Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?
01.07.2014 um 00:40@amerasu
In dem Vermerk steht nichts weiter, was deine Fragen beantworten könnte.
@osiris13
Danke für den Link http://www.rechtslexikon-online.de/Unverzueglich.html (Archiv-Version vom 27.02.2014)
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@osiris13
Danke für den Link http://www.rechtslexikon-online.de/Unverzueglich.html (Archiv-Version vom 27.02.2014)
osiris13 schrieb:UnverzüglichDa haben sie ja noch mal Glück gehabt, da hätten die Behörden das Kind wohl auch auf der Straße einfangen können und dann 2 Wochen später den Eltern Bescheid geben können, dass ihr Kind in Obhut ist?
Handlung, die ohne schuldhaftes Zögern erfolgt ist.
.......
Als Obergrenze für ein unverzügliches Handeln wird von den Gerichten in der Regel ein Zeitraum von zwei Wochen angesehen.