sallomaeander
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Das Uni-Phantom (Vergewaltigungsserie Sprockhövel/Bochum)
13.12.2023 um 22:01Sollte man den Mann identifizieren, und sollte es sich in Folge herausstellen, dass man ihn in der Vergangenheit bereits in Zusammenhang mit einer der Taten einer Maßnahme unterzogen hat, dann würde die Verjährung ab dem Ende der damaligen Maßnahmen beginnen.
Steht so in der StPO.
Wir können also seriös gar nicht beurteilen, ob einzelne Taten für einen bestimmten Täter bereits verjährt sind. Und wenn irgendeine Tat es nicht sein sollte, dürften selbst nachweisbare, aber dennoch verjährte Taten Indizien für die Anordnung einer SV sein, die beim Phantom glasklar im Räume steht für mich.
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Steht so in der StPO.
Wir können also seriös gar nicht beurteilen, ob einzelne Taten für einen bestimmten Täter bereits verjährt sind. Und wenn irgendeine Tat es nicht sein sollte, dürften selbst nachweisbare, aber dennoch verjährte Taten Indizien für die Anordnung einer SV sein, die beim Phantom glasklar im Räume steht für mich.