31.12.2004 um 13:20
@yo
der prozess war ja schon. und zwar im amtsgericht viechtach. nur war dem richter dort anscheinend wichtiger, rechtzeitig nach hause zu kommen, als gerechtigkeit walten zu lassen.
und ich hab ned mal nen gerichtstermin bekommen. war da ned anwesend oder so. weis ned durch wen (oder überhaupt) ich vertreten war.
mir kommt das ganze ziemlich suspekt vor. so auf die art: "der hat mit dem job eh keine zeit um sich um die sache zu kümmern und wird schon zahlen."

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dann blickt auch der Abgrund in einen selbst." (Fridrich Nietsche)



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31.12.2004 um 13:21
Bin zwar weder nen Jurist noch jemand der sich sonst groß damit auskennt, allerdings kann ich sagen: So wies aussieht gibt keine STICHHALTIGEN Beweise...und im Zweifelsfalle zu gunsten des Angeklagten...

Jede Signatur die länger ist als meine ist SPAM!


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tombär Diskussionsleiter
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31.12.2004 um 13:24
@Xero
nen stichhaltigen beweis gibt´s schon (tachoscheibe). nur darf dieser beweis nicht als solcher verwendet werden. und genau das hat das gericht aber getan.


"Wenn man lange in einen Abgrund blickt,
dann blickt auch der Abgrund in einen selbst." (Fridrich Nietsche)



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31.12.2004 um 13:25
ohne foto, video oder 2 beamte die dem blitzer bezeugen, können die dir gar nix!! und für ne rechtlich nicht haltbare anklage musste auch net zahlen. die einzige behörde die dich auf grund der tachoscheibe bestrafen kann, is die bundeswehr!

Fairness ist die Kunst, sich in den Haaren zu liegen, ohne die Frisur zu zerstören. (Gerhard Bronner)
"Sir, we are surrounded!!" "exellent, we can attack in every direction!!"



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31.12.2004 um 13:25
hmm... @tombär
dann such dir mal schleunigst nen anwalt, der dich vertritt

skifoarn!


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31.12.2004 um 13:29
Das ist mies.

Jetzt kommt die Maut und jetzt das! Nimm dir wirklich einen Anwalt.

Carpe Noctem - Denn die Tage sind zum Schlafen da


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tombär Diskussionsleiter
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31.12.2004 um 13:30
@shadow
hast irgend ne begründung für deine aussage? kann sowas bei dem einspruch, den ich machen werde, ja ned so haltlos hinschreiben.

@twixtwax
der rat ist sicher der beste. mein anwalt hat eben keine erlaubnis um mich in nem deutschen gericht zu vertreten (genauso wie kein deutscher die erlaubnis für ein österreichisches gericht hat) und jetzt auf die schnelle nen deutschen anwalt zu finden, der sich für verkehrsrecht speziallisiert hat ist etwas schwierig. mir bleiben nur 14 tage zeit und ich bin nur am wochenende erreichbar.

"Wenn man lange in einen Abgrund blickt,
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31.12.2004 um 13:32
@tombär...bei Osnabrück sagstest du?
da findet man was, google mal kurz und dann ruf da mal die Tage an...
ohne Anwalt hast du schon verlorn

skifoarn!


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31.12.2004 um 13:34
Ist schon ne hohe Summe.
Ich hab mal für nen angeblich verursachten Unfall mit meinem Roller bei dem nur ich zu Schaden gekommen bin und wo auch noch unterlassene Hilfe mitspielte 245,- Euro zahlen müssen.
Steht irgendwie in keiner Relation.

Ich glaube,dass wir einen Funken jenes ewigen Lichtes in uns tragen,das im Grunde des Seins leuchten muß und welches unsere schwachen Sinne nur von ferne ahnen können.



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31.12.2004 um 13:35
du bist ösi, nicht? was passiert, wenn du einfach nicht bezahlst? :) wirst du dann an deutschland ausgeliefert *g*
aber im ernst, ich denke, es ist zeit, dass du dich um seriöse rechtsberatung bemühst, auch wenn diese etwas kostet. es gibt auch online-foren zu diesen themen, wo sich anwälte rumtreiben, vielleicht kommt es dich so billiger.
z. b.: http://www.juraforum.de/forum/
speziell hier bzgl. straßenverkehrsrecht: http://www.juraforum.de/forum/f94/s (Archiv-Version vom 28.12.2004)
ist zwar nicht verbindlich, aber schaden kann es ja nicht, wenn du dein problem mal schilderst :)
viel glück


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31.12.2004 um 13:36
Nachtrag: Ich war das nicht mit der unterlassenen Hilfeleistung!!!
Ich war die Verletzte.

Ich glaube,dass wir einen Funken jenes ewigen Lichtes in uns tragen,das im Grunde des Seins leuchten muß und welches unsere schwachen Sinne nur von ferne ahnen können.



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31.12.2004 um 13:38
@tombär
Mal ehrlich: Wie kann Dir eine Geschwindigkeitsübertretung vorgeworfen werden, wenn niemand weiß, wie schnell Du fahren durftest?
Von den anderen Punkten, die Du angeführt hast, ganz zu schweigen...

Nimm Dir nen Anwalt. Das ist blanker Hohn, was die da veranstalten. Frag doch mal Deinen Chef. Der hat mit Sicherheit nen Anwalt, bei dem er "vorfühlen" kann. Dann kennst Du wenigstens schon mal Deine Aussichten auf Erfolg.

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29km/h....

31.12.2004 um 13:40
@ tombär du hast das in deinem vorherigen post eigentlich schon alles erklärt. ansonsten muss da echt ein anwalt her. und wieso darf dich deiner nich vertreten???

Fairness ist die Kunst, sich in den Haaren zu liegen, ohne die Frisur zu zerstören. (Gerhard Bronner)
"Sir, we are surrounded!!" "exellent, we can attack in every direction!!"



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31.12.2004 um 13:56
"...Mal ehrlich: Wie kann Dir eine Geschwindigkeitsübertretung vorgeworfen werden, wenn niemand weiß, wie schnell Du fahren durftest? .."

Ging es nicht darum , das er generell zu schnell gefahren ist?
Oder hab ich da was missverstanden?

Ich glaube,dass wir einen Funken jenes ewigen Lichtes in uns tragen,das im Grunde des Seins leuchten muß und welches unsere schwachen Sinne nur von ferne ahnen können.



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29km/h....

31.12.2004 um 14:56
ach das ist doch alles mist der staat braucht geld und das holt er sich von den steuerzahlern egal wie. ich glaube da kannst du nicht viel machen.

We are not alone

MUH



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