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Grundgesetz Artikel (1)

36 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Menschenwürde ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
delay Diskussionsleiter
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Grundgesetz Artikel (1)

28.09.2010 um 22:26
Die Würde des Menschen ist unantastbar.

Was sagt dieser Satz aus? Was ist die Menschenwürde? Was hat dieser Grundsatz für einen Sinn?

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Grundgesetz Artikel (1)

28.09.2010 um 22:28
Wikipedia: Menschenwürde#Definition des Bundesverfassungsgerichts


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Grundgesetz Artikel (1)

28.09.2010 um 23:05
@rottenplanet

Gemäß des Sozialprinzip lese ich eigentlich aus dem Link lediglich das dafür zu sorgen ist dass jeder überleben sollte. Das sind doch mal völlig neue Maßstäbe für die Berechnung von Leistungssätzen für die Zukunft....


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Grundgesetz Artikel (1)

28.09.2010 um 23:13
@Valentini

Lies dir den Abschnitt über "Menschenwürde als Summe aller Grund- und Menschenrechte" durch.


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Grundgesetz Artikel (1)

28.09.2010 um 23:18
@rottenplanet

Abgesehen davon das es die Darstellung eines Wiki-Users ist, bleibt festzuhalten dass keine Zahlen zu finden sind. Selbst beim Thema Arbeit und Lohn wir man lediglich auf eine allgemeine Definition verwiesen.


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Grundgesetz Artikel (1)

28.09.2010 um 23:26
@Valentini

Grund- und Menschenrechte sind eigentlich keine Darstellungen eines Wiki-Users


Hier, noch ein Auszug aus der selben Quelle:

Sich aus der Menschenwürde ergebende Verbote

Zugleich ergeben sich aus der Menschenwürde Verbote, wie das, der entwürdigenden Bestrafung. So ist beispielsweise die Todesstrafe in Deutschland durch Bundesverfassungsrecht abgeschafft (Art. 102 GG).

Das Grundgesetz schließt eine erniedrigende Behandlung von Menschen durch staatliche Organe als unvereinbar mit deren Würde aus. Nach der Objektformel darf keine Person zum bloßen Objekt der Staatsgewalt herabgewürdigt werden, insofern ihre Subjektqualität damit infrage gestellt wird (vergleiche Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1970, BVerfGE 30,1). Die grundlegenden Voraussetzungen individueller und sozialer Existenz des Menschen müssen Adresse vom Staat garantiert werden (vergleiche Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juni 1977, BVerfGE 45,187).
Zitat von ValentiniValentini schrieb:bleibt festzuhalten dass keine Zahlen zu finden sind. Selbst beim Thema Arbeit und Lohn wir man lediglich auf eine allgemeine Definition verwiesen
Natürlich sind da keine Zahlen zu finden. :)


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Grundgesetz Artikel (1)

28.09.2010 um 23:27
@rottenplanet

Siehste, und die wird wiederum vom Staat definiert also ist alles in bester Ordnung ;)


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Grundgesetz Artikel (1)

28.09.2010 um 23:33
@Valentini ,

ich glaube du verwechselst mich mit irgendeinem User, der sich am Hartz 4 Thread beteiligt... weil ich irgendwie nicht verstehe, worauf du eigentlich hinaus willst. ;) :)


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Grundgesetz Artikel (1)

28.09.2010 um 23:47
@rottenplanet

Nein nein, die
Höhe individueller und sozialer Existenz
wir dann also vom Staat definiert und somit ist doch alls ok


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Grundgesetz Artikel (1)

29.09.2010 um 14:26
@delay
@rottenplanet
@Valentini
würde - zuerst empfinde ich persönlich jedem gegenüber - ob dreckig, sauber, stinkig, parfümiert, zerlumpt, elegant, zerknittert, gebügelt .. .

ich kann mit jedem an einem tisch sitzen oder unterm sternenhimmel

was ich ja auch praktiziere

im grundgesetz ist es also festgeschrieben, die unantastbarkeit

die frage bleibt: wie würdigt der einzelne den menschen an seiner seite?

gibt er dieses 1. Grundgesetz auch so weiter?


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Grundgesetz Artikel (1)

29.09.2010 um 14:33
@delay
Ach ja, ich sehe meine Würde in der BRD so oft verletzt, noch öfter die der anderen, man muss nur mal durchs Privatfernsehen schalten, wo eine Frau mit Ti**en von der Größe von Riesenkürbissen diese einem Dieter Bohlen auf den Tisch pfeffert, und ein nicht weniger dekadentes Publikum dazu johlt, und diese Frau dann als talentiert tituliert wird. (PS Ich habs mir nicht freiwillig angesehehn)


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Grundgesetz Artikel (1)

29.09.2010 um 14:53
Irgendwie hat dieses Gesetz keinen Sinn. Dass jeder Mensch eine Würde hat, ist klar. Doch zu viele halten sich nicht daran, die Würde seiner Mitmenschen zu würdigen. Sowohl Politiker, bestimmte Arbeitgeber oder auch der "normale" Mensch.


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Grundgesetz Artikel (1)

29.09.2010 um 16:07
@Valentini ,

ich weiß immer noch nicht worauf du hinaus willst und wieso du das Geschriebene an mich adressierst. Du hast wohl gestern eine Überdosis Allmystery abbekommen. :) -


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Grundgesetz Artikel (1)

29.09.2010 um 17:34
Hier sind doch mal ein paar schöne Definitionen:

Wikipedia: Menschenwürde


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Grundgesetz Artikel (1)

29.09.2010 um 23:23
@Mephi
Ach ja, ich sehe meine Würde in der BRD so oft verletzt, noch öfter die der anderen, man muss nur mal durchs Privatfernsehen schalten, wo eine Frau mit Ti**en von der Größe von Riesenkürbissen diese einem Dieter Bohlen auf den Tisch pfeffert [...]
Ein Eingriff in ein Grundrecht kann prinzipiell nur von seiten des Staatens entweder individuell durch einen Verwaltungsakt oder generell durch ein Gesetz erfolgen. Was du schilderst stellt keinesfalls einen Eingriff in deine Menschenwürde dar.

@delay

Den Schutzbereich der Menschenwürde (MW) zu bestimmen bereitet Schwierigkeiten in mehrfacher Hinsicht:

-MW ist ein Begriff, der durch zweieinhalbtausend Jahre Philosophiegeschichte geprägt ist
-Unter welchen Umständen die MW verletzt ist, lässt sich nicht generell sagen, sondern immer nur in Ansehung des konkreten Falles.
-Schließlich gibt das Verhältnis der MW zu den anderen Grundrechten Probleme auf. Insbesondere fragt sich, worin neben etwa dem Recht auf Leben, den Gleichbehandlungsrechten oder der Gewissensfreiheit das Eigenständige der Gewährleistung der MW liegt.

Es gibt besonders zwei Auffassungen darüber, wie sich der Schutzbereich des Art 1. Abs. 1 positiv bestimmen lässt. Nach der einen lässt sich MW fassen als dem Menschen von Gott oder der Natur mitgegebener Wert. Diese sog. "Mitgifttheorie" versteht sich in der Tradition der christlichen Naturrechtslehre und der Philosophie Kants.

Nach der "Leistungstheorie" ist das Entscheidende der MW die Leistung der Identitätsbildung: der Mensch hat seine Würde aufgrund seines eigenen selbstbestimmten Verhaltens.

Beide Auffassungen greifen zentrale Aspekte dessen auf, was unter dem Begriff der MW als unantastbar festgehalten zu werden verdient. Die zweite Auffassung stellt klar, dass es gerade der Einzelne selbst ist, der bestimmt, was seine Würde ausmacht. Zur Würde gehört auch, nicht zur sichtbaren Darstellung von Würde gezwungen zu werden.

Ein Eingriff in die MW liegt gem. der Definition des Bundesverfassungsgerichts immer dann vor, wenn der Mensch zum bloßen Objekt des Staates degradierd wird (sog. Objektformel).

[Quelle: B. Pieroth/B. Schlink, Grundrechte - Staatsrecht II, 25. Auflage, 2009]

MfG
Illu


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Grundgesetz Artikel (1)

29.09.2010 um 23:52
Ihr könnt ja gerne geschwollene möglicherweise bedeutungsschwangere Defnitionen in den Olymp erheben... ;)
Ich würde dem dann doch eher meinen individuellen Gedankengang gegenüberstellen:

Und zwar auf ganz saloppem, einfach-verständlichem Kindergarten-Niveau:
An anderen Menschen rumnörgeln oder sie beschimpfen oder wohlmöglich gar zu was zu zwingen ist igitti-pfuipfui. Das kann/darf/brauch man/frau sich in D laut Gesetz nich bieten lassen und sollte daher mit allem nötigen Schneid und Respekt all den Glimpf beiseite schlagen und jenen Scheusalen nicht nur einen Spiegel vor Augen halten sondern auch das Gesetzbuch.

Der Artikel ist an erster Stelle, weil Deutschland keinen Bock mehr auf so ne Scherze wie Absolutismus und Diktatur und andere chauvinistische Ausuferungen hat.

Das is meine Meinung dazu.


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Grundgesetz Artikel (1)

30.09.2010 um 00:23
Aus der Menschenwürde werden nicht nur im Grundgesetz individuelle und unveräußerlichte Rechte abgeleitet. Beispiele sind: Die Vereinten Nationen haben eine Charta von Kinderrechten veröffentlich. Menschen mit Behinerungen müssen nun (eigentlich) vermehrt unterstützt werden, weil die EU eine neue Rechtslage beschlossen hat. Der Staat bezahlt aber nur halbherzig und schickt die Unis auf die Suche nach neuem Vokabular, um herauszufinden, wie aus der Integration (wir helfen euch, ihr müsst aber was tun) die Inklussion (tut was ihr könnt, ihr werdet getragen und selbstverständlich seid ihr bürger gleicher rechte) wird.

Was beinhaltet die Menschenwürde?

- Das Recht auf Unversehrtheit
- Das Recht auf freie Meinungsäußerung
- Das Recht auf Bildung
- Das Recht auf staatliche Wohlfahrt und Schutz
- weitere unveräußerliche Rechte

Im Einzelfall sieht es aber dann so aus:

- Recht auf Unversehrtheit ist nicht sichergestellt, weil die Lebensmittel vergiftet sind
- Recht auf freie Meinungsäußerung wird eingeschränkt, weil Öffentlichkeit erkauft werden muss (Offene Kanäle sind doch wohl eher ein Witz)
- Recht auf Bildung wird eingeschränkt durch die Schulbehörde und das Kultusministerium (Stichwort Turbouni)
- Recht auf staatliche Wohlfahrt wird durch die Konjuktursteuerung und die Steuereinnahmen begrenzt ("die Renten sich sicher", Norbert Blühm)

Wer soll all das bezahlen, die Würde?

Inwieweit diese Rechte wirklich noch einen ethischen, individuellen und lebensfördernden Anspruch verbriefen, müsste unabhängig geprüft werden, vor allem wenn der Bock zum Gärtner gemacht wird, wenn Lobbyisten, ihre Poltiker und Anwälte entscheiden, was Inhalt der Rechte ist, dann ist die Menschenwürde nur noch eine Variable, die nach belieben gefüllt werden kann. Dann trifft vielleicht zu was @Limoneneis sagt.
Zitat von LimoneneisLimoneneis schrieb:Irgendwie hat dieses Gesetz keinen Sinn. Dass jeder Mensch eine Würde hat, ist klar. Doch zu viele halten sich nicht daran, die Würde seiner Mitmenschen zu würdigen. Sowohl Politiker, bestimmte Arbeitgeber oder auch der "normale" Mensch.



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Grundgesetz Artikel (1)

30.09.2010 um 04:41
Würde im GG Sinn, muss man unter dem Eindruck des NS Regimes verstehen, es geht da um ethische Grundsätze, die sehr allgemein sein müssen, da eine Definition konkret nur sehr schwer möglich erscheint.

Es geht dabei um die Achtung jedes Menschen als menschliches Individuum, um die Verhinderung von Kategorisierungen durch Genetik, Ethnie, Rasse, Geschlecht usw. eben um sich klar gegen die Menschenverachtung des dritten Reiches abzugrenzen.

Es geht hier nicht um die individuelle Empfindung Einzelner, die beispielsweise glauben ihre Sozialbezüge seien "unwürdig" oder sonstwas. Das sind lächerliche Betrachtungen von Leuten denen offenbar nicht klar ist wie gut sie es hier haben.


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Grundgesetz Artikel (1)

30.09.2010 um 05:57
wichtig ist aber auch der zweite halbsatz "... und unveräußerlich". der wird gerne unterschlagen, weil die soziale realität zumeist anders aussieht. da wird die existenzsicherung gerne mal als druckmittel genommen, um menschenwürde zu unterlaufen. hartz iv mit seiner zwangsarbeitsverpflichtung, leiharbeit unter missachtung von kündigungsschutz und tarifverträgen, die offenlegung der privatsphäre um sozialleistungen zu erhalten etc etc etc... sind nur einige beispiele dafür.


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Grundgesetz Artikel (1)

30.09.2010 um 11:01
aus @Doors link zur definition fand ich diesen satz sehr schön :
"Aus psychologischer Sicht wurde der Begriff der Menschenwürde von Leon Wurmser konkretisiert. Er versteht die Scham als Hüterin der menschlichen Würde."

dieser erste artikel
ist ein bekenntnis zur wandlungsfähigkeit
und auftrag, die eigenen massstäbe permanent in frage zu stellen

buddel


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