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Art. 20 abs.4 GG

52 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Grundgesetz, Aufstand, Rebellion ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Art. 20 abs.4 GG

09.08.2012 um 09:43
wann greift eigentlich der genannte artikel?

greift er schon wenn die regierung gesetze erläßt die gegen das GG verstösst?
greift es wenn der offizier seinen soldaten befiehlt, die waffen gegen das eigene volk zu richten?
greift es wenn der schutzpolizist unerlaubt gegen die bevölkerung vorgeht?
greift es wenn politisch anders denkende,anschläge begehen?
greift es wenn die freiheit eingeschränkt wird, um eine höchst mögliche sicherheit zu garantieren?

die beispiele kann man unendlich weiter führen.
hier soll es darum gehen, ob und wann die bürger, diesen Art. des GG nutzen kann bzw darf.

Wikipedia: Artikel 20 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland

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Art. 20 abs.4 GG

09.08.2012 um 09:47
Dafür gibt es doch den Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe oder nicht für deinen ersten Fall?
Gilt auch für den letzten Fall...


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def ehemaliges Mitglied

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Art. 20 abs.4 GG

09.08.2012 um 09:54
Wie ist das eigentlich wenn man von dem Recht Gebrauch macht? Wäre man dann terrorist, rebell oder widerstandskämpfer? Und vor allem: wer legitimiert den Widerstand? Ach halt, das weiß ich: ausländische Medien. Auch wäre es interessant, ob der Widerstand hier auch durch us Millionen unterstützt würde...


LG


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Art. 20 abs.4 GG

09.08.2012 um 10:03
Zitat von defdef schrieb:Wie ist das eigentlich wenn man von dem Recht Gebrauch macht? Wäre man dann terrorist, rebell oder widerstandskämpfer?
Für die Leute die die Demokratie aushebeln schon.
Aber davon sollte sich der Wiederstand nicht aufhalten lassen.
Zitat von defdef schrieb:Und vor allem: wer legitimiert den Widerstand?
Interessante Frage aber für mich ist Wiederstand ein Ungeschriebens Recht. Die Leute nehmen sich seit jeher dieses Recht. Es muss nicht legementiert sein. Stellt euch vor nach so einer Einstellung hätten die Menschen gelebt. Dann hätte es die letzten Jahrhunderte nicht die vielen Umstürze gegeben, die ihre Schlechten wie guten Seiten haben.


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Art. 20 abs.4 GG

09.08.2012 um 10:10
@dasewige
Der Art. gilt dann, wenn es jemand unternimmt die freiheitlich-demokratische Verfassung abzuschaffen, oder massiv zu bedrohen und eine rechtstaatliche Gegenwehr nicht möglich ist.
So gesehen musste ich wirklich hierüber laut lachen:
Zitat von RobbyRobbeRobbyRobbe schrieb: Dafür gibt es doch den Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe oder nicht für deinen ersten Fall?
Gilt auch für den letzten Fall...
:D :D :D


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Art. 20 abs.4 GG

09.08.2012 um 10:13
Grauzone.
Da bist nämlich ganz schnell beim Widerstand GEGEN die Staatsgewalt und wirst erstmal eingelocht.
Geht ganz schnell. :D


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Art. 20 abs.4 GG

09.08.2012 um 10:14
@Wolfshaag
Zitat von WolfshaagWolfshaag schrieb:Der Art. gilt dann, wenn es jemand unternimmt die freiheitlich-demokratische Verfassung abzuschaffen, oder massiv zu bedrohen und eine rechtstaatliche Gegenwehr nicht möglich ist.
das ist mir klar aber zuerst sind es nur worte mit einem sehr dehnbaren sinn!


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Art. 20 abs.4 GG

09.08.2012 um 10:15
Deutsche (nach Art. 116 GG), also Ausländer eindeutig ausgenommen, dürfen dieses Recht aber nur als Ultima ratio nutzen; vorher müssen alle anderen Mittel ausgeschöpft sein. Nach Meinung einiger Staatsrechtler haben die Widerständler auch das Recht, Anschläge und Morde (z. B. Tyrannenmord) zu begehen, um die grundgesetzliche Ordnung wiederherzustellen.



Wikipedia: Artikel 20 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland


Ich möchte mir das Szenario nicht unbedingt bildlich vorstellen. Oder vielleicht doch?


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Art. 20 abs.4 GG

09.08.2012 um 10:20
Zitat von dasewigedasewige schrieb:das ist mir klar aber zuerst sind es nur worte mit einem sehr dehnbaren sinn!
Meinst du das es schwamig formuliert ist ?
Denke nicht, klar kann man das beliebig interpretieren. Aber zum Beispiel würde das auf die jetzige Regierung nicht zutreffen. Selbst wenn viele Entscheidungen (Eurokrise. etc ) nicht Verfassungskonvform sind und sie es bewusst über die Grenzen dehnen.

Gilt wenn offentsichtlich eine Regierung dabei ist die Demokratie auszuhebeln und ein was auch immer Diktatur zu machen. Kann nach einem Umsturz sein oder wenn die Regierung normal gewählt wurde. Dann haben die Deutschen die Aufgabe für ihre Demokratie zu kämpfen. Da ist nicht mehr mit Demonstrieren. Die Neuen werden sicher nicht ziemperlich sein.


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Art. 20 abs.4 GG

09.08.2012 um 10:20
@Merlina
also, wenn 10 leute einen umsturz planen und ich die behörde darüber informiert habe, diese aber in keinster weise reagieren dann darf ich also selber eingreifen?


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Art. 20 abs.4 GG

09.08.2012 um 10:21
@dasewige

Unwahrscheinlich, dass die Behörden nicht eingreifen.
Stichwort Terrorismus.


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Art. 20 abs.4 GG

09.08.2012 um 10:22
Zitat von dasewigedasewige schrieb:also, wenn 10 leute einen umsturz planen und ich die behörde darüber informiert habe, diese aber in keinster weise reagieren dann darf ich also selber eingreifen?
Wenn du es nachher beweisen kannst denke ich nicht das sie etwas sagen.
Die müssten dich sogar auszeichnen :D


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Art. 20 abs.4 GG

09.08.2012 um 10:25
Zitat von MerlinaMerlina schrieb:Stichwort Terrorismus.
Aber fällt das unter Terrorismus ?
Was ist wenn die Behörden das tolerieren ?

Aber denke der Artikel trifft zu wenn es offensichtlich ist.
Wenn die dabei sind mit z.B Notstandgesetzen und Polizeigewalt eine Diktatur zu errichten.
Oder mit einer neuen Verfassung. Wie in Ungarn.
Wenn das Wort Republik nicht mehr da ist kann man das ausnutzen/unterschiedlich interpretieren.


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Art. 20 abs.4 GG

09.08.2012 um 10:26
@Merlina
ist ja auch konstruiert!

@brucelee
ich denke ich würde keine auszeichnung bekommen, sondern ganz großen ärger mit dem staatsanwalt!


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Art. 20 abs.4 GG

09.08.2012 um 10:29
Zitat von dasewigedasewige schrieb:ich denke ich würde keine auszeichnung bekommen, sondern ganz großen ärger mit dem staatsanwalt!
Wenn du die Umsturzpläne von eine paar Leuten aufdeckst ?
Wie soll man sowas rüberbringen.
Dich als Demokratiefeind hinstellen ?
Deine Beweise müssen einmal an die Öffentlichkeit und das wars.
Einmal im Internet und die Beweise werden die nicht mehr zurückhalten können.
Entweder die Deutschen sagen :
Ok, da ist etwas los aber betrifft mich nicht , egal ist unwichtig und
setzen sich wieder einmal auf denn Hintern
Oder:
Sie gehen auf die Straße und machen der Regierung Feuer unterm Hintern damit man dich nicht Verurteilt


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Art. 20 abs.4 GG

09.08.2012 um 10:32
Schwer zu sagen @brucelee
mir fällt es gedanklich gerade schwer, mich in die Situation "0" zu versetzen.
Wir bräuchten ein fiktives Szenario. Eine Art Fallbeispiel.


@niurick
Bequem dich mal hier rein. Deine Meinung dazu bitte. Du hast doch mit Sicherheit diverse Literatur diesbezüglich "studiert"


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Art. 20 abs.4 GG

09.08.2012 um 10:33
Zitat von MerlinaMerlina schrieb:Wir bräuchten ein fiktives Szenario. Eine Art Fallbeispiel.
Nehmen wir die Aussage von @dasewige als Beispiel-Szenario :
Zitat von dasewigedasewige schrieb:also, wenn 10 leute einen umsturz planen und ich die behörde darüber informiert habe, diese aber in keinster weise reagieren dann darf ich also selber eingreifen?
Da würde meiner Ansicht nach das zu treffen was ich oben schrieb.


Edit:
Das ist ein Interessanter Szenario
Auf eine Regierung die die Demokratie aushebelt würde der Art. 20 aufjedenfall zutreffen. Da sollte man sich hier einig sein.
Für so etwas wurde der Artikel geschaffen.
Wie der Beitrag unter mir es gut beschreibt bei welchen Szenario.


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Art. 20 abs.4 GG

09.08.2012 um 10:35
@dasewige
Der Art. 20 wurde geschaffen, um sowas wie das Dritte Reich, oder Stalins Sowjetregime zu verhindern, bzw. er gab den Deutschen das Recht, sich gegen ein totalitäres Regime zu wehren.
Ein konkreter Fall wäre, wenn eine Regierung gewählt würde, welche die unveränderlichen Art. des GG, beispielsweise die Unantastbarkeit der Menschenwürde, abändern wollen würde, z.B. in: Die Würde der Deutschen ist unantastbar, die der Türken aber nicht und dann z.B. anfangen würde die Türken, als Sklaven zu verkaufen. Oder eben umgekehrt. DANN greift Art. 20.


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Art. 20 abs.4 GG

09.08.2012 um 10:39
Zitat von dasewigedasewige schrieb:also, wenn 10 leute einen umsturz planen und ich die behörde darüber informiert habe, diese aber in keinster weise reagieren dann darf ich also selber eingreifen?
Aber wäre das nicht Selbstjustiz? Die Behörden müssen in so einem Fall eingreifen. Das einzelne Bürger plötzlich selbst zur Waffe greifen, ist denk ich auch nicht im Sinne des GG auch wenn sie die Demokratie verteidigen würden mit so einer Aktion. Das ist Aufgabe der Polizei und des Millitärs.


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Art. 20 abs.4 GG

09.08.2012 um 10:41
Zitat von DerFremdeDerFremde schrieb:Die Behörden müssen in so einem Fall eingreifen.
Aber was ist wenn nicht ?
Dann muss man auf eigene Faust handeln.
Aus Verantwortung gegenüber allen anderen und der Demokratie.
Man muss es aufdecken. Der Rest ist spekulativ.
Was tut die Bevölkerung ?
Was die Regierung ?


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