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Böhmermann

118 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Merkel, Erdogan, Böhmermann ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Böhmermann

23.04.2016 um 14:34
@Frau.N.Zimmer
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Das setzte voraus, dass Böhmi wüsste - Erdogan f**** wirklich Ziegen.
Nein, warum? Es setzt nur voraus irgendeine provozierende Behauptung/Beleidigung zu erfinden und dann abzuwarten wie der "Herrscher" darauf reagiert. Schaut er darüber hinweg oder reicht es ihm aus nach § 185 zu klagen oder nutzt er das geltende Recht aus um damit eine Staatsaffäre zu entfachen. Und die Reaktion war ja wohl eindeutig. :)

Gruß greenkeeper

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Böhmermann

23.04.2016 um 14:38
@gastric
KONTEXT zum satirischen Beitrag beachten! Du kannst nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.
Und natürlich muss im Fall Böhmermann geklärt werden, ob die Intention um des beleidigen Willens war, oder eben im satirschen Kontext zu sehen ist, das entscheidest nicht du, sondern eben ein Gericht und man wird sehen ob dies überhaupt verhandelt wird, oder hast du diesbezüglich andere Informationen, dann nur her damit.


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Böhmermann

23.04.2016 um 14:47
@gastric
Zitat von gastricgastric schrieb:Es wird im allgemeinen wenig bringen, da ich dich zu schlecht kenne.
Ich gehe mal davon aus, du kennst mich auch nich schlechter als Herr Böhmermann den Herrn Erdogan als Privatmensch kennt.
Zitat von gastricgastric schrieb:Mit standardbeleidigungen kommt man nicht weit.
Das Z-Wort sehe ich schon als Standardbeleidigung wenn man damit provozieren will. Und wie weit man damit kommt sehen wir ja gerade.
Zitat von gastricgastric schrieb:Da müssten tiefergehende dinge her, die dich auch wirklich treffen, damit du merkst, wie weh worte wirklich tun können.
Also das Z-Wort würde mich schon wirklich treffen und mir weh tun und vielleicht würde ich Dich sogar nach §185 verklagen, nur mit dem Unterschied du bist nich Herr Böhmermann und ich bin nich Herr Erdogan.

Du hast eine völlig anderes Motiv mich zu beleidigen. Und du tust das dann auch nich im Rahmen einer satirischen Fernsehsendung sondern in der Öffentlichkeit unter Zeugen weil du mich beleidigen willst (also Vorsatz). Könnte man zumindest deiner hier getätigten Aussage so entnehmen.
Zitat von gastricgastric schrieb:Ehrlich gesagt würde ich dich gern mal im rl treffen und dich dann am laufenden band beleidigen.
Wenn Herr Böhmermann diese Aussage gegenüber Herrn Erdogan in der Öffentlichkeit getätigt hätte, dann sehe sein Fall wohl auch ein wenig anders aus.

Gruß greenkeeper


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Böhmermann

23.04.2016 um 14:58
@greenkeeper
Zitat von greenkeepergreenkeeper schrieb:, dann sehe sein Fall wohl auch ein wenig anders aus.
Ja, das würde anders aussehen, das wäre nicht im Rahmen einer Satire.


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Böhmermann

23.04.2016 um 15:08
@CosmicQueen
Zitat von CosmicQueenCosmicQueen schrieb:KONTEXT zum satirischen Beitrag beachten!
Wenn ich dich in einem satirischen beitrag ohrfeige, um aufzuzeigen, dass dies eine straftat sei, dann ist das immernoch eine straftat. gleiches gilt für beleidigungen nunmal auch.
Zitat von CosmicQueenCosmicQueen schrieb:Und natürlich muss im Fall Böhmermann geklärt werden, ob die Intention um des beleidigen Willens war, oder eben im satirschen Kontext zu sehen ist, das entscheidest nicht du, sondern eben ein Gericht und man wird sehen ob dies überhaupt verhandelt wird, oder hast du diesbezüglich andere Informationen, dann nur her damit.
Momentan versuchen mehrere bundesländer den §103 abzuschaffen, bevor es überhaupt die entscheidung gibt, ob verhandelt wird oder nicht. Sollte das klappen, dann wird nicht verhandelt selbst dann, wenn die entscheidung zu einer verhandlung führen wird. Das sind meine informationen insofern ist eine vorhersage, ob es zur verhandlung kommt oder nicht, erstmal in etwa so zu sehen, als würde ich den weltuntergang für nächste woche mittwoch vorhersagen.

@greenkeeper
Zitat von greenkeepergreenkeeper schrieb:Ich gehe mal davon aus, du kennst mich auch nich schlechter als Herr Böhmermann den Herrn Erdogan als Privatmensch kennt.
Du bist keine person des öffentlichen lebens und daher ist über dich und dein privatleben logischerweise deutlich weniger bekannt als über erdogans. Im normalfall gehört aber zu einer sendung auch eine recherche über das thema und wenn erdogan thema ist, dann werden über ihn gezielt infos gesucht.... normalerweise.
Zitat von greenkeepergreenkeeper schrieb:Das Z-Wort sehe ich schon als Standardbeleidigung wenn man damit provozieren will. Und wie weit man damit kommt sehen wir ja gerade.
Und die restlichen betitelungen? War ja nicht gerade ein kurzes oder gar allgemein gehaltenes gedicht.
Zitat von greenkeepergreenkeeper schrieb:Also das Z-Wort würde mich schon wirklich treffen und mir weh tun und vielleicht würde ich Dich sogar nach §185 verklagen, nur mit dem Unterschied du bist nich Herr Böhmermann und ich bin nich Herr Erdogan.

Du hast eine völlig anderes Motiv mich zu beleidigen. Und du tust das dann auch nich im Rahmen einer satirischen Fernsehsendung sondern in der Öffentlichkeit unter Zeugen weil du mich beleidigen willst (also Vorsatz). Könnte man zumindest deiner hier getätigten Aussage so entnehmen.
Und mit welcher gewissheit nimmst du an, dass böhmermann nicht unter dem deckmantel der satire den herrn erdogan eigentlich (und mit vorsatz) beleidigen wollte? Und vor allem habe ich hier ebenfalls klar und deutlich zu verstehen gegeben, dass ich es als beispiel machen würde, damit du siehst wie sehr worte treffen können. Quasi ein "das is verboten, weils wehtun kann". Nur ich verstecke mich nicht unter dem deckmantel satire.
Zitat von greenkeepergreenkeeper schrieb:Wenn Herr Böhmermann diese Aussage gegenüber Herrn Erdogan in der Öffentlichkeit getätigt hätte, dann sehe sein Fall wohl auch ein wenig anders aus.
Also da, wo ich herkomme gehört eine fernsehsendung zum öffentlichen raum. Lediglich herr erdogan war nicht persönlich anwesend. Ich darf dich hier auf allmy aber genauso wenig beleidigen, wie in der "öffentlichkeit" (ist hier ja auch öffentlichkeit). Auch nicht, um dir zu zeigen, was ne beleidigung ist. Zum einen bekomm ich von den mods einen auf den deckel und zum anderen könntest du mich auch anzeigen. Und das obwohl wir nicht im selben raum sind.


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Böhmermann

23.04.2016 um 15:11
@Kc
Zitat von KcKc schrieb:Ich kann mir so einige Beleidigungen vorstellen, die mich wesentlich mehr verletzen würden, als eine physische Prügelei.
Wenn Dich also ein x-beliebiger Allmyaner, den du gar nich kennst mit dem Z-Wort betitelt, verletzt dich das mehr als wenn Dir auf der Straße einer ein blaues Auge verpasst oder dir den Kiefer ausrenkt. Na ich weiß ja nich. Wahrscheinlich redest Du dir dann die ganze Zeit ein: "Er hat mich "Z" genannt also muss ja da was dran sein. Wahrscheinlich bin ich wirklich einer ich weiß es nur noch nich".

Mit gebrochenen Kiefer dagegen sagst Du dir dann wohl eher: "Was solls, schlürf ich eben ab jetzt nur noch meine Suppe. Kann ich endlich mal richtig abnehmen und brauch meine Freundin auch nich mehr zu küssen. War im Grunde das beste was mir heute passieren konnte".

Sorry aber anders kann ich mir so eine Aussage wirklich nich mehr erklären. :(
Zitat von KcKc schrieb:Und wenn ich einfach mal so aufspringe und jemandem eine reinhaue, dann mach ich das ja nicht, weil ich die Person hasse oder aggressiv bin.
Wenn du die Person nicht hast oder aggressiv bist, dann machst du es weil Du im Kopf nicht ganz richtig bist. Du könntest dich dabei nich auf Satire berufen sondern höchstens auf Geisteskrankheit und gehörst dann in die Geschlossene, meiner Meinung nach.
Zitat von KcKc schrieb:Nein, ich will in einem Akt der Aktionskunst spontane Gewaltausbrüche sowie die Verletzlichkeit des menschlichen Körpers porträtieren. Ich berufe mich auf Kunstfreiheit!
:D Dann musst Du dich halt selber verletzen oder einen Stuntman engagieren, der deine Show mitmacht. Dann is das auch Kunst. Sobald du aber jemand unfreiwillig in deine Show mit einbeziehst is dass für mich Körperverletzung. Dafür gibt es Paragraphen.

Und für Beleidigung gibt es auch einen Paragraphen, nämlich § 185. Und alles andere sind in meine Augen Privilegien für "die da oben".

Gruß greenkeeper


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Böhmermann

23.04.2016 um 15:17
@greenkeeper
Zitat von greenkeepergreenkeeper schrieb:Wenn Dich also ein x-beliebiger Allmyaner, den du gar nich kennst mit dem Z-Wort betitelt, verletzt dich das mehr als wenn Dir auf der Straße einer ein blaues Auge verpasst oder dir den Kiefer ausrenkt. Na ich weiß ja nich.
Auch, wenn es nicht an mich gerichtet war, aber in einer hitzigen diskussion in meiner allmyanfangszeit hab ich durchaus schonmal die ein oder anderen harten worte gehört, die mich bis heute treffen, wenn ich betreffenden beitrag lese. Dabei handelte es sich nciht mal um eine beleidigung in dem sinne, sondern um eine für den user lapidare aussage mich betreffend. Dahingegend ist ein gebrochener kiefer nach ein paar monaten vergessen. Auch fremde auf allmy können einen wunden punkt erwischen und damit ganz schön was anrichten. Wenn dir das bisher nicht passiert ist, dann glückwunsch, aber dadurch wird nicht jeder mensch auf der welt mit einem dicken fell gesegnet, sodass alle möglichen beleidigungen (ob nun offensichtliche oder nicht) an ihm abprallen -.-


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Böhmermann

23.04.2016 um 15:36
@gastric
Zitat von gastricgastric schrieb:Dabei handelte es sich nciht mal um eine beleidigung in dem sinne, sondern um eine für den user lapidare aussage mich betreffend.

Das tut mir leid für dich, aber dann solltest Du vielleicht mal ein wenig an deinem Selbstbewusstsein arbeiten und nich wegen jeder blöden Bemerkung eines völlig FREMDEN auf Allmy gleich 'ne Krise kriegen. Dann eben auch mal austeilen oder wenn es zu eskalieren droht einfach ausschalten/zur Seite gehen.
Zitat von gastricgastric schrieb:Auch fremde auf allmy können einen wunden punkt erwischen und damit ganz schön was anrichten.
Das is doch Blödsinn, die kennen Dich gar nich und schwafeln einfach was ins blaue. Vielleicht sind sie sogar schon besoffen. Und du springst auch noch drauf an.

Sorry, aber da liegt der Fehler in meinen Augen eindeutig bei Dir, da musst Du an Dir arbeiten sonst wird dich diese Situation irgendwann mal umhauen, denn vermeiden kannst Du so was nich wenn du dich noch unter Menschen bewegen willst. Da hilft dann auch kein § 185 mehr. Da hilft nur noch ein dickes Fell oder eben nich dahingehen wo es "lapidar" werden könnte.

Gruß greenkeeper


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Böhmermann

23.04.2016 um 15:48
@greenkeeper
An meinem slebstbewusstsein lag das nun wirklich nicht :D Sind halt alte wunden, die durch manch unbedachte worte wieder aufgerissen werden können ;) Ist hier aber eigentlich fehl am platz und sollte lediglich verdeutlichen, dass es durchaus menschen gibt, die eine nicht ganz so rosige vergangenheit hatten und nicht soooo gekonnt alles an sich abprallen lassen können, sondern die sogar durch einfache worte von wildfremden menschen getroffen werden. Dahingehend ist deine übrigens ebenfalls lapidare bemerkung ala "wenn dich ein unbekannter allmyaner mit worten mehr trifft als mit nem faustschlag, dann liegt das an dir" übrigens ebenfalls keine sonderlich prikelnde aussage. An so einer geschichte kann bspw eine menge erlebtes dranhängen, die für denjenigen worte verletzender machen als schläge.

Man sollte sich im allgemeinen im klaren sein, dass worte durchaus verherende folgen haben können und das für lange zeit. Dass du das quasi kleinredest und körperliche gewalt als grundsätzlich schlimmer bewertest ist btw ein faustschlag für jeden, der unter psychischer gewalt leiden muss. Und dazu gehören ganz zufälligerweise auch beleidigungen. Interessanterweise ist das wegstecken dieser wie auch bei physischer gewalt aber eine individuelle geschichte. Der eine steckts besser weg, der anderer schlechter. Daher ist es in meinen augen falsch beleidigung in "satire" verpackt als weniger schlimm anzusehen oder gar nicht vergleichbar mit körperlicher gewalt zu machen. Aber da hat wohl jeder seine sichtweise der dinge.


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Böhmermann

23.04.2016 um 17:39
Zitat von gastricgastric schrieb:interessanter wäre da wohl die tatsache, dass er wüsste sein dödel riecht nach döner
Ja gut. Ich ging davon aus, Böhmi hat das selbst kontrolliert! :troll:


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Böhmermann

23.04.2016 um 18:34
@greenkeeper

Ich weiß mal darauf hin, dass sich schon Menschen wegen Mobbings selbst umgebracht haben ;)
Und das waren auch nur Worte, Streiche, so genannte ,,Späße" und dergleichen.

Offenbar haben Worte also potenziell eine sehr verletzende Wirkung.
Zitat von greenkeepergreenkeeper schrieb:Wenn Dich also ein x-beliebiger Allmyaner, den du gar nich kennst mit dem Z-Wort betitelt, verletzt dich das mehr als wenn Dir auf der Straße einer ein blaues Auge verpasst oder dir den Kiefer ausrenkt.
Wenn jemand mich so tituliert, dann zeige ich ihn wegen Beleidigung an. Die Person hat mich nicht so zu titulieren.
Und nein, das hat nichts mit ,,ins Schwarze getroffen" zu tun.

Du behauptest, Worte hätten keinerlei verletzende oder beleidigende Wirkung. Das ist schlicht und ergreifend falsch.

Was mich persönlich verletzen oder wirklich wütend machen würde, werde ich dir sicher nicht mitteilen.
Zitat von greenkeepergreenkeeper schrieb:Wenn du die Person nicht hast oder aggressiv bist, dann machst du es weil Du im Kopf nicht ganz richtig bist. Du könntest dich dabei nich auf Satire berufen sondern höchstens auf Geisteskrankheit und gehörst dann in die Geschlossene, meiner Meinung nach.
Na aber sicher!
Genau so, wie das der Böhmermann kann :D

Wer bist du denn, mir zu unterstellen, ich sei kein Künstler oder Comedian?
Ich habe eine astreine Begründung geliefert über den künstlerischen Aspekt meines Zuschlagens.
Gefühle werden häufig durch Aktionskunst, aber auch durch Statuen oder Bilder porträtiert und ausgedrückt. Sinnlosigkeit ebenso.
Sinnlose, aufschäumende Wut ist ein völlig logisches Motiv und ich wähle eben die Ausdrucksform der Aktionskunst.
Auch die Verbindung von Gewalt und Komik ist ein gängiges Kunstmotiv.
Die Verletzlichkeit des menschlichen Körpers ebenso.

Wenn Jan Böhmermann sich auf Satire und Kunst berufen kann, kann ich das auch.
Zitat von greenkeepergreenkeeper schrieb:Und für Beleidigung gibt es auch einen Paragraphen, nämlich § 185. Und alles andere sind in meine Augen Privilegien für "die da oben".
Es ist doch völlig Wumpe, ob es auch noch die Möglichkeit gibt, jemanden als Staatschef extra anzuzeigen.
Dann gibt es halt nur eine Anzeige wegen Beleidigung.

Der Skandal liegt für mich darin, dass man sich drüber aufregt, wenn der Erdogan sich über den Rechtsstaat hinwegsetzt, aber Angela Merkel und ihre Regierung dann genau das gleiche tun sollen, um einen Pseudokünstler zu schützen.
Denn nichts anderes beinhaltet die Forderung, es solle gar nicht erst zu einer Verhandlung gegen Böhmermann kommen - das Hinwegsetzen über rechtsstaatliche Prinzipien.

Erdogan-Style.
Nur dass er die Leute ohne vernünftigen Prozess einsperrt und Frau Merkel sie ohne vernünftigen Prozess draußen lässt.

Da stellt sich doch die Frage: Wo die Grenze ziehen? Sollte Frau Merkel sich dann auch mal eben für jemanden einsetzen, der in Berlin-Neukölln sein Gegenüber grundlos krankenhausreif geschlagen hat?
Oder fehlen da einfach die Sympathiepunkte?


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Böhmermann

23.04.2016 um 19:40
Zitat von gastricgastric schrieb:Wenn ich dich in einem satirischen beitrag ohrfeige, um aufzuzeigen, dass dies eine straftat sei, dann ist das immernoch eine straftat. gleiches gilt für beleidigungen nunmal auch.
Das wird sich erst noch zeigen, ob bei einer verbalen Beschreibung dies als Straftat angesehen wird. Dann dürften in diversen Berufszweigen keinerlei Beschreibungen mehr ausgeführt werden, wenn dies schon als Straftat gewertet werden würde.
Zitat von gastricgastric schrieb:Momentan versuchen mehrere bundesländer den §103 abzuschaffen, bevor es überhaupt die entscheidung gibt, ob verhandelt wird oder nicht.
Ja, unter anderem hat selbst die Kanzerlin den Paragraphen als antiquiert angsehen und will diesen abschaffen. Fraglich ist nur, warum sie dann wiederum die Ermächtigung der Strafverfolgung erteilt hat. Dies gleicht einem Exclusivrecht für Erdogan.

Erdogan kann und hat zusätzlich als Privatperson Anzeige erstattet, nach Paragraph 185 StgB wegen Beleidigung und das reicht auch völlig aus, denn laut Grundgesetz soll ja jeder gleich behandelt werden, nicht wahr.

Demzufolge ist der Straftatbestand noch gar nicht geklärt und es wird noch entschieden, inwiefern Böhmermann eine Straftat begangen hat, oder eben nicht.


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Böhmermann

23.04.2016 um 20:26
Dazu passend. Mehr braucht man diesbezüglich nicht mehr sagen..
https://www.youtube.com/watch?v=4Gx-yZRnuZQ (Video: KALKOFE - KOMMENTAR ZUR SATIREFREIHEIT)


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Böhmermann

24.04.2016 um 10:04
@Kc
Zitat von KcKc schrieb:Ich weiß mal darauf hin, dass sich schon Menschen wegen Mobbings selbst umgebracht haben ;)
Und ich weise dann gerne mal darauf hin dass es sich hier nich um Mobbing handelt und Herr Erdogan meinem Kenntnisstand zufolge noch nich Selbstmord begangen hat. ;)
Zitat von KcKc schrieb:Du behauptest, Worte hätten keinerlei verletzende oder beleidigende Wirkung. Das ist schlicht und ergreifend falsch.
Schlicht und ergreifend falsch is, dass ich das behauptet habe. Ich behaupte ein Staatsoberhaupt vom Format des Herrn Erdogan kann das ab oder soll halt nach § 185 klagen, nichts weiter.
Zitat von KcKc schrieb:Wer bist du denn, mir zu unterstellen, ich sei kein Künstler oder Comedian?
Ich habe eine astreine Begründung geliefert über den künstlerischen Aspekt meines Zuschlagens.
Ja Du bist ein Künstler und Comedian. Und was für einer. Während andere nur beleidigen schlägst Du halt gleich zu. Was für eine Leistung. :(
Zitat von KcKc schrieb:Wenn Jan Böhmermann sich auf Satire und Kunst berufen kann, kann ich das auch.
Dann musst du deine Aktionskunst aber auch in einer Sendung des ZDF zum besten geben, oder? Sag bescheid wann, ich schalte dann auch ein. :D

Ändert allerdings für mich nichts daran dass es gegen deine "Aktionskunst" genauso einen Paragraphen gibt, wie gegen Beleidigung. Mich würde allerdings interessieren ob es gegen das Schlagen eines ausländischen Staatsoberhauptes auch einen extra Paragraphen für die da oben gibt, oder ob vor diesem Paragraphen alle gleich sind. Darum geht's doch.
Zitat von KcKc schrieb:Dann gibt es halt nur eine Anzeige wegen Beleidigung.
Genau, hätte vollkommen ausgereicht, ganz ohne Kanzlerinnenkommentar und Kanzlerinnenermächtigung. Und der Hohn obendrauf is noch, dass die Kanzlerin danach noch verkündet, diesen Paragraphen anschließend abschaffen zu wollen, aber vorher wird er noch mal schön an Herrn Böhmermann durchexerziert. In meinen Augen is das Realsatire für die uns die ganze Welt zurecht auslacht. :(
Zitat von KcKc schrieb: ... aber Angela Merkel und ihre Regierung dann genau das gleiche tun sollen, um einen Pseudokünstler zu schützen.
Sie sollen sich aber nich über die Gesetze unseres Staates hinwegsetzen sondern entscheiden dass Herr Erdogan nich nach § 103 in Deutschland klagen darf sondern nach § 185. Und diese Entscheidung wäre im Rahmen der geltenden Gesetze möglich gewesen.
Leider verstehst du das nich.
Zitat von KcKc schrieb:Sollte Frau Merkel sich dann auch mal eben für jemanden einsetzen, der in Berlin-Neukölln sein Gegenüber grundlos krankenhausreif geschlagen hat?
Schon wieder dieser, in meinen Augen wahrscheinlich von denen da oben in Auftrag gegebene, Sinnlosvergleich. Meinst Du dadurch wird das ramponierte Ansehen der Bundesregierung wieder aufgewertet. Wir werden sehen wie das Wahlvolk in Berlin im September darüber entscheidet. Bin ich schon gespannt drauf.

Gruß greenkeeper


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Böhmermann

24.04.2016 um 12:36
@greenkeeper
Zitat von greenkeepergreenkeeper schrieb:Schon wieder dieser, in meinen Augen wahrscheinlich von denen da oben in Auftrag gegebene, Sinnlosvergleich. Meinst Du dadurch wird das ramponierte Ansehen der Bundesregierung wieder aufgewertet. Wir werden sehen wie das Wahlvolk in Berlin im September darüber entscheidet. Bin ich schon gespannt drauf.
Kommen jetzt die Verschwörungstheorien? :D
Ich war zwar mal CDU-Mitglied, aber nein, ich werde nicht dafür bezahlt, für Frau Merkel Stimmung zu machen und ich bin auch kein V-Mann vom Verfassungsschutz.

Das Problem von deinem Wahlvolk ist, dass es nie zufrieden ist, sondern stets fordert, die Bundesregierung soll gleichzeitig nach links und rechts gehen und noch mehr. Je nach aktuellem Gutdünken sollen sie sich mal über den Rechtsstaat hinwegsetzen, mal sollen sie sich strikt an den Rechtsstaat halten, mal ein Gesetz abschaffen, mal braucht es unbedingt neue Gesetze gegen XY...

Das deutsche Volk ist verwöhnt und weiß seinen Wohlstand und seine Sicherheit nicht zu schätzen.

Zudem ist es grade als Masse nicht in der Lage, abstrakt und ruhig zu denken. Die Folgen seiner Handlung einzuschätzen.

Nach Köln zum vergangenen Silvester hätte es der Volkszorn wahrscheinlich toll gefunden, wenn die Bundeswehr ausgeschwärmt wäre, alles, was nordafrikanisch aussieht, verhaftet und an der nächsten Grenze abgeladen hätte.
Ungeachtet der Folgen.
Zitat von greenkeepergreenkeeper schrieb:Sie sollen sich aber nich über die Gesetze unseres Staates hinwegsetzen sondern entscheiden dass Herr Erdogan nich nach § 103 in Deutschland klagen darf sondern nach § 185. Und diese Entscheidung wäre im Rahmen der geltenden Gesetze möglich gewesen.
Leider verstehst du das nich.
Ich verstehe die Situation durchaus.
Aber warum soll deine Forderung, die Bundeskanzlerin soll ein Verfahren nach §103 ablehnen, mehr wert sein als meine Ansicht, dass unabhängige Gerichte entscheiden sollen, ob eine Straftat vorliegt oder nicht?
Du verlangst quasi einen Freispruch im Voraus, ohne jegliches Verfahren.

Ich sage, das soll der Rechtsstaat entscheiden. Frau Merkel sagt auch:,,Das soll der Rechtsstaat entscheiden".
Du tust so, als hätte sie verfügt, der Böhmermann solle für 3 Jahre in den Knast.

Eine gerichtliche Prüfung bei einer eventuellen Straftat ist auch kein Angriff auf das Recht auf freie Meinungsäußerung.
Das Grundgesetz enthält neben dem Recht auf freie Meinungsäußerung auch ganz klar den Hinweis darauf, dass dieser gewisse Grenzen gesetzt sind, hinter denen dann strafrechtliche Prüfungen auftreten.

Die Kanzlerin hat mit ihrer Entscheidung genau das richtige getan: Sie überlässt es dem Rechtsstaat, ein Urteil im Böhmermannfall zu fällen und zeigt Herrn Erdogan damit, wie es in einem Rechtsstaat zugeht.
Nicht wie in der TÜrkei.
Zitat von greenkeepergreenkeeper schrieb:Genau, hätte vollkommen ausgereicht, ganz ohne Kanzlerinnenkommentar und Kanzlerinnenermächtigung. Und der Hohn obendrauf is noch, dass die Kanzlerin danach noch verkündet, diesen Paragraphen anschließend abschaffen zu wollen, aber vorher wird er noch mal schön an Herrn Böhmermann durchexerziert. In meinen Augen is das Realsatire für die uns die ganze Welt zurecht auslacht. :(
Der Paragraph ist aktuell geltendes Recht.
Der Fall Böhmermann ist VOR einer eventuellen Abschaffung aufgetreten. Wenn man nicht bei einer späteren Gesetzesänderung eine rückwirkende Aufhebung der Urteile miteinbezieht, dann gilt auch seine eventuelle Verurteilung.
Was auch sonst?

Überleg dir mal: Man kann doch nicht bei Auftreten einer eventuellen Straftat einfach mal fluchs sagen:,,Oh, äh, das war strafbar? Hm, ändern wir einfach mal schnell die Gesetze, damit es keine Verurteilung gibt."
Bei dieser Praxis können wir gleich vollständig auf jegliche Gesetze verzichten. Sie sind nämlich in diesem Fall nicht mehr belastbar und somit wertlos.
Zitat von greenkeepergreenkeeper schrieb:Dann musst du deine Aktionskunst aber auch in einer Sendung des ZDF zum besten geben, oder? Sag bescheid wann, ich schalte dann auch ein. :D
Ich könnte es auch auf Youtube stellen. Oder über twitch streamen :D
Zitat von greenkeepergreenkeeper schrieb:Mich würde allerdings interessieren ob es gegen das Schlagen eines ausländischen Staatsoberhauptes auch einen extra Paragraphen für die da oben gibt, oder ob vor diesem Paragraphen alle gleich sind. Darum geht's doch.
Du willst Herrn Erdogan doch grundsätzlich absprechen, sich überhaupt von irgendwas angegriffen fühlen zu dürfen.
Nach dir, das kommt für mich raus, sollte er überhaupt keine Klagerechte haben.
Zitat von greenkeepergreenkeeper schrieb:Ändert allerdings für mich nichts daran dass es gegen deine "Aktionskunst" genauso einen Paragraphen gibt, wie gegen Beleidigung.
Absoluter Skandal, wenn man mich fragt.
Die Leute verstehen nur nicht den künstlerischen Wert meiner Aktionskunst!
Ich berufe mich auf Kunstfreiheit.
Zitat von greenkeepergreenkeeper schrieb:Ja Du bist ein Künstler und Comedian. Und was für einer. Während andere nur beleidigen schlägst Du halt gleich zu. Was für eine Leistung. :(
Wenigstens einer, der es erkennt :)
Zitat von greenkeepergreenkeeper schrieb:Und ich weise dann gerne mal darauf hin dass es sich hier nich um Mobbing handelt und Herr Erdogan meinem Kenntnisstand zufolge noch nich Selbstmord begangen hat. ;)
Muss Erdogan auch nicht.
Denn es geht hier um gesetzliche Angelegenheiten. Gesetze sind nicht nur für eine einzelne Person da.


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Böhmermann

24.04.2016 um 12:46
Zitat von KcKc schrieb:Gesetze sind nicht nur für eine einzelne Person da.
Anscheinend doch, denn den §103 kann nicht jeder anwenden. ;)


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Böhmermann

24.04.2016 um 13:03
@CosmicQueen

Aber auch §103 (von dessen Existenz die meisten Deutschen wahrscheinlich bis vor kurzem nichts wussten, geschweige denn, dass es sie gestört hätte) ist nicht nur für eine Person da ;)

Sondern für einen Personenkreis.

Es ist also kein Spezialgesetz extra um dem türkischen Präsi zu gefallen.


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Böhmermann

24.04.2016 um 13:13
Zitat von KcKc schrieb:Es ist also kein Spezialgesetz extra um dem türkischen Präsi zu gefallen.
Nein das nicht, aber es kollidiert mit dem Grundgesetz Art.3
Deshalb war aus meiner Sicht die Ermächtigung der Strafverfolgung nach §103 von der Kanzlerin unnötig, da sie diesen ja eh abschaffen will und §185 völlig ausreichend ist, kommt es einem doch so vor, als würde man hier einer Person einen höheren Wert zuordnen, um diesen Sonderrechte einzugestehen.


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Böhmermann

24.04.2016 um 17:55
@Kc
Zitat von KcKc schrieb:Kommen jetzt die Verschwörungstheorien? :D
Ich war zwar mal CDU-Mitglied, aber nein, ich werde nicht dafür bezahlt, für Frau Merkel Stimmung zu machen und ich bin auch kein V-Mann vom Verfassungsschutz.
Interessiert mich ehrlich gesagt nich was du bist oder für was du bezahlt wirst. Aber wenn Du und deine Kumpels in meinen Augen Sinnlosvergleiche gebetsmühlenartig widerholen werde ich halt misstrauisch. Ich denke dass der Fall Böhmermann mitlerweile wirklich in Deutschland zur Propagandaschlacht ausartet und die Bevölkerung spaltet. Ich bin halt mal gespannt wies ausgeht und zumindest eine Stimme hab ich ja dabei auch. ;)
Zitat von KcKc schrieb:Das Problem von deinem Wahlvolk ist, dass es nie zufrieden ist, sondern stets fordert, die Bundesregierung soll gleichzeitig nach links und rechts gehen und noch mehr.
Mein Wahlvolk is wohl eher für eine pragmatische und türkeiunabhängige Politik der Mitte, also wenn Du mich jetzt damit meinen solltest. Und vor allem mag mein Wahlvolk die Politik der Kanzlerin nich. Wer will es ihm verdenken.
Zitat von KcKc schrieb:Das deutsche Volk ist verwöhnt und weiß seinen Wohlstand und seine Sicherheit nicht zu schätzen.
Geb ich Dir recht. Aber wer gibt schon den, sei es nun verdient oder unverdient erworbenen Wohlstand gerne freiwillig auf. Ich nich und Du wahrscheinlich auch nich.
Zitat von KcKc schrieb:Aber warum soll deine Forderung, die Bundeskanzlerin soll ein Verfahren nach §103 ablehnen, mehr wert sein als meine Ansicht, dass unabhängige Gerichte entscheiden sollen, ob eine Straftat vorliegt oder nicht?
Auch das habe ich nich behauptet. Es sind zwei Meinungen die sich diametral gegenüber stehen. Und die Zukunft wird zeigen welche die richtige is. Wird Herr Böhmermann nach § 103 freigesprochen is alles in Butter, wird er verurteilt dann is in meinen Augen das schlecht für den Wahlkampf der Bundesregierung, also für mich auch wiederum gut. Nennt man wohl win-win Situation. :)
Zitat von KcKc schrieb:Der Paragraph ist aktuell geltendes Recht.
Ja und er beinhaltet das die Entscheidung bei der Bundeskanzlerin liegt. Sie kann auch auf § 185 verweisen und muss deshalb dem Ersuchen nich stattgeben, alles ganz legal.
Zitat von KcKc schrieb:Du willst Herrn Erdogan doch grundsätzlich absprechen, sich überhaupt von irgendwas angegriffen fühlen zu dürfen.
Nach dir, das kommt für mich raus, sollte er überhaupt keine Klagerechte haben.
Auch das is wiederum falsch. Zähl mal nach wie oft ich in meine Beiträgen auf § 185 verweise. Ach vergiss es. Nur wundere Dich nich wenn ich mir langsam VT-Gedanken über dein Nichtbegreifen eines einfachen Sachverhaltes mache. Das nennt man übrigens nach dem GG in Deutschland Meinungsfreiheit, jedenfalls solange es in diesem Land noch nich nach dem Willen von Herrn Erdogan geht. ;)
Zitat von KcKc schrieb:Ich könnte es auch auf Youtube stellen. Oder über twitch streamen :D
Hat Herr Böhmermann aber nich gemacht. Du wärst ihm dann wie immer einen Schritt voraus. :(

Ich finde ja auch das Herr Böhmermann hier die Grenzen des guten Geschmacks bewusst überschritten hat. Er is halt jung und will sich beweisen. Dafür muss er halt das Risiko einer Verurteilung, Achtung extra für Dich, nach § 185 Stgb auf sich nehmen. No risk no fun.

Und ich höre ihn gerade auf RBB Radio 1. Also ein Freund der AfD is er nun wirklich nich, ganz im Gegenteil. Aber eins macht ihn für mich schon bemerkenswert. Er "pisst" auch mal die Großen an, die Kriegstreiber, und bringt sie in Verlegenheit. Und das is ganz in meinem Sinne. Und wenn ich's mir recht überlege is Herr Böhmermann eigentlich das Beste was Deutschland zur Zeit an Satire aufbieten kann um international von diesem Nazi-Image wegzukommen. Und auf den sollte man schon ein wenig aufpassen, finde ich jedenfalls.

Gruß greenkeeper


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Böhmermann

25.04.2016 um 13:50
@CosmicQueen
Zitat von CosmicQueenCosmicQueen schrieb:Das wird sich erst noch zeigen, ob bei einer verbalen Beschreibung dies als Straftat angesehen wird. Dann dürften in diversen Berufszweigen keinerlei Beschreibungen mehr ausgeführt werden, wenn dies schon als Straftat gewertet werden würde.
Das war ne beschreibung? Sollte eine beschreibung nicht unter umständen eine person eiiiiigentlich in kurzform so darstellen, wie sie ist? Inwiefern es dazu allerdings recherchen gab, dass "sein gelöt schlimm nach döner stinkt" mag ich mir jetz sooo nicht ausmalen.

Würden diverse berufszweige unrecherchiert irgendwelche behauptungen über personen in den raum stellen, dann würde es diese berufe auf kurz oder lang nicht mehr geben.

Es ist bei einer beschreibung schon ein gewaltiger unterschied, ob ich oberhalb oder aber unterhalb der gürtellinie beschreibe. Sachlich und zutreffend ist bei einer beschreibung das zauberwort.
Zitat von CosmicQueenCosmicQueen schrieb:Ja, unter anderem hat selbst die Kanzerlin den Paragraphen als antiquiert angsehen und will diesen abschaffen. Fraglich ist nur, warum sie dann wiederum die Ermächtigung der Strafverfolgung erteilt hat. Dies gleicht einem Exclusivrecht für Erdogan.
Dies ist kein exklusivrecht für erdogan, sondern wurde in der vergangenheit bereits genuzt und erteilt. Hätte sie die ermächtigung nicht erteilt, wäre das hingegen ein armutszeugnis. Ob das gesetz antiquiriert oder nicht ist, ist ebenso irrelevant. Das sind viele gesetze, die einfach nur selten anwendung finden. Dennoch wirken sie zum zeitpunkt des verstoßes und merkel hat das richtige damit getan, die sache an den rechtsstaat weiterzuleiten und nicht einfach eine absage zu erteilen. Geltendes recht gehört in die hände der leute, die sich damit ausführlich auskennen und nicht in die laienhaften hände einer physikerin. Der paragraph ist aktiv, also kann er zum zeitpunkt der rechtsbruches (von mir aus vermeindlichem) genuzt werden.
Zitat von CosmicQueenCosmicQueen schrieb:Erdogan kann und hat zusätzlich als Privatperson Anzeige erstattet, nach Paragraph 185 StgB wegen Beleidigung und das reicht auch völlig aus, denn laut Grundgesetz soll ja jeder gleich behandelt werden, nicht wahr.
Und warum juckt es dann niemanden, dass unser bundespräsident nach §90 sonderrechte hat? Warum jucken die vielen anderen § niemanden, die bestimmte personengruppen gesonderte rechte zusprechen? Warum wird lediglich ein aufriss um §103 gemacht, der sich lediglig auf ausländische staatsoberhäupter beschränkt, die zudem in ihrem land eine ähnliche gesetzeslage haben müssen zwecks gleichberechtigung unseres staatsoberhauptes? Und vor allem warum wird deswegen erst seit erdogan so ein verdammter aufriss gemacht? Er ist doch nicht der erste, der den § nuzt und böhmermann wäre nichteinmal der erste, der nach diesem § verurteilt würde. Liegt doch nur daran, dass man böhmermann kennt und erdogan nicht gerade der beliebteste ist. Wäre erdogan liebling der nation, dann sähe die sache wahrscheinlich vollkommen anders aus.


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