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Der Fall Gustl Mollath

3.212 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Betrug, Bayern, Psychiatrie ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Fall Gustl Mollath

11.08.2014 um 02:18
@Zeitzeuge-WL
Träum weiter.

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Der Fall Gustl Mollath

11.08.2014 um 04:32
ich würde gerne dazu Worte von Mollath hören ...


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Der Fall Gustl Mollath

11.08.2014 um 07:47
@Zeitzeuge-WL
Zitat von Zeitzeuge-WLZeitzeuge-WL schrieb:Meinst Du etwa, Mollath hat ein Schreiben bekommen, ab wann er sich in der Forensik einzufinden hätte? So etwas gibt es doch nur bei normalen Haftstrafen. Eine Gefahr für die Allgemeinheit verläßt den Gerichtssaal nicht mehr als freier Mann.
das ist schlicht und ergreifend falsch. gerade im bereich des § 64 StGB wartet der eine oder andere auf seinen platz in der forsensik in freiheit ...


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Der Fall Gustl Mollath

11.08.2014 um 11:04
@Zeitzeuge-WL
Zitat von Zeitzeuge-WLZeitzeuge-WL schrieb:ich würde gerne dazu Worte von Mollath hören ...
Dann rufst du ihn am besten an. Er wohnt derzeit bei seinem Freund, E. Braun, in Bad Pyrmont, wie aus einem der Schriftstücke hervorgeht.


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Der Fall Gustl Mollath

11.08.2014 um 12:56
Es gibt einige neue Artikel (bei Interesse ist wie immer empfohlen, sie ganz zu lesen):

Mittelbayerische Zeitung, 10. August 2014
http://www.aktiencheck.de/news/Artikel-Mittelbayerische_Zeitung_Unbeugsame_Obwohl_Gustl_Mollath_Gericht_immer_nur_gewinnen_konnte_hat_er_seine_zweite_Chance_vertan_Von_Pascal_Durain-5879832
Regensburg (ots) - Gustl Ferdinand Mollath, 57: Ein Mann ohne Pass, Einkommen und festen Wohnsitz, dafür aber mit einem Anliegen. Seit dem 7. Juli steht er wieder vor Gericht. In wenigen Tagen wird das Urteil verkündet. Mollath hatte nur eine Bitte an die Richterin: Das Urteil solle bitte fair und gut begründet sein.
...
Dass dafür 17 Tage angesetzt und 44 Zeugen geladen wurden, verdeutlicht, wie ernst dem Gericht die Sache ist. Dabei stand von vorneherein fest: Mollath wird freigesprochen. Das schreibt die Strafprozessordung so vor.
...
Schlechtergestellt werden darf er aber nicht. Richter und Staatsanwalt wollten Gustl Mollath eine zweite Chance geben, das sagten sie wortwörtlich vor Gericht. Aber Mollath hat sie vertan. Er reagierte schon vom ersten Tag an trotzig, als er den psychiatrischen Gutachter, der für kritische Töne über seine Kollegen und die forensische Psychiatrie bekannt ist, des Saales verweisen wollte. Wieder lehnte Mollath es ab, sich untersuchen zu lassen - und so nahm er sich erneut die Chance auf ein Gutachten, das aussagekräftig ist und alle anderen hätte widerlegen können. Mollath erklärte stattdessen: Er habe keinen Wahn, aber unter den Augen des Gutachters auszusagen, sei ein Verstoß gegen seine Menschenrechte und löse bei ihm gar kriegstrauma-ähnliche Zustände aus. Also protestierte er mit Schweigen - und erschwerte die Beweisaufnahme. Verhandlungstag für Verhandlungstag stand er hinter seinem Stuhl, blickte ins Leere, und wartete auf die Kammer. Nur, um sich nicht eigens für das Gericht zu erheben. Das ist eine eitle wie respektlose Geste. Am letzten Tag vor dem Urteilsspruch führte er lange aus, wie miserabel die Staatsanwaltschaft gearbeitet hätte, was in diesem Prozess alles nicht zur Sprache gekommen sei - aber Aufklärung zu den Vorwürfen? Nur so viel: "Ich habe das nicht getan." Den Weg zu einem "Freispruch erster Klasse" (erwiesene Unschuld) hat er sich so erschwert. Zumal vieles darauf hindeutet, dass Mollath gar nicht so unschuldig ist. Gustl Mollath stilisiert sich als aufrechter Streiter für Moral und Gerechtigkeit. In seinem Schlusswort sagte er, er habe "nie den Pfad des Rechts verlassen. Mein Degen war die Feder." Egal, wie das Urteil ausfällt, Mollath wird unzufrieden sein. Er kann nicht anders, er ist unbeugsam.
Regensburg Digital, 10. August 2014
http://www.regensburg-digital.de/die-zwei-gesichter-der-frau-mollath/10082014/ (Archiv-Version vom 16.08.2014)
Die zwei Gesichter der Frau Mollath
Nicht verwunderlich, aber in der Deutlichkeit überraschend: Nebenklage und Verteidigung zeichneten in ihren Plädoyers zwei gegensätzliche Bilder von Mollaths Ex-Frau.
...
„Dieses Verfahren ist nicht die Geschichte eines Mannes, der den größten und dreistesten Schwarzgeld-Skandal aller Zeiten aufgedeckt hat.“ Mit diesen Worten beginnt Jochen Horn, der Gustl Mollaths Ex-Frau Petra M. als Nebenklägerin im Wiederaufnahmeverfahren vertritt, am Freitag sein Plädoyer.
...
Den Hauptteil seines Plädoyers widmet er einerseits einer Charakterisierung des Angeklagten, wie sie diesem überhaupt nicht passen dürfte. Mollath habe schon vor der Trennung von Petra M. über ein „stark ausgeprägtes Sendungsbewusstsein“ verfügt. Er habe dem damaligen Bundespräsidenten Roman Herzog Ratschläge erteilen und vom Papst eine schriftliche Bestätigung seines Kirchenaustritts haben wollen.
...
Bevor es zu den angeklagten Taten kam, sei Gustl Mollath schon „völlig heruntergewirtschaftet“ gewesen. Er habe seiner Ex-Frau auch nach der Trennung „seine Weltsicht aufzwingen“ wollen. Mollath habe sich die Dinge „zurechtgedacht“ und Beweise für seine Schuld wie das ärztliche Attest, in dem die Verletzungen Petra M.s dokumentiert wurden, „in einen von ihm behaupteten größeren Zusammenhang“ gestellt.

Wie nicht anders zu erwarten, unterstreicht der Anwalt mehrfach die Glaubwürdigkeit von Petra M. und verteidigt ihre Entscheidung, im Wiederaufnahmeverfahren nicht auszusagen. Eine „Zumutung“, wie Mollaths Verteidiger Gerhard Strate es zu Prozessauftakt genannt hatte, sei das „selbstverständlich nicht“. Petra M. habe das Verfahren „nicht sich selbst überlassen“, sondern „ausdrücklich einer Verwertung ihrer früheren Aussagen zugestimmt“. Petra M. habe „stets ohne Belastungseifer“ gegen ihren Mann ausgesagt.
Nebenklage schließt sich Anträgen der Staatsanwaltschaft an

Horn schließt sein Plädoyer, in dem er sich den Anträgen der Staatsanwaltschaft anschließt und den Gedanken vom Anfang wieder aufgreift: Das Verfahren beträfe nicht einen Mann, der den größten und dreistesten Schwarzgeld-Skandal aller Zeiten aufgedeckt habe, sondern „einen Angeklagten, der seine damalige Ehefrau mehrmals getreten, geschlagen, gewürgt, eingesperrt und schließlich auch noch diffamiert hat.“

Nach einer kurzen Unterbrechung – es ist mittlerweile fast 20 Uhr, das Gericht tagt seit 9 Uhr morgens – tritt schließlich Gustl Mollaths Anwalt Gerhard Strate an ein eigens für die Verteidigung herangeschafftes Rednerpult. Er räuspert sich mehrfach, nimmt einen Schluck Wasser aus einem Pappbecher.
...
Strate hält ein knapp zweistündiges, streng strukturiertes Plädoyer, das von Ausführungen seines Kollegen Johannes Rauwald zu den Sachbeschädigungsvorwürfen unterbrochen wird (die Verteidigung hält diese für „absurd“). Darin stellt er die beiden Schauplätze des „Zwei-Fronten-Kriegs“ der Petra M. einander gegenüber – die Auseinandersetzungen mit der Hypo-Vereinsbank im Zuge der Schwarzgeldaffäre auf der einen, die mit Gustl Mollath auf der anderen Seite.

Doch zunächst greift der Rechtsanwalt die Verantwortlichen für die Unterbringung Gustl Mollaths in der geschlossenen Psychiatrie scharf an. Selbst, wenn man die Richtigkeit der Vorwürfe unterstelle, habe es „nie einen Anhaltspunkt gegeben“, dass zu den Tatzeitpunkten eine wahnhafte Störung bei Mollath vorgelegen habe.
...
„Das, was hier passiert ist, passiert häufig, nämlich, dass Richter einfach die Psychiatrie zurate ziehen und nicht mehr ihren gesunden Menschenverstand.“ Auch für psychiatrische Sachverständige habe es „außer der Kunst des Kaffeesatzlesens“ keine Anhaltspunkte gegeben, „in die Ereignisse irgendetwas hineinzulesen“, was einer Schuldunfähigkeit nahegekommen wäre.
...
Dann beginnt Strate mit der „Chronologie der Ereignisse“, die aus seiner Sicht am 30. Dezember 2002 ansetzt. Damals meldete Petra M. die Auseinandersetzungen mit ihrem Ehemann zum ersten Mal der Polizei. Schon damals habe sie im Hinterkopf gehabt, dass Mollath ihr bei ihren Geldgeschäften in der Hypo-Vereinsbank auf die Schliche komme, dass er „ernst machte“.
...
Schon die erste Äußerung gegenüber der Polizei, mit der Petra M. Gustl Mollath direkt belastet habe, sei eine „Lüge“ gewesen: Sie habe behauptet, Mollath sei im Besitz einer „scharfen Langwaffe“, für die er keine Waffenbesitzkarte habe.
...
Bei einer Hausdurchsuchung bei Gustl Mollath entpuppte sich die Langwaffe später als Luftgewehr.
...
Die Anschuldigungen gegenüber ihren Ehemann „hinauszuschieben“ – Petra M. hatte den Vorfall vom August 2001, bei dem Mollath sie verletzt haben soll, erst Anfang 2003 angezeigt – sei „reine Taktik“ und „kalte Berechnung“ gewesen. Die Aussage M.s bei der Polizei, sie habe Angst, Mollath könne seine scharfe Langwaffe auch gegen die Familie einsetzen, habe schon das „Konzept einer Gemeingefährlichkeit Mollaths und seiner Psychiatrisierung vorbereitet“.

Gerhard Strate zieht die Glaubwürdigkeit von Petra M. und auch ihrer heutigen Schwägerin Petra S. massiv in Zweifel. S. hatte im Wiederaufnahmeverfahren die konkretesten Angaben zu den angeklagten Übergriffen Gustl Mollaths gegen Petra M. am 12. August 2001, als er sie geschlagen, getreten, gebissen und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt haben soll, sowie am 31. Mai 2002, als er sie in seinem Haus eingesperrt haben soll, gemacht.
...
Was die Freiheitsberaubung im Mai 2002 angeht, so richtet Strate sein Hauptaugenmerk auf die Aussagen von Petra S. Sie behauptet, ihre Freundin Petra M. damals aus dem Haus Gustl Mollaths herausgeholt zu haben. Auch hier hat der Verteidiger eine deutliche Meinung. „Petra S. ist eine Lügnerin, und sie trat hier frech auf, richtig frech.“ Sie sei als „Ersatzzeugin“ aufgetreten, um die Zeugnisverweigerung Petra M.s und ihres Bruders Robert M.s zu „kompensieren“. Ihre „bewussten Lügen“ lägen auf dem „Manipulationsniveau“, das auch Petra M. gezeigt habe.
...
Strate habe es sehr bedauert, dass der psychiatrische Gutachter Prof. Dr. Norbert Nedopil im Verfahren „nicht in ähnlich klarer Weise Stellung“ zur Rolle der psychiatrischen Begutachtung Mollaths bezogen habe, wie er es erst im vergangenen Jahr getan hatte. Die Psychiatrie sei „offenbar unfähig, ihre Fehler einzugestehen.“
...
Gerhard Strate beantragt den Freispruch Gustl Mollaths „ohne Wenn und Aber“.



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Der Fall Gustl Mollath

11.08.2014 um 14:48
@DoctorWho
Womit dann der Gegenbeweis zur vermeintlichen Gefährlichkeit erbracht wird...

Ich kenne es nur so, daß in einem solchen Fall sofort vollstreckt wird.


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Der Fall Gustl Mollath

11.08.2014 um 15:03
@Zeitzeuge-WL

die vollstreckung bzw. vorgelagerte organisationshaft ist die regel, aber wie gesagt, nur die regel.

und das du darin einen gegenbeweis zur gefährlichkeit erkannt haben willst ... nun, die meinung darfst du natürlich gerne haben, aber der umstand, dass jemand bis zum antritt der strafe bzw. maßregel in freiheit verbleibt, sagt nichts über dessen gefährlichkeit aus ...


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Der Fall Gustl Mollath

11.08.2014 um 19:57
Und hier die Mitschrift von dem Tag, an dem Dr. Leipziger sein Gutachten vorstellte: http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Hauptverhandlung-2014-07-25.pdf


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Der Fall Gustl Mollath

14.08.2014 um 07:12
Sozusagen druckfrisch:

Süddeutsche, 13. August 2014
http://www.sueddeutsche.de/bayern/prozess-in-regensburg-der-seltsame-gustl-mollath-1.2088385

Heute soll das Urteil veröffentlicht werden. Was meint Ihr denn wie es ausgeht?


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Der Fall Gustl Mollath

14.08.2014 um 07:27
@jaska

nun ja, dass es heute veröffentlich wird, wage ich ja doch zu bezweifeln ... es wird heute verkündet werden, so jedenfalls ist es terminiert. in schriftlich abgefasster form wird es (wohl) erst später vorliegen und veröffentlichen wird es das gericht zumindest nicht selbst ... ;)

aber wie es ausgeht? gute frage ... eine frage der beweiswürdigung. fest dürfte wohl stehen, dass er straffrei bleibt, aber ob er auch freigesprochen wird? mh ... schauen wir mal, ob das gericht der staatsanwaltschaft folgt ...


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Der Fall Gustl Mollath

14.08.2014 um 07:41
@DoctorWho
Hat ja recht :)

Der Freispruch ist ihm sicher, er kann nicht schlechter gestellt werden als beim vorigen Urteil und da wurde er freigesprochen.
Spannend ist, ob das Gericht von seiner Schuld überzeugt ist oder in die Zweifel daran überwiegen.


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Der Fall Gustl Mollath

14.08.2014 um 08:10
@jaska
Zitat von jaskajaska schrieb:Der Freispruch ist ihm sicher, er kann nicht schlechter gestellt werden als beim vorigen Urteil und da wurde er freigesprochen.
das ist lediglich vom ergebnis her zutreffend. die begründung selbst ist nicht ganz richtig, jedenfalls ist sie aber umstritten. die eine meinung sagt, auch wenn das gericht überzeugt ist, dass er die taten begangen hat, sei er freizusprechen. die andere auffassung, der auch ich folge, meint, er sei zu verurteilen, aber nicht zu bestrafen. ein nicht nur akademischer streit, da je nach auffassung und tenorierung eine beschwer/rechtsfehler vorliegen könnte und die revision eröffnet wäre ;)


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Der Fall Gustl Mollath

14.08.2014 um 08:18
@DoctorWho
Ach so meinst Du das.
Bezieht sich das Schlechterstellungverbot denn nicht auf das Urteil sondern vielmehr auf die Strafe?
Der Staatsanwalt hat trotz überzeugter Schuld auf Freispruch plädiert? Das hätte er doch sicher nicht getan, wenn er einen Schuldspruch hätte fordern können und wenn die einzige Kröte, die er schlucken müsste, die Straffreiheit wäre, oder?
Bin zugegebenermaßen Volllaie :)


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Der Fall Gustl Mollath

14.08.2014 um 08:25
@jaska

die maßgebliche vorschrift lautet wie folgt:

§ 373 Absatz 2:

Das frühere Urteil darf in Art und Höhe der Rechtsfolgen der Tat nicht zum Nachteil des Verurteilten geändert werden, wenn lediglich der Verurteilte, zu seinen Gunsten die Staatsanwaltschaft oder sein gesetzlicher Vertreter die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt hat. Diese Vorschrift steht der Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt nicht entgegen.

es geht also um die rechtsfolgen der tat. und hier ist streitig, was genau die rechtsfolge ist. ist die rechtsfolge bereits der freispruch an sich, so die staatsanwaltschaft oder aber erst der strafausspruch (diese auffassung vertrete ich).

wie gesagt, vom ergebnis her wird das gleiche herauskommen, aber siehe das obige ;)


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Der Fall Gustl Mollath

14.08.2014 um 09:23
@DoctorWho
bin ja mal auf das urteil gespannt.
denke er wird laut § 373 Absatz 2 freigesprochen.


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Der Fall Gustl Mollath

14.08.2014 um 09:36
@EC145
@jaska

wenn ich das gerade richtig mitbekommen habe, ist er freigesprochen worden, auch wenn ich noch nicht weiß, ob das gericht mollath auch in tatsächlicher hinsicht freigesprochen hat oder nur der auffassung der staatsanwaltschaft im hinblick auf die tenorierung folgt.


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14.08.2014 um 10:11
Laut Spiegel hält das Gericht ihn für schuldig bzgl der Körperverletzung. Die Freiheitsberaubung und die Reifenstechereien können ihm nicht nachgewiesen werden.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/gustl-mollath-von-gericht-in-regensburg-freigesprochen-a-985731.html


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Der Fall Gustl Mollath

14.08.2014 um 10:30
Ich habe hier die für juristische Laien vielleicht wichtigsten Passagen aus dem Spiegel Online Artikel eingestellt.
Das Gericht sah es zwar als erwiesen an, dass Mollath seine damalige Frau im Jahr 2001 körperlich schwer misshandelt hat. Es sei aber nicht ausgeschlossen, dass er zur Tatzeit aus psychischen Gründen schuldunfähig gewesen sei, weshalb er nach dem Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" bei diesem Tatvorwurf freizusprechen sei.

Das Gericht sprach Mollath außerdem in den Anklagepunkten der Freiheitsberaubung und des Zerstechens Dutzender Autoreifen frei. Hier sei es nicht möglich gewesen, einen Tatnachweis zu führen.

Zudem sprach das Gericht Mollath eine Entschädigung wegen der jahrelangen Unterbringung in der Psychiatrie zu. Es gebe keine Hinweise auf eine Geisteserkrankung. Damit stellte die Vorsitzende Richterin Elke Escher fest, dass der Nürnberger zu Unrecht in der Psychiatrie saß.



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Der Fall Gustl Mollath

14.08.2014 um 10:41
@emz

für juristische laien ... nett formuliert ;)


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Der Fall Gustl Mollath

14.08.2014 um 10:56
@DoctorWho

Das Unterfüttern mit §§ bzw. Erklären warum, wieso, weshalb, da lass ich wohlweislich die Finger davon, und stelle wenn dann nur Fragen.

Wobei, da wäre ich schon bei der ersten Frage. Wieviel gibt es denn so pro Tag Psychiatrie/Forensic an Entschädigung?


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