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Themen-Wiki: Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

Im Themen-Wiki können Diskussionsteilnehmer gemeinsam eine Zusammenfassung erstellen oder wichtige Beiträge und Informationen auflisten.
Schreibberechtigt sind alle Mitglieder, die mindestens 25 Beiträge in der jeweils verknüpften Diskussion verfasst haben.

Wiki ÜbersichtBearbeitenVersionen
bearbeitet von Lepus am 11.03.2021
Gerichtsverfahren/Urteile

Strafurteil gegen Werner Mazurek vom 25.03.2010
Dateianhang: Strafurteil-anonym.pdf (19297 KB)
Verurteilung zu lebenslanger Haft wegen erpresserischen Menschenraubs mit Todesfolge

Das Urteil wurde am 19.01.2011 vom BGH bestätigt (Az. 1 StR 569/10): Der BGH hat die Revision des Angeklagten, mit der er die Verletzung formellen und materiellen Rechts rügt, als unbegründet verworfen.
Die Verurteilung ist damit rechtskräftig.

Zivilprozess zwischen Michael Herrmann (Kläger) und Werner Mazurek (Beklagter)
Urteil des Landgerichts Augsburg vom 02.08.18 (Az. 101 O 4958/13): Der Beklagte Werner Mazurek wird zur Zahlung von 7000 € Schmerzensgeld an den Kläger Michael Herrmann, Bruder des Opfers, verurteilt.

Protokoll der Zivilverhandlung am 21.06.2018
Dateianhang: Zivilverfahren_Protokoll_21-06-2018.pdf (9303 KB)

Fragen an die Gutachterin in der Zivilverhandlung
Dateianhang: Zivilverfahren_Fragen_Antworten.pdf (23030 KB)

Urteil des OLG München vom 31.03.20 (Az. 24 U 3186/18): Aufhebung des landgerichtlichen Urteils:
„Die Berufung des Beklagten ist zulässig und begründet. Der Beklagte ist dem Kläger nicht zur Zahlung eines Schmerzensgeldes aus § 823 Abs. 1 i. V. m. § 253 Abs. 2 BGB verpflichtet, und zwar auch dann nicht, wenn man nicht bezweifelt, dass der Beklagte den erpresserischen Menschenraub mit Todesfolge, für den er rechtskräftig zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wurde, tatsächlich begangen hat. Grund dafür ist, dass der Schutzzweck der Schadensersatznorm (§ 823 Abs. 1 BGB) nicht so weit reicht, dass die vom Kläger erlittene mittelbare Gesundheitsbeeinträchtigung vom Beklagten auszugleichen wäre.“ „Unabhängig von diesem - einen haftungsrechtlich relevanten Schockschaden bereits allein ausschließenden - langen Latenzzeitraum scheitert die haftungsrechtliche Zurechnung der vom Kläger nach der Festnahme des Beklagten erlittenen psychischen Beeinträchtigung zur Gewalttat auch daran, dass - nach der Einlassung des Klägers selbst wie nach den Ausführungen des Sachverständigen - nicht diese Gewalttat selbst, sondern erst die Befassung des Klägers mit dem Geschehen seit der Festnahme 2008 der Auslöser war.“
(Quelle: https://www.radonmaster.de/werner-mazurek/zum_zivilverfahren/Berufungsverhandlung_10-mar-20.pdf)

Gutachten

LKA-Gutachten zur wahrscheinlichen Verwendung des Tonbandgerätes Grundig TK 248 durch die Entführer
Dateianhang: LKA-Gutachten.pdf (4975 KB)
Ergänzung zum LKA-Gutachten, Versuchsanordnung
Weil im Gutachten die verwendeten Geräte, Anordnungen und die akustische Umgebung der Messungen im LKA-Labor nicht beschrieben sind, hat die Verteidigung nach den fehlenden Einzelheiten gefragt.
Dateianhang: Versuchsanordnung.pdf (3370 KB)

Großes Kistengutachten
Dateianhang: Grosses_Kistengutachten.pdf (67592 KB)

Ergänzung zum Kistengutachten
Dateianhang: 84-09-18_Bestandteile-der-Kiste.pdf (6124 KB)

Ergänzung zum Kistengutachten
Dateianhang: 82-01-14_Holzarten-der-Kiste.pdf (2091 KB)

Ergänzung zum Kistengutachten
Dateianhang: 83-02-22_Herkunft-pinus-radiata.pdf (2886 KB)

Ergänzung zum Kistengutachten
Dateianhang: 82-04-21_Abdeckhaube-Vorverwendung.pdf (579 KB)

Ergänzung zum Kistengutachten
Dateianhang: 82-08-13_Farbe-Deckel_Vorverwendung-Haube.pdf (6540 KB)

Ergänzung zum Kistengutachten
Dateianhang: 83-03-08_Passungen-der-Seitenwaende.pdf (1656 KB)

Ergänzung zum Kistengutachten
Dateianhang: 83-03-31_Schraubenloecher-Kiste.pdf (2337 KB)

Ergänzung zum Kistengutachten
Dateianhang: 83-04-13_Bohrloecher-Deckel_Montage-Haube_Farbe.pdf (6711 KB)

Ergänzung zum Kistengutachten
Dateianhang: 86-04-10_Eindrucke_Ablage-Boden.pdf (682 KB)

Ergänzung zum Kistengutachten
Dateianhang: 86-06-05_Deckel_Markierungen.pdf (973 KB)

Ergänzung zum Kistengutachten
Dateianhang: 86-07-10_Eindrucke_Seitenwand.pdf (1890 KB)

Ergänzung zum Kistengutachten
Dateianhang: 83-08-17_Suche-Kistenbeschriftung_Infrarot.pdf (1020 KB)

Ergänzung zum Kistengutachten
Dateianhang: 83-10-03_Suche-Kistenbeschriftung_Roentgen.pdf (776 KB)

Ergänzung zum Kistengutachten
Dateianhang: 84-07-10_Farbeigenschaften.pdf (1218 KB)

Ergänzung zum Kistengutachten
Dateianhang: 83-03-17_Bitumenlack.pdf (4386 KB)

Ergänzung zum Kistengutachten
Dateianhang: 83-07-27_Bitumen-Kieselgur.pdf (1302 KB)

Ergänzung zum Kistengutachten
Dateianhang: 83-04-18_Kieselgur-1.pdf (1275 KB)

Ergänzung zum Kistengutachten
Dateianhang: 83-04-28_Kieselgur-2.pdf (1018 KB)

Ergänzung zum Kistengutachten
Dateianhang: 82-04-21_Lackauswertung2.pdf (1904 KB)

Ergänzung zum Kistengutachten
Dateianhang: 82-04-23_Lackauswertung3.pdf (1236 KB)

Ergänzung zum Kistengutachten
Dateianhang: 82-08-31_Alufarbe-Spritztechnik.pdf (467 KB)

Ergänzung zum Kistengutachten
Dateianhang: 83-01-05_Winkeleisen.pdf (1607 KB)

Ergänzung zum Kistengutachten
Dateianhang: 83-03-21_Bandeisen.pdf (3082 KB)

Ergänzung zum Kistengutachten
Dateianhang: 83-02-21_Eindruckspuren_Riegel.pdf (1207 KB)

Sonstige Ermittlungsergebnisse/Informationen

Vernehmungen KP, vollständig
Dateianhang: Vernehmung-KP_001-271.pdf (58830 KB)

Verdeckte Ermittler; Aktivität 1. VE: 25.05.2007 bis 20.11.2007; Besuch Flohmarkt: 14.10.2007; Hausdurchsuchung: 30.10.2007
Dateianhang: Verdeckte-Ermittler.pdf (1708 KB)

Tatortbegehung mit Baumschulmeister S.
Dateianhang: spaten.bmp (682 KB)
Dateianhang: spaten1.bmp (692 KB)

Untersuchungsergebnisse zum Bettlaken

Übersichtskarte
Übersicht Wohnungen, Werkstatt, Kistenversteck, Turnhalle

Sichtung von Pfaffinger mit Spaten nahe der Grabestelle durch den "Aumühlenzeugen" (rote Kreise)
https://www.allmystery.de/bilder/km120390-497

Tatortphotos von ErwinKöster 1 und 2

Tatortskizze mit eingezeichneten Wegen und unwegsamem Gelände sowie Zeitenspannen

Gegenüberstellung heutiges Erscheinungsbild und damalige Tatortphotos

Blick vom Seeweg In Richtung Perfallhütte am See (Google Street View)

Allgemeine Informationen zu Tatgegenständen

Maße der Kiste:
Außenmaße: 139 x 72 x 60 cm
Innenmaße: 134 x 68 x 56 cm

Transistorradio Sound Admiral 4
https://www.radiomuseum.org/r/tec_sound_admiral_4.html

Zentraler Schaltkreis ULN2204-21 des Sound Admiral 4
Dateianhang: ULN2204-21.pdf (634 KB)

Schaltungsempfehlungen zum ULN2204-21
Dateianhang: schaltbild-ULN2204.pdf (131 KB)

Darstellung des Verurteilten und seiner Unterstützer (Website, Gegendarstellung, Erklärungen des Werner Mazurek)

Kurzfassung der Gegendarstellung zum LKA Gutachten von @robernd
Dateianhang: Gegendarstellung_Zusammenfassung.pdf (393 KB)

Vollständige Gegendarstellung zum LKA Gutachten von @robernd
Dateianhang: Gegendarstellung-zum-Gutachten_vollstaendig.pdf (7071 KB)

Webseite von @robernd mit vorbereiteten Dokumenten

Webseite mit Tondokumenten und ausführlicher Dokumentation zum Grundig TK248 Tonbandgerät

Die Erklärungen von Werner Mazurek

Medienberichte

Bericht zum Prozess aus der Augsburger Allgemeinen, 2009

Irish Times vom 26.03.2010https://www.irishtimes.com/news/mystery-of-child-buried-alive-solved-as-accused-convicted-1.643889?mode=amp

Fernsehbeitrag mit Video des Tatortes in BR Kontrovers vom 16.07.2015

Nicolas Büchse, Die Zweifel des Bruders, in: stern nr.19/2015, https://www.stern.de/panorama/stern-crime/fall-ursula-herrmann--die-zweifel-des-bruders-6339478.html

Fernsehbeitrag 37 Grad ZDF "Ich war es nicht" zum Spur/Spur Treffer Herrmann/Böhringer vom 26.04.16

Nina Job, Rätsel um ein grünes Kabel, in: Münchner Abendzeitung, 18.9. 2018, https://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.entfuehrung-vor-37-jahren-fall-ursula-herrmann-raetsel-um-ein-gruenes-kabel.dc1d7901-1237-41e7-a2ee-0624fb859c45.html

Fernsehbeitrag "Der Mordfall Ursula Herrmann - neue Hinweise | Kontrovers | BR24 vom 02.07.2019

Podcast "Entführt - Der Fall Ursula Herrmann" von Katja Paysen-Petersen Bayerischer Rundfunk 2020
https://www.br.de/mediathek/podcast/entfuehrt-der-fall-ursula-herrmann/846

Tief in der Erde. Romanankündigung
Augsburger Algemeine 2021


Indizienübersicht (Auszüge aus dem Urteil)
(noch unvollständig)

K. Pfaffinger als anzunehmender Lochgräber

K. Pfaffinger, ein guter Bekannter von Mazurek, wurde mehrmals von verschiedenen Zeugen vor der Entführung mit einem Spaten am Mofa fahrend gesehen. Er wurde von einem nicht mit ihm bekannten Zeugen bei der Aumühle aus dem Wald kommend gesehen, 140 Meter weiter war die Kiste im Wald vergraben. Er wurde auch am Entführungstag abends um 20.30 Uhr heimkommend mit Spaten am Mofa gesehen (Urteil S. 119, 142).

K. Pfaffinger beschuldigt W. Mazurek

Pfaffinger beschuldigte Werner Mazurek, ihn mit dem Graben eines Lochs beauftragt zu haben. Später revidierte er (mutmaßlich aus Angst vor einer Selbstbezichtigung) seine Aussage, blieb aber dabei, dass WM ein Loch in diesem Waldgebiet habe graben wollen (Urteil S. 129 ,Vernehmungsprotokolle).
Pfaffinger selbst hatte keine plausiblen Erklärungen für die Spatenfahrten (Urteil S. 148).

Bettlaken aus der Halle bei Pfaffingers Wohnung an der Tatkiste

Der Stoff, der um die Rohre gewickelt wurde, war ein altes verschmutztes Bettlaken und stammte aller Wahrscheinlichkeit nach aus der Halle, bei der Pfaffinger wohnte. Dort verschwand ein gleiches Stück Stoff. Mehrere Zeugen erkannten das Bettlaken wieder. Es handelte sich um eine Lagerhalle auf dem Gelände einer Spedition, in der Pfaffinger sein Fahrzeug abstellte (Urteil S. 175, 177).

Kein Alibi

WM hatte kein Alibi für die Zeit der Entführung. Sein präsentiertes Alibi stellte sich als falsch heraus (Urteil S. 113).

Anonyme Hinweise

Zwei anonyme Hinweise auf ihn gingen bei der Polizei ein, am 08.10.81 und 27.01.82 (Urteil S. 37, 109).

Hohe Schulden

Er hatte hohe Schulden, musste eine eidesstattliche Versicherung ablegen (Urteil S. 62, 95).

Nötige Mobilität

Er besaß die nötige Mobilität für Transport der Kiste, Einwurf der Erpresserbriefe und Anrufe von verschiedenen Orten (Urteil S.104).

Zeitliche Machbarkeit

Er war vor der Entführung zeitlich flexibel und hatte daher die Möglichkeit zur intensiven Tatplanung und Vorbereitung (Urteil S. 105).

Möglichkeit zum Bau der Kiste

Er hatte in Utting eine Werkstatt mit insgesamt 10 Räumen angemietet (Urteil S. 102).

Vorhandene Ortskenntnis

Er verfügte nach eigenen Angaben über Kenntnis des Weingartengebietes und beschrieb in einer Vernehmung die unmittelbare Umgebung des Vergrabungsortes (Urteil S. 100).

Andeutungen ähnlicher Pläne

Er sprach gegenüber Bekannten von einem Coup, bei dem man 2 Millionen (die geforderte Lösegeldsumme) machen müsse (Urteil S. 97, 124, 263).
Er zog einen Geldbotenüberfall in Erwägung (Urteil S. 98).

Kriminelle Energie

WM ist vorbestraft (Urteil S. 18, 66).

Möglichkeit zum Ausspionieren

Er wohnte in der Nachbarschaft der Herrmanns und hatte die Möglichkeit, das Opfer auszuspionieren und schon ihren Hinweg zu beobachten (Urteil S. 15), weitere Beobachtungsposten wurden an der Entführungsstelle vorbereitet (Urteil S. 28).

Fernglas

Am Tatort wurde ein Fernglas gefunden, Zeugen bestätigten, dass er ein ähnlich aussehendes Fernglas besessen habe. WM stritt ab, ein Fernglas besessen zu haben, er verstrickte sich in Widersprüche (Urteil S. 182 ff.).

Professioneller Radioumbau

Beim Transistorradio in der Kiste war die Antenne professionell ausgebaut und angelötet und verlängert worden. WM war Radio- und Fernsehmechaniker. Dass der Täter das Radio umbaute, ist zusätzlich daran zu erkennen, dass die Lötstelle mit gelbem Klebeband isoliert war, ebenso wie der Klingeldraht, der von den Tätern als Signalleitung benutzt wurde. Das Klebeband war durch analytische Untersuchungen nicht unterscheidbar (Urteil S. 87, 181, 73).

Handwerkliche Fähigkeiten

WM hatte die nötigen handwerklichen Fähigkeiten (Urteil S. 283).

Verbindung Schweißarbeiten, Näharbeiten, Bitumen über den bei der Tat verwendeten Dekostoff:

WM hat Schweißarbeiten an Autos durchgeführt. Der Stoff über der Haube war ein zusammengenähter Dekostoff, der auf den Besitz einer Nähmaschine (Mazureks Frau war Schneiderin) und auf Elektroschweißarbeiten hinwies. Auch das Bitumen, das an der Abdeckhaube verwendet wurde, fand sich an diesem Stoff, wodurch eine Verbindung zwischen Bitumen und Schweißarbeiten hergestellt wird (Urteil S. 180, 292).

Gürtel

Ein Gürtelstück wurde in einem Rohrteil gefunden, der Gürtel hatte die Größe 105 und damit WMs Größe (Urteil S. 292).

Lektüre in der Kiste

Die Tochter von WM erkannte die Lektüre grundsätzlich, weil so etwas im Hause Mazurek gelesen wurde. Sie erkannte speziell das Clever und Smart Heft und das Buch "Am Marterpfahl der Irokesen“ (Urteil S. 182).

Abgehörte Gespräche

Die abgehörten Gespräche sprechen für einen Tatbezug und nicht für das normale Interesse/ die normale Einstellung eines zu Unrecht Beschuldigten (Urteil S. 260).

Permanentes Polizeifunkhören nach der Tat

Nach Zeugenaussagen hörte WM nach der Tat in seiner Werkstatt ununterbrochen den Polizeifunk ab. Dafür hatte er sein Radio entsprechend manipuliert. Er sagte, er sei durch Zufall darauf gestoßen und es sei „Schwachsinn“, dass er dauernd Polizeifunk gehört habe, später gab er dies zu (Urteil S. 41, 43, 49 253).

TK 248 weist Übereinstimmung zum möglichen Tatgerät auf

Das bei WM beschlagnahmte Tonbandgerät besitzt einen spezifischen Defekt, der nach Auffassung der LKA-Gutachterin die auffällige Abwandlung des BR3 Jingles hervorrief (Urteil S. 196).

Besitz eines Spulentonbandgerätes zu Tatzeit

Zeugen, die als Kinder im Hause Mazurek ein- und ausgingen, erklärten, bei Mazurek zur Tatzeit ein Gerät zumindest ähnlich dem TK 248 gesehen zu haben (Urteil S. 240 ff.).

Kein Erwerb des TK 248 auf dem Flohmarkt in Beverungen

Werner Mazureks Behauptung, das beschlagnahmte Gerät erst lange nach der Tat auf einem Flohmarkt in Beverungen erworben zu haben, konnte trotz Vernehmung zahlreicher Zeugen nicht bestätigt werden (Urteil S. 215 ff.).

Äußerung im Schneiderwirt

Ein Zeuge traf WM, DJ und AW im Schneiderwirt, evtl. war auch KP dabei. Man habe sich über die Sache unterhalten und Mazurek habe damals sinngemäß gesagt „Wir waren es nicht, aber wenn wir es gewesen sind, erwischen tut uns keiner (Urteil S. 256).

Ausgelagerter Bretterstapel (nicht als Indiz gewertet)

Das Gericht weist darauf hin, dass WM lt. einer Zeugenaussage vor der Entführung einen Stapel Holzbretter (Mehrschichtplatten aus hellem Holz) bei einem Bekannten auslagerte, obwohl er und seine Frau ab Mitte 1980 für ihre neu gegründete Firma VAT gemeinsam mit dem Inhaber der Firma GAT eine Werkstatt in Utting, Dießener Straße 30, angemietet hatten, wo auch der Kutter von WM zur Reparatur stand. In dieser Werkstatt, die aus 10 Räumen bestand, konnte Mazurek arbeiten und zerlegte sogar Jeeps, so dass der Grund des Auslagerns nicht erkennbar ist. Der Zeuge, der sich erst 2008 meldete, erkannte die Bretter jedoch nicht als das für den Bau der Kiste verwendete Material wieder. (Urteil S. 202 f.).

Pläne einer Hallenanmietung (nicht als Indiz gewertet)

Es wird ferner erwähnt, dass WM eine Lagerhalle des Vermieters von KP anmieten wollte. Diesem erzählte er, dass er darin Kleinteile für sein Elektrogeschäft herstellen und etwas lagern wolle. (Anmerkung: Zu dem Zeitpunkt hatte er bereits die Werkstatt in Utting.) Es habe WM gestört, dass die Tore nicht ganz geschlossen hätten. Da man sich über den Preis nicht einig wurde, sei daraus nichts geworden. Erst in seiner Einlassung in der Hauptverhandlung hat WM eingeräumt, ein Gespräch mit dem Vermieter über die Anmietung der Halle geführt zu haben. Nun gab er als Grund an, dort die Reparatur seines Kutters beabsichtigt zu haben (Urteil S. 178, Erklärung des WM).

Rechtliche Hinweise

Die immer wieder behauptete drohende Verjährung, welche angeblich zur erneuten Aufnahme von Ermittlungen gegen Werner Mazurek führte, war nicht gegeben. Die 30jährige Verjährungsfrist für erpresserischen Menschenraub mit Todesfolge wäre im Jahre 2011 abgelaufen gewesen. Rechtlich gibt es allerdings zahlreiche Tatbestände, die die Verjährung unterbrechen. Jede Unterbrechung führt dazu, dass die Verjährung erneut zu laufen beginnt bis zu einer absoluten Höchstgrenze. Zum Beispiel unterbricht eine Hausdurchsuchung, aber auch andere Ermittlungshandlungen, die Verjährung (Näheres siehe § 78 c Strafgesetzbuch). Bei Werner Mazurek wurde am Ende Oktober 2007 eine Hausdurchsuchung durchgeführt, bei der das bereits mehrfach erwähnte TK 248 gefunden und beschlagnahmt wurde, Spätestens ab dem Zeitpunkt dieser Hausdurchsuchung war in seinem Fall die Verjährung unterbrochen und begann neu zu laufen. Von drohender Verjährung konnte also keine Rede sein.

Es gab rechtlich auch kein Hindernis, neue Ermittlungen gegen Werner Mazurek aufzunehmen, nachdem der damals zuständige Staatsanwalt zu einem nicht genau bekannten Zeitpunkt (vermutlich 1983) das erste Ermittlungsverfahren gegen ihn aus unbekannten Gründen eingestellt hatte. Die später für den Fall zuständige Staatsanwälte waren an die Ansichten ihres Amtsvorgängers weder tatsächlich noch rechtlich gebunden und konnten, soweit sie die Sach- und Rechtslage anders beurteilten, jederzeit wieder Ermittlungsmaßnahmen veranlassen.

DNA, Spur-Spur-Treffer

Dateianhang: Anfrage zur DNA-Spur 17_0012767.pdf (62 KB)
Die identischen DNA-Muster wurden im Fall Ursula Herrmann an einer Schraube aus einer zur Tat benutzten Holzkiste gesichert, im Fall Böhringer an einem in der Spülmaschine in der Küche der Tatwohnung abgestellten Glas wie auch an einem Kommodengriff im Wohnzimmer.
(…)
Im Zusammenhang mit dem Fall Ursula Herrmann wurden DNA-Proben von 28 Personen abgeglichen. Ob ein Zusammenhang zwischen den beiden DNA-Spuren, die in der Tatortwohnung an einer Kommode und an einem Glas in der Spülmaschine aufgefunden wurden, mit dem Mord besteht, wurde von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht umfassend geprüft. Letztendlich ergab sich dabei weder in örtlicher noch in zeitlicher Hinsicht ein Bezug
zu der Tat.
(…)
Unzutreffend ist nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft München I weiter, dass eine nachträgliche Spur/Spur-Kontamination zwischen den DNA-Spuren in der Wohnung der Charlotte Böhringer und der an einer Schraube im Verfahren Ursula Herrmann (Entführung von Ursula Herrmann
15. September 1981; Kistenbau vorher) aufgefundenen Spur auszuschließen sei. Die rechtsmedizinischen Sachverständigen
haben hierzu lediglich festgestellt, dass eine etwaige nachträgliche Kontamination nicht im Institut für Rechtsmedizin der Ludwig-Maximilians-Universität München erfolgt sein könne.
Wann wurden Tatgegenstände auf DNA-Spuren untersucht?

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre (Seite 206) (Beitrag von 2r2n)
Die Soko, die 2003 oder 2004 neu gebildet wurde, hat sich zunächst hauptsächlich um DNA gekümmert. Ich selber musste meine DNA 2005 abgeben.
Alle Tatmittel und Asservate wurden ab Juni 2005 auf mögliche DNA-Spuren untersucht.
(Urteil Seite 269)
Zuletzt bearbeitet von Lepus am 11.03.2021