@knubbelinchen knubbelinchen schrieb:Weiss denn jemand, wie so die modalitäten bzgl dienstwaffe sind?
Hier in Niedersachsen ist es (zumindest mein Stand der Informationen von einem Polizisten bei der Kripo):
Man darf seine Dienstwaffe außerhalb des Dienstes mit sich führen. Allerdings müssen dazu Auflagen erfüllt werden. So benötigt man zB für zu Hause einen speziellen Tresor einer besonderen Sicherheitsstufe. Außerdem darf man die Waffe nicht auf Veranstaltungen mit sich führen. Diese Erlaubnis wird auch im Dienstausweis aufgenommen.
Dies gilt auf jeden Fall in Niedersachsen und Schleswig Holstein. In Berlin gibt es meines Wissens nach eine andere Regelung. Ob Hamburg die Regeln von Schleswig Holstein mit übernimmt oder nicht entzieht sich meiner Kenntnis.
Ich bin allerdings nicht sicher, wie das bei Polizisten in Ausbildung aussieht. Denn ich bezweifle, dass diese Änderung im Dienstausweis schon stattgefunden hat und jeder Azubi bei der Polizei so einen Waffenschrank zu Hause hat.
Wahrscheinlich wird deswegen immer in den Artikeln darauf hingewiesen, dass sie die Waffe unerlaubt mitgenommen hat.
Also: Grundsätzlich darf ein Polizist das, es ist aber fraglich, ob SIE das auch durfte.