Kriminalfälle
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

4.149 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Berlin, Entführung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

27.07.2016 um 00:54
@R4z0r
Zitat von R4z0rR4z0r schrieb:Mir geht es darum das eine Strafe auch eine Strafe sein sollte und vorallem das solche Menschen wie Silvio S. den Knast nichtmehr lebend verlassen.
Dein Statement ist klar.
Ich kann mich allerdings dieser Einstellung überhaupt nicht anschließen.

Anzeige
melden

Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

30.07.2016 um 20:56
Staatsanwaltschaft und Verteidigung legen Revision.

Auszug:
Die Ankläger begründen ihren Schritt mit der nicht verhängten Sicherheitsverwahrung, wie ein Sprecher den "Potsdamer Neuesten Nachrichten" sagte. Für eine Stellungnahme war die Behörde zunächst nicht erreichbar.

Auch die Verteidiger von Silvio S. fechten das Urteil an. "Wir haben am Freitag vorsorglich fristwahrend Revision eingelegt", sagte Anwalt Mathias Noll.
http://www.t-online.de/nachrichten/panorama/kriminalitaet/id_78556464/lebenslang-fuer-kindermoerder-silvio-s-staatsanwalt-und-verteidigung-legen-berufung-ein.html

Da erst die Urteilsbegründung abgewartet wird, bietet die eingelegte Revision wenig konkrete Denk- und Diskussionsansätze, da dies womöglich noch Wochen andauern kann. Sobald es wirklich konkreter wird, werden wir über eine Öffnung nachdenken.

Edit:
Alternativartikel
http://m.focus.de/panorama/welt/nach-urteilsverkuendung-revision-im-kindermordfall-silvio-s_id_5776388.html


melden

Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

04.08.2016 um 10:42
Auf vielfachen Wunsch der User haben wir den Thread wieder geöffnet um euch einen Austausch zu ermöglich, auch wenn sich an den Fakten
- schriftliche Urteilsbegründung wird noch einige Zeit auf sich warten lassen
- die Staatsanwaltschaft hat Revision eingelegt, weil ihrem Antrag auf anschliessende Sicherheitsverwahrung nicht entschlossen wurde
- die Verteidigung hat auch Revision eingelegt, wenn auch noch nicht näher begründet
vorerst nichts geändert hat.


melden

Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

04.08.2016 um 15:16
Das ist doch mal etwas positives...
Danke an den Mod...

@all was haltet ihr von der eingelegten Revision? Berechtigt oder nicht?


melden

Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

04.08.2016 um 15:22
@LittleNicki
Müsste man erstmal wissen, wie die Revision der Verteidigung begründet wird. Ich persönlich finde, dass dem Herrn hier das Mindestmaß angekreidet wurde. Vielleicht will man aber doch noch versuchen, es in einem der 2 Fälle auf Totschlag, anstatt auf Mord, hinauslaufen zu lassen.

Die Revision der Anklage ist absolut nachvollziehbar. Hier störten sich Viele an der fehlenden Sicherheitsverwahrung und es wird nun darum gehen, diese auch durch zu bekommen.
Muss halt ein anderer Gutachter her, der den Herrn S. als gefährlicher einstuft, was bei der Faktenlage aber auch nicht schwer sein dürfte.


melden

Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

04.08.2016 um 15:43
@Kältezeit
Ich denke die Verteidigung will die besondere schwere der schuld anfechten oder wie du schon vermutest auf Totschlag hinaus...


melden

Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

04.08.2016 um 16:35
Aus meiner Sicht kann ein Gutachter unmöglich nach 2 x 5 Stunden eine so weitreichende Einschätzung über die Gefahr, die weiterhin von S.S. ausgehen könnte, vornehmen, dass die Notwendigkeit einer Sicherheitsverwahrung ausgeschlossen werden kann.

Ich wünsche mir sehr, dass die Sicherheitsverwahrung verhängt wird. Natürlich kann er sich in einem anderen Umfeld und mit therapeutischer Hilfe verändern, ich wünsche es ihm sogar, aber jedes weitere Opfer wäre eins zu viel.


melden

Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

04.08.2016 um 18:01
War es nicht auch so, dass man zu gegebenen Zeitpunkt eine Sicherungsverwahrung auch aufheben kann, nach anständiger Prüfung natürlich? Und andersrum aber eben nicht, im Nachgang eine Sicherungsverwahrung anzuordnen? Wenn es so ist, versteh ich das Gericht bzw. den Richter auch nicht, ich finde es fahrlässig, jetzt schon davon auszugehen, dass der Täter das nicht benötigt... auch wenn ich es auch so sehe, dass man manche Täter sicherlich therapieren kann, manche aber eben nicht.


2x zitiertmelden

Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

04.08.2016 um 20:41
Ich freue mich auch sehr, dass der Thread wieder offen ist!

Dass Revision von beiden Seiten eingelegt wurde, hat mich doch etwas überrascht. Ich war sicher, dass definitiv die Verteidigung diesen Schritt gehen wird, da sie bei S. die Schwere der Schuld abwenden wollen, bei der Staatsanwaltschaft hatte ich es zwar nicht vermutet, aber wenn ich jetzt darüber nachdenke, wer hätte gedacht, dass Petersen sich so einfach "geschlagen" gibt? Er war ja sehr konkret mit seinen Forderungen. Ich kann mir keinen Ausgang vorstellen, am ehesten noch, dass beiden Seiten nicht stattgegeben wird.

Weiß jemand, wie das mit dem Bewegungsprofil abläuft?


melden

Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

04.08.2016 um 21:08
@obskur
Zitat von obskurobskur schrieb:War es nicht auch so, dass man zu gegebenen Zeitpunkt eine Sicherungsverwahrung auch aufheben kann, nach anständiger Prüfung natürlich?
Nach welcher Prüfung genau? Meinst du nach der Psyche oder nach welchen Angaben "wieder aufgehoben" ?

Bei guter Führung, kann ein Erlass zur Sicherungsverwahrung auch wieder anuliert werden, was umgedreht glaube ich ebenso möglich ist.
Sprich, gibt es sich im Knast aggressiv und rückfällig, kann im nachnein noch eine Sicherheitsverwahrung angeordnet werden.
Zitat von obskurobskur schrieb:Wenn es so ist, versteh ich das Gericht bzw. den Richter auch nicht, ich finde es fahrlässig, jetzt schon davon auszugehen, dass der Täter das nicht benötigt
Dass liegt einzig und allein daran, dass er, jedenfalls bei den bekannten Fällen, geständig war und auch, wenn auch gut gespielt, Reue für diese Taten gezeigt hat. Dies kann letztlich dazu führen, dass er nach seinem Knast Aufenthalt keine Sicherungsverwahrung bekommt, sondern eine Therapie aufgebrummt bekommt, inwiefern diese letztlich fruchtet, kann man nicht beweisen, sowas ist von mensch zu mensch anders.


melden

Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

04.08.2016 um 21:14
@Lena781
Siehst du, ich hab's genau andersrum erwartet, dass die Staatsanwaltschaft das nicht auf sich beruhen lässt. Dachte, die Anwälte wären glücklich und zufrieden, ihren Mandanten einigermaßen glimpflich davongekommen zu haben.


melden

Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

04.08.2016 um 21:25
Mal eine Frage in die Runde, vielleicht weiss das jemand:
Hätte Lammel als psychiatrischer Gutachter auch eine Stellungnahme vor Gericht verweigern können, mit der Begründung, er könne aufgrund der Gesprächsverweigerung von Seiten des Angeklagten kein brauchbares Urteil abgeben?


melden

Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

04.08.2016 um 21:39
@MaryPoppins
Ich weiß nur, dass das üblicherweise so gehandhabt wird, wenn sich die Angeklagten nicht im Vorfeld explorieren lassen. Im Fall Mollath war es genauso. Vorher ist es halt praktischer als während des Prozesses.


melden

Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

04.08.2016 um 22:15
Kurz zur Erläuterung:

Keine besondere Schwere der Schuld: Täter könnte nach 15+ × Jahren nach 57a StGB entlassen werden (Aussetzen der Reststrafe zur Bewährung), wobei auch das nur erfolgt, wenn dies unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit verantwortet kann (57a I Ziffer 3 i.V.m. 57 I Nr. 2 StGB)- mit anderen Worten müsste bei jemanden wie S. immer der für die Vollstreckungssache zuständige Richter überzeugt sein, dass der nicht mehr gefährlich ist wofür er ein Gutachten einholen müsste.

Wenn -wie hier- besondere Schwere der Schuld festgestellt ist:
Der Täter darf dann nicht darauf hoffen, nach der Prüfung nach 15Jahren auf Bewährung rauszukommen. Verfassungsrechtlich geboten ist dennoch eine zumindest nicht ganz ausgeschlossene Möglichkeit eines Lebens in Freiheit. Auf Antrag wird das Gericht daher nach ca. 17-20 Jahren zu prüfen haben, ob die besondere Schwere der Schuld weitere Vollstreckung gebietet (Strafzwecke, Verhältnismäßigkeit) und -falls eigentlich nicht-ob es
zu verantworten ist (Sicherheitsinteresse) ihn raus zu lassen. Mit anderen Worten: Einholung eines Gutachtens.

Sicherheitsverwahrung: Bedeutet geschlossene Unterbringung in Einrichtung nach der Haft. Würde selbst wenn es angeordnet wäre bei S eh nur greifen, wenn Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt, also ein Vollstreckungsrichter zu der Auffassung kommt weitere Strafhaft ist trotz besonderer Schwere der Schuld unverhältnismäßig und man kann es der Gesellschaft zumuten ihn "raus"zulassen (Sicherheitsinteresse)- im Falle der Anordnung von Sicherheitsverwahrung: "raus"= in die geschlossene Einrichtung.

Dann aber wären dennoch regelmäßig die Voraussetzungen für die Sucherheitsverwahrung zu prüfen (also: Gutachten).

Zusammengefasst: Ob jetzt Sicherungsverwahrung oder nicht: S kommt nach sehr langer Haftzeit dann aber auch nur dann raus, wenn ihm keine oder kaum Gefährlichkeit attestiert wird.

Einen großen praktischen Unterschied macht Sucherheitsverwahrung bei lebenslanger Freiheitsstrafe anders als bei zeitiger Freiheitsstrafe nicht.


melden

Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

04.08.2016 um 22:17
In der Revision (keine Tatsacheninstanz) würde nicht zwingend neues Gutachten eingeholt, nur wenn Verfahrensfehler oder grob falsche Würdigung des Richters.


melden

Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

04.08.2016 um 22:30
Dann würden sie zurückverweisen, damit die Vorinstanz nochmal neu Beweis erhebt und ggf. ein Gutachten einholt. Selber könnte der BGH das nicht machen.


melden

Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

04.08.2016 um 22:38
@Corydalis
Ja richtig, hatte ich ungenau ausgedrückt, danke für die Richtigstellung.
Gemeint war vor allem, dass nicht in der Revision geprüft wird, ob der Gutachter mit seiner Einschätzung wg. Hang zu schweren Straftaten richtig liegt.


melden

Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

05.08.2016 um 15:33
@emz
Im Nachhinein sehe ich es genauso wie du. Ich habe den Staatsanwalt ja mitbekommen, der Mann strahlt wirklich Entschlossenheit aus und er wollte von Anfang an Sicherheitsverwahrung für S. Ich denke aber, dass die besondere Schwere der Schuld schon dafür sorgen wird, dass er sehr sehr lange sitzen wird. Er muss ja Anträge stellen, um rauszukommen und auch ohne Sicherheitsverwahrung werden sie ihn immer wieder überprüfen. Ich denke seine Zukunft wird primär davon abhängen, ob er sich in Therapien öffnet und über die Taten spricht, nicht nur über sein verkorkstes Leben.


1x zitiertmelden

Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

07.08.2016 um 08:39
Zitat von Lena781Lena781 schrieb:denke seine Zukunft wird primär davon abhängen, ob er sich in Therapien öffnet
Ich finde Silvio S legt im Prozess ein opportunistisches Verhalten an Tag. Selbst wenn er eine wie auch geartete Therapie machen sollte wird er auch hier nur auf seinen Vorteil aus sein und und dem Therapeuten nur das sagen was der Therapeut hören möchte.
Was für eine Therapie könnte das Sein? Pedophile ist wohl nicht behandelbar. Wenn er den überhaupt pedophile war.
http://www.shz.de/regionales/schleswig-holstein/panorama/damit-paedophile-keine-taeter-werden-id5799311.html
Wenn er nach 15 Jahren rauskommt ist er immer noch in einem sexuell aktiven Alter.


melden

Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

07.08.2016 um 10:22
Er ist ja lt. Lammel nicht pädophil, ich denke, dass die Therapie auf seine Persönlichkeitsstörung abzielen wird. In dieser wird möglicherweise an seinem nicht vorhandenem Selbstwertgefühl gearbeitet, an der Aufarbeitung der Vergangenheit und dem Erlangen von Selbstwirksamkeit. Auch wird er wohl Strategien lernen, seinen Frust in andere Bahnen zu lenken.


Anzeige

melden