Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?
29.07.2015 um 19:02@all
§ 138 StGB hat mit der entziehung minderjähriger in der tat nichts zu tun, da der dortige katalog abschließend ist und § 235 StGB dort nicht erwähnt wird.
§ 235 StGB ist in der tat grundsätzlich ein antragsdelikt. wenn hier gleichwohl ermittelt wird, wird die staatsanwaltschaft wohl von einem besonderem öffentlichen interesse ausgehen (§ 235 Absatz 7 StGB).
@1thomas1
andererseits sind die dortigen taten durchaus "normale straftaten"
§ 138 StGB hat mit der entziehung minderjähriger in der tat nichts zu tun, da der dortige katalog abschließend ist und § 235 StGB dort nicht erwähnt wird.
§ 235 StGB ist in der tat grundsätzlich ein antragsdelikt. wenn hier gleichwohl ermittelt wird, wird die staatsanwaltschaft wohl von einem besonderem öffentlichen interesse ausgehen (§ 235 Absatz 7 StGB).
@1thomas1
andererseits sind die dortigen taten durchaus "normale straftaten"