„Drei glaubwürdige Zeuginnen hatten gar keinen Schwitzkasten gesehen. Es hat ihn nicht gegeben. Sechs Stiche sind zur Abwehr nicht erforderlich. Der Angeklagte wollte José unter dem Deckmantel der Notwehr einen Denkzettel verpassen. Warum sonst sollte er zu der Auseinandersetzung mit jemandem gehen, von dem er weiß, dass er ihn schlägt und ein Küchenmesser dazu einstecken?“
[/Stammtischgeschwätzcenter]
]]>parabol schrieb:Das Gericht hat keine BelegeDonnerwetter, waren bei Aldi neulich weder Kristallkugeln im Angebot? ]]>
emanon schrieb:Wofür hast du einen Beleg und was kannst du demnach hier diskutieren?Das Gericht hat keine Belege ]]>
Schwitzkasten ist eine umgangssprachliche Bezeichnung für einen Unterarmwürgegriff,[1] wobei mit möglichst großer Kraft zugedrückt wird.Falls du bisher davon ausgegangen bist
Früher wurde mit Schwitzkasten ein mit einer Öffnung für den Kopf versehener hölzerner Kasten für Schwitzbäder bezeichnet.liegst du falsch.
parabol schrieb:Und auch dass er in den Schwitkasten genommen wurde, ist nur eine Behauptung des Täters.Es scheint auch anders Lautende Aussagen gegeben zu haben, ansonsten wäre das Gericht wohl kaum zu dem Urteil gekommen.
Zeugen behaupten was anderes.
parabol schrieb:Dass der Täter das Messer erst später gezückt hat, könnte damit zusammenhängen, dass er das Messer zuerst versteckt hat um möglichst dicht an Jose M. heranzukommen, damit Jose M. sich nicht mehr gegen das Messer wehren kann.Natürlich. Und bei dem Versuch ist er in Joses unbeleuchtete Faust gelaufen.^^
AgathaChristo schrieb:Im Zweifel für den Angeklagten, was aber nicht einen Freispruch rechtfertigt.Und das behauptest du, weil du so unglaublich viel Ahnung vom Strafrecht hast?
AgathaChristo schrieb:Wenn schon ein Abschiebeverfahren dem Täter droht, wäre eine Bestrafung oder Einstellung besser gedient, schließlich ist ein Opfer zu beklagen?Wenn du die Aussage in ein verständliches Deutsch gebracht hast würde ich die gerne mal diskutieren.
parabol schrieb:Es gibt keinen Beleg dafür, dass Jose M. ihm das Kiefer gebrochen hat.Wenn es nicht so traurig wäre.....
parabol schrieb:Dass der Täter das Messer erst später gezückt hat, könnte damit zusammenhängen, dass er das Messer zuerst versteckt hat um möglichst dicht an Jose M. heranzukommenmerkste was? ]]>
Palawer schrieb:Das sagte ich auch wieder nicht. Ich sagte dass mit der Mitnahme für mich der geringstmögliche Gebrauch von Gewalt zur Notwehr wegfällt, da von vornherein ein Messer zur möglichen Notwehr mitgenommen wurde.Wie gesagt, ich denke du liest dir mal besser die zugrunde liegenden Pragraphen des StGB durch, dann wird dir vielleicht Einiges klarer.
Palawer schrieb:Da kannst du die in meinen Augen dumme und bescheuerte Argumentation des Richters 10x dick machen, sie ist und bleibt beklopptStammtischgeschwätz ]]>
Palawer schrieb:Dieses "es könnte" reicht mir nicht aus für eine solche HandlungDir reicht es nicht, dass ist auch ok. Rein rechtlich ist so eine Situation dann aber auch mal lebensbedrohlich. Eben weil es dadurch auch immer wieder mal zu Todesopfern kommt.
Palawer schrieb:Die besteht für dich auch wenn ich dich mit einer Hand angreife.Nein, Äpfel und Birnen. Dann wäre jedes Ausholen mit der Hand ja ein Notwehrgrund.
Bone02943 schrieb:Soll ich noch mehr raussuchen, denn ich finde gerade eine ganze menge solcher Vorfälle von einem Tot durch Schwitzkasten.@Bone02943
So mußte ein Mittel der "einfachen körperlichen Gewalt" angewandt werden, das allerdings "mit einem kleinen Risiko" verbunden ist.http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13517714.html
Für den Hamburger Andreas Voigt, 21, war das Risiko zu groß. Der Arbeiter, der wegen Mißhandlung seiner Freundin festgenommen worden war, starb vorletzte Woche im Polizeigriff eines 29jährigen Oberkommissars. Amtliche Todesursache: "Ersticken durch Halskompression."
Zeugen des Vorfalls berichteten, daß Andreas Voigt Opfer eines tückischen Kniffs geworden sei, den viele Erwachsene noch von Schulhof-Raufereien her kennen und der im "Lexikon der deutschen Umgangssprache" als "Einzwängung des Kopfes des Gegners unter dem Arm" umschrieben wird. Volkstümliche Bezeichnung: Schwitzkasten.
In den Vereinigten Staaten ist der sogenannte Schwitzkasten eine Festnahmetechnik der Polizei, Verdächtige oder Täter unter Kontrolle zu bringen. Durch diesen Griff kommen dort jedes Jahr einige Menschen zu Tode.Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr (Seite 16) (Beitrag von Bone02943)
Palawer schrieb:Das zeit ja wie unbändig sein Aggressionspotential war..erst ne Flasche und dann ein MesserEs zeigt eher wie brutal der Angriff evtl. gewesen ist, wenn nichtmal die Flasche ausreichte um den Angreifer abzuwehren.
Palawer schrieb:Habe ich auch nicht gesagt aber ich sage wer ein Messer mitnimmt ist mir direkt sehr suspekt und ein erbärmliches Schw***So würde ich das zwar nicht ausdrücken, aber ja auch ich finde es alles andere als schön, wenn Leute mit vorallem solchen Messern durch die Gegend laufen. ]]>
Bone02943 schrieb:Das glaube ich nicht unbedingt, da er das Messer schon vorher hätte einsetzen können und nicht erst versucht das mildere Mittel zu nehmen in dem er die Glasflasche benutzt.Das zeit ja wie unbändig sein Aggressionspotential war..erst ne Flasche und dann ein Messer
Bone02943 schrieb:Wer ein Messer mitnimmt, ist rechtlich nicht automatisch ohne Notwehr, wenn dieses dann eingesetzt wird.Habe ich auch nicht gesagt aber ich sage wer ein Messer mitnimmt ist mir direkt sehr suspekt und ein erbärmliches Schw***
Palawer schrieb:Alter, jemanden mit einem Messer 6 Mal in den Leib zu stechen wegen einem Schwitzkasten ist völlig krank.6 Messerstiche, mindestens einer in den Arm. Aber klar, wenn dir die Luft abgeschnürt wird, bleibst du völlig cool, stichst einmal zu, wartest ein paar Sekunden, ob der Griff sich lockert und und stichst gegebenenfalls noch mal zu, wartest wieder während dir schwarz vor Augen wird und natürlich denkst du auch vorhe nach, wohin du stichst. Ist klar.
Palawer schrieb:In meiner Jugend war bei Rangeleien ein Schwitzkasten völlig normal. Wegen so etwas ein Messer (warum hat er es denn mitgenommen? Wollte er sich am Abend unterwegs eine Stulle schmieren?) zum Abstechen mitzunehmen ist doch völlig kriminellRangeleien zwischen Kindern sind ein ganz anderes Kaliber. Ich hab mir bei einer Rangelei nicht den Kiefer brechen lassen und ich vermute mal, da stand auch keiner unter Drogen.
Palawer schrieb:Ich habe einen etwas älteren Fall im Kopf, da ist jemand von mehreren Personen angegriffen worden und er hatte dann sein "Messer" (2 cm und als Anhänger an einer Halskette) genutzt um 1 Mal zuzustechen. Der bekam mehrere Jahre Haft wegen überzogener NotwehrQuelle!
Palawer schrieb:Mag sein? Geht's noch? Wer ein Messer mitnimmt, der kalkuliert den Gebrauch auch ein, denn sonst würde die Mitnahme keinen Sinn ergeben. Und muss man sich aus einem Schwitzkasten mit 6 Messerstichen befreien? NEIN! Ich gehe nicht davon aus dass er ihn mit dem Schwitzkasten töten wollte, so wie meine Schulfreunde bei einer Kloppe mich auch nicht töten wollten.Nein, einfach nur nein. Du vergleichst hier Äpfel mit Birnen.
Palawer schrieb:Und ich sage das bei einem Schwitzkasten keine große Gefahr besteht, denn eigentlich geht es dabei nur darum dem Gegner zu zeigen dass er unterlegen ist.Ok, ich stelle fest, du weißt nicht, was ein Schwitzkasten ist.
Palawer schrieb:Und genau deswegen wollte er ihn mit dem Schwitzkasten auch nicht töten, sondern ihn nur zeigen dass er unterlegen ist aber das hat das Ego des Messerstechers wohl zu stark angekratztLangsam wird es mir hier zu doof!
Palawer schrieb:Aber der Tötende hat ja von vornherein eine Messer mitgenommen und war wohl auch geil darauf es einzusetzen, denn sonst nimmt man so etwas ja nicht mit.Das glaube ich nicht unbedingt, da er das Messer schon vorher hätte einsetzen können und nicht erst versucht das mildere Mittel zu nehmen in dem er die Glasflasche benutzt.
Palawer schrieb:Aber die Einschätzung der Tat würde anders sein, denn wer ein Messer mitnimmt....Wer ein Messer mitnimmt, ist rechtlich nicht automatisch ohne Notwehr, wenn dieses dann eingesetzt wird.
Palawer schrieb:Und genau deswegen wollte er ihn mit dem Schwitzkasten auch nicht töten, sondern ihn nur zeigen dass er unterlegen ist aber das hat das Ego des Messerstechers wohl zu stark angekratztDas können wir nicht wissen. Zumal der Angreifer auch unter Drogen stand und laut Zeugenaussagen "auf 180" war. Da kann alles mögliche passieren. Vielleicht wäre am Ende auch Hasan der getötete und Jose würde deswegen in den Knast wandern.
Palawer schrieb:Ich kenne keinen anderen Fall in dem ein Mensch mehrmals in einen anderen sticht wegen einem SchwitzkastenIch auch nicht, aber das spielt m.M.n. auch keine Rolle. ]]>
Bone02943 schrieb:Das aber würde nicht die Notwehr außer Kraft setzen.Aber die Einschätzung der Tat würde anders sein, denn wer ein Messer mitnimmt....
Bone02943 schrieb:Zumal man auch nicht vergessen darf das der Angreifer Kampfsportler und seinem Kontrahenten körperlich überlegen war.Und genau deswegen wollte er ihn mit dem Schwitzkasten auch nicht töten, sondern ihn nur zeigen dass er unterlegen ist aber das hat das Ego des Messerstechers wohl zu stark angekratzt
Bone02943 schrieb:Emotional betrachtet, klar der Messerstecher gehört weggeschlossen, aber das wäre zu einfach und auch in vielen anderen Fällen keine gute Grundlage für eine Beurteilung des Geschehens.Ich kenne keinen anderen Fall in dem ein Mensch mehrmals in einen anderen sticht wegen einem Schwitzkasten ]]>
Palawer schrieb:Ist in dem Bericht die Rede davon dass er durch den Schwitzkasten in eine lebensbedrohliche Situation gekommen ist? Also ich lese nirgends davon aber du scheinst da mehr zu wissenEin Schwitzkasten als solcher kann schon eine lebensbedrohliche Situation sein. Wie stark er war können wir nicht beurteilen. Die Gefahren für Leib und Leben sind aber nicht wegzudiskutieren, da bei dieser Anwendung wohl auch Menschen sterben.
Palawer schrieb:Mag sein? Geht's noch? Wer ein Messer mitnimmt, der kalkuliert den Gebrauch auch ein, denn sonst würde die Mitnahme keinen Sinn ergeben.Das aber würde nicht die Notwehr außer Kraft setzen.
Palawer schrieb:Und muss man sich aus einem Schwitzkasten mit 6 Messerstichen befreien? NEIN!Muss man warscheinlich nicht, jedenfalls nicht immer, da aber ein Schwitzkasten nunmal auch gefährlich sein kann und wir die ganze Situation nicht kennen, ist der Einsatz evtl. gerechtfertigt gewesen.
Palawer schrieb:Ich gehe nicht davon aus dass er ihn mit dem Schwitzkasten töten wollte, so wie meine Schulfreunde bei einer Kloppe mich auch nicht töten wollten.Wie gesagt mit einer kindlichen Rauferei ist das nur schwer zu vergleichen, da dort wohl in den seltesten Fällen die volle Kraft angewendet wird, sondern das ganze eher spielerisch ist.
Bone02943 schrieb:Nun, da dabei auch Menschen sterben halte ich es nicht für unsinnig die Gefahren eines Schwitzkasten zu benennen.Ist in dem Bericht die Rede davon dass er durch den Schwitzkasten in eine lebensbedrohliche Situation gekommen ist? Also ich lese nirgends davon aber du scheinst da mehr zu wissen
Bone02943 schrieb:Das er es einkalkuliert hat mag sein, aber ob er sich auch anderweitig hätte befreien können, dass können wir schlecht beurteilenMag sein? Geht's noch? Wer ein Messer mitnimmt, der kalkuliert den Gebrauch auch ein, denn sonst würde die Mitnahme keinen Sinn ergeben. Und muss man sich aus einem Schwitzkasten mit 6 Messerstichen befreien? NEIN! Ich gehe nicht davon aus dass er ihn mit dem Schwitzkasten töten wollte, so wie meine Schulfreunde bei einer Kloppe mich auch nicht töten wollten.
Bone02943 schrieb:Gut möglich, aber auch das diese dann auf Bewährung ausgesetzt werden kann.Ich hoffe auf eine Strafe ohne Bewährung. ]]>
Palawer schrieb:Auch deine drastischsten Folgen eines extremen Schwitzkasten halt ich für unsinnig, denn auch der Einsatz eines einzelnen Fingers kann tödlich wirken. Soll das dann die Legitimation für eine tödliche Abwehr bei einem Angriff mit einem Finger sein?Nun, da dabei auch Menschen sterben halte ich es nicht für unsinnig die Gefahren eines Schwitzkasten zu benennen.
Palawer schrieb:Er ist bewusst mit einem Messer dorthin gegangen, also hat er die Anwendung einkalkuliert. Und beim Schwitzkasten war es seine effektivste Form aber nicht die unschädlichste.Das er es einkalkuliert hat mag sein, aber ob er sich auch anderweitig hätte befreien können, dass können wir schlecht beurteilen.
Palawer schrieb:Ich hoffe auf eine Berufung und auf 2 Jahre Haft.Gut möglich, aber auch das diese dann auf Bewährung ausgesetzt werden kann.
Palawer schrieb:Ich habe einen etwas älteren Fall im Kopf, da ist jemand von mehreren Personen angegriffen worden und er hatte dann sein "Messer" (2 cm und als Anhänger an einer Halskette) genutzt um 1 Mal zuzustechen. Der bekam mehrere Jahre Haft wegen überzogener NotwehrDa wäre es dann gut die Urteilsbegründung zu kennen. ]]>
In den Vereinigten Staaten ist der sogenannte Schwitzkasten eine Festnahmetechnik der Polizei, Verdächtige oder Täter unter Kontrolle zu bringen. Durch diesen Griff kommen dort jedes Jahr einige Menschen zu Tode.Wikipedia: Schwitzkasten
Die Anwendung des Schwitzkastens kann gesundheitliche Gefahren mit sich bringen, besonders, wenn der Angegriffene heftig umklammert wird oder von schwächerer Statur ist. Insbesondere kann es zu Schäden an der Halswirbelsäule, am Kehlkopf, der Luftröhre und generell Strukturen im Halsbereich kommen. Ein Einklemmen der Ohren beim Halten und besonders beim Abstreifen des Griffes kann außerdem Hämatome verursachen, die schlecht abheilen (siehe Blumenkohlohr). Eine Ohnmacht des Opfers durch Abdrücken der Arteria carotis communis ist möglich.
Palawer schrieb:Das sagte ich auch wieder nicht. Ich sagte dass mit der Mitnahme für mich der geringstmögliche Gebrauch von Gewalt zur Notwehr wegfällt, da von vornherein ein Messer zur möglichen Notwehr mitgenommen wurde.Wie meinst du das denn genau? Das Gericht sagte dazu ja folgendes:
Zum Aufeinandertreffen im Stadtpark führte das Gericht aus, dass die Initiative zur Begegnung vom getöteten Jose M. ausgegangen sei. Beim Aufeinandertreffen der beiden habe Jose M. seinen Gegner Hassan M. sofort mit einem Faustschlag attackiert. Daraufhin habe dieser sich zunächst mit einer Bierflasche zur Wehr gesetzt, was das Gericht als das mildere Mittel der Notwehr bewertete. Erst nachdem Jose M. ihn in den Schwitzkasten nahm, habe Hassan M. ein Küchenmesser mit einer 14 Zentimeter langen Klinge als Waffe eingesetzt. Eine Androhung des Waffeneinsatzes sei in dieser Situation für den Angeklagten nicht mehr möglich gewesen, so die Überzeugung des Gerichts.https://www.azonline.de/Muensterland/3626923-Totschlagsprozess-Freispruch-nach-sechs-Messerstichen ]]>
Daher sei die Handlung notwendig gewesen, um in Notwehr den Angriff abzuwehren.
[/Wenn jemand iwo hingeht, sich eine Waffe einsteckt, mit dem Wissen diese bei einer Notsituation auch zu gebrauchen, so entfällt dabei ja auch nicht gleich die Notwehr, nur weil diese Waffe mit dabei war.center]
Das sagte ich auch wieder nicht. Ich sagte dass mit der Mitnahme für mich der geringstmögliche Gebrauch von Gewalt zur Notwehr wegfällt, da von vornherein ein Messer zur möglichen Notwehr mitgenommen wurde.
Wichtgestalt schrieb:Hatte ich auch nicht auf die Tatnacht bezogen.Na er war in Afghanistan quasi in einer aussichtslosen Situation, er hat sein Leben in Allahs Hände gelegt und sich auf die Reise ins Abendland gemacht um Obdach, Frieden und Hilfe zu finden.
Was das Flüchten aus Afghanistan mit der Tatnacht zu tun haben soll, erschließt sich mir aber immer noch nicht.
Spukulatius schrieb:Jose: Ey kommst Du in Park hau isch Disch weg.Das klingt auch genau danach, was ich mir unter überreden vorstelle.
Hasan: Deine Mutter
Jose: 3°° Uhr Du und ich Mano a Mano
Hasan: Läuft.
Spukulatius schrieb:Hasan hatte die Hose voll, kann ich verstehen. Er hatte wohl auch die Hose voll als er geflüchtet ist, da hat er sich Hilfe gesucht. Warum diesesmal nicht? Er ist nicht zur Polizei oder so gegangen "Hallo schauen sie mal mein Snapchat Verlauf, da will mich jemand verhauen"Entweder verstehe ich dich gerade nicht, ich beziehe mich auf das "geflüchtet" und "Hilfe gesucht" oder ich hätte gerne eine Quelle dafür. ]]>
Bone02943 schrieb:Er soll der Freundin ja auch an den Po gelangt haben, was für eine Anzeige wohl in jedem Fall ausreichend wäre.Ziemlich unwahrscheinlich, dass da eine Verurteilung rauskommt, vor allem bei Aussage gegen Aussage. ]]>
Spukulatius schrieb:Warum diesesmal nicht? Er ist nicht zur Polizei oder so gegangen "Hallo schauen sie mal mein Snapchat Verlauf, da will mich jemand verhauen"Wäre die bessere Entscheidung gewesen, warum er sich für die Konfrontation entschieden hat weiß wohl nur er selbst.
Spukulatius schrieb:Nein, er hat sich ein Messer eingepackt und ist losgezogen.Und das hatte fatale Konsequenzen.
Spukulatius schrieb:Er bekommt eine geballert und schlägt mit einer Bierflasche zurück ... das finde ich schon hinterhältig und feige. Der Rest, naja. Kacke gelaufen oder so.Richtig, jemand der dem anderen körperlich überlegen ist, schlägt zu und der wehrt sich dann mit einem Gegenstand, welchen er gerade in der Hand hatte.
Spukulatius schrieb:Hand aufs Herz. Glaubt hier jemand Jose wollte den Hasan totschlagen oder anderweitig töten?Nein, aber ihn zu verletzen.
Wie mehrere Medien übereinstimmend berichten, hatten sich die beiden Männer nachts im Ochtruper Stadtpark getroffen, um eine Angelegenheit wegen eines befreundeten Mädchens zu klären. José M., der zuvor dem Afghanen bei einem anderen Streit den Kiefer gebrochen haben soll, begrüßte sein Gegenüber mit einem Schlag ins Gesicht.Quelle ]]>
Seyed M. schlug mit einer Bierflasche zurück, woraufhin er in den Schwitzkasten genommen worden sein soll. Aus Notwehr, so wertete das Gericht, stach er sechs Mal mit einem Küchenmesser zu. Ein Stich traf seinen Kontrahenten ins Herz.
Wichtgestalt schrieb:Warum hat der Täter nicht direkt hier das Messer gezügt?Hatte er es dabei?
Spukulatius schrieb:Bei ihm klingt das in der Tat so als wär der getötete eine durchgeknallte Killermaschine gewesen.N richtiger Berserker , jau. ]]>
parabol schrieb:Kein Beweis, dass Jose M. dem Afghanen das Kiefer gebrochen hat.Richtig, habe ich auch nicht behauptet, aber es gab einen Übergriff gegen den Täter. Ob Jose es direkt war oder jemand aus seinem Umfeld halte ich für unerheblich.
parabol schrieb:Na toll, Jose M., ein Student der in der Flüchtlingshilfe und im Jugendparlament aktiv ist, ist "aufgebracht" und das soll der Beweis sein, dass er sich in eine Killermaschine verwandelt hat?Nein, habe ich auch nicht behauptet, aber die Aussagen über auf 180 und Drogenkonsum ignorierst du einfach. ]]>
Wichtgestalt schrieb:Dabei soll der später Getötete gegenüber den anderen geäußert haben, er wolle noch in den Stadtpark, weil er da etwas zu klären habe. Dabei sei er ziemlich aufgebracht gewesen, „auf 180“, wie eine Zeugin schilderte.Na toll, Jose M., ein Student der in der Flüchtlingshilfe und im Jugendparlament aktiv ist, ist "aufgebracht" und das soll der Beweis sein, dass er sich in eine Killermaschine verwandelt hat? ]]>
Zeitungsartikel schrieb:Kieferbruch an Karneval erlitten@parabol
Zwischen ihm und José M. gab es eine Vorgeschichte von Auseinandersetzungen in der Vergangenheit. Offenbar drehte sich der Konflikt um eine Freundin von José M. Hasan M. machte ihr Avancen, die unerwidert blieben. José M. beleidigte Hasan M. nach dessen Aussage bei einem Disput als „Kanaken“, speicherte ihn unter dem Namen „Hurensohn“ in seinem Handy ein. Hasan M. versuchte seinerseits, die Adresse des später Getöteten herauszufinden. Über die Handy-App „Snapchat“ fordert José M. ihn schließlich mitten in der Nacht zu einem Treffen im Ochtruper Stadtpark auf. Hasan M. zögert, lässt sich dann aber überreden. Im Park kommt es zur tödlichen Auseinandersetzung.
Nach eigener Aussage hatte Hasan M. das Messer aus Angst dabei – wenige Monate zuvor hatte er bei einer Auseinandersetzung an Karneval einen Kieferbruch erlitten. Ob José M. daran beteiligt gewesen war, blieb unklar.
Nüchtern und sachlich kam der Rechtsmediziner, der die Leiche des Opfers nach der Tat obduziert hatte, zu dem Ergebnis, dass die Notwehr-Version und der von Hasan M. bei der Polizei geschilderte Tatverlauf anhand der vorgefundenen Schnitt- und Stichverletzungen möglich erscheint.
Der Prozess wird fortgesetzt.
parabol schrieb:Könntest du diese Aussagen hier reinstellen?
Nachdem die Frauen zwischenzeitlich die Gruppe verlassen hatten, traf sich die Clique am späten Abend noch einmal. Dabei soll der später Getötete gegenüber den anderen geäußert haben, er wolle noch in den Stadtpark, weil er da etwas zu klären habe. Dabei sei er ziemlich aufgebracht gewesen, „auf 180“, wie eine Zeugin schilderte.
Auf Nachfragen des Gerichts räumten einige Zeugen ein, dass das Opfer Drogen konsumiert habe, überwiegend Gras, Kokain und Ecstasy.Quelle
parabol schrieb:Der Afghane ist übrigens von Abschiebung bedroht. Bei Flüchtlingen, die in GewaltverbrechenQuelle? ]]>
verwickelt sind, handelt es sich höufiger um Leute, gegen die ein Abschiebeverfahren läuft.
Seyed M., ein Asylbewerber aus Afghanistan, soll monatelang eine Freundin von José gestalkt haben. José, von Natur aus ein hilfsbereiter Mensch, wie seine Mutter sagt, habe diese Freundin vor Seyed schützen wollen. Dem 18-Jährigen klarmachen, dass das Mädchen keinen Kontakt zu ihm wolle. Doch Seyed hörte nicht auf, der Streit eskalierte.
Am besagten Pfingstmontag sollte dann wohl ein klärendes Gespräch zwischen Seyed und José stattfinden – doch stattdessen kam es im Ochtrupper Stadtpark zu einer Prügelei. Laut Anklage habe Seyed dann José erst eine Bierflasche auf dem Kopf zerschlagen und dann sechs Mal mit einem mitgebrachten Brotmesser auf den Oberkörper eingestochen haben.https://www.rtl.de/cms/seyed-m-soll-ihren-sohn-jose-erstochen-haben-so-erlebt-mutter-maria-den-prozess-4254701.html ]]>
José wollte Lehrer werden, war im Jugendparlament der Stadt und ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe aktiv.
Wichtgestalt schrieb: Das Opfer war laut Zeugen auf 180, hatte vorher Drogen konsumiert und hat dem Täter direkt bei der Begegnung ins Gesicht geschlagen.Dann macht es natürlich Sinn, zu diesem Treffen zu gehen!
Wichtgestalt schrieb:Warum hat der Täter nicht direkt hier das Messer gezügt?Allerdings, das muss man ihm hoch anrechnen!