Politik
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Quotenregelung verfassungswidrig !

86 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Frauen, Männer, Gleichberechtigung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
schtabea Diskussionsleiter
ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Quotenregelung verfassungswidrig !

01.09.2009 um 11:16
Für mich kann es keinen klareren Verstoß gegen das Grundgesetz geben als die Quotenregelung, und ich wundere mich, daß die meisten Menschen das einfach so akzeptieren.

Grundgesetz, Artikel 3: Niemand darf aufgrund seines Geschlechtes bevorzugt oder benachteiligt werden.

Genau das ist aber Ziel und Zweck der Quotenregelung. Die besagt, daß bei gleich guter Qualifikation Frauen ZWINGEND zu bevorzugen sind. Begründet wird das Ganze damit, daß in der Vergangenheit Frauen benachteiligt worden sind, also tut man jetzt Frauen bevorzugen ("positive Diskriminierung").

Das aber ist unmöglich in einem Rechtsstaat, der Rechtsstaat kennt keine Sippenhaft. Warum werde ich als 22-jähriger Mann dafür bestraft, daß möglicherweise in der Generation vor mir Frauen benachteiligt worden sind?
Außerdem: Das Grundgesetz billigt die Grundrechte (=Menschenrechte, Artikel 1-19 GG) jeder EINZELPERSON zu. Im Grundgesetz steht nicht etwa: Keine Gruppe darf aufgrund von Geschlecht (Herkunft,Religion etc....) benachteiligt werden. Sondern im Grundgesetz steht: NIEMAND darf bevorzugt oder benachteiligt werden. Niemand=Kein einziger Mensch.

In jedem einzelnen Fall, bei dem die Quotenregelung zur Anwendung kommt, wird gegen das Grundgesetz verstoßen. Und zwar gegen den wichtigsten Teil des Grundgesetzes: Die Grundrechte, die Menschenrechte. Warum nehmen wir das hin?

Anzeige
2x zitiertmelden

Quotenregelung verfassungswidrig !

01.09.2009 um 11:57
@schtabea
Zitat von schtabeaschtabea schrieb:Warum nehmen wir das hin?
Weil man sowieso nichts dagegen machen kann.

Nenn' mir mal ein Beispiel der letzten 10 Jahre in der Demonstrationen, Unterschriftensammlungen etc. gegen ein kommendes Gesetz oder gegen einen Missstand im Land irgendetwas gebracht haben.


1x zitiertmelden

Quotenregelung verfassungswidrig !

01.09.2009 um 12:44
@schtabea
Hallo,
die Quotenregelung besagt keineswegs, daß Frauen bevorzugt werden müssen,

vielmehr besagt sie, daß jeweils das Geschlecht bevorzugt werden muß, welches bisher in der jeweiligen Position in der Minderheit ist.
Wenn es also in einem Beruf mehr Frauen gibt, zb
Krankenschwester, Hebamme, Kindergärtnerin, Sekretärin, Grundschullehrerin, Friseurin, usw.

dann muß bei gleicher Eignung ein Mann bevorzugt werden.
viele Grüße,
sandra


melden

Quotenregelung verfassungswidrig !

01.09.2009 um 12:52
@schtabea
Zitat von schtabeaschtabea schrieb:Grundgesetz, Artikel 3: Niemand darf aufgrund seines Geschlechtes bevorzugt oder benachteiligt werden.
Das geschieht allerdings bereits im großen Umfang - deswegen wurden auch die Quoten erschaffen. Die Quotenregelung wirkt der Diskriminierung entgegen und stellt sicher, dass weibliche Bewerber die gleichen Chanzen bekommen, wie die männlichen. (Man beachte, dass die Quoten nie (!) über 50% hinausgehen.

Diejenigen, die weiterhin von der gesellschaftlichen (noch weitgehend akzepiterten) Frauendiskriminierung profitieren wollen, regen sich darüber natürlich auf und pochen auf den Artikel 3 - was jedoch in sich absolut unlogisch ist.


melden
schtabea Diskussionsleiter
ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Quotenregelung verfassungswidrig !

01.09.2009 um 13:07
@sandra.31

1. Was Du sagst stimmt einfach nicht, die Quotenregelung gilt definitiv niemals umgekehrt! Kannst du mir auch nur ein einziges Beispiel nennen für deine Behauptung?
In den Bereichen Kita, Kindergarten, Grundschule liegt der Frauenanteil bei über 90%, deshalb wäre es auch für die Kinder wünschenswert, wenn sie ein paar mehr männliche Bezugspersonen hätten, doch hier gilt die Quotenregelung eben nicht.

2. Selbst wen Du Recht hättest: Es ist immer noch ein Verfassungsbruch, in jedem einzelnen Fall: "Niemand darf aufgrund seines Geschlechtes benachteiligt werden" .


melden

Quotenregelung verfassungswidrig !

01.09.2009 um 13:09
Dazu gab es doch bereits ein Gerichtsurteil, indem ein männlicher KLäger unterlag. Alles also rechtens.


melden

Quotenregelung verfassungswidrig !

01.09.2009 um 13:20
Eine Korrektur an Deinem Beitrag, schtabea: In Artikel 1 - 19 sind nicht ausschließlich MENSCHEN-, sondern auch BÜRGERrechte festgelegt. Grundrechte sind nicht automatisch gleich Menschenrechte.

Ansonsten ist meine Meinung: Hätte man keine Quotenregelung eingeführt, hätte man sich damit für eine Unterstützung der patriarchischen Gesellschaftsordnung entschieden und gegen eine Unterstützung der dann weiterhin (und damit nicht nur geschichtlich) problematischen Stellung der Frau.
Trotzdem eine kritische Sache. Aber eine bessere Lösung hätte ich auch nicht parat. Denn es einfach so zu belassen wie es eben ist (also die faktisch fehlende Gleichheit in Bezug auf die (strukturell bedingten) Möglichkeiten der Frau zu akzeptieren), ist für mich keine Lösung.


melden

Quotenregelung verfassungswidrig !

01.09.2009 um 13:27
Ob in den entsprechenden Bereichen (öffentlicher Dienst usw.) noch "regelmäßig" diskriminiert wird, sei mal dahingestellt. Mein Gerechtigkeitsempfinden schlägt jedenfalls Alarm, wenn bei Partei XY die Ämter paritäisch besetzt werden sollen, die Basis (also die Politik-Engagierten in der Partei) aber weit mehr mehr als 50% aus Männern besteht. Mag aber auch Ansichtssache sein.

Das Berufen auf Artikel 3 ist jedoch keineswegs unlogisch. Er sorgt dafür, dass in jedem einzelnen Fall eine Abwägung stattfinden müsste/muss.
Beispiel: Millionärsgattin will sich ein paar Kröten nebenher verdienen und bewirbt sich auf eine Stelle. Auf die selbe Stelle bewirbt sich ein alleinerziehender Vater, der das Geld wirklich nötig hat um seine 3 Kinder zu versorgen. Millionärsgattin bekommt den Job, weil noch keine 50/50 Verteilung erreicht ist.
Dieses Beispiel zeigt, dass STARRE Regelungen, die alle anderen Faktoren außer Acht lassen, nur schwerlich mit dem Grundgesetz vereinbar sind, denn der Nachteil für den Vater ist hier allein aufgrund seines Geschlechts gravierend. Frauen ZWINGEND zu bevorzugen kann also kaum der Sinn sein, da gibt es noch einige andere Faktoren, die beachtet werden müssen.
Ich halte wenig von "positiver Diskriminierung" (eigentlich ein Widerspruch in sich) und würde daher eher versuchen auf wirtschaftliche Anreize zu setzen.


melden

Quotenregelung verfassungswidrig !

01.09.2009 um 13:35
Naja, diese ZWINGENDE Bevorzugung der Frau, auf der hier so herumgeritten wird, entspricht meines Wissens nach ohnehin nicht der (rechtlichen) Realität.
Es darf auch auf Eignung hinsichtlich der Person des Bewerbers abgestellt werden, wenn es um die Entscheidung zwischen Mann oder Frau bei gleicher Befähigung geht. Und das ist ja nun wieder eine Klausel, die das Ganze so ziemlich unüberprüfbar macht...


melden

Quotenregelung verfassungswidrig !

01.09.2009 um 13:48
Eiszeit

Beispiele für "zwingende" Bevorzugung sind sogenannte absolute Quoten, wo eben 50% durch Frauen besetzt werden müssen und die Plätze ansonsten leer bleiben. Dies ist natürlich eine recht extreme und umstrittene Form, weil es nur aufgrund des Geschlechts verhindert, dass Männer einen Platz ergattern können.
Aber ich stimme dir zu, dass es in der Realität wohl eher seltener auftritt als die anderen Formen.


melden
schtabea Diskussionsleiter
ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Quotenregelung verfassungswidrig !

01.09.2009 um 13:56
@ rottenplanet
@ Eiszeit

Ihr geht beide nicht auf meine Argumentation ein. Ist die Quotenregelung aus Eurer Sicht verfassungskonform ? Artikel 3 besagt: NIEMAND darf aufgrund seines Geschlechts benachteiligt werden. Der Mann in meinem Beispiel wird nachweislich, konkret, absichtlich und per Gesetz wegen seines Geschlechtes benachteiligt. Er hat niemals davon profitiert, daß in der Vergangenheit möglicherweise Männer bevorzugt worden sind.
Im Grundgesetz steht nicht: Keine Religion, Kein Geschlecht etc. darf benachteiligt werden. Sondern da steht: NIEMAND darf aufgrund von Religion oder Geschlecht benachteiligt werden. Genau das passiert aber in meinem Beispiel und in jedem einzelnen Fall, in dem die Quotenregelung angewendet wird.
Auch wenn es aus Eurer Sicht für eine gerechte Sache ist: Man darf deswegen das Grundgesetz nicht aushebeln.


melden

Quotenregelung verfassungswidrig !

01.09.2009 um 13:59
schtabea

Das Problem dabei ist Artikel 3, 2

"(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."

Es stehen sich also mitunter verschiedene Regelungen gegenüber. Das ist auch der Grund, wieso STARRE Regelungen so umstritten sind. Ob das letztendlich rechtens ist oder nicht, darüber kann man natürlich immer noch streiten :)


melden

Quotenregelung verfassungswidrig !

01.09.2009 um 14:02
schtabea... Du kannst aber auch als Staat nicht zusehen, wie eine Gruppe benachteiligt ist, wegen irgendwelcher strukturellen Bedingungen. Das ist dann eben so verfassungswidrig, weil es nämlich einen Auftrag gibt, für Gleichberechtigung zu sorgen. Vllt. ist der Dir ja aufgefallen als Du den Artikel 3 des Grundgesetzes gelesen hast. Absatz 2 einmal bitte ganz lesen.
Ich sagte ja aber auch, dass es eine problematische Sache ist... aber es gibt ja genügend (ich nenne es mal:) "Öffnungsklauseln", die die Quotenregelung sozusagen "durchlässig" (und damit auch verfassungskonformer) machen. Ohne mich nun damit genauer auseinandergesetzt zu haben.


melden

Quotenregelung verfassungswidrig !

01.09.2009 um 14:03
öhm, ja, oder auch kurz: Ich stimme Xedion65 zu

;)


melden

Quotenregelung verfassungswidrig !

01.09.2009 um 14:04
@Bukowski
Zitat von BukowskiBukowski schrieb:Nenn' mir mal ein Beispiel der letzten 10 Jahre in der Demonstrationen, Unterschriftensammlungen etc. gegen ein kommendes Gesetz oder gegen einen Missstand im Land irgendetwas gebracht haben.
Hört sich nach ner Scheindemokratie an!


melden

Quotenregelung verfassungswidrig !

01.09.2009 um 14:08
"Hört sich nach ner Scheindemokratie an!"

Man nennt das auch: Parteiendiktatur ^^


melden
yoyo ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Quotenregelung verfassungswidrig !

01.09.2009 um 14:12
Übrigens verdienen Frauen im gleichen Beruf immer noch weniger als Männer ;)

Im Grunde ist es dasselbe Problem wie mit der Förderung der Minoritäten in den USA. Da fragen auch oft Weiße, was sie dafür können, dass ihre Vorfahren Sklaven gehalten haben ^^


1x zitiertmelden

Quotenregelung verfassungswidrig !

01.09.2009 um 14:13
@schtabea


Artikel 3 GG

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.


(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.


(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.


Das GG wird weder hintergangen, noch irgendjemand diskriminiert. Es wird lediglich denen eine gerechte Chance zugesichert, die stark benachteiligt sind.


1x zitiertmelden
schtabea Diskussionsleiter
ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Quotenregelung verfassungswidrig !

01.09.2009 um 14:19
@ Eiszeit

Du hast Recht, das Gesetz schreibt bei gleicher Qualifikation nicht zwingend die Einstellung der Frau vor. Von einer Freundin weiß ich aber, wie die Praxis aussieht. Auf eine Stelle bewerben sich in der Regel viele Männer und Frauen, jeweils 20 z.B. Von diesen Bewerbern erfüllen die meisten auch die in der Ausschreibung geforderten Qualifikationen, sonst würden sie sich nicht bewerben. Bleiben also jeweils 15, 10, mindestens 5 Männer und Frauen übrig. Nun verfügt jede Behörde per Gesetz zwingend über eine Gleichstellungsbeauftragte, und es ist wiederum zwingend, daß die Gleichstellungsbeauftragte über laufende Bewerbungsverfahren informiert wird (Oft, aber nicht zwingend, wird sie bei Bewerbungsgesprächen sogar hinzugezogen, weil der Personalchef von vorneherein Ärger vermeiden möchte)
Zusammenfassung: In der Behörde arbeiten aktuell 55 Männer, 45 Frauen. Es gibt 5 weibliche gut qualifizierte Bewerberinnen, 5 männliche gut qualifizierte Bewerber, einen Personalchef oder Chefin und eine Gleichstellungsbeauftragte.
Ich brauche wohl nicht zu erläutern, wer in dieser Konstellation eingestellt wird, die Chance der 5 Männer ist sehr gering. Das ist die Praxis.


1x zitiertmelden

Quotenregelung verfassungswidrig !

01.09.2009 um 14:45
@schtabea
Zitat von schtabeaschtabea schrieb:Ich brauche wohl nicht zu erläutern, wer in dieser Konstellation eingestellt wird, die Chance der 5 Männer ist sehr gering. Das ist die Praxis.
Du kannst dir aber vielleicht auch denken, was ohne die Quotenregelung geschieht. Der Chef (oder die Chefin) wird sich fragen, wie es mit Kindern aussieht. Wie stehen die Chancen, dass die Frau wegen Kindern häufiger fehlt? Was ist mit Schwangerschaften? Diese Fragen werden zwar nicht ausgesprochen, aber sie sind definitiv Teil der Auswahlentscheidung. Und dann sind die Chancen der Frauen sehr gering.

mfg, Ronny


melden

Quotenregelung verfassungswidrig !

01.09.2009 um 14:47
yoyo
Zitat von yoyoyoyo schrieb:Übrigens verdienen Frauen im gleichen Beruf immer noch weniger als Männer"
Das ist ein Gebiet, um welches sich auch viele Mythen ranken. Im gleichen Beruf bei identischem Humankapital in der selben Firma fallen diese Unterschiede nämlich praktisch nicht mehr ins Gewicht - oder anders, der Gehaltsunterschied hat kaum etwas mit Diskriminierung zu tun, eher mit verschiedenen Ausgangslagen der Geschlechter. DAGEGEN mit Quoten vorzughenen halte ich für unsinnig, vielmehr sollte es wirtschaftliche Anreize geben, die dies ausgleichen.

rottenplanet
Zitat von rottenplanetrottenplanet schrieb:Es wird lediglich denen eine gerechte Chance zugesichert, die stark benachteiligt sind.
Das dumme daran ist leider, dass mitunter auch denen eine "gerechte" Chance zugesichert wird, die eben nicht benachteiligt sind - nur aufgrund ihres Geschlechtes. Und dann handelt es sich durchaus um Diskirminierung. Quoten sind daher immer mit Vorsicht zu genießen.


Anzeige

melden