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Der Fall Gustl Mollath

3.212 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Betrug, Bayern, Psychiatrie ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Fall Gustl Mollath

24.08.2014 um 18:59
@Frau.N.Zimmer
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Also wenn es um Glaubwürdikeit ginge, hätte Mollath von vornherein verloren ;) Dem glaubt kaum einer die Uhrzeit.
Und wieso waren dann monatelang die Zeitungen voll über ihn? Kam der aus der Psychiatrie, weil er so unglaubwürdig ist?

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Der Fall Gustl Mollath

24.08.2014 um 19:00
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Bisher sind wir hier einigermaßen respektvoll miteinander umgegangen, es gibt keinen Grund für Dich mit dieser netten Tradition zu brechen.
Sehe ich auch so @Frau.N.Zimmer . Manche sind halt als Diskussionspartner nicht kompatibel ;)

Gruß, Dumas


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Der Fall Gustl Mollath

24.08.2014 um 19:04
@Dumas

Manche fühlen sich da gleich cooler wenn sie die Kinderstube vergessen. Brauchst ja nur mal jaskas link zu diesem geförderten Dummbatz nachgehen. In 2 Sätzen 5x Fäkalien sagt auch schon viel aus.


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Der Fall Gustl Mollath

24.08.2014 um 19:04
@Dumas
Zitat von DumasDumas schrieb:Freigesprochen, ja. Aber die Mißhandlungen wurden vom Gericht nicht abgestritten, sondern als erwiesen angesehen! Kapier doch mal!
Das bestreit ich doch gar nicht. Aber er wurde vom Gericht deswegen nicht verurteilt, daher ist es lt. Strafrecht eine Beleidigung, wenn man ihn jetzt so betitelt.

Außerdem ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Also darf man ihn nicht als erwiesenermaßenen Strfatäter hinstellen.


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Der Fall Gustl Mollath

24.08.2014 um 19:06
@witchbitch
Zitat von witchbitchwitchbitch schrieb:Aber er wurde vom Gericht deswegen nicht verurteilt, daher ist es lt. Strafrecht eine Beleidigung, wenn man ihn jetzt so betitelt.
würdest du dies bitte für uns unwissende unter die §§ 185 ff. StGB subsumieren?


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Der Fall Gustl Mollath

24.08.2014 um 19:07
Zitat von witchbitchwitchbitch schrieb:Das bestreit ich doch gar nicht. Aber er wurde vom Gericht deswegen nicht verurteilt, daher ist es lt. Strafrecht eine Beleidigung, wenn man ihn jetzt so betitelt.
Meld es doch ;) Ich habe keine Angst. Ich betitel ihn immer noch als Mißhandler seiner Frau. So, dann leg mal los...
Zitat von witchbitchwitchbitch schrieb:Außerdem ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Also darf man ihn nicht als erwiesenermaßenen Strfatäter hinstellen.
Nicht rechtskräftig???? wurde doch ein Urteil gesprochen. Hast doch selbst geschrieben!

Gruß, Dumas


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Der Fall Gustl Mollath

24.08.2014 um 19:08
Zitat von DumasDumas schrieb:Nicht rechtskräftig???? wurde doch ein Urteil gesprochen.
Rechtskräftig ist es erst nach zwei Wochen solange keine Rechtsmittel eingelegt werden


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Der Fall Gustl Mollath

24.08.2014 um 19:09
@Dumas

Wikipedia: Rechtskraft (Deutschland)

zur rechtskraft siehe dort. mollath hat ja rechtsmittel eingelegt. daher noch keine rechtskraft ;)


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Der Fall Gustl Mollath

24.08.2014 um 19:09
Dann schreiben wir eben : In dem noch nicht rechtskräftigen Urteil steht... Deswegen sind die Taten auch nicht ungeschehen


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Der Fall Gustl Mollath

24.08.2014 um 19:11
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Eine Retnerin sollte auch eine gewisse Lebenserfahrung mitbringen. Eine Retnerin sollte auch eine gewisse Lebenserfahrung mitbringen.
Das soll nun also schon nicht mehr respektvoll sein.

Aber jemand der freigesprochen wurde als Straftäter zu bezeichnen, soll dann ok sein.

Nein, ihr toleriert einfach keine andere Meinung, und dann sucht ihr nach was anderem.

Ich erwarte von einer Rentnerin (gestandenen Person) einfach mehr Lebenserfahrung als von einer 18Jährigen. Und das ist bestimmt nicht respektlos, sondern Lebenserfahrung.


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Der Fall Gustl Mollath

24.08.2014 um 19:12
Gut @DoctorWho und @SCHMANDY , dann halt nicht rechtskräftig. Aber das Gericht hat es als erwiesen angesehen, dass er seine Frau mißhandelt hat....so. Besser so???? Jetzt seid halt mal nicht solche Korinthenkacker,man.

Gruß, Dumas


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Der Fall Gustl Mollath

24.08.2014 um 19:13
Eine Retnerin sollte auch eine gewisse Lebenserfahrung mitbringen. Eine Retnerin sollte auch eine gewisse Lebenserfahrung mitbringen.


Das soll nun also schon nicht mehr respektvoll sein.

Aber jemand der freigesprochen wurde als Straftäter zu bezeichnen, soll dann ok sein.

Nein, ihr toleriert einfach keine andere Meinung, und dann sucht ihr nach was anderem.

Ich erwarte von einer Rentnerin (gestandenen Person) einfach mehr Lebenserfahrung als von einer 18Jährigen. Und das ist bestimmt nicht respektlos, sondern Lebenserfahrung.
DAS ist persönlich angegriffen @witchbitch . Verstehst da auch nicht den Unterschied?

Gruß, Dumas


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Der Fall Gustl Mollath

24.08.2014 um 19:14
@DoctorWho
Zitat von DoctorWhoDoctorWho schrieb:würdest du dies bitte für uns unwissende unter die §§ 185 ff. StGB subsumieren?
DoctorWho unwissend? Denke hat Jura studiert!


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Der Fall Gustl Mollath

24.08.2014 um 19:16
@witchbitch
Zitat von witchbitchwitchbitch schrieb:Denke hat Jura studiert!
korrekt. aber wenn du behauptest, man würde sich mit der von dir beanstandeten formulierung strafbar machen, dann erwarte ich schon ein wenig mehr als die bloße behauptung. also? it's your turn ...


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Der Fall Gustl Mollath

24.08.2014 um 19:19
@witchbitch
Zitat von witchbitchwitchbitch schrieb:Denke hat Jura studiert!
Was ist denn daran verkehrt wenn hier jemand weiß wovon er schreibt? Da können wir doch nur lernen.


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Der Fall Gustl Mollath

24.08.2014 um 19:20
Zitat von DoctorWhoDoctorWho schrieb:korrekt. aber wenn du behauptest, man würde sich mit der von dir beanstandeten formulierung strafbar machen, dann erwarte ich schon ein wenig mehr als die bloße behauptung. also? it's your turn ...
Entschuldige bitte @DoctorWho , wenn ich mich von der Seite einmische, aber da bin ich jetzt auch gespannt auf Hexennu....(hab nur auf Deutsch übersetzt, bin kein Fan vom englischen) Antwort ;)

Gruß, Dumas


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Der Fall Gustl Mollath

24.08.2014 um 19:21
@DoctorWho
hab doch genug dazu geschrieben.

@Dumas
Zitat von witchbitchwitchbitch schrieb:Eine Retnerin sollte auch eine gewisse Lebenserfahrung mitbringen.
Nein, damit wurde niemand (persönlich) angegriffen.

Eine Rentnerin sollte tatsächlich eine gewisse Lebenserfahrung mitbringen. zumindest wenn man davon ausgeht, dass einen Rentnerin mindestens 60 ist.


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Der Fall Gustl Mollath

24.08.2014 um 19:27
@Frau.N.Zimmer
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Was ist denn daran verkehrt wenn hier jemand weiß wovon er schreibt? Da können wir doch nur lernen.
Wer hat denn geschrieben, dass das verkehrt wäre?


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Der Fall Gustl Mollath

24.08.2014 um 19:27
@Dumas

witchbitch schrieb:
Eine Retnerin sollte auch eine gewisse Lebenserfahrung mitbringen.


Nein, damit wurde niemand (persönlich) angegriffen.

Eine Rentnerin sollte tatsächlich eine gewisse Lebenserfahrung mitbringen. zumindest wenn man davon ausgeht, dass einen Rentnerin mindestens 60 ist.
Hör zu, @Frau.N.Zimmer hat vorhin explizit geschrieben, dass er/sie im Rentenstatus ist. Darauf hin Dein Posting. Ergo...war das persönlich. Also red Dich nicht raus, ja?

Und ich muß @Frau.N.Zimmer zustimmen. Vor Deinem Erschein hier @witchbitch war es wirklich noch niveauvoll und wir behandelten uns mit Respekt....so.

Und nun ist gut.

Gruß, Dumas


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Der Fall Gustl Mollath

24.08.2014 um 19:29
@witchbitch
Ob es Dir gefällt, oder nicht, spielt keine Rolle. Das Gericht sieht es als erwiesen an und wer sich darauf beruft, kann es auch ohne Probleme äußern, also komm mal klar, statt jetzt hier ein Fass aufzumachen! Hast Du auch noch was zum Thema beizutragen? Ansonsten Screen die Seite, geh zur Polizei und erstatte Anzeige.
Jedenfalls wird das jetzt nicht mehr diskutiert, ob es eine Beleidigung darstellt, oder nicht!


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