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Strafmündigkeit

22 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kinder, Jugend, Teenager ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
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Strafmündigkeit

30.04.2006 um 13:16
hi leute
In deutschland,österreich und auch noch anderen ländern ist man ab dem 14.lebensjahr strafmündig. das heisst also, dass man vorher nicht bestraft werden kann. wiefindet ihr das? sollte man schon früher oder erst ab dem 14. lebensjahr strafrechtlichverfolgt werden können?
ich denke, dass das eigentlich gut ist. falls es aber schwereverbrechen geben sollte(z.b. mord), sollte man die unter 14 jährigen auch zurrechenschafft ziehen.
p.s. in der schweiz ist man schon ab dem 7. lebensjahrstrafmündig

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Strafmündigkeit

30.04.2006 um 13:27
Beispiel : Mord ist Mord und sollte natürlich auch bestraft werden. Nur bei ganz jungenStraftätern, ein anderer Vollzug, damit meine ich man sollte Sie z.B. nicht mitErwachsenen Mördern zusammenpacken in einer Zelle ...
Die Todestrafe find ich auchabwegig...
Gruss...


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Strafmündigkeit

30.04.2006 um 13:30
Man sollte so eine Art Alterstest machen, wenn das psychologische Alter des Täters 14oder höher ist, dann sollte man ihn bestrafen.


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Strafmündigkeit

30.04.2006 um 13:30
generell schwieriech zu sagen ...

Mord ist Mord und sollte natürlich auchbestraft werden. Nur bei ganz jungen Straftätern, ein anderer Vollzug...

->seh ich genau so!


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Strafmündigkeit

30.04.2006 um 13:32
@magus
klar, alternative strafen. das ist sicher nicht falsch


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Strafmündigkeit

30.04.2006 um 13:32
In deutschland kamm es vor das 8 jährige vergewaltigten.


droht dehenkeinestrafe trotz des härte des falles?


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Strafmündigkeit

30.04.2006 um 13:33
6-Jähriger der sexuellen Belästigung bezichtigt

Absoluter Schwachsinn vor dem 14Lebensjahr Strafmündig zu sein...


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Strafmündigkeit

30.04.2006 um 13:34
Kahuna
Genauso sollte es sein..


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Strafmündigkeit

30.04.2006 um 13:35
Link: www.admin.ch (extern) (Archiv-Version vom 04.05.2006)

aber in der schweiz blicke ich da nicht durch.
kann mir mal jemand erklären, wasjetzt ab dem 7. lebensjahr ist(im link)?
steht ab: Vierter Titel: Kinder undJugendliche1
Erster Abschnitt: Kinder


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Strafmündigkeit

30.04.2006 um 13:37
Ne schwachsinn is es nicht.
Aber wenn man eine schwere Tat begeht kann die Anzeigeauch aufgeschoben werden.
Das heißt,dass wenn man 12 oder 13 ist und etwasschwerwiegendes gemacht hat,die strafe bzw die Anzeige zu beginn des 14. Lebensjahresbekommt.

Aber wie bitte schön sollen 8 Jährige jemanden Vergewaltigen?lol


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Strafmündigkeit

30.04.2006 um 13:45
Also bei uns beginnt die beschränkte zivilrechtliche Deliktsfähigkeit mit 7 Jahren, diestraßenverkehrsrechtliche Deliktsfähigkeit mit 10 Jahren,die beschränkte Strafmündigkeitgem. § 19 StGB mit 14 Jahren, die unbeschränkte zivilrechtliche Deliktsfähigkeit mit 17Jahren, die unbeschränkte Strafmündigkeit zwischen 18 und 21 Jahren.
Dieses Systemsoll der unterschiedlichen Einsichtsfähigkeit und dem unterschiedlichen Reifegrad vonjungen Menschen Rechnung tragen und ist im Prinzip auch richtig so, um das ,was man"Jugendsünden" nennt, aus der strafrechtlichen Betrachkeittung rauszunehmen.
Problematischer als die Strafmündigkeitsgrenze ist aus meiner Sicht bei schwerenKapitalverbrechen wie z.B. Mord die Anwendung des Jugendstrafrechts , da es hier um einebewußte mit hoher krimineller Energie verbundene Vorsatztat geht und entsprechendeEinsichtsfähigkeit auch bei 16 - 21jährigen unterstellt werden kann.


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Strafmündigkeit

30.04.2006 um 13:53
>>>Aber wie bitte schön sollen 8 Jährige jemanden Vergewaltigen?lol<<<

Die warnoch jünger,weis nicht mehr wo es war wahrscheinlichlich das politikforum.de es stand innem rtikel wo aufgelistet wurde ds die täter immer jünger werden


der mit 8jahren war der jüngste bis heute.


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Strafmündigkeit

30.04.2006 um 13:53
@zaphod
was heisst das genau? wenn einer mit 10,11,12,13 einen unfall z.b. fahrradbaut, kann man ihn bestrafen, aber wenn er z.b. was gestohlen oder zerstört hat nicht,erst ab 14?


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Strafmündigkeit

30.04.2006 um 14:26
@sütcüü:
Ähm aber wie soll der 8 Jährige ein noch jüngeres Kind vergewaltigen?
Das Kind war doch noch garnich geschlechtsreif,also wäre das ziemlich schwer gewesenden Strulli von dem Kind da rein zu bekommen....


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Strafmündigkeit

30.04.2006 um 14:46
Ich weis auch nicht vieleicht ist bei jeden anders aber dasstand da allgemein das diegewalt grösser wird wens keine 8 jährigen sind könnens 11-12 jährige sein schlieslichbekommen die heute kinder und dazu gibts auch viele fälle.


meine frage istdroht dehen ne strafe?


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Strafmündigkeit

30.04.2006 um 14:49
Also wenn das Amis sind dann ja^^
Aber hier in Deutschland...k.a.
Also wenn dannwird die Strafe höchstens bis zum 14. Jahr verschoben.


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Strafmündigkeit

30.04.2006 um 16:02
@kahuna
das heißt, wenn ein Kind ab 7 einen Schaden verursacht oder mit 12 nenverschuldeten Unfall mit dem Radl baut ,kann es dafür zivilrechtlich haftbar gemachtwerden.
Strafrechtlich dagegen kann es nicht belangt werden.
Das geht erst ab 14und dann greift das Jugendstrafrecht.


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Strafmündigkeit

30.04.2006 um 16:09
Zur klarstellung:Zivilrechtlich bedeutet,der Geschädigte kann es verklagen und Ersatz desangerichteten Schadens verlangen.
Bestraft im Sinne des StGB kann es erst für Tatenwerden,die nach Vollendung des 14.Lebensjahres begangen wurden. Allerdings besteht fürdie Zeit vorher die Möglichkeit,daß das Vormundschaftsgericht besondere Maßnahmen(z.B.Heimunterbringung) anordnet.


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Strafmündigkeit

01.05.2006 um 23:13
Kinder mit 12-13 sind manchmal schom recht Dreist !

Frage ?
Sind nicht dieErwachsenen in der Erziehungspflicht ?
Wenn die Eltern nichts Taugen was also kanndann aus den Kindern werden.
Also wer sollte zur Rechenschaft gezogen werden?
Wirklich die Kinder?


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Strafmündigkeit

14.03.2023 um 13:46
Der Thread ist ziemlich alt. Hab kein neueren Gefunden, aufgrund der aktuellen Ereignissen und der letzten Geschnissen finde ich das die Strafmündigkeit auf jeden Fall auf 12 Jahren herabgesetzt werden muss ...!


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