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Kindermörder will Schmerzensgeld

679 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mörder ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Kindermörder will Schmerzensgeld

10.05.2006 um 21:24
@samael

richtig. hochsicherheitstrakt, keine chance auf rehabilitation.


hier muss ich den amis rechtgeben. obwohl das bei mir sehr selten der fallist.

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Kindermörder will Schmerzensgeld

11.05.2006 um 11:00
moin

euren argumenten zu folge
könntet ihr ebensogut der sharia recht geben

usa vs islam : so nah und doch so fern

buddel


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wurm_ ehemaliges Mitglied

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Kindermörder will Schmerzensgeld

11.05.2006 um 18:29
@buddel
deiner interpretation zufolge sind wir alle objektiv.


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Kindermörder will Schmerzensgeld

11.05.2006 um 22:17
@geraldo

Der Schmerzensgeldanspruch ...zivilrechtlicher Anspruch...StGB Normen verletzt ...Nichts anderes meinte ich damit!!! Und eine solcheVoraussetzung liegt hier schon mal nicht vor!
Natürlich liegt genau dieseVoraussetzung vor,oder glaubst Du,daß keine StGB-Norm verletzt wurde ? Mir fallen daeinige ein.

Ich sagte doch bereits, dass sich meine Differenzierungmaterieller/personeller Schaden auf einen falschen Zusammenhang bezog
Du redestDich auch grade raus wie Du ´s brauchst.Deine diesbezügliche Aussage auf S.30 war ganzklar und ganz klar falsch

Rechtsgutverletzung nicht auf das StGBbeschränkt.,....Ächz... aber im gegenständlichen Fall beschränkt es sich darauf, und vonnichts anderem reden wir hier. Wer lesen kann, ist eindeutig im Vorteil.
Undwer sich an seine eigene Argumentation erinnern kann erst recht .Ich zitiere mal;" keinMitverschulden einer ihn schädigenden unerlaubten Handlung außerhalb des 4. Titels desStGB ". Natürlich gibt es schädigende unerlaubten Handlung außerhalb des StGB und diesesind auch unter dem Mitverschuldensaspekt zu bewerten.Im vorliegenden Fall liegen jedoch,insoweit gebe ich Dir Recht ,die Hauptnormen im StGB-Bereich.


Nein, das tu ich nicht. Ein Mitverschulden wird hier nicht in Betracht kommen, weil esein solches nicht gibt.
Brilliante Argumentation,was nicht sein kann,das nichtsein darf ;) :Dl
Im Zivilrecht kommt immer ein Mitverschulden in Betracht.

BGH 7, 204 ---> BGHZ 7, 204
Tja wer denken kann ist klar imVorteil,Wenn wir vom Zivilrecht reden wird es ja wohl auch eine Entscheidung des BGH inZivilsachen sein,oder ??? Ne Randnummer auf jeden Fall mal gar nicht .

regelwidrigen Verlauf zu erkennen in der Lage bist,
die Theorie kommt nunwieder,genau wie deine "natürliche, absehbare und zulässige Abfolge" aus dem Strafrecht,hat aber mit der erheblich weiter gefassten zivilrechtlichen Zurechenbarkeit nix zutun.Du vermengst da mal wieder die Rechtsgebiete.So viel zum Thema Dilettantismus pur!

Dazu ein Beispiel aus der Praxis:
Für die Zuschauer eines Feuerwerks ist esauch keine natürliche, absehbare und zulässige Abfolge ,daß sie getroffen und verletztwerden,trotzdem hat die Rechtsprechung da Mitverschulden angenommen. Und die standen nurdabei.Um so schwerer wiegt es,wenn eine rechtswidrige Tat des Geschädigten dierechtswidrige schädigende Handlung hervorgerufen hat .
Das stellt dann erst rechteine Relevanz im Sinne einer Mitverschuldung dar. Die Äquivalenz für den Tatbestandsgibst Du ja inzwischen sogar selbst zu. und auch ,daß die Feststellung der Äquivalenz für die Rechtsfindung relevant ist. Ich gebe Dir in so fern Recht, als dies nichtnotwendigerweise in jedem Fall ein Verschulden indizieren muß, wenn jedoch ein solchenger Sachzusammenhang zwischen rechtswidriger Vortat und Schädigungshandlung besteht wieim vorliegenden Fall resultiert daraus sehr wohl ein eine Schadensminderung begründendesMitverschulden , denn denkt man die Vortat weg,wäre es auch nie zur schädigenden Handlunggekommen . Im übrigen ist hier natürlich auch das Schadensabwendungsmotiv desVerursachers für die Schmerzensgeldbemessung von Bedeutung.



relevante,schadensbedingte Beeinträchtigung von einer gewissen Schwere .... AberDu weißt ja aufgrund Deiner Vermessenheit ganz genau, dass es 5 Minuten Angst undüberdies eine selbst provozierte Situation im juristischen Sinne war
Ok,laß esne halbe Stunde gewesen sein,in der das Schwein ins Schwitzen kam, aber tatsächlichgefoltert hat ihn erwiesenermaßen keiner und provoziert hat er es durch die rechtswidrigegrausame Vortat .
im übrigen müssen schon schwerwiegendere, überprüfbare underkennbare Folgen vorliegen. Und du kannst mir nicht einreden,daß ein Typ,der ein Kindaus reiner Habgier entführt und kaltblütig umbringt plöztzlich nen Schaden für´s Lebenhat ,weil ihm mal einer Prügel androht.Das ist lachhaft und dazu brauch ich keinpsychologisches Gutachten.
Und wie gesagt,einfach mal schlecht schlafen reicht davielleicht für Psychologen aus,nicht jedoch für Juristen.

> Ahhh...weil's Juristen besser zu beurteilen wissen, was?
Im Zweifel ja. Die Psychologieist doch über den Status einer Hilfswissenschaft eh nicht hinausgekommen, wie sie uns beivielen als harmlos beurteilten Wiederholungstätern fast im Quartalsrythmus beweist.
Ein Gericht kann sich ein Urteil bilden aus eigener Sachkunde,Sachbeweisen,Urkunden,,Zeugen und sachverständigen Zeugen (das sind Gutachter), ist abernicht verpflichtet,ein bestimmtes Beweismittel zu präferieren.Im übrigen müssen imZivilverfahren die Parteien die Beweise beibringen.Wenn Gäfgen also ein entsprechendesGutachten volegt ,muß sich das Gericht zwar damit auseinandersetzen und es bewerten, aberauch nicht mehr.Wenn andere Zeugenaussagen (z.B.die der vernehmenden Beamten) oder auchdas Verhalten des Klägers gegen die im Gutachten getroffenen aussagen sprechen , kommtdem Gutachten zumindest kein höherer beweiswert zu .


Aber weitereDiskussion über ungelegte juristische Eier bringt uns hier nicht weiter.Warten wireinfach ab, mit welcher Begründung der Anspruch abgelehnt werden wird.

Und bis dahin viel Spass bei der Parallelwertung in der Laiensphäre.


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Kindermörder will Schmerzensgeld

11.05.2006 um 22:20
Manoman ... da wird einem ja schwindlig.

Kein Wunder das so viele Täter"ungestraft" davon kommen oder eher milde bestraft werden, wenn ich mir das ganze Chaosdurchlese.

Weiß eigentlich einer von euch (zaphod & geraldo) überhaupt noch wasPlan ist und worum es geht ???


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Kindermörder will Schmerzensgeld

11.05.2006 um 22:32
moin

und eine dritte partei würde noch etwas ganz anderes aus den gesetzestextenrauslesen können....

es ist gut,
das auch ein verurteilter straftäter nichtganz rechtlos ist.
denn sonst müssten wir noch weitere differenzierungen
in dieohnehin schon nur noch auf verweisen und fussnoten basierenden gesetze aufnehmen, wofürjetzt schon eines der längsten studienzeiten von nöten ist um am ende doch wie ein deppvor seinem ersten fall zu stehen.

buddel


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Kindermörder will Schmerzensgeld

11.05.2006 um 22:33
"das auch ein verurteilter straftäter nicht ganz rechtlos ist.
denn sonst müsstenwir noch weitere differenzierungen
in die ohnehin schon nur noch auf verweisen undfussnoten basierenden gesetze aufnehmen"

Darauf wollte ich ja hinaus ....


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Kindermörder will Schmerzensgeld

11.05.2006 um 22:39
moin

diese moralischen differenzierungen würden nicht halt machen.

waswürde mit einem manager geschehen, der die entlassung 10-tausender menschen bekanntgebenmüsste ?

der grad der entrüstung misst sich doch am wutaufschrei der menge, oder?

buddel


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Kindermörder will Schmerzensgeld

11.05.2006 um 22:41
moin

und am grad der entrüstung soll die gesetzgebung gemessen werden ?

buddel


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Kindermörder will Schmerzensgeld

11.05.2006 um 22:47
"der grad der entrüstung misst sich doch am wutaufschrei der menge, oder ? "

"und am grad der entrüstung soll die gesetzgebung gemessen werden ?"

DasKennzeichnet einen Mob und den Drang wieder in einer Art Lynchjustiz auszuarten ....

Es reicht schon oft genug in der Presse zu lesen.
Richter werden quasi"öffentlich" an den Pranger gestellt, aufgrund ihres Urteils.


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Kindermörder will Schmerzensgeld

11.05.2006 um 22:53
moin

ja
und damit der chefredakteur der bild nicht irgendwann malregierungsansprüche stellen kann,
ist es gut,
dass der täter gäfgen ebenso dentäter daschner wenigstens formal beklagen kann.

ein einfaches zeichen der stärkeeiner demokratie eines staates
hier mit gelassenheit und nicht mit medialen ergüssen
zu prüfen

buddel


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Kindermörder will Schmerzensgeld

11.05.2006 um 23:00
"ein einfaches zeichen der stärke einer demokratie eines staates
hier mitgelassenheit und nicht mit medialen ergüssen
zu prüfen "

Ist das so schwer???


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Kindermörder will Schmerzensgeld

11.05.2006 um 23:03
moin

siehste ja, was hier los ist ;)

buddel


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Kindermörder will Schmerzensgeld

12.05.2006 um 03:59
@zaphodB.:

Natürlich liegt genau diese Voraussetzung vor,oder glaubst Du,daßkeine StGB-Norm verletzt wurde ? Mir fallen da einige ein.

Ach, wirklich?Na, dann benenn sie mir - auf die bin schon mal tierisch neugierig. Wir sprechen hier vonDeiner behaupteten Mitverschuldung durch Verletzung von Rechtsnormen des StGB's durch denKläger, welche geeignet sind, seine zivilrechtliche Ansprüche zu mindern oder bereits imVorfeld des PKH-Verfahrens eine Abweisung begründen, schon vergessen?

Duredest Dich auch grade raus wie Du ´s brauchst.Deine diesbezügliche Aussage auf S.30 warganz klar und ganz klar falsch

ächz...die ich bereits einen Beitrag späterselber wegen einer Zusammenhangverwechslung als falsch eingeräumt hatte. Wie lange willstDu noch drauf rumreiten?

Natürlich gibt es schädigende unerlaubten Handlungaußerhalb des StGB und diese sind auch unter dem Mitverschuldensaspekt zu bewerten.

Wir diskutieren aber hier nicht generelles Recht, sondern das auf den hiergegenständlichen Fall in Betracht zu ziehende Recht, und darauf bezog ich meine Aussage.

Im Zivilrecht kommt immer ein Mitverschulden in Betracht.

Dusagst es: in Betracht, was grundsätzlich in zivilrechtlichen Schadensersatz- oderSchmerzensgeldansprüchen zu prüfen ist. Nur wird es im vorliegenden Falle keinMitverschulden geben, weil ein solches aus juristischer Sicht faktisch nicht gegeben ist.

die Theorie kommt nun wieder,genau wie deine "natürliche, absehbare undzulässige Abfolge" aus dem Strafrecht, hat aber mit der erheblich weiter gefasstenzivilrechtlichen Zurechenbarkeit nix zu tun.Du vermengst da mal wieder dieRechtsgebiete.

Ich vermenge da nix - mit meiner Argumentation desregelwidrigen Verlaufs wollte ich aufzeigen, dass der aus der unerlaubten Handlunggründende Schaden kein Korrektiv im Handeln des Geschädigten finden kann. Welches wäredenn ein solches? Einverständliche Fremdschädigung? Atypischer Kausalverlauf?Eigenverantwortliche Selbstschädigung (davon scheinst Du absurderweise auszugehen, undbewegst Dich somit selber im Strafrecht)? Fehlende Beherrschbarkeit durch denSchadensverursacher sprich höhere Gewalt? Wenn auch weiter gefasst, so finden imZivilrecht deshalb längst noch keine antonyme Rechtsannahmen statt, wie Du sie in einerabsurden Kausalität aufzeichnest.

Für die Zuschauer eines Feuerwerks ist esauch keine natürliche, absehbare und zulässige Abfolge ...

Blödsinn - genaudas Gegenteil zeigt die Rechtssprechung auf!
Dein Praxisbeispiel mit dem Feuerwerkkannst Du gleich wieder einpacken - das hier als analogen Vergleich einzubringen grenztan juristische Debilität oder Dir ist vielleicht nicht bewusst, dass wir uns hier in derdeutschen demokratischen Rechtsstaatlichkeit befinden, und nicht im Sudan oder im Iran.Vielleicht solltest Du mit Deiner "Juristerei" besser nochmal beim Grundgesetz anfangen.
Ein Feuerwerk wird seitens der Rechtssprechung als potentiell gefährlich betrachtet,was in dieser Einschätzung auch einem Geschädigten zugemutet und somit anspruchminderndein Mitverschulden zugerechnet wird. Für die Schmerzensgeldansprüche von Gäfgen ist dasanalog völlig belanglos. Oder gehst Du gar davon aus, dass er aufgrund seiner Tat mit demErfolg dieser schädigenden Handlung rechnen musste?

Um so schwerer wiegtes,wenn eine rechtswidrige Tat des Geschädigten die rechtswidrige schädigende Handlunghervorgerufen hat .

NEIN! Ich fass es nicht! Wie kannst Du nur solch eineSchlussfolgerung ziehen. Schwerer wiegen würde das nur, wenn eben eine Normverletzung desStGB's seitens des Klägers gegeben wäre, dahingehend, wenn diese in unmittelbarerKausalität zur schädigenden Handlung steht, was aber weder mittelbar noch unmittelbar derFall war. So etwas wäre aber in der Sache noch nicht mal theoretisch denkbar. Du kommstüber Deine blind angewandte Äquivalenztheorie nicht raus und abstahierst nichtrechtslogisch! Damit segelst Du - und speziell bei diesem Fall - an der Rechtspraxissowas von vorbei, wie es krasser nicht sein kann und läufst damit schlussendlich sogargegen rechtsstaatliche Prinzipien. Die von Dir gezogene praktische Äquivalenz ist absurd- es gibt sie schlicht nicht! Und würde es sie geben, so spräche unmittelbar die Fragenach der Adäquanz klar dagegen.

Die Äquivalenz für den Tatbestands gibst Duja inzwischen sogar selbst zu.

Ja, aber in der gegenständlichen Frage ebenim Sinne des Verfahrensrechts, nicht in der zivilrechtlichen praktischen Beurteilung desAnspruchs. Hier könnte ich Dich übrigens genauso zitieren: Du vermengst da mal wiederdie Rechtsgebiete., da die Äquivalenztheorie vordergründig im Strafrecht praktischeBedeutung hat.

...denn denkt man die Vortat weg,wäre es auch nie zurschädigenden Handlung gekommen

Hiiiiilfeeeeeee!!! NEIN! Genau so macht dasder Laienjurist oder einer, der noch in den ersten Semestern steckt, nämlich eineRechtstheorie oder einen Rechtsgrundsatz, von welchem er brandaktuell oder irgendwann malwas gehört hat, blind auf einen Sachverhalt anzuwenden, ohne aber offensichtlich dieTheorie oder den Grundsatz selber in seinem rechtspraktischem Wert verstanden zu haben.Dann kommen nämlich solch obskure Schlussfolgerungen auf, wie Du sie ziehst.
Wenn Dudiese Theorie schon verwenden willst, so hat die Vortat hier nur eineäquivalenztheoretische Bedeutung im Sinne des verfahrensrechtlichen Tatbestands, nichtaber in der Frage der Mitverschuldung.

Im übrigen ist hier natürlich auchdas Schadensabwendungsmotiv des Verursachers für die Schmerzensgeldbemessung vonBedeutung.

Ach ne! Und bitte wie willst Du juristisch eine zivilrechtlicheAnspruchsminderung damit begründen, insbesondere, da das Schadensabwendungsmotiv nichtschadensabwendend für den Geschädigten gedacht und obendrein eine unzulässige Handlungwar?

Ok,laß es ne halbe Stunde gewesen sein,in der das Schwein ins Schwitzenkam, aber tatsächlich gefoltert hat ihn erwiesenermaßen keiner und provoziert hat er esdurch die rechtswidrige grausame Vortat .

Eine Demütigung undTraumatisierung hält länger an, als nur ne halbe Stunde, und seine Tat ist davon absolutzu differenzieren.

Die Psychologie ist doch über den Status einerHilfswissenschaft eh nicht hinausgekommen, wie sie uns bei vielen als harmlos beurteiltenWiederholungstätern fast im Quartalsrythmus beweist.

Was in der Natur derUnberechenbarkeit der Seele/Psyche liegt, und nicht an der Wissenschaft selber. Aber sieist dennoch die einzig adäquate Wissenschaft, um diesen nicht unerheblichen Aspekt desMenschen in eine einigermaßen rationale Benennbarkeit fassbar zu machen. Juristen treffenihrerseits eine Beurteilung ausschließlich aus der rechtlichen Aktenlage und nicht aus"eigener Sachkunde" für welche sie aber nicht prädistiniert sind.

Warten wireinfach ab, mit welcher Begründung der Anspruch abgelehnt werden wird.

....oder angenommen wird ;)
wobei ich persönlich die Aussicht, was die Höhe desSchmerzensgeld angeht, auch als eher gering einschätze, da die deutscheSchmerzensgeldpraxis ohnehin generell sehr dürftig und noch entwicklungsbedürftig ist.

Und bis dahin viel Spass bei der Parallelwertung in der Laiensphäre.

....sagte er zu seinem Spiegelbild mangels entsprechendem Gegenübers :D


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Kindermörder will Schmerzensgeld

12.05.2006 um 04:13
@SamaelCrowley:

Weiß eigentlich einer von euch (zaphod & geraldo) überhauptnoch was Plan ist und worum es geht ???

Jo, doch - es geht schon noch. Aberhast Recht... die nötige Abstaktion birgt zugleich die Gefahr, Selbstzweck zu werden ;)


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Kindermörder will Schmerzensgeld

12.05.2006 um 04:20
Wie bei allen öffentlichen Prozessen darf der Staat sich der Öffentlichkeit nichtpreisgeben und ein Zeichen setzen damit jeder, wie soll ichs sagen "gefährdete" sofortmerkt: NICHT MIT UNS, SO NICHT und er nicht mal auf den Gedanken kommt ein Kind zuentführen! Wo kämen wir denn hin wenn man für Kindesentführung auch noch Schmerzensgeldbekommt??? Dann macht das doch jeder!
Dann trete ich deinen Hund tot und verlangeSchmerzensgeld weil ich mir den Fuss verstaucht hab!!!


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aniki ehemaliges Mitglied

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Kindermörder will Schmerzensgeld

12.05.2006 um 09:55
Aumann, so richtig begriffen hast du die Sache nicht, oder?


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Kindermörder will Schmerzensgeld

12.05.2006 um 13:34
@ Geraldo
Ohne persönlich werden zu wollen :
Erstens diskriminierst Du hierKinder bzw. Jugendliche :
„..Deinem Geschreibsel nach scheinste so etwa 12 bis 14Jahre alt zu sein - also ohnehin noch nicht ernst zu nehmen...“.

Und zweitenssolltest Du 'mal über Deinen Umgangston sinnieren :
'Och Kindchen... "
„ Du nixintelligent? Nix verstanden, was Geraldo geschrieben!“
„von solch geistigunterbelichtetem "Material", wie ihr Euch hier darstellt“.

Beides unterstreichtjedoch die ungeheure Arroganz mit der Du hier auftrittst,
und steht nicht unbedingtim Einklang mit Deinem angeblichem Intellekt.
An Deiner Stelle wäre ich sehrvorsichtig damit, hier anderen Dummheit oder Unreife vorzuwerfen.

AproposFolterandrohung, um die es hier ja geht:
IMHO dürfen juristische Ideologien NIEMALSdurch Menschenleben "erkauft" werden.


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Kindermörder will Schmerzensgeld

12.05.2006 um 14:20
@salomom:

hast Du Dir auch mal durchgelesen, auf welche "Argumente" ich indieser Weise reagierte? Du hast Recht, ein korrekter Umgangston ist das gewiss nicht,aber ich bin Mensch, wie jeder andere hier, und reagiere als solcher ebensowenig immernur stets sachlich oder sozialmoralistisch korrekt, wie eben jeder andere hier auch.

Ich diskriminiere keine Kinder, sondern geistige Ergüsse zu solchen Themen, dieeiner kindlich-naiven, oberflächlichen und eindimensionalen Betrachtungsweisegleichkommen und andererseits damit aber versuchen, eine ernstzunehmendegesellschaftsentwickelnde Meinung zu repräsentieren. Wir sind hier in einem Forum, wo dieeingestellte Meinung sich einer Auseinandersetzung zu stellen hat, nicht in einem bloßenMeinungs-Pinboard.

Arroganz projizierst Du da rein. Meine Äußerungen sind alsmeine Sichtweise zu sehen und wer sie als absolut auffasst, zieht sich selber einen Schuhan, den ich weder niemanden anzuziehen beabsichte noch dies überhaupt könnte.

IMHO dürfen juristische Ideologien NIEMALS durch Menschenleben "erkauft" werden.

Aber um eine juristische Ideologie als Selbstzweck geht's hier nicht,sondern um die Praktizierung einer Rechtslogik, welche der menschlichen Gemeinschaft auchin solchen Vorfällen unter Anwendung von jahrhundertelanger psychologischer,soziologischer, kultureller und politischer Erfahrungswerten noch am ehesten gerechtwird.


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Dieses Thema wurde von KittyMambo geschlossen.
Begründung: aktueller geht es hier weiter: Kindermörder Gäfgen verlangt 15 000 Euro Schmerzensgeld