Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen Walid S.

Der 24-jährige Walid S. muss für sechs Jahre ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof hat einen Revisionsantrag der Verteidigung abgelehnt. Walid S. wurde unter anderem wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung verurteilt.

(...) Das bestätigte ein Sprecher des Bonner Landgerichts dem GA auf Nachfrage am Donnerstagmorgen. Die Revisionsinstanz stellte keinerlei Rechtsfehler zu Lasten des Angeklagten fest – damit ist das Urteil rechtskräftig und Walid S. muss seine Haftstrafe absitzen.
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Verteidigung spricht von „politischer Entscheidung“

Auch wenn Walid S. keine Schuld am Tod von Niklas P. trifft, so hieß es im Urteil von Janßen, so wisse er – nicht zuletzt als Hauptangeklagter in jenem Prozess – wie gefährlich Tritte oder Schläge gegen den Kopf sein können. Für Verteidiger Kretschmer ist das Urteil eher „eine politische Entscheidung“ des BGH-Senats. Denn ohne den Tod von Niklas P., in den sein Mandant schicksalhaft verwickelt wurde, sei der Fall nicht spektakulär. „Ein Feld-, Wald- und Wiesen-Fall, wie es ihn hundert Mal dramatischer gibt, als das, wofür Walid verurteilt wurde.“ Auch wenn Kretschmer einräumt: Nach dem Niklas-Verfahren sei jeder Tritt, jeder Schlag von Walid einer zu viel gewesen.
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