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Eine Wende des Strafrechts: Der Fall F. von Möhlmann

677 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Celle, Strafrecht ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Eine Wende des Strafrechts: Der Fall F. von Möhlmann

22.05.2022 um 22:51
OK...habe beim Schreiben einen Sinnfehler meinerseits bemerkt...Eine ermordete Person kann ihr Geschlecht nicht mehr ändern...ich entschuldige mich in höchster Form...

Also zählt wohl das Geschlecht der Person während ihres Ablebens...

Nochmals Verzeihung

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Eine Wende des Strafrechts: Der Fall F. von Möhlmann

26.05.2022 um 10:45
Zitat von Sierrah77Sierrah77 schrieb am 26.02.2022:Eine Wende des Strafrechts: Der Fall F. von Möhlmann
26.02.2022 um 18:11
quote=Robin76 id=21737155]Interessant ist auch dieser Mordfall von 1981. Die Schülerin kam aus Celle und wurde vergewaltigt und mit Messerstichen ermordet. Das erinnert schon sehr an Regina Fischer. Aber der hier Tatverdächtige wurde freigesprochen, obwohl Haare von ihm an ihr gefunden wurden.

http://www.cellesche-zeitung.de/S4013943/Mord-an-Frederike-aus-Hambuehren-Polizei-sind-Haende-gebunden (Archiv-Version vom 19.07.2015)
http://hambuehren.blogspot.de/2015/04/mordfall-frederike-von-mohlmann.html
Sicherlich gilt in Deutschland bis zum Beweis des Gegenteils die Unschuldsvermutung. Ausgehend vom Fund der Haare und der damit vorliegenden DNA hat man mMn aber den richtigen Tatverdächtigen.
Es bleibt daher zu hoffen, dass es diesmal für eine Verurteilung reicht und der Vater sowie alle Angehörigen und Freunde von Frederike dies zumindest noch zu Lebzeiten erleben dürfen.[/quote]

Ausnahmsweise scheint die die Unschuldvermutung mißachtende Sprachregelung vertretbar zu sein.
Selbst das OLG in Celle schreibt in seinem Urteil, mit dem es den Schmerzensgeldanspruch Hans von Möhlmanns wegen Verjährung zurückwies, "...der Beklagte habe die Tochter des Klägers vergewaltigt und im Anschluß daran ermordet"


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Eine Wende des Strafrechts: Der Fall F. von Möhlmann

26.05.2022 um 10:56
Zitat von emzemz schrieb am 26.02.2022:Eine Wende des Strafrechts: Der Fall F. von Möhlmann
26.02.2022 um 18:27
Zitat von emzemz schrieb am 26.02.2022:Ich hoffe, wir freuen uns da nicht zu früh, wenn ich diesen Artikel lese:

Der Bundespräsident hat Zweifel am Gesetz zur Wiederaufnahme von Mordverfahren
News 03.01.2022 Verfassungsrechtliche Zweifel: neue BT-Beratung?

Quelle: https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/strafrecht-oeffentl-recht/bundesregierung-plant-reform-des-wiederaufnahmerechts-bei-mord_204_537190.html

Mir erschließt sich auch nicht, inwieweit rückwirkend die Ergänzung vom §362 StPO angewendet werden kann.
Hier mögen sich doch die üblichen Allmy-Juristen äußern.

Mich stimmt auch nur bedingt zuversichtlich wenn der https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Mordfall-Frederike-Verdaechtiger-erneut-in-Untersuchungshaft,wiederaufnahmeverfahren100.html schreibt:
Das allgemeine Rückwirkungsverbot oder unechte Rückwirkung entspringt Art 20 GG und schützt das berechtigte Vertrauen des Bürgers in die Handlungen des Staates.
Im anliegenden Fall darf aber bezweifelt werden, ob der Freigesprochene Ismit H einen Schutz erworben hat.
Nur der rechtstreue Bürger kann sich einer solchen Bestandsgarantie berühmen

Eine echte Rückwirkung liegt formal schon nicht vor. Sie bezieht sich auf das materielle Recht. Prozeßrechtliche Änderungen sind rückwirkend möglich


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Eine Wende des Strafrechts: Der Fall F. von Möhlmann

26.05.2022 um 10:58
Zitat von emzemz schrieb am 26.02.2022:Die Gerichtssprecherin bestätigt nur, dass Ismet H. festgenommen wurde, aber nicht weswegen, also nicht konkret, dass es im Zusamm
Der umfassene Beschwerdebeschluß des OLG Celle, der auf die Additionsentscheidung des LG Verden ergangen ist, weist auch die bezüglich der Haftentscheidung die Beschwerde zurück


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Eine Wende des Strafrechts: Der Fall F. von Möhlmann

26.05.2022 um 11:12
Zitat von AndanteAndante schrieb am 27.02.2022:Mitglied gesperrt
-> Begründung

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Eine Wende des Strafrechts: Der Fall F. von Möhlmann
27.02.2022 um 15:52
@FadingScreams

Ich verstehe nicht ganz, was du sagen willst. Anscheinend ist dem Wiederaufnahmeantrag der StA bezüglich Ismet H. stattgegeben worden. Die Rechtsänderung hinsichtlich der neuen Wiederaufnahmemöglichkeit gilt ja schon seit 1. Januar, und das H. belastende neue DNA-Gutachten im Zusammenhang mit den gerichtsmedizinischen Befunden an der Leiche (Verdacht auf Verdeckungsmord wegen eines vor der Tötung am Opfer begangenen Sexualdelikts) hat das Wiederaufnahmegericht für die Erfüllung von § 362Nr. 5 StPO möglicherweise als ausreichend angesehen und recht schnell entschieden.
Der Verfahrenstand ist, daß das Additionsverfahren und dem Beschwerdeverfahren dazu abgeschlossen ist.
Der Wiederaufnahmeantrag ist mithin zulässig

Es ist davon auszugehen, daß die Strafkammer in Verden noch ein paar Wochen zuwartet, um eine
eventuelle einstweilige Anordnung des BVerfG abzuwarten. Ist die eingereichte VerfBeschwerde nach vorläufiger Einschätzung begründet, ergeht eine einstweilige Anordnung, um die Freiheit der Person des Freigesprochenen wiederherzustellen.
Dann dürfte darüber hinaus das Verfahren erledigt sein.
Ergeht die einstweilige Anordnung nicht, ist dringend anzunehmen, daß die Beschwerde erfolglos bleiben wird.

Dann ergeht zügig der Probationsbeschluß, in dem die Erneuerung der Haupverhandlung angeordnet wird


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26.05.2022 um 11:55
Zitat von AndanteAndante schrieb am 22.04.2022:Ich verstehe jetzt nicht genau, was du meinst. Meinst du den Fall, dass jemand wegen Mordes angeklagt wird, weil die StA glaubt, Mord auch beweisen zu können, dass sich aber in der Hauptverhandlung herausstellt, dass nach Auffassung des Gerichts kein Mordmerkmal gegeben ist und nur Totschlag in Betracht kommt, Totschlag aber verjährt ist? Dann spricht das Gericht frei. Im Urteil begründet es auch, warum nach seiner Ansicht kein Mordmerkmal vorliegt. In diesem Fall bestünde theoretisch eine Wiederaufnahmemöglichkeit nach § 362 Nr. 5 StPO, aber wo sollen die neuen geeigneten Gründe bzw. Beweismittel für Mord herkommen, wenn sie schon in der Hauptverhandlung nicht d
Müßte der Angeklagte im 1. Prozeß wegen Totschlags verurteilt werden und ist sein TAt aber verjährt, wird das Verfahren nach § 260 Abs. 3 wegen Verjährung durch Prozeßurteil eingestellt


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Eine Wende des Strafrechts: Der Fall F. von Möhlmann

18.06.2022 um 15:47
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:Frederikes Papa ist verstorben :(
Das ist eine wirklich traurige Nachricht. Nun ist der tapfere Kämpfer für Gerechtigkeit mit seinem Töchterchen wieder vereint.
Mögen Sie beide in Frieden ruhen.


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Eine Wende des Strafrechts: Der Fall F. von Möhlmann

23.06.2022 um 19:23
Zitat von FreewingFreewing schrieb am 18.06.2022:Das ist eine wirklich traurige Nachricht. Nun ist der tapfere Kämpfer für Gerechtigkeit mit seinem Töchterchen wieder vereint.
Mögen Sie beide in Frieden ruhen.
Dem kann ich nur beipflichten. Und ich hoffe, der Mord an der Tochter wird gesühnt - durch eine Verurteilung des Täters.


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Eine Wende des Strafrechts: Der Fall F. von Möhlmann

16.07.2022 um 12:43
Mordverdächtiger im Fall Frederike von Möhlmann kommt unter Auflagen aus der U-Haft frei.
Einem von ihm gestellten Eilantrag wurde stattgegeben.
Gut, dass ihr Vater das nicht mehr miterleben muss.

Quelle:

https://www.freenet.de/nachrichten/panorama/mordverdaechtiger-im-fall-frederike-kommt-aus-u-haft-frei-40441432.html


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Eine Wende des Strafrechts: Der Fall F. von Möhlmann

16.07.2022 um 13:20
Das Bundesverfassungsgericht hat sich also nun dieser Sache erwartungsgemäss angenommen und einen m.E. völlig korrekten Beschluss gefasst.

Der Senat bemüht sich klarzustellen, dass es noch keine Entscheidung in der Hauptfrage ist, nämlich ob die Gesetzesänderung verfassungswidrig war oder nicht. Es stellt aber fest, dass wenn es in der Hauptsache so entscheidet, dem Beschwerdeführer durch die voraussichtlich lange Untersuchungshaft ein unverhältnismässig grosser Schaden entsteht, dem langwierigen Verlust seiner Freiheit, die nun mal im Rechtstaat besonders geschützt ist.

Es wird sicherlich wieder viele geben, die versuchen aus diesem Beschluss herauszulesen, in welche Richtung das BVerfG hier tendiert, aber dem will ich mich nicht anschliessen.

Das Gericht schreibt unter anderem:
b) Die Verfassungsbeschwerde ist auch nicht offensichtlich unbegründet. Die Frage, ob § 362 Nr. 5 StPO verfassungskonform ist und damit Grundlage sowohl für das Wiederaufnahmeverfahren als auch für die erneute Strafverfolgung des Beschwerdeführers, konkret die Anordnung und Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft zur Sicherung der Durchführung des Wiederaufnahmeverfahrens, sein kann, ist offen. Ihre Klärung muss dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben.

40

Im Gesetzgebungsverfahren wurden verfassungsrechtliche Bedenken an der Einführung des neuen Wiederaufnahmetatbestandes geäußert (vgl. BTDrucks 19/31110, S. 2 ff.). Auch der Bundespräsident hat bei der Ausfertigung und Verkündung des Gesetzes seine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit durch ein Schreiben an die Präsidentin des 20. Deutschen Bundestages öffentlich gemacht (vgl. Pressemitteilung vom 22. Dezember 2021).

41

Im Schrifttum wird die Neuregelung intensiv und kontrovers diskutiert. Einige Autoren halten § 362 Nr. 5 StPO für verfassungskonform (vgl. Zehetgruber, JR 2020, S. 157; Hoven, JZ 2021, S. 1154; Kubiciel, GA 2021, S. 380; Eisele, BRJ 2022, S. 6). Andere sehen die Norm aus unterschiedlichen Gründen als verfassungswidrig an. Neben einem Verstoß gegen Art. 103 Abs. 3 GG beziehungsweise seinen Kerngehalt werden Verletzungen des Rückwirkungsverbots, des Bestimmtheitsgrundsatzes, des Gleichheitssatzes und der Unschuldsvermutung sowie der Menschenwürde erörtert (vgl. Arnemann, NJW-Spezial 2021, S. 440; dies., StraFO 2021, S. 442; Aust/Schmidt, ZRP 2020, S. 251; Brade, AöR 146 <2021>, S. 130; Kaspar, GA 2022, S. 21; Leitmeier, StV 2021, S. 341; Lenk, StV 2022, S. 118; Singelnstein, NJW 2022, S. 1058; Slogsnat, ZStW 133 <2021>, S. 741; Schweiger, ZfIStw 2022, S. 397).
Quelle: Bundesverfassungsgericht,
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2022/07/rs20220714_2bvr090022.html (hier ist die komplette Entscheidung zu finden)

Interessant ist, dass es darauf eingeht, dass diese Gesetzesänderung eben sehr wohl sehr umstritten ist, unter Juristen genauso wie unter Politikern. Gerade angesichts dessen ist die Entscheidung sehr richtig.

Ganz besonders interessant ist, dass die Entscheidung mit 5:3 Stimmen fiel.

Man darf mit Spannung erwarten, wie sich die Sache weiter entwickelt.


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Eine Wende des Strafrechts: Der Fall F. von Möhlmann

16.07.2022 um 16:09
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Das Bundesverfassungsgericht hat sich also nun dieser Sache erwartungsgemäss angenommen und einen m.E. völlig korrekten Beschluss gefasst.
Interessant ist, dass es darauf eingeht, dass diese Gesetzesänderung eben sehr wohl sehr umstritten ist, unter Juristen genauso wie unter Politikern. Gerade angesichts dessen ist die Entscheidung sehr richtig.
Ganz besonders interessant ist, dass die Entscheidung mit 5:3 Stimmen fiel.
Man darf mit Spannung erwarten, wie sich die Sache weiter entwickelt.
Gehe vollkommen konform mit Deinen Aussagen.
Der gefasste Beschluß ist folgerichtig und nicht zu beanstanden.
(Auch wenn es aus Opfersicht / Angehörige beinahe unerträglich ist)
Das die Sache spannend bleibt hast Du an dem Stimmenverhältnis gut festgemacht.


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Eine Wende des Strafrechts: Der Fall F. von Möhlmann

16.07.2022 um 16:44
Selbst wenn am Ende die Verfassungsbeschwerde am Ende Erfolg haben sollte: Der als sehr wahrscheinlich zu betrachtende Mörder musste immerhin noch einmal für ein paar Monate ins Gefängnis und wird bis zum Urteil des BVGs in seiner Freiheit eingeschränkt bleiben. Das ist zwar gemessen an der Tat wenig, aber immerhin besser als nichts. Ganz so gemütlich wird sein Ruhestand wohl doch nicht werden.

Insgesamt ein sehr schwieriges Dilemma. Einerseits ist der Rechtfrieden ein sehr hohes Gut und wir müssen nun einmal damit leben, dass Täter in einem Rechtsstaat im Vorteil sind, weil man ihnen ihre Schuld, sie aber nicht ihre Unschuld beweisen müssen. Das mag in Fällen wie diesen frustrierend sein, aber als Unschuldiger möchte man dies nicht missen.

Die Römer haben nicht ohne Grund gesagt "Ne bis in idem" aber in ein paar Dingen (längst nicht in Allen) sind wir schon etwas weiter als sie. Dazu gehört die moderne Spurensicherung und DNA-Beweise, die zwar nicht fehlerlos sind,(nichts ist fehlerlos) aber doch eine Beweiskraft haben, von der man früher nur träumen konnte. Daher würde ich mir wünschen, dass auch die deutsche Rechtsprechung mit diesen Neuerungen Schritt hält, auch im Hinblick darauf, was in Zukunft alles noch möglich werden könnte. Inzwischen gibt es ja u.a. Versuche, Tatorte in Virtual Reality abzubilden, um auch späteren Ermittlern und Richtern bei der Beurteilung zu helfen. Wer weiß, was sonst alles möglich ist.

In einer Hinsicht müsste die Polizei natürlich ganz besonders aufpassen: Es dürfte bei nachträglich ausgewerteten Spuren nicht der Hauch eines Zweifels bestehen, dass alles mit rechten Dingen abgelaufen ist.


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16.07.2022 um 20:43
@Rick_Blaine

Denkst du die knappe Entscheidung bedeutet dass alles offen ist für das hauptverfahren? Oder gibt das doch eine Richtung vor?


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Eine Wende des Strafrechts: Der Fall F. von Möhlmann

16.07.2022 um 23:32
Zitat von peterleepeterlee schrieb:Denkst du die knappe Entscheidung bedeutet dass alles offen ist für das hauptverfahren? Oder gibt das doch eine Richtung vor?
:D :D Ich schrieb gerade:
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Es wird sicherlich wieder Viele geben, die versuchen aus diesem Beschluss herauszulesen, in welche Richtung das BVerfG hier tendiert, aber dem will ich mich nicht anschliessen.
Ich denke es ist offen.


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17.07.2022 um 01:28
Der Verteidiger hat einen Namen und wird die Entscheidung des VerWG entsprechend interpretieren können und danach handeln!


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17.07.2022 um 03:27
Na endlich.
Dieser Herr "Tatverdächtige" lebt nur wenige Minuten von meiner Tante entfernt. Mit Frau, Kinder und Haus.
Da wurde mir beim Vorbeifahren regelmäßig schlecht.
Was für eine Tragödie.


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17.07.2022 um 13:56
Ja, pflichte ich auch bei - was für eine Tragödie, wenn Fakten so ausgelegt werden, dass eher Schuldige frei gehen als ihrer Bestrafung zugeführt werden - denkt da niemand mehr daran, dass ein junges Leben beendet wurde ? Gibt es dafür eigentlich einen Zeitfaktor der dies außer Acht lassen kann ?


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Eine Wende des Strafrechts: Der Fall F. von Möhlmann

17.07.2022 um 23:31
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb am 18.06.2022:Frederikes Papa ist verstorben :(
Das ist einfach nur unfassbar traurig.
Ich habe ihn öfter in diversen Beiträgen gesehen und wie er darin für Gerechtigkeit für seine Tochter gekämpft hat...
Zitat von taranehtaraneh schrieb:Ja, pflichte ich auch bei - was für eine Tragödie, wenn Fakten so ausgelegt werden, dass eher Schuldige frei gehen als ihrer Bestrafung zugeführt werden - denkt da niemand mehr daran, dass ein junges Leben beendet wurde ? Gibt es dafür eigentlich einen Zeitfaktor der dies außer Acht lassen kann ?
Ja die scheint es durchaus zu geben.
Ehrlich gesagt hat niemand, der ein anderes Leben derart ausgelöscht hat, kein Recht mehr auf ein normales Leben.
Für mich ist das eine ekelehafte Doppelmoral...
In anderen Bereichen des Lebens muss man teilweise auch mit seinem Handeln und Entscheidungen ein ganzes Leben lang Konsequenzen tragen... Hat man bspw. haufenweise Schulden angehäuft hat man da auch oft ein ganzes Leben lang dran zu knabbern aber bei Mord gilt bei manchen Leuten wohl dass es irgendwann auch gut ist... Auch oft hier gelesen im Forum.
Wehe dem man ist nicht selbst betroffen.


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18.07.2022 um 00:37
@Herbstkind

Du vergleichst Äpfel mit Birnen.

Bei Mord gibt es keine Verjährungsfristen, da ist ein großer Unterschied.

Werden Schulden fällig und die werden vom Schuldner nicht bezahlt und der Gläubiger macht dies zu spät gerichtlich geltend, ist der Anspruch des Gläubigers verjährt. Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre zum Ende des Kalenderjahres. Viele Strafdelikte verjähren später.


Gibt es eine gerichtliche Auseinandersetzung und die Gerichte entscheidet rechtskräftig fehlerhaft, so ist rein theoretisch eine Restitutionsklage unter sehr begrenzten Bedingungen möglich. Eine Restitutionsklage ist nach Ablauf von 5 Jahren nicht mehr möglich, es sei denn der EGMR stellt einen Verletzung gegen die EMRK fest.

Eine Restitutionsklage ist auch nur dann möglich, wenn es der Partei nicht möglich war weitere Rechtsmittel einzulegen. Das bedeutet, dass er normalerweise den gesamten Rechtsweg gegangen sein muss (also bis zum BGH).

Man sieht daran, dass die Wiederaufnahme auch schon aus den bisherigen Regeln leichter war, als in Zivilprozessen, einen Wiederaufnahme setzt nicht voraus, dass der Rechtsweg voll genutzt wurde. Das wurde er in dem Fall Möhlmann übrigens nicht.


Wie Du siehst, schon vor der Gesetzesänderungen waren Wiederaufnahmen unter schwächeren Bedingungen möglich als die Restitutionsklage in Zivilverfahren, nur das kann man miteinander vergleichen.

Bei Schulden gibt es unter bestimmten Bedingungen auch zusätzlich die Möglichkeit der Privatinsolvenz.


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