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Ist Deutschland noch ein Rechtsstaat?

153 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Politik, USA, Gesellschaft ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Ist Deutschland noch ein Rechtsstaat?

08.06.2014 um 13:46
Wobei das Opfern von Jungfrauen nicht nur das Recht auf körperliche Unversehrtheit, sondern halt auch das Recht auf Leben betrifft. Ansonsten stimme ich Dir aber absolut zu.

Zudem sich da ein Problem ergibt - widerspricht die Religion dem Grundgesetz, so wird der Gläubige stets die Religion über die Werte des Grundgesetzes stellen, was es letztlich einem säkularisiertem Verfassungsschutz nur möglich macht die Religionsausübung genau da zu beschneiden, wo sie mit dem Grundgesetz nicht in Einklang zu bringen ist.

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Ist Deutschland noch ein Rechtsstaat?

08.06.2014 um 14:09
@LivingElvis
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:widerspricht die Religion dem Grundgesetz, so wird der Gläubige stets die Religion über die Werte des Grundgesetzes stellen
Das ist in der Tat ein erhebliches Problem für die Integrität unseres Staates und unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

http://www.welt.de/politik/deutschland/article121723252/100-Kamele-sind-der-Preis-fuer-einen-Berliner-Toten.html (Archiv-Version vom 18.06.2014)


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08.06.2014 um 14:53
Nö 100%


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08.06.2014 um 16:08
Die Mühlen in einem Rechtsstaat mahlen eben langsam, aber sie mahlen - auch bei uns.


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08.06.2014 um 16:34
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb: Das stellt deswegen aber nicht den Rechtsstaat als solches infrage.
Das ist deine subjektive Meinung. Du sagst es so als wären hier alle an deine Meinung gebunden, das man den Rechtsstaat nicht in Frage stellen darf.


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08.06.2014 um 18:19
Zitat von HeurekaAHOIHeurekaAHOI schrieb:Das ist deine subjektive Meinung. Du sagst es so als wären hier alle an deine Meinung gebunden, das man den Rechtsstaat nicht in Frage stellen darf.
Wie bitte??? Wo tu ich denn das?

Was ich geschrieben habe ist, dass die Probleme, die gewisse Wahlsysteme nunmal mit sich bringen, nichts mit der Rechtsstaatlichkeit als solches zu tun hat. Das muss man differenzieren.


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08.06.2014 um 20:25
Zitat von IntellektuellIntellektuell schrieb:wie du´s bereits bemerkt hast steht ein richterliches Urteil noch aus, der sogenannte Rechtsstaat ignoriert also das Anliegen.
Das sich ein Gericht überhaupt damit befasst und ein Urteil aufgrund bestehnder Gesetze fällen wird, zeigt doch schon das wir einen Rechtsstaat haben.
In einem Unrechtsstaat würds das gar nicht geben, oder eben nur als Schauprozess wo das Ergebnis von vorneherein schon feststeht.

Recht haben und Recht bekommen sind allerdings auch immer zwei Paar Schuhe, wenn du das anprangern wolltest damit.


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08.06.2014 um 20:35
Vor allem herrscht hier mal wieder ein groteskes Missverständnis des Grundgesetzes. Artikel 4 (Religionsfreiheit) ist genau so schrankenlos wie Artikel 2, sodass man die beiden nicht einfach so gegeneinander ausspielen kann und einfach sagen kann, dass Artikel 4 ungültig wird, wenn Artikel 2 irgendwie ausgelegt werden kann, dass es halt gerade nicht passt.
Vielleicht hilft ja das hier dem einen oder anderen wenigstens die Grundzüge unseres Rechtsstaates zu verstehen...
Wikipedia: Praktische Konkordanz
@Intellektuell
@KillingTime


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08.06.2014 um 21:49
Zitat von SchleierbauerSchleierbauer schrieb:sodass man die beiden nicht einfach so gegeneinander ausspielen kann
Ich sehe hier nicht, dass man beides (körperliche Unversehrtheit und ungestörte Religionsausübung) miteinander in Einklang bringen kann, so dass kein Verstoß gegen den einen oder anderen Artikel vorliegt.

Da du aber offensichtlich anderer Ansicht bist, würde ich dich bitten, deine Haltung zu begründen.


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08.06.2014 um 21:49
@KillingTime
Ein Glück, dass meinen Link nicht gelesen hast :D So wird dat nix mit nem gescheiten Gespräch.


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08.06.2014 um 22:06
@KillingTime
Was Schleierbauer meint ist, dass zwischen beiden Grundrechten eine Art "Ausgleich" geschaffen werden soll, so dass beiden Grundrechten nach Möglichkeit genüge getan wird.

Ich seh da im konkreten Fall die Problematik nicht. Der Ausübung der islamischen Religion wird durch ein Verweis auf eine spätere (freiwillige) Beschneidung nicht derart gestört, dass das Grundrecht auf freie Religionsausübung in einem nicht bloß unerheblichen Maße eingeschränkt wäre. Andererseits geht halt "ein bisschen Beschneiden" des Neugeborenen nicht.

Ich sehe da nicht, wie man den Konflikt mit einem geringeren Eingriff in die Religionsausübung lösen will OHNE das Recht auf körperliche Unversehrtheit in viel stärkerem Maße zu beschränken. Immerhin ist die Beschneidung eine nachhaltige Verletzung des Körpers. Das ist nach meinem Dafürhalten weit höher, als beispielsweise ein Hämatom oder eine gebrochene Nase, anzusiedeln. Folgte man dem, müsste man gewisse religiöse Züchtigungsrechte in jedem Fall erlauben.

Man kann hier auch nicht automatisch von einer willensgemäßen Entscheidung ausgehen, da die Religionsfreiheit nach meinem Dafürhalten ein indivuelles Recht ist und nicht (mehr) von der Religionszugehörigkeit der Eltern auf die (spätere) Religionszugehörigkeit des Kindes geschlossen werden kann.


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08.06.2014 um 22:14
@LivingElvis
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Was Schleierbauer meint ist, dass zwischen beiden Grundrechten eine Art "Ausgleich" geschaffen werden soll, so dass beiden Grundrechten nach Möglichkeit genüge getan wird.
Das ist mir schon klar.
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Ich sehe da nicht, wie man den Konflikt mit einem geringeren Eingriff in die Religionsausübung lösen will OHNE das Recht auf körperliche Unversehrtheit in viel stärkerem Maße zu beschränken.
Richtig, und das schrieb ich auch oben. Andererseits ist mir Schleierbauer schon öfter durch Pöbeleien aufgefallen, so dass ich auf seine Einlassung nicht weiter reagieren werde.


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09.06.2014 um 04:34
@Intellektuell
Zitat von IntellektuellIntellektuell schrieb:In diesem Land haben nicht nur die Christen zu viele Rechte, sondern auch die Juden & die Moslems. Das reicht von der Verletzung von Persönlichkeitsrechten über Eingriffe in das körperliche Wohlergehen bis zur erlaubten Tierquälerei.
Diese Formulierung ist viel zu allgemein.
Welche Rechte haben denn die Christen, Juden und Moslems zu viel ?
Bist du persönlich von diesen "Einschnitten" betroffen ?

Wo greifen Christen, Juden und Moslems in die Persönlichkeitsrechte und das körperliche Wohlergehen ein ?
Die Beschneidung zählt nicht !

Was für eine erlaubte Tierquälerei ?
Zitat von IntellektuellIntellektuell schrieb:darauf aufmerksam machen, dass der deutsche Staat sich längst zu etwas anderem entwickelt hat, das Rechtsstaatlichkeit nur vorgetäuscht wird.
Und das machst du genau woran fest ?
Zitat von IntellektuellIntellektuell schrieb:· dem Wahlergebnis nicht trauen darf, zum einen, weil z.B. 2003 ein Wahlbetrug nachgewiesen wurde und zum anderen, weil es eine geringe Wahlbeteiligung gab, unter der Hälfte der Bevölkerung. Die Mehrheit, die gegen die CDU war hat nicht gewählt!
Dann hättest du ja gegen das Wahlergebnis klagen können ?!
Wer hat diesen Wahlbetrug nachgewiesen ?

@KillingTime
Zitat von KillingTimeKillingTime schrieb: Du siehst doch bereits auf der ersten Seite nach deinem EP, wie die Leute nur herumblödeln. Generell gilt: glückliche Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit.
Na das ist ja mal eine Herabsetzung der Diskussionspartner hier !

Und was soll das hier:
http://www.welt.de/politik/deutschland/article121723252/100-Kamele-sind-der-Preis-fuer-einen-Berliner-Toten.html (Archiv-Version vom 18.06.2014)


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09.06.2014 um 14:34
sehen wir es doch positiv, konflikte halten die geburtenrate hoch!


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09.06.2014 um 14:52
Zitat von SchleierbauerSchleierbauer schrieb:rtikel 4 (Religionsfreiheit) ist genau so schrankenlos wie Artikel 2, sodass man die beiden nicht einfach so gegeneinander ausspielen kann und einfach sagen kann, dass Artikel 4 ungültig wird, wenn Artikel 2 irgendwie ausgelegt werden kann, dass es halt gerade nicht passt.
im fall beschneidung ist das alles nebensächlich, die religionsfreiheit spielt da überhauptkeine rolle, es geht um elterliches erziehungsrecht kontra recht auf körperliche unversehrtheit.
Zitat von che71che71 schrieb:Welche Rechte haben denn die Christen, Juden und Moslems zu viel ?
christen können sagen an welchen tagen getanzt werden darf und an welchen nicht, sie dürfen menschen die arbeitnehmerrechte vorenthalten und werden massiv vom staat subventioniert.

alles gute gründe um etwas kulturrevolution zu spielen...


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09.06.2014 um 14:53
Zitat von 25h.nox25h.nox schrieb:im fall beschneidung ist das alles nebensächlich, die religionsfreiheit spielt da überhauptkeine rolle, es geht um elterliches erziehungsrecht kontra recht auf körperliche unversehrtheit.
Nein darum gehts eben nicht. Weil es nie um eine generelle Erlaubnis zur Beschneidung ging, sondern nur um eine für die religiösen Gruppen, die die Beschneidung als notwendig ansehen.


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09.06.2014 um 14:55
Zitat von SchleierbauerSchleierbauer schrieb:sondern nur um eine für die religiösen Gruppen, die die Beschneidung als notwendig ansehen.
was aber nicht mit der religionsfreiheit zutun hat,da man die nur für sich selbst ausüben kann und nicht für andere.


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09.06.2014 um 14:58
@25h.nox
Natürlich. Grundrechtsträger sind da zum einen die Eltern, die ihr Kind auf Grund ihrer Religion beschneiden lassen wollen und zum zweiten die Gemeinschaften, die das für die männlichen Mitglieder vorschreiben.


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09.06.2014 um 15:05
Zitat von SchleierbauerSchleierbauer schrieb:Grundrechtsträger sind da zum einen die Eltern, die ihr Kind auf Grund ihrer Religion beschneiden lassen wollen und zum zweiten die Gemeinschaften, die das für die männlichen Mitglieder vorschreiben.
1. hör doch bitte auf diese bestialische tat zu verharmlosen, verstümmeln, nicht beschneiden.
2. das ist so nicht möglich, jedenfalls in allen anderen fällen, nur in diesem einen wurde eine ausnahme geschaffen die eindeutig gegen das GG und die menschenrechte verstößt und unserem rechtsstaat ganz schön einem mitgibt. den wenn einige gleicher als andere sind ist das immer nen problem für die rechtstaatlichkeit.


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09.06.2014 um 15:08
Zitat von 25h.nox25h.nox schrieb:1. hör doch bitte auf diese bestialische tat zu verharmlosen, verstümmeln, nicht beschneiden.
Ist der Terminus Technicus. Was du hier machst, ist das ekelhafte Verhalten...
Zitat von 25h.nox25h.nox schrieb:2. das ist so nicht möglich, jedenfalls in allen anderen fällen, nur in diesem einen wurde eine ausnahme geschaffen die eindeutig gegen das GG und die menschenrechte verstößt und unserem rechtsstaat ganz schön einem mitgibt. den wenn einige gleicher als andere sind ist das immer nen problem für die rechtstaatlichkeit.
Das behauptest du zwar immer wieder aber dadurch wird's nicht wahrer. Wisch dir mal den Schaum vom Mund und dann guck nochmal in's Grundgesetz. Vielleicht öffnet das ja auch die Augen (obwohl ich da ehrlich gesagt wenig Chancen sehe).
Nochmal: Art. 4 ist schrankenlos und kann deshalb nicht einfach so außer Kraft gesetzt werden, deshalb wird das "Verfahren" der praktischen Konkordanz bei solchen Fragen angewendet. Ein Versuch das zu tun, geschah durch das neue Beschneidungsgesetz und so lange das Verfassungsgericht dem nicht widerspricht, kannst du kein Gepöbel getrost einstellen.


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