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CoA 2013 - VF4 - Todesstrafe für Kinderschänder, legitime Forderung?

14 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: 2013, Todesstrafe, Allmystery Clash ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
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CoA 2013 - VF4 - Todesstrafe für Kinderschänder, legitime Forderung?

26.04.2013 um 07:32
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edaccd GegnerVF4
THEMA

Todesstrafe für Kinderschänder, eine legitime Forderung?

<table border="0" cellpadding="7" cellspacing="10"><tr><td>Beginn:</td><td>27.04.2013 / 20:00 Uhr</td></tr><tr><td>Ende:</td><td>28.04.2013 / 20:00 Uhr</td></tr><tr><td>Dauer:</td><td>24 Stunden</td></tr><tr><td>Anzahl der Beiträge:</td><td>max. 10 pro Teilnehmer</td></tr><tr><td>Anzahl der Worte:</td><td>max. 1000 pro Beitrag</td></tr><tr><td>Links pro Beitrag:</td><td>max. 3</td></tr></table>
Jury:
suffel / victory / 25h.nox / Aldaris / BlackPony

Regeln:
Allmystery-Wiki: Clash of Allmystery 2013


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CoA 2013 - VF4 - Todesstrafe für Kinderschänder, legitime Forderung?

27.04.2013 um 19:48
Beide Teilnehmer haben sich einverstanden erklärt, dass Dorfschmane den Clash beginnt. Dieser ist (mit Wissen & Zustimmung seines Gegners) erst zwischen 20:30 Uhr und 20:45 Uhr anwesend und schreibt dann den ersten Beitrag.

Hiermit ist also der Ring freigegeben. Der Clash endet dennoch morgen exakt um 20:00 Uhr.

Zusatz: Jeder geschriebene Beitrag wird ab sofort gezählt.


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CoA 2013 - VF4 - Todesstrafe für Kinderschänder, legitime Forderung?

27.04.2013 um 20:36
Guten Abend liebe Community,

In den Wochen vor jeder Wahl bildet sich immer wieder das selbe Bild ab: schwarz-rote Plakate hängen an allen möglichen Laternenmasten und Mauern und schüren und spielen mit den Ängsten der Bevölkerung . Es ist die Forderung nach einer barbarischen und unmenschlichen Strafe für ein ebenso unmenschliches Vergehen: Die Todesstrafe für „Kinderschänder“.
Doch um zu verstehen wie unsinnig diese Forderung ist, müssen wir als erstes nach dem Zweck einer Strafe fragen und uns mit der Pädophilie auseinandersetzen. Eine Strafe dient dem Schuldausgleich, der Prävention vor neuen Taten, der Resozialisierung des Täters und der Sühne für das begangene Verbrechen. Bei Pädophilie handelt es sich um eine anerkannte psychische Störung
( Quelle: http://www.icd-code.de/icd/code/F65.-.html (F65.4 )). Sie kann daher mit der Zeit entstehen aber sich auch schon in einem frühen Verlauf der Entwicklung ausprägen.

Kommt es zu der Vergewaltigung eines Kindes, so haben Täter und Opfer in der Regel folgende Profile:
Das Kind: Es ist das Opfer der Straftat. Für den Rest seines Lebens wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit selbst psychische Probleme haben. Es hat dem netten Erwachsenen vorher noch vertraut. Doch jetzt leidet es Schmerzen während der Erwachsene sichtlich Vergnügen hat. Es selbst war noch nicht in der Pubertät und versteht auch nicht wirklich, was gerade mit ihm geschieht. Aber da der „liebe Mensch“ offensichtlich nichts schlimmes daran sieht, wird es wohl in Ordnung sein was er betreibt.
Der Täter: Er leidet an einer psychischen Persönlichkeitsstörung. Dafür schämt und hasst er sich zutiefst. Er braucht dieses Kind um seine ultimative Befriedigung zu erlangen. Vermutlich wurde ihm nie eine Hilfestellung gegeben, wie er mit seiner Sexualität umzugehen hat. Selbst um Hilfe zu erfragen hat er sich aber auch nicht getraut.
Er macht sich damit ganz klar eines der schwersten Verbrechen überhaupt schuldig und verstößt gegen ein absolutes No-Go unserer Gesellschaft.
Aber darf man ihn deshalb zum Tode verurteilen?
Welchen Zweck würde die Todesstrafe in diesem Fall erfüllen?
Bis auf persönliche Rache bringt es der Familie des Kindes keinerlei Schuldausgleich. Des Weiteren handelt es sich bei Rache um ein ebenso niederes Glücksgefühl wie das des pädophilen Gewalttäters. Auch resozialisieren tut es ihn, da er nach der Vollstreckung tot ist, nachweislich nicht. Die Todesstrafe als Sühne anzusehen halte ich auch nicht für besonders intelligent. Die soziale Ausgrenzung gegenüber einem derartigem Straftäter und Schuldgefühle welche mit einem langen Gefängnisaufenthalt in Verbindung stehen, führen zu einer weitaus stärkere Sühne. Man könnte die Todesstrafe daher nur als eine Prävention vor einer erneuten Kindesmisshandlung sehen. Aber letzten Endes wäre dann die Todesstrafe im Allgemeinen eine Prävention gegen jedwedes Verbrechen. Das hedonistische Kalkül sollte man daher bei der Todesstrafe auch nicht auf die Prävention vor neuen Taten setzen. Außerdem gibt es durchaus andere effektive Maßnahmen um einer erneuten Kindesvergewaltigung vorzubeugen. Man würde förmlich mit Kanonen nach (großen) Spatzen schießen. Aber mehr dazu später.

Ich bitte außerdem zu bedenken, dass ein Schuldspruch welchem ein Todesurteil folgen soll eine weitaus höhere Qualität der Beweise verlangt als ein lebenslanger Gefängnisaufenthalt. Sollte die Beweislage nicht 100% sein kommt der Täter unter Umständen sogar mit einem milderen Urteil als ohne die Todesstrafe davon. Denn besonders wenn eine Todesstrafe verhängt werden soll, ist diese Beweislage von 100% unerlässlich. Diese kann man jedoch im praktischen Fall nur erreichen, wenn der Täter von mehreren unabhängigen Zeugen in flangranti ertappt wurde. Es ist allerdings sehr unwahrscheinlich, dass ein Sextäter sein Opfer in aller Öffentlichkeit vergewaltigt. Es wäre äußerst tragisch wenn man Unschuldige aufgrund eines Justizirrtums hinrichtet. Ein solcher Irrtum kann jedoch immer wieder schnell entstehen.

Des Weiteren möchte ich noch anmerken, dass es mehr Menschen gibt, die sich aufgrund verschiedener Misserfolge planen zu töten, als Leute, welche den Mut zum Selbstmord nicht besitzen. Die Todesstrafe für Kinderschänder wäre da allerdings ein denkbare Möglichkeit...

@Sturmkrähe geht los. Ich bin leider in einen Stau gekommen wodurch es ein paar min später geworden ist.


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CoA 2013 - VF4 - Todesstrafe für Kinderschänder, legitime Forderung?

27.04.2013 um 23:25
Liebe Allmyaner,
lieber Dorfschamane,

um direkt Dorfschamane zu zitieren:
Zitat von BettmanBettman schrieb:...unmenschlichen Strafe für ein ebenso unmenschliches Vergehen.
Ich sage: ja. Die niederträchtigste und schlimmste aller Straftaten erfordert eine harte Strafe, die dem Vergehen angemessen ist.

Denn ein Kinderschänder ist kein einfacher Straftäter, der ein Deliktsverbrechen oder eine einfache Körperverletzung begeht. Der Kinderschänder erfüllt den Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs von Kindern.

Defintion "sexueller Missbrauch von Kindern":
„jede sexuelle Handlung, die an oder vor einem Kind entweder gegen den Willen des Kindes vorgenommen wird oder der das Kind aufgrund körperlicher, psychischer, kognitiver oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen kann. Der Täter nutzt seine Macht- und Autoritätsposition aus, um seine eigenen Bedürfnisse auf Kosten des Kindes zu befriedigen.“
Quelle: Wikipedia: Sexueller Missbrauch von Kindern

„Gegen den Willen des Kindes“, „aufgrund [...] Unterlegenheit“, „der Täter nutzt [...] aus“, „auf Kosten des Kindes“ - dies sind die Formulierungen, die mir sofort ins Auge springen.

Zusammengefasst (und etwas umformuliert) steht dort also:
Der Täter nutzt die Unterlegenheit des Kindes aus, um auf seine Kosten zu kommen.

Der Straftäter ist sich der Unterlegenheit des Opfers (in welcher Hinsicht auch immer) nicht nur bewusst, nein, er nutzt sie auf niederträchtige Art und Weise aus, sie ist sogar Voraussetzung für sein Handeln.

Und diese Tat wird gem. § 176 StGB mit einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren geahndet. Sechs Monate für ein Sexualverbrechen, das ein Erwachsener an einem unterlegenen Kind verübt, in meinen Augen kann das nur ein schlechter Scherz sein.


Ab wann ist ein Kind ein Kind? Und wie lange ist ein Kind ein Kind? Es geht um einen Menschen, der aufgrund seines geringen Alters noch nicht in der Lage ist, alleine zu überleben und der zwangsläufig auf die Hilfe seiner Mitmenschen angewiesen ist, denn der Mensch ist zu Beginn seines Lebens noch unerfahren und leer wie ein Gefäß – es ist die Aufgabe unserer Gesellschaft, dieses Gefäß mit Wissen, Gefühlen und Anleitungen zu füllen, wir müssen diesen jungen Menschen an die Hand nehmen und ihn in sein Leben (für das er selbst zu diesem Zeitpunkt noch nicht verantwortlich ist) etablieren, ihn in unsere Mitte, unsere Gesellschaft eingliedern und ihm mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Denn Kinder haben einen hohen Stellenwert in unserer Gemeinschaft, es gibt eigens Kinder- und Jugendschutzgesetze, die nur dem Zweck dienen, junge Menschen zu schützen.

Dies gilt offenbar nicht für alle Menschen, nein, manche Menschen, erwachsene Menschen, vergreifen sich an Kindern, missbrauchen und vergewaltigen sie zum eigenen persönlichen Vergnügen.

Ein Kind spiegelt doch quasi einen Naturzustand wider, denn es wird aus dem Nichts geboren. Es ist rein und unschuldig, frei von negativen Gedanken und Gefühlen. Wir sind es, die diesen Naturzustand ändern, entweder in die eine oder in die andere Richtung. Es ist wohl klar, in welche Richtung es geht, wenn das Kind Opfer sexuellen Missbrauchs wird - in die negative Richtung selbstverständlich. Doch die Auswirkungen eines sexuellen Missbrauchs möchte ich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht ansprechen, darauf werde ich zu einem späteren Zeitpunkt zurückkommen.

Ein Kindesmissbrauch ist eine Verletzung eines absolut reinen Wesens aus purem Eigennutz. Es ist eine egoistische und widerwärtige Tat, die absolut streng bestraft werden muss. Denn ein Mensch, der sich an einem Kind vergreift, handelt wider die Natur und hat sein Leben somit verwirkt. Denn sein Leben ist in dem Moment, in dem er den sexuellen Missbrauch begeht, nichts mehr wert.




Was ich noch erwähnen möchte:
In diesem Punkt stimme ich Dorfschamane zu:
Zitat von BettmanBettman schrieb:Ich bitte außerdem zu bedenken, dass ein Schuldspruch welchem ein Todesurteil folgen soll eine weitaus höhere Qualität der Beweise verlangt als ein lebenslanger Gefängnisaufenthalt.
Denn trotzallem... (ich bin nun so vermessen und zitiere mich selbst aus meinem letzten Clash^^)
bin auch ich ein Gegner der Todesstrafe, wenn es um Delikte und kleinere Vergehen geht. Vor allem dann, wenn kein Mensch zu Schaden gekommen ist. Die Todesstrafe kann meiner Meinung nach nur dann verhängt werden, wenn eine besondere Schwere der Schuld gegeben und die Sachlage absolut eindeutig ist. Sie darf nicht angewandt werden, wenn die Schuld des "potenziellen Täters" nicht eindeutig feststeht. Hier kann man kurz darüber nachdenken, wann das überhaupt jemals der Fall ist. Man könnte zur Bedingung machen, dass nur dann die Todesstrafe verhängt wird, wenn der "Täter" entweder gestanden hat oder die Beweislage absolut erdrückend ist, seine Tat beispielsweise auf einer Videoaufnahme zu sehen ist, etc. Mit dieser kurzen Ausführung möchte ich deutlich machen, dass ich nicht blind für die Todesstrafe stimme. Nicht jedes falsche Handeln darf mit dem Tode bestraft werden und dort, wo auch nur der geringste Zweifel an der Schuld des "Täters" besteht, darf sie schon gar nicht verhängt werden, denn trotz allem: "in dubio pro reo - im Zweifel für den Angeklagten" und nicht "in dubio exanimare - im Zweifel töten".
Ich hoffe, dass mein Standpunkt hierzu (diesmal) berücksichtigt wird.


Und eine kleine Bitte an @Bettman:
Zitat von BettmanBettman schrieb:Des Weiteren möchte ich noch anmerken, dass es mehr Menschen gibt, die sich aufgrund verschiedener Misserfolge planen zu töten, als Leute, welche den Mut zum Selbstmord nicht besitzen. Die Todesstrafe für Kinderschänder wäre da allerdings ein denkbare Möglichkeit...
Ich kann Dir hier leider nicht ganz folgen, würdest Du bitte genauer erklären, was Du meinst?


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CoA 2013 - VF4 - Todesstrafe für Kinderschänder, legitime Forderung?

28.04.2013 um 11:52
Guten Morgen,
Zitat von SturmkräheSturmkrähe schrieb:er nutzt sie auf niederträchtige Art und Weise aus
Damit hast du leider Recht. Aber ist es wirklich der Täter der sie auch ausnutzen will? Man muss bedenken, dass der Täter eine schwere psychische Verhaltensstörung hat und von seinen sexuellen Trieben geleitet wird. Wir haben es mit keinem Menschen zu tun, welcher nur aus Grausamkeit handelt.

Eine Strafe muss jedoch in einem Rechtsstaat die von mir weiter oben genannten Kriterien erfüllen (Schuldausgleich, Prävention, Resozialisierung, Sühne). Ein Todesurteil entspricht lediglich dem Wunsch nach stumpfer Rache und verschafft damit dem Opfer eine gewisse Befriedigung. Auch können wir nicht darauf hoffen, dass Todesurteile die immer wieder hergebetene, aber äußerst umstrittene abschreckende Wirkung vor neuen Straftaten hervorrufen, da Studien dazu sehr widersprüchlich sind. ( http://www.uni-heidelberg.de/presse/news2011/pm20110413_todesstrafe.html )
Daher gibt es in keinster Weise eine vernünftige Basis für die Hinrichtung von pädophilen Sextätern.
Dem entgegen steht jedoch schon der erste Absatz des ersten Artikels unserer Verfassung,
"Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt", welcher die Todesstrafe ausschließt.
Zitat von SturmkräheSturmkrähe schrieb:wir müssen diesen jungen Menschen an die Hand nehmen und ihn in sein Leben (für das er selbst zu diesem Zeitpunkt noch nicht verantwortlich ist) etablieren, ihn in unsere Mitte, unsere Gesellschaft eingliedern
Eine Gesellschaft welche Todesurteile anerkennt? Und was hat das mit der Todesstrafe zu tun? Der Tod des "Kinderschänders" macht seine Tat doch auch nicht wieder rückgängig.
Zitat von SturmkräheSturmkrähe schrieb:Denn ein Mensch, der sich an einem Kind vergreift, handelt wider die Natur und hat sein Leben somit verwirkt. Denn sein Leben ist in dem Moment, in dem er den sexuellen Missbrauch begeht, nichts mehr wert.
Wer entscheidet darüber wann ein Leben nichts mehr wert ist? Ich denke ich brauche nicht mehr zu betonen, dass wir es mit einem psychisch erkranktem Menschen zu tun haben, welcher ebenfalls auf die Hilfe unserer Gesellschaft angewiesen ist. Niemand ist ein Übermensch der das Recht hat über Leben und Tod zu entscheiden. Auch handelt der Mensch im Allgemeinen sehr oft "wider der Natur". Übertrieben gesagt handeln wir schon wider der Natur wenn wir uns beim Geschlechtsverkehr diese kleinen, bunten Gummimützen über unser bestes Stück ziehen oder als Kollektiv ein Mitglied "unserer Herde" töten nur weil es nach unserer Ansicht unmoralisch gehandelt hat (wobei Moral ein sehr dehnbarer Begriff ist, im antiken Griechenland lag die ja bei der Knabenehe auch ganz anders...)
Zitat von SturmkräheSturmkrähe schrieb:Man könnte zur Bedingung machen, dass nur dann die Todesstrafe verhängt wird, wenn der "Täter" entweder gestanden hat oder die Beweislage absolut erdrückend ist, seine Tat beispielsweise auf einer Videoaufnahme zu sehen ist, etc
Na das ist ja sowieso die Voraussetzung für ein Todesurteil überhaupt. Trotzdem haben wir diese Sicherheit nie. Das fängt bei den Polizisten an, welche mir erst Anfang des Monats eingeredet haben ich hätte ein Fahrrad aus unserem gemeinsamen Fahrradkeller geklaut. Die haben mir derartig hässliche Fragen gestellt, dass ich nach geschätzten 10 Sätzen schon meine ersten Widersprüche hatte (obwohl ich nicht einmal wirklich weiß wo unser Fahrradkeller überhaupt ist) und geht bis hin zu den spektakulären Fällen in denen die zum Tode Verurteilten und teilweise ermordeten auch wirklich schuldig waren. Eine Beweislage kann nie wirklich einhundertprozentig sein. Des Weiteren haben wir in Deutschland den Grundsatz, dass jeder vor dem Gesetz und der Justiz gleich sei. Können wir deswegen den einen Sextäter ermorden nur weil es absolut sichere Beweise gegen ihn gibt, während der andere ein paar Jahre sitzen muss, nur weil die Beweislage nicht eindeutig ist, sie aber das selbe Verbrechen begangen haben?
Zitat von SturmkräheSturmkrähe schrieb:Ich kann Dir hier leider nicht ganz folgen, würdest Du bitte genauer erklären, was Du meinst?
Ich wollte damit auf den folgenden Fall hinweisen, welcher bei der Legitimierung der Todesstrafe durchaus auftreten kann:
Ein Mensch, welcher aufgrund seiner Misserfolge und Depressionen mit dem Leben abgeschlossen hat besitzt nicht den Mut sich selbst zu töten (aus Angst vor unnötigen Schmerzen und der Behinderung wenn er es nicht schafft...). Deswegen wählt er einen anderen Weg: Er lässt sich völlig legitim umbringen indem er eine Straftat begeht. Wenn wir die Todesstrafe für "Kinderschänder" einführen dürfte dann wohl klar sein wie er seinem Leben ein Ende setzt.


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CoA 2013 - VF4 - Todesstrafe für Kinderschänder, legitime Forderung?

28.04.2013 um 12:33
Zitat von BettmanBettman schrieb:Man muss bedenken, dass der Täter eine schwere psychische Verhaltensstörung hat und von seinen sexuellen Trieben geleitet wird. Wir haben es mit keinem Menschen zu tun, welcher nur aus Grausamkeit handelt.
Unter der Prämisse, dass der Täter wirklich an einer psychischen Verhaltensstörung leidet, sein Verlangen nach Kindern im Grunde also eine Krankheit ist (was ich an dieser Stelle ungern diskutieren möchte, da es wohl ein Clashthema für sich wäre), steht diesem "Kranken" doch frei, ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Menschen, die sich ihrer speziellen Neigung bewusst sind und auch wissen, dass diese nicht nur unnormal, sondern bei Ausleben auch schädlich ist (und zwar für das Opfer), können auf vielseitige Art und Weise Hilfe in Anspruch nehmen. Therapie, Medikamente, Zügelung der Libido - nur einige Beispiele. Sie können sich selbst helfen, indem sie Hilfe annehmen und das Szenario des Geschlechtverkehrs mit Kindern auf ihren Kopf, auf ihre Fantasie, beschränken (denn Gedanken sind nach wie vor frei).

Sobald sie aber Fantasien, die real strafbar sind, umsetzen, sind es keine "Kranke" mehr, die ein Problem mit ihrer Psyche haben. Dann sind es klipp und klar Kinderschänder, die einem kleinen Wesen Leid und Schmerz zufügen, und dies ganz real. Ab diesem Zeitpunkt kommt jede Hilfe zu spät.

Denn sexueller Missbrauch hat schwere Folgen, seine Auswirkungen auf das Kind sind immens.

Die körperlichen Verletzungen des Kindes, die zwangsläufig entstehen, wenn ein Erwachsener sich an ihm vergreift, liegen auf der Hand und dürften jedem klar sein. Ich möchte auf diesen Punkt ungern näher eingehen, da es mir persönlich eher unangenehm ist und ich denke, dass sich jeder vorstellen kann, was mit dem Körper des Opfers geschieht, wenn (beispielsweise!) ein erwachsener Mann ein 3jähriges Mädchen vergewaltigt – es kommt zu äußeren und inneren Verletzungen, die zwar „oberflächlich“ heilen, unter denen das Opfer jedoch sein ganzes Leben lang zu leiden hat.

Wer früh im Leben schwer misshandelt oder sexuell missbraucht wurde, ist als Erwachsener anfälliger für chronische anhaltende Schmerzstörungen, Erkrankungen der Herzkranzgefäße und Diabetes Typ-2. Selbst das Erbgut kann durch solch einschneidende Erlebnisse Schaden nehmen. Als Erwachsene leidet mehr als die Hälfte der Betroffenen unter den Symptomen einer posttraumatischen Belastungsstörung.
Quelle: http://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2011-03/missbrauch-opfer-krankheiten

Körperliche Wunden, Fissuren (Risse) im Intimbereich, Schläge etc. können neben den traumatischen Erfahrungen das Sexualleben des Opfers negativ beeinflussen. Mitunter werden Mädchen durch Missbrauch und Vergewaltigungen unfruchtbar.
Quelle: http://www.strassenkinderreport.de/index.php?goto=313&user_name=#fol

Ein Mädchen, das zum Tatzeitpunkt noch keine Vorstellung von Leben hat oder davon, wie sie ihr eigenes Leben einmal gestalten möchte, wird möglicherweise durch die vorsätzliche Handlung (vom Vorsatz gehe ich konkludent aus, denn ein sexueller Missbrauch geschieht nicht spontan) eines Erwachsenen einer Möglichkeit beraubt, von der sie noch gar nicht wusste, dass es sie hat: Kinder kriegen. Unfruchtbarkeit durch Vergewaltigung, keine Seltenheit. Doch neben der möglichen Unfruchtbarkeit leiden Kinder (Jungen UND Mädchen) unter Umständen unter vielen körperlichen Beeinträchtigungen. Eine Tat, die vielleicht eine halbe Stunde oder eine Stunde gedauert hat, hat Auswirkungen auf ihr ganzes Leben – wenn wir davon ausgehen, dass die Opfer sich nicht selbst das Leben nehmen oder früh sterben, sprechen wir hier von einem Zeitraum von mindestens 60 Jahren. 60 Jahre Schmerz, Entbehrungen und Beeinträchtigungen für eine Straftat, die eine Stunde lang gedauert hat (diese Zahlen sind nur Beispiele, um die Auswirkungen besser darstellen zu können). Und bisher ging es nur um die körperlichen Beeinträchtigungen!

Die Liste der psychischen Beeinträchtigungen ist lang und mir wird schwindelig, wenn ich sie mir ansehen muss.

• Angststörungen
• Depressionen
• Störungen der allgemeinen Entwicklung
• ein geringes Selbstwertgefühl
• sonstige Verhaltensstörungen
• Blockierung und Angst in der Sexualentwicklung
• funktionelle Sexualstörungen
• Promiskuität und Prostitution
• sexuell aggressives Verhalten gegenüber anderen Kindern
• Vernachlässigung der Körperhygiene
• ausgeprägte Angst homosexuell zu sein
• gestörte GeschlechtsrollenIdentität
• enthemmtes triebhaftes Verhalten bei Kleinkindern
• Distanzlosigkeit gegenüber Fremden
• nicht altersgemäße sexuelle Aktivitäten mit Gleichaltrigen
• exzessive Masturbation
• spielerische Imitation und Nachvollziehen der Tat
• Exhibieren
• sexuell provozierendes Auftreten
• dissoziativen Störungen
• Essstörungen
• Borderlinestörungen
• Integrationsstörung

Ihr seht, es ist nicht wenig, was da zusammenkommt. Natürlich ist dies eine komplette Liste, ich gehe nicht davon aus, dass alle Störungen bei einem Opfer zusammenauftreten. Doch eine Störung reicht doch auch. Aber gleichgültig, unter wie vielen psychischen Störungen ein Kind zu leiden hat, es leidet unter ihnen vermutlich sein ganzes Leben lang. Und das nur, weil irgendein Mensch es sich herausnimmt, dieses Kind gegen seinen Willen zu misshandeln, zu missbrauchen und/oder zu vergewaltigen. Warum? Weil es ihm SPAß macht, weil er so seine Lust befriedigt, weil es ihn anmacht, Sex mit Kindern zu haben.

Ist das gerecht? Nein, ist es nicht. Die Opfer sind ihr Leben lang geschädigt. Dafür muss der Täter büßen. Es ist nicht richtig, Kinder zu missbrauchen, und jeder, wirklich jeder weiß, dass es strafbar ist. Nicht umsonst ist Kinderpornografie illegal und allein der Besitz solcher ist eine Straftat. Aber wenn jeder weiß, dass es falsch ist, Kinder zu missbrauchen, warum tun es manche Menschen doch? Weil die Strafe, wie schon gesagt, einfach lächerlich ist. Eine solche unmoralische Tat erfordert eine harte Strafe. Eine Strafe, bei der der Täter nicht durch einen guten Anwalt oder aufgrund eines Verfahrensfehlers nach 2 Jahren wieder auf freien Fuß ist. Keine Strafe, bei der Unsummen in Therapie und Resozialisierung investiert werden und die Täter dann doch wieder rückfällig werden.


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CoA 2013 - VF4 - Todesstrafe für Kinderschänder, legitime Forderung?

28.04.2013 um 12:35
Zitat von BettmanBettman schrieb:Der Tod des "Kinderschänders" macht seine Tat doch auch nicht wieder rückgängig.
Es muss gewährleistet werden, dass ein Mensch, der sich an Kindern vergreift, nie wieder eine Gefahr darstellt. Nie wieder! Und das ist durch die Todesstrafe gegeben (unter gewissen Bedingungen natürlich – siehe erster Beitrag). Rückgängig kann die Tat niemand machen, doch die Todesstrafe dient als Präventivmaßnahme, als Abschreckung und als Eliminierung bereits bekannten Gefahrenpotenzials (hier ist der Täter gemeint).

Die Todesstrafe schützt unsere Gesellschaft und vor allem die Kinder, die Gefahr, dass einem jungen Menschen erneut Schmerz und Leid durch den Täter zugefügt wird, wird auf null reduziert. So hart es klingen mag: dieser eine Kinderschänder stellt schon mal keine Gefahr mehr dar.
Zitat von BettmanBettman schrieb:Dem entgegen steht jedoch schon der erste Absatz des ersten Artikels unserer Verfassung,
"Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt", welcher die Todesstrafe ausschließt.
Richtig. Art. 1 Abs. 1 GG, die Menschenwürde.
Die Würde des Menschen ist unantastbar, diesen Satz kennen wir alle. Alle? JA! Auch der Mensch, der sich an einem Kleinkind vergreift, weiß, dass die Würde des Kindes eigentlich unantastbar ist, dass das Kind mit denselben Rechten ausgestattet ist wie er selbst. Interessiert ihn das? NEIN! Ihm ist es egal, dass er das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit mit Füßen tritt, ihm ist es egal, dass das Kind in seinen Grundrechten verletzt wird.
Zitat von BettmanBettman schrieb:Er lässt sich völlig legitim umbringen indem er eine Straftat begeht. Wenn wir die Todesstrafe für "Kinderschänder" einführen dürfte dann wohl klar sein wie er seinem Leben ein Ende setzt.
Entschuldige, nur um das klarzustellen:
Du willst darauf hinaus, dass die Todesstrafe eine Straftat provoziert, weil der Täter sich zum Tode verurteilen lassen möchte, wobei ihm die eigentliche Straftat gleichgültig ist?


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CoA 2013 - VF4 - Todesstrafe für Kinderschänder, legitime Forderung?

28.04.2013 um 14:20
Zitat von SturmkräheSturmkrähe schrieb: steht diesem "Kranken" doch frei, ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Menschen, die sich ihrer speziellen Neigung bewusst sind und auch wissen, dass diese nicht nur unnormal, sondern bei Ausleben auch schädlich ist (und zwar für das Opfer), können auf vielseitige Art und Weise Hilfe in Anspruch nehmen. Therapie, Medikamente, Zügelung der Libido - nur einige Beispiele.
Dieses Angebot besteht seit einigen Jahren in der Tat und wird auch angenommen. So gibt tatsächlich viele an Pädophilie erkrankte Leute welche Medikamente (beispielsweise Antiandrogene) nehmen um ihren Testosteronspiegel zu senken. Auf der anderen Seite ist es aber auch nicht leicht sich diese Verhaltensstörung selbst einzugestehen und den Mut aufzubringen sich damit auch gegenüber von zu Schweigen verpflichteten Organisationen zu "outen".
Auch wenn die Rückfallquote bei Kindesmisshandlungen in Deutschland verhältnismäßig groß ist, halte ich die Todesstrafe als Präventivmaßnahme gegenüber Wiederholungstätern für nicht zweckmäßig, da man ihnen auch die Chance für einen Neustart nimmt. Und diese hat jeder Mensch unabhängig seiner Taten verdient. Bevor wir mit Kanonen nach Spatzen schießen könnte man ebenso gut der/m sexuell straffällig gwordenen/m Frau/Mann die Hoden bzw. Teile der Eierstöcke operativ entfernen. Dies würde ebenso weitere Sexualverbrechen ausschließen und wäre eine weniger drastische Maßnahme. Auch als Abschreckung ist sie stark umstritten. Wie ich bereits in meinem vorherigen Post belegt habe und eine Studie der Uni Heidelberg belegt (Quelle war im Link dahinter untergebracht) gibt es in dieser Beziehung zu viele Studien die gegenteiliges behaupten, als dass man dazu eine Aussage treffen kann.
Zitat von SturmkräheSturmkrähe schrieb:Keine Strafe, bei der Unsummen in Therapie und Resozialisierung investiert werden und die Täter dann doch wieder rückfällig werden.
Ich finde es zwar etwas makaber bei dieser Diskussion die Finanzen eine Rolle spielen zu lassen aber letzten Ende ist eine Todesstrafe auch nicht wirklich billig und den Kosten der Therapie gleichzusetzen wenn nicht gar höher.( http://www.welt.de/politik/ausland/article4910676/Todesstrafe-verursacht-Kosten-in-Millionenhoehe.html )
Zitat von SturmkräheSturmkrähe schrieb:Die Würde des Menschen ist unantastbar, diesen Satz kennen wir alle. Alle? JA! Auch der Mensch, der sich an einem Kleinkind vergreift, weiß, dass die Würde des Kindes eigentlich unantastbar ist, dass das Kind mit denselben Rechten ausgestattet ist wie er selbst. Interessiert ihn das? NEIN! Ihm ist es egal, dass er das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit mit Füßen tritt, ihm ist es egal, dass das Kind in seinen Grundrechten verletzt wird.
Alleine zu schreiben "Die Würde des Menschen ist unantastbar" ist nur ein Teil des kompletten Satzes und in diesem Fall aus dem Zusammenhang gegriffen. Der zweite Teil lautet: "Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." Der Täter darf das Kind nicht missbrauchen (das ist die allgemeine Moral und wird sicherlich irgendwo im BGB geregelt sein). Aber der Staat hat eine noch viel Größere Pflicht welche ihm durch die Verfassung gegeben wurde: Er muss die Menschenwürde des Täters erhalten.
Du willst darauf hinaus, dass die Todesstrafe eine Straftat provoziert, weil der Täter sich zum Tode verurteilen lassen möchte, wobei ihm die eigentliche Straftat gleichgültig ist?
Ja, dieser Fall, so unwahrscheinlich wie er auch klingen mag, muss auch angenommen werden.

Ich möchte außerdem noch betonen, dass die Vergewaltigung eines Kindes eine Straftat ist, welche sehr starke emotionale Gefühle auslöst. Nicht nur der Richter sondern auch eventuelle Gerichtshelfer (Schöffen, Beamte bei Vernehmungen...) können auch bei einer minder schweren Vergewaltigung schnell mit einer Todesstrafe überreagieren.


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CoA 2013 - VF4 - Todesstrafe für Kinderschänder, legitime Forderung?

28.04.2013 um 15:26
Zitat von BettmanBettman schrieb:Auf der anderen Seite ist es aber auch nicht leicht sich diese Verhaltensstörung selbst einzugestehen und den Mut aufzubringen sich damit auch gegenüber von zu Schweigen verpflichteten Organisationen zu "outen".
Diese "kranken" Menschen sind dazu verpflichtet, den "Mut" aufzubringen, sich in ärztliche oder therapeutische Behandlung zu begeben, ehe sie sich an kleinen Kindern vergehen.

Sicher, sie müssen es nicht tun - solange sie keinen realen Schaden anrichten, ist es auch relativ egal, was in ihren Köpfen vorgeht. Aber sie müssen diese Hilfe rechtzeitig in Anspruch nehmen, um Schlimmes zu vermeiden. Wenn sie das nicht tun, muss ihre Mutlosigkeit und ihre zwangsläufig falsche Entscheidung bestraft werden.

Diese Menschen wissen doch, dass mit ihnen etwas nicht stimmt und sie haben die Möglichkeit, sich helfen zu lassen. Wenn sie diese Möglichkeit nicht in Betracht ziehen und die Hilfe, die ihnen angeboten wird, nicht annehmen, sondern stattdessen kleine Kinder missbrauchen und sie für den Rest ihres Lebens schädigen, dann ist ihnen nicht mehr zu helfen.
Zitat von BettmanBettman schrieb:Auch wenn die Rückfallquote bei Kindesmisshandlungen in Deutschland verhältnismäßig groß ist, halte ich die Todesstrafe als Präventivmaßnahme gegenüber Wiederholungstätern für nicht zweckmäßig, da man ihnen auch die Chance für einen Neustart nimmt.
Wiederholungstäter hatten eine Chance auf einen Neustart, daher das Wort "Wiederholung". Sie hatten die Chance (die sie meiner Meinung nach nicht verdient haben) und haben sie nicht genutzt. "Wiederholung" bedeutet hier, dass nicht nur eins, sondern mindestens zwei Kinder missbraucht, vergewaltigt und/oder geschändet wurden. Das sind zwei, mindestens aber ein Kind zu viel. Hätte man schon nach dem ersten missbrauchten Kind die Todesstrafe verhängt, wäre es zu einem weiteren Missbrauch nicht gekommen, ein junges Menschenleben hätte geschützt werden können. Aber nein, es wurde ja versucht, den Täter zu therapieren und zu resozialisieren, es wurde etwas für den Täter getan. Mit welchem Ergebnis? Mit dem Ergebnis, dass ein weiteres Kind zu Schaden gekommen ist.
Zitat von BettmanBettman schrieb:Und diese hat jeder Mensch unabhängig seiner Taten verdient.
Nein, diese Ansicht kann ich nicht teilen, so grob das auch klingen mag. Ein Mensch, der sich an kleinen Kindern vergreift, die einfach aufgrund eines naturgegebenen Zustandes noch rein und unschuldig sind, hat sein Leben verwirkt.

Kann man jemanden, der eine solch niederträchtige und barbarische Tat begeht, wirklich noch "Mensch" nennen? "Mensch", der denselben Schutz durch Grund- und Menschenrechte genießt wie alle anderen? Ich denke nicht. Solche grausamen Taten rechtfertigen meiner Meinung nach eine unnachgiebige und strenge Behandlung, wie sie sich in der Todesstrafe findet.
Zitat von BettmanBettman schrieb:Bevor wir mit Kanonen nach Spatzen schießen
Ich finde es irritierend, in diesem Zusammenhang so zu formulieren. Sexueller Missbrauch kann schwerlich mit "Spatzen" verglichen werden.

Andersherum wäre es in meinen Augen wesentlich sinnvoller:
Die Kinderschändung ist die Kanone, die Todesstrafe der Spatz.

Wer etwas anderes behauptet ist meiner Ansicht nach nicht aufrichtig. Mir persönlich dürfte niemals ein Kinderschänder unter die Augen treten, denn dann müsste er verdammt schnell sein. Und diese Ansicht teilen wohl die meisten Menschen, der überwiegende Teil, unserer Gesellschaft.

Kinderschänder werden nicht akzeptiert und das ist auch richtig so. Nicht nur Menschen mit Familie und Kindern haben eine Abneigung gegen sie, nein, sogar im Gefängnis stehen Kinderschänder in der Hierachie auf der untersten Stufe.

Man hört oft davon, dass Kinderschändern in Gefängnissen das Leben zur Hölle gemacht wird. Und zwar von ihren Mithäftlingen. Denn selbst Mörder sehen im sexuellen Missbrauch von Kindern die Abscheulichkeit schlechthin.

Und ich wage zu behaupten, dasss 99 % der Menschen, die Zeitung lesen und von einem Vorfall liest, bei dem ein Kinderschänder von seinen Mithäftlingen zusammengeschlagen wird, denkt "Richtig so!" und nicht "Och, der arme Kerl ist krank und hat eine Chance auf Resozialisierung".
Zitat von BettmanBettman schrieb:Ich finde es zwar etwas makaber bei dieser Diskussion die Finanzen eine Rolle spielen zu lassen aber letzten Ende ist eine Todesstrafe auch nicht wirklich billig und den Kosten der Therapie gleichzusetzen wenn nicht gar höher.
Darum ging es mir nicht. Ich wollte klarmachen, dass eine Resozialisierung
a) nicht verdient wird
und
b) erfolglos nur Geld verschwendet.
Der zweite Teil lautet: "Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." Aber der Staat hat eine noch viel Größere Pflicht welche ihm durch die Verfassung gegeben wurde: Er muss die Menschenwürde des Täters erhalten.
Und wer schützt das Kind vor Übergriffen? Das "zweite" Kind, dass Opfer einer Wiederholungstat wird, weil die Resozialisierung fehlgeschlagen ist? Muss dieses Kind nicht auch geschützt werden, ja, muss es denn nicht noch intensiver geschützt werden als der erwachsene Täter?
Zitat von BettmanBettman schrieb:Ja, dieser Fall, so unwahrscheinlich wie er auch klingen mag, muss auch angenommen werden.
Ich halte diese Situation für sehr unwahrscheinlich. Sollte sie allerdings vorkommen, hat der Täter den Tod verdient. Denn aus welchem Grund ein Kind missbraucht wird, ob aus Lust oder aus Todessehnsucht, ist einerlei.

Ein Kind wird missbraucht/vergewaltigt/geschändet = Todesstrafe

Welche Rolle spielt dabei der Beweggrund?
Zitat von BettmanBettman schrieb:Ich möchte außerdem noch betonen, dass die Vergewaltigung eines Kindes eine Straftat ist, welche sehr starke emotionale Gefühle auslöst. Nicht nur der Richter sondern auch eventuelle Gerichtshelfer (Schöffen, Beamte bei Vernehmungen...) können auch bei einer minder schweren Vergewaltigung schnell mit einer Todesstrafe überreagieren.
Was ist denn bitte eine "minder schwere Vergewaltigung"? "Ein bisschen schwanger" gibt es doch auch nicht.


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CoA 2013 - VF4 - Todesstrafe für Kinderschänder, legitime Forderung?

28.04.2013 um 17:25
Zitat von SturmkräheSturmkrähe schrieb:Welche Rolle spielt dabei der Beweggrund?
Will man den Antrieb hinter einer Straftat verstehen und eine faire Strafe finden, so spielt der Beweggrund in der modernen Rechtssprechung eine enorme Rolle. In diesem Fall ist es die Befriedigung des Geschlechtstriebes. An sich ein niederer Beweggrund, aber bei einem Pädophilen durchaus zu verstehen.
Zitat von SturmkräheSturmkrähe schrieb:Und wer schützt das Kind vor Übergriffen? Das "zweite" Kind, dass Opfer einer Wiederholungstat wird, weil die Resozialisierung fehlgeschlagen ist? Muss dieses Kind nicht auch geschützt werden, ja, muss es denn nicht noch intensiver geschützt werden als der erwachsene Täter?
Das muss es in der Tat. Die Frage ist jedoch ob man es nur durch ein Todesurteil schützen kann oder nicht auch auf eine andere Art und Weise. Als eine um ein Vielfaches humanere (aber immer noch drastische) Lösung für (potentielle) Wiederholungstäter bleibt weiterhin die Kastration (in der jetzigen Gesetzeslage in Deutschland nicht erzwingbar, sich selbst kastrieren zu lassen kann aber strafmildernd wirken). Da diese den Zweck der Todesstrafe (die Wiederholung der Tat) ebenso effektiv erfüllt wie die Todesstrafe, besteht in dieser Hinsicht nicht die Notwendigkeit zum äußersten zu greifen. Damit entfällt quasi die einzige Funktion die die Todesstrafe überhaupt hätte: Die Prävention vor einem erneuten Sexualverbrechen.


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CoA 2013 - VF4 - Todesstrafe für Kinderschänder, legitime Forderung?

28.04.2013 um 18:53
Zitat von BettmanBettman schrieb:Will man den Antrieb hinter einer Straftat verstehen und eine faire Strafe finden, so spielt der Beweggrund in der modernen Rechtssprechung eine enorme Rolle. In diesem Fall ist es die Befriedigung des Geschlechtstriebes.
Grundsätzlich spielt das "wie" und "warum" in der derzeitigen Rechtsprechung eine große Rolle.

Die besten Beispiele hierfür sind "Mord" und "Totschlag". Bei Totschlag gem. § 212 StGB handelt es sich um ein sogenanntes "Grunddelikt", bei Mord gem. § 211 StGB handelt es sich um eine Qualifikation des Totschlags. Warum ich euch das erzähle? Besieht man sich den § 211 StGB genauer, stellt man fest, dass genau festgelegt ist, wann es sich um Mord handelt.

Hier spielen objektive und subjektive Merkmale eine Rolle, unter anderem gem. § 211 Abs. 2 StGB:

• aus Mordlust
• zur Befriedigung des Geschlechtstriebes
• aus Habgier
• aus sonstigen niederen Beweggründen.

Hier handelt es sich um Mord und es ist von Bedeutung, was den Täter subjektiv zur Tat verleitet hat, denn es entscheidet darüber, ob der Täter gem. § 212 StGB wegen Totschlag oder gem. § 211 StGB wegen Mordes verurteilt wird (was einen erheblichen Unterschied in der Haftstrafe ausmacht).

Bei einem so abscheulichen Verbrechen wie dem sexuellen Missbrauch von Kindern kann man diese Qualifikationsmerkmale allerdings nicht anwenden, schon gar nicht im umgekehrten Sinn, sodass es sogar "Entschuldigungsgründe" geben könnte, die die Tat entschuldigt, banalisiert oder gar rechtfertigt (ich formuliere hier absichtlich so krass, um meinen Standpunkt zu verdeutlichen - selbstverständlich gibt es nichts, das einen Kindesmissbrauch rechtfertigen würde).

Die Abscheulichkeit der Tat muss bestehen bleiben, ganz egal, aus welchem Grund der Täter gehandelt hat, sie darf nicht abgemildert werden. In dieser Hinsicht DARF es nur schwarz oder weiß geben, eine Graustufe dazwischen wäre sehr schlimm, denn das würde den Tätern gewissermaßen ein Werkzeug in die Hand geben, um ihre Tat zu entschuldigen/abzumildern/zu rechtfertigen. Und das DARF einfach nicht geschehen, sexueller Missbrauch ist sexueller Missbrauch, Punkt.

Das Kind, das missbraucht wurde und für den Rest seines Lebens unter den Folgen zu leiden hat, interessiert es nicht, warum der Täter tat, was er getan hat, warum er sein Leben (das des Kindes) zerstört hat. Denn es spielt keine Rolle.
Zitat von BettmanBettman schrieb:An sich ein niederer Beweggrund, aber bei einem Pädophilen durchaus zu verstehen.
Für mich persönlich gibt es da nicht viel zu verstehen. Wer seine Hand (im missbräuchlichen Sinne) gegen ein Kind erhebt, kann nicht verstanden werden.

Wir sind Menschen, keine Tiere. Wir haben Verstand - oder sollten ihn haben.
Zitat von BettmanBettman schrieb:Die Frage ist jedoch ob man es nur durch ein Todesurteil schützen kann oder nicht auch auf eine andere Art und Weise. Als eine um ein Vielfaches humanere (aber immer noch drastische) Lösung für (potentielle) Wiederholungstäter bleibt weiterhin die Kastration (in der jetzigen Gesetzeslage in Deutschland nicht erzwingbar, sich selbst kastrieren zu lassen kann aber strafmildernd wirken). Da diese den Zweck der Todesstrafe (die Wiederholung der Tat) ebenso effektiv erfüllt wie die Todesstrafe, besteht in dieser Hinsicht nicht die Notwendigkeit zum äußersten zu greifen. Damit entfällt quasi die einzige Funktion die die Todesstrafe überhaupt hätte: Die Prävention vor einem erneuten Sexualverbrechen.
Ich möchte mal die "Vorteile" der Todesstrafe aufzählen:


• Prävention
• Eliminierung des Wiederholungsrisikos
• ultimative Strafe
• innerliche Befriedigung des Opfers
• klare Stellungnahme des Staates und der Gesellschaft zum Thema "Kinderschänder"
• ein Stück weit persönliche Genugtuung



Dies sind sicherlich nicht alle Vorteile der Todesstrafe, nur die, zu denen ich etwas sagen kann, denn ich versuche nur von Dingen zu sprechen, von denen ich eine leise Ahnung habe.

Wenn ich diese Liste betrachte ist für mich nicht ersichtlich, inwiefern Kastration (ich nehme jetzt nur mal diese eine Alternative als Beispiel) eine Alternative wäre, denn:

• Prävention:
Ich glaube nicht, dass der Gedanke an eine eventuelle Kastration abschreckend genug ist, damit ein potenzieller Kinderschänder die Finger von Kindern lässt, da die Maßnahme einfach nicht drastisch genug ist.

• Eliminierung des Wiederholungsrisikos:
Nur weil eine Kastration erfolgt, heißt das nicht, dass sich Kinderschänder nicht an Kindern vergehen können.
Wird eine Kastration bei Kindern vorgenommen, bleibt das sexuelle Verlangen aus. Wird sie bei Erwachsenen vorgenommen, KANN das sexuelle Verlangen ausbleiben und die Libido beeinflusst werden. KANN, nicht WIRD. Es ist also nicht sicher, ob es wirklich funktioniert.
Ferner spielt sich bei Kinderschändern der Großteil der Lust doch im Kopf ab - wenn es ihnen wirklich ein inneres Bedürfnis ist, können sie ein Kind nach wie vor sexuell missbrauchen, ein funktionierendes Geschlechtsorgan ist dazu nicht nötig.

• ultimative Strafe
• innerliche Befriedigung des Opfers:
beides durch Kastration nicht gegeben

• klare Stellungnahme des Staates und der Gesellschaft zum Thema "Kinderschänder":
Der Staat würde im Falle einer Kastration keine klare Stellung beziehen, er würde zulassen, dass ein Straftäter nach wie vor im Umfeld potenzieller Opfer leben und sich unter ihnen bewegen kann, als wäre nie etwas gewesen. Der Staat muss klar Stellung beziehen, dies tut er, indem er Kinderschänder zum Tode verurteilt. Eine deutlichere Stellungnahme ist wohl nicht möglich.

• ein Stück weit persönliche Genugtuung
Ich glaube nicht, dass dem Opfer eine Kastration des Täters so viel persönliche Genugtuung bereiten kann wie eine Kastration. Und bevor alle entsetzt die Hand vor den Mund schlagen:
Ja, ich finde, dass das Opfer ein Recht auf persönliche Genugtuung hat und ich spreche hier nicht von Schmerzensgeld. Natürlich soll hier nicht Selbstjustiz verübt werden, doch das Opfer muss wissen, dass das, was ihm angetan wurde, nicht ungestraft bleibt und der Täter teuer für sein Vergehen bezahlen muss - und zwar mit seinem Leben.


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CoA 2013 - VF4 - Todesstrafe für Kinderschänder, legitime Forderung?

28.04.2013 um 19:57
Ich möchte meine Position an dieser Stelle nochmal kurz zusammenfassen (insofern man sich bei einem solchen Thema kurz fassen kann):

Sexueller Missbrauch von Kindern ist ein schreckliches Vergehen, für das es keinerlei Entschuldigung gibt. Menschen, in denen ein sexuelles Interesse an Kindern keimt, müssen sich um ärztliche Hilfe bemühen, bevor es zu einem Übergriff und zu einer Umsetzung ihrer sexuellen Fantasien kommt.

Denn die Opfer dieser sexuellen Übergriffe haben ihr Leben lang unter den Folgen des Missbrauchs zu leiden, man kann sagen, dass ihr Leben zerstört ist, denn ein „normales“ Leben oder das, was wir unter einem „normalen“ Leben verstehen, ist nicht mehr möglich, da ihnen die Grundvoraussetzungen dafür genommen werden.

Ein Kinderschänder handelt immer vorsätzlich und in dem Bewusstsein, dass das, was er tut, falsch und strafbar ist. Ihm darf nicht die Möglichkeit auf Resozialisierung gegeben werden, da die Wiederholungsgefahr immens groß ist und eine widerwärtige Tat eine „übergroße“ Bestrafung fordert.

Ich habe für Kinderschänder kein Verständnis, ihr Leben ist ab dem Moment, in dem sie sich an unschuldigen und reinen Kindern vergreifen, nichts mehr wert, weshalb sexueller Missbrauch von Kindern mit der Todesstrafe bestraft werden soll – natürlich unter bereits genannten Voraussetzungen (absolute Beweislage, etc.).


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CoA 2013 - VF4 - Todesstrafe für Kinderschänder, legitime Forderung?

28.04.2013 um 20:00
"AUS!AUS!AUS! Das Spiel ist aus. Deutschland ist Weltmeister" - Herbert Zimmermann, 4.Juli 1954
Das Ergebnis wird nach Abgabe aller Jurywertungenu, dem Ende der User-Umfrage und einer Prüfungs- und Bearbeitungszeit (daher frühestens am 01.05.2013 / 20:00 Uhr) an dieser Stelle bekannt gegeben.

Danke an beide Teilnehmer!


@suffel
@victory
@25h.nox
@Aldaris
@blackpony

Schickt bitte bis spät. Dienstag, 30.04.2013, 20:00 Uhr Eure Wertungen an @Plan_B


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CoA 2013 - VF4 - Todesstrafe für Kinderschänder, legitime Forderung?

01.05.2013 um 12:28
ENDERGEBNIS




Diesmal trugen es Sturmkrähe und Dorfschamane unter sich aus.

1. Abstimmung

Um 20.00 Uhr wurde das Voting bei einem Ergebnis von 60% (25 Stimmen) für Sturmkrähe
und 40% (17 Stimmen) für Dorfschamane gestoppt.

Dadurch erhält Sturmkrähe 120 und Dorfschamane 80 Punkte.

2. Jury
<table border="0" cellpadding="20px"><tr><td valign="top" width="200px">

JUROR: 1. victory
Sturmkrähe 27
Dorfschamane 13


GESAMT-ZWISCHENSTAND:
Sturmkrähe 27
Dorfschamane 13
</td><td width="500px">
BEGRÜNDUNG:
Ich habe das Match jetzt zweimal durchgelesen, da ich teilweise nicht glauben konnte, was da geschrieben wurde.

Bei Sturmkrähe hat mir der Argumentationsaufbau ganz besonders gut gefallen.

* Definition "Sexueller Missbrauch von Kindern"
* Ab wann und wie lange ist ein Kind ein Kind
* Die psychischen und physischen Folgen des missbrauchten Kindes
* Warum die Todesstrafen für den Sextäter angebracht wäre -->
um auszuschließen, dass er zum Wiederholungstäter wird.

Bei Dorfschamane sah es etwas anders

* Definition "Psychische Störung bei Pädophilie"
* Im Grundgesetz gilt auch die Unantastbarkeit der Würde für den Täter.

Was ich in deinem Text teilweise für wirres Zeug lesen musste.

* "Wenn wir die Todesstrafe für "Kinderschänder" einführen dürfte dann wohl klar sein wie er seinem Leben ein Ende setzt."

* "Übertrieben gesagt handeln wir schon wider der Natur wenn wir uns beim Geschlechtsverkehr diese kleinen, bunten Gummimützen über unser bestes Stück ziehen"

* "Eine Beweislage kann nie wirklich einhundertprozentig sein."

* " einer minder schweren Vergewaltigung "

Dann noch das unnötige Gequatsche, wie du von der Polizei über euren Fahrradkeller befragt wurdest .. und du dich widersprochen hast.

Bei dir hatte ich echt den Eindruck, du bist auf der Seite des Kinderschänders und hast Verständnis für seine Tat und bemitleidest ihn, weil er doch krank ist.
Genau das habe ich aus deinem Text rausgelesen.

Kommen wir nun zur Punktevergabe:

Sturmkrähe

- Rechtschreibung/Orthografie = 2
- Formulierung = 2
- Schreibstil = 3
- Argumentationsaufbau = 6
- Recherchearbeit/Aufwand = 3
- Diskussionsgestaltung = 6
- Souveränität = 5

= 27 Punkte

Dorfschamane

- Rechtschreibung/Orthografie = 2
- Formulierung = 1
- Schreibstil = 1
- Argumentationsaufbau = 3
- Recherchearbeit/Aufwand = 3
- Diskussionsgestaltung = 2
- Souveränität = 1

= 13

</td></tr></table><table width="100%"><tr><td>
</td></tr></table>


<table border="0" cellpadding="20px"><tr><td valign="top" width="200px">

JUROR: 2. Aldaris
Sturmkrähe 20
Dorfschamane 20


GESAMT-ZWISCHENSTAND:
Sturmkrähe 47
Dorfschamane 33
</td><td width="500px">
BEGRÜNDUNG:
Wir haben hier ein sensibles und kontroverses Thema vorliegen, bei dem es verständlicherweise schwer fällt, Emotionen zurück zu halten und auf einer rein rationalen Basis zu argumentieren. Nicht umsonst gehen gewisse, politische Strömungen mit der Forderung nach der Todesstrafe für Kinderschänder auf Stimmenfang. Es ist gerne mal Thema von Populisten aus einem Kreis politischer Extremer. Nicht umsonst, denn jeder Mensch ist von solchen grausamen Taten geschockt und empfindet/entwickelt tiefen Hass, weil bei derartigen Verbrechen die unschuldigsten und verletzlichen Glieder unserer Gesellschaft aufs schlimmste geschädigt werden. Das stört bei manchen Menschen die gesunde Bildung einer auf Vernunft basierenden Meinung und lässt deren Manipulation zu.

Wie bei der allgemeinen Frage nach der Todesstrafe -auch bei anderen schweren Verbrechen- muss man dann also in einem ordentlichen Diskurs versuchen, die eigenen Emotionen auf ein Maß zu reduzieren, in welchem man vernünftig alle Pro's und Kontras abwägen kann. In dem Sinne hoffe ich, dass die Clasher bestenfalls eine hitzige, aber auch sachliche Diskussion führen.

Kurz am Rande: Dieser Text soll keinesfalls eine Bewertung einer der beiden Clasher sein, oder von Beginn an etwas unterstellen. Mir ist persönlich nur wichtig, dass in dieser Diskussion persönliche Gefühle sekundär bleiben sollten- was bei solchen Themen häufig nicht der Fall ist.

Genug geschwätzt!

Nun, dann wollen wir mal sehen..

• Rechtschreibung/Orthografie

Sturmkrähe

Alles okay, daher vergebe ich einen Punkt.

(1 Punkt)

Dorfschamane

Keine wirklichen Probleme, ebenfalls einen Punkt.

(1 Punkt)

• Formulierung

Sturmkrähe

(5 Punkte)

Dorfschamane

(2 Punkte)

• Schreibstil

Sturmkrähe

(3 Punkte)

Dorfschamane

(2 Punkte)

• Argumentationsaufbau

Sturmkrähe
Dorfschamane

Obwohl Sturmkrähe teilweise sehr fragwürdig argumentierte, behielt sie in diesem Match trotzdem die Oberhand. Warum? Weil sie die Argumente von Dorfschamane weitestgehend entkräften konnte. Die Leistung von Dorfschamane konnte mich nicht überzeugen, weil er sich im Verlauf des Matches selbst nicht sicher zu sein schien, auf welche Art und Weise er seinen Standpunkt vertreten wollte. Das, was er dann brachte, war dann leider nicht das Gelbe vom Ei und so konnte sein Gegner auch locker kontern.

Nichtsdestotrotz konnte mich auch Sturmkrähe nicht überzeugen. Zwar hat sie in manchen Punkten, wie bei den Gesetzen, sauber argumentiert und ist durchaus sachlich geblieben, doch das Ausgangsthema wurde m.M.n. trotzdem verfehlt. Es lief schlussendlich auf das hinaus, was ich auch erwartet hätte, nicht aber erwarten wollte. Nun werden die Argumente von Dorfschamane zwar effektiv bearbeitet, trotzdem fällt kein Punkt seitens Sturmkrähe, der mich davon überzeugt hätte, die Todesstrafe einzuführen. Bei Dorfschamane gab es Ansätze, die aber auch nicht ausreichten. Schwierig, aber ..

Ich kann hier keinem der Clasher mehr Punkte geben als dem anderen, von daher Gleichstand.

Sturmkrähe (1 Punkt)
Dorfschamane (1 Punkt)

• Recherchearbeit/Aufwand

Sturmkrähe

(1 Punkt)

Dorfschamane

(1 Punkt)

• Diskussionsgestaltung

Sturmkrähe

(1 Punkte)

Dorfschamane

(1 Punkte)

• Souveränität

Sturmkrähe

Die Souveränität lag auf Sturmkrähes Seite, das zog sich durch das gesamte Match und muss deshalb auch entsprechend gewertet werden.

(3 Punkte)

Dorfschamane

(1 Punkt)

------------------------------------------------------------------------------------------
Sturmkrähe: 15 Punkte
Dorfschamane: 9 Punkte

Ich komme mit dieser Wertung leider nicht auf 40 Punkte, es sei denn, ich würde verschieben etc.- Angesichts dieser Tatsache und dem Gleichstand bei dem Argumentationsaufbau, der für mich elementar ist, entscheide ich mich dann doch für einen Gleichstand. Aus Fairness gegenüber den Clashern. Punkte verschieben mache ich in dem Fall nicht.

Gesamt:

Sturmkrähe: 20 Punkte
Dorfschamane: 20 Punkte

Vielen Dank an die Clasher und schon mal herzlichen Glückwunsch an den Gewinner.
</td></tr></table><table width="100%"><tr><td>
</td></tr></table>

<table border="0" cellpadding="20px"><tr><td valign="top" width="200px">

JUROR: 3. BlackPony
Sturmkrähe 22
Dorfschamane 18


GESAMT-ZWISCHENSTAND:
Sturmkrähe 69
Dorfschamane 51
</td><td width="500px">
BEGRÜNDUNG:
Rechtschreibung/Orthografie
Dorfschamane: 4 Punkte
Sturmkrähe: 4 Punkte

- Formulierung
Dorfschamane: 3 Punkte
Sturmkrähe: 4 Punkte

- Schreibstil
Dorfschamane: 2 Punkte
Sturmkrähe: 3 Punkte

- Argumentationsaufbau
Dorfschamane: 2 Punkte
Sturmkrähe: 2 Punkte

- Recherchearbeit/Aufwand
Dorfschamane: 2 Punkte
Sturmkrähe: 4 Punkte

- Diskussionsgestaltung
Dorfschamane: 3 Punkte
Sturmkrähe: 3 Punkte

- Souveränität
Dorfschamane: 2 Punkte
Sturmkrähe: 2 Punkte

Dorfschamane: 18 Punkte
Sturmkrähe: 22 Punkte

Meine Bewertung:

Das Match war sehr angenehm. Es wurde eindeutig bewiesen, dass Sturmkrähe diskutieren kann durch die langen informativen Texte, die geschrieben wurde. Dennoch auch ein lob an Dorfschamane. Fand beide sehr gut, doch letztendlich hat Sturmkrähe für mich gewonnen.
Ich danke beiden Usern für das Match.
</td></tr></table><table width="100%"><tr><td>
</td></tr></table>

<table border="0" cellpadding="20px"><tr><td valign="top" width="200px">

JUROR: 4. suffel
Sturmkrähe 20,5
Dorfschamane 19,5


GESAMT-ZWISCHENSTAND:
Sturmkrähe 89,5
Dorfschamane 70,5
</td><td width="500px">
BEGRÜNDUNG:
Erstmal an beide teilnehmer !
ihr habt euch beide mühe gegeben und der clash war für mich flüssig zu lesen.
wie bei diesem thema natürlich zu erwarten war, wurde über die üblichen argumente der todesstrafe diskutiert


Dorfschamane:


zuerst zu dir :)

zur rechschreibung kann ich nur sagen, dass mir kaum fehler aufgefallen sind
und ich keine schwierigkeiten beim lesen hatte. -> also bekommst du 3 punkte.

auch deine formulierung und dein schreibstil haben mir gut gefallen. es gab keine
verständigkeitsschwierigkeiten meinerseits und auch wenn du teilweise größere absätze
verwendet hast, fand ich dies nicht störend beim lesefluss. -> das heißt einmal 3 und einmal 2,5 punkte.

dein argumentationsaufbau war vom 1. bis zum letzten beitrag klar gegliedert, du hast deinen standpunkt durch viele argumente
deutlich gemacht und deine aussagen durch quellen auch belegt.
desweiteren bist du auf die argumente deines "gegners" eingegangen und hast dazu stellung genommen. -> 3 punkte.

deine recherchearbeit und der aufwand war ebenfalls gut, du hast die mit dem thema auseinander gesetzt,
wie man an deinen beiträgen sieht auch viel geschrieben und im internet nach quellen recherchiert, die deine
aussagen belegen. -> 3 punkte.

kommen wir zur diskussionsgestaltung und deiner souveränität.
was soll ich da groß zu sagen....du warst souverän ruhig (hast die ruhe bewahrt)
und bist bei deiner linie geblieben. anfeindungen oder sticheleien deinerseits
waren nicht vorhanden -> macht einmal 2 und einmal 3 punkte.


- Rechtschreibung/Orthografie: 3 Punkte
- Formulierung: 3 Punkte
- Schreibstil: 2,5 Punkte
- Argumentationsaufbau: 3 Punkte
- Recherchearbeit/Aufwand: 3 Punkte
- Diskussionsgestaltung: 2 Punkte
- Souveränität: 3 Punkte
_______________
19,5 Punkte






Sturmkrähe:


nun zu dir.
auch bei deiner rechtschreibung sind mir keine mengen an fehlern aufgefallen und es war alles
flüssig zu lesen.
-> macht dann natürlich auch 3 Punkte.

sowohl deine formulierung als auch dein schreibstil waren so gut wie die deines gegners,
mit der einen ausnahme, dass mir deine oftmal verwendeten stichpunkte gut gefallen haben (habe ich bis jez noch von keinem geseh)
deswegen bekommst dun 1 punkt mehr. -> 3,5 punkte.

ebenfalls war dein argumentationsaufbau klar und deutlich gestaltet. du hast im gesammten clash deine linie durchgezogen, dir nicht wiedersprochen
und alle argumente klar ausformuliert ohne abschweifend zu werden.
-> dafür verdienst du 3 punkte.

kommen wir zu deiner recherchearbeit und deinem aufwand. wie auch dein gegner hast du dich mit dem thema befasst und viele
verschiedene argumente aufgeführt. ebenfalls hast du für deine aussagen quellen aufgeführt die diese bestätigen.
-> macht 3 punkte.

nun zum letzten punkt, diskussionsgestaltung und souveränität.
auch bei dir kann ich nur sagen, das du stets souberän auf die gegenargumente eingegangen bist und dazu stellung genommen hast.
auch du bist zu keiner zeit provokant geworden, sondern bist ruihig und gelassen geblieben.
-> macht einmal 2 und einmal 3 punkte.



- Rechtschreibung/Orthografie: 3 Punkte
- Formulierung: 3 Punkte
- Schreibstil: 3,5 Punkte
- Argumentationsaufbau: 3 Punkte
- Recherchearbeit/Aufwand: 3 Punkte
- Diskussionsgestaltung: 2 Punkte
- Souveränität: 3 Punkte
_______________
20,5 Punkte




lasst es heute abend schön krachen, aber fallt nicht von der leiter :Y:

LG

euer suffel :) :bier:
</td></tr></table><table width="100%"><tr><td>
</td></tr></table>

<table border="0" cellpadding="20px"><tr><td valign="top" width="200px">

JUROR: 5. 25h.nox
Sturmkrähe 17
Dorfschamane 23


GESAMT-ZWISCHENSTAND:
Sturmkrähe 106,5
Dorfschamane 93,5
</td><td width="500px">
BEGRÜNDUNG:
IGITTTT!

Ich bin von diesem clash entsetzt gewesen!
Sowohl vom thema als auch von einigen beiträgen.
Der clash ist eigentlich nach dem aller ersten beitrag schon zu ende.
Aber dann wird’s eklig!


Dorfschamane
Diskussionsgestaltung: 4
Argumentationsaufbau: 6
Souveränität: 3
Schreibstil: 6
Formulierung: 3
Recherchearbeit/Aufwand: 1
Rechtschreibung/Orthografie: 0
23

das wichtigste argument war da, wurde aber nicht voll zur geltung gebracht, deswegen die schlechten noten für die diskussionsgestalung und souveränität.
Der schreibstil gefiel mir gut, manchmal allerdings etwas unpräzise bzw holperig formuliert.
Positiv aufgefallen sind mir die guten quellen bzw die effektive nutzung dieser.


Sturmkrähe

Diskussionsgestaltung: 5
Argumentationsaufbau: 2
Souveränität: 5
Schreibstil: 2
Formulierung: 3
Recherchearbeit/Aufwand: 0
Rechtschreibung/Orthografie: 0
17

die bewertung hat mich vor ein paar probleme gestellt, einerseits war es bemerkenswert wie gut man einen clash beherrschen kann ohne brauchbare argumente(und mit ner kräftigen prise menschenverachtung)
andererseits war davon vieles panisch entrüstet und wneig zielführend.
Die souveränität betrifft hier eindeutig das beherrschen der diskussion, und nicht den schreibstil.
</td></tr></table><table width="100%"><tr><td>
</td></tr></table>


3. Gesamtauswertung
Sturmkrähe 226,5 Punkte (Abstimmung 120 Punkte + Jury 106,5 Punkte)
Dorfschamane 173,5 Punkte (Abstimmung 80 Punkte + Jury 93,5 Punkte)

c2b7d4 VF4
Dorfschamane scheidet an dieser Stelle aus. Es war interessant Dich zu lesen und Deinen Argumenten zu folgen, daher hoffen wir, dass Du auch beim Clash 2014 mitmachst. Danke für Deine Leistung und Dein Engagement in diesem Clash, es hat wirklich Spass gemacht.

Sturmkrähe hat das Match gewonnen und steht somit im Halbfinale.


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