https://www.allmystery.de/themen/rss/75815Allmystery: Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher?Feed zur Diskussion auf Allmystery. Es werden maximal die neusten 100 Beiträge angezeigt.2019-10-03T18:11:00+01:00Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher? (Hyperborea)https://www.allmystery.de/themen/mg75815-56#id260351572019-10-03T18:11:00+01:00Hyperborea"Beitrag von Hyperborea
Früher gabs den Pranger dafür.
Da aber jeder niedere Instinkte hat, ist es entlastend, sie in den anderen auszulagern und dort zu bekämpfen. Je grösser die Verdrängung der eigenen unerlaubten Triebe, desto mehr Geschrei: "Hängt ihn, dieses Viech!"
Kein Wunder, dass sich schnell Volk zusammenrauft, um stellvertretend der eigenen Schmach den Nachbarn zu killen.
Aber gut, dass es noch eine neutrale Gerichtsbarkeit gibt, um das zu verhindern. ]]>
Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher? (Libertin)https://www.allmystery.de/themen/mg75815-56#id260131052019-09-30T18:26:14+01:00Libertin"Beitrag von LibertinAgent_Elrond schrieb:Sollte für manche Verbrechen der EXTREMEN Art (Kindesmissbrauch/-mord, Völkermord etc.) also wirklich nur die "spitzen" Verbrechen, eine Aberkennung der Menschenrechte erfolgen oder nicht?Nein, auch wenn's bei dem Gedanken sicherlich ziemlich vielen in ihrer sadistischen Ader juckt. Denn auch ein als erwiesen geltender Schwerverbrecher ist noch immer ein Mensch, welche abscheulichen Verbrechen er auch immer getan hat und daher auch nach allen Regeln der geltenden Gesetzeslage dafür belangt werden sollte, aber eben nicht außerhalb gültiger Menschenrechtsbestimmungen. ]]>
Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher? (Rao)https://www.allmystery.de/themen/mg75815-56#id260125892019-09-30T17:39:15+01:00Rao"Beitrag von RaoAberkennung der Menschenrechte für Verbrecher? (Fierna)https://www.allmystery.de/themen/mg75815-56#id259719372019-09-24T20:58:35+01:00Fierna"Beitrag von FiernaRao schrieb:Es ist wohl eher umgekehrt,Was irgendwelche Allmyuser für umgekehrt halten, interessiert mich ehrlich gesagt nicht...denn irgendwie aufzeigen können, wirst du den ganzen Quark bzw die Korrelation ganz sicher nicht. ]]>
Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher? (Rao)https://www.allmystery.de/themen/mg75815-56#id259708392019-09-24T18:43:40+01:00Rao"Beitrag von Raopostcrysis schrieb:In Nationen, wo drakonische Strafen walten, gibt es protenzual nicht weniger Kriminalität.
Fierna schrieb:Relativ valide ist aber bspw ein Vergleich zwischen den einzelnen Staaten der USA mit und ohne Todesstrafe...und das fällt eindeutig aus.Die Mordrate ist in Staaten mit Todesstrafe sogar durchschnittlich höher und man geht teils von einer möglichen Verrohung der Gesellschaft durch solche Strafandrohungen aus.
Es ist wohl eher umgekehrt, in Gesellschaften mit hoher Kriminalität fallen auch die Strafen besonders scharf aus, einschließlich Todesstrafe, weil man etwas anderes der von der Kriminalität geplagten anständigen Bevölkerung gar nicht erzählen darf, sonst ist man als Politiker bei der nächsten Wahl weg vom Fenster.
Man darf nicht vergessen, wo das im Fall der USA herkam, nämlich noch von der "Eroberung des Westens" her, als das Gesetz weit weg war und der Sheriff vor Ort sich oft genug allein durchschlagen mußte, um dem Unrecht Einhalt zu gebieten, mit Plünderern, Vergewaltigern und Pferdedieben, die mit Vorliebe einsame Ranchen überfielen, Territorialkonflikten zwischen Viehzüchtern oder den Kriminellen in den unkontrolliert wuchernden Städten (San Francisco war berüchtigt), marodierenden Indianern sowieso. Da hatten die Gesetzeshüter überall die Hände voll und konnten mit ertappten Bösewichten nicht lange fackeln, wenn der Volkszorn nach Blut schrie, da regierte schon mal der berüchtigte "Richter Lynch". Wikipedia: Lynchjustiz ]]>
Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher? (postcrysis)https://www.allmystery.de/themen/mg75815-56#id259475992019-09-21T11:02:57+01:00postcrysis"Beitrag von postcrysisDoors schrieb:Ich zitiere in solchen Situationen gern Bert Brecht:Wie ist das gemeint? "auf den Hut hauen"? Das, was ich da geschrieben habe, war ja weniger ein konkreter Gesellschaftsentwurf, mehr eine idealistische (von realen Bedingungen von Möglichkeiten entkoppelte) Wenn-Dann-Verknüpfung. Vom Sollen zum Sein ist halt ein moralistischer Fehlschluss :D
Doors schrieb:Nein, ich glaube nicht, dass der Mensch per se gut ist und, sowie es ihm gut, ausgewogen und (selbst)gerecht geht, darum friedfertig ist.
Da geh ich mit dir mit, aber vieles kommt auch durch schlechte, ungeprüfte, sich verselbstständigte Subjektivierung zustande. Da alles nur auf biologische Imperative zu schieben, ist doch ein schlimmer Nihilismus. ]]>
Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher? (Fierna)https://www.allmystery.de/themen/mg75815-56#id259392932019-09-19T20:31:02+01:00Fierna"Beitrag von FiernaAuchganznett schrieb:Sorry - nimbus nicht persönlich. Ich kann nicht anders. Statistiken sind nunmal eines der am leichtesten manipulierbaren und am häufigsten manipulierten Argumentation Hülfen, die es so gibt.
Ich akzeptiere die nur sehr ungerne, wenn ich sie nicht selbst gefälscht habe. ist abgegriffen aber ist halt so.Ich akzeptiere das Bauchgefühl von Allmyusern hingegen nur sehr ungern...eig gar nicht.
Man müsste ja schon irgendwelche handfesten Gründe nennen können, warum man den Vergleich und demzufolge natürlich auch die Schlüsse, die daraus gezogen werden, für fehlerhaft hält abseits von "....könnte ja....manipuliert sein!" ]]>
Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher? (Auchganznett)https://www.allmystery.de/themen/mg75815-56#id259390672019-09-19T20:11:36+01:00Auchganznett"Beitrag von AuchganznettFierna schrieb:Ich lese hier wenig Argumente außer "Alle doof". Die einzelnen Bundesstaaten der USA sind das Ähnlichste, was man bekommen kann.Sorry - nimbus nicht persönlich. Ich kann nicht anders. Statistiken sind nunmal eines der am leichtesten manipulierbaren und am häufigsten manipulierten Argumentation Hülfen, die es so gibt.
Ich akzeptiere die nur sehr ungerne, wenn ich sie nicht selbst gefälscht habe. ist abgegriffen aber ist halt so.
Zur Ähnlichkeit der US-Bundestaaten, OK, dann ist es so wie du sagst.
Dein letztes Ding verstehe ich nicht. Aber ich bin hier echt kein guter Mit-Diskutant, wenn es hier um
Bin halt eher auf der Besserwisserschiene daheim. ]]>
Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher? (Fierna)https://www.allmystery.de/themen/mg75815-56#id259389552019-09-19T20:03:29+01:00Fierna"Beitrag von FiernaAuchganznett schrieb:Jetzt ist die Frage, geht es hier um eine echte Strafrechtsdebatte ?
Mir schon mal nicht.Ja, das sagte ich ja bereits, dass ich das annehme.
Auchganznett schrieb:Ist gar nicht mein Thema, aber ist halt jetzt so reingeschneit. Diese sehr leicht erzeugbaren statistischen Zusammenhänge lassen mich immer leicht erschaudern. Weil einerseits braucht es schon ein gesundes Maß an Unverständnis von Statistik, um sowas zu proklamieren. Noch viel holpriger ist jedoch der Vergleich von Menschen. Die versch. Bundesstaaten der USA sind beileibe nicht sehr ähnlich.
Ich lese hier wenig Argumente außer "Alle doof". Die einzelnen Bundesstaaten der USA sind das Ähnlichste, was man bekommen kann.
Auchganznett schrieb:Die Todesstrafe von der ich z.B. sprechen, und ich finde das gar nicht nur satirisch OK, was ich da so ablasse, würde rein zur Abschreckung gereichen.
Weil du das behauptest oder für logisch hälst? ]]>
Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher? (Auchganznett)https://www.allmystery.de/themen/mg75815-56#id259388532019-09-19T19:55:44+01:00Auchganznett"Beitrag von Auchganznett Natürlich. Affekt - wie ja schon die Definition dessen verrät - da ist halt wenig mit vorher nachdenken.
Jetzt ist die Frage, geht es hier um eine echte Strafrechtsdebatte ?
Mir schon mal nicht. Warum ich hier schreibe und was mich persönlich anstinkt ist, dass zweierlei Maß. Zur Erklärung. Für mich gibt es zwei Arten von Tätern bzw. Taten.
1. Berufsverbrecher und Affekt Das ist sehr vereinfacht, natürlich, aber wer will hier einen Roman lesen.
2. Verbrechen mit Kalkül und Taten besonderer Qualität Das sind Wirtschaftskriminalität, Machtmissbrauch, Korruption zum Einen und auf der anderen Seite Missbrauch, Quälen, will ich gar nicht mich weiter reindenken.
Ich hoffe das erklärt meinen Standpunkt.
Fierna schrieb:Relativ valide ist aber bspw ein Vergleich zwischen den einzelnen Staaten der USA mit und ohne Todesstrafe...und das fällt eindeutig aus. Die Mordrate ist in Staaten mit Todesstrafe sogar durchschnittlich höher und man geht teils von einer möglichen Verrohung der Gesellschaft durch solche Strafandrohungen aus.
Ist gar nicht mein Thema, aber ist halt jetzt so reingeschneit. Diese sehr leicht erzeugbaren statistischen Zusammenhänge lassen mich immer leicht erschaudern. Weil einerseits braucht es schon ein gesundes Maß an Unverständnis von Statistik, um sowas zu proklamieren. Noch viel holpriger ist jedoch der Vergleich von Menschen. Die versch. Bundesstaaten der USA sind beileibe nicht sehr ähnlich. Die Todesstrafe von der ich z.B. sprechen, und ich finde das gar nicht nur satirisch OK, was ich da so ablasse, würde rein zur Abschreckung gereichen. Die Todesstrafe, wie sie derzeit praktiziert noch wird, ist für mich eher im Bereich Rache, Vergeltung, religiös fundamentlistisch oder totalitären Rahmenbedingungen geschuldet.
Einfach ist das Thema nicht. Wie Doors das sieht, mit gut und böse will ich das nicht teilen. Ist ein philosophischer Fork an dieser Stelle. Mir scheint die Menschheit noch im Kindesalter verrotte. Kinder bestrafen hat, soweit die Psychologen das untersucht haben, nur negative Wirkung. Somit schliesst sich der Kreis wieder und @Whoracle hat mit seiner Bemerkung doch vollkommen recht. ]]>
Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher? (postcrysis)https://www.allmystery.de/themen/mg75815-55#id259387412019-09-19T19:43:16+01:00postcrysis"Beitrag von postcrysisFierna schrieb:Die Mordrate ist in Staaten mit Todesstrage sogar durchschnittlich höher und man geht teils von einer mögliche Verrohung der Gesellschaft durch solche Strafenandrohungen aus.Ja, das hätt ich wohl dazuschreiben sollen. ]]>
Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher? (Fierna)https://www.allmystery.de/themen/mg75815-55#id259387192019-09-19T19:40:54+01:00Fierna"Beitrag von Fiernapostcrysis schrieb:In Nationen, wo drakonische Strafen walten, gibt es protenzual nicht weniger Kriminalität.Ein solcher Vergleich ist im Übrigen aufgrund von differierenden poltischen, sozialen und auch ökonomischen Faktoren sehr problematisch. Relativ valide ist aber bspw ein Vergleich zwischen den einzelnen Staaten der USA mit und ohne Todesstrafe...und das fällt eindeutig aus. Die Mordrate ist in Staaten mit Todesstrafe sogar durchschnittlich höher und man geht teils von einer möglichen Verrohung der Gesellschaft durch solche Strafandrohungen aus. ]]>
Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher? (Doors)https://www.allmystery.de/themen/mg75815-55#id259384992019-09-19T19:19:59+01:00Doors"Beitrag von Doors Ich zitiere in solchen Situationen gern Bert Brecht:
Der Mensch ist gar nicht gut Drum hau ihm auf den Hut. Hast Du ihn auf den Hut gehaut Dann wird er vielleicht gut. Denn für dieses Leben Ist der Mensch nicht gut genug. Darum haut ihn eben Ruhig auf den Hut. ]]>
Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher? (Fierna)https://www.allmystery.de/themen/mg75815-55#id259384232019-09-19T19:10:08+01:00Fierna"Beitrag von FiernaAuchganznett schrieb:Verharmlosung / Verweichlichung Wenn der Staat oder die Gesellschaft kein abschreckenden Strafen mehr anbietet, sondern sich in erster Linie über Verhinderung, Prävention und Wiedereingliederung etc. Gedanken macht, finden das potentielle oder tatsächliche Straftäter fein.Potenzielle und tatsächlich Straftäter gehen bei geplanten Taten davon aus, nicht erwischt bzw geschnappt zu werden. Bei nicht geplanten bzw Affekttaten existiert durch hohe Strafen natürlich genauso wenig Abschreckung.
Dass da zuvor eine Abwägung mit der zu erwartenden Strafe stattfände, so nach dem Motto "Ah, ja, 8 Jahre Knast kann ich dafür schon in Kauf nehmen....wären es 12 würde ich das jetzt nicht machen", kann auch eigentlich kein klar denkender Mensch annehmen, deshalb glaube ich auch eher, dass es bei dem ganzen "Kopf ab!!!"-Gebrülle weniger um Prävention als um das Ausleben der eigenen autoritären Züge geht. ]]>
Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher? (Auchganznett)https://www.allmystery.de/themen/mg75815-55#id259382992019-09-19T18:54:50+01:00Auchganznett"Beitrag von Auchganznettpostcrysis schrieb:Auchganznett schrieb: Wenn der Staat oder die Gesellschaft kein abschreckenden Strafen mehr anbietet In Nationen, wo drakonische Strafen walten, gibt es protenzual nicht weniger Kriminalität.Bei Zitaten bietet es sich an den Kontext zu wahren.
Danke. ]]>
Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher? (postcrysis)https://www.allmystery.de/themen/mg75815-55#id259382492019-09-19T18:48:14+01:00postcrysis"Beitrag von postcrysisDoors schrieb:Es gibt eigentlich nur zwei mögliche Grundvoraussetzungen, aus denen man sein politisches Handeln ableiten kann:Und was ist mit Ambivalenz? Man kann für gute Ziele einstehen, aber die falschen Methoden verfolgen.
Auchganznett schrieb:Wenn der Staat oder die Gesellschaft kein abschreckenden Strafen mehr anbietet
In Nationen, wo drakonische Strafen walten, gibt es protenzual nicht weniger Kriminalität. ]]>
Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher? (off-peak)https://www.allmystery.de/themen/mg75815-55#id259295792019-09-18T11:25:45+01:00off-peak"Beitrag von off-peakRao schrieb:Sprich die staatliche Gerechtigkeit trifft vielleicht den Täter, aber hilft nicht dem Opfer. Befriedigend ist das nicht.In vielen Fällen "hlft"es den Opfern insofern, als dass sie Gerechtigkeiterfahren. Vorausgesetzt, sie empfinden eine Strafe als gerecht.
Dennoch, ich würde mir zusätzlich wünschen, das Täter ihre Taten auch wieder gut zu machen hätten, also, wirklich,, wieder gut machen. Das Opfer sollte einfach nicht im regen stehen gelassen werden. Das ist mehr, als den Täter nur erwischen und bestrafen. Das wäre gerecht. ]]>
Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher? (sacredheart)https://www.allmystery.de/themen/mg75815-55#id259294852019-09-18T11:09:39+01:00sacredheart"Beitrag von sacredheart Ich verstehe auch nicht, warum das nicht Gang und Gäbe ist.
Erstens kostet es den Steuerzahler erst mal weniger Geld, als es einbringt. Das ist schon mal ein Unterschied zu allen anderen Sanktionierungen.
Weiterhin kann dann das Geld Opfern indirekt durchgereicht werden.
Warum mir eine Stiftung auch wichtig wäre:
Täter kommt nach 4 Wochen unter die Straßenbahn, Opfer ist aber immer noch geschädigt: Dann kann man das ausgleichen. Oder der umgekehrte Fall: Opfer kommt nach 4 Wochen unter die Straßenbahn: Täter fein raus.
Ich bin auch kein Anhänger von 'Er hat ja seine Schuld abgesessen und ist jetzt wieder eine Stütze der Gesellschaft'. Ein dauerhaft behindertes Opfer hat seinen Zustand ja nie abgesessen. ]]>
Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher? (Rao)https://www.allmystery.de/themen/mg75815-55#id259294112019-09-18T10:55:18+01:00Rao"Beitrag von Raosacredheart schrieb:Ohne Selbstbehalt wären wir dann wieder bei Menschenrechten angelangt. Wie will man jemanden denn zur Arbeit zwingen, wenn er fast alles abgeben müsste? Das wird in der Realität nicht funktionieren.Fast alles abgeben müßten doch nur Geringverdiener, wer viel verdient kann sich die lebenslängliche Entschädigung leisten, denn in unbegrenzte Höhen geht die auch nicht. Aber die Leute beim Geldbeutel packen denke ich, ist bei den meisten recht effektiv, vor allem wenn bei Nichtzahlung der Staat die Saiten aufzieht, etwa durch Führerscheinentzug (auch eine recht effektive Maßnahme) oder Paßentzug bei Leuten, die gern (ins Ausland) reisen. Denn wer sich die Entschädigung nicht leisten kann, wie will derjenige sich ein Auto halten können oder auf Reisen gehen, Auto und Reisen kostet schließlich auch?
Ob das Geld dabei direkt an den Geschädigten oder indirekt an eine Stiftung und von dort erst an den Geschädigten geht, ist imho kein großer Unterschied. Stiftung wäre vielleicht sogar besser, aus dem einfachen Grund, weil dann auch die Beitreibung bei Zahlungsunwilligen automatisch zentralisiert laufen täte, mit Gerichtsvollzieher, Kontopfändungen und allem. ]]>
Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher? (sacredheart)https://www.allmystery.de/themen/mg75815-55#id259291932019-09-18T10:15:05+01:00sacredheart"Beitrag von sacredheart Ohne Selbstbehalt wären wir dann wieder bei Menschenrechten angelangt. Wie will man jemanden denn zur Arbeit zwingen, wenn er fast alles abgeben müsste? Das wird in der Realität nicht funktionieren.
Ich wäre aber sehr dafür zu begeistern, dass jeder Strafttäter, der eine andere Person schwer schädigt, dauerhaft einen Anteil seines Einkommens an eine Stiftung abtreten müsste, die Kriminalitätsopfern hilft und von denen diese dann dauerhaft entschädigt würden. Eine direkte Zahlung würde ich als schlecht ansehen, weil dann ein Kontakt bestehenbleibt, der dem Opfer sicher nicht gefällt oder gefährlich sein könnte.
Das hätte eine wesentlich größere Wirkung als jede Bewährungsstrafe, die einem Täter ja nur eines sagt: War doch gar nicht schlimm, mir ist ja nichts passiert. ]]>
Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher? (Rao)https://www.allmystery.de/themen/mg75815-55#id259291692019-09-18T10:09:10+01:00Rao"Beitrag von Raopostcrysis schrieb:Was für eine Wiedergutmachung? Es gibt keine passende Entschädigung für ein Kind, das von seiner Mutter die Treppe runtergeschupst wurde und jetzt geistig behindert ist. Das ist psychisch-seelischer Mord, ein unwiederbringlicher Verlust.Aber ein geistig behindertes Kind, das vielleicht immer Betreuung und Pflege braucht, statt ein eigenverantwortliches und selbstbestimmtes Leben führen zu können, kostet Geld, und zwar lebenslänglich, also wäre es die ideale Strafe, die Mutter lebenslänglich dafür zahlen zu lassen. Als Mutter (Verwandte in direkter Linie) muß sie das zwar sowieso wegen Unterhaltspflicht, aber auch wenn sie eine völlig fremde Person wäre - man denke an die Rolltreppenschubser - wäre lebenslänglich für den angerichteten Schaden zu zahlen, die angemessene Strafe. Und zwar ohne Recht auf Arbeitsverweigerung oder Mindestbehalt von Lohn oder Hartz, wenn die Schuldige als Reaktion darauf das Arbeiten verweigert. ]]>
Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher? (Auchganznett)https://www.allmystery.de/themen/mg75815-55#id259270772019-09-17T22:23:41+01:00Auchganznett"Beitrag von Auchganznett Mein - zugegeben schon fast satirisch überzeichneter - Entwurf, gipfelt mit dem, wenn du so willst, Scheiterhaufen. Dieser war jedoch wohl eher nie Bestrafung, sondern in einer ganz anderen Ecke Zuhause, und daher finde ich diesen Begriff nicht passend. Tod durch Verbrennen, ist es halt.
Und natürlich, zurecht, was soll der Scheiss jetzt. Willst du zurück in die dunklen Zeiten von an und dazumal ? Nein. Will ich nicht.
Abrrrrr.
Es gibt drei verschiedene Entwicklungen, auf die ich an dieser Stelle hinweisen will und über die es sich lohnt zu spechen.
Nummer 1.
Verharmlosung / Verweichlichung Wenn der Staat oder die Gesellschaft kein abschreckenden Strafen mehr anbietet, sondern sich in erster Linie über Verhinderung, Prävention und Wiedereingliederung etc. Gedanken macht, finden das potentielle oder tatsächliche Straftäter fein.
Nummer 2.
Unterschiedlich Maß
Es sollte klar sein, dass jedem das gleiche Recht zusteht. Ob Schwarz oder weiss, Frau oder Mann. Allen wird das gleiche Recht zuteil. Und eben auch die gleiche Strafe.
Nummer 3.
Ein hinterhältiger Mord ist schwer mit Steuerhinterziehung zu vergleichen. Umweltverschmutzung aus Gewinngier, Ethnischer Räumungsverkauf und bewusst induzierte Massenverblödung sind manchmal ganz vergessene "Tatbestände"
Ich finde einfach wir sollten unsere Werte ganz traditionell, von mir aus christlich oder was auch immer, jedenfalls wieder vorzeigbar einstellen. Die aktuelle Entwicklung würde ich als linksromantisiert, scheinemanzipatorisch, pseudoantifasischtisch, schuldparanoid und dummmodern bezeichnen.
Diese Begriffe sind alle nicht perfekt und können ganz klar verbessert werden. ]]>
Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher? (Doors)https://www.allmystery.de/themen/mg75815-55#id259258112019-09-17T20:18:21+01:00Doors"Beitrag von Doorspostcrysis schrieb:in einer Welt, in der man sich früher und empathischer umeinander kümmern würde statt sich als voneinander halb-isolierte Verwertungseinheiten zu konstituieren, würde es weniger Schund geben.Dummerweise scheitern solche Gesellschaftsentwürfe am Faktor Mensch.
Die Utopie einer gewaltfreien Gesellschaft haben alle geträumt, von den Urchristen bis hin zu US-Hippies, die dann solchen Schmus wie "Ökotopia" schrieben.
Nein, ich glaube nicht, dass der Mensch per se gut ist und, sowie es ihm gut, ausgewogen und (selbst)gerecht geht, darum friedfertig ist. Das hat sich schon bei Margaret Meads entlegenen Südsee-Insulaner als fromme Wunschdenke erwiesen. Auch der "alte Indianer", der gern von selbsternannten Nachfahren herbei zitiert wird, war weder friedlich noch gut, weder zu den Nachbarn noch zu seinen Stammesbrüdern, erst recht nicht zu seinen Stammesschwestern.
Es gibt eigentlich nur zwei mögliche Grundvoraussetzungen, aus denen man sein politisches Handeln ableiten kann:
A. Der Mensch ist gut B. Der Mensch ist nicht gut. ]]>
Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher? (Hummli)https://www.allmystery.de/themen/mg75815-55#id259254352019-09-17T19:43:40+01:00Hummli"Beitrag von Hummlipostcrysis schrieb:herrscht heute Sozialtechnik vor. Das ist genauso barbarisch, nur subtiler.Inwiefern ist das genauso barbarisch? Irgendeine Form von Strafe muss ja aber sein, wenn Unrecht begangen wurde.
Natürlich wäre Prävention besser als hinterher eine Strafe, nur wird das kaum möglich sein. Früher haben die Menschen sich auch nicht mehr und emphatischer umeinander gekümmert als heute, jedenfalls nicht auf gesamtgesellschaftlicher Ebene, sie haben sich genauso die Köpfe eingeschlagen.
Aber ich verstehe, was du damit meinst, @postcrysis ]]>
Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher? (postcrysis)https://www.allmystery.de/themen/mg75815-55#id259252932019-09-17T19:27:18+01:00postcrysis"Beitrag von postcrysisRao schrieb:Von den Opfern von Straftaten, ihren Rechten und Ansprüchen wird viel zu selten gesprochen.Außerdem sollte darüber gesprochen werden, wie in Zukunft von vorneherein die Reproduktionsquote von Verbrechen und Schädigungen auf ein minimalstes Maß gesenkt werden können, anstatt nur kalte Statistiken einzuhalten und erwartbare Zahlen fürs nächste Jahr zu berechnen.
Rao schrieb:Daß Wiedergutmachung für das oder die Opfer mindestens gleichberechtigt mit der staatlichen Strafe stehen müßte - Fehlanzeige.
Was für eine Wiedergutmachung? Es gibt keine passende Entschädigung für ein Kind, das von seiner Mutter die Treppe runtergeschupst wurde und jetzt geistig behindert ist. Das ist psychisch-seelischer Mord, ein unwiederbringlicher Verlust.
Hummli schrieb:Ich sehe aber nicht, inwiefern eine Rückkehr zu längst überholten Rechtsnormen da etwas verbessern sollte.
Das Alte hat sich doch eh nur transformiert - das erscheint nur in "modernem" Gewand, in leicht abgeänderter Form. Wo früher physische Strafen waren, herrscht heute Sozialtechnik vor. Das ist genauso barbarisch, nur subtiler. Ist eh alles nur Nachreguliererei - in einer Welt, in der man sich früher und empathischer umeinander kümmern würde statt sich als voneinander halb-isolierte Verwertungseinheiten zu konstituieren, würde es weniger Schund geben. ]]>
Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher? (Hummli)https://www.allmystery.de/themen/mg75815-55#id259248552019-09-17T18:07:55+01:00Hummli"Beitrag von Hummli
Dass das System der Wiedergutmachung nicht das Gelbe vom Ei ist, da gehe ich mit dir konform. Da müsste was geändert werden.
Du schriebst aber
Rao schrieb:die Ansprüche des Opfers auf Wiedergutmachung gern "vergessen" werden. Sprich die staatliche Gerechtigkeit trifft vielleicht den Täter, aber hilft nicht dem Opfer
Und da habe ich widersprochen, weil es das ja durchaus gibt, wenn auch unbefriedigend.
Ich sehe aber nicht, inwiefern eine Rückkehr zu längst überholten Rechtsnormen da etwas verbessern sollte.
Sprich Scheiterhaufen, oder was meinst du damit? ]]>
Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher? (Auchganznett)https://www.allmystery.de/themen/mg75815-55#id259248272019-09-17T18:02:37+01:00Auchganznett"Beitrag von Auchganznett Ist die Diskussion vielleicht, ob bei bestimmten Tatbeständen das Strafmaß angepasst werden können sollte ?
Ja. Das finde ich toll. Und zwar mathematisch.
Position = Machtstellung oder Einfluss in der Gesellschaft
Schläft unter der Brücke wäre dann z.b. 0,1 Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika hätte eine glatte 10
Straftatsindex = Schwergrad der Straftat
Also analog.
Apfel aus Supermarktcontainer eine 0,1 Neugeborenes gehäutet, missbraucht und aufgegessen eine 10
Strafmaß
Einmal von der Mutter geschimpft eine 0,01 Eine 40-tägige Pranger-Tour durch Deutschland mit Abschiedskonzert auf dem Blocksberg überm Lagerfeuer würde nach diesem Modell einer 100 entsprechen
Die anzuwendende Formel.
Strafmaß = Position * Straftatindex
Das ist vielleicht bei den ersten 100ern ein wenig drastisch und unangenehm, aber ich bin mir 100 % sicher, dass bei konsequenter Verfolgung, die Zahl der schwerwiegenden Straftaten so rapide zurückgeht, wie der Pegel in einem Maßkrug auf dem Oktoberfest. ]]>
Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher? (Rao)https://www.allmystery.de/themen/mg75815-55#id259247152019-09-17T17:44:02+01:00Rao"Beitrag von Rao Opferentschädigung soll auch gegen den Willen des Täters gefordert und einkassiert werden, vom Staat beigetrieben, wenn nötig auch per Erzwingung (nicht auf Kosten des Opfers, mit Risiko auf den Kosten sitzenzubleiben) und darf trotzdem nicht zu einer Reduzierung der Strafe von Gesetzes wegen führen, denn die wird aus guten Gründen so festgesetzt wie sie ist. So sieht ein (halbwegs) gerechter Ausgleich aus! Voll auf Kosten des Täters, ohne irgendeinen "Rabatt". ]]>
Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher? (Hummli)https://www.allmystery.de/themen/mg75815-55#id259244592019-09-17T16:54:26+01:00Hummli"Beitrag von Hummli Ich weiß, was es damit auf sich hat. Das heißt aber nicht, dass ich mir wünsche, dies auch in unserem Rechtssystem vorzufinden.
Rao schrieb:Der Fehler des Rechtsstaats ist, daß da nur das Gesetz um des Gesetzes willen vollzogen wird
Das stimmt so meiner Meinung nach nicht (ich bin kein Jurist, wer sich auskennt, möge mich verbessern). Siehe hier:
Dem deutschen Strafrecht liegen zwei Prinzipien zugrunde, die Vergeltung begangener Straftaten (absolute Straftheorie) und die Verhinderung zukünftiger Straftaten (relative Straftheorie). Darum stellen die einzelnen gesetzlichen Strafvorschriften bestimmte Handlungen, die der Staat für verwerflich hält, unter Strafe. Der angedrohte Strafrahmen dient einerseits zur Abschreckung und damit der Verhinderung von Straftaten, andererseits übt der Staat in Ausübung seines Gewaltmonopols durch entsprechende Bestrafung nach Regelung der Strafvorschriften Vergeltung. https://de.wikipedia.org/wiki/Täter-Opfer-Ausgleich
Rao schrieb:die Ansprüche des Opfers auf Wiedergutmachung gern "vergessen" werden
Der Leitgedanke (die ratio legis) des Gesetzes ist die Verantwortung des Staates, seine Bürger vor Gewalttaten und Schädigungen durch kriminelle Handlungen zu schützen, da er der Träger des Gewaltmonopols und der Verbrechensverhütung und -bekämpfung sei. Dies hatte das Bundessozialgericht in einem Urteil vom 7. November 1979 festgestellt.[1] Versagt dieser Schutz, so haftet der Staat dem Opfer nach den Voraussetzungen des OEG als Ausfluss des allgemeinen Aufopferungsanspruchs.
Wenn die Opfer von Gewaltdelikten erwerbsunfähig, hilflos oder pflegebedürftig werden, so muss ihnen der Staat Schutz gewähren.[2] Dieser Schutz ist Ausfluss des Sozialstaatsprinzips nach Art. 20 Abs. 1 GG. https://de.wikipedia.org/wiki/Opferentschädigungsgesetz ]]>
Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher? (Rao)https://www.allmystery.de/themen/mg75815-55#id259241852019-09-17T16:10:49+01:00Rao"Beitrag von RaoHummli schrieb:Meiner Meinung nach ist diese Auge um Auge Geschichte auch nicht gerecht. Inwiefern hilft es denn den Opfern oder Angehörigen der Opfer, wenn sie, hypothetisch gesprochen, dem Täter das gleiche antun dürften? Das macht ja die Tat und deren Folgen nicht ungeschehen und dient doch dann eigentlich nur dazu, Rachegelüste zu befriedigen (was man auf emotionaler Ebene natürlich verstehen kann). Das hat aber in einem modernen Rechtsstaat meiner Meinung nach nichts zu suchen.Da war die Verbesserung im Hinblick auf die vorherige Praxis der Blutrache, wo jedes Vergehen von einer Seite durch ein noch härteres Vergehen von der anderen Seite bestraft wurde. Wodurch ganze Familien ruiniert und ausgelöscht wurden, wenn eine Verletzung von einer Seite gleich mit Mord von der anderen Seite beantwortet wurde. Auge um Auge heißt zum ersten, daß für ein Vergehen maximal nur ein gleichartiges Vergehen als Strafe ausgeübt werden darf, aber nicht mehr - und zweitens, bei einem auch auf Handel eingestellten Volk heißt es auch, daß eine finanzielle Ablöse möglich ist, eine Strafe also nicht zwangsläufig auf eine Blut- und Körperstrafe hinauslaufen muß.
Der Fehler des Rechtsstaats ist, daß da nur das Gesetz um des Gesetzes willen vollzogen wird, aber zum "Dank" für den Verzicht auf die früher übliche Rache die Ansprüche des Opfers auf Wiedergutmachung gern "vergessen" werden. Sprich die staatliche Gerechtigkeit trifft vielleicht den Täter, aber hilft nicht dem Opfer. Befriedigend ist das nicht. ]]>
Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher? (Doors)https://www.allmystery.de/themen/mg75815-54#id259241112019-09-17T15:57:52+01:00Doors"Beitrag von DoorsAberkennung der Menschenrechte für Verbrecher? (Hummli)https://www.allmystery.de/themen/mg75815-54#id259240412019-09-17T15:43:18+01:00Hummli"Beitrag von HummliRao schrieb:Urteile sind dummerweise dazu da, das Strafgesetzbuch und den Staat zu befriedigenWarum sollte das Strafgesetzbuch befriedigt werden? Urteile sind doch dazu da, die Unschuld oder Schuld nach einem Gerichtsverfahren festzustellen und, im Falle der Schuld, den Angeklagten einer Strafe zuzuführen.
Ich sehe schon ein, dass Urteile oftmals nicht gerecht erscheinen, wenn durch Mord oder Missbrauch z.B. das Leben von Personen zerstört wurde. Dazu ist aber ein Strafprozess auch nicht gedacht. Der Täter wird für seine Tat bestraft und die Öffentlichkeit vor eventuellen zukünftigen Taten geschützt.
Meiner Meinung nach ist diese Auge um Auge Geschichte auch nicht gerecht. Inwiefern hilft es denn den Opfern oder Angehörigen der Opfer, wenn sie, hypothetisch gesprochen, dem Täter das gleiche antun dürften? Das macht ja die Tat und deren Folgen nicht ungeschehen und dient doch dann eigentlich nur dazu, Rachegelüste zu befriedigen (was man auf emotionaler Ebene natürlich verstehen kann). Das hat aber in einem modernen Rechtsstaat meiner Meinung nach nichts zu suchen. ]]>
Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher? (Rao)https://www.allmystery.de/themen/mg75815-54#id259226712019-09-17T12:20:58+01:00Rao"Beitrag von Rao Daß Wiedergutmachung für das oder die Opfer mindestens gleichberechtigt mit der staatlichen Strafe stehen müßte - Fehlanzeige.
Da waren manche "primitiven" Kulturen besser, wo ein Mörder schon mal so lange der Familie des Ermordeten als Sklave/Ersatz für die ausgefallene Arbeitskraft dienen mußte, bis seine Schuld abgegolten war. (bei Indianervölkern)
Und sogar die alten Israeliten waren besser mit ihrem "Auge um Auge", weil es dabei nicht nur um das Begrenzen von Racheaktionen ging - kein Mord gegen ein zerstörtes Auge - sondern auch um Wiedergutmachung, wenn ein zerstörtes Auge finanziell durch den Gegenwert eines (künstlichen) Auges aus Gold abgelöst werden konnte. ]]>
Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher? (Doors)https://www.allmystery.de/themen/mg75815-54#id259223352019-09-17T11:51:27+01:00Doors"Beitrag von DoorsAberkennung der Menschenrechte für Verbrecher? (postcrysis)https://www.allmystery.de/themen/mg75815-54#id259210312019-09-17T08:29:28+01:00postcrysis"Beitrag von postcrysisRao schrieb:Ich bezweifle, daß das StGB sich mit [...]Ein Staat, eine Nation, Welt oder Gesellschaft, die sich damit nicht ausreichend befasst, ist schonmal nicht uneingeschränkt zu respektieren.
Rao schrieb:Die ein Richter überbrücken können muß, um echte Gerechtigkeit herzustellen.
Noch nie gehört, dass es da um "echte" Gerechtigkeit ginge. Solche Idealisierungen haben wohl mehr pseudo-religiösen Symbolcharakter als reale Grundlage. Irreversible Schädigungen sind im Nachhinein nicht auszugleichen. Da gibt es keinen gerechten Tausch. ]]>
Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher? (Rao)https://www.allmystery.de/themen/mg75815-54#id259155512019-09-16T12:02:58+01:00Rao"Beitrag von Rao Zwischen Gesetzbüchern und dem realen Leben bestehen ziemlich große Diskrepanzen. Die ein Richter überbrücken können muß, um echte Gerechtigkeit herzustellen. Oder wie z. B. gleicht man jahrelangen Kindesmißbrauch aus - zugunsten des Opfers wohlgemerkt? Von der Gefängnisstrafe des Täters kann sich das Opfer weder eine Therapie finanzieren noch was anderes kaufen. ]]>
Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher? (postcrysis)https://www.allmystery.de/themen/mg75815-54#id258830292019-09-12T05:06:37+01:00postcrysis"Beitrag von postcrysisWolkenleserin schrieb:dahinter können sich auch üble Familiengeschichten verbergenJa gut, bei der Klärung von Motiven kommt immer ein anderes Strafmaß raus, aber was die Tat an sich angeht, hat die immer dasselbe bestialische, fremdschädigende Resultat.
Rao schrieb:dort wird "selbstverständlich" davon ausgegangen, daß jeder freie Mensch frei genug ist, sich jederzeit selbst aus einer bedrückenden Lage zu befreien
Gibt da 'nen entsprechenden Absatz im StGB? Ist sowieso reichlich abstrus - Leute aus Problemfamilien sollten konsequent aus ihrem Umfeld gerissen und in eine Adoptivfamilie buchsiert werden oder so. ]]>
Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher? (Rao)https://www.allmystery.de/themen/mg75815-54#id258808172019-09-11T18:38:05+01:00Rao"Beitrag von RaoAberkennung der Menschenrechte für Verbrecher? (Wolkenleserin)https://www.allmystery.de/themen/mg75815-54#id258807132019-09-11T18:13:15+01:00Wolkenleserin"Beitrag von Wolkenleserin Ich habe früher das Strafgericht geschaut und dort gab es immer ziemliche Unterschiede im Urteil bei Mord. Zbsp. kann es vorkommen, dass ein Fahrer eines Autos ein Kind todfährt und die Mutter sich dann dafür rächt und den Fahrer umbringt, dies wird nicht gleich hart bestraft, wie wenn jemand, jemanden umbringt aus Geldgier. ]]>
Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher? (Tussinelda)https://www.allmystery.de/themen/mg75815-54#id258806852019-09-11T18:10:09+01:00Tussinelda"Beitrag von TussineldaWolkenleserin schrieb:Stimmt nicht, es gibt auch Verurteilte die werden nur zu 8 oder 10 Jahren verurteilt und nicht zu lebenslang, eben wenn sie jemanden aus persönlichen psychischen Gründen umgebracht haben, dazu zählt etwa eben auch Hass, dahinter können sich auch üble Familiengeschichten verbergen!das ist dann kein Mord, wenn es nur 8 - 10 Jahre gäbe..... ]]>
Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher? (MarryMuffin)https://www.allmystery.de/themen/mg75815-54#id258806112019-09-11T17:59:21+01:00MarryMuffin"Beitrag von MarryMuffinDoors schrieb:Wer jemals im Knast war oder mit Menschen zu tun hatte, die dort einsitzen, dem ist schnon klar, dass es mit "Menschenrechten für Verbrecher" nicht so weit her ist. Wer aus verständlichen Gründen vor Selbsterfahrungen zurück schreckt, kann ja mal Leute befragen, die eingesessen haben.Eben das. Und grade der Knast ist doch ein ganz enormer Faktor, weshalb die gewünschte (und in jedem Fall wünschenswerte) "Resozialisierung" so oft scheitert.
Klar liegt es oft am Menschen selbst, aber genauso oft ist eine lange Haftstrafe, grade wenn man noch ein bisschen zusätzliches Pech hat, so etwas wie ein Todesurteil. Auch hier in Deutschland.
KEIN Mensch, hat es verdient, entmentschlicht zu werden. Ohne Außnahme. ]]>
Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher? (Wolkenleserin)https://www.allmystery.de/themen/mg75815-54#id258797852019-09-11T15:58:08+01:00Wolkenleserin"Beitrag von Wolkenleserin Stimmt nicht, es gibt auch Verurteilte die werden nur zu 8 oder 10 Jahren verurteilt und nicht zu lebenslang, eben wenn sie jemanden aus persönlichen psychischen Gründen umgebracht haben, dazu zählt etwa eben auch Hass, dahinter können sich auch üble Familiengeschichten verbergen! ]]>
Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher? (postcrysis)https://www.allmystery.de/themen/mg75815-54#id258795952019-09-11T15:32:54+01:00postcrysis"Beitrag von postcrysisWolkenleserin schrieb:Teilweise wenn man eine Person wirklich hasst, weil diejenige Person gemein und fies war ein Leben lang, ist dies weniger schlimm, als wenn jemand aus purer Geldgier mordet, etwa um ein Erbe zu erben.Was? Mord ist immer gleich schlimm. ]]>
Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher? (V8Turbo)https://www.allmystery.de/themen/mg75815-54#id258795252019-09-11T15:21:09+01:00V8Turbo"Beitrag von V8Turbo
Sexualstraftäter, Mörder, etc, haben für mich jegliches Recht auf Entlassung verwirkt.
Schlichtweg Schutz der Allgemeinheit. Zu oft werden, gerade Sexualstraftäter rückfällig. Und dann ist ein weiteres Leben zerstört. ]]>
Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher? (Wolkenleserin)https://www.allmystery.de/themen/mg75815-54#id258794812019-09-11T15:13:06+01:00Wolkenleserin"Beitrag von Wolkenleserin Gerade bei Mord sollte dies unbedingt nicht geschehen, da es ganz verschiedene Gründe gibt, jemanden umzubringen. Teilweise wenn man eine Person wirklich hasst, weil diejenige Person gemein und fies war ein Leben lang, ist dies weniger schlimm, als wenn jemand aus purer Geldgier mordet, etwa um ein Erbe zu erben. Dann hat wirklich jemand ein schlimmes Verbrechen begangen und verdient lebenslang, das ist Strafe genug, man wid innerlich wahnsinnig dabei, weil man nichts tun kann den ganzen Tag lang! ]]>
Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher? (kleinundgrün)https://www.allmystery.de/themen/mg75815-54#id258792872019-09-11T14:27:13+01:00kleinundgrün"Beitrag von kleinundgrün
Vermutlich würde auch schon ein FSJ in der "Außenseite" helfen.
Ich denke, die meisten, die sich über zu laxe Haftbedingungen beschweren, kennen das nur aus den Medien. Klar gibt es auch "besonders harte Jungs", die das Leben in deutschen Gefängnissen lächerlich angenehm finden. Aber das sind wenige. Und die zum Maßstab für die Haftbedingungen zu machen, ist sicher nicht der richtige Weg. ]]>
Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher? (Doors)https://www.allmystery.de/themen/mg75815-54#id258792172019-09-11T14:06:06+01:00Doors"Beitrag von Doors Innenseite. ]]>
Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher? (kleinundgrün)https://www.allmystery.de/themen/mg75815-54#id258792032019-09-11T14:04:01+01:00kleinundgrün"Beitrag von kleinundgrünDoors schrieb:empfehle ich mal ein Probejahr in einer JVAAuf welcher Seite der Gitter? ]]>
Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher? (Doors)https://www.allmystery.de/themen/mg75815-54#id258791352019-09-11T13:52:25+01:00Doors"Beitrag von Doors Angesichts der verschwiemelten Vorstellungen vom "Luxusleben hinter Gittern", das scheinbar so manche Zeitgenossen haben, empfehle ich mal ein Probejahr in einer JVA. ]]>
Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher? (kleinundgrün)https://www.allmystery.de/themen/mg75815-54#id258791072019-09-11T13:49:29+01:00kleinundgrün"Beitrag von kleinundgrün
Die meisten haben eher eine romantische Vorstellung davon, wie es im Gefängnis ist. "Die haben ja Fernseher und essen nicht nur altes Brot! Was für ein Luxusleben!!".
Klar, in deutschen Gefängnissen geht es nicht zu wie in nordkoreanischen. Aber schön ist es nicht, wenn das Leben permanent fremdbestimmt ist und man nicht raus kann. ]]>
Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher? (Doors)https://www.allmystery.de/themen/mg75815-53#id258790612019-09-11T13:45:23+01:00Doors"Beitrag von DoorsAberkennung der Menschenrechte für Verbrecher? (kleinundgrün)https://www.allmystery.de/themen/mg75815-53#id258790352019-09-11T13:41:41+01:00kleinundgrün"Beitrag von kleinundgrünRao schrieb:Übrigens gibt es bei chronischen Geldschuldnern durchaus die Möglichkeit, ihm als Druckmittel den Führerschein zu zwickenGibt es das?
Rao schrieb:Dann gehören sich diese untauglichen Anwälte verklagt.
Wenn es ein Beratungsfehler ist, klar. Aber meist wird erst gar kein Anwalt damit betraut. ]]>
Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher? (Rao)https://www.allmystery.de/themen/mg75815-53#id258787952019-09-11T13:08:01+01:00Rao"Beitrag von Raokleinundgrün schrieb:Das sind halt einige. Vor allem, wenn einem alles weggepfändet werden würde, besteht kaum Motivation, Geld zu verdienen.Aber ein (eigenes) Auto fahren wollen die meisten trotzdem. Wird auf Mami oder Schwester angemeldet, und schon "hat er trotzdem kein Geld". Übrigens gibt es bei chronischen Geldschuldnern durchaus die Möglichkeit, ihm als Druckmittel den Führerschein zu zwicken, dann nutzt ihm auch das anmelden der Karre auf andere nichts mehr.
kleinundgrün schrieb:In der Regel sind die Opfer halt nicht (hinreichend) anwaltlich vertreten. Bzw. kümmern sich nicht darum. Aber so selten ist das nun nicht.
Dann gehören sich diese untauglichen Anwälte verklagt. Ich denke aber eher, man will gar nicht, daß sich diese Möglichkeit in großem Maßstab herumspricht. Schadensersatz wenn es irgendwelche Firmen trifft jederzeit, das wird auch in der Presse sehr gern an die große Glocke gehängt, aber bei Gewalttaten Täter gegen Opfer, irgendwie das große Schweigen. Oder wenn man mal was darüber liest, dann meistens mit dem Text, daß die Forderungen auf Schadensersatz ins Leere liefen, weil der Täter (angeblich) nix hat. Obwohl er mit einer dicken Karre durch die Gegend fährt und auf großem Fuß lebt. Mir sind solche Fälle zu Ohren gekommen. Irgendwie scheint aus meiner Sicht da der Wurm drin zu sein. ]]>
Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher? (kleinundgrün)https://www.allmystery.de/themen/mg75815-53#id258787612019-09-11T13:02:27+01:00kleinundgrün"Beitrag von kleinundgrünRao schrieb:Wird davon abgeraten, oder "verrät" man Opfern einfach nicht, daß das geht?Wer sollte denn bitte an so was Interesse haben?
In der Regel sind die Opfer halt nicht (hinreichend) anwaltlich vertreten. Bzw. kümmern sich nicht darum. Aber so selten ist das nun nicht. ]]>
Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher? (kleinundgrün)https://www.allmystery.de/themen/mg75815-53#id258787492019-09-11T13:00:54+01:00kleinundgrün"Beitrag von kleinundgrünRao schrieb:außer er will den Rest seines Lebens bei Muttern schmarotzen oder hartzen gehen.Das sind halt einige. Vor allem, wenn einem alles weggepfändet werden würde, besteht kaum Motivation, Geld zu verdienen.
Wenn der Täter solvent ist, dann hat man ja in aller Regel kein Problem damit, das Geld einzutreiben. Das Problem entsteht eben dann, wenn das nicht der Fall ist. ]]>
Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher? (Rao)https://www.allmystery.de/themen/mg75815-53#id258787392019-09-11T13:00:10+01:00Rao"Beitrag von Raokleinundgrün schrieb:Da hilft anwaltliche Beratung. Man kann durchaus Schmerzensgeld z.B. als Bewährungsauflage fest setzen, dann hat der Täter ziemlich viel Interesse daran, das zu bezahlen.Warum wird das dann so selten gemacht? Wird davon abgeraten, oder "verrät" man Opfern einfach nicht, daß das geht? ]]>
Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher? (Rao)https://www.allmystery.de/themen/mg75815-53#id258787312019-09-11T12:59:08+01:00Rao"Beitrag von Raokleinundgrün schrieb:Klappt halt nur, wenn der Täter Geld hat.Irgendwann hat er wohl welches, außer er will den Rest seines Lebens bei Muttern schmarotzen oder hartzen gehen. ]]>
Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher? (kleinundgrün)https://www.allmystery.de/themen/mg75815-53#id258786412019-09-11T12:34:41+01:00kleinundgrün"Beitrag von kleinundgrünRao schrieb:und zwar durch den Staat vom Täter kassiertKlappt halt nur, wenn der Täter Geld hat.
Rao schrieb:was viele von vornherein davor abschreckt, diesen steinigen, seelisch belastenden und oft genug sinnlosen
Da hilft anwaltliche Beratung. Man kann durchaus Schmerzensgeld z.B. als Bewährungsauflage fest setzen, dann hat der Täter ziemlich viel Interesse daran, das zu bezahlen.
Rao schrieb:Reue erklären kann jeder nach einer Tat, das ist nur ein billiges Lippenbekenntnis, viel heiße Luft ohne notwendigen Wahrheitsgehalt.
Stimmt schon. Aber in der Regel erkennt man das schon, ob es einer ernst meint oder es nur als Floskel herunter leiert. ]]>
Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher? (Rao)https://www.allmystery.de/themen/mg75815-53#id258781072019-09-11T11:20:26+01:00Rao"Beitrag von Rao Besser wäre eine generelle Pflicht zur Wiedergutmachung, sprich Opfer sollten auf jeden Fall alle Auslagen, Therapiekosten und am besten noch ein dickes Schmerzensgeld zu erwarten haben, und zwar durch den Staat vom Täter kassiert, ohne wenn und aber, nicht mühsam privat (!) über Gerichte erkämpft und anschließend auf eigene (!) Kosten per Gerichtsvollzieher beigetrieben, und wenn der Täter da gerade nichts hat oder sein Geld schlau versteckt oder an Verwandte überschrieben hat, schaut das Opfer in die Röhre, wie es heute leider oft genug vorkommt, was viele von vornherein davor abschreckt, diesen steinigen, seelisch belastenden und oft genug sinnlosen (da oft mit langem und geldfressendem Kampf verbundenen) Weg zu gehen. Und der Täter lacht ein weiteres mal. Gerechtigkeit? Ha, selten so gelacht. [Zynismus/off] ]]>
Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher? (sunshinelight)https://www.allmystery.de/themen/mg75815-53#id258116852019-08-31T06:49:44+01:00sunshinelight"Beitrag von sunshinelightsacredheart schrieb:Ich denke so pauschal wie Du das formuliert hast, kann man das nicht sagen. Leider sitzen eben nicht alle, die besser dort sitzen in permanenter Sicherungsverwahrung.Ich habe nichts pauschal formuliert, sondern habe erklärt, dass die Sicherungsverwahrung immer in Einzelfällen überlegt wird und habe dir vorgehalten, dass eine pauschale Sicherungsverwahrung für alle nicht der richtige Weg ist.
sacredheart schrieb:Eine Prognose der Gefährlichkeit ist immer auch zu einem gewissen Anteil Kaffeesatzleserei und beispielsweise der Täter aus Freiburg, der mit der Mutter zusammen deren Sohn jahrelang vergewaltigt hatte und an Vergewaltiger verkauft hatte, kam just aus einer Strafe wegen sexuellen Kindesmissbrauchs. Wäre er dort weggesperrt geblieben, wäre einem kleinen Jungen viel erspart geblieben.
Einer der vielleicht prominentesten Fälle war sicherlich Jack Unterweger, dessen Resozialisierung der Stolz einer ganzen Zunft war. In Wirklichkeit begann er nach der Entlassung dann eine weitere Mordserie, die im Gegensatz zur ersten leicht verhinderbar gewesen wäre.
Ja, natürlich kann das keiner voraussehen, aber so lange jemand keine Anzeichen zeigt, weiterhin gefährlich zu sein, gibt es keine Berechtigung, diesen Menschen weiter festzuhalten.
Ich habe mir mal deinen besagten Fall aus Freiburg angeguckt und das ist ja wirklich ein extremer Fall.
Das Problem aber ist nach wie vor, dass rückblickend alles einfacher zu beurteilen ist.
Hättest du damit gerechnet? Hättest du das voraussehen können? Ein ganz, ganz spezieller Fall.
Jack Unterweger ist ein bekannter Fall, aber nicht jeder Mörder wird rückfällig. Auch dort gibt es Prüfungen der Notwendigkeit der Sicherungsverwahrung. Bei Jack wär sie gut gekommen, richtig. Daher wird heute auch strenger geprüft.
sacredheart schrieb:Daher wäre meine persönliche Vorstellung: Wer Freiheit will, soll halt keine Kinder vergewaltigen oder töten.
Hier geht es nicht darum, ihre Freiheit zu erhalten, denn eine Freiheitsstrafe steht ja an. Die Frage lautet, wie geht es nach der Strafe weiter? Das wird ganz individuell entschieden.
ribster schrieb:Entschuldige @sunshinelight aber das ist doch ein Hohn gegen alle Opfer dieser Schwerverbrecher. Wenn ich ein Kind missbrauche, zerstören ich das ganze Leben dieses Unschuldigen Kindes.
Der Hohn, gesteigert blanker Hohn, bezeichnet in der Kommunikation eine stark abschätzige Verhaltensweise gegenüber anderen. Die Redensart „mit Hohn und Spott“ unterschied ursprünglich noch zwischen verächtlich und Lächerlichmachen, heute ist mit Hohn meist beides gemeint. Verwandt mit dem Hohn ist außerdem die Häme, jedoch ist die Ehrabschneidung bei der Häme Teil einer übergeordneten Profilierungsstrategie.
ribster schrieb:Es wird mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit schwere Traumata durch diese Abscheuliche Tat davon tragen, vielleicht wird dieses Kind in Zukunft nie eine richtige Beziehung führen können oder was auch immer aufgrund dieses Traumas.
Ja, richtig.
ribster schrieb:Dann zu sagen hey, wenn der Täter Reue zeigt, ist ja alles in Ordnung, er hat zwar das Leben eines Menschen zerstört aber hey ihm tut das ganz toll leid und er weiß das er scheisse gebaut hat also ist doch alles in Ordnung.
Das musst du mir mal zeigen, wo das jemand gesagt hat, ehrlich, ich finds nicht.
Es geht darum, eine Strafe, für das, was man getan hat, zu erhalten und die Sicherungsverwahrung ist für Menschen, die nicht aus ihrer Haut können, einfach immer wieder Menschen zu zerstören. Die Sicherungsverwahrung ist keine Strafe, sie dient dazu, die Öffentlichkeit zu schützen. Ist diese aber auf Prüfung nicht notwendig, wird sie auch nicht angewendet.
ribster schrieb:Es wäre für dich also in Ordnung wenn dieser Mensch, der abscheuliche Menschen unwürdige Verbrechen begangen hat, heute wieder auf freiem Fuß wäre wenn er sagt er bereut es und weiß das es falsch war ?
Du hast eine erstaunliche Auffassung von der Sicherungsverwahrung... Ich hab das Gefühl, du setzt sie mit Vollzug gleich...
ribster schrieb:Resozialisierung kann nur bei Menschen funktionieren die psychisch dies auch verarbeiten können bzw WOLLEN. Jemand der einen Menschen umbringt oder auf andere Art und weise das Leben zerstört, hat meiner Meinung nach kein Recht auf ein Leben in Freiheit er hat es einem anderen Menschen mutwillig genommen warum sollte er dann das Recht darauf haben?
Na, wollen tut das sicher jeder. Was meinst du mit psychisch verarbeiten?
Er ist ja auch seinem Urteil entsprechend für eine gewisse Zeit nicht in Freiheit, aber jede Strafe endet und juristisch ist der Fall dann erledigt, wenn nicht eben eine Sicherungsverwahrung vorgesehen ist, wenn eine besondere Schwere der Schuld festgestellt worden ist und eine weitere Gefährdung für die Öffentlichkeit besteht. ]]>
Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher? (MarryMuffin)https://www.allmystery.de/themen/mg75815-53#id258080812019-08-30T19:26:26+01:00MarryMuffin"Beitrag von MarryMuffin
Urmenschlich nachvollziehbar und erklärbar. Aber menschlich, heutzutage, untragbar und eines intelligenten, aufgeklärten Geistes nicht würdig. Egal was, ausnahmslos. ]]>
Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher? (ribster)https://www.allmystery.de/themen/mg75815-53#id258073332019-08-30T17:54:53+01:00ribster"Beitrag von ribster Es wird mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit schwere Traumata durch diese Abscheuliche Tat davon tragen, vielleicht wird dieses Kind in Zukunft nie eine richtige Beziehung führen können oder was auch immer aufgrund dieses Traumas.
Dann zu sagen hey, wenn der Täter Reue zeigt, ist ja alles in Ordnung, er hat zwar das Leben eines Menschen zerstört aber hey ihm tut das ganz toll leid und er weiß das er scheisse gebaut hat also ist doch alles in Ordnung.
Das ist schon echt Harter Tobak für mich. Nehmen wir doch mal als Beispiel den Josef Fritzl. Der Mann hat nicht nur seiner eigenen Tochter 24 Jahre lang die Freiheit geraubt sondern sie auch in dieser Zeit mehrmals sexuell missbraucht und mehrere Kinder mit ihr gezeugt durch den sexuellen Missbrauch.
Es wäre für dich also in Ordnung wenn dieser Mensch, der abscheuliche Menschen unwürdige Verbrechen begangen hat, heute wieder auf freiem Fuß wäre wenn er sagt er bereut es und weiß das es falsch war ?
Was glaubt’s du wie würde denn das Opfer reagieren, wenn auf Einmal die Person die sie jahrelang gequält und missbraucht hat beim einkaufen neben ihr an der Kasse steht bestimmt Ein sehr tolles Gefühl.
Wir sollten bei solchen Verbrechen immer zuerst an die Opfer denken Opferschutz muss immer an erster Stelle stehen.
Resozialisierung kann nur bei Menschen funktionieren die psychisch dies auch verarbeiten können bzw WOLLEN. Jemand der einen Menschen umbringt oder auf andere Art und weise das Leben zerstört, hat meiner Meinung nach kein Recht auf ein Leben in Freiheit er hat es einem anderen Menschen mutwillig genommen warum sollte er dann das Recht darauf haben? ]]>
Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher? (sacredheart)https://www.allmystery.de/themen/mg75815-53#id258059132019-08-30T13:10:17+01:00sacredheart"Beitrag von sacredheart Ich denke so pauschal wie Du das formuliert hast, kann man das nicht sagen. Leider sitzen eben nicht alle, die besser dort sitzen in permanenter Sicherungsverwahrung.
Eine Prognose der Gefährlichkeit ist immer auch zu einem gewissen Anteil Kaffeesatzleserei und beispielsweise der Täter aus Freiburg, der mit der Mutter zusammen deren Sohn jahrelang vergewaltigt hatte und an Vergewaltiger verkauft hatte, kam just aus einer Strafe wegen sexuellen Kindesmissbrauchs. Wäre er dort weggesperrt geblieben, wäre einem kleinen Jungen viel erspart geblieben.
Einer der vielleicht prominentesten Fälle war sicherlich Jack Unterweger, dessen Resozialisierung der Stolz einer ganzen Zunft war. In Wirklichkeit begann er nach der Entlassung dann eine weitere Mordserie, die im Gegensatz zur ersten leicht verhinderbar gewesen wäre.
Menschen, die Resozialisierung als Beruf betreiben, wollen auch erfolgreich sein. Das ist nicht verwerflich. Daher weisen sie Erfolge vor. Und wenn es mal nicht klappt, sind es ja in aller Regel nicht deren Kindern, die dann tot sind. Ich sehe im Falle von extremen Gewalttätern, zu denen Kinderschänder immer gehören, die Sozialromantik der Resozialisierung oft als sehr bedenklich an.
Daher wäre meine persönliche Vorstellung: Wer Freiheit will, soll halt keine Kinder vergewaltigen oder töten. Die Rückfallquote von Kinderschändern ist sehr hoch und das wäre für mich Anlass genug, sie durch Dauerverwahrung so weit wie möglich zu senken.
Es gibt halt Dinge, die können mal passieren, zB in jungen jahren betrunken ein Fahrrad zu klauen, ein solcher Täter ist mit großer Wahrscheinlichkeit resozialisierbar und es gibt Dinge, die können nicht mal so eben passieren, setzen eine völlig abseitige Psyche voraus und die bleibt doch leider abseitig. ]]>
Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher? (sunshinelight)https://www.allmystery.de/themen/mg75815-53#id258043812019-08-30T08:01:24+01:00sunshinelight"Beitrag von sunshinelight
Doch, natürlich. Jemand, der Reuefähig und einsichtig ist, hat definitiv Chancen verdient. Besonders, wenn er seine Strafe verbüßt hat. ]]>
Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher? (ribster)https://www.allmystery.de/themen/mg75815-53#id258043652019-08-30T07:56:50+01:00ribster"Beitrag von ribsterAberkennung der Menschenrechte für Verbrecher? (sunshinelight)https://www.allmystery.de/themen/mg75815-53#id258035512019-08-29T22:41:46+01:00sunshinelight"Beitrag von sunshinelightsacredheart schrieb:Als plastische Beispiele würde ich die Haupttäter von Lügde oder den Täter in Freiburg, der mit seiner Lebensgefährtin zusammen deren Sohn an Vergewaltiger verschachert hat - soweit man das von außen beurteilen kann - als Fälle sehen, in denen ich eine erneute Freilassung für nicht verantwortbar halten würde. Das sind 'Männer' in einem mittleren Lebensalter, die wiederholt oder mehrfach in schwerster Form Kinder missbraucht haben, da würde ich den Schutz der Allgemeinheit vor Folgetaten für das höherwertige Rechtsgut halten, als den Wunsch nach Freiheit des Täters. Wer Freiheit will, sollte wohl besser keine Kinder vergewaltigen. Und sollten solche Menschen eine lange Strafe abgesessen haben, ändert sich doch nicht deren Charakter.In Deutschland gibt es doch die Prüfung der Notwendigkeit einer Sicherungsverwahrung und auch in der Sicherungsverwahrung hat man die Möglichkeit, noch einmal rauszukommen.
Eine Sicherungsverwahrung dient dem Schutz der Öffentlichkeit, geht keine Gefahr (mehr) von einem aus, besteht auch keine Notwendigkeit, ihn (weiter) sicher zu verwahren.
sacredheart schrieb:Insofern sehe ich hier die Menschenrechte auch bei einer Unterbringung bis zum Tode gewahrt und selbst für solche Täter darf die Unterbringung nicht gegen die Menschenwürde verstoßen, muss sie ja auch gar nicht.
Allerdings kann man sich dann die 'Vorbereitung auf die Freiheit' sparen.
Freiheitsentzug ist eine Strafe, aber auch sie ist begrenzt. Sie wird nur auf Lebensdauer angesetzt, wenn es nicht anders geht.
Ich kenne deinen beschriebenen Fall nicht, ich beschäftige mich dafür viel zu selten mit Kriminalfällen, aber jeder Täter verdient die Chance, sich erneut zu bewähren. Einfach mal kollektiv Sicherungsverwahrungen anzuhängen, halte ich für falsch. Die, bei denen es nötig ist, sitzen auch in der Sicherungsverwahrung. ]]>
Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher? (sacredheart)https://www.allmystery.de/themen/mg75815-53#id257985772019-08-29T10:46:14+01:00sacredheart"Beitrag von sacredheart Ok, die Antwort kommt spät, aber besser als nie:
Als plastische Beispiele würde ich die Haupttäter von Lügde oder den Täter in Freiburg, der mit seiner Lebensgefährtin zusammen deren Sohn an Vergewaltiger verschachert hat - soweit man das von außen beurteilen kann - als Fälle sehen, in denen ich eine erneute Freilassung für nicht verantwortbar halten würde. Das sind 'Männer' in einem mittleren Lebensalter, die wiederholt oder mehrfach in schwerster Form Kinder missbraucht haben, da würde ich den Schutz der Allgemeinheit vor Folgetaten für das höherwertige Rechtsgut halten, als den Wunsch nach Freiheit des Täters. Wer Freiheit will, sollte wohl besser keine Kinder vergewaltigen. Und sollten solche Menschen eine lange Strafe abgesessen haben, ändert sich doch nicht deren Charakter.
Ich würde für diesen relativ kleinen Personenkreis von Schwersttätern einfach immer den Schutz der Bevölkerung vorziehen und deren Freilassung halte ich für völlig sinnlos. Das mag auch daran liegen, das ich der romantisierenden Erlebnispädagogik Resozialisierung nicht weit traue. Ich traue ihr zu, einen mehrfachen Mofadieb in besseres Fahrwasser zu bringen, nicht jedoch einen Serienmörder oder Ähnliches.
Insofern sehe ich hier die Menschenrechte auch bei einer Unterbringung bis zum Tode gewahrt und selbst für solche Täter darf die Unterbringung nicht gegen die Menschenwürde verstoßen, muss sie ja auch gar nicht.
Allerdings kann man sich dann die 'Vorbereitung auf die Freiheit' sparen. ]]>
Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher? (lkdwpi)https://www.allmystery.de/themen/mg75815-53#id257982972019-08-29T10:05:09+01:00lkdwpi"Beitrag von lkdwpi Nicht etwa "Menschen die ich mag"-Rechte - die man nur an Leute die man mag vergibt. (Im gleichen Zug könnte man auch Todesstrafe wieder fordern oder Minderheiten ausrotten wollen, weil sie einem nicht passen.) ]]>
Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher? (sunshinelight)https://www.allmystery.de/themen/mg75815-53#id256140872019-08-02T01:27:46+01:00sunshinelight"Beitrag von sunshinelightXana schrieb:Natürlich. Die Gesellschaft hat ein Recht auf Schutz. Und wenn es irreparabel Schäden sind, dann geht es einfach nicht anders. Ein Freiheitsentzug unter unwürdigen Bedingungen (oder schlimmer) kann ich grundsätzlich nicht gutheißen, in so einem Fall ist es noch weniger vertretbar. Niemand sollte für etwas bestraft werden, worauf er keinerlei Einfluss hat. Das wäre keine Gerechtigkeit sondern zutiefst grausam.So langsam hab ich das Gefühl, du bist mein Klon.
sacredheart schrieb:Alle diese Personen bedürfen allerdings keiner psychologischen Hilfe zur Wiedereingliederung, weil es für solche Personen einfach keine Wiedereingleiderung geben dürfte.
Warum nicht? Wenn eine Strafe verbüßt ist, ist sie verbüßt. Sicherungsverwahrung wird nicht in jedem Fall ausgesprochen, nur dann, wenn man sicher weiß, dass das anders nicht machbar ist. ]]>
Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher? (Xana)https://www.allmystery.de/themen/mg75815-53#id256094612019-08-01T12:43:31+01:00Xana"Beitrag von Xanasacredheart schrieb:Auch wenn ich mit Dir zum Teil übereinstimme, gibt es kein Vergewaltier Gen. Das ist Quatsch. Es gibt genetische Dispositionen wie zB Risikobereitschaft, die wenn sie ungünstig zusammentreffen, das Risiko erhöhen, aber es gibt keine genetische Komponente, die einen Menschen unweigerlich zum Vergewaltiger macht. Da gehe ich auch ganz, ganz stark von aus, das es kein Vergewaltigungs- Gen gibt. Das wollte ich mit meinem Kommentar auch nicht behaupten. Ich versuche es noch mal, vielleicht gelingt es mir ja diesmal besser zu beschreiben, was ich meine. Es gibt ja biologische (zb Botenstoffe, Gene, Hormone, etc) und soziale Fakoren (zb Erziehung, alles was der Mensch erlebt etc) welche das Denken, Fühlen usw stark beeinflussen. Ich denke (in die Richtung wird auch intensiv geforscht), es besteht die Möglichkeit, wenn mehrere Faktoren ungünstig vorhanden sind (zb genetische Veranlagung zu Aggressivität, fehlende Botenstoffe verändern das Gefühlsleben, als Kind sexuellen Missbrauch ausgesetzt gewesen usw), dass dieses dazu führen kann, dass der Mensch diese Straftaten begeht ohne es kontrollieren zu können. Das wollte ich lediglich mit dem Beispiel veranschaulichen. Ich wollte nicht behaupten, dass die im Beispiel genannten Faktoren tatsächlich dazu führen. Kann ich auch nicht, die Forschung dazu steht noch ziemlich am Anfang Ich denke, wenn es so sein sollte, dann liegt es nicht an eins, zwei Faktoren sindern wird um einiges Komplexer sein. Bei einer Anomalie vom Gehirn wiederum könnte diese bereits ausreichen, denn
sacredheart schrieb:Es gibt hingegen einige Formen von Frontalhirnschäden (zB bei Unfällen) die eine Impulskontrolle drastisch verringern. Diese Menschen, die eigentlich nicht viel für ihr Verhalten können, müssen dennoch dauerhaft untergebracht werden.
Ja, das habe ich mit Anomalie gemeint. In der Neurobiologie wurden ja schon mehrere, wirklich krasse Verhaltensänderungen aufgezeigt wenn zb der präfrontale Cortex betroffen ist. Bei Veränderungen am Mandelkern ebenfalls.Je nach Bereich können zb Triebe nicht mehr kontrolliert werden, kaum bis keine Gefühle sind mehr vorhanden, usw. Selbst Menschen die vorher charakterlich das komplette Gegenteil waren haben sich, je nachdem welcher Bereich betroffen ist, entsprechend verändert. Es gibt auch die Vermutung, dass im vorderen Hirn die Ursache für Pädophile liegt. Bewiesen ist es nicht. Es gibt dokumentierte Fälle, wo plötzlich Pädophilie auftritt und dieser auch nachgegangen wird, sie schaffen es nicht, diese zu kontrollieren. Einige haben durch Unfall irreparable Schäden, da bleibt es. Bei anderen hat sich heraus gestellt, dass sie einen Gehirntumor im vorderen Bereich des Gehirns haben. Nach Entfernung des Tumors war auch die Pädophilie wieder komplett weg.
sacredheart schrieb:Diese Menschen, die eigentlich nicht viel für ihr Verhalten können, müssen dennoch dauerhaft untergebracht werden.
Natürlich. Die Gesellschaft hat ein Recht auf Schutz. Und wenn es irreparabel Schäden sind, dann geht es einfach nicht anders. Ein Freiheitsentzug unter unwürdigen Bedingungen (oder schlimmer) kann ich grundsätzlich nicht gutheißen, in so einem Fall ist es noch weniger vertretbar. Niemand sollte für etwas bestraft werden, worauf er keinerlei Einfluss hat. Das wäre keine Gerechtigkeit sondern zutiefst grausam.
sacredheart schrieb:Ich bin eindeutig gegen die Aberkennung von Menschenrechten für wen auch immer. Das ist unserer Gesellschaft nicht würdig.
Da bin ich ganz deiner Meinung. Ich finde es wirklich grausam, menschenverachtend und abstoßend wenn Menschen zu Opfer werden weil jemand seine Bedürfnisse über die anderer stellt. Sei es nun aufgrund sexuellem Verlangen, Mordlust, Habgier oder was auch immer. Ich kann verstehen, wenn Gemüter in so einem Fall "hochkochen" und im ersten Moment so einem Täter das Schlimmste wünschen. Kein Verständnis habe ich für überlegte und durchdachte Forderungen, extremen Straftätern (überhaupt einem Menschen) die Menschenrechte aberkennen zu wollen-besser gesagt was mit dieser Forderung gemeint ist- oder sogar die Bereitschaft hätten, dieses selber aktiv an Extremstraftäter auszuüben. Der Täter soll Qualen erleiden weil er Qualen verursacht hat, er hat weder ein Anrecht auf Unversehrtheit, auf Leben, auf irgendwas. Das steht den Taten der Täter in nichts nach und ist ebenso abstoßend, grausam, und menschenverachtend. Und wie man dieses als gerechtfertigt und angemessen sehen kann ist mir einfach unbegreiflich.
sacredheart schrieb:Ich wäre allerdings dafür, dass einige Personen eben keine 2. / 3. / 165. Chance bekommen müssen
Ich schreibe jetzt zum fünfteqn mal eine Antwort zur Überlegung, ob jeder Täter eine 2. Chance verdient hat oder ob einige diese von vorneherein nicht bekommen sollten. Ich bin total zwiespältig. Ich tendiere sehr zu "zweite Chance grundsätzlich möglich aber verbunden mit sehr hohen Anforderungen u. Vorraussetzungen (also keine Garantie, diese tatsächlich auch zu bekommen)". Wenn ich aber an Kaliber wie Ted Bundy denke, dann tendiere ich mehr zu 2. Chance kann von vorneherein in Ausnahmefällen verwehrt werden. Diese Entscheidung sollte aber mMn bei jedem Täter individuell geprüft werden. Es sind in der Regel diverse Einflüsse welche zur Tat geführt haben. Diese sollten für die Entscheidung auch berücksichtigt werden. Es geht ja auch bei weitem nicht nur um den Täter, den Opfern und deren Angehörige muss man auch gerecht werden. Die Gesellschaft im Gesamten kann ebenfalls nicht komplett außer acht gelassen werden. Aber wenn da nur Platz für Gefühle wie Hass oder Rache ist, dann ist das auch keine Basis für eine Entscheidung. Ich weiß es einfach nicht. Wie gut, dass ich dieses nicht zu entscheiden habe. Ha, eine Aussage kann ich doch treffen, 165. Chance ist mir definitiv und ohne Zweifel zu viel des Guten ;) ]]>
Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher? (josie321)https://www.allmystery.de/themen/mg75815-52#id256049092019-07-31T20:33:16+01:00josie321"Beitrag von josie321 So widerlich manche Verbrechen auch sind und auch wenn ich die Leute zutiefst verabscheue,will ich keine Folter von Staatsseiten. Weil bald Unschuldige gefoltert werden.Und bald wird es Willkür! ]]>
Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher? (sacredheart)https://www.allmystery.de/themen/mg75815-52#id256048792019-07-31T20:29:44+01:00sacredheart"Beitrag von sacredheart Daraus folgt für mich, dass der Staat nicht das Recht haben darf, jemanden zu töten oder zu foltern.
Daraus folgt für mich aber auch, dass jemand, der zur Vergewaltigung eines Kindes anreist und anfragt, ob er es auch töten darf, natürlich nie wieder auf die Menschheit losgelassen werden darf. Da ist dann auch die Vorgeschichte sch**ssegal. Niemand wird sich je festlegen können, dass aus dem ein reizender und ungefährlicher Herr geworden ist. Wer Freiheit will, soll halt nicht morden und vergewaltigen.
Einen Kinderschänder erneut auf eine Welt voller Kinder loszulassen, ist doch völlig sinnlos und aus meiner Sicht nicht verantwortbar. ]]>
Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher? (josie321)https://www.allmystery.de/themen/mg75815-52#id256042672019-07-31T19:31:33+01:00josie321"Beitrag von josie321sacredheart schrieb:Es ist doch eine kleine Gruppe derartiger Täter, da wird der Staat es schaffen, sie dauerhaft in sehr basisnaher sicherer Unterkunft wegzusperren. Die Gesellschaft kann ohne diesen kleinen definierten Personenkreis bestens auskommen, sicher besser als mit ihnen. Hätte man den Haupttäter von Freiburg nicht wieder in sozialromantischer Manier herausgelassen, wäre einem kleinen Jungen wahrscheinlich viel erspart geblieben.Das kann schon sein.Sowas wie in Freiburg passiert,weil der Staat dir nie zu 100% sagen kann,ob jemand ernsthaft gefährlich ist oder nicht.Der Staat kann nicht hellsehen!Du kannst den Staat aber auch nicht blind vertrauen..... ]]>
Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher? (ahri)https://www.allmystery.de/themen/mg75815-52#id256023432019-07-31T15:37:28+01:00ahri"Beitrag von ahriFord schrieb:Jemand, der im großen Stil Autos geklaut hat, kann durchaus von sich aus bei der Haftstrafe einsehen, dass es so nicht weitergehen kann.Und wieso sollte ein Mörder das weniger können?
Ford schrieb:Klar, ein dreifacher Mörder ist ein Unmensch und da wird eine Resozialisierung auch weniger funtkionieren.
Die Rückfallrate bei Mördern ist tatsächlich geringer, als die bei beispielsweise schwerem oder qualifiziertem Diebstahl.
Die allgemeine Rückfälligkeit (jede Art einer neuen Straftat) unterscheidet sich deutlich im Vergleich zwischen verschiedenen Deliktgruppen: Nach drei Jahren weisen die Straßenverkehrsstraftäter (ausgenommen Fahren ohne Fahrerlaubnis) und die wegen Tötungsdelikten Verurteilten mit weniger als 20 % die niedrigsten Rückfallraten auf. Leicht unterdurchschnittlich ist das Rückfallrisiko auch bei „Betrug“ (29 %) und „Vergewaltigung, sexuelle Nötigung“ (28 %) und „sexuellem Missbrauch“ (24 %). Danach folgen mit überdurchschnittlichen Rückfallraten die Gruppen „einfache Körperverletzung“ (39 %), „einfacher Diebstahl“ (40 %), „Verstöße gegen das BtMG“ (41 %) und „gefährliche und schwere Körperverletzung“ (42 %). Bei den Tätern von Raubdelikten und schweren Formen des Diebstahls wird sogar ungefähr jeder zweite rückfällig.
Quelle: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Service/StudienUntersuchungenFachbuecher/Legalbewaehrung_nach_strafrechtlichen_Sanktionen_2010_2013.pdf;jsessionid=843F75F495F93B9EF1D9D578BA311646.1_cid289?__blob=publicationFile&v=1 ]]>
Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher? (Flitzschnitzel)https://www.allmystery.de/themen/mg75815-52#id256021012019-07-31T15:17:17+01:00Flitzschnitzel"Beitrag von Flitzschnitzelkleinundgrün schrieb:Es spielt überhaupt keine Rolle, was die ersten Gründe sind.Naja wenn falsche Schlüsse aus einem Missverständnis heraus entstehen und dadurch aneinander vorbei geredet wird schon. ]]>
Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher? (sacredheart)https://www.allmystery.de/themen/mg75815-52#id256012852019-07-31T13:48:35+01:00sacredheart"Beitrag von sacredheart Auch wenn ich mit Dir zum Teil übereinstimme, gibt es kein Vergewaltier Gen. Das ist Quatsch. Es gibt genetische Dispositionen wie zB Risikobereitschaft, die wenn sie ungünstig zusammentreffen, das Risiko erhöhen, aber es gibt keine genetische Komponente, die einen Menschen unweigerlich zum Vergewaltiger macht.
Es gibt hingegen einige Formen von Frontalhirnschäden (zB bei Unfällen) die eine Impulskontrolle drastisch verringern. Diese Menschen, die eigentlich nicht viel für ihr Verhalten können, müssen dennoch dauerhaft untergebracht werden.
Ich bin eindeutig gegen die Aberkennung von Menschenrechten für wen auch immer. Das ist unserer Gesellschaft nicht würdig.
Ich wäre allerdings dafür, dass einige Personen eben keine 2. / 3. / 165. Chance bekommen müssen. Diese Vergewaltiger Gruppe des Jungen in Freiburg, die Haupttäter von Lügde, der aktuelle Mörder aus Frankfurt hätten in einem für mich verständlichen Rechtsstaat das Recht verwirkt, wieder auf die Allgemeinheit losgelassen zu werden. Da würde das Recht auch unbenannter künftiger Opfer auf Leben und Unversehrtheit einfach deutlich höher wiegen. Dennoch dürfte es kein Recht geben, sie in Haft zu foltern o.ä. Alle diese Personen bedürfen allerdings keiner psychologischen Hilfe zur Wiedereingliederung, weil es für solche Personen einfach keine Wiedereingleiderung geben dürfte.
Es ist doch eine kleine Gruppe derartiger Täter, da wird der Staat es schaffen, sie dauerhaft in sehr basisnaher sicherer Unterkunft wegzusperren. Die Gesellschaft kann ohne diesen kleinen definierten Personenkreis bestens auskommen, sicher besser als mit ihnen. Hätte man den Haupttäter von Freiburg nicht wieder in sozialromantischer Manier herausgelassen, wäre einem kleinen Jungen wahrscheinlich viel erspart geblieben. ]]>
Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher? (kleinundgrün)https://www.allmystery.de/themen/mg75815-52#id255992832019-07-31T08:45:54+01:00kleinundgrün"Beitrag von kleinundgrünFlitzschnitzel schrieb:Deswegen ja auch im Eingangspost:Es spielt überhaupt keine Rolle, was die ersten Gründe sind.
Genau so kann man das zusammen fassen. ]]>
Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher? (josie321)https://www.allmystery.de/themen/mg75815-52#id255977172019-07-30T22:10:10+01:00josie321"Beitrag von josie321 Ich bin trotzdem dagegen!So fängt es an......... ]]>
Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher? (Flitzschnitzel)https://www.allmystery.de/themen/mg75815-52#id255972812019-07-30T21:24:08+01:00Flitzschnitzel"Beitrag von Flitzschnitzeljosie321 schrieb:Es ist ein Unterschied ob jemand z.B. Klemptomane ist oder wenn jemand stiehlt,weil er einfach nur bösartig ist-und derjenige stiehlt auch wenn er nicht klauen muß....... Straftäter ist nicht gleich Straftäter!Denen allen die Menschenrechte aberkennen?Also wirklich nicht.Deswegen ja auch im Eingangspost:
Agent_Elrond schrieb:Sollte für manche Verbrechen der EXTREMEN Art (Kindesmissbrauch/-mord, Völkermord etc.) also wirklich nur die "spitzen" Verbrechen, eine Aberkennung der Menschenrechte erfolgen oder nicht?
]]>
Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher? (josie321)https://www.allmystery.de/themen/mg75815-52#id255951092019-07-30T17:31:21+01:00josie321"Beitrag von josie321
Es ist ein Unterschied ob jemand z.B. Klemptomane ist oder wenn jemand stiehlt,weil er einfach nur bösartig ist-und derjenige stiehlt auch wenn er nicht klauen muß....... Straftäter ist nicht gleich Straftäter!Denen allen die Menschenrechte aberkennen?Also wirklich nicht. ]]>
Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher? (Xana)https://www.allmystery.de/themen/mg75815-52#id255708752019-07-27T01:37:00+01:00Xana"Beitrag von XanaNerok schrieb:Weil die Freiheit ein Menschenrecht ist sind Gefängnisausbrüche keine Straftat und können nicht bestraft werden. Wenn man dabei allerdings Straftaten begeht werden diese natürlich bestraft.Jein. Ist so nicht richtig. Es begründet sich nicht darauf, weil Freiheit ein Menschenrecht ist sondern auf dem natürlichen Freiheitsdrang, welcher auch das Gesetzt zu respektieren hat. Seine Freiheit durch Flucht zu erlangen kann somit kein strafbares Verhalten sein. Das ist seit gegen Ende des 19. Jahrhundert im deutschen Rechtsverständnis vorhanden. Aber komm erstmal aus dem Knast hinaus ohne tatsächlich zB eine verschlossene Tür zu beschädigen, JVA- Beamte zu bedrohen oder zu überwältigen usw. Und da hast du recht, das ist natürlich alles entsprechend strafbar. ]]>
Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher? (Nerok)https://www.allmystery.de/themen/mg75815-52#id255697832019-07-26T22:49:14+01:00Nerok"Beitrag von Nerok Weil die Freiheit ein Menschenrecht ist sind Gefängnisausbrüche keine Straftat und können nicht bestraft werden. Wenn man dabei allerdings Straftaten begeht werden diese natürlich bestraft. ]]>
Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher? (sunshinelight)https://www.allmystery.de/themen/mg75815-52#id255691632019-07-26T20:45:20+01:00sunshinelight"Beitrag von sunshinelight
Ich stimme dir zu.
Ich finde es beeindruckend, wie ausführlich du einfach darlegst, dass nötige Rechte schon aberkannt sind (Freiheit) und was andere wohl erwarten würden... Erwartung, dass jemand nicht nur eingesperrt wird, sondern auch gefoltert werden darf. Seine Rechte auch aus dem Grundgesetz verliert und kein Recht mehr auf körperliche Unversehrtheit hat.
Ich habe das Gefühl, dass der Wunsch nach Entmenschlichung daher rührt, dass man nicht akzeptieren möchte, dass diese Taten von Menschen begangen wurden. Ist das aberkannt, kann man sagen, nein, das war kein Mensch, das steht in keinerlei Verbindung zu mir.
Andererseits ist das die menschliche Natur, die auch aus einem spricht. Jemand anderes leiden sehen. Rache nehmen. Vergelten. Da kommt die eigene zu einem angehörige Gewalt hervor, bei einigen sogar ein willkommener Grund, die eigene Gewalt ausleben zu können.
Egal, wie man es letzten Endes dreht und wendet, die Forderung nach Entmenschlichung ergibt keinen Sinn.
Das System ist doch bestens ausgelegt, derjenige hat keine Freiheit und zugleich ist die Allgemeinheit etwas sicherer.
Wobei die Allgemeinheit auch nicht grad das A-Liga Sozialismus Beispiel ist. Die Welt ist voll von menschlichen schlechten Eigenschaften, die nicht gut für andere aus dem Umfeld sind, rechtlich aber nicht ahnbar sind, aber da würde ich jetzt zu weit abschweifen.
@Laucott Die Freiheit wird doch schon aberkannt. ]]>
Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher? (Laucott)https://www.allmystery.de/themen/mg75815-52#id255690632019-07-26T20:27:11+01:00Laucott"Beitrag von LaucottXana schrieb:Und im ET geht es um die MenschenrechteGanz genau, und eins davon ist eben der Aspekt " Freiheit", wie von Dir richtig verlinkt. Also erlaube ich mir auf Deine gestellte Frage
Xana schrieb:Aber welche Menschenrechte sollen denn genau aberkannt werden
zu antworten "die Freiheit" :) ]]>
Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher? (Xana)https://www.allmystery.de/themen/mg75815-52#id255689972019-07-26T20:18:09+01:00Xana"Beitrag von XanaGruselschinken schrieb:Immerhin zahlen wir dann keine Steuern mehr für die schlimmstenDas ist für mich absolut kein Grund. Wo will man die Grenze ziehen? Reicht ein(e) Mord/Vergewaltigung oder bedarf es zehn? Wann hat man genau verwirkt, Mensch zu sein? Wie gehen wir damit um, wenn es biologische Ursachen geben sollte? Eine Anomalie? Was ist, wenn es eine Mischung aus biologischer Veranlagung und soziale Einflüsse sein sollte zb. wenn ein Mensch, der von klein auf sexuellen Missbrauch erfahren hat und eine genetische Konstallation aufweist, welche ihm zum Vergewaltiger werden lassen? Es ist derzeit nicht auszuschließen. Wir wissen noch viel zu wenig. Natürlich gehören auch diese Leute von der Straße, der Mensch muss geschützt werden. Aber töten oder Vogelfrei? Ich persönlich denke, die Sicherheitsverwahrung gehört auf den Prüfstand und muss angepasst werden. Ein mordender Staat ist für mich keine Alternative. Und eine mordende Bevölkerung noch weniger, auch wenn "nur" einen Vogelfreien trifft.
Laucott schrieb:damit verbunden ist Kapitalverbrecher aus dem Verkehr zu ziehen, bin ich absolut für die Aberkennung dieses Rechts.
Dem ist ja auch so. Und im ET geht es um die Menschenrechte und nicht, ob ein Extremstraftäter hinter Gitter soll. Da geht er hin. ]]>
Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher? (Laucott)https://www.allmystery.de/themen/mg75815-52#id255689312019-07-26T20:06:14+01:00Laucott"Beitrag von Laucott Nun Xana, Du machst Dir da echt viele Gedanken, wobei meine Antwort auf Deine Frage :
Xana schrieb:Aber welche Menschenrechte sollen denn genau aberkannt werden
eigentlich "nur" auf die ersten Worte des ersten Artikels ganz simpel bezogen war. Also, wenn der Entzug der Freiheit,
Alle Menschen sind frei (aus dem Link)
damit verbunden ist Kapitalverbrecher aus dem Verkehr zu ziehen, bin ich absolut für die Aberkennung dieses Rechts. ]]>
Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher? (Gruselschinken)https://www.allmystery.de/themen/mg75815-52#id255687972019-07-26T19:38:11+01:00Gruselschinken"Beitrag von GruselschinkenAberkennung der Menschenrechte für Verbrecher? (Xana)https://www.allmystery.de/themen/mg75815-52#id255687892019-07-26T19:36:08+01:00Xana"Beitrag von XanaLaucott schrieb:Na zumindest mal gleich (bei eindeutig bewiesener Schuld) die ersten vier Worte des ersten Artikels oder nicht? ;)Schon klar. Genau deswegen erschließt sich mir die generelle Anerkennung auch nicht. Er sitzt im Knast und bei Extremstraftäter kommt wohl auch Sicherheitsverwahrung in Betracht . Mir erschließt sich immer noch nicht, was das alles soll, warum jetzt genau welche Menschenrechte aberkannt werden soll. Insbesondere unter dem Augenmerk "eindeutig bewiese Schuld"
Artikel 1 (Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit) Die Freiheit wird ihnen genommen. Auch ist nichts mehr mit Gleichheit und Brüderlichkeit im Knast, ist stark eingeschränkt im Vergleich zu Menschen ausserhalb des Knast
Artikel 2 (Verbot der Diskriminierung) Warum muss nun zb ein homo- im Gegensatz zu einem hetero- Serienkiller diskriminiert werden?
Artikel 3 (Recht auf Leben und Freiheit) Mit Freiheit ist nichts, er sitzt ja im Knast. Todesstrafe wäre noch eine Möglichkeit, kann diskutiert werden.
Artikel 4 (Verbot der Sklaverei und des Sklavenhandels) Warum sollte jemand die Erlaubnis bekommen, einen Sklaven zu halten? Ich geh jetzt davon aus, dass dem Extremstraftäter nicht der Sklavenhandel erlaubt werden soll.
Artikel 5 (Verbot der Folter) Wozu foltern? Er ist ja bewiesen verurteilt. Und wer würde denn foltern Just for fun und als Bestrafung? Solche Leute sind letztendlich auch nicht gerade wünschenswert. OK, vielleicht weiss man noch nicht wo er eine Leiche vergraben hat, gut, ist diskutierbar.
Artikel 6 (Anerkennung als Rechtsperson) Rechtsfähigkeit wird ihm aberkannt. Kann dem Extremstraftäter u. U. sogar zum Vorteil dienen.
Artikel 7-9 kann nicht aberkannt werden, wenn eine eindeutig erwiesene Schuld Grundlage für die Anerkennung der Menschenrechte dient
Artikel 12 (Freiheitssphäre des Einzelnen) Hat er nicht als Häftling.
Artikel 13 (Freizügigkeit u. Auswanderungsfreiheit) Hat er nicht als Häftling
Artikel 14 (Asylrecht) Hat keine Möglichkeit als Häftling woanders Asyl zu suchen
Artikel 15 (Recht auf Staatsangehörigkeit) Dann ist er also keine Staatsangehörigkeit mehr. Ja, sehe da nun auch keinen Sinn dahinter ob er als deutscher Knasti oder Knasti ohne Staatsangehörigkeit geführt wird. Sehe den Sinn nicht
Artikel 16 (Eheschließung, Familie) Kann man diskutieren, ob er im Knast heiraten darf. Ansonsten ist die Familie der Leidtragendene, wenn er keinen Besuch haben darf von ihnen. Sie haben aber so die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob sie zu ihm stehen wollen oder eben nicht. Wessen Menschenrechte werden da tatsächlich bestritten?
Artikel 17 (Recht auf Eigentum) Man könnte ihn enteignen, wie es genau vonstatten gehen soll muss geschaut werden. Diskutierbar
Artikel 18 (Gedanken-, Gewissens-, Religionsfreiheit) Wie Gedanken oder Glaube an sich verhindern. Nur die Ausübung. Dann macht er es hakt in seinem Kopf ab. Die meisten werden auch ohne heiligen Buch, zum Beten sich nach Mekka beugen, Gottesdienst usw klar kommen und notfalls nur gedanklich ihre Gebete usw sprechen. Sehe auch da keinen wirklichen Sinn
Artikel 19 (Meinungs- und Informationsfreiheit) Wie will man das verhindern?
Artikel 20 (Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit) Einzelhaft?
Artikel 21 (Allgemeines und gleiches Wahlrecht) Kann diskutiert werden, sehe den Sinn dahinter aber auch nicht wirklich, warum man ihm nun das Kreuzchen verwehren soll. Das bringt ihm doch nur ein müdes Lächeln über die Lippen.
Artikel 22 (Recht auf soziale Sicherheit) Wie umsetzbar?
Artikel 24 (Recht auf Erholung und Freizeit) Freizeit und Erholung ist Knast ja nun nicht. Schlafentzug und co sind wir bei Folter
Artikel 25 (Recht auf Wohlfahrt) Kleidung und Nahrung usw verwehren sind wir wieder bei Folter
Artikel 26 (Recht auf Bildung) Erschließt sich mir auch nicht wirklich der Sinn. Ist eh stark eingeschränkt
Artikel 27 (Freiheit des Kulturlebens) Ist stark eingeschränkt. Bliebe nur noch Einzelhaft um den Rest einzuschränken. Da sind wir schon wieder bei Folter wenn er 24std am Tag 365 Tage jährlich eine Wand abstatten soll
Artikel 28 (Soziale und internationale Ordnung) Wie soll diese verwehrt werden?
Artikel 29 (Grundpflichten) Jo. Entlassen wir ihm die Pflichten.
Artikel 30 (Auslegungsregel) Sollte ebenfalls auch für ihn gelten.
Was bleibt? Todesstrafe, Folterung, Enteignung und Heirat. Alle anderen Menschenrechte sind entweder eh nicht vorhanden, haben Null Wirkung auf irgendwas, sind sinnlos, nicht umsetzbar oder wären sogar für den Extrem- Straftäter von Vorteil. Also vier Punkte aus 30 Artikeln. Oder es bleibt ein Verzicht auf Knast und stattdessen Aberkennung der Menschenrechte und Vogelfrei. Letzteres ist mit Rechtsstaatlichkeit nicht vereinbar, dann reicht ein Verdacht aus.
Sollen also Todesstrafe, Folter, Enteignung und Heirat diskutiert werden? ]]>
Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher? (Ford)https://www.allmystery.de/themen/mg75815-52#id255683152019-07-26T18:23:45+01:00Ford"Beitrag von FordV8Turbo schrieb:Ua diese Individuen sollten eben nie wieder einen Schritt in Freiheit machen dürfen. Es sollte Verbrechen geben, welche den Tätern das Recht auf ein Leben in Freiheit (nach Verbüßung der Haft), für immer verwehren. Dazu zähle ich Mord, Totschlag, Vergewaltigung, schwerer sexueller Kindesmissbrauch.Ganz ehrlich muss ich sagen, dass ich beim Beispiel mit dem dreifachen Mörder garnicht weit nachgedacht habe und meine Meinung mit einem absolut unpassenden Beispiel untermauert habe. :D Das war mehr ein spontan hingerotzter Beitrag.
Klar, ein dreifacher Mörder ist ein Unmensch und da wird eine Resozialisierung auch weniger funtkionieren. Gehen wir aber mal zu anderen Straftaten. Steuerhinterziehung, Diebstahl, Betrug, Schmuggel oder sowas. Es gibt ja auch Straftaten, bei denen nicht unbedingt jemand stirbt oder dessen Leben ruiniert wird (Vergewaltigung, Folter etc.). Solche Menschen kommen ja auch irgendwann mal wieder frei. Ich führe meine Argumentation fort, indem ich noch das folgende Zitat beantworte.
Rao schrieb:Die Resozialisierung wird viel zu oft als Zaubermittel betrachtet, das jede Kriminalität heilt. Was willst Du bei jemandem, der z. B. aus Habgier gemordet hat, resozialisieren?
Denn Leute, die "wenig schlimmere" Straftaten begehen, müssen wieder auf das Leben nach dem Knast vorbereitet werden. Jemand, der im großen Stil Autos geklaut hat, kann durchaus von sich aus bei der Haftstrafe einsehen, dass es so nicht weitergehen kann. Solche Leute nach der Haftstrafe einfach rasuzuschicken nützt doch nicht viel. Die kommen mit dem Leben in Freiheit nicht mehr klar, finden sich nicht zurecht, haben keine Arbeit und müssen wieder anders an Geld rankommen. Besonders Jugendliche, die einfach mal hart Scheiße gebaut haben, muss man auf das Leben vorbereiten.
Mit Resozialisierung meine ich nicht Versuche, aus dem Täter einen guten Menschen zu machen. Damit war ich nicht klar genug. Ich meine damit, dass man zu Ende der Haftzeit schauen sollte, wie es mit dem Häftling nach der Freilassung weitergeht. Es muss Programme geben (die gibt es ja teilweise), die den Häftling dabei unterstützen, nach der Freilassung ein geregeltes Leben führen zu können. Ziel dabei ist keineswegs, es einem Häftling leicht zu machen. Ziel ist, dass Leute, die aus dem Gefängnis entlassen werden, nicht gleich wieder Straftaten begehen. Wenn du aus dem Knast rauskommst nach zehn Jahren und einfach so vor den Toren des Gefängnisses stehst ohne Geld und jegliche Ahnung, dann ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass du einfach dort weitermachst, wo du vor der Haftstrafe warst.
Ich habe als Jugendlicher den üblichen Scheiß gemacht, den junge Leute manchmal halt machen. Wir sind in verlassene Gebäude eingedrungen und haben uns dort ein wenig aufgehalten, mal irgendwo nen Böller knallen lassen, an Joints gezogen, bin auch oft schwarzgefahren und hab mal versehentlich eine Scheibe eingeschlagen und bin dann weggerannt. Es ist alles gutgegangen. Mich hätte es aber auch härter treffen können. Jedes Mal von der Polizei erwischt werden. Da hat man dann irgendwann mal Vorstrafen, ist angefressen und baut noch mehr Scheiße. Irgendwann kommt man dann in den Jugendknast wegen so nem Mist. Wenn man dann auch noch dort wie Dreck behandelt wird und danach ohne Vorbereitung auf das weitere Leben einfach wieder freikommt, dann hat man zwar die Strafe abgebüßt, ist aber weiterhin ein Problemfall für die Gesellschaft.
Ich will hier keinen Serienmördern, Vergewaltigern und ähnlichen Leuten Freibriefe erteilen. Es geht mir mehr um Häftlinge, die wegen weniger schlimmen Dingen freikommen. Die müssen wieder in ein geregeltes Leben geführt werden, damit sie nicht wieder Probleme machen. Alleine darum geht es.
Rao schrieb:Oder bei jemandem der wegen Tötung aus Fahrlässigkeit ein paar Jahre brummt, zum Beispiel wegen einem spontanen Streit, bei dem jemand niedergeschlagen wurde und sich beim Sturz tödlich verletzt hat. Was soll man an einer spontanen, ungeplanten Handlung großartig resozialisieren?
Das sehe ich wieder ein wenig anders. Das sind ungewollte Tötungen. Nicht weniger schlimm für die Betroffenen, aber das muss man anders sehen. Nehmen wir klassische Beispiele: LKW-Fahrer pennt ein und zerquetscht ein paar Autos im Stauende. Mehrere Tote. Betrunkener überfährt mit seinem Auto Fußgänger und tötet sie. Elektriker macht einen Fehler und der Bediener erleidet einen tödlichen Stromschlag. Im Streit zwischen zwei Personen kommt es zum Gerangel und dabei stürzt eine von beiden Personen unglücklich und stirbt. Jemand grillt in der Wohnung, das Wohnhaus brennt ab und jemand stirbt dabei.
Oder ein spezieller Fall, der sogar in den Zeitungen war: https://www.welt.de/vermischtes/article146876938/Richter-zeigt-sich-nach-toedlichem-Videodreh-gnaedig.html Zur "Cold Water Challenge" sollte ein Kegelclub mit Wasser überschüttet werden. Die Schaufel eines Radladers war voll mit Wasser gefüllt und somit zwar überladen, aber wegen eines Sensordefektes war dies nicht ersichtlich. So fuhr der Herr auf seine Freunde zu, aber beim Anhalten kippte der Radlader wegen der Überlast nach vorne auf die Gruppe. Eine Person starb.
Das sind alles tragische Fälle und niemand hat gezielt jemanden töten wollen. Ungestraft darf man das alles nicht lassen, allerdings bin ich der Meinung, dass diese Leute nach der Haft noch "brauchbar" für die Gesellschaft sind. Und diese Menschen muss man irgendwie für das Leben nach der Haft vorbereiten. Denn die werden ganz sicher nicht nocheinmal so handeln.
Der Baggerfahrer aus dem Link hat übrigens nur eine Geldstrafe bekommen. Der Richter sah ein, dass das alles so nicht gewollt war und auch nichts manipuliert wurde. Der Baggerfahrer hat somit auch nicht fahrlässig gehandelt. Das war ja auch eine geplante Aktion. Man kann das alles nicht mehr gutmachen, aber die Leute sind weiterhin keine Unmenschen. ]]>
Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher? (Laucott)https://www.allmystery.de/themen/mg75815-52#id255681932019-07-26T18:07:33+01:00Laucott"Beitrag von Laucott Na zumindest mal gleich (bei eindeutig bewiesener Schuld) die ersten vier Worte des ersten Artikels oder nicht? ;) ]]>
Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher? (Xana)https://www.allmystery.de/themen/mg75815-51#id255676092019-07-26T16:41:48+01:00Xana"Beitrag von Xana Menschenrechte ]]>
Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher? (Rao)https://www.allmystery.de/themen/mg75815-51#id255672912019-07-26T15:31:01+01:00Rao"Beitrag von Rao Wiederhole: auch Resozialisierung ist nicht das wunderwirksame Allheilmittel für alle Fälle. ]]>
Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher? (sunshinelight)https://www.allmystery.de/themen/mg75815-51#id255671392019-07-26T15:10:55+01:00sunshinelight"Beitrag von sunshinelightRao schrieb:Oder bei jemandem der wegen Tötung aus Fahrlässigkeit ein paar Jahre brummt, zum Beispiel wegen einem spontanen Streit, bei dem jemand niedergeschlagen wurde und sich beim Sturz tödlich verletzt hat.Das wäre keine Fahrlässigkeit, sondern KV mit anschließender Todesfolge. ]]>
Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher? (Rao)https://www.allmystery.de/themen/mg75815-51#id255670832019-07-26T15:00:41+01:00Rao"Beitrag von RaoFord schrieb:Verbrecher müssen im Gefängnis für ihre Tat bestraft UND resozialisiert werden.Die Resozialisierung wird viel zu oft als Zaubermittel betrachtet, das jede Kriminalität heilt. Was willst Du bei jemandem, der z. B. aus Habgier gemordet hat, resozialisieren? Der wird nämlich auch wenn er wieder draußen ist, dem Geld nachstreben, mit wenig Hemmungen, dafür jemand anderen aus dem Weg zu räumen, denn wer schon vorher keine Hemmungen hatte, kriegt die wegen irgendeiner "Resozialisierung" auch nicht. Oder bei jemandem der wegen Tötung aus Fahrlässigkeit ein paar Jahre brummt, zum Beispiel wegen einem spontanen Streit, bei dem jemand niedergeschlagen wurde und sich beim Sturz tödlich verletzt hat. Was soll man an einer spontanen, ungeplanten Handlung großartig resozialisieren? Das kann schon beim nächsten Streit in Freiheit wieder passieren, wenn jemand zufällig in einer streitlustigen Familie oder Clique lebt. Außer zur Resozialisierung würde auch eine komplette, ggf. aufgezwungene Veränderung der Lebensverhältnisse gehören, und so weit geht wohl kaum eine Maßnahme, das wäre nämlich ein Eingriff ins Selbstbestimmungsrecht (Aufenthaltsrecht, Freizügigkeit und so weiter). Sobald einer entlassen, frei ist, ist er in der Regel auch frei, zu sein wo er will und so weiter, außer akute Interessen von anderen (Kinder oder Expartner, denen er sich nicht nähern darf, aber das wird im Einzelfall festgesetzt) stehen dagegen.
Und deshalb ist die Resozialisierung nicht der Zauberstab des Harry Potter, der mit einmal Wedeln alles gut macht. Manchmal ist sie hilfreich, aber längst nicht in jedem Fall, und manchmal ist sie von vornherein nur zwecklose Verschwendung von Zeit und Ressourcen. ]]>
Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher? (Nerok)https://www.allmystery.de/themen/mg75815-51#id255670372019-07-26T14:50:55+01:00Nerok"Beitrag von NerokKaMailLeon schrieb:Was ist an einem "Individuum" menschlich welches z.B. wehrlose Menschen vergewältigt und tötet...?Alles. Mensch zu sein bedeutet nur der Gattung Homo Sapiens anzugehören. Punkt.
Du versuchst nur den "Menschen" über andere Tiere zu stellen denn..oh Wunder..unsere nächsten Verwandten und andere Tiere morden und vergewaltigen auch wie es ihnen beliebt.
Menschen sind nichts besonderes und "Mensch sein" erst recht nicht. Findet euch damit ab. ]]>
Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher? (Bauli)https://www.allmystery.de/themen/mg75815-51#id255669172019-07-26T14:25:08+01:00Bauli"Beitrag von BauliKaMailLeon schrieb:Was ist an einem "Individuum" menschlich welches z.B. wehrlose Menschen vergewältigt und tötet...?Nichts.
Wobei ich auch der Meinung bin, dass der Staat mitschuldig ist,
"Die Taten waren schäbig und menschenverachtend", sagte die vorsitzende Richterin Anke Grudder bei der Verkündung des Urteils. Mit dem Strafmaß blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft
Diese Kinder haben keine Zukunft mehr. ]]>
Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher? (KaMailLeon)https://www.allmystery.de/themen/mg75815-51#id255666892019-07-26T13:54:30+01:00KaMailLeon"Beitrag von KaMailLeon Ich find es sehr befremdlich wenn hier User von Rechten für Straftäter und an Menschlichkeit gegenüber diesen sprechen...
Was ist an einem "Individuum" menschlich welches z.B. wehrlose Menschen vergewältigt und tötet...?
Manchmal kann ich mich einfach des Eindrucks nicht erwehren, daß z.B. in unserem Land die Täter mehr Unterstützung, Hilfe und Recht erfahren als die Opfer und deren Angehörige.
Ist nur meine Meinung, gerade im Bezug auf einige Antworten von Usern hier... ]]>
Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher? (sunshinelight)https://www.allmystery.de/themen/mg75815-51#id255536412019-07-25T03:34:13+01:00sunshinelight"Beitrag von sunshinelight
Was ist überhaupt menschlich? Ist das Gesetz das Ebenbild des Menschen oder eher die Leitlinie, gewisse Impulse zu unterdrücken, um ein Zusammenleben zu ermöglichen, woran aber erdenklich viele scheitern? ]]>
Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher? (3.14)https://www.allmystery.de/themen/mg75815-51#id255535632019-07-25T01:09:29+01:003.14"Beitrag von 3.14
Wer so etwas einem anderen Menschen antut der verwirkt sein Recht. Aber in Deutschland werden solche Bestien immer zu niedrig bestraft. ]]>
Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher? (V8Turbo)https://www.allmystery.de/themen/mg75815-51#id255492912019-07-24T16:46:09+01:00V8Turbo"Beitrag von V8TurboFord schrieb:Denn was nützt es uns, wenn beispielsweise ein dreifacher Mörder zwar ewig hinter Gittern kam, dann aber weiterhin als Monster in die Freiheit entlassen wird?Ua diese Individuen sollten eben nie wieder einen Schritt in Freiheit machen dürfen. Es sollte Verbrechen geben, welche den Tätern das Recht auf ein Leben in Freiheit (nach Verbüßung der Haft), für immer verwehren. Dazu zähle ich Mord, Totschlag, Vergewaltigung, schwerer sexueller Kindesmissbrauch. ]]>