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Mordfall Charlotte Böhringer

28.532 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

23.06.2021 um 17:23
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Geschwister sind nicht pflichtteilsberechtigt. Lediglich die Mutter von Frau Böhringer und Frau Toth (also Bences Oma) hatte einen Pflichtteilsanspruch.
Liebste Cassandra - den Satz erklär mal bitte.
Die Mutter von Frau Böhringer ist pflichtteilsberechtigt - OK !
Aber wer ist Frau Toth, nach meinem Verständnis müsste Frau Toth die Mutter von Bence sein, die allerdings (wie Du selbst schreibst) keinen Pflichtteilsanspruch hat ?
Andererseits ist die Mutter von Frau Böhringer natürlich auch Bences Oma, sie wird aber nicht Toth heissen. Die "andere" Oma (Mutter von Bences Vater) müsste Toth heissen, diese hat allerdings keinen Pflichtteilsanspruch ???

Bitte bring mal etwas Licht in dieses Chaos

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Mordfall Charlotte Böhringer

23.06.2021 um 17:40
Zitat von KölnerKölner schrieb:Die Mutter von Frau Böhringer ist pflichtteilsberechtigt - OK !
Die Mutter von Frau Böhringer und Frau Toth (sprich; Bences Oma mütterlicherseits) hatte einen Pflichtteilsanspruch.

Frau Toth (Mutter von Bence und Schwester von Frau Böhringer) hatte keinen Pflichtteilsanspruch.

Ich sehe gerade nichts, was man an meinem obigen Beitrag missverstehen könnte?


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23.06.2021 um 17:46
Zitat von Spekulatius666Spekulatius666 schrieb:Warum schreibt eine Millionärin ihre Testamente in schlechtem deutsch mit der Hand und bewahrt diese auch noch Zuhause auf? Warum kein Notar, warum mehrere Testamente? Warum Zuhause? Warum ohne notarielle Beratung oder Sicherheit?
Zweifelst du daran, dass sie die Testamente selber geschrieben hat, oder wie kommen diese Fragen zustande?


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23.06.2021 um 18:50
@Kölner

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur Kinder, Ehegatten und Eltern. Geschwister und Großelter sind NICHT pflichtteilsberechtigt.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 2303 Pflichtteilsberechtigte; Höhe des Pflichtteils

(1) Ist ein Abkömmling des Erblassers durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen, so kann er von dem Erben den Pflichtteil verlangen. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils.
(2) Das gleiche Recht steht den Eltern und dem Ehegatten des Erblassers zu, wenn sie durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen sind. Die Vorschrift des § 1371 bleibt unberührt.
Im Gesetz sind Geschwister und Großeltern nicht als Pflichtteilsberechtigte erwähnt. Siehe im übrigen:

https://www.dahag.de/c/ebs/erbrecht/kann-ich-meine-geschwister-enterben-1621


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23.06.2021 um 19:17
PS: Von der Pflichtteilsberechtigung zu unterscheiden ist die gesetzliche Erbfolge. Da sind Geschwister und Großeltern erbberechtigt

https://www.finanztip.de/erbfolge/

Das gilt aber nur, soweit der Erblasser kein Testament hinterlassen hat. In diesem Fall tritt gesetzliche Erbfolge ein. Hätte CB also gar kein Testament hinterlassen, wären ihre Eltern und Großelter, sofern noch am Leben, bzw. deren Erben, damit auch CBs Schwester erbberechtigt gewesen. Die Neffen allerdings nicht, da CBs Schwester noch lebt (und das, was sie per gesetzlicher Erbfolge von CB bekam, theoretisch natürlich jemand anderem als ihren Söhnen hätte vererben können).

Die Konstellation war hier aber ja so, das CB eben ein Testament hinterlassen hatte und darin zu Erben Leute, nämlich ihre Neffen, eingesetzt hatte, die zu dem Zeitpunkt keine gesetzlichen Erben waren. In so einem Fall stellt sich die Frage, wer gegen den oder die Testamentserben Pflichtteilsansprüche geltend machen kann.

Und das sind eben nicht alle, die, sofern CB kein Testament hinterlassen hätte, gesetzliche Erben geworden wären. Sondern der Gesetzgeber hat sich entschieden, dass dann, wenn der Erblasser die gesetzlichen Erben quasi enterbt, weil er jemand anderen zum Erben bestimmt hat, nur Kinder, Eltern und Ehegatten Pflichtteilsansprüche geltend machen können. Weitere gesetzliche Erben wie Geschwister und Großeltern nicht.

https://www.finanztip.de/enterbung-pflichtteil/


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23.06.2021 um 19:21
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Zweifelst du daran, dass sie die Testamente selber geschrieben hat, oder wie kommen diese Fragen zustande?
Nein, ich zweifele nicht daran, dass sie selbst ihre Testamente geschrieben hat.
Wundere mich aber durchaus über das Prozedere, da ich es für unüblich halte unter Millionären.
Ich hätte erwartet, dass ein perfekt formuliertes und notariell beglaubigtes Testament sich bei einem Notar oder Gericht befindet und sie diesbezüglich ordentlich Beratung hatte. Am Geld wird es wohl nicht gelegen haben...

Wäre dem so gewesen, hätte der gute BT am Ende gar keinen Mord begehen müssen, weil er auf ein Testament, in dem er nicht vorkommt, gar keinen Zugriff gehabt hätte. Der Mord hätte ihm schlicht nix gebracht. ( Und ich gehe fest davon aus, dass sie ein weiteres Testament geschrieben hat, indem er nicht mehr vorkam und das wusste er, entweder, weil sie es gesagt hat oder es ihm sogar gezeigt hat und genau dieses Testament hat er nach dem Mord gesucht und verschwinden lassen, mit Sicherheit hat er die Tante nicht umgebracht, nur um sich Mal im Büro umzusehen und nochmal einen Blick auf ein Testament zu werfen, von dem er schon wusste, dass er erbberechtigt ist).


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24.06.2021 um 07:50
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Die Mutter von Frau Böhringer und Frau Toth (sprich; Bences Oma mütterlicherseits) hatte einen Pflichtteilsanspruch.
Jetzt ist der Groschen gefallen. Ich hatte es so verstanden, das Du von 2 verschiedenen Damen sprichst.
Die Mutter von Frau Böhringer und Frau Toth, sind ein und dieselbe Dame.


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24.06.2021 um 07:58
Zitat von KölnerKölner schrieb:Jetzt ist der Groschen gefallen. Ich hatte es so verstanden, das Du von 2 verschiedenen Damen sprichst.
Die Mutter von Frau Böhringer und Frau Toth, sind ein und dieselbe Dame.
So ist es. ;)


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24.06.2021 um 16:02
Zitat von Spekulatius666Spekulatius666 schrieb:Warum schreibt eine Millionärin ihre Testamente in schlechtem deutsch mit der Hand und bewahrt diese auch noch Zuhause auf? Warum kein Notar, warum mehrere Testamente? Warum Zuhause? Warum ohne notarielle Beratung oder Sicherheit?
Nun weiß ich nicht, inwieweit die Testamente tatsächlich in schlechtem Deutsch verfasst sind, erklären würde sich das damit, dass CB in Ungarn ihre Schulzeit verbracht hat. Mit der Hand schreibt sie, weil die Testamente auf einer Schreibmaschine getippt keine Rechtsgültigkeit gehabt hätten. Also soweit alles richtig gemacht.

Für CB gab es keinen Grund, sich mit ihrem in Kürze bevorstehenden Tod auseinander zu setzen. Damit, den Schädel eingeschlagen zu bekommen, muss man nicht unbedingt rechnen. Noch war nicht abzusehen, wie sich die Dinge entwickeln würden, deshalb wurden der jeweiligen Situation entsprechende Testamente verfasst. Man muss sich einfach nur mal im Netz schlau machen, was so ein notarielles Testament kostet. Sowas macht man, wenn man einigermaßen sicher abschätzen kann, wie sich die Zukunft abzeichnet.


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24.06.2021 um 16:44
Zitat von emzemz schrieb:Nun weiß ich nicht, inwieweit die Testamente tatsächlich in schlechtem Deutsch verfasst sind, erklären würde sich das damit, dass CB in Ungarn ihre Schulzeit verbracht hat. Mit der Hand schreibt sie, weil die Testamente auf einer Schreibmaschine getippt keine Rechtsgültigkeit gehabt hätten. Also soweit alles richtig gemacht.

Für CB gab es keinen Grund, sich mit ihrem in Kürze bevorstehenden Tod auseinander zu setzen. Damit, den Schädel eingeschlagen zu bekommen, muss man nicht unbedingt rechnen. Noch war nicht abzusehen, wie sich die Dinge entwickeln würden, deshalb wurden der jeweiligen Situation entsprechende Testamente verfasst. Man muss sich einfach nur mal im Netz schlau machen, was so ein notarielles Testament kostet. Sowas macht man, wenn man einigermaßen sicher abschätzen kann, wie sich die Zukunft abzeichnet.
Zwischen Schulzeit und tot lagen aber etliche Jahrzehnte in Deutschland, war sie nicht in den 70 ern gekommen?

Grundsätzlich bin ich immer der Ansicht, man sollte sich mit dem Tod auseinander setzen und vorausschauend planen. Das meine ich nicht im Sinne von ermordet werden, aber erkranken und verunfallen kann jeder jederzeit. Besonders wenn Millionen vorhanden sind, macht es Sinn ein ordentliches Testament aufzusetzen und für klare Verhältnisse zu sorgen. Den kostenaspekt lasse ich bei CB nicht gelten, sie war Millionärin, da sollte schon etwas Geld über sein für ein ordentliches Testament. Wäre das Testament irgendwo sicher verwahrt gewesen, könnte sie evtl heute noch leben, weil BT der mord nichts gebracht hätte, da er auf das Testament oder die Testamente keinen Zugriff gehabt hätte.
Der zitierte Beitrag von emz wurde gelöscht. Begründung: Antwort auf gelöschten Beitrag
Ich kenne gammler als ungepflegten Menschen oder als Menschen, die in den Tag hinein leben und rumgammeln, also nix vernünftiges tun. Ich haben den Beitrag als zweiteres aufgefasst. Eine Horde Studenten, die Zeit fanden an jedem Prozesstag anwesend zu sein, respektlos gegenüber dem Gericht und trotz aller Indizien voll und ganz hinter einem Mörder stehen und kein Problem damit haben, dass einer von ihnen mordet, lügt, betrügt, dazu eine Lebensgefährtin, die falsche Aussagen gemacht hat um ihrem Freund zu helfen, aus dem Schlamassel heraus zu kommen.


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Mordfall Charlotte Böhringer

24.06.2021 um 17:04
Nicht falsch verstehen, bei dem Vermögen von CB handelte es sich eben auch um Immobilien und Geschäfte, die Mieter und Angestellten werden auch ein berechtigtes Interesse daran haben, dass im Falle eines todes ordentliche Verhältnisse herrschen und sie dann nicht plötzlich obdachlos oder arbeitslos werden. Insofern war CB da schon in der Verantwortung. Und als vermögender Mensch hat man in der Regel sowieso ein Interesse daran, dass das Geld erhalten bleibt oder vermehrt wird. Ich weiss nicht, ob sie da einfach schlecht beraten war oder sie kein Interesse daran hatte oder sich ihrer Verantwortung nicht bewusst war, aber merkwürdig ist das mit den Testamenten schon.


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24.06.2021 um 17:26
Die nötigen Kosten für ein notarielles Testament sind überschaubar.

Nehmen wir mal die auf dieser Seite genannten Summen für 500.000 € Vermögen zur Veranschaulichung der Kosten.

https://www.advocado.de/ratgeber/erbrecht/testament/was-kostet-ein-testament.html

Für die Erstellung und Beglaubigung 935,00 €

Aufbewahrung Amtsgericht Pauschale 75,00 €

Eintrag Zentrales Testamentsregister 15,00 €

Also knapp über 1000 € bei einem Vermögen von 500.000.

Allerdings ist eine Änderung eines notariellen Testaments immer mit zusätzlichen Kosten verbunden, vielleicht wurde deswegen darauf verzichtet.


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Mordfall Charlotte Böhringer

24.06.2021 um 17:30
Zitat von Spekulatius666Spekulatius666 schrieb:... macht es Sinn ein ordentliches Testament aufzusetzen und für klare Verhältnisse zu sorgen.
So ein Testament muss nicht ordentlich sondern rechtsgültig sein. Diese Voraussetzung war wohl gegeben.
Den kostenaspekt lasse ich bei CB nicht gelten, sie war Millionärin, da sollte schon etwas Geld über sein für ein ordentliches Testament.
Egal was du gelten lässt, ein Gericht hat da eine andere Draufsicht.
Wäre das Testament irgendwo sicher verwahrt gewesen, könnte sie evtl heute noch leben, weil BT der mord nichts gebracht hätte, da er auf das Testament oder die Testamente keinen Zugriff gehabt hätte.
Das Argument kann ich nicht gelten lassen. Es ging ihm darum, die Tante zu töten, noch bevor sie einen handfesten Beweis vorliegen haben würde, der eine neue testamentarische Verfügung nach sich ziehen könnte.


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