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Der Honigmann erneut wegen Volksverhetzung verurteilt

147 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: NWO, Nazi, Psiram ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Balthasar70 Diskussionsleiter
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Der Honigmann erneut wegen Volksverhetzung verurteilt

03.03.2017 um 16:36
@Zilli
@Lambach
@Mullich
Das nennt man dann wohl Täter- Opferumkehr, am Honigmann, der hier übrigens das Thema ist, habt ihr eher weniger zu kritisieren? 

Ach nein der ist ja eine, "Unbequeme Person".

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Der Honigmann erneut wegen Volksverhetzung verurteilt

03.03.2017 um 16:38
Zitat von Balthasar70Balthasar70 schrieb:Das nennt man dann wohl Täter- Opferumkehr, am Honigmann, der hier übrigens das Thema ist, habt ihr eher weniger zu kritisieren?
Ich habe mich doch in keinster Weise zu der Type geäußert. Muss man hier tatsächlich Menschen beurteilen die den Holocaust leugnen. Vor lauter Hass scheinen die hysterischen das Eigentliche aus den Augen zu verlieren- wie ein aufgeschreckter Haufen Hühner- nur das jene Hühner den anderen wohl auch gerne mal ein Auge auspicken.


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Der Honigmann erneut wegen Volksverhetzung verurteilt

03.03.2017 um 16:40
Zitat von Balthasar70Balthasar70 schrieb:Das nennt man dann wohl Täter- Opferumkehr, am Honigmann, der hier übrigens das Thema ist, habt ihr eher weniger zu kritisieren?
Ich muss nicht ständig betonen, daß ich Holocaustleugner verachte, um nicht Gefahr zu laufen, von dir als verkappter Nazi gesehen zu werden, oder?

Jemanden zu verachten ist eine Sache, aber ihm deshalb eine Vergewaltigung zu wünschen und mich bei der Vorstellung vor Lachen am Boden zu krümmen etwas anderes, oder?


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Der Honigmann erneut wegen Volksverhetzung verurteilt

03.03.2017 um 16:43
Zitat von IssomadIssomad schrieb:Naja, einige Heise-Artikel (die sich nicht mit IT beschäftigen) sind einfach nur schlecht recherchiert ...
Du meinst, so schlecht recherchiert wie der Artikel welcher im EP verlinkt wurde?

Vorab: Ich hab nichts übrig für den "Honig"-Typ, absolut nicht.

Anmerken möchte ich aber: Die Sache ist an einem Amtsgericht verhandelt worden. Danach gings in Berufung, zum Landgericht. Jetzt bleibt - innerhalb von 7 Tagen - die Möglichkeit, Revision zu beantragen ... worüber dann der BGH entscheidet.

Summa-sumarum: Das Urteil ist nicht rechtskräftig - und Überschriften wie:

"Der Honigmann muss in den Knast" - oder sowas:
Zitat von JohnDifoolJohnDifool schrieb:Ich freu mich riesig, dass einer der reichweitenstärksten, braunen Internethetzer endlich im Knast gelandet ist.
Sind atm schlicht falsch. Niemand ist im Knast gelandet und ob es so kommt, entscheidet sich dann, wenn niemand innerhalb der Frist in Revison geht.

Und ich weiss sowas, obwohl ich weder Journalist noch Jurist bin.

#Wahrheitspresse


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Der Honigmann erneut wegen Volksverhetzung verurteilt

03.03.2017 um 17:25
Zitat von YoshimitzuYoshimitzu schrieb:worüber dann der BGH entscheidet.
Das OLG in dem Fall.
Zitat von YoshimitzuYoshimitzu schrieb:Das Urteil ist nicht rechtskräftig
Das stimmt. Und auch wenn man den einen oder anderen Post hier als übertrieben an sieht, so ist das hier doch kein der Objektivität verpflichtetes Presseorgan.

Der Honigmann hat sicher keine Vergewaltigung verdient, sondern ein rechtsstaatliches Verfahren. Ich denke auch nicht, dass das hier jemand ernsthaft anders sieht.
Ob eine plakative und überzogene - nennen wir es mal "Schadenfreude" - allerdings derart kritikwürdig ist, halte ich für etwas übertrieben. Jedenfalls solange dahinter kein Bestreben steht, eine wirkliche unrechtmäßige Beurteilung zu fordern.


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Der Honigmann erneut wegen Volksverhetzung verurteilt

03.03.2017 um 17:26
Zitat von YoshimitzuYoshimitzu schrieb:Anmerken möchte ich aber: Die Sache ist an einem Amtsgericht verhandelt worden. Danach gings in Berufung, zum Landgericht. Jetzt bleibt - innerhalb von 7 Tagen - die Möglichkeit, Revision zu beantragen ... worüber dann der BGH entscheidet.
Das der Honigmann eine Revision beantragen kann, ist ja durch den Rechtsstaat so vorgesehen. 
Der Angeklagte ist einschlägig vorbestraft. Eine günstige Sozialprognose als Vorbedingung für eine Bewährungsstrafe konnte dem 70-Jährigen nicht mehr gestellt werden.
http://www.nwzonline.de/varel/wegen-volksverhetzung-in-haft_a_31,2,1985617000.html

Die Revision ist nur ein juristischer Winkelzug, bringt dem Ernst Köwing aber nichts. 
Zitat von YoshimitzuYoshimitzu schrieb:Sind atm schlicht falsch. Niemand ist im Knast gelandet und ob es so kommt, entscheidet sich dann, wenn niemand innerhalb der Frist in Revison geht.

Und ich weiss sowas, obwohl ich weder Journalist noch Jurist bin.
Ja das ist aber jetzt nicht gerade Wissenschaftspreis verdächtig ! 
Der Honigmann ist einschlägig vorbestraft, da ist es eher unwahrscheinlich das der BGH den Fall an das Ausgangsgericht zurück verweist.


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03.03.2017 um 17:34
@che71
@kleinundgrün

Am Ende eh wurschd, bei der Zielgruppe, die der Honigmann bedient, ist eine einschlägige Haftstrafe eher noch karrierefördernd. Schließlich kommt der aufrechte Teutsche ja als Märtyrer für die Wahrheit in den Unterdrückungsknast der zionisitsch gesteuerten BRDGmbH.


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Der Honigmann erneut wegen Volksverhetzung verurteilt

03.03.2017 um 17:40
@Rho-ny-theta
Ich bin eigentlich kein schadenfroher Mensch. Aber in diesem Fall, bei einem Menschen, der die Freiheiten des Rechtsstaates bis zur Neige ausschöpft um diesen abzuschaffen, empfinde ich in der Tat Genugtuung, dass er diesmal einen Fußbreit zu weit über die Grenze strafrechtlicher Relevanz gezuckt ist.

Ich gönne ihm auch auf seine alten Tage jeden Tag hinter Gittern. Ob das in seinem Umfeld ein Bonus oder Malus ist, ist mir dabei egal.

Edit: War wohl nicht das erste "Zucken". Aber immerhin.


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03.03.2017 um 17:41
@kleinundgrün

Oh, inhaltlich bin ich da ganz bei dir. Man sollte eben nur nicht erwarten, dass sich solche unbelehrbaren Personen dadurch irgendwie ändern.


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Der Honigmann erneut wegen Volksverhetzung verurteilt

03.03.2017 um 17:44
Zitat von Rho-ny-thetaRho-ny-theta schrieb: Man sollte eben nur nicht erwarten, dass sich solche unbelehrbaren Personen dadurch irgendwie ändern.
Bei ihm wird das nichts ändern und bei seinen Anhängern wohl auch nicht.

Aber mir gibt es eine gewisse Bestätigung in unsere Strafverfolgung. Und anderen, die da nicht so tief wie seine Anhänger drin stecken, mag es da ähnlich gehen.


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Der Honigmann erneut wegen Volksverhetzung verurteilt

03.03.2017 um 18:21
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Das OLG in dem Fall.
Ok - so weit reichen meine juristischen Kenntnisse dann doch nicht. ;)

Darf ich wissen - wieso?^^
Das stimmt. Und auch wenn man den einen oder anderen Post hier als übertrieben an sieht, so ist das hier doch kein der Objektivität verpflichtetes Presseorgan.
Naja - der Honigmann demzufolge dann auch nicht, - oder?^^
Der Honigmann hat sicher keine Vergewaltigung verdient, sondern ein rechtsstaatliches Verfahren.
Ja, das denke ich.
Ich denke auch nicht, dass das hier jemand ernsthaft anders sieht.
Es gibt hier ein paar Postings, die - also, die man durchaus anders interpretieren könnte.


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Der Honigmann erneut wegen Volksverhetzung verurteilt

03.03.2017 um 18:43
Das der Honigmann eine Revision beantragen kann, ist ja durch den Rechtsstaat so vorgesehen.
Weiss ich nicht. Aber sein Anwalt darf.
Der Angeklagte ist einschlägig vorbestraft. Eine günstige Sozialprognose als Vorbedingung für eine Bewährungsstrafe konnte dem 70-Jährigen nicht mehr gestellt werden.
http://www.nwzonline.de/varel/wegen-volksverhetzung-in-haft_a_31,2,1985617000.html
Jah. Und was willst du damit in dem Zusammenhang sagen?^^
Die Revision ist nur ein juristischer Winkelzug
Ja sicher, - aber selbsverständlich nur dann wenns um "Andersmeinende" geht. Nicht wahr? ;)
bringt dem Ernst Köwing aber nichts.
Gut möglich. Aber noch kann man das nicht wissen.
Der Honigmann ist einschlägig vorbestraft, da ist es eher unwahrscheinlich das der BGH den Fall an das Ausgangsgericht zurück verweist.
So ein Quatsch. Das bewertet der BGH überhaupt nicht, was da vorher mal war.

Da wird nur geprüft, ob es juristisch-handwerkliche Fehler gegeben hat, nichts sonst.

Warte es doch einfach ab. Vielleicht gehts ab in den Bau, - vielleicht nicht. We will see.


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Der Honigmann erneut wegen Volksverhetzung verurteilt

03.03.2017 um 18:50
Zitat von YoshimitzuYoshimitzu schrieb:Ja sicher, - aber selbsverständlich nur dann wenns um "Andersmeinende" geht. Nicht wahr? ;)
Nein, immer. Revision (im Gegensatz zur Berufung) befasst sich nicht mehr mit dem Verfahrensinhalt, sondern nur noch mit Formalien. Eine Revision fällt nur dann zugunsten des Antragsstellers aus, wenn das Gericht in niedrigerer Instanz Verfahrensfehler gemacht oder anderweitig formal unsauber gearbeitet hat. Das ist wenn überhaupt nur in komplexen Sachverhalten überhaupt möglich, bei so offenkundigen Sachverhalten wie hier kommt das eigentlich nicht vor.


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03.03.2017 um 19:08
@Rho-ny-theta
Nein, immer.
Hehe, ich hatte die Ironie-Tags vergessen.
Revision (im Gegensatz zur Berufung) befasst sich nicht mehr mit dem Verfahrensinhalt, sondern nur noch mit Formalien. Eine Revision fällt nur dann zugunsten des Antragsstellers aus, wenn das Gericht in niedrigerer Instanz Verfahrensfehler gemacht oder anderweitig formal unsauber gearbeitet hat. Das ist wenn überhaupt nur in komplexen Sachverhalten überhaupt möglich, bei so offenkundigen Sachverhalten wie hier kommt das eigentlich nicht vor.
Thx - you name'it! :) Es ist genau-so wie du es sagst - wir warten jetzt mal gemeinschaftlich ab, was @che71 dazu sagt.

Oder, - wahlweise - die nächste juristische Instanz (falls sie denn kommt) ...


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03.03.2017 um 21:31
Zitat von Rho-ny-thetaRho-ny-theta schrieb:Man sollte eben nur nicht erwarten, dass sich solche unbelehrbaren Personen dadurch irgendwie ändern.
Vielleicht schreibt er ja im Knast ein Buch :troll:


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03.03.2017 um 21:43
@tudirnix
Du meinst er kriegt Festungshaft?


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03.03.2017 um 22:56
Ich glaube, mit 70 bekommt er keine Arbeit mehr zugewiesen im Knast, da hat er genug Zeit zum schreiben ;)


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