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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

8.165 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Terrorismus, Aktenzeichen Xy, Gesucht ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

11.05.2024 um 13:42
Zitat von TatsachenTreueTatsachenTreue schrieb:Es gab zwar die Hundebilder, aber wer nicht gerade besonders hundesinnig ist, dürfte die auch nicht "wiedererkennen". Glaube recht sicher, dass selbst hier im Thread die Schreibenden und Lesenden Garweg wohl eher erkennen würden, als der Durchschnitt der Bevölkerung. Aber schon bei den Hunden werden viele mit den genannten Rassen kein Aussehen verbinden und wohl auch nicht die Hunde von den Fotos nur näher beschreibebn können (zu Farbe, Größe, Merkmale).
Dazu denke ich dass man mit einem Hund eben auch raus muß und dafür nutzt man dann fast zwangsläufig Wege und Gegenden in denen man ebenso fast automatisch auf andere Hundehalter trifft.
Und da unterstelle ich jetzt mal dass Hundehalter durchaus auch fremde Hunde wiedererkennen würden, auch die fragliche Rasse (wir haben eine FW&W-Katze, aber weil ich Katzen grundsätzlich mag kann ich die allermeisten Rassen durchaus auseinanderhalten und auch einzelne Tiere wiedererkennen und beschreiben).
Zitat von TatsachenTreueTatsachenTreue schrieb:Ist es Garwegs eigener Hund und er hat ihn nicht mitgenommen, muß er woanders geblieben sein. Ob das nun ein Mitwisser ist oder jemand, der nur eine der Tarnidentitäten kannte und bis heute nicht wirklich erkennt hat, wessen Hund er da weswegen übernahm, ist am Ende auch unklar.
Also ich kann mir vorstellen dass auf so einem Bauwagenplatz sowieso mehrere Hunde unterwegs sind, die man nicht so wirklich genau einem Halter zuordnen kann. Dann bleibt der "Hund vom Martin" vermutlich einfach da im Rudel...
Ich trau Garweg aber auch zu dass er, falls er wirklich einen eigenen Hund gehabt haben sollte, ihn auch mitgenommen hat.
Welcher von den drei Hunden von den Fotos wäre das denn gewesen? Oder gar ein ganz anderer der bewußt nicht mitfotografiert wurde?

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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

11.05.2024 um 13:50
Zitat von sören42sören42 schrieb:Ein Hund ist in gewisser Weise eine perfekte Tarnung. (Nach den Bildveröffentlichungen natürlich nicht mehr), im Gegensatz zu einer heruntergezogenen Kapuze. Er suggeriert ein bürgerliches Leben.
Siehe oben - er erhöht das Risiko erkannt zu werden von anderen Hundehaltern.
Dass ein Hund ein bürgerliches Leben suggerieren würde seh ich nicht so - das wird sich durch sämtliche Klassen und Schichten durchziehen. Ich sehe Hunde bei Obdachlosen, bei Punks, bei Hippies, bei Polizisten, bei jungen Familien, bei Managern / Hausfrauen / usw..
Zitat von sören42sören42 schrieb:Die Sichtbarkeit war nie ein Problem, solange der Kontext stimmig war. Das Problem waren im Prinzip öffentliche Bilder im Netz, die man gegen die Fahndungsbilder checken ließ durch eine Software...
Und dabei wurde Klette gefunden, ja.
Die Bilder von Garweg hat man dann bei Klette gefunden, und es gab wohl die fragliche Hunde-WA-Gruppe (ob die Fotos da gepostet wurden weiß ich nicht, das ist nur so 'ne Idee dass sie dafür gemacht sein könnten, ich such ja immernoch nach der Erklärung wie man so doof sein kann).

Nachtrag: Ein guter erzogener Hund kann aber auch eine sehr große Hilfe sein wenn man sich verstecken muß und/oder keine sichere Unterkunft hat.


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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

11.05.2024 um 14:09
Zitat von wobelwobel schrieb:Dass ein Hund ein bürgerliches Leben suggerieren würde seh ich nicht so
Dann hören wir doch mal, was die Experten dazu sagen. In der "Steuerung f" Reportage des NDR mit Patricia Schlosser kam dazu - lange vor der Enttarnung Klettes - ein Verfassungsschützer im Ruhestand zu Wort, der früher auf die RAF-Terroristen angesetzt war:
Youtube: Abgetauchte Ex-Terroristen - Wie lebt man im Untergrund? | STRG_F
Abgetauchte Ex-Terroristen - Wie lebt man im Untergrund? | STRG_F
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Ab 01:46 heißt es dort unter anderem
"sich verbürgerlichen....am besten noch ein Haustier"
Und genau das, was Lothar Dahlke dort beschreibt, ist auf Klette und Garweg zutreffend.


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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

11.05.2024 um 14:56
Auch wenn ich mir bei "sich verbürgerlichen" viel vorstellen kann, ein Leben in einem Bauwagen gehört bestimmt nicht dazu. Da lag der ehemalige Verfassungsschützer doch einigermaßen daneben, mit seinen Vorstellungen. Aber hinterher ist man immer schlauer :D .


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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

11.05.2024 um 21:59
Zitat von sören42sören42 schrieb:Dann hören wir doch mal, was die Experten dazu sagen.
Was heißt hier Experten...
Ich sag's mal so: Mir würde auffallen wenn ein Hund, der hier regelmäßig Gassi geführt wird, jemand anderen am anderen Ende der Leine hätte als die übliche Person. Die Hunde zu beschreiben fiele mir vermutlich leichter als deren Halter.
Einer davon ist der "Irish Terrier" den ich hier im Thread versehentlich mehrmals "Setter" genannt hatte (sorry nochmal dafür). Ich hab die Halterin zwischenzeitlich nochmal drauf angesprochen von wegen "seltene Rasse" und sie hat das bestätigt. Bei ihr fiele mir die Beschreibung vergleichsweise leichter, weil sie auch kein 0815-Mensch ist, abgesehen davon dass das nicht der erste Smalltalk im Vorbeilaufen war (der Hund ist gut erzogen und sie ist auch eine von denen mit Leckerli-Gürteltasche).

Der Punkt ist auch nicht ob "bürgerliches Leben" überhaupt eine gute Tarnung ist, denn eigentlich sind wir längst Lichtjahre davon entfernt was damit mal gemeint war. Wir leben im Jahr 2024, und das Erstaunliche daran ist doch, dass sowohl Klette als auch Garweg nach aktuellem Stand eben KEIN "bürgerliches" Leben geführt haben.


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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

11.05.2024 um 22:20
Zitat von emzemz schrieb:Auch wenn ich mir bei "sich verbürgerlichen" viel vorstellen kann, ein Leben in einem Bauwagen gehört bestimmt nicht dazu.
Jein. Was mal "Wenn ich groß bin, will ich auch mal Spießer werden" (LBS-Werbung) war ist heute das "Tiny-House" statt Wohnung im Mehrfamilienhaus. Times are changing.
Garweg ist ein Jahr jünger als ich - und auch wenn ich nie selbst im Bauwagen gewohnt habe, war ich halt doch auch ab und an mal in einer "Bauwagen-Siedlung" zu Besuch. Ich kann mir bei Garweg gut vorstellen dass diese Lebensform selbstgewählt ist.
Allerdings leben wir mittlerweile eben in 2024 und für alles und jedes sind die Vorschriften strenger und teurer geworden.


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11.05.2024 um 22:34
Ich finde es schon sehr bürgerlich, wenn Klette Nachhilfe gab, Capoeira tanzt, nach Frankreich und Brasilien reist, mit dem Hund Gassi geht und bei Autorenlesungen zuhört. Zumindest fällt man da unter bürgerlichen Ottonormalbürgern nicht auf.
Auch der leicht linksalternativ gekleidete Garweg war der brave Mitbewohner der nicht ganz so bürgerlichen und doch stets ordentlichen und gebildeten Leute auf dem Bauwagenplatz mit Hund und Büro. Dazu normalem Hobby/Nebentätigkeit Fotografie und einer alten Dame, der er im Alltag half.
Bei der Definition von Bürgerlichkeit ist das Bezugssystem entscheidend. Sie haben sich in ihr Umfeld "linksalternativ/latinophil/hundeliebhabend" schon sehr gut eingefügt.


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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

17.05.2024 um 16:18
Die bislang vorläufigen arbeitsrechtlichen Konsequenzen für die Anmelderin der einen Solidaritätsdemo für Daniele Klette sind nun endgültig.

Es war eine Krankenschwester und Betriebsrätin einer Bremer Klinik, die die Demo anmeldete. Geht bspw. aus einem Artikel von 'buten un binnen' (Radio Bremen) hervor, in dem zunächst von der vorläufigen Freistellung berichtet wird:
Bremer Geno stellt Betriebsrätin nach umstrittener Klette-Demo frei
Der Klinikverbund reagiert damit auf eine Solidaritätsdemo für die mutmaßliche RAF-Terroristin Daniela Klette. Diese hatte die Betriebsrätin [...]organisiert.
[...]
Sie argumentierte, die Kundgebung als Privatperson organisiert zu haben.
(Name von mir entfernt)

Zum Grund der Freistellung:
"Wir distanzieren uns als Unternehmen auf das Schärfste von jeglichen Aktivitäten, die Solidarität oder Sympathie mit der RAF zum Ausdruck bringen", teilte Geno-Geschäftsführerin Dorothea Dreizehnter mit.
Nun ist die Trennung erfolgt, sprich das Arbeitsverhältnis der Demo-Anmelderin bei der Klinik wurde beendet, wie wieder 'buten un binnen' berichtet.
Die Betriebsrätin [...] und die Geno haben sich einvernehmlich getrennt.
[...]
Die Sprecherin der Krankenhausgesellschaft Gesundheit Nord (Geno), Karen Matiszick, erklärte auf Nachfrage von buten un binnen: "Über die Details der Trennung werden wir nicht weiter sprechen." Es ist davon auszugehen, dass die Geno ihrer ehemaligen Betriebsrätin eine Abfindung gezahlt hat.
[...]
[...]hatte dabei stets betont, dass ihr Engagement für die mutmaßliche Terroristin privat sei und nichts mit ihrer Betriebsratstätigkeit zu tun habe.
(Name weider von mir entfernt)

So, wie ich nicht nachvollziehen kann, wieso man sich mit einer vermutlichen Terroristin und Raubüberfallerin solidarisieren kann, verstehe ich es nur zu gut, dass für die Klinik eine Trennung alternativlos war. Eine sich 'privat' mit einer derart dringend Tatverdächtigen solidarisierende lässt doch diese Privatperson auf dem Weg zur Arbeit nicht trennscharf zu Hause. In einem Krankenhaus, ob aktiv oder im Betriebsrat, arbeiten, also dort, wo Menschenleben geschützt/gerettet/geheilt werden sollen und zugleich für eine dringend Tatverdächtige, der nicht nur Sachbeschädigungen, sondern auch Straftaten gegend ie körperliche Unversehrtheit angelastet werden, das passt für mich wirkilch nicht zusammen.

In dem Vorgehen der Klinik sehr ich auch einen angenehmen Gegenpol gegen die mir unverständliche teilweise Verharmlosung von Klette als eine doch nur einfachen, normalen,, bürgerlichen alten Frau, die doch schon lange nix böses mehr getan habe. Gepaart mit Whataboutism, warum nicht auch so gegen rechte Tatverdächtige vorgegangen werde. Wer diesen auf den politischen Gegensatz abzielenden Whataboutism verwendet, offenbart sich nebenbei in meinem Augen als jemand, der am Ende doch sieht, dass Klette schwerer linksgerichteter Straftaten dringend verdächtig ist.


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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

17.05.2024 um 17:11
Ich bin da mehr beim GG Artikel 8 und finde es bedenklich.

Ohne den öffentlichen Druck wäre die Isolationshaft gegen Klette möglicherweise nicht aufgehoben worden.


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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

17.05.2024 um 17:19
@TatsachenTreue

Ich wuerde das gerne aus arbeitsrechtlicher Sicht besser verstehen - unabhaengig davon, dass es jetzt um Klette ging (ich hab auch noch nicht nachgelesen, um was es bei dieser Solidaritaetsbekundung genau ging).

Was ist privat/private Meinung eines Arbeitnehmers und in welchen Faellen wird das Arbeitsverhaeltnis davon beruehrt - das wuerde ich gerne besser verstehen. Ist aber sicherlich ein sehr komplexes Thema....

Vielleicht findet sich dazu mal was....


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17.05.2024 um 17:27
Zitat von emzemz schrieb:Ich bin da mehr beim GG Artikel 8 und finde es bedenklich.
Ich sehe keinen Verstoß gegen Artikel 8 des Grundgesetzes. Ihr wurden Anmeldung und Durchführung der Versammlung in keiner Weise verwehrt.
Zitat von emzemz schrieb:Ohne den öffentlichen Druck wäre die Isolationshaft gegen Klette möglicherweise nicht aufgehoben worden.
Genauso möglicherweise wäre die Isolationshaft auch ohne (oder gar auf Fortdauer abzielenden) öffentlichen Druck aufgehoben worden. Nämlich indem, wie offenbar geschehen, von JVA/gerichtlich nach Vortrag von Argumenten gegen die Isolationshaft durch Klettes Rechtsvertretung entschieden wurde, dass es für die Fortdauer der Isolationshaft keine Begründung mehr gibt.


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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

17.05.2024 um 17:37
Zitat von TatsachenTreueTatsachenTreue schrieb:Ich sehe keinen Verstoß gegen Artikel 8 des Grundgesetzes. Ihr wurden Anmeldung und Durchführung der Versammlung in keiner Weise verwehrt.
Das wurde auch nicht behauptet.

Der Arbeitgeber scheint seine Arbeitnehmer von GG Artikel 8 ausnehmen zu können.


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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

17.05.2024 um 17:39
auf die Schnelle habe ich das gefunden:
Ist eine Kündigung wegen der politischen Gesinnung zulässig?
Grundsätzlich darf ein Arbeitnehmer nicht wegen seiner politischen Gesinnung gekündigt werden.

Die Kündigung ist nur gerechtfertigt, wenn durch die politische Betätigung die Arbeitstätigkeit beeinflusst wird, also eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten vorliegt.

Bei einer Unzulässigkeit der Kündigung bleibt es selbst dann, wenn sich der Arbeitnehmer beispielsweise in seiner Freizeit an Aufmärschen oder rechten "Gedenkfeiern" beteiligt- solange dies keine Auswirkung auf seine Arbeitsleistung hat.

Eine Kündigung ist gerechtfertigt, wenn die politische Betätigung im Betrieb stattfindet und dadurch den Betriebsfrieden ernstlich und schwer schädigt.

Eine abstrakte Gefährdung reicht jedoch nicht- der Betriebsablauf muss konkret gefährdet und die Arbeitspflicht verletzt sein.
Quelle: https://www.dieonlinekanzlei.de/Recht/Arbeitsrecht/K%C3%BCndigung/K%C3%BCndigung_wegen_politischer_Gesinnung/--a237.html

Eine konkrete Gefaehrdung des Betriebsablaufes oder Verletzung der Arbeitspflicht durch die Krankenschwester lese ich jetzt nicht aus dem heraus, was veroeffentlicht wurde.

Die Beendigung des Arbeitsverhaeltnisses basiert somit wohl nicht auf dem Arbeitsrecht.

Ich finde es eher bedenklich, Leute, die sich im gesetzlichen Rahmen bewegen (eine Demo anzumelden, ist ja auch rechtlich ok) aus dem Arbeitsverhaeltnis herauszukegeln.


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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

17.05.2024 um 18:13
Zitat von emzemz schrieb:Der Arbeitgeber scheint seine Arbeitnehmer von GG Artikel 8 ausnehmen zu können.
Wenn ich mich richtig an Schule/Uni erinnere, ist dei Versammlungsfreiheit ein Abwehrrecht gegen den Staat. Der darf, außer den engen verfassungsrechtlichen Grenzen, Versammlungen nicht unterbinden. Das bedeutet dann eben nicht, dass man sich unter Berufung auf dieses Grundrecht gegen Benachteiligungen von dritter, privater (zB Arbeitgeber) Seite wehren kann.
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Ich finde es eher bedenklich, Leute, die sich im gesetzlichen Rahmen bewegen (eine Demo anzumelden, ist ja auch rechtlich ok) aus dem Arbeitsverhaeltnis herauszukegeln.
Ich finde es richtig, Leute, die sich zwar im rechtlichen Rahmen bewegen, aber damit Dinge (kund)tun, die wesentlichen Grundsätzen des Arbeitgebers wiedersprechen, aus dem Arbeitsverhältnis entfernen zu können.

Ich sehe es ähnlich wie bei der Meinungsfreiheit - es ist die Freiheit und das Grundrecht, Meinungen zu sagen und zu Demonstrieren. Aber die Meinungsfreiheit bedeutet nicht zugleich das Recht auf Kritik- und Konsequenzenfreiheit. Analog sehe ich es, wenn die Meinungsäußerung wie im vorliegenden Fall der Krankenschweter/Betriebsrätin im Wege der Anmeldung (nicht blos Teilnahme!) einer Demonstation erkennbar wird.


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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

17.05.2024 um 21:14
Zitat von TatsachenTreueTatsachenTreue schrieb:Ich finde es richtig, Leute, die sich zwar im rechtlichen Rahmen bewegen, aber damit Dinge (kund)tun, die wesentlichen Grundsätzen des Arbeitgebers wiedersprechen, aus dem Arbeitsverhältnis entfernen zu können.
In der Praxis wird es dann so sein, dass man sich halt "einvernehmlich trennt" .
Wie auch hier geschehen. Wobei es hier auch schon vorher gerumpelt zu haben scheint, und die Solidaritaetsbekundung war dann halt nochmal ein Stein des Anstosses.

Rechtstaatlich gesehen muss man auch mal die eine oder andere Kroete schlucken, die wenn einem etwas nicht gefaellt/man eine andere Meinung vertritt.
Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut.


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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

17.05.2024 um 21:43
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Rechtstaatlich gesehen muss man auch mal die eine oder andere Kroete schlucken, die wenn einem etwas nicht gefaellt/man eine andere Meinung vertritt.
Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut.
Letzterem ist vollkommen zuzustimmen. Toleranz ist ebenfalls ein wichtiger Wert.

Aber im Fall Klette und der Solidaritäts-Demo geht es doch nicht "nur" um eine andere Meinung wie es bspw. der Fall wäre, wenn bei einem Arbeitgeber, der Anhänger der demokratischen Partei der Mitte X ist, die Mitarbeiter für die demokratische Partei der Mitte Y eintreten.
Bezogen auf mein Umfeld habe ich in solcher Art gewiss inzwischen diverse Krötenteiche gefült, aber weiter unverändert guten Kontakt zu denjenigen.

Bei der Demo für Klette ging es um Sympathie für eine, die dringend tatverdächtig ist, sich durch die ihr angelasteten Taten incl. der wohl unbestrittenen ehem. Mitgliedschaft in der RAF gerade über den demokratischen Rechtsstaat erhoben zu haben und diesen durch Gewalt gegen Sachen wie Menschen bekämpft zu haben. Es hätte ihr doch auch die Option offengestanden innerhalb des Systems auf Änderungen hinzuwirken - so, wie es in Bezug auf linke Positionen legal und parlamentarisch wohl nicht ganz unwirksam die Linke angeht.

Und zum möglichen Argument, der Arbeitgeber/die Klinik sei doch etwas intolerent, mag ich mal auf das Toleranz-Paradoxon des Philosophen Karl Popper verweisen:
Das Toleranz-Paradoxon wird wirksam, wenn eine tolerante Macht aufgrund ihrer Toleranz intoleranten Kräften erlaubt oder ermöglicht, die eigene Toleranz einzuschränken oder abzuschaffen.
Gewiss auch deswegen ist zu Recht immer mal wieder die Rede von der wehrhaften Demokratie.
Konkret im Fall Klette kann, darf, wird der Staat (so sich die ihr in den Haftbefehlen gemachten Vorwürfe gerichtlich als zutreffend erweisen) nicht wie von m.E. Irrlichtern gewünscht als alte Frau alte Frau sein lassen, sondern nach Recht und Gesetz behandeln - sprich hier bestrafen.


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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

17.05.2024 um 22:38
@TatsachenTreue

Wenn ich Dich richtig verstehe, ist es richtig, "Intoleranz" gegenueber der Krankenschwester zu zeigen und ihre Handlung (also die Anmeldung und Organisation der Demo) zu ahnden.

Aber diese Ahndung sollte doch nicht in den Haenden des Arbeitgebers liegen, sondern Aufgabe des Rechtstaates sein.

Sonst wuerde es schnell willkuerlich werden. Moeglich, dass dieser Krankenverband einen Werte-Kodex und Verhaltens-Leitlinien hat - aber ich bezweifle, dass sich daraus klar ableiten liess, dass die Anmeldung einer Solidaritaetsdemo dagegen verstoesst.

Und wenn man es weiterdenkt: wie moechte man mit den Arbeitnehmern umgehen, die an der Demo teilgenommen haben?


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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

17.05.2024 um 22:40
Zitat von emzemz schrieb:Der Arbeitgeber scheint seine Arbeitnehmer von GG Artikel 8 ausnehmen zu können.
Das Grundgesetz entfaltet keine Wirkung auf den Arbeitgeber.
Die Grundrechte sind der wohl bekannteste Teil des deutschen Verfassungsrechts. Trotzdem wird ihre Funktion und ihre Geltung häufig nicht richtig verstanden. Dieser Artikel soll einen Überblick darüber geben, wann und wie die Grundrechte gelten.

Grundsätzlich gelten die Grundrechte für den Bürger und gegen den Staat. Es handelt sich um Abwehrrechte des Einzelnen gegen staatliche Vorschriften und Verbote. Das ist das klassische liberale Grundrechtsverständnis, das auch durch das Grundgesetz aufgegriffen wurde.
Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/fuer-wen-gelten-die-grundrechte_162407.html

Salopp gesagt kann der normale Bürger nicht gegen das Grundgesetz verstoßen, da wir nicht Adressat sind. Das Grundgesetz schützt den Bürger vor dem Staat, Verwaltung etc.
Das Grundgesetz schützt auch nicht vor einem "bösen" Arbeitgeber, weil für ihn das Grundgesetz gar nicht wirkt.


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17.05.2024 um 22:48
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Wenn ich Dich richtig verstehe, ist es richtig, "Intoleranz" gegenueber der Krankenschwester zu zeigen und ihre Handlung (also die Anmeldung und Organisation der Demo) zu ahnden.

Aber diese Ahndung sollte doch nicht in den Haenden des Arbeitgebers liegen, sondern Aufgabe des Rechtstaates sein.
Ich kann keine Ahndung, keine Bestrafung durch den Arbeitgeber erkennen.
Dem Arbeitgeber steht das Recht auf Vertragsfreiheit zu, sprich er kann - sofern nicht willkürlich oder gegen Diskriminierungsverbote vesrtoßend - selber entscheiden, wen er beschäftigen möchte und wen nicht. Und hier kam der Arbeitgeber zum Schluß, die Krankenschwester nicht weiterzubeschäftigen, da es aus der (für mich nachvollziehbaren) Sicht des Arbeitgebers bei grundsätzlichen Haltungen unüberbrückbare Differenzen gab.
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Und wenn man es weiterdenkt: wie moechte man mit den Arbeitnehmern umgehen, die an der Demo teilgenommen haben?
Wie wohl? Ähnlich!
Weil Teilnahme offensichtlich wneiger schwerwiegend ist als Anmeldung, sollte ein Gespräch vorgeschaltet sein, in dem zu prüfen ist, ob Grundwerte von demonstrierenden Arbeitnehmern und Arbeitgeber weiterhin/noch kompatibel sind.


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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

17.05.2024 um 22:49
Zitat von TatsachenTreueTatsachenTreue schrieb:Bei der Demo für Klette ging es um Sympathie für eine, die dringend tatverdächtig ist, sich durch die ihr angelasteten Taten incl. der wohl unbestrittenen ehem. Mitgliedschaft in der RAF gerade über den demokratischen Rechtsstaat erhoben zu haben und diesen durch Gewalt gegen Sachen wie Menschen bekämpft zu haben.
Ich sehe hier nicht wie das mit der Arbeit einer Krankenschwester kollidieren sollen. Betriebsfrieden müsste konkret gestört sein um eine Kündigung zu rechtfertigen.


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