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Sind wir Gesetzlose?

52 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Gesetze, Stpo, GVG ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Disc Diskussionsleiter
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Sind wir Gesetzlose?

01.10.2012 um 20:24
Ich bin vor einiger Zeit auf dieses Thema gestoßen.

Info: Keine Rechten Absichten deshalb bitte nicht schließen. Ich suche eine sinnvolle Diskussion darüber.

Ich weiß nicht wie ich darauf gestoßen bin aber Youtube ist ja vielfältig.
Habe mir etliche Seiten durchgelesen und viele Vids geguckt.

Weil ich es nicht glauben wollte und auch kein Anwalt oder sowas bin habe ich mich also auf die Suche nach Gesetzen gemacht.

Ging irgendwie um das Owig und dann fand ich dies:

------------------------------------------------------------

Quelle: buzer.de Stand: BGBl. I 2012, Nr. 41, S. 1853-1876, ausgegeben am 07.09.2012

Sie sind hier: Start > Inhalt 2. BMJBBG > Artikel 57 2. BMJBBG
Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz (2. BMJBBG)
k.a.Abk.; G. v. 23.11.2007 BGBl. I S. 2614 (Nr. 59); zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 05.12.2008 BGBl. I S. 2346; Geltung ab 30.11.2007, abweichend siehe Artikel 80
Änderungen / Synopse | Entwurf / Begründung | 18 Gesetze verweisen aus 24 Artikeln auf 2. BMJBBG
<<
>>

Artikel 57 Aufhebung des Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten

geänderte Normen: mWv. 30. November 2007 EGOWiG

(454-2)

Das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten vom 24. Mai 1968 (BGBl. I S. 503), zuletzt geändert durch Artikel 25 des Gesetzes vom 13. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3574), wird aufgehoben.


---


Sie sind hier: Start > Inhalt EGOWiG -> http://www.buzer.de/gesetz/5420/index.htm

diese Vorschrift wurde aufgehoben und galt bis inkl. 29.11.2007

Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (EGOWiG)
G. v. 24.05.1968 BGBl. I S. 503; aufgehoben durch Artikel 57 G. v. 23.11.2007 BGBl. I S. 2614; Geltung ab 01.10.1968
FNA: 454-2; 4 Zivilrecht und Strafrecht 45 Strafrecht 454 Recht der Ordnungswidrigkeiten
Änderungen / Synopse | 25 Gesetze verweisen aus 25 Artikeln auf EGOWiG
Eingangsformel
Artikel 1 bis 150 (OWiG und Änderung von Vorschriften)
Artikel 151 Bußgelddrohung
Artikel 152 Einziehung
Artikel 153 Handeln für einen anderen, Verletzung der Aufsichtspflicht, Geldbuße gegen juristische Personen und Personenvereinigungen
Artikel 154 Gebührenpflichtige Verwarnung
Artikel 155 Überleitung des sachlichen Rechts
Artikel 156 Überleitung des Bußgeldverfahrens
Artikel 157 Überleitung des Strafverfahrens
Artikel 158 Überleitung des Verfahrens wegen Zuwiderhandlungen gegen das Straßenverkehrsgesetz
Artikel 159 Eintragung in das Verkehrszentralregister
Artikel 160 Anwendung des bisherigen Kostenrechts
Artikel 161 Verweisungen
Artikel 162 Zuständige Verwaltungsbehörde
Artikel 163 (weggefallen)
Artikel 164 Verhältnis von Übertretungstatbeständen des Strafgesetzbuches zu Bußgeldtatbeständen
Artikel 165 Sonderregelung für Berlin
Artikel 166 Berlin-Klausel

---

Wie ihr seht, OWIG gibts nimma.

Gehen wir weiter:

Sie sind hier: Start > Inhalt GG > Artikel 23 GG
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG)
G. v. 23.05.1949 BGBl. I S. 1; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 11.07.2012 BGBl. I S. 1478; Geltung ab 24.05.1949
FNA: 100-1; 1 Staats- und Verfassungsrecht 10 Verfassungsrecht 100 Grundgesetz
Änderungen / Synopse | 732 Gesetze verweisen aus 1273 Artikeln auf GG
II. Der Bund und die Länder
<<
>>

Artikel 23

http://www.buzer.de/gesetz/5041/a69831.htm

Bitte selber lesen das ist sau viel Text.

Genau dieser Artikel behandelt eigentlich den Geltungsbereich. Wie ihr nachlesen könnt ist das eine Tätigkeitsbeschreibung!

Vorab sah das ganze so aus:

Er lautete in der Fassung vom 23. Mai 1949: (Alte Fassung)
„Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.“

Dies sind klar definierte Geltungsbereiche wie sie aktuell s.o. nicht klar definiert sind.

Dazu gibts nun auch noch einen Richterspruch der besagt:

Jedermann muss in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen zu können, um sein Verhalten entsprechend darauf einzurichten. Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtsicherheit ungültig (vergl. z.B. BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).

und dazu noch:

Gesetze ohne Geltungsbereich besitzen keine Gültigkeit und Rechtskraft.
(BVerfGE 3, 288 (319f):6, 309 (338,363))

sowie:

Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.
(BVerfGG § 31)

desweiteren weil unser GG ja Gesetz ist ;)

Grundgesetz

||. Der Bund und die Länder (Art. 20 - 37)

Artikel 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

---

Ok, das war ja nur das Owig. Wie ist es denn mit den anderen Gesetzen denen man im täglichen Leben begegnet?

Quelle: dejure.org Gesetzesstand: 8. September 2012

Einführungsgesetz ZPO -> http://dejure.org/gesetze/EGZPO
§ 1
(weggefallen)
Vorschrift aufgehoben durch das Erste Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 19.04.2006 ( BGBl. I S. 866) m.W.v. 25.04.2006.

Ohne die ZPO ist kein rechtwirksames Zivilverfahren in „Deutschland“ möglich!

---

Einführungsgesetz StPO -> http://dejure.org/gesetze/EGStPO
§ 1
(weggefallen)
Vorschrift aufgehoben durch das Erste Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 19.04.2006 ( BGBl. I S. 866) m.W.v. 25.04.2006.

Keine Zwangsmaßnahmen ohne StPO!

---

Einführungsgesetz GVG -> http://dejure.org/gesetze/EGGVG

1. Abschnitt - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 11)

§ 1
(weggefallen)
Vorschrift aufgehoben durch das Erste Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 19.04.2006 ( BGBl. I S. 866) m.W.v. 25.04.2006.

---

Und nun noch für unsere ganzen Weedköppe :)

Artikel 167 Inkrafttreten
Sie sind hier: Start > Inhalt BtMG > § 29 BtMG
Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Betäubungsmittelgesetz - BtMG)
neugefasst durch B. v. 01.03.1994 BGBl. I S. 358; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 20.07.2012 BGBl. I S. 1639; Geltung ab 01.08.1981
FNA: 2121-6-24; 2 Verwaltung 21 Besondere Verwaltungszweige der inneren Verwaltung 212 Gesundheitswesen 2121 Apotheken- und Arzneimittelwesen, Gifte
Änderungen / Synopse | 53 Gesetze verweisen aus 113 Artikeln auf Betäubungsmittelgesetz
Sechster Abschnitt Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
<<
>>

§ 29 Straftaten

Bitte selber lesen falls nicht bekannt -> http://www.buzer.de/s1.htm?a=29&g=btmg&kurz=BtMG&ag=631

Da aber die StPO sowie der Geltungsbereich aufgehoben sind gilt doch dann auch:

Keine Zwangsmaßnahmen ohne StPO!

-------------------------------------------

Wie denkt ihr darüber? Was wisst ihr darüber?

Bin sehr gespannt was ihr wisst.
Ist leider ein bischen mehr Text geworden.

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Disc Diskussionsleiter
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01.10.2012 um 21:12
Schon mal überlegt was der Name - Einführungsgesetz - bedeutet.
Die von dir angegebenen Verordnungen und Gesetzte sind sehr wohl
gültig, auch ohne Einführungsgesetz.
Zitat von DiscDisc schrieb:Jedermann muss in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen zu können, um sein Verhalten entsprechend darauf einzurichten. Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtsicherheit ungültig (vergl. z.B. BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).
Dieses Zitat ist falsch.
Ersetze Gesetze gegen Verordnungen dann stimmt es.
Da geht es um eine Landschaftsschutzverordnung.

Das ist alles blödsinn, damit versuchen, vor allem Reichis, einige sich etwaigen Strafen und Urteile
zu entziehen.
Vor Gericht ziehen diese Leute aber immer den Kürzeren.


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01.10.2012 um 21:17
@Wolfi2000

Jetzt bringe ihn auch nciht noch auf die Fähte von Einführungsgesetzen... Es muss doch immerhin da enden, dass die BRD nicht rechtsstaatlich ist und am Ende kommt die Lösung: Die kommissarische Reichsregierung


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01.10.2012 um 21:20
Er ist doch schon selber demit angekommen.

Ja ja die Reichis.


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01.10.2012 um 21:36
Ich wußte das es so läuft deswegen schrieb ich oben selbiges.

Ich möchte mich darüber vernünftig informieren und ich bin weit weit weit davon entfernt Rechts oder so zu sein.

Mich interessiert dieses Thema einfach.
Und bitte sparrt euch sinnlosen Inhalt da ich mir als laie jede menge Zeit um die Ohren gehauen habe um Infos darüber zu finden.


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01.10.2012 um 21:39
@Disc

Dann hättest du auch schon auf das Stichwort der Einführungsgesetze kommen müssen.


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01.10.2012 um 21:42
Ich habe zum suchen natürlich erstmal die Infos genommen die überall vorgetragen werden um überhaupt mal einen Überblick darüber zu bekommen.

Es ist jetzt nicht so das ich mich zukünftig jedem Gesetz entgegenstellen möchte, sondern das ich um die Wahrheit bemüht bin.
Wenn ihr Links habt wo ich weiterlesen kann wäre ich schon recht zufrieden und könnte dieses komische Thema endlich an den Nagel hängen.


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01.10.2012 um 21:47
Dann schau mal bei http://krr-faq.net/
oder beim Anti - Reichsdeppen - Forum vorbei.
Auch hier die kurze und klare Aussage einer Anwältin zum Thema:

http://www.frag-einen-anwalt.de/aufhebung-des-ordnungswidrigkeitsgesetz-__f86012.html


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Disc Diskussionsleiter
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01.10.2012 um 21:53
Top link, so schön nichtssagend. Wie wäre es mit verwertbaren Quellen?

Und bitte unterlasse doch hier jeden Post in den Nazi- Dreck zu ziehen!
Wie ich schon sagte ich bin nicht an irgendwelchem Rechten Scheiß interessiert und das sieht ja mal ganz danach aus.

Deine links sind Quellen wie sie doch sonst von den Skeptikern in den Dreck gezogen werden.

Versuche es doch mal mit Links wie oben schon verwendet. Bspl das IGH Urteil im 2ten Post.

Aber der wird ja leider gekonnt ignoriert.


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01.10.2012 um 21:58
Was willst du den überhaupt mit dem IGH Urteil Aussagen?


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Disc Diskussionsleiter
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01.10.2012 um 22:07
Einfach mal schauen, kannst ja erne mitlesen die Übersetzung steht bei.

Aber nochmal zum Owig als Bspl.

Link ->

diese Vorschrift wurde aufgehoben und galt bis inkl. 29.11.2007

Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (EGOWiG)
G. v. 24.05.1968 BGBl. I S. 503; aufgehoben durch Artikel 57 G. v. 23.11.2007 BGBl. I S. 2614; Geltung ab 01.10.1968
FNA: 454-2; 4 Zivilrecht und Strafrecht 45 Strafrecht 454 Recht der Ordnungswidrigkeiten
Änderungen / Synopse | 25 Gesetze verweisen aus 25 Artikeln auf EGOWiG
>>

Eingangsformel


Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Daraus folgt das weitere Gesetze nichtig sind. Außerdem habe ich ja oben schon geschrieben:

Gesetze ohne Geltungsbereich besitzen keine Gültigkeit und Rechtskraft.
(BVerfGE 3, 288 (319f):6, 309 (338,363))

sowie:

Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.
(BVerfGG § 31)


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01.10.2012 um 22:17
Das krasse ist ja das es nicht nur um diese paar Gesetze geht.

Durch Zufall habe ich mal meine Papiere sortiert und auch noch ne alte Sache dazu gefunden.

Ein Durchsuchungsbescheid wies keine Unterschrift eines Richters sondern nur von Gehilfen auf.

Spiegelt folgendes wider: https://www.youtube.com/watch?v=N7MTM3-CnNM

Finde auf die schnelle das Gerichtsurteil sowie den Paragraphen nicht.

Aber hier läuft schon einiges wirr.


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01.10.2012 um 22:27
Weiterer Fall.

Ich zeigte mal eine Fahrerflucht an.

Folge war ein 2seitiges Schreiben ohne Angabe des Gesetzestextes (Angabe des Paragraphen) handschriftlich von einer Gehilfin unterzeichnet:


Grundgesetz
I. Die Grundrechte (Art. 1 - 19)
Artikel 19

(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.

(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.

(3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind.

(4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt.


Also war auch das Schreiben nichtig. Wußte es damals natürlich nicht.


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01.10.2012 um 22:33
Was hat die Anzeige mit den von dir genannten Artikeln zu tun?


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01.10.2012 um 22:38
@Disc
Kannst du mal ausformuliert darlegen, was genau dein Problem ist?
Bei dem ganzen zusammenkopierten verliert man leicht den Überblick.
Warum sollte es kein OWiG, keine StPO oder keine ZPO mehr geben? Wenn ich in ein Gesetzbuch schaue, gibt es die sehr wohl noch.
Dir gehts darum, dass die Einführungsgesetze weggefallen sind, kann das sein?


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Disc Diskussionsleiter
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01.10.2012 um 22:48
Mir persönlich geht es um die Wahrheit und um meine Freiheit.

Vieles davon wird einem ja verwehrt in unserem Land.

Zumindest macht es nach all den Informationen den Eindruck.

Mir ging es persönlich nur darum mehr darüber zu erfahren um auch Aufklärungsarbeit leisten zu können wenn dem denn so ist.

Ich weiß das ist alles verdammt unübersichtlich. Aufm Dok siehts halt besser aus und ist auch verlinkt.
Mir geht es nur um das Prinzip ob da was dran sein kann.

Mir ist halt nachdem ich das jetzt weiß beim durchschauen meiner Unterlagen aufgefallen das die Infos aus dem Web wohl doch nicht soweit hergeholt sind.

Es gibt ja Recht und Gesetz und da hält sich keiner dran.
Autokontrolle: Da wird willkürlich gemacht was der Polizist gerade möchte.

Man kann sich in dem Moment ja gar nicht auf irgendwas berufen weil man sich als normaler Mensch ja nicht mit Gesetzen auseinandersetzt.

Aber ich fand heute halt echt Beweise für Urkundenfälschung unseres "Staates".

Und das war nicht nur ein Zettel.

---

Wie oben angegeben in Fettschrift nochmal der Auszug:

Zitat: Art 19 GG Abs 2: Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.

Das war halt nur nen Wisch wo kein Paragraph angegeben war. Und dies wird wie oben Fett markiert dann als Rechtskräftiges Dokument gehandelt obwohl es in unserem Gesetz anders verordnet ist.

Die Polizei macht halt einfach was sie will ob recht oder unrecht.

Wobei ich nichtmal grlaube das alle Polizisten usw. davon wissen.


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Disc Diskussionsleiter
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01.10.2012 um 22:51
Smith die Gesetze wurden im Laufe der Jahre mehrfach verändert und wiedersprechen sich mittlerweile sehr stark.

Was mir beim recherchieren aufgefallen ist, das unsere Gesetze in sehr klarem deutsch formuliert sind.
Man muss wirklich jedes Wort auf die Goldwaage legen.

Und wenn man mit diesem Wissen an die Sache ran geht stehen einem die Haare zu Berge.

@Smithonian
@Wolfi2000
@Ben_Nemsi


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01.10.2012 um 22:52
Zitat von DiscDisc schrieb:Zitat: Art 19 GG Abs 2: Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
Du hast den Artikel nicht verstanden.

Der hat garnix mit der Anzeige und dem Schreiben zu tun.

Welche Gesetze widersprechen sich?


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Disc Diskussionsleiter
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01.10.2012 um 22:52
Sry für meine eingeschränkten Nutzungsfähigkeiten hier. Ich hab solange schon nix mehr hier geschrieben :)


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