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Eine Wende des Strafrechts: Der Fall F. von Möhlmann

677 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Celle, Strafrecht ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Eine Wende des Strafrechts: Der Fall F. von Möhlmann

26.05.2023 um 13:43
Zitat von AringarosaAringarosa schrieb:dass ein Unschuldiger, der freigesprochen wird, nicht befürchten muss, dass gegen ihn neue Beweise auftauchen werden,
Im Idealfall ist dem so. Nur es gab gegen einen unschuldig Angeklagten zum Zeitpunkt der Anklage ausreichend Beweise und Indizien, die eine Verurteilung für wahrscheinlicher als einen Freispruch erschienen ließen. Also warum sollten nach dem Freispruch nicht Beweise auftauchen können, die erneut zu seinen Ungunsten ausgelegt werden. Beweismittel sind immer Auslegungssache. Sie müssen interpretiert und in einen Kontext gesetzt werden. Es kann auch vorkommen, das ein Beweismittel je nach Ansicht für oder eben auch gegen den Angeklagten spricht.
Und mit der Neuregelung reicht ein einzelnes Beweismittel aus, dass einen dringenden Tatverdacht begründet.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Im Fall Frederike war es bekanntlich so, dass ja die erste Strafkammer den Angeklagten verurteilt hat. Auf seine Revision und Zurückverweisung der Sache ein ein anderes Landgericht hat erstmals dieses Gericht den Angeklagten freigesprochen. Die Begründung für den Freispruch lautete, dass das Gericht, anders als die erste Strafkammer, nicht hinreichend von der Schuld des Angeklagten im Sinne der Anklage überzeugt war. Die Begründung lautete nicht, dass der Angeklagte die Angeklagte die Tat materiell nicht begangen hat (sog. Freispruch wegen erwiesener Unschuld).
Erneut: Es geht hier nicht allein um den Fall von Möhlmann. Das Gesetz ist nicht für diesen einzelnen Einzelfall. Es gilt universell bei jedem Freispruch wegen Mordes, also auch wenn das Gericht im ersten Verfahren von der Unschuld überzeugt war.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Das wird durch Wiederholung nicht richtiger. Es geht um neue Beweise, die objektiv zur Zeit der Anklageerhebung und während der ersten Hauptverhandlung noch nicht zur Verfügung standen.
Dann hast du den Punkt wohl nicht verstanden. Ein Freispruch erfolgt nicht im luftleeren Raum. Er ist im Regelfall darauf zurückzuführen, dass entweder der falsche auf der Anklagebank sitzt oder der richtige, man ihm die Tat aber eben im Prozess nicht ausreichend nachweisen kann. Wie du sagen würdest: Freispruch erster und zweiter Klasse. Beide Varianten haben gemein, dass die EB ihren Job offenbar nicht gut gemacht haben. Weil sie entweder den richtigen noch nicht gefunden haben oder aber die Anklage inkl. Beweismittel für eine Verurteilung nicht ausreicht. Und genau an der Stelle ist es ja egal, ob später neue Beweise auftauchen und man dann den Nachweis noch besser führen kann. Wenn er nicht gut genug war ohne die zukünftig neuen Beweismittel, dann hat die StA den Fehler gemacht, zu früh anzuklagen. Der Fall hätte weiter ausermittelt werden müssen.

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26.05.2023 um 15:36
Zitat von AringarosaAringarosa schrieb:Nüchtern betrachtet sollte es doch so sein, dass ein Unschuldiger, der freigesprochen wird, nicht befürchten muss, dass gegen ihn neue Beweise auftauchen werden, da er ja nicht der Täter war, während ein Schuldiger, der freigesprochen wird, immer damit rechnen müsste, dass gegen ihn noch neue Beweise auftauchen könnten, was ich durchaus positiv finde.
Das sich nachträglich auch dann "Beweise" finden lassen, kann man definitiv nicht ausschließen, genaugenommen ist es sogar nicht ganz unwahrscheinlich.

Gerade was die DNA betrifft, weiß man, dass sie auch durch Kontamination zustande kommen kann. Die Fälle, welche man hier durch das neue Gesetz neu betrachten will, stammen meist aus der Zeit, wo DNA in der Forensik noch ein Fremdwort war. Daher hat man so etwas bei der Lagerung der Asservate noch nicht berücksichtigen können. Je nachdem, wie der Zugriff zu den Asservaten erfolgte, kann es durchaus sein, dass man damals DNA des ehemals Angeklagten - z.B. in Form von Hautschuppen - aus Unwissenheit auf diese Asservate gebracht hat. Und die Wahrscheinlichkeit einer solchen Kontamination ist allein deshalb auch höher, weil im gleichen Asservat auch Gegenstände des Freigesprochenen gelagert haben und im ersten Verfahren Entnahmen aus dem Asservat erfogte, die das Opfer und die den Freisgesprcohenen betrafen. Auch während der Untersuchungen/Betrachtungen der Asservate kann das erfolgt sein.

Und es reicht einen einzige Kontamination aus, um "neue Beweise" für eine Wiederaufnahme zu haben. Denn einen "dringenden" Tatverdacht hätte man in diesem Fall dann gleich wieder, schließlich hatte man im ersten Verfahren auch meist schon einen dringenden Tatverdacht gehabt. Der sogenannte dringende Tatverdacht des Gesetzes ist in Wirklichkeit keine ausreichende Hürde.


Ich habe vor ein paar Beiträgen den Coldcase Fall Claudia Otto angesprochen. Da ist das Verfahren aktuell unterbrochen, weil man nicht sicher stellen konnte, dass genau so einen Kontamination erfolgt ist.

Und es gibt auch einen Reihe anderer Fälle, wo Ermittler man DNA durch Unachtsamkeit transferiert haben. DNA ist eben nicht wirklich das Alllerheilmittel.


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Eine Wende des Strafrechts: Der Fall F. von Möhlmann

26.05.2023 um 15:52
Zitat von AringarosaAringarosa schrieb:während ein Schuldiger, der freigesprochen wird, immer damit rechnen müsste, dass gegen ihn noch neue Beweise auftauchen könnten
Ja, in dem Fall kann sich ein per Justizirrtum zu Unrecht wegen Mordes Freigesprochener nicht mehr wie früher darauf ausruhen, dass ihm nun nichts mehr passieren kann. Das kann man bedauern, aber nicht jeder, der die materielle Gerechtigkeit im Blick hat, wird das unbedingt tun
Zitat von LentoLento schrieb:sein.

Und es reicht einen einzige Kontamination aus, um "neue Beweise" für eine Wiederaufnahme zu haben.
Die Fälle Böhringer und Herrmann sollten dir doch Beweis genug sein, dass die StA vor Stellung eines Wiederaufnahmeantrages natürlich prüfen wird, ob bei neuen DNA-Funden möglicherweise eine Kontamination vorliegen kann.

Allerdings: Wenn die nun gefundene DNA vom Freigesprochenen stammt, wird es schon schwieriger mit einer Kontamination. Da ist dann eher die Frage, ob diese DNA bei anderer Gelegenheit an den Fundort, an relevante Gegenstände, an die Leiche gekommen sein kann. Ich halte die StA jedenfalls für nicht so blöd, dass sie das nicht prüfen würde, bevor sie losrennt und einen WA-Antrag stellt.


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26.05.2023 um 16:10
Zitat von AndanteAndante schrieb:Die Fälle Böhringer und Herrmann sollten dir doch Beweis genug sein, dass die StA vor Stellung eines Wiederaufnahmeantrages natürlich prüfen wird, ob bei neuen DNA-Funden möglicherweise eine Kontamination vorliegen kann.
Ich gabe den Coldcase-Fall Claudia Otto genannt, wo eine ausreichende Überprüfung VOR der Eröffung des Verfahrens nicht erfolgte. Die von Dir genanten Verfahren würde es auch um Verfahren gehen, wo die DNA zu Gunsten des Verfahrens nur verwendet werden kann, weil man den DNA-Verursacher nicht kennt. Wenn man da den Hausmeister-Fall betrachtet, wo ebenfalls die StA nie einer Wiederaufnahme zugestimmt hat, sind diese beiden Fälle ungeeignet Deine Vermutung zu belegen.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Allerdings: Wenn die nun gefundene DNA vom Freigesprochenen stammt, wird es schon schwieriger mit einer Kontamination.
Gerade weil z.B. im Asservat Gegenstände sowohl des Opfers als auch Freigesprochenen gelagert wurden, ist die Wahrscheinlichkeit sogar höher, dass es dabei bei der Entnahme und dem weiteren Umgang mit ihnen zu einer Kontamination gekommen hat. Anders ist, wenn ein Verdächtiger erst später in den Fokus kommt. Ein Freispruch bewirkt eben nicht, dass die bis dahin möglicherweise schon erfolgten Kontaminationen sich in Luft aufgelösen.


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26.05.2023 um 18:50
Zitat von LentoLento schrieb:Allein eine Anklage ist die Hölle.
Deshalb wird man aber nicht generell auf Anklagen verzichten können. Und es ist systembedingt, dass Ankläger, Richter und Verteidiger mitunter verschiedener Meinung über die Aussagekraft von Beweisen sind.

Im Fall Claudia Otto war es so, dass die StA schon vor Anklageerhebung bemerkt hatte, dass die an Hautschuppen des Opfers gefundenen DNA-Spuren von 2 Verursachern stammten, einmal vom Beschuldigten (dem späteren Angeklagten) und einmal von einer unbekannten männlichen Person. Der Unbekannte wurde später, ebenfalls noch vor Anklageerhebung, als Mitarbeiter des LKA identifiziert.

Nachdem nun die DNA des Beschuldigten übriggeblieben war, entschloss sich die StA, gegen diesen Anklage zu erheben. Das Gericht nun wieder mochte, nicht ausschließen, dass die DNA des Angeklagten im Labor auf andere Weise an die Hautschuppen der Toten gelangt war, und ordnete weitere Untersuchungen an, die anscheinend noch nicht abgeschlossen sind. Die unterbrochene Hauptverhandlung muss danach neu beginnen, weil die Unterbrechungsfrist nach der StPO für eine Hauptverhandlung verstrichen ist und der Prozess nicht einfach fortgesetzt werden kann. Welche Beweiskraft am Ende der DNA-Spur vom Gericht beigemessen wird, bleibt abzuwarten.

Auch bei den Wiederaufnahmefällen bleibt es zunächst der StA überlassen, zu entscheiden, ob sie die neuen Beweise für so aussagekräftig hält, dass sie den Anforderungen des § 362 Nr. 5 StPO genügen. Wenn nicht, wird halt das Wiederaufnahmegericht den Antrag ablehnen. Andernfalls gibt es halt dem WA-Antrag statt.

Aber du kannst nicht mit dem Hinweis, dass jedes Strafverfahren bei Mord für einen Beschuldigten/Angeklagten per se belastend ist, jede Strafverfolgung im Keim ersticken und die StA grundsätzlich an der Ergebung von Anklagen hindern wollen. Unabhängig davon: die Hölle erleben Angehörige von Mordopfern gewiss auch.


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26.05.2023 um 19:05
@Andante

Du solltest immer die These betrachten, auf die ich geantwortet habe und nicht irgendetwas vermuten, was ich nie behauptet habe. @Aringarosa hat hier die folgende These aufgestellt:
Zitat von AringarosaAringarosa schrieb:Nüchtern betrachtet sollte es doch so sein, dass ein Unschuldiger, der freigesprochen wird, nicht befürchten muss, dass gegen ihn neue Beweise auftauchen werden, da er ja nicht der Täter war, während ein Schuldiger, der freigesprochen wird, immer damit rechnen müsste, dass gegen ihn noch neue Beweise auftauchen könnten, was ich durchaus positiv finde.
In Wirklichkeit besteht durchaus eine höhere Wahrscheinlichkeit, dass selbst bei einem Unschuldigen später "neue Beweise" auftauchen, welche ihn belasten. Dass es neue Beweise angeblich nur bei dem wirklichen Täter geben soll ist in Wirklichkeit ein Trugschluss. Da es in den seltensten bei solch alten Fällen die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen bei dem Handling der Beweismittel eingehalten wurden (diese waren damals unbekannt) sind in Wirklichkeitt Kontaminationen wahrscheinlich (hattes Du bestritten).

Und das muss man eben auch berücksichtigen, wenn man einem Freigesprochenen zumutet erneut durch dien Hölle zu gehen. Wie gesagt nur ein "driingender Verdacht" dürfte unter diesen Umständen nicht ausreichend sein.


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26.05.2023 um 19:15
Zitat von LentoLento schrieb:In Wirklichkeit besteht durchaus eine höhere Wahrscheinlichkeit, dass selbst bei einem Unschuldigen später "neue Beweise" auftauchen, welche ihn belasten
Das stelle ich bis zum Beweis des Gegenteils in Abrede.
Zitat von LentoLento schrieb:sind in Wirklichkeitt Kontaminationen wahrscheinlich (hattes Du bestritten).
?? Ich bestreite doch nicht generell die Möglichkeit von Kontaminationen, glaube aber nicht, dass sie in jedem Fall vorhanden sind.
Zitat von LentoLento schrieb:Wie gesagt nur ein "driingender Verdacht" dürfte unter diesen Umständen nicht ausreichend sein.
Nun ja, die StA kann ja das Urteil nicht vorwegnehmen, sondern darf und muss halt entscheiden, wann ihr ein Sachverhalt für eine Anklage oder einen WA-Antrag ausreicht, wobei maßgebend für sie die bestehenden Gesetz sind.


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26.05.2023 um 19:21
Zitat von AndanteAndante schrieb:?? Ich bestreite doch nicht generell die Möglichkeit von Kontaminationen, glaube aber nicht, dass sie in jedem Fall vorhanden sind.
Schon mal etwas von Wahrscheinlichkeiten gehört. Ich spreche auch nur von Wahrscheinlichkeiten, nicht von jedem Fall!

Und eine solche erfolgte Kontamination ist früher wahrscheinlciher als heute, denn damals wusste man nicht, wie man die Beweismittel umgehen muss um diese zu vermeiden. Man kann eben nicht in die Zukunft schauen.

Wie gesagt, hier wurde die These vertreten, dass ein Unschuldiger keine neuen Beweise befürchten muss. Das ist jedoch in Wirklichkeit ein Trugschluss.

Und das ist ein wesentlciher Punkt, den man bei der Diskussion berücksichtigen muss.


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Eine Wende des Strafrechts: Der Fall F. von Möhlmann

26.05.2023 um 19:38
In der Realität wird es um sehr wenige Fälle gehen und daher schätze ich die Wahrscheinlichkeit, das ein Unschuldiger freigesprochener neuerlich vor Gericht kommt als sehr gering ein. DNA Spuren sind ja vielfältig. Eine Hautschuppe reicht da meiner Meinung nach nicht aus. Das müssten schon eindeutige Spuren wie im Fall F. von Möhlmann sein, um hier neuerlich aktiv zu werden. Und für solche Fälle gibt es von mir ein ja.


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26.05.2023 um 19:59
@Aringarosa

Hier ging es um Deine These, dass sich freigesprochene Unschuldige keine Sorge machen muss, weil er nicht der Täter war. Das ist eben nicht der Fall. Es können durchaus neue Beweismittel auftauchen, die erneut fehlinterpretiert werden können, genau wie im ersten Verfahren. Und allein diese Befürchtung ist ausreichend.

Warum soll ein Unschuldiger glauben, der durch diese Hölle gegangen ist, dass ein ähnlicher Fehler wie im ersten Verfahren nie erfolgt? Du glaubst das vielleicht, aber jemand, der eine ganz andere Erfahrung mit der Justiz machen musste, kann das durchaus ganz anders sehen.


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26.05.2023 um 20:07
Zitat von LentoLento schrieb:Warum soll ein Unschuldiger glauben, der durch diese Hölle gegangen ist, dass ein ähnlicher Fehler wie im ersten Verfahren nie erfolgt? Du glaubst das vielleicht, aber jemand, der eine ganz andere Erfahrung mit der Justiz machen musste, kann das durchaus ganz anders sehen.
In Bezug auf den Fall von Möhlmann magst Du mir mal bitte erklären, wie nicht irgendeine DNS Spur kontaminiert wurde, sondern spermales Sekret des damalig Freigesprochenen auf die in der Asservatenkammer eingelagerte Unterwäsche des Opfers kam?
Ich bin gespannt von Dir zu hören. Genau solche Fälle sind es, die es dem Betrachter schwer erträglich machen, dass ein Freigesprochener sein Leben lustig -trotz nachträglich zweifelsfrei belegter Täterschaft unbehelligt weiterleben darf.


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26.05.2023 um 20:25
@Freewing

Die vorsitzende Richterin des 2. Senats des BVerfG hat deutlich gemacht, dass es bei der verfassungsrechtlichen Frage NICHT um den Fall Möhlmann geht. Es ist eben wichtig, dass man nicht bewährte Gesetze umschmeißt, nur um sehr wenige Fälle vielleicht besser Gerecht zu werden. Jede Gesetzesänderung hat Folgewirkungen. Darum geht es auch hier in der Diskussion. Und hier wird ein hohes Gut eines Rechtsstaates in Frage gestellt und das muss gut begründet sein.


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26.05.2023 um 20:33
Zitat von LentoLento schrieb:Die vorsitzende Richterin des 2. Senats des BVerfG hat deutlich gemacht, dass es bei der verfassungsrechtlichen Frage NICHT um den Fall Möhlmann geht.
Vielen Dank, aber das war mir schon erinnerlich, dass nicht exklusiv für den Möhlmann die Gesetzesnovelle hermusste.
Zitat von LentoLento schrieb:Darum geht es auch hier in der Diskussion. Und hier wird ein hohes Gut eines Rechtsstaates in Frage gestellt und das muss gut begründet sein.
Für mich ist es gut begründet wenn man sich den Fall Möhlmann anschaut und dann weiterhin die angedachten Regularien für andere Fälle. Du magst das anders beurteilen, ist Dir unbenommen.


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26.05.2023 um 20:35
@Freewing

Warum hast Du dann überhaupt die Frage an mich gestellt, wenn Dir das vorher klar war? Ich sehe eben auch die andere Seite.


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Eine Wende des Strafrechts: Der Fall F. von Möhlmann

26.05.2023 um 20:40
Zitat von LentoLento schrieb:Warum hast Du dann überhaupt die Frage an mich gestellt, wenn Dir das vorher klar war? Ich sehe eben auch die andere Seite.
Wie bitte? Ich hatte an Dich die Frage gestellt, wie Du das Sperma des damalig Freigesprochenen an der eingelagerten Bekleidung des Mordopfers erklären kannst. Wie soll da eine Kontamination erfolgt sein?
Ist doch nicht so schwer zu verstehen, oder?


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26.05.2023 um 20:53
@Freewing
Leider hast Du offenbar nicht den Diskussionsstrang verfolgt. Hier wurde die Behauptung aufgestellt, dass ein Unschuldiger keine Befürchtungen vor neuen Beweismittel haben muss. Dies ist jedoch nicht zutreffend. Es ging wirklich nicht um den Fall Möhlmann, daher war Deine Frage mehr als irritierend.


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Eine Wende des Strafrechts: Der Fall F. von Möhlmann

26.05.2023 um 21:20
Zitat von LentoLento schrieb:Es ging wirklich nicht um den Fall Möhlmann, daher war Deine Frage mehr als irritierend.
Für mich ist irritierend, dass hier seitenlang vom eigentlichen Thread-Thema abgelenkt wird, ohne das die Mods hier eingreifen.
Zu Deiner Erinnerung, der Thread unter dem Du hier schreibst heißt: Eine Wende des Strafrechts: Der Fall F. von Möhlmann!


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26.05.2023 um 21:27
@Freewing

Dann wende Dich an die Mods., wenn Du meinst, es geht nur um den Fall Möhlmann. Das sehen hier die wenigsten Schreiber. Da bist Du fast der Einzige.


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Eine Wende des Strafrechts: Der Fall F. von Möhlmann

26.05.2023 um 21:35
Ich gehe davon aus, dass F. von Möhlmann nicht das einzige Vergewaltigungsopfer des Täters war. Und am Ende des Tages geht es nicht nur um Gerechtigkeit, sondern auch darum, die Gesellschaft vor freilaufenden Mördern und mutmaßlichen Wiederholungstätern zu schützen.


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26.05.2023 um 21:47
Zitat von AringarosaAringarosa schrieb:Und am Ende des Tages geht es nicht nur um Gerechtigkeit, sondern auch darum, die Gesellschaft vor freilaufenden Mördern und mutmaßlichen Wiederholungstätern zu schützen.
Genau um letzteres geht es in diesen Fällen weniger. Der wahrscheinliche Täter ist innerhalb der langen Zeit wohl nicht rückfällig geworden. Wäre er damals verurteilt worden, wäre er wahrscheinlich längst wieder auf freiem Fuß. Dass es mehr als ein Opfer gegeben haben soll, ist reinste Spekulation.


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