gast99 schrieb:Ja aber sie hatte doch am nächsten Tag Schule.
Na ja, das muss ja nun kein Ausschlusskriterium gewesen sein.
Pony2.4 schrieb:Der Tatverdächtige kommt ja laut Presse nicht aus Baden-Württemberg. Ich vermute ihn in Hessen. Demnach hätte er sich auf den Weg zu Ayleen nach Gottenheim gemacht und sie später "in seiner Gegend" abgelegt.
Das klingt auch logisch. Gut dass du das nochmal erwähnst. So gesehen hätte er mit als auch ohne Leiche einen Grund gehabt so lange wieder zurückzufahren. Auf der anderen Seite, wäre es aus Tätersicht wirklich so klug gewesen, sie in seiner Nähe abzulegen? Oder ahnte er schon, dass die Behörden recht zeitnah auf ihn als möglichen Täter kommen würden? Dann wäre es allerdings auch egal gewesen, wo er den Leichnam genau verbracht hätte. Die Mühe mit den 300 km wieder zurück mitsamt einer Leiche hätte er sich dann auch sparen können.
Für mich klingt das auch irgendwo so, als wäre es ihm nach der Tat mehr oder weniger egal gewesen, ob man ihm habhaft werden kann oder nicht. Vor allem, sollte der mutmaßliche Täter die Polizei dann auch noch selbst zum Fundort geführt haben anstatt sich weiter mit Worten herauszureden oder zu schweigen, nachdem die Behörden ihn via Kontaktauswertungen wahrscheinlich gleich als Tatverdächtigen im Visier hatten.
chipie schrieb:Vielleicht weiß jemand hier genau, was ein Sexualstraftäter im juristischen Sinn ist?
Ein anderer User hat es dir ja schon gesagt. Ohne Gewähr auf Vollständigkeit betrifft das die folgenden Paragrafen: § 174 - 184l StGB.
Ps.
Und um in den unmittelbaren Besitz eines Fahrzeug zu gelangen, nur in den unmittelbaren, gibt es doch auch verschiedene realistische Möglichkeiten. Sogar ohne gültige Fahrerlaubnis.