https://www.allmystery.de/themen/rss/128290Allmystery: Sind für Euch diese Aspekte des Strafrechts nachvollziehbar?Feed zur Diskussion auf Allmystery. Es werden maximal die neusten 100 Beiträge angezeigt.2018-08-27T13:49:23+01:00Sind für Euch diese Aspekte des Strafrechts nachvollziehbar? (otternase)https://www.allmystery.de/themen/pr128290-2#id228313252018-08-27T13:49:23+01:00otternase"Beitrag von otternase 1) der Zweck von Haftstrafen und ihre Anwendung
meiner Ansicht nach sollten Haftstrafen als Strafzweck allein auf den Schutz der Gesellschaft vor Straftätern konzentriert angewendet werden, also weniger als Strafe für den Täter, sondern als Schutz möglicher künftiger Opfer begriffen werden! Daher meine ich, dass die Höhe einer Haftstrafe auch weniger von der Schwere der Tat als vielmehr von der Wahrscheinlichkeit einer Wiederholung, von der Gefahr, dass der Täter erneut Straftaten begehen könnte, abhängen sollte. Daher würde ich es durchaus für sinnvoll und richtig halten, beispielsweise Personen, die immer wieder vor Gericht landen, auch wenn es nur um kleinere Straftaten geht, zB. Taschendiebe, die immer wieder erwischt und verurteilt werden, ab einer gewissen Zahl von Taten auch langfristig in Haft zu nehmen (vergleiche zB Three Strikes Rule in den USA). Und ich würde es befürworten, auch und gerade eine Person, der Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit fehlt, keine Straftaten auszuüben, in unserem Strafrecht also als "schuldunfähig" beurteilt wird, langfristig, notfalls lebenslang in Haft zu nehmen, nicht als Strafe, sondern zum Schutz der Gesellschaft, auch dann, wenn es sich prinzipiell um kleinere Straftaten handelt, die normalerweise nicht eine Haftstrafe begründen würden!
2) die Anwendung und die Ausgestaltung von Jugendstrafrecht bei jungen Erwachsenen
- meiner Ansicht nach sollte Jugendstrafrecht nur auf begründeten Antrag der Verteidigung Anwendung finden. Das bedeutet, dass die Verteidigung in der alleinigen Bringschuld sein muss nachzuweisen, dass die Anwendung von Jugendstrafrecht angezeigt ist. Dies beginnt mit dem Altersnachweis. Wenn die Verteidigung keinen zweifelsfreien Beweis liefern kann, dass der Angeklagte unter 21 Jahre alt ist, sollte grundsätzlich kein Jugendstrafrecht in Anwendung kommen. Und es geht weiter mit dem Nachweis, dass der Reifezustand des Angeklagten eine Anwendung des Jugendstrafrechts gebietet. Dass die Anwendung von Jugendstrafrecht bei Heranwachsenden (also volljährigen unter 21 Jahren) zB. im Bereich Gewaltkriminalität den Normalfall darstellt (90% aller Verurteilungen in dieser Gruppe) statt die Ausnahme für besonders retardierte Fälle, halte ich für grundfalsch. Jugendstrafrecht für Heranwachsende sollte grundsätzlich eine Ausnahme für besonders auffällige Fälle und nicht die Regel darstellen. Weiter ist der Grundgedanke des Jugenstrafrechts ja, dass von einer gegenüber erwachsenen Tätern höheren Formbarkeit ausgegangen wird, daher Erziehung, Sozialisation und Resozialisierung stärker im Vordergrund stehen. Das halte ich auch für richtig. Damit jedoch, dass die Strafen im Jugendstrafrecht niedriger sind, wird quasi im Vorwege ein Erfolg dieser Massnahmen "eingepreist". Das halte ich für verkehrt. Meiner Ansicht nach sollten im Jugendstrafrecht die gleichen Strafen wie im Erwachsenenstrafrecht gelten, nur in der Ausgestaltung sollte dann stärker auf Erziehung, Sozialisation und Resozialisierung gesetzt werden und BEI ERFOLG, aber eben einzig dann, sollte dann eine frühzeitigere Prüfung und ein Erlass der Reststrafe erfolgen. Aber nicht von vornherein einen Erfolg erwarten und einpreisen. ]]>
Sind für Euch diese Aspekte des Strafrechts nachvollziehbar? (kleinundgrün)https://www.allmystery.de/themen/pr128290-2#id188887272017-03-23T12:44:31+01:00kleinundgrün"Beitrag von kleinundgrünsacredheart schrieb: das gibt einem nicht das Recht, Unbeteiligte zu ermordernabsolut nicht.
sacredheart schrieb:wenn der Täter als Kind mal beim Fußball in der Pause nicht reingewählt wurde.
Das ist aber sehr polemisch. So solltest Du an der Stelle nicht argumentieren. ]]>
Sind für Euch diese Aspekte des Strafrechts nachvollziehbar? (sacredheart)https://www.allmystery.de/themen/pr128290-2#id188886912017-03-23T12:40:15+01:00sacredheart"Beitrag von sacredheart Mag schon sein, dass er kein erfreuliches Leben hat, das gibt einem nicht das Recht, Unbeteiligte zu ermordern und kann so eine Tat auch in keiner Weise relativieren. Ich bin immer dafür, Straftaten in erster Linie aus der Opferperspektive zu betrachten und da wäre es für mich dann keine Erleichterung, wenn der Täter als Kind mal beim Fußball in der Pause nicht reingewählt wurde. Wer solche Taten begeht, hat aus meiner Sicht in Freiheit nichts zu suchen. ]]>
Sind für Euch diese Aspekte des Strafrechts nachvollziehbar? (kleinundgrün)https://www.allmystery.de/themen/pr128290-2#id188884972017-03-23T12:04:31+01:00kleinundgrün"Beitrag von kleinundgrünsacredheart schrieb:ohne erkennbaren Anlass eine 'gequälte Kreatur' nennenEs gibt sicher einen Grund, warum der Täter so handelte. Und es ist nicht allzu fern liegend, dass bei seiner Entscheidungsfindung, diesen Stein zu werfen, psychische Aspekte eine Rolle spielten, die wenig angenehm waren. Das weiß ich natürlich nicht - aber fern liegend ist es auch nicht. ]]>
Sind für Euch diese Aspekte des Strafrechts nachvollziehbar? (sacredheart)https://www.allmystery.de/themen/pr128290-2#id188883432017-03-23T11:39:32+01:00sacredheart"Beitrag von sacredheart Für mich wäre es schon ein Riesenunterschied, ob mich zB ein angetrunkener Jugendlicher an einer Bushaltestelle anlaßlos mit dem Tod bedroht, der mich gar nicht kennt, oder jemand, der schon mal versucht hat, mich und meine Familie zu töten. Das würde ich auch prognostisch anders werten. Von daher würde ich mir wünschen, dass jemand wie der Herr Brückenschmeisser wirklich bis zu seinem letzten Tag im Gefängnis sitzt, auch wenn andere ihn hier in dieser Diskussion ohne erkennbaren Anlass eine 'gequälte Kreatur' nennen. Für mich ist es eher eine 'quälende Kreatur'. ]]>
Sind für Euch diese Aspekte des Strafrechts nachvollziehbar? (kleinundgrün)https://www.allmystery.de/themen/pr128290-1#id188872812017-03-23T08:49:45+01:00kleinundgrün"Beitrag von kleinundgrünAlteTante schrieb:Die Drohung bei der Gerichtsverhandlung richtete sich aber nicht mehr gegen jeden, sondern gegen die Familie konkretSchon. Aber in dem Beispiel, das ich einige Beiträge zuvor brachte, unterschied ich nicht zwischen der Qualität dieser Drohung und einer, die z.B. in Folge einer anderen Auseinandersetzung ausgesprochen wurde. ]]>
Sind für Euch diese Aspekte des Strafrechts nachvollziehbar? (Obrien)https://www.allmystery.de/themen/pr128290-1#id188851412017-03-22T22:29:04+01:00Obrien"Beitrag von Obriensacredheart schrieb:Kinderschänder bekommen einen neuen Start mit neuer Identität.In Stammtischhausen vielleicht.
Was hat das Opfer davon, wenn ein Täter 5 mal lebenslänglich bekommt (wie in den USA möglich)? Das sind ja nicht mehr als Worte, weil mehr als 1 mal lebenslänglich gar nicht möglich ist, da man nur 1 Leben hat. Denn entgegen der Stammtischmeinung bedeutet lebenslänglich nicht automatisch 15 Jahre und danach die Freiheit, sondern wie der Name sagt, Knast bis zum bitteren Ende. Es besteht allenfalls die MÖGLICHKEIT, FRÜHESTENS nach 15 Jahren entlassen zu werden, das ist aber ganz und gar nicht die Regel, wenn überhaupt eher später. ]]>
Sind für Euch diese Aspekte des Strafrechts nachvollziehbar? (AlteTante)https://www.allmystery.de/themen/pr128290-1#id188834192017-03-22T20:02:33+01:00AlteTante"Beitrag von AlteTante
Während der Tat war es dem Täter wohl gleichgültig, ob und wen er damit verletzt oder tötet. Da war die Familie ein Zufallsopfer, und es hätte jeder andere sein können. Das ist klar. Die Drohung bei der Gerichtsverhandlung richtete sich aber nicht mehr gegen jeden, sondern gegen die Familie konkret, die sowieso schon durch den Täter geschädigt wurde - wenn auch, ohne dass er es bei der Tat konkret auf sie abgesichert gehabt hätte. Sollte das nicht eine Rolle spielen? Ist die Drohung von jemandem, der so skrupellos ist, dass er einfach mit schweren Gegenständen auf Autos wirft, ohne sich darum zu kümmern, welche Folgen das haben kann, nicht schwerwiegender als zum Beispiel die Drohung eines Einbrechers gegenüber dem Nachbarn des Einbruchsopfers, der ihn angezeigt hatte? ]]>
Sind für Euch diese Aspekte des Strafrechts nachvollziehbar? (kleinundgrün)https://www.allmystery.de/themen/pr128290-1#id188787572017-03-22T10:15:54+01:00kleinundgrün"Beitrag von kleinundgrünBauli schrieb:Der Mordvorsatz ist gegeben. Darum kann man, glaube ich nicht von Zufallsopfern sprechen. In dem Zeitraum, wo der Stein aufgehoben wird bis zum Wurf, sind alle Autofahrer potentielle Opfer.Du meinst mit "Zufallsopfer" vermutlich etwas anderes, als ich. Also eher die Frage, ob es nun jemanden trifft oder nicht trifft. Ich meine damit, dass der Vorsatz des Täter sich auf niemanden bestimmten konkretisierte, sondern es war ihm schlicht egal, ob jemand starb und wenn ja, wer das dann ist. Damit war der Täter den späteren Opfern nicht so nahe, wie es ein Täter wäre, der eine bestimmte Person töten möchte. Für den Tötungsvorsatz spielt das keine Rolle, aber für ein Motiv bezüglich der Ernsthaftigkeit der Drohung schon. Wenn ich zuvor eine bestimmte Person töten möchte, ist es nahe liegender, diese weiterhin töten zu wollen. ]]>
Sind für Euch diese Aspekte des Strafrechts nachvollziehbar? (eckhart)https://www.allmystery.de/themen/pr128290-1#id188760512017-03-21T21:54:27+01:00eckhart"Beitrag von eckhartsacredheart schrieb:ein niedriger angesiedeltes menschliches Verhalten gibt es nun mal kaum, das darf man doch benennen.Wenns so ist, dann benenne ich doch das noch niedriger Angesiedelte als Massenmord!
Es wurde viel Zeit durch vorgetäuschte Detailversessenheit verplempert. Und es sind viel, viel,viel zu viele Massenmörder davongekommen.
Hätte man sich immer bei den Prozessen um Massenmörder auf wenige gut beweisbare Fälle -notfalls einen- gut bewiesenen Fall konzentriert, sich von den Tätern nicht am Ring durch die Manege ziehen lassen und die oder den bewiesenen Fall mit wirklich Lebenslänglich honoriert,
hätten nicht so viele Gelegenheit bekommen, unterzutauchen die möglicherweise erst jetzt mit über 90 Jahren vor Gericht stehen.
Details sind für immer ungeheuer wichtig, wenn es darum geht, Opfern ihre Individualität wiederzugeben. Nicht jedoch, um im Täterinteresse sich im Prozess zu verzetteln. ]]>
Sind für Euch diese Aspekte des Strafrechts nachvollziehbar? (Bauli)https://www.allmystery.de/themen/pr128290-1#id188757032017-03-21T21:11:16+01:00Bauli"Beitrag von Baulisacredheart schrieb:Es waren zunächst ZufallsopferDer Mordvorsatz ist gegeben. Darum kann man, glaube ich nicht von Zufallsopfern sprechen. In dem Zeitraum, wo der Stein aufgehoben wird bis zum Wurf, sind alle Autofahrer potentielle Opfer.
kleinundgrün schrieb:Auch Opfer und deren Angehörige finden mit der Zeit ihren Frieden. Wie gesagt, ein Todesopfer kommt nicht mehr zurück
Ob die ihren Frieden finden ist fraglich. Genug Personen die Opfer wurden, sind lebenslänglich gebrandmarkt, stehen ein Leben lang unter Schock und müssen betreut werden oder wandern anders als der Täter, in die Psychiatrie, wo dann die Allgemeinheit für die Opfer aufkommen muß. Im Zweifelsfall kann das Opfer oder die Angehörigen nicht mehr arbeiten und verarmt.
Aber mit ein bisschen Glück kommt der Täter dann (je nach Brutalität) die die Forensik, wenn es der richtige Richter ist. Der Satz: "Ein Todespopfer kommt nicht mehr zurück," bagatellisiert mir die Gewalt zu sehr und läßt die Opfer im Regen stehen. Da erwartet man dann doch ein bisschen mehr als nur ein achselzuckender Satz, der Vergeben bei den Opfern mit der Zeit voraussetzt. ]]>
Sind für Euch diese Aspekte des Strafrechts nachvollziehbar? (sacredheart)https://www.allmystery.de/themen/pr128290-1#id188710112017-03-21T13:12:59+01:00sacredheart"Beitrag von sacredheart Es waren zunächst Zufallsopfer, jetzt sind sie aber konkretes Ziel. Wie gesagt, an Stelle dieser Familie wäre das für mich nicht beruhigend. ]]>
Sind für Euch diese Aspekte des Strafrechts nachvollziehbar? (kleinundgrün)https://www.allmystery.de/themen/pr128290-1#id188710072017-03-21T13:11:49+01:00kleinundgrün"Beitrag von kleinundgrünsacredheart schrieb:Ein Mordversuch ist doch nicht harmloser, nur weil ein Täter sich wahllose Opfer aussucht. Darum geht es nicht. Sondern darum, dass er diese Personen nicht als konkretes Ziel hatte, das er anschließend nur weiter verfolgen möchte.
Aber da Deine restlicher Post in einer Art Pseudozynismus ausufert, der völlig deplatziert ist, klinke ich mich da auch gerne aus. Ich habe meinen Standpunkt dar gelegt und den musst du nicht teilen. ]]>
Sind für Euch diese Aspekte des Strafrechts nachvollziehbar? (sacredheart)https://www.allmystery.de/themen/pr128290-1#id188709992017-03-21T13:11:26+01:00sacredheart"Beitrag von sacredheart Was bekommen die Opfer: So gut wie nichts.
Mir ist das persönlich bekannt von älteren Menschen in der Nachbarschaft. Sie wurden Opfer eines Raubes in ihrer Wohnung mit Körperverletzung, Drohungen, Verwüstung der ganzen Wohnung undsoweiter. Die Täter waren wie fast immer polizeibekannt und kamen wie so oft mit Kleinkram davon.
Die Opfer sind ihr Leben über traumatisiert, aber behandelt werden lieber erfundene Traumata von Gewalttätern, die sie sich zwecks milderer Behandlung ausdenken oder bei Bedarf von Anwälten serviert bekommen. ]]>
Sind für Euch diese Aspekte des Strafrechts nachvollziehbar? (sacredheart)https://www.allmystery.de/themen/pr128290-1#id188709732017-03-21T13:05:01+01:00sacredheart"Beitrag von sacredheart
Ein Mordversuch ist doch nicht harmloser, nur weil ein Täter sich wahllose Opfer aussucht. Immerhin hat er sie gezielt angesprochen und schon demonstriert, dass er Menschen töten oder verstümmeln möchte.
Für mich als Opfer wäre es jetzt keine ausgesprochene Beruhigung zu wissen: Ja, er wollte uns töten, aber er hätte auch andere genommen. Jetzt will er uns gezielt töten, kennt unsere Namen, aber vielleicht haben wir ja auch Glück und er wendet sich zwischenzeitlich anderen, wieder zufälligen Mordopfern zu. Wird schon gut gehen. Ist bestimmt nur eine 'gequälte Kreatur', Schwamm drüber. ]]>
Sind für Euch diese Aspekte des Strafrechts nachvollziehbar? (sacredheart)https://www.allmystery.de/themen/pr128290-1#id188709512017-03-21T13:02:08+01:00sacredheart"Beitrag von sacredheart Und ein niedriger angesiedeltes menschliches Verhalten gibt es nun mal kaum, das darf man doch benennen. ]]>
Sind für Euch diese Aspekte des Strafrechts nachvollziehbar? (kleinundgrün)https://www.allmystery.de/themen/pr128290-1#id188709432017-03-21T13:01:28+01:00kleinundgrün"Beitrag von kleinundgrünsacredheart schrieb:In diesem Fall war es ja nicht nur eine Drohung, sondern der Täter hatte bereits versucht, diese Menschen als wahllose Opfer mittels dieses Holzklotzes zu ermorden. Dabei hat er sie aber nicht individualisiert. Es ging ihm nicht darum, genau diese Menschen zu töten bzw. deren Tod in Kauf zu nehmen. Deswegen ist das nichts anderes, als eine beliebige andere Todesdrohung.
Etwas anderes wäre es, wenn ein Täter einen Menschen gezielt töten möchte und damit bei nächster Gelegenheit einfach nur weiter machen will. Da könnte man von einer gesteigerten Ernsthaftigkeit ausgehen. Aber in dem Fall war er wohl nur angepisst, wie irgend ein beliebiger anderer, der sich nicht unter Kontrolle hat. ]]>
Sind für Euch diese Aspekte des Strafrechts nachvollziehbar? (sacredheart)https://www.allmystery.de/themen/pr128290-1#id188709352017-03-21T13:00:13+01:00sacredheart"Beitrag von sacredheart Warum ist denn jemand, der versucht wahllos Menschen zu töten 'eine schon genug gestrafte und gequälte Kreatur'? Ich habe ihm nicht abgesprochen, ein Mensch zu sein, fordere keine Todesstrafe, aber tiefstes Mitleid kann ich für so ein Verhalten nicht empfinden. Begreife ich echt nicht, warum der Täter 'der gequälte' ist? Kein Sky Sport in der Zelle? ]]>
Sind für Euch diese Aspekte des Strafrechts nachvollziehbar? (Warhead)https://www.allmystery.de/themen/pr128290-1#id188708892017-03-21T12:53:45+01:00Warhead"Beitrag von Warhead
Vergiss es...ich meinte @sacredheart und seine unterste Stufe menschlicher Existenz,schon klar das so ein Brückenschmeisser nicht der Anwärter als Nachfolger auf den Lehrstuhl von Wolf Dieter Narr oder Jürgen Habermas ist,aber man muss so eine schon genug gestrafte ubd gequälte Kreatur nicht auch noch den letzten Rest Menschlichkeit nehmen. ]]>
Sind für Euch diese Aspekte des Strafrechts nachvollziehbar? (sacredheart)https://www.allmystery.de/themen/pr128290-1#id188708832017-03-21T12:52:32+01:00sacredheart"Beitrag von sacredheart In diesem Fall war es ja nicht nur eine Drohung, sondern der Täter hatte bereits versucht, diese Menschen als wahllose Opfer mittels dieses Holzklotzes zu ermorden. Ich denke, das hat dann einen ganz anderen Stellenwert als irgendwelche Pöbeleien.
Ich würde es für angemessen halten, jemanden, der schon versucht hat, wahllos Menschen zu ermorden, dauerhaft ohne Aussicht auf Entlassung wegzusperren. In meinem Rechtsempfinden wiegt da das Recht zB dieser Familie auf ein unversehrtes Leben höher als das Recht des Täters, weiter seinen Mordgelüsten nachzugehen.
Anders ist das, wenn jemand 'nur' Drohungen ausstößt ohne das dem Taten vorausgingen oder folgten.
Allerdings könnte ich mir vorstellen, dass eine Person, die mehrfach andere Menschen mit dem Tod bedroht, zB aus unbeherrschter Wut heraus ohne schon aktiv zu werden, auch zwangsweise einer Therapie zugeführt werden könnte (je nach Einzelfall) und auch prophylaktisch zB seine Fahrerlaubnis verlieren sollte, denn Teilnahme am Straßenverkehr setzt nun mal eine gewisse Selbstbeherrschung voraus. ]]>
Sind für Euch diese Aspekte des Strafrechts nachvollziehbar? (kleinundgrün)https://www.allmystery.de/themen/pr128290-1#id188708212017-03-21T12:43:01+01:00kleinundgrün"Beitrag von kleinundgrünsacredheart schrieb:Wenn ich mich in diese Familie reinversetze, wäre ich froh, wenn diese Person mir und meinen Kindern nicht weiter nachstellen könnte.Wäre ich auch.
Aber was machst Du, wenn Du einen versehentlich an rempelst, und der Dich bedroht? Oder wenn Du als Arbeitgeber einen Arbeitnehmer kündigst und dieser Dich bedroht? Es gibt den Tatbestand der Bedrohung - aber einen wirksamen und finalen Schutz gibt es nicht. Man kann doch niemanden, der gegenüber einem anderen eine Drohung ausspricht, für immer weg sperren.
Ich weiß, dass das wenig befriedigend ist, wenn man der Adressat einer solchen Drohung ist - aber es gibt dafür keine andere Lösung.
Warhead schrieb:Dein Terminus ist mal wieder mehr als grenzwertig
Welcher? Ich bin mir keiner Schuld bewusst ... ]]>
Sind für Euch diese Aspekte des Strafrechts nachvollziehbar? (Warhead)https://www.allmystery.de/themen/pr128290-1#id188708172017-03-21T12:42:15+01:00Warhead"Beitrag von Warhead
Dein Terminus ist mal wieder mehr als grenzwertig ]]>
Sind für Euch diese Aspekte des Strafrechts nachvollziehbar? (sacredheart)https://www.allmystery.de/themen/pr128290-1#id188707932017-03-21T12:37:47+01:00sacredheart"Beitrag von sacredheart Das ist eine durch nichts nachvollziehbare Verallgemeinerung. Wenn aber jemand seiner bescheuerten Wut dadurch Ausdruck verleiht, dass er einen schweren Holzklotz von einer Autobahnbrücke auf ein Auto wirft, gefunden wird und dann noch seinen Opfern droht, sie nach der Entlassung aus dem Gefängnis zu töten, wünsche ich mir eine solche Person für immer weggesperrt. Und eine solche Person würde ich nicht als 'Alles und Jeden' bezeichnen, sondern für die unterste Stufe menschlicher Existenz. Und mir ist dann egal ob der besoffen war (vor Gericht sicher nicht) oder als Kind mal sein Pausenbrot weggenommen wurde. So was kann man auch mit einer Schreinerlehre im Gefängnis nicht resozialisieren.
Das Wort 'resozialiseren' geht ja schon davon aus, dass jemand mal adäquat sozialisiert war und aus der Bahn geworfen wurde. Das gibt es ja. Aber, wer so eine Tat wie weiter oben verübt, ist als Säule der Gesellschaft doch wohl verloren.
@kleinundgrün
In dem konkreten Fall waren die Opfer nicht tot. Wenn ich mich in diese Familie reinversetze, wäre ich froh, wenn diese Person mir und meinen Kindern nicht weiter nachstellen könnte.
Und zur Klarstellung: Ich bin ein absoluter Gegner der Todesstrafe, schon weil Gerichte irren können. ]]>
Sind für Euch diese Aspekte des Strafrechts nachvollziehbar? (kleinundgrün)https://www.allmystery.de/themen/pr128290-1#id188703672017-03-21T11:27:00+01:00kleinundgrün"Beitrag von kleinundgrünBauli schrieb:Es gibt genug Täter, die dem Opfer drohen mit den Worten:" Warte, bis ich erst wieder raus bin." Meinst du der Rechtsfrieden ist damit hergestellt? Die Alternativen wären, jeden Täter für immer wegzusperren oder gar nicht zu bestrafen. Weil auch bei "Kleinigkeiten" eine solche Drohung ausgesprochen werden kann. Beides ist aber unsinnig und daher bleibt - wie immer im Leben - nur die am wenigsten schlechte Lösung.
Bauli schrieb:Ich denke, die Juristen können auch mit einem harten Urteil keinen Frieden herstellen. Das ist ein fataler Trugschluß und heuchelt nur Sicherheit vor.
Es gibt nirgends im Leben absolute Sicherheit. Kein Gesetz und keine Bestrafung können eine solche Sicherheit schaffen. Dennoch bedeutet die Sanktionierung einer Tat eine Genugtuung für Opfer und auch für die Gesellschaft im allgemeinen.
sacredheart schrieb:Ich glaube, die Opfer wären froh, wenn der erst in einer Holzkiste herauskäme
Auch Opfer und deren Angehörige finden mit der Zeit ihren Frieden. Wie gesagt, ein Todesopfer kommt nicht mehr zurück. Damit müssen sich alle Beteiligten arrangieren. Und ich bezweifle, dass ihnen das besser gelingt, wenn der Täter einer unmenschlichen Bestrafung unterworfen wird. ]]>
Sind für Euch diese Aspekte des Strafrechts nachvollziehbar? (Warhead)https://www.allmystery.de/themen/pr128290-1#id188703532017-03-21T11:24:27+01:00Warhead"Beitrag von Warhead
Für schwere Körperverletzung,ob nun im Vorsatz oder fahrlässig,ist kein lebenslänglich vorgesehen. Du willst anscheinend alles und jeden lebenslang hinter Gitter verfrachten ]]>
Sind für Euch diese Aspekte des Strafrechts nachvollziehbar? (sacredheart)https://www.allmystery.de/themen/pr128290#id188696372017-03-21T08:48:07+01:00sacredheart"Beitrag von sacredheart Ich sehe allerdings keinen Sinn darin, einen Täter besonders milde zu bestrafen, damit dessen Freunde dann die Angehörigen der Opfer in Frieden lassen.
Allerdings ist das THema an sich wichtig. Zum Beispiel wäre der Täter, der eine Familie mit einem Holzklotz von der Autobahnbrücke herabgeworfen, schwer veletzte und die Opfer vor wenigen Tagen im Gerichtssaal für den Zeitpunkt seiner Entlassung mit dem Tod bedrohte, wohl echt lebenslänglich gut im Gefängnis untergebracht.
Ich glaube, die Opfer wären froh, wenn der erst in einer Holzkiste herauskäme und das fände ich auch völlig gerechtfertigt. ]]>
Sind für Euch diese Aspekte des Strafrechts nachvollziehbar? (emz)https://www.allmystery.de/themen/pr128290#id188690252017-03-21T01:10:59+01:00emz"Beitrag von emz Doppelmord in Herne: Täter Marcel H. in Haft (Seite 310) (Beitrag von Ilvareth)
die Rechtsfigur der actio libera in causa zum Tragen kommt, was Folgendes bedeutet: Wenn er einen Tatentschluss gefasst hat, aber vermutet, dass er das nüchtern nicht hinbekommt und sich bewusst erst mal Mut an- bzw Hemmungen wegtrinkt, wird seine Schuld vom Zeitpunkt der Tat vorverlagert zu dem Zeitpunkt, an dem er noch nüchtern den Tatentschluss fasst. Dann würde der Alkohol keine Rolle mehr spielen für die Frage der Schuldfähigkeit.
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Sind für Euch diese Aspekte des Strafrechts nachvollziehbar? (Bauli)https://www.allmystery.de/themen/pr128290#id188659352017-03-20T19:19:27+01:00Bauli"Beitrag von Baulikleinundgrün schrieb:Du betrachtest das Strafmaß alleine unter dem Aspekt der Vergeltung. Und in der Tat, Vergeltung ist eine der Gedanken hinter der Strafzumessung. Für Opfer und Gesellschaft soll ein gewisser Rechtsfriede wieder hergestellt werden. Aber Vergeltung ist eben nicht der einzige Aspekt.Es gibt genug Täter, die dem Opfer drohen mit den Worten:" Warte, bis ich erst wieder raus bin." Meinst du der Rechtsfrieden ist damit hergestellt?
Es gibt sicherlich auch genug Fälle, wo der Täter keine Drohung ausstößt, die Nebenkläger aber trotzdem Angst vor Rache haben.
Hinzu kommen "Teamworker" die die Drecksarbeit erledigen könnten, weil deren Spezi aufgrund einer triftigen Anklage gesiebte Luft atmet. Gehst du mit mir konform, das die Nebenkläger keine Ruhe und keinen Frieden finden?
Ich denke, die Juristen können auch mit einem harten Urteil keinen Frieden herstellen. Das ist ein fataler Trugschluß und heuchelt nur Sicherheit vor. ]]>
Sind für Euch diese Aspekte des Strafrechts nachvollziehbar? (Warhead)https://www.allmystery.de/themen/pr128290#id188643532017-03-20T16:09:01+01:00Warhead"Beitrag von Warhead
Es gab auch schon reichlich Urteile die umso härter ausfielen weil der Straftatbestand vorsätzlicher Suff bzw Drogenintoxikation gegeben waren ]]>
Sind für Euch diese Aspekte des Strafrechts nachvollziehbar? (kleinundgrün)https://www.allmystery.de/themen/pr128290#id188636992017-03-20T14:19:11+01:00kleinundgrün"Beitrag von kleinundgrün
Das Problem, das Du mit dem Thema hast, ist die Betrachtungsrichtung.
Du betrachtest das Strafmaß alleine unter dem Aspekt der Vergeltung. Und in der Tat, Vergeltung ist eine der Gedanken hinter der Strafzumessung. Für Opfer und Gesellschaft soll ein gewisser Rechtsfriede wieder hergestellt werden. Aber Vergeltung ist eben nicht der einzige Aspekt.
Dann musst du Dich fragen, ob ein Opfer oder ein Angehöriger glücklicher wäre, wenn die Strafe anders aus sähe. Könnte er mit dem Verlust dann besser leben? Wahrscheinlich nicht. Angehörige in den USA sind nicht zufriedener, weil der Täter exekutiert wurde.
Und dann bleibt das Problem, dass es für Tötungsdelikte keinen wirklichen Ausgleich geben kann (wie es grundsätzlich bei Eigentumsdelikten möglich ist). Man kann ein Leben nicht zurück geben. Man kann den Täter nicht fünf mal töten und dafür leben seine fünf Opfer wieder.
Alles in allem sehr komplex und vor allem nichts, was man intuitiv entscheiden sollte. Wenn Du Dich für das Thema interessierst, wirst Du wohl um die Lektüre von Fachliteratur - in der eben diese Punkte weitaus tiefer gehend erklärt werden - nicht herum kommen. Die Beiträge hier können höchstens ein Einstieg dazu sein. ]]>
Sind für Euch diese Aspekte des Strafrechts nachvollziehbar? (DoctorWho)https://www.allmystery.de/themen/pr128290#id188635452017-03-20T13:46:38+01:00DoctorWho"Beitrag von DoctorWho naja, das ist möglicherweise zu kurz gedacht. alle taten fließen in die gesamtstrafe ein. in deinem von dir gebildeten fall ist es aber so, dass die höchststrafe lebenslänglich eben nicht mehr kumuliert werden kann. zweimal lebenslänglich geht schon begrifflich nicht. wie @kleinundgrün zu recht bemerkte, ist das dann eher ein fall der sicherungsverwahrung.
und resozialisierungsgetue würde ich das ganze nicht unbedingt nennen. es gibt defizite, keine frage, aber das system als solches funktioniert ganz gut. ohne spezialprävention jedenfalls kommt man nämlich nicht weit. ]]>
Sind für Euch diese Aspekte des Strafrechts nachvollziehbar? (gastric)https://www.allmystery.de/themen/pr128290#id188634312017-03-20T13:31:49+01:00gastric"Beitrag von gastricsacredheart schrieb:Der Täter wird für Mord 1 verurteilt, der Morf an Eurem Angehörigen wird aber letztlich kaum berücksichtigt.Der täter wird für beide (oder mehr) morde verurteilt. Mehr als lebenslänglich geht im deutschen strafrecht aber nunmal nicht.
sacredheart schrieb:Was die Trunkenheit oder Drogenkonsum angeht, so sollten sie meiner Meinung nach nie strafmildernd wirken, wenn, wie fast immer die Einnahme freiwillig erfolgte, nicht durch Dritte.
In meinen augen schon. Es macht einen unterschied, ob ich besoffen etwas klaue oder ob ich noch eine hemmschwelle besitze.
sacredheart schrieb:Wenn jemand zum Beispiel jahrelang trinkt und unter Einfluß dieses regelmäßigen Konsums er eine betrügerische Steuererklärung abgibt, wirkt das doch auch nie strafmildernd und zwar mit Recht.
Thema gewohnheit. Langjährige trinker werden nunmal anders behandelt als leute, die nur selten trinken.
sacredheart schrieb: Ich glaube, wie ich schrieb, dass es für Angehörige letztlich ein Hohn sein muss, wenn man weiss, der einzelne Mord hat hier nicht viel zum Gesamtstrafmaß beigetragen.
Nict zum gesamtstrafmaß, aber zum weiteren verlauf. Mehr als lebenslang geht nunmal immernoch nicht. Die 207 jahre haft, die man so aus dem amiland kennt, klingen zwar ganz nett, aber wenn ich mir dann ausmale, dass mein bekannter, der als letztes ermordet wurde, zwar im strafmaß bedacht wurde, aber der täter die strafe dann doch nicht antreten wird, weil er definitiv vorher versterben wird, dann bringt mir das irgendwie genauso viel wie jetzt hier auch. Dem mordopfer ist aber sowieso in keinsterweise geholfen. Egal, ob nun strafmildernde umstände aufgrund von alkohol oder aber "nur" lebenslange haft statt 207 jahren. *schulterzuck* ]]>
Sind für Euch diese Aspekte des Strafrechts nachvollziehbar? (sacredheart)https://www.allmystery.de/themen/pr128290#id188633952017-03-20T13:24:25+01:00sacredheart"Beitrag von sacredheart Das meine ich ja, ich glaube nicht dass unser geltendes Recht falsch angewendet wird. Ich glaube, wie ich schrieb, dass es für Angehörige letztlich ein Hohn sein muss, wenn man weiss, der einzelne Mord hat hier nicht viel zum Gesamtstrafmaß beigetragen.
Im Übrigen kommt meine Skepsis eher aus einem erheblichen Zweifel an diesem Resozialisierungsgetue. Beispiel Jack Unterweger ]]>
Sind für Euch diese Aspekte des Strafrechts nachvollziehbar? (DoctorWho)https://www.allmystery.de/themen/pr128290#id188633752017-03-20T13:21:00+01:00DoctorWho"Beitrag von DoctorWhosacredheart schrieb:Der Täter wird für Mord 1 verurteilt, der Morf an Eurem Angehörigen wird aber letztlich kaum berücksichtigt. falsch. bitte einmal etwas zum thema gesamtstrafenbildung lesen. der wortlaut der norm ist da schon eine hilfe. siehe hier https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__54.html ]]>
Sind für Euch diese Aspekte des Strafrechts nachvollziehbar? (gastric)https://www.allmystery.de/themen/pr128290#id188633512017-03-20T13:14:52+01:00gastric"Beitrag von gastricsacredheart schrieb:1. Wenn ein Straftäter einen Mord begeht, bekommt, er eine entsprechende Strafe, zB wird er ca 17 Jahre maximal absitzen.Das stimmt so nicht. Mord wird IMMER mit lebenslanger freiheitsstrafe belegt. Diese KANN (je nach schwere der tat) nach frühestens 15jahren zur bewährung ausgesetzt werden. Da mord immer eine lebenslange freiheitsstrafe nachsich zieht, werden zusätzliche morde nicht gesondert gezählt, sondern ein mehrfachmörder bekommt einfach nur schwieriger die möglichkeit die strafe zur bewährung auszusetzen. Auch aus dem grunde, weil 5fach lebenslang zwar nett klingt, aber keinen sinn macht, da lebenslang keine maximalhaftzeit vorsieht, sondern unbestimmt ist.... eben ein leben lang.
sacredheart schrieb:2. Wenn ein Täter vor einer Tat relevante Mengen Alkohol oder Drogen zu sich genommen hat, wirkt sich dies aus mir unbekannten Gründen strafmildernd aus.
Das ist von mehreren faktoren abhängig. Wenn sich jemand betrinkt, um eine straftat zu begehen, dann ist er voll schuldfähig und bekommt das volle strafmaß für seine tat. Auch, wenn ihm bekannt ist, dass er betrunken zu verhaltensweisen neigt, die strafbar sind, kann er voll schuldfähig sein.
sacredheart schrieb:Den Alkohol hat der Täter doch aus freien Stücken zu sich genommen, ist also für die Einnahme und eine eventuelle Enthemmung komplett selbst verantwortlich, außer vor unseren Gerichten.
Auch vor unseren gerichten. Insbesondere wer im vollrausch eine straftat begeht, wird zwar nicht für die straftat als solche belangt, aber dafür, dass er sich hat volllaufen lassen. Dabei liegt das strafmaß bei maximal 5 jahren und kann ohne probleme (je nach tat) genauso hoch sein, wie das strafmaß für die eigentlich begangene tat.
sacredheart schrieb:Wenn man jemanden nüchtern ermordet, kommt man länger ins Gefängnis, als wenn man es unter Alkohol und Cannabis tut.
Das hängt mit den umständen zusammen und ist keine allumfassende aussage. Wenn alkohol unter vorsatz getrunken wird um diese tat zu begehen, dann kommt man nicht früher raus. Da sich menschen unter alkoholeinfluss aber prinzipiell verändern, ist das dennoch eine logische schlussfolgerung, solange der alkoholkonsum NICHT unter vorsatz begangen wurde, um die tat zu vollziehen. Desweiteren wird nicht mehr stark auf promillezahlen geschaut, sondern auch auf die gewöhnung der täter an alkohol. Ein alkoholiker, der morgens noch 2 promille restalkohol intus hat, wird härter bestraft als ein abstinenzler, der sich 2 promille angesoffen hat. ]]>
Sind für Euch diese Aspekte des Strafrechts nachvollziehbar? (sacredheart)https://www.allmystery.de/themen/pr128290#id188633412017-03-20T13:13:46+01:00sacredheart"Beitrag von sacredheart
Ich habe zu beiden Fragen auch nicht unbedingt eine felsenfeste Meinung.
Beim 1.Punkt finde ich bedenkenswert, stellt Euch mal vor, Ihr währt Angehöriger eines 2. Mordopfers (was hoffentlich nie passiert). Der Täter wird für Mord 1 verurteilt, der Morf an Eurem Angehörigen wird aber letztlich kaum berücksichtigt. Ich könnte das schwer ertragen.
Bezüglich der Prognose eines Straftäters gäbe es ja folgende Situation zu bedenken. Ein Täter hat einen Mord verübt. Zur Verdeckung der Straftat sieht er sich in der Situation, 4 weitere Menschen zu töten. Zumindest unser Strafrecht wird ihn kaum davon abhalten, wenn er entdeckt wird, sind 5 Morder kaum mehr als einer, wenn nicht dann eben nicht. Wenn jemand wüßte, dass 5 Morde eben 100 Jahre Gefängnis bedeuten, dann vielleicht schon. Natürlich kann man Strafen nicht einfach summieren, wenn jemand im Baumarkt 100 Nägel klaut, sind das nicht 100 Delikte.
Was die Trunkenheit oder Drogenkonsum angeht, so sollten sie meiner Meinung nach nie strafmildernd wirken, wenn, wie fast immer die Einnahme freiwillig erfolgte, nicht durch Dritte.
Wenn jemand zum Beispiel jahrelang trinkt und unter Einfluß dieses regelmäßigen Konsums er eine betrügerische Steuererklärung abgibt, wirkt das doch auch nie strafmildernd und zwar mit Recht.
So ganz kann ich auch eine Justiz nachvollziehen, die alles an der Psyche und Vorgeschichte eines Täters ausmacht. Einem Mordopfer ist nicht geholfen, nur weil der Täter betrunken war und als Kind lange eingenässt hat. ]]>
Sind für Euch diese Aspekte des Strafrechts nachvollziehbar? (kleinundgrün)https://www.allmystery.de/themen/pr128290#id188633372017-03-20T13:13:42+01:00kleinundgrün"Beitrag von kleinundgrünsacredheart schrieb:Die Opfer der letzten 9 Straftaten sind nach deutschem Recht also 'MengenrabbatNein. Aber es gibt halt nicht mehr als "lebenslänglich" und das BVerfG hat eben "lebenslänglich" als "nicht bis zum Tode" definiert. Allerdings gibt es z.B. eine Sicherungsverwahrung, die zwar keine Strafe ist, aber gerade mein Mehrfachtätern verhindert, dass sie erneut Schaden zufügen.
@DoctorWho hat da schon die alic genannt. Aber darüber hinaus ist eine Strafe eben auch abhängig davon, wie viel - salopp ausgedrückt - Unrechtsbewusstsein der Täter zum Zeitpunkt der Tat hat. Je weniger er zu rationalem Denken und Handeln fähig ist, desto weniger "schuldig" ist er, als z.B. jemand, der ganz genau durchdacht einen anderen tötet und sich im vollen Bewusstsein und wohlüberlegt dafür entscheidet, das recht zu brechen.
Die Vorredner haben das Hauptproblem bereits benannt: Es ist schwierig, aus der Hüfte heraus und ohne einigermaßen fundierte Vorkenntnisse das zu diskutieren. Denn aus Laiensicht ist das meinst nur ein "es sieht aus wie" und da ist meist schon die Grundlage der Diskussion falsch.
Die Strafzumessung und die Frage, was in solchen Fällen eine ausgleichende Gerechtigkeit ist, ist darüber hinaus ein sehr komplexes Thema, über das viele Bücher geschrieben wurden. Es wird schwer, das in wenigen Sätzen abzuhandeln. ]]>
Sind für Euch diese Aspekte des Strafrechts nachvollziehbar? (Derleise)https://www.allmystery.de/themen/pr128290#id188632272017-03-20T12:51:18+01:00Derleise"Beitrag von Derleisesacredheart schrieb:2. Wenn ein Täter vor einer Tat relevante Mengen Alkohol oder Drogen zu sich genommen hat, wirkt sich dies aus mir unbekannten Gründen strafmildernd aus. Wenn man jemanden nüchtern ermordet, kommt man länger ins Gefängnis, als wenn man es unter Alkohol und Cannabis tut. Das Opfer hat aber eher nichts davon, dass der Täter angesäuselt war. Und am Wichtigsten: Den Alkohol hat der Täter doch aus freien Stücken zu sich genommen, ist also für die Einnahme und eine eventuelle Enthemmung komplett selbst verantwortlich, außer vor unseren Gerichten.Dazu noch ein interessanter Aspekt: Wenn jemand den Alkohol zu sich nimmt, um bei der Verhandlung über seine Bestrafung mit "Trunkenheit" argumentieren zu können, dann wird der Alkohol nicht als Milderungsgrund, sondern die besondere Tücke und der Vorsatz als Verschärfungsgrund angenommen. ]]>
Sind für Euch diese Aspekte des Strafrechts nachvollziehbar? (Derleise)https://www.allmystery.de/themen/pr128290#id188632172017-03-20T12:49:27+01:00Derleise"Beitrag von Derleisesacredheart schrieb: Wenn ein Straftäter einen Mord begeht, bekommt, er eine entsprechende Strafe, zB wird er ca 17 Jahre maximal absitzen. Begeht der Täter jedoch 10 Morde, bevor er gefasst wird, wird er kaum wesentlich länger eingesperrt. Die Opfer der letzten 9 Straftaten sind nach deutschem Recht also 'Mengenrabbat', das verstehe ich nicht. Hier wird das Recht des Täters auf eine Perspektive für ein Leben in Freiheit über das Recht der 9 weiteren Opfer gestellt, dass die Straftat adäquat geahndet wird.Dein Ansatzpunkt ist die Frage der "adäquat Behandlung der Straftat". Strafen sind keine "Gebühr" oder "nachträgliche Bezahlung" für ein Verbrechen, sondern sollen eben eine Vielzahl von Aspekten berücksichtigen und abdecken. Ein Rechtssystem, in dem ein Faustschlag mit 2 Tagen Gefängnis, 2 Fausstschläge mit 4 Tagen und 20 Schläge mit 10 Tagen bestraft würde, hätte den Nachteil, dass es nur eine sehr mechanisierte "Gerechtigkeit" darstellen würde - und damit dem einzelnen Fall wahrscheinlich nie angemessen wäre.
Der Ursprung von Strafen ist das "Wiederherstellen der göttlichen Ordnung". Der Täter hat gegen metaphysisch begründete Gesetze verstossen und damit die Götter zornig gemacht. Damit die Götter nicht die ganze soziale Gruppe durch Seuchen, Dürre oder sonstwas bestrafen, opfert man den Täter - praktisch formuliert in "Aug um Aug, Zahn um Zahn" usw.
Der heutige Hintergrund von Strafen ist wesentlich komplexer. Es geht um das Gerechtigkeitsempfinden von Opfern, Tätern und "Gesellschaft". Es geht um die General- und Individualprävention (also Abschreckung für Nachahmer und Wiederholer). Es geht um Kosten und Schaden für den Staat. Es gibt Überlegungen zur Bereitschaft sich Festnehmen zu lassen (wenn der Täter die Todesstrafe erwartet, ist es sehr wahrscheinlich, dass er sich gegen seine Festnahme wehrt - und dabei auch Polizisten tötet). ]]>
Sind für Euch diese Aspekte des Strafrechts nachvollziehbar? (Yooo)https://www.allmystery.de/themen/pr128290#id188631832017-03-20T12:43:53+01:00Yooo"Beitrag von Yooo
Er muss auch nicht davon ausgehen, dass er nach dem Trinken provoziert wird. Kommt halt auf den Fall an. ]]>
Sind für Euch diese Aspekte des Strafrechts nachvollziehbar? (DoctorWho)https://www.allmystery.de/themen/pr128290#id188630332017-03-20T12:31:46+01:00DoctorWho"Beitrag von DoctorWho
korrekt ;)
sacredheart schrieb:2. Wenn ein Täter vor einer Tat relevante Mengen Alkohol oder Drogen zu sich genommen hat, wirkt sich dies aus mir unbekannten Gründen strafmildernd aus. Wenn man jemanden nüchtern ermordet, kommt man länger ins Gefängnis, als wenn man es unter Alkohol und Cannabis tut. Das Opfer hat aber eher nichts davon, dass der Täter angesäuselt war. Und am Wichtigsten: Den Alkohol hat der Täter doch aus freien Stücken zu sich genommen, ist also für die Einnahme und eine eventuelle Enthemmung komplett selbst verantwortlich, außer vor unseren Gerichten.
die strafe kann gemildert werden, muss es aber nicht. siehe z.b. https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__21.html eine ausnahme ist aber die Wikipedia: Actio libera in causa also alles nicht so einfach und damit sind wir wieder beim post von @stanmarsh ]]>
Sind für Euch diese Aspekte des Strafrechts nachvollziehbar? (stanmarsh)https://www.allmystery.de/themen/pr128290#id188630112017-03-20T12:29:21+01:00stanmarsh"Beitrag von stanmarsh
Unser (Straf)Recht ist sehr komplex, nicht umsonst muss man zwei Staatsexamen und ein nicht ganz einfaches Studium absolvieren, bis man "mitreden" darf.
Man darf sich natürlich trotzdem darüber austauschen, aber das driftet schnell auf Stammtischniveau ab. ]]>
Sind für Euch diese Aspekte des Strafrechts nachvollziehbar? (Fedaykin)https://www.allmystery.de/themen/pr128290#id188629572017-03-20T12:20:32+01:00Fedaykin"Beitrag von Fedaykinsacredheart schrieb:1. Wenn ein Straftäter einen Mord begeht, bekommt, er eine entsprechende Strafe, zB wird er ca 17 Jahre maximal absitzen. Begeht der Täter jedoch 10 Morde, bevor er gefasst wird, wird er kaum wesentlich länger eingesperrt. Die Opfer der letzten 9 Straftaten sind nach deutschem Recht also 'Mengenrabbat', das verstehe ich nicht. Hier wird das Recht des Täters auf eine Perspektive für ein Leben in Freiheit über das Recht der 9 weiteren Opfer gestellt, dass die Straftat adäquat geahndet wird.Dazu mal das hier
http://www.strafrecht-wi.de/lebenslaenglich/ ]]>
Sind für Euch diese Aspekte des Strafrechts nachvollziehbar? (Yooo)https://www.allmystery.de/themen/pr128290#id188629552017-03-20T12:20:21+01:00Yooo"Beitrag von Yooo
2 ist in der Tat schwierig. Das schwierigste daran finde ich persönlich, die Möglichkeit, dass man sich vorher absichtlich alkoholisiert. Das wird wohl schwierig nachweisbar sein. Insgesamt sehe ich die Milderungen aber besonders bei Gewalttaten auch als übertrieben an. ]]>
Sind für Euch diese Aspekte des Strafrechts nachvollziehbar? (sacredheart)https://www.allmystery.de/themen/pr128290#id188628692017-03-20T12:02:37+01:00sacredheart"Beitrag von sacredheart es gibt da ein paar Dinge im deutschen Strafrecht, die ich nicht verstehe. Ich stelle es in 'Politik' ein, weil das Strafrecht ja zunächst mal Gesetze benötigt, die dann umgesetzt werden.
1. Wenn ein Straftäter einen Mord begeht, bekommt, er eine entsprechende Strafe, zB wird er ca 17 Jahre maximal absitzen. Begeht der Täter jedoch 10 Morde, bevor er gefasst wird, wird er kaum wesentlich länger eingesperrt. Die Opfer der letzten 9 Straftaten sind nach deutschem Recht also 'Mengenrabbat', das verstehe ich nicht. Hier wird das Recht des Täters auf eine Perspektive für ein Leben in Freiheit über das Recht der 9 weiteren Opfer gestellt, dass die Straftat adäquat geahndet wird.
2. Wenn ein Täter vor einer Tat relevante Mengen Alkohol oder Drogen zu sich genommen hat, wirkt sich dies aus mir unbekannten Gründen strafmildernd aus. Wenn man jemanden nüchtern ermordet, kommt man länger ins Gefängnis, als wenn man es unter Alkohol und Cannabis tut. Das Opfer hat aber eher nichts davon, dass der Täter angesäuselt war. Und am Wichtigsten: Den Alkohol hat der Täter doch aus freien Stücken zu sich genommen, ist also für die Einnahme und eine eventuelle Enthemmung komplett selbst verantwortlich, außer vor unseren Gerichten.
Von der schweren Kindheit will ich mal gar nicht sprechen, damit die Diskussion nicht in Psycho-Getrolle ausartet.