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Das Gesetz gegen Diskriminierungen wirkt :(

81 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Gewalt, Rassismus, Diskiminierung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
derpate Diskussionsleiter
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Das Gesetz gegen Diskriminierungen wirkt :(

14.11.2006 um 12:39
Das Gesetz gegen Diskriminierungen wirkt - doch ganz anders als gedacht. Unternehmenklagen über Abzocker, die sich das Regelwerk zunutze machen. Für schutzbedürftigeMinderheiten dagegen haben sich die Bedingungen nicht verbessert.

DerStellenmarkt einer Tageszeitung ist eine nützliche Sache für jemanden, der Geld verdienenwill. Für Michael H. aus Düsseldorf zum Beispiel. Er hält Ausschau nach Jobangeboten, fürdie er unter Garantie nicht in Frage kommt.


Als ein Dortmunder Unternehmeneine "engagierte Sekretärin" suchte, fühlte sich H. gleich angesprochen. Er schickteseine Bewerbung ab; das Unternehmen antwortete erwartungsgemäß mit einer Absage. PerEinschreiben mit Rückschein gab H. am 24. Oktober den zweiten Brief zur Post. DieStellenbeschreibung, so belehrte er das Unternehmen, sei exklusiv an Frauen gerichtetworden, ein glatter Rechtsbruch. Er fühle sich als Mann diskriminiert. Nun steht eineEntschädigungsklage im Raum; es geht um drei Monatsgehälter.

Auch Jörg Hennigaus Berlin ist in ein neues lukratives Geschäftsfeld vorgestoßen. Als Fachanwalt fürArbeitsrecht bietet er Spezialseminare für Personalchefs an. Zum Preis von 427,50 Eurozuzüglich Mehrwertsteuer gibt es Kaffee, Kuchen und Tipps, worauf Arbeitgeber beim Umgangetwa mit Frauen und Behinderten jetzt zu achten haben. "Die Nachfrage ist sprunghaftangestiegen", freut er sich.

Und schließlich ist da noch dasBundesfinanzministerium in Berlin. Vor einigen Tagen stolperten die Beamten über einenParagrafen, von dem es bislang hieß, er brauche die Finanzbehörde nur am Rande zuinteressieren. Nun aber fürchten die Experten, dass sich in dem Paragrafen ein veritablesSchlupfloch zur Steuervermeidung verbergen könnte. Der Staatskasse drohten Ausfälle inMillionenhöhe.

Pseudo-Bewerber zocken um Schmerzensgeld, Personalchefs wappnensich gegen Frauen, Behinderte und Schwule, das Finanzministerium wittert einen neuenSteuertrick - ein junges Gesetz der Großen Koalition ist zu früher Blüte gereift. Geradeeinmal drei Monate ist es her, dass Union und SPD ein besonders bizarres Beispieleuropäischer Regulierungswut großzügig in den deutschen Rechtsalltag überführten. Es gehtum das Gesetz zum Schutz von Minderheiten in Deutschland: das "AllgemeineGleichbehandlungsgesetz", kurz AGG. Der Bonner Arbeitsrechtsprofessor Gregor Thüsingnennt es "Gesetzgebung auf Ikea-Niveau".

Wer damals vermutete, dasParagrafenwerk werde vor allem Prozesshansel auf den Plan rufen, die Bürokratie aufblähenund das bis dahin leidlich funktionierende Miteinander an den meisten Arbeitsplätzendurch ein Klima des Misstrauens ersetzen, darf sich mehr als bestätigt fühlen. Es istnoch schlimmer gekommen.

In den Jubelbilanzen, die die verantwortlichenPolitiker derzeit zum ersten Geburtstag der Großen Koalition vorbereiten, dürfte dasThema deshalb keine allzu große Rolle spielen. Bundeskanzlerin Angela Merkel gibt sichMühe, das Wort "Gleichbehandlungsgesetz" nicht in den Mund zu nehmen. ImBundestagswahlkampf hatte sie selbst noch von "Jobkiller" und "einem bürokratischenMonstrum" gesprochen. Zwischen Union und SPD wogte um das Gutmenschengesetz einmonatelanger Streit.

Tatsächlich hatte man ja gedacht, die Gleichstellung seihierzulande längst umfänglich geregelt. Artikel 3 des Grundgesetzes schreibt vor, dassniemand "wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache,seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischenAnschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden" darf. Allein zum Schutz von Behindertenfinden sich 86 gesetzliche Vorschriften.

Umso erstaunlicher war, mit wie vielHingabe und Liebe zum Detail sich die Große Koalition des Gleichbehandlungsgesetzesannahm. Bedenken des Ersten Parlamentarischen Unionsgeschäftsführers Norbert Röttgen("Die massivsten Angriffe auf die Vertragsfreiheit, die es in der Bundesrepublik jegegeben hat") waren wie weggeblasen. Anstatt die in Brüssel erdachten Richtlinien "einszu eins" umzusetzen, wie es im Koalitionsvertrag von Union und SPD hieß, peppte man dieEU-Vorgaben nach besten Kräften auf.

Und so haben deutsche Behörden und Betriebejetzt alle Hände voll zu tun, Antidiskriminierungsbeauftragte zu ernennen, die gesetzlichvorgeschriebenen Kummerkästen aufzuhängen und sämtlichen Mitarbeitern noch einmal ganzgenau zu erklären, dass Herrenwitze und Pirelli-Kalender im Büro verboten sind.

Juristen durchforsten Firmenbroschüren und Stellenausschreibungen nach neuerdingsillegalen Formulierungen wie "junges Team" (Diskriminierung von Älteren) oder "Bewerbungbitte mit Lichtbild" (Diskriminierung wegen Rasse oder Herkunft).

Kann einGesetz Diskriminierung unterbinden?


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Das Gesetz gegen Diskriminierungen wirkt :(

14.11.2006 um 12:47
Davon kann ich ein Liedchen singen. Wir müssen jetzt beruflich aufpassen wie dieErbsenzähler, damit wir ja keinen ablehnen weil er zum Beispiel zu alt ist (obwohl das ehselten vorkommt). Weil, er könnte ja uns vor den Kadi ziehen, weil wir in dem FalleAlterdiskriminierung betrieben haben.

Tja, dadurch tut sich eine ganz neueBranche auf, die in Amerika ihren Ursprung gefunden hat: Die Prozess - Industrie.

Das gabs zwar schon früher, als Männer sich auf Frauenausschreibungen beworbenhatten, und dann die Klage einreichten weil wegen ihres Geschlechts abgelehnt wurden;aber das AGG verleiht dem ganzen neue Dimensionen.

Naja, was solls.

P.s. Eine Forderung nach dem Lichtbild ist keine Diskriminierung sondern nach wie vorlegitim.


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Das Gesetz gegen Diskriminierungen wirkt :(

14.11.2006 um 12:52
Kann ein Gesetz Diskriminierung unterbinden?

Nein kann es nicht...
Es kannnur schaden anrichten! Tja wir pösen deutschen dürfen halt nich diskrimmienieren, sonstsind wir wieder die nazis vor der welt!

aber egal...

Ich hätte da malne Frage:

Werde ich diskrimminiert, wenn ich im Sportunterricht eine schlechtereNote in Fitness kriege als meine Mitschüler, weil bei mir die Körperlichen Bedingungen(Fitness) grade nicht gegeben sind?

Wenn ja...
hoffe ich für meine Lehrer,dass sie nicht allzubald Fitness machen...

Muahahahahahaha


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gsb23 ehemaliges Mitglied

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Das Gesetz gegen Diskriminierungen wirkt :(

14.11.2006 um 14:45
Kein Bild, kein Alter, kein Geschlecht, keine Nationalität. Keine Frage nach Behinderung,Vorstrafen, Schwangerschaft, Krankheiten.

Dürfen Bewerber noch ein Fotoschicken? Um Diskriminierungen aller Art zu verhindern, wirbelt dasGleichbehandlungsgesetz manches durcheinander. Stellenanzeigen wie "Wir suchenVerstärkung für ein junges, dynamisches Team" werden seltener.


Gleichbehandlungsgesetz

„Jung, dynamisch“ hat ausgedient


Essoll sich niemand mehr Hoffnungen machen, bei einer Bewerbung mit einem gewinnendenLächeln auf einem schicken Foto zu beeindrucken. Jedenfalls nicht, wenn er sich beimFrankfurter Energieversorger Süwag bewirbt. Lichtbild, Alter, Nationalität undFamilienstand - all dies wird geschwärzt, bevor die Bewerbung auf dem Tisch des Chefslandet. Anders, so sagt Heike Stintzing aus der Rechtsabteilung, gehe es in Zeiten desAllgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes gar nicht.


Sonst werde womöglich nochein abgelehnter Bewerber erfolgreich wegen Diskriminierung auf Schadensersatz klagen. Unddamit wirklich jeder sieht, daß die Süwag das Mitte August in Kraft getretene Gesetzernst nimmt, stand in einer Stellenanzeige in dieser Zeitung kürzlich schon, dieBewerbung für den Referentenposten beim Vorstand sei auf „ein Anschreiben, Angaben zuIhren Qualifikationen und bisherigen Tätigkeiten“ sowie einen Lebenslauf, der dem Gesetzentspreche, zu beschränken. Also: kein Bild, kein Alter, keine Nationalität, keinFamilienstand.


Drei Monatsgehälter Schadensersatz


Bewerbung:vieles wird geschwärzt
Was unbedarften Zeitgenossen vielleicht etwas weltfremderscheint, ist vom Gesetzgeber ausdrücklich so gewollt. Denn das nach heftigem Streitverabschiedete Gleichbehandlungsgesetz, das nicht mit den auf Frauenförderung zielendenGleichstellungsgesetzen zu verwechseln ist, will Diskriminierungen aller Art verhindern -und die Unternehmen wollen nun jeden Anschein vermeiden, daß sie dieser Vorgabe nichtfolgen. Angaben über die Nationalität zum Beispiel könnten Klagen nach sich ziehen, weiljemand meint, er sei nur wegen seines ausländischen Passes nicht genommen worden.


Kann die Firma hingegen bei einem Prozeß belegen, von der Nationalität desBewerbers nichts gewußt zu haben, hat es ein Kläger schwer. Angaben zum Familienstandwiederum könnten Homosexuelle auf den Gedanken bringen, in dem Unternehmen werdeihresgleichen diskriminiert. Fragen nach dem Alter schließlich könnten etwa denabgelehnten Bewerber eines reiferen Jahrgangs folgern lassen, hier habe nur die Jugendeine Chance. Das alles ist nicht ohne: Drei Monatsgehälter sind als Schadensersatz drin,wenn der Richter eine Diskriminierung erkennt, und in manchen Unternehmen geht schon dieAngst vor Leuten um, die sich nur bewerben, um gegen die Absage klagen zu können. InPersonalabteilungen wird gar von windigen Kanzleien geraunt, die Hartz-IV-Empfängervorschicken. Zumindest winkt dann Prozeßkostenhilfe.


So hat das neue Gesetzin vielen Unternehmen zu Änderungen in der Bewerbungspraxis geführt. BeimFlughafenbetreiber Fraport zum Beispiel muß bei Bewerbungen übers Internet nicht einmalmehr angekreuzt werden, ob jemand Frau oder Mann ist, wie Jürgen Jäckel, LeiterPersonalservice, berichtet. Beim Steigenberger-Konzern bietet man Bewerbern nach einerAbsage nicht mehr die Möglichkeit zu einem Telefongespräch an, bei dem bisher etwas mehrüber die Gründe für die Entscheidung verraten wurde, wie Andreas Elvers, „Direktor HumanResources“, sagt. Einhellig heißt es bei Fraport wie bei Steigenberger, Absageschreibenseien nun kurz und knapp - „bis an die Grenze der Unhöflichkeit“, wie Elvers meint. Dennein Satz wie jener, daß einem jüngeren Bewerber der Vorzug gegeben worden sei, wärewomöglich für einen Klagewilligen eine Steilvorlage. Versteht sich, daß auchBewerbungsgespräche kürzer werden, damit niemand in die Diskriminierungsfalle tappt. Nurnicht nach Kindern fragen, rät Elvers, ein Homosexueller könnte sich herabgesetzt fühlen.


Bewerbungsverfahren dokumentieren


Auch die Stellenanzeigenwerden wortkarger. „Junge, dynamische Führungskraft“ gesucht? Bloß nicht mehrhinschreiben, sagt Daniela Gramlich, Sprecherin der Nassauischen Sparkasse, allenfalls„Hochschulabsolvent“. „Wir suchen Verstärkung für ein junges, dynamisches Team“? Niewieder, meint man bei Steigenberger. „Junior Controller“ sei wohl noch erlaubt, aber nur,wenn im erläuternden Text klargemacht werde, daß sich das „Junior“ auf die Tätigkeit,nicht auf die Jugendlichkeit des Bewerbers beziehe.


Eine andere Frage istnoch, wie mit der vorhandenen Belegschaft umzugehen ist. Tarifverträge, bei denen einKriterium für Gehaltserhöhungen das Alter der Beschäftigten ist, gelten als mit dem neuenGesetz nicht vereinbar, weil dies als eine Benachteiligung der jüngeren Mitarbeiterverstanden werden kann, wie Hans Petermann sagt, Geschäftsführer der Industrie- undHandelskammer Frankfurt. Die Betriebszugehörigkeit hingegen dürfe weiterhin als Kriteriumherangezogen werden. Petermann registriert ein großes Interesse der Unternehmen. Vielessei aber noch unsicher, die Frage nach dem Umgang mit Bewerberfotos etwa. Die Kammer rateUnternehmern vorsichtig, zumindest nicht mehr ausdrücklich um ein Bild zu bitten. Amwichtigsten aber sei es, das gesamte Bewerbungsverfahren zu dokumentieren. Ob am Endeüberhaupt wirklich Menschen vor Gericht zögen, lasse sich noch nicht feststellen.Petermann glaubt aber, ein „Heer von Anwälten“ stehe schon Gewehr bei Fuß. Jürgen Jäckelvon Fraport sagt unumwunden, das Gesetz sei überflüssig, es koste nur Zeit und Geld.


Auf manches ist man auch in den Unternehmen erst nach und nach gekommen. So darfnach dem neuen Gesetz natürlich niemand nach einer Behinderung gefragt werden,einerseits. Andererseits verlangt aber ein anderes Gesetz, daß bei BewerbungenSchwerbehinderter die Schwerbehindertenvertretung hinzugezogen werden soll. Wie dennaber, wenn man von der Behinderung nichts wissen darf? Darüber hat man bei der Süwagheftig gegrübelt - wie auch über die Frage, ob in der Werbung für die eigenen Produktekünftig auch regelmäßig ältere Menschen und Dunkelhäutige abgebildet sein sollten. Sonst,meint die Gleichbehandlungsbeauftragte Stintzing, sage am Ende noch ein abgelehnterBewerber, daß das Unternehmen ausschließlich auf junge Leute oder gar nur auf Deutschesetze, sehe man ja sogar schon an seinen Prospekten.

Text: F.A.Z.,26.10.2006/Von Manfred Köhler


Den Perfektionismus in seinem Lauf hält hierin Deutschland niemand auf! ;)

Gruß


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Das Gesetz gegen Diskriminierungen wirkt :(

14.11.2006 um 14:52
lächerlich


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Das Gesetz gegen Diskriminierungen wirkt :(

14.11.2006 um 14:53
was soll man denn dazu noch sagen?
wahrscheinlich kommt bald ein mann der klagt, weiler keine
kinder gebären kann.


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aniki ehemaliges Mitglied

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Das Gesetz gegen Diskriminierungen wirkt :(

14.11.2006 um 15:19
Der will dann Loretta heißen... :D


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14.11.2006 um 15:21
Ich finds geil


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Das Gesetz gegen Diskriminierungen wirkt :(

14.11.2006 um 16:38
Hallo Ihr Lieben!
Ja kann Euc hda nur Recht geben! Das Gesetz wirkt! Nur nicht so wieman es sich erhofft hatte. Ich bin mit Stellenausschreibungen etc. betraut und jetztbedeutet dies mehr als nur schnell eine Ausschreibung zu gestallten.
Gerade alsArbeitgeber des öffentlichen Dienstes gehen wir davon aus, dass sich einige Schmarotzerdie Stellenausschrebungen sehr genau ansehen werden, nur mit dem Hintergrund eventuellklagen zu können und damit Geld zu verdienen. Und worauf läuft es hinaus? Wir schreibenunsere Stellen nur noch "sehr allgemein" aus. Da noch die "erfahrere Fachkraft mitDurchsetzungsvermögen" zu bekommen wird schwer. Denn schon an der verlangten Erfahrungkönnte man sich stören, da diese längere Berufserfahrung voraussetzt und somit jüngereArbeitnehmer benachteiligt würden. Also schreiben wir einfach viele Stellen nicht mehraus und versuchen sie intern zu besetzen. Ob das so gewollt ist, möchte ich bezweifeln.
Der Eifelyeti!


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Das Gesetz gegen Diskriminierungen wirkt :(

14.11.2006 um 17:15
Super, mal sehen wann jemand aus - sagen wir mal - Hamburg gegen eine Firma in - sagenwir mal - Karlsruhe klagt mit der Begründung:
"Der Firmenstandort benachteiligtBewerber aus größerer Entfernung." :-(

Wahrscheinlich gibt es bald nur nochStellenanzeigen mit dem Text:
"Wir haben eine Stelle frei, Bewerbungen bitte an..."

CU m.o.m.n.


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Das Gesetz gegen Diskriminierungen wirkt :(

14.11.2006 um 18:17
Tatsächlich hatte man ja gedacht, die Gleichstellung sei hierzulande längst umfänglichgeregelt. Artikel 3 des Grundgesetzes schreibt vor, dass niemand "wegen seinesGeschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat undHerkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligtoder bevorzugt werden" darf. Allein zum Schutz von Behinderten finden sich 86 gesetzlicheVorschriften.

Kann ein Gesetz Diskriminierung unterbinden?


LOL,LOL Und nochmals LOOOOOOOOOOOOOOOOL

Wer sich auf solche Gesetze verlässt, hatverloren.


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Das Gesetz gegen Diskriminierungen wirkt :(

14.11.2006 um 18:26
junges Team" (Diskriminierung von Älteren) oder "Bewerbung bitte mit Lichtbild"(Diskriminierung wegen Rasse oder Herkunft).

wie krank..mal wieder von den amisabgeuckt


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Das Gesetz gegen Diskriminierungen wirkt :(

14.11.2006 um 18:56
>>> Eine Forderung nach dem Lichtbild ist keine Diskriminierung sondern nach wie vorlegitim.

Aber kann ich da nicht diskriminiert werden ?
Hab meine wurzeln inAfrika/Asien hab kein Brad Pitt aussehen ...


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14.11.2006 um 19:20
deswegen wurde die bibel auch umgeschrieben,nun heisst es jesus und seine jünger undjüngerin


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14.11.2006 um 19:31
>>Also: kein Bild, kein Alter, keine Nationalität, kein Familienstand. <<

Da können Bewerber ja richtig Geld sparen ,wenn die keine Bilder mehr machenmüssen


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derpate Diskussionsleiter
ehemaliges Mitglied

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Das Gesetz gegen Diskriminierungen wirkt :(

14.11.2006 um 19:54
Link: www.agg-hopping.de (extern) (Archiv-Version vom 16.11.2006)

Archiv zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)


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Das Gesetz gegen Diskriminierungen wirkt :(

15.11.2006 um 08:30
@ derPate
Danke für den Link!
Der Eifelyeti


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Das Gesetz gegen Diskriminierungen wirkt :(

15.11.2006 um 09:59
Vergiss die ehrliche Arbeit und klag deine Rechte ein da kannst du viel mehr Geld mitmachen....Abzocker wird demnächst Ausbildungsberuf.


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Das Gesetz gegen Diskriminierungen wirkt :(

15.11.2006 um 14:23
Da das Gesetz nun früchte trägt,könnte ich eigentlich doch mal die werbebrancheverklagen..die kommen immer mit englischen slogans,auch an schaufenstern..

dasteht dann nicht zu verkaufen sondern For Sale..oder Werbeslogans wie;Come in and findout..Come to where the flavor is usw...

es war vor kurzen eine umfrage vonRTL,die wenigsten wussten was es auf deutsch heisst..

Da könnten sich doch aucheinige diskriminiert fühlen,weil se nicht der englischen sprache mächtig sind...

oder wäre das nicht einklagbar?


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Das Gesetz gegen Diskriminierungen wirkt :(

16.11.2006 um 08:33
Aber kann ich da nicht diskriminiert werden ?
Hab meine wurzeln in Afrika/Asienhab kein Brad Pitt aussehen ...


Nein, weil ein Lichtibild einfachBestandteil einer ordentlichen Bewerbung ist. Man könnte ja auch wegen seinem Lebenslaufdiskriminiert werden, trotzdem ist es ein wichtiger Aspekt.


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Das Gesetz gegen Diskriminierungen wirkt :(

16.11.2006 um 13:56
Ich scheiss auf dieses Gesetz - ganz ehrlich.

Mir schreibt niemand vor, gegenwen ich hetze oder wen ich, wenn überhaupt, diskriminiere!


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