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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.351 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

06.01.2024 um 02:46
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Schön dich mal wieder zu lesen :)
Danke für deine Einschätzung.

Ich würde an dieser Stelle gerne mal deine Expertise bemühen und ein, zwei Fragen zur Haftprüfung stellen.

Unter welchen Bedingungen oder Voraussetzungen kann im laufenden Verfahren eine Haftprüfung beantragt werden?
Welche Voraussetzungen müssten vorliegen, damit eine U-Haft im laufenden Verfahren ausgesetzt wird?

Ich gehe, wie bereits mehrfach geschrieben, davon aus, dass die Anwälte/Anwältin des Angeklagten gute Gründe haben, derzeit keine Haftprüfung zu beantragen.
Dennoch würden mich -und vermutlich auch andere User- die grundsätzlichen Voraussetzungen interessieren. Immerhin handelt es sich um ein Verfahren wegen Mordes, die Hürden dürfte entsprechend hoch sein. So zumindest meine laienhafte Annahme.
Zitat von emzemz schrieb:Danke, dass du diese Fragen gestellt hast. Ich habe mich schon versucht, durch die diversen §§ durchzuarbeiten, bin aber zu keinem wirklich gesicherten Ergebnis gekommen. Schließe mich also den Fragen an @Rick_Blaine an.
Ah ja. Da muss ich etwas ausholen. Nach § 112 StPO muss zum Erlass eines Untersuchungshaftbefehls zweierlei vorliegen: ein "dringender Tatverdacht" und ein "Haftgrund." In diesem speziellen Fall allerdings braucht kein Haftgrund vorliegen, da die Anklage auf Mord lautet, siehe § 112 (3) StPO. Es geht also nur um den "dringenden Tatverdacht," der vorliegen muss. (Manche Juristen nennen den "Haftgrund" in diesem Fall "Schwerkriminalität," so auch der BGH).

Es gibt zwei alternative Lösungen des Problems aus Sicht des Betroffenen: die Aufhebung des Haftbefehls - damit die bedingungslose Freilassung - und die "Aussetzung des Haftbefehls unter Auflagen" - hier werden Bedingungen erlassen, die den Zweck der Untersuchungshaft auch durch weniger einschneidende Massnahman als die Haft an sich wahrscheinlich erfüllen können. Bekanntestes Beispiel für so etwas ist die Anordnung einer Kaution, der Einzug des Reisepasses usw.

Besteht nach Ansicht des Betroffenen ein Haftbefehl zu Unrecht, kann er jederzeit, also auch während einer Hauptverhandlung, eine Haftprüfung beantragen. Hat er dies allerdings schon einmal erfolglos getan, kann er nur nach Ablauf verschiedener Fristen noch einmal eine Haftprüfung beantragen, nämlich erst nach zwei Monaten (§ 118 (3) StPO).

Die Haftprüfung wird vor dem zuständigen Gericht in einer mündlichen Verhandlung verhandelt, aber nicht, wenn die Hauptverhandlung schon läuft - es gibt in dem Fall also keine separate mündliche Verhandlung, sondern man stellt den Antrag während der Hauptverhandlung.

Beschliesst das Gericht, die Untersuchungshaft aufrecht zu erhalten, kann der Betroffene eine Beschwerde gegen diesen Beschluss einlegen, welche dann vor dem zuständigen Oberlandesgericht eingelegt wird (§ 304 StPO).

Eine Untersuchungshaft soll nach dem Willen des Gesetzgebers möglichst nicht länger als 6 Monate dauern, kann aber länger dauern, wenn die Tatsachen des Verfahrens dies notwendig machen. Das wurde mehrfach durch BGH und BVerfG bestätigt. Siehe § 121 StPO. Nach 6 Monaten prüft das zuständige OLG ob die Untersuchungshaft fortdauern kann.

Wichtig ist dabei, dass es in Haftsachen ein "Beschleunigungsgebot" gibt, das sich aus der Verfassung Art. 2 (2)S2 GG und der Europäischen Menschenrechtskonvention ergibt (Art. 5 (3) EMRK) ergibt. Das Kammergericht Berlin sagt dazu sehr verständlich:
„Im Rahmen der Abwägung zwischen dem Freiheitsanspruch des Betroffenen und dem Strafverfolgungsinteresse der Allgemeinheit kommt es in erster Linie auf die durch objektive Kriterien bestimmte Angemessenheit der Verfahrensdauer an, die unter anderem von der Komplexität der Rechtssache, der Vielzahl der beteiligten Personen oder dem Verhalten der Verteidigung abhängig sein kann. Dies macht eine auf den Einzelfall bezogene Prüfung des Verfahrensablaufs erforderlich. An dessen zügigen Fortgang sind dabei umso strengere Anforderungen zu stellen, je länger die Untersuchungshaft schon andauert (BVerfG, Beschl. v. 22.01.2014 - 2 BvR 2248/13 u.a. - juris m.w.N.). Das Beschleunigungsgebot verlangt, dass die Strafverfolgungsbehörden und die Gerichte alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um eine Entscheidung über den Anklagevorwurf mit der gebotenen Schnelligkeit herbeizuführen.
Quelle: KG Berlin, Beschl. v. 28.10.2013 - 4 Ws 132/13

Soweit die rechtlichen Rahmenbedingungen. In komplexen Mordfällen ist eine U-Haftdauer von mehr als 6 Monaten oft der Fall und hat bisher ohne weitere Umstände nie einen Verstoss gegen das Beschleunigungsgebot ergeben. In diesem Fall sehe ich das bisher ebenfalls nicht.

Bleibt also allein die Kernfrage, ob weiterhin ein "dringender Tatverdacht" vorliegt. Die Antwort ist freilich immer in gewisser Weise subjektiv. Definiert wird ein dringender Tatverdacht juristisch als "hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Angeklagte die ihm zu Last gelegte Straftat begangen hat." Die Antwort muss sich aus allen Ermittlungsergebnissen ergeben.

Hier wird natürlich klar, dass Menschen unterschiedlicher Ansicht sein können. Entscheiden muss aber das Gericht. Aus diesem Grund sind die übergeordneten Gerichte auch immer zurückhaltend, diese Einschätzungen des erkennenden Gerichts in Zweifel zu ziehen, oder mit anderen Worten: diejenigen, die sich in der Hauptsache mit diesen Fragen beschäftigen, haben meist das beste Wissen um die Umstände. Nur bei klar erkennbaren Fehleinschätzungen sind übergeordnete Gerichte bereit, entsprechende Beschlüsse aufzuheben.

Somit sind wir hier bei der Frage angekommen, wie die bisherigen Ermittlungsergebnisse zu interpretieren sind. Darüber haben wir hier in den letzten Wochen diskutiert, am Ende ist das aber Sache des Gerichts.

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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

06.01.2024 um 04:20
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Nur bei klar erkennbaren Fehleinschätzungen sind übergeordnete Gerichte bereit, entsprechende Beschlüsse aufzuheben.
Danke erstmal für die Einschätzung.

Nichtsdestotrotz wurde der Angeklagte ja bzgl. der Belastung der Zeugin V. Aufgrund vermeintlichen Täterwissen überhaupt in UHaft genommen.

Die "weiteren Geständnisse" waren damals gar kein Inhaftigurungsgrund.

Auch Durchsuchungen und Handyanalyse und Co. hat ja erst danach stattgefunden ?

Ab wann wurde der Angeklagte überhaupt als Beschuldigter geführt und nicht mehr als Zeuge ?

Gab es eine Vernehmung wo dies stattfand oder wechselte der Status erst mit der Verhaftung.

Der damaligen Hauptbelastungszeugin V. wurden ha inzwischen Unstimmigkeiten nachgewiesen und sie nimmt nun ihr Aussageverweigerungsrecht wahr um sich wohlmöglich nicht selbst zu belasten.

Meiner Meinung nach ist der damalige Verhaftungsgrund damit nicht mehr gegeben und die Uhaft aufzuheben, da alles nachfolgende sehr vage momentan ist.

Weder Verdunkelungsgefahr noch Fluchtgründe sind erkennbar. Noch eine vermeintliche Wiederholungsgefahr.

Hab das so mal aus dem Gedächtnis runtergeschrieben. Wer Fehler findet darf sie gerne behalten.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

06.01.2024 um 04:44
Und dass man vermeintliche Mörder aus der UHaft entlassen kann zeigt dieser Fall :

https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/panorama3/Mordverdaechtige-aus-U-Haft-entlassen-Justizpanne-in-Bremen,justiz444.html

Wohl Formfehler der Justiz, aber erstmal entlassen.

Aber in diesem Fall glaube ich fest an die Schuld, da die Leiche des Opfers erst durch die Tätereinlassungen gefunden wurde.

Soll nur ein Beispiel sein, dass auch bei klarem Mordverdacht die UHaft aufgehoben werden kann.

Die Beschuldigten sind da als freie Bürger zu Beginn der HV gekommen


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06.01.2024 um 04:56
Zitat von LanzaLanza schrieb:Der damaligen Hauptbelastungszeugin V. wurden ha inzwischen Unstimmigkeiten nachgewiesen und sie nimmt nun ihr Aussageverweigerungsrecht wahr um sich wohlmöglich nicht selbst zu belasten.

Meiner Meinung nach ist der damalige Verhaftungsgrund damit nicht mehr gegeben und die Uhaft aufzuheben, da alles nachfolgende sehr vage momentan ist.

Weder Verdunkelungsgefahr noch Fluchtgründe sind erkennbar. Noch eine vermeintliche Wiederholungsgefahr.
Du hast meinen Beitrag nicht ganz richtig verstanden. Erstens liegt hier der vom BGH so genannte "Haftgrund" Schwerkriminalität vor, also eine Mordanklage, daher spielt es keine Rolle, ob ausserdem noch Wiederholungsgefahr etc. vorliegen. Was vorliegen muss ist allerdings der dringende Tatverdacht.

Ein "dringender Tatverdacht" ist freilich ein dynamischer Prozess: am Anfang mag ein Indiz vorgelegen haben, das den Tatverdacht begründete, das sich aber später als falsch herausstellte. Sind während dieser Zeit aber andere Indizien dazugetreten, die nun immer noch einen solchen Verdacht begründen, kann freilich die U-Haft weiterhin aufrecht erhalten werden.

Ob die weiteren Ermittlungsergebnisse nun vage sind oder nicht, das zu Beurteilen ist eben die Aufgabe des Gerichts. Und da die Haft weiter besteht, scheinen sie dem Gericht nicht so vage zu erscheinen.

Freilich kann auch in einem Mordverfahren der Haftbefehl aufgehoben werden.


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06.01.2024 um 05:51
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Sind während dieser Zeit aber andere Indizien dazugetreten, die nun immer noch einen solchen Verdacht begründen, kann freilich die U-Haft weiterhin aufrecht erhalten werden.
Ok. Aber muss es darüber dann nicht irgendeinen Beschluss geben. Ok HV-Beginn war innerhalb 6 Mo nate nach Verhaftung.

Sehe den Zug auch gar nicht beim Gericht sondern der Verteidigung.

Und Rick jetzt vorzuwerfen (sinngemäß hier ausm Forum )sie hätte noch nicht Haftbedchwerde gestellt, finde ich falsch, wenn sie erst 2 Monate dabei ist.

Vielmehr finde ich es komisch , dass die Pflichtverteidiger keine Haftbeschwerde gestellt haben gleich in der Anfangszeit.
Der Angeklagte aber weiter Einlassungen gegenüber den Gutachtern gemacht wohl mit dem Wissen der PVs.

Was ihm inzwischen wohl von vielen sehr negativ u.a. ausgelegt wird ("Belästigung"- wenn er auf der Straße Frauen anspricht)

Die PVs haben das zugelassen und ihm danach scheinbar geraten zu schweigen und alle Stellen bisher keine Haftbeschwerde.

Kommt da noch was oder sind manche von uns so verblendet (mich eingeschlossen ), dass sie keinen Indizienring sehen.

Sofern überhaupt Indizien bestehen.

Hier passt vieles m.M. noch nicht.


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06.01.2024 um 06:47
Zitat von LanzaLanza schrieb:Sehe den Zug auch gar nicht beim Gericht sondern der Verteidigung.

Und Rick jetzt vorzuwerfen (sinngemäß hier ausm Forum )sie hätte noch nicht Haftbedchwerde gestellt, finde ich falsch, wenn sie erst 2 Monate dabei ist.

Vielmehr finde ich es komisch , dass die Pflichtverteidiger keine Haftbeschwerde gestellt haben gleich in der Anfangszeit.
Die Fragen hier zu diskutieren ist etwas müssig, da wir nicht den Kenntnisstand der Beteiligten haben. Eine Haftprüfung geschieht zunächst mal auf der Basis des Haftbeschlusses (Haftbefehls). Den Inhalt dessen kennen wir aber nicht. Der wiederum beruht auf den Ermittlungsergebnissen der Staatsanwaltschaft bis zu dem Zeitpunkt.

Wenn ich als Verteidiger nicht gewichtige Einwendungen dagegen habe, z.B. ein klares Alibi etc., ist es in der Regel nicht sonderlich erfolgreich, gleich zum Richter zu laufen und zu sagen: "hey, du hast gestern zwar den Haftbefehl erlassen, aber wir denken das war falsch, also ändere deine Meinung heute! " - um das mal überspitzt zu sagen.

Je mehr Argumente ich gegen die Version der Staatsanwaltschaft habe, desto besser bin ich aufgestellt. Argumente sollten aber mehr beinhalten als nur "also ich interpretiere das anders" - ich muss einen Richter überzeugen, der bisher vom Gegenteil meiner Meinung ausgeht. Und solche Argumente aufzustellen braucht in der Regel Zeit, nicht umsonst ist eine Hauptverhandlung ja meist noch in weiter Ferne.

Im weiteren Verlauf der Zeit kann sich dann ergeben, dass die Argumente der Staatsanwaltschaft zur Zeit des Haftbefehls nicht mehr schlüssig erscheinen, dann ist es Zeit, eine Haftprüfung zu erwägen. Allerdings kann es eben auch sein, dass sich inzwischen neue Ermittlungsergebnisse eingestellt haben, die nun ihrerseits einen dringenden Tatverdacht bekräftigen, dann läuft die Haftprüfung wieder ins Leere.

Diese ganze Thematik ruht also auf individuellen Einschätzungen der beteiligten Juristen, basierend auf deren Sachkenntnis und Erfahrung. Ich kann mir hier nicht anmassen, die Entscheidungen der Verteidiger zu hinterfragen, weil ich einfach nicht die Detailkenntnisse habe, die sie haben.

Wichtig ist auch immer zu bedenken, dass eine Haftprüfung keine Hauptverhandlung sein soll. Es besteht durchaus die Tendenz der Gerichte zu sagen: bring das mal alles in der HV vor, dann schauen wir uns das an, aber jetzt (in der Haftprüfung) ist das nicht angebracht.

Um es persönlich zu sagen: ich halte mit den mir zur Verfügung stehenden Informationen (!) einen Tatverdacht in diesem Fall für gegeben und daher eine Haftprüfung für nicht sonderlich aussichtsreich, aber das heisst noch lange nicht, dass damit schon klar ist, wie das Urteil ausfallen wird. Und schliesslich: ich halte die beteiligten Verteidiger allesamt für erfahren und kenntnisreich genug, vernünftig zu entscheiden, wann ein Haftprüfungsantrag sinnvoll ist und wann nicht.


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06.01.2024 um 07:15
Es ist doch immer gut, wenn sich ein erfahrener Strafverteidiger zu dem vorliegenden Verfahren äußert.

Ich könnte mir vorstellen, dass es noch einen weiteren Grund gibt, warum die Verteidiger keine Haftprüfung beantragen: Möglicherweise sind sie ganz froh, dass der Angeklagte in Haft ist und damit in gewisser Weise "unter Kontrolle". Es wurde ja berichtet, dass der Angeklagte vor seiner Verhaftung mehr Alkohol als früher getrunken hat. Zudem dürfte die Situation, dass sicher ein Teil seiner Bekannten ihn für den Mörder von Hanna hält, alles andere als leicht für ihn sein. Es wäre also für den Angeklagten eine schwierige Situation, die zusammen mit der bei ihm zweifellos vorhandenen Aggressivität möglicherweise zu Handlungen von ihm in Freiheit führen könnte, die seine Täterschaft wahrscheinlicher machen würden und damit einen negativen Einfluß (aus Sicht der Verteidiger) auf die laufende Hauptverhandlung haben könnten.

Das ist natürlich nur eine Überlegung von mir, Anhaltspunkte dafür, dass dies auch ein Grund für die bisher ausgebliebene Haftprüfung sein könnte, habe ich nicht. Die von @Rick_Blaine dargelegten Gründe sind sicher ausreichend.


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06.01.2024 um 08:32
@Sherlock_H

So etwas kann man immer sehen, und so den schwersten vom Staat möglichen Eingriff gutheißen. Also Schutz vor dem Mob und dass er möglicherweise aggressiv werden könnte. Aggressivität steckt jedoch in uns allen drin, da müssten man ganz D in U-Haft stecken. Letzteres ist jedoch nicht nötig, wir haben diese natürliche Aggressivität in der Regel unter Kontrolle. Das bedeutet natürlich nicht, dass die mal zum Ausbruch kommt, man zerschlägt mal etwas, man haut mal vor Wut auf den Tisch. Das ist vollkommen normal.

Dass der Angeklagte diese natürliche Aggressivität gut unter Kontrolle hat, das hat auch der Psychiater dem Angeklagten bestätigt.

Deine Spekulationen sind daher sicher keine Gründe, die Frau Rick sehen dürfte.


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06.01.2024 um 08:45
Zitat von LentoLento schrieb:Dass der Angeklagte diese natürliche Aggressivität gut unter Kontrolle hat, das hat auch der Psychiater dem Angeklagten bestätigt.
@Lento
Seine Aggressivität hat der Angeklagte so gut unter Kontrolle, dass er sich seine Hand gebrochen hat, weil er damit sehr heftig in einem Wutausbruch gegen die Wand geschlagen hat. Allmählich glaube ich wirklich, dass du ein wirklichkeitsfremdes Bild des Angeklagten hast.

In der Vergangenheit hast du ja ausführlich die Kompetenz der Gutachter bezweifelt. Warum dann nicht bei Dr. Huppert? Ich finde es schon etwas befremdlich, wenn ein Gutachter ausführlich mit dem Probanden spricht und dann von dessen anschließendem Verhalten sehr überrascht wird, weil er einen ganz anderen Eindruck des Probanden gewonnen hat.


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06.01.2024 um 08:56
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:Seine Aggressivität hat der Angeklagte so gut unter Kontrolle, dass er sich seine Hand gebrochen hat, weil er damit sehr heftig in einem Wutausbruch gegen die Wand geschlagen hat. Allmählich glaube ich wirklich, dass du ein wirklichkeitsfremdes Bild des Angeklagten hast.
Ja, ich denke, unter dieser extremen Stressituation unter der er steht, ist so ein Ausbruch auch vollkommen verständlich. Ich denke, mir würde das ebenso ergehen.

Ich weiß nicht, ob ich mich so beherrschen könnte wie der Angeklagte. Ich weiß nicht, ob ich nicht mal eine andere Person - ganz egal wer es ist - packe und einfach mal verprügle. Ich kann mir das schon vorstellen, weil diese Situation, in der der Angeklagte ist in Wirklichkeit unmenschlish ist, aber nicht immer vermeidbar.

Und Du siehst, die U-Haft hat nicht ihre Aufgabe erfüllt, diesen Angriff auf sich selber zu verhindern. Inssofern erfüllt sie gar nicht den Schutz, mit dem Du hier argumentierst. In Wirklichkeit ist die U-Haft sicher auch mit einer der Ursache für diese einmaligen Ausbruch.

Dass die Richterin da ein solchen Wirbel drum gemacht hat zeigt wie wenig sie sich in die Situation hineinversetzen kann, was aber eigentlcih notwendig für die vernünftige Erfüllung ihres Richterberufs ist. Aber sie hat die Antwort des Fachmanns dazu erhalten, daran hat sie sich zu halten.


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06.01.2024 um 09:13
Zitat von LentoLento schrieb:In Wirklichkeit ist die U-Haft sicher auch mit einer der Ursache für diese einmaligen Ausbruch.
@Lento:
Du glaubst also, der Angeklagte ist ein netter Mensch, der nur mal einen durch die Haftbedingungen bedingten Ausraster hatte? Dann lies doch mal die nachfolgende Schilderung von @fassbinder1925 genau durch:
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 03.11.2023:Als letztes wurde eine ehemalige Klassenkameradin einer Schwester von T. vernommen. Sie wurde nach dem Schulabschluss von der Schwester angeschrieben, da diese von zuhause ausziehen will, weil die Familienverhältnisse nicht so ideal in ihren Augen sind und die Familie aber nach außen hin sehr glücklich wirken will. Da die Zeugin das Gleiche kennt und so gehandhabt hat, wollte die Schwester wohl Hilfe oder Infos. Auch erzählte sie, dass ihr Bruder wohl nicht sehr nett und manchmal aggressiv zu ihr sei, die Zeugin maß dem aber keine große Bedeutung bei.
Zitat von LentoLento schrieb:Dass die Richterin da ein solchen Wirbel drum gemacht hat zeigt wie wenig sie sich in die Situation hineinversetzen kann, was aber eigentlcih notwendig für die vernünftige Erfüllung ihres Richterberufs ist.
Es fällt schon auf, dass du (fast?) alle abqualifizierst, die eine von deiner Meinung nach abweichende Position haben.


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06.01.2024 um 09:25
Als Beschuldigter- unabhängig der Schuld- würde ich bei so einer Tat,Grad "aufm Dorf" freiwillig in U-Haft bleiben bis ich evtl. Freigesprochen bin, um Mich vor "Fackeln u. Mistgabeln" zu schützen!
Ich dürfte dann ja nicht verreisen und mich im Zimmer einzuschließen wär wohl noch schlimmer.

:mlp:


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06.01.2024 um 09:49
Na ja, lassen wir die Kirche mal im Dorf. Natürlich mag es mal Angeklagte geben, wo ich als Verteidiger im Stillen denke, der ist in U-Haft vielleicht besser aufgehoben als draussen, aber das ist natürlich keine Grundlage, den Angeklagten nicht eifrig zu vertreten. Und es ist richtig, dass der Freiheitsentzug eine dermassen heftige Massnahme ist, die gebietet, mit allen zulässigen Argumenten und Mitteln dagegen anzugehen.

Ich hatte einmal einen Mandanten, da gelang mir bei dem Haftprüfungstermin zu erreichen, dass er freigelassen wurde. Und er hat sofort die Flucht ergriffen. Ob er sich damit einen Gefallen getan hat, fortan immer auf der Flucht vor der Polizei zu leben, getrennt von der Familie, ist mir nicht so klar, aber das ist seine Sache, nicht meine.

Aber das ist hier vermutlich alles nicht relevant. Der Vorfall im Gefängnis ist aber sicherlich nicht so harmlos, wie es hier dargestellt wird. Er ist auf jeden Fall Wasser auf der Mühle der Staatsanwaltschaft.

Wenn die Verteidigung hier davon absieht, einen Antrag auf Haftprüfung zu stellen wird das damit zu tun haben, dass sie die Erfolgsaussichten nicht sonderlich hoch einschätzt und ein solcher ihrer Prozesstrategie eher hinderlich sein würde. Und wer weiss, das kann sich auch schnell ändern.


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06.01.2024 um 09:55
Zitat von LentoLento schrieb:Und Du siehst, die U-Haft hat nicht ihre Aufgabe erfüllt, diesen Angriff auf sich selber zu verhindern
Das war doch kein Angriff auf sich selbst. Seine Aggression hat er an einer Sache (Wand) ausleben wollen und nicht damit gerechnet, dass seine Hand das so nicht mitmacht. Wenn ein Randalierer gegen irgendwas tritt und sich den Fuß verletzt, ist das auch kein Angriff auf sich selbst, sondern einfach dumm gelaufen.

Ganz abgesehen davon zeigt allein die Tatsache, dass der Gutachter hinterher von dieser aggressiven Handlung überrascht war, weil sie nicht mit dem Bild übereinstimmte, das er sich vom Tatverdächtigen gemacht hatte, dass das Gutachten insgesamt mit großer Vorsicht zu genießen ist.


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06.01.2024 um 10:02
@Sherlock_H

Du hast die Aussage des Psychiaters, der an dieser Verhandlung insgesamt bis zu seinem Vortrag teilgenommen hat, derjenige hat auch weitere Unterlagen etc.. Er kann das defnitiv deutlich besser beurteilen als Dun und ich, weiß auch diese Aussagen entsprechend einzuschätzen.

Dass es mal Meinungsverschiedenheiten zwischen Geschwistern gibt, ist vollkommen normal und die man etwas dramatisiert anderen Personen - gerade Freunden - weitererzählt, ist relativ normal. Man will auch nicht von der Freundin etwas hören, was man nicht hören will. Wie "nun reiß Dich mal etwas zusammen".

Und manch einer hat eben das Bedürfnis selbstständiger zu werden. Ich selbst hatte mehrere Studienrichtungen zur Auswahl, ich habe ganz bewusst die gewählt, die ich nicht von meinem Heimatort erreichen konnte. Nicht das ich ein schlechtes Elternhaus hatte, ganz im Gegenteil. Natürlich habe ich meinen Eltern nicht den wirklichen Grund genannt.

Wie gesagt, Du hast die Bewertung eines wirklichen Fachmanns. Der kennt natürlich recht genau diese Hintergründe und kann das deutlich besser beurteilen als Du und ich und auch das Gericht.

Und daran halte ich mich und wie gesagt, ich kann die Sichtweise auch vollkommen nachvollziehen. Das kann ich bei dem Fall bei anderen Gutachten eben teilweise nicht. Kannst es von mir aus anders sehen, aber das ist dann auch relativ uninteressant.
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Der Vorfall im Gefängnis ist aber sicherlich nicht so harmlos, wie es hier dargestellt wird.
Nun der Pschiater fand es nunmal nicht wirklich relvant. Klar, Richter und StA sind da Rosinenpicker für ihre Ansicht, sich aber über die Sicht eines Fachmanns zu setzen, werden sie nicht. Natürlich bleibt es immer Hinterkopf, aber bei etwas Ehrlichkeit und Selbstkrtik im Gerichtssaal herrschen würde, müsste man sich sagen, ich kann es nicht beurteilen. Aber Selbstkritik ist eher Mangelware.

Nur zur Info, der Angeklagte hat einfach nur kräftig an die Wand gehauen und sich dabei die Hand gebrochen. Wenn man da schlecht aufkommt, ist ein Bruch durchaus möglcih. Ich selber haue auch privat auf den Tisch, aber ein Tisch ist was anderes und merke manchmal, au, das war etwas zu viel. Ich denke, des handelt sich um typische Rosinenpickerei nur um seine eigene Ansicht bestärkt zu wissen. Man will an das psychologische Gutachen eben nicht glauben, weil es zu eigenen Sicht nicht passt.


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06.01.2024 um 10:03
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Wichtig ist auch immer zu bedenken, dass eine Haftprüfung keine Hauptverhandlung sein soll. Es besteht durchaus die Tendenz der Gerichte zu sagen: bring das mal alles in der HV vor, dann schauen wir uns das an, aber jetzt (in der Haftprüfung) ist das nicht angebracht.
Super, hier eine fundierte Einschätzung zu haben. Ohne dass ich Sachkenntnisse dazu habe, stelle ich es mir auch schwierig vor, während eines Mordverfahrens den Angeklagten aus der U-Haft zu entlassen. Man würde ja gewissermaßen das Urteil vorwegnehmen. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wäre es auch schwierig zu begründen, dass jemand des Mordes angeklagt ist, aber gleichzeitig in Freiheit.

Es wäre auch eine merkwürdige Situation, wenn man dann im weiteren Verlauf des Verfahrens wieder eine U-Haft beantragen müsste, wenn die Sachlage sich doch wieder ändert.

Die einzige Situation, die ich mir vorstellen könnte, wäre, dass es jedem klar ist, dass der Angeklagte unschuldig ist, das Verfahren sich aber aufgrund von Formalien nicht verkürzen lässt. Ob es solche Situationen am Gericht gibt, kann ich aber nicht einschätzen.


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06.01.2024 um 10:07
Zitat von hopkirkhopkirk schrieb:Ganz abgesehen davon zeigt allein die Tatsache, dass der Gutachter hinterher von dieser aggressiven Handlung überrascht war, weil sie nicht mit dem Bild übereinstimmte, das er sich vom Tatverdächtigen gemacht hatte, dass das Gutachten insgesamt mit großer Vorsicht zu genießen ist.
Auch Psychiater und Psychologen können nicht in den Kopf eines Menschen glasklar hineinsehen. Niemand kann das.

Ich hatte einmal einen Mandanten, der war so nett, höflich, charmant, sympathisch, gebildet usw. dass meine damalige junge Assistentin meinte, wenn sie ihn irgendwo getroffen hätte, "das hätte was werden können." Allerdings trafen wir ihn in Untersuchungshaft. Er war des versuchten Mordes angeklagt und hat die Tat dann auch gestanden.
Zitat von MillennialMillennial schrieb:stelle ich es mir auch schwierig vor, während eines Mordverfahrens den Angeklagten aus der U-Haft zu entlassen. Man würde ja gewissermaßen das Urteil vorwegnehmen.
Na ja, möglich und angebracht kann es schon sein: eben wenn sich im Laufe der Ermittlungen herausstellt, dass ein Verdacht eher abwegig ist. Und klar, ist die Verteidigung damit erfolgreich, deutet das schon stark darauf hin, dass das Gericht an diesem Zeitpunkt auch nicht mehr sehr von der Anklage überzeugt ist. Aber das ist dann das Problem der Staatsanwaltschaft.


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06.01.2024 um 10:19
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Auch Psychiater und Psychologen können nicht in den Kopf eines Menschen glasklar hineinsehen. Niemand kann das.
Man darf auch nicht vergessen, wir hauen schon mal öfter auf den Tisch, solche Situation darf man nicht überbewerten. Zur Bewertung dieses Schlages fehlt jedem hier die medizinische Expertise und auch die notwendigen Daten. Die Hand kann bei solchen Dingen eben auch mal ungünstig aufgetroffen sein. Ich will nicht wissen, wie häufig in der U-Haft mal gegen die Wand gehauen wird um sich vom Druck dieser unmenschlichen Bedingung mal etwas entgegen zu setzen.

Auch Notaufnahem werden wegen so etwas ähnlichem sicher häufig aufgesucht.


Hier wird mikroskopisch das Verhalten des Angeklagten betrachtet und wenn man was gefunden hat, sieht man seine Ansicht bestätigt.

Palio hatte das mal sehr gut formuliert:
Zitat von PalioPalio schrieb am 22.12.2022:Unsere Hypothese beeinflusst uns und die Erklärung ist daher oft final gesteuert, das heißt, man hat eine Idee, eine Erklärung und sucht nach Indizien nur dafür (nicht auch dagegen). Findet man Indizien, die dagegen sprechen, blendet man sie oft aus. Ich spreche dabei aus eigener Erfahrung.
Irgendwelche passenden Indizien findet man in der Regel immer, wenn man lange genug sucht. Sie basieren oft auf Zufall und sind mehrdeutig und diffus. Erst durch das eigene Vorurteil werden sie in einen Zusammenhang gestellt und bestätigen (scheinbar) das schon vorher festgelegte Bild.



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06.01.2024 um 10:52
Zitat von LentoLento schrieb:Palio hatte das mal sehr gut formuliert:
Der einzige Text, den du von mir magst, stimmts? ;)

Ich habe mal eine Frage an diejenigen, die sich mit dem Fall schon länger beschäftigen und die Details besser kennen als ich. Es geht um die angeblich ins Wanken gebrachte Aussage der Hauptbelastungszeugin. Neben ihrer Glaubwürdigkeit ist für den Wahrheitsgehalt ihrer Aussage ja der Tag ihrer Unterhaltung mit dem Angeklagten über den lokalen Todesfall von entscheidender Bedeutung. War es am 03.10.22, dann hat der Angeklagte Täterwissen offenbart. War es am 04.10, dann hatte er evtl. schon Informationen aus der Presse oder von anderen über den Leichenfund.

Dazu habe ich im Thread folgende Angaben gefunden:
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 31.12.2023:Bei den GPS-Daten meine ich die Schritte und Dauer des Aufenthalts, die den Spaziergang stark erst am 4. vermuten lassen.
Zitat von MillennialMillennial schrieb am 30.12.2023:Die Geodaten und die Sprachnachricht legen nahe, dass der Spaziergang von Verena R. und dem Angeklagten erst am 4.10. stattgefunden hat
Zitat von LackyLuke77LackyLuke77 schrieb:Mittlerweile steht fest dass sich die beiden auch am 04.10 (kein Feiertag) trafen.
Frage dazu: Gab es zwei Treffen/ Spaziergänge der beiden, nämlich am 03.10 und am 04.10? Ist das sicher und was ist die Quelle dafür?

Oder ist es immer noch eine entweder/oder-Situation, also entweder haben sie sich am 03.10 getroffen oder am 04.10.?


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