Verwirrter Reichsbürger tötet "Schwer verliebt"-Teilnehmerin Sarah H.
21.06.2020 um 17:25Anzeige
brackley schrieb:Du hast wohl zu jedem Kommentar was gegen zu setzen.Lass doch anderen ihre Meinung....Dachte, das sei der Sinn einer Diskussion.
emz schrieb:Dachte, das sei der Sinn einer Diskussion.Du hast aber vollkommen recht. Und so wie andere eine Meinung haben, so darfst du das auch.
Man könnte natürlich auch alles einfach nur abnicken.
Steppel schrieb:Fakt ist: Jeder Mensch kann von heute auf morgen an einer Psychose oder einer anderen (psychischen) Krankheit erkranken und sich unberechenbar verhalten. Fehlende Krankheitseinsicht und Paranoia sind für manche dieser Erkrankungen ein typisches Merkmal.So erklärt, kann ich es sogar nachvollziehen.
Wenn in diesen Episoden ein Verbrechen geschieht, dann ist dieser Mensch nicht wie ein gesunder zu verurteilen. Klar ist das genau so schlimm - aber eben nicht gleich zu werten!
Cuchulain schrieb:Ob genau das auf den nunmehr Freigesprochen zutrifft, wage ich einfach zu bezweifeln.Wenn ich mir da noch eine Kleinlichkeit ergänzen darf:
Lacura schrieb:Wenn ich hier lese wie manche hier von Anstalt, wegsperren, ExperimenteGanz genau so ist es und ich danke dir für deine offenen Worte und den persönlichen Erfahrungsbericht. Ich hoffe, dass dieser dazu beiträgt, dass Foristen diesen Fall mit anderen Augen zu sehen.
(Das Vokabular erinnert an eine ganz schlimme Zeit) und solchen Wörtern sprechen, wird mir echt schlecht und ich hoffe, dass diejenigen die so schreiben (oder deren Angehörigen, Freunde, etc) niemals an so einer Krankheit erkranken.
RinTin schrieb:Dieser Thread ist ein Paradebeispiel dafür, dass man die Dinge oftmals gerne anders hätte, als es das Tatgericht festgestellt hat.Applaus !!!
Bemerkenswert ist, dass hier immer wieder von "Mord" schwadroniert wird, obwohl(!) der Angeklagte gar nicht wegen eines Tötungsdeliktes verurteilt wurde.
Nach dem Bericht des NDR wurde der Angeklagte wegen Körperverletzung und wegen Nötigung verurteilt. Einen Zusammenhang zwischen Körperverletzung und Tod der jungen Frau, konnte das erkennende Gericht nicht feststellen. Es ist mir insofern schleierhaft, warum aber dieser Zusammenhang hier immer wieder unterstellt wird. Will man es hier im Thread etwa besser wissen, als das Tatgericht?
Um es klarzustellen: Der Täter wurde nicht nicht wegen Mordes verurteilt, weil er vermindert schuldfähig ist. Der Täter wurde nicht wegen Mordes verurteilt, weil es schon nach den Feststellungen des Gerichts kein Tötungsdelikt gibt.
Wenn in dem NDR-Bericht von "Frau zu Tode gequält: Prozess endet mit Geldstrafe" die Rede ist, so ist das offenkundig falsch. Nach den Feststellungen des Gerichts wurde die Frau eben nicht "zu Tode gequält".
Zuletzt: Die verminderte Schuldfähigkeit (und bitte: eine Schuldunfähigkeit wurde auch nicht festgestellt), hat lediglich Einfluss auf das Strafmaß.
Die hier wieder und wieder zum Ausdruck gebrachten Straffantasien sind mir daher unverständlich.
RinTin schrieb:Die hier wieder und wieder zum Ausdruck gebrachten Straffantasien sind mir daher unverständlich.Einer der Gründe, weshalb ich hier nicht mehr schreibe ...
RinTin schrieb:Wenn in dem NDR-Bericht von "Frau zu Tode gequält: Prozess endet mit Geldstrafe" die Rede ist, so ist das offenkundig falsch. Nach den Feststellungen des Gerichts wurde die Frau eben nicht "zu Tode gequält".Deine Folgerungen sind so nicht richtig.
emz schrieb:Ob die Frau zu Tode gequält wurde oder nicht, das lässt das Gericht schlichtweg offen, da die Todesursache nicht mehr feststellbar war.Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit hat das Gericht dies nicht "offen" gelassen. Es wird sich tatgerichtlich auch mit der Frage befasst haben, ob der Angeklagte eine Ursache für den Tod der jungen Frau gesetzt hat oder eben nicht.
Daraus zu schließen, das Gericht habe festgestellt, die Frau sei eben nicht "zu Tode gequält" worden, dieser Ausschluss wurde so nicht vom Gericht getroffen.
RinTin schrieb:Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit hat das Gericht dies nicht "offen" gelassen.Wenn du hier mit Wahrscheinlichkeiten argumentierst, da habe ich natürlich nur wenig dagegen zu setzen.
Ob die Ursache Folter oder eine Unterlassungshandlung gewesen sei, hat das Gericht mit Sicherheit geprüft und konnte hierzu nichts feststellen.Und wenn ein Gericht etwas nicht feststellen kann, so wie hier die Todesursache, dann schließt es damit Folter aus?
Der Verurteilte habe die Frau in Alt Rehse damals wohl mit einem peitschenartigen Gegenstand geschlagen, sagte der Richter. Aber die genaue Todesursache sei nicht mehr feststellbar gewesen.Du willst aber dem Richter nicht eigene Vermutungen und Unterstellungen anlasten :D
emz schrieb:Wenn du hier mit Wahrscheinlichkeiten argumentierst, da habe ich natürlich nur wenig dagegen zu setzen.Ja, ich argumentiere mit Wahrscheinlichkeiten, andere mit Unterstellungen.
emz schrieb:Und wenn ein Gericht etwas nicht feststellen kann, so wie hier die Todesursache, dann schließt es damit Folter aus?Mir erschließt sich Deine Logik nicht. Nach Deiner Logik hat das Gericht auch nicht ausgeschlossen, dass die junge Frau bei einem Flugzeugabsturz ums Leben kam, oder durch einen Raubtierangriff.
Diese Logik erschließt sich mir nicht.
emz schrieb:Du willst aber dem Richter nicht eigene Vermutungen und Unterstellungen anlasten :DDen Hinweis verstehe ich nicht. Ich verstehe auch nicht Deinen Versuch, dich über mein Posting lustig machen zu wollen.
RinTin schrieb:Mir erschließt sich Deine Logik nicht. Nach Deiner Logik hat das Gericht auch nicht ausgeschlossen, dass die junge Frau bei einem Flugzeugabsturz ums Leben kam, oder durch einen Raubtierangriff.Jetzt wird es aber schon albern :D Allein die Auffindesituation der Leiche verbietet derartige Szenarien.
emz schrieb:Jetzt wird es aber schon albern :D Allein die Auffindesituation der Leiche verbietet derartige Szenarien.Was "gebietet" denn die Annahme, die Frau sei durch Folter ums Leben gekommen?
RinTin schrieb:Was "gebietet" denn die Annahme, die Frau sei durch Folter ums Leben gekommen?Es geht darum, dass du behauptest, das Gericht habe Folter als Todesursache ausgeschlossen.
Die Berichterstattung der Medien? Die mutmaßliche Erklärung des Angeklagten gegenüber Polizeibeamten während einer paranoiden schizophrenen Phase?
RinTin schrieb:Einen Zusammenhang zwischen Körperverletzung und Tod der jungen Frau, konnte das erkennende Gericht nicht feststellen.Der Hauptgrund für die Revision war, die Schuldfähigkeit genauer zu beleuchten.
Nach den Feststellungen des Gerichts wurde die Frau eben nicht "zu Tode gequält".
Der Verurteilte habe die Frau damals wohl mit „einem peitschenartigen Gegenstand“ geschlagen, aber die genaue Todesursache sei nicht mehr feststellbar gewesen, sagte Richter Henning Kolf am Freitag in der Urteilsbegründung.
Der Mann sei im Frühsommer 2016 dann gegenüber der neuen Lebensgefährtin immer misstrauischer geworden, sagte Kolf. Schließlich habe er sie einem „Verhör unterzogen“, weil sie Gegenstände versteckt haben soll und „vom BND und von der Dorfbevölkerung auf ihn angesetzt war.“ Dabei habe er die junge Frau mit einer selbst gefertigten Peitsche geschlagen. Beide sollen auch Drogen konsumiert haben. In der Folge starb die Frau. Der Mann gab zwei Wiederbelebungsversuche an, hatte aber keine medizinische Hilfe geholt.
Der Verurteilte hatte Details der Vorfälle am Tag nach der Entdeckung gegenüber Polizisten berichtet. Die Beamten waren wegen einer Ruhestörung gerufen worden, da der Mann frühmorgens auf einem Blasinstrument spielte. Später im Revisionsprozess habe er das Ganze erst widerrufen und sich dann im Prozess „häppchenweise doch wieder eingelassen“, wie der Richter erläuterte.
RinTin schrieb:Etwas "nicht ausschließen wollen" beinhaltet, quasi durch die Hintertür einen Verdacht aufrechtzuerhalten.Damit wird der Richter leben können, wenn du sein Urteil für unredlich hältst.
Kann man natürlich machen. Ich halte es für unredlich.
emz schrieb:Du nennst es Deutungshoheit, ich nenne es sich sachkundig machen.Wurde eines der schriftlichen Urteile (1. Tatgerichtsurteil, Revionsurteil, 2. Tatgerichtsurteil) bisher veröffentlich? Wenn nein, dann halte ich das intenvisve Lesen von Zeitungsartiekln nicht für ein "Sachkundigmachen", sondern allenfalls für die Befriedigung eines Informationsinteresses.
emz schrieb:Damit wird der Richter leben können, wenn du sein Urteil für unredlich hältst.Unterstelle mir bitte nicht, dass ich das Urteil "der Richter" für unredlich halte.